Mühlauer Anzeiger AMTLICHE MITTEILUNGEN INFORMATIONEN ANZEIGEN KW 32/2012. Damit Jeder zukünftig alles mitbekommt. Frank Rüger Bürgermeister
|
|
- Simon Keller
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2. Ausgabe August 2012 erscheint am ühlauer Anzeiger Telefon 03722/ , Fax 03722/ Heinrich-Heine-Straße 13a, Röhrsdorf/hemnitz RIEDEL Verlag & Druck G ATLIHE ITTEILUNGEN INFORATIONEN ANZEIGEN W 32/2012 Damit Jeder zukünftig alles mitbekommt. Liebe ühlauerinnen und liebe ühlauer, bisher wurden wichtige Dinge, wie z.b. die Neufassung von Satzungen, Beschlüsse des Gemeinderates, Bekanntgabe von Terminen, entsprechend unserer Bekanntmachungssatzung an den drei Gemeindeschaukästen am Rathausplatz 1, in der Oberen Hauptstraße 8 und der Fabrikstraße 4 ausgehangen und auf diesen Aushang wurde im jeweiligen hingewiesen. Doch seien wir mal ehrlich, den Hinweis im haben sicher sehr viele von Ihnen gelesen, den Weg zu den benannten Anzeigetafeln um sich zu informieren haben dann die wenigsten auf sich genommen. Um hier das Informationsdefizit weiter abzubauen hat der ühlauer Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 mit der Stimmenmehrheit seiner demokratischen Parteien und des Bürgermeisters die erforderliche Änderung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde ühlau beschlossen. Diese Änderung der Bekanntmachungssatzung trat mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises ittelsachsen am in raft. Öffentliche wie auch ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben werden zukünftig im vollen Umfang in Ihrem abgedruckt, so dass diese jeder in Ruhe und bequem zu Hause nachlesen kann. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung noch an der gemeindlichen Anschlagtafel vor dem Rathaus, Rathausplatz 1. Ich denke diese neue Regelung ist im Interesse aller ühlauer Bürger und wird für weitere Rechtssicherheit sorgen. it dem Abdruck der Biliotheksatzung haben wir in diesem mit der Bekanntmachung nach neuer Art begonnen. Unabhängig davon, können opien von Satzungen weiterhin gegen eine Verwaltungsgebühr im Rathaus erworben werden. it freundlichen Grüßen Frank Rüger Bürgermeister Wir gratulieren zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Annerose Preuß Frau Luise Gränz Herrn Sigurd aisch Frau Hannelore Bretschneider zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag Herrn Werner üller Frau Inge Bürger Herrn Erich Heinrich Die Gemeinde ühlau gratuliert allen Jubilaren recht herzlich und wünscht weiterhin viel Gesundheit und alles Gute. 1
2 2 Bereitschaftsdienste Die nachfolgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ärzte Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist zu den bekannten Zeiten über eine zentrale Vermittlungsstelle unter oder zu erreichen. Zahnärzte 11./ Frau DS Ernst, ZAP laußnitz, Burgstädter Str. 51, Tel /8323 o. 0162/ / Frau Dr. Baetge, ZAP Burgstädt, Dr.-R.-och-Str. 1, Tel /2185 oder Der zahnärztliche Notfalldienst ist gleichzeitig im Internet unter abrufbar Apotheken durchgehende Dienstbereitschaft Wochenenddienst Samstag 12 Uhr bis Sonntag 8 Uhr und von Sonntag 8 Uhr bis ontag 8 Uhr Apotheke Wittgensdorf Schwanen-Apotheke Burgstädt Rosen-Apotheke Limbach-Oberfrohna Adler-Apotheke Burgstädt Neue-Apotheke Limbach-Oberfrohna hemnitztal-apotheke Taura oritz-apotheke Limbach-Oberfrohna Elefanten-Apotheke Burgstädt Adler-Apotheke Burgstädt, arkt 19/21, Tel /2421 Elefanten-Apo. Burgstd., Bahnhofstr. 5, Tel /3007 Schwanen-Apo. Burgstädt, arkt 14, Tel /14749 Sonnen-Apo. Bgst, Fr.- arschner Str. 49, Tel /15772 hemnitztal-apo. Taura, Schweizerth. Str. 1, Tel /3272 Paracelsus-Apotheke Hart., Leip. Str. 28, Tel /92091 Apo. Wittgensdorf Wittg., hem. Str. 20, Tel /88691 Löwen Apotheke, Penig, arkt 14, Tel /80269 ozart Apotheke, Penig, Waldstr. 18, Tel /85297 ronen Apotheke, Limbach-O., Jägerstr. 9, Tel /94036 Apo. im Ärzteh., Limb.-O., L.-Richter-Str. 10, Tel /87776 Neue Apoteke, Limbach-O., hemnitz Str. 16, Tel /92092 Brücken Apotheke, Penig, Brückenstr. 13, Tel /5688 arien-apotheke, Lunzenau, Am Ring 1, Tel /6208 Aesculap Apotheke, ändler, Hauptstr. 28c, Tel /87314 Rosen Apotheke, Limbach-O., Hauptstr. 26, Tel /92072 oritz Apotheke, Limbach-O., oritzstr. 18, Tel / Hilfe für Frauen in Not (24 Std.) Frauenschutzhaus Freiberg Tel./ Fax 03731/22561 E- ail: fh-freiberg@gmx.net ühlau, den 3. August 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates ühlau ein. Die Sitzung findet am Tagesordnung: ittwoch, 15. August 2012 Beginn: Uhr im Landgasthof Linde, Saal, statt. 0. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Festlegung zur Protokollunterzeichnung der aktuellen Sitzung 4. Beschlussvorlage Auswechslung / Sanierung von Schachtabdeckungen im Abwasserkanalnetz der Gemeinde ühlau 5. Beschlussvorlage Ersatzneubau Uferstützwand Untere Hauptstraße 38 in ühlau zwischen Rathausplatz und Windbergstraße, Vergabe von Bauleistungen Ersatzneubau Uferstützwand 6. Beschlussvorlage Deckenerneuerung Leipziger Straße, Finanzierung Bordanlagen Gehweg 7. Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in die Verwaltungs- und Verfahrensakte Los 1 - Baumeistertätigkeit zur Dachsanierung Landgasthof Linde, Untere Hauptstraße Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in die Verwaltungs- und Verfahrensakte Los 2 - Zimmermannsarbeiten zur Dachsanierung Landgasthof Linde, Untere Hauptstraße Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in den mit dem Ingenieurbüro Bau im Jahr 2012 geschlossenen Ingenieurvertrag zur Planung, Ausschreibung und Durchführung der Dachsanierung des Landgasthofes Linde sowie in den Ingenieurvertrag zur Planung und Ausschreibung des gleichen Vorhabens aus dem Jahr Information des Gemeinderates über Umsetzung 75 der Neufassung der Gemeindeordnung vom Informationen des Bürgermeisters / öffentliche Fragestunde anschließend geschlossene Sitzung it freundlichen Grüßen Frank Rüger Bürgermeister Diensthabender VWG, Telefon: 0172/ Regionaler Zweckverband Wasserversorgung, Bereich Lugau-Glauchau, Telefon: 03763/ Bekanntmachung der Gemeinde Telefonnummern bei Havarien Impressum: Herausgeber: für den amtlichen Teil: eins energie in Sachsen GmbH, (Gas) Telefon: 0371/ envia, Telefon 01802/ Großantennengemeinschaft, Burgstädt, Tel.: 0172/ Gemeinde ühlau, Bürgermeister Frank Rüger; Tel.: 03722/93261 o für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. - für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Anzeigen: - Riedel Verlag & Druck G, Inh.: Annemarie und Reinhard Riedel, Röhrsdorf, Telefon: 03722/ Es gilt die Anzeigenpreisliste September/2011 Gesamtherstellung: Riedel Verlag & Druck G, hemnitz/ot Röhrsdorf, Telefon: 03722/505090; info@ riedel-verlag.de Verteiler: Beilagenmanagement mfreie Presse/Blick.
3 oga Frauengymnastik Thermalbad Schwimmen Rätseln Vereinsnachrichten Der Seniorenverein informiert erst wieder am , 14 Uhr in der Schule ühlau und das bis zum Ende der Bauarbeiten in der Linde dienstags 14 Uhr in der Turnhalle, außer den bekannten Wochen Sommerpause ittwoch, nach Schlema zum Baden oder in die Salzgrotte mit anschl. ittagessen in der Linde, Abfahrt 8 Uhr Donnerstag, im Limbomar Abfahrt 12:30 Uhr Donnerstag, , 16 Uhr in der euselschänke Singen ontag, , 17:30 Uhr mit Frau Schulze, Treff: Siedlerhöhe 2 Tagesfahrt Plauderstündchen Herzlich willkommen sonntags in ühlau Uhr Abendmahlsgottesdienst Wir freuen uns auf Sie - Ihre irchgemeinde ontag, zum eiler Sosa u. Besichtigung einer Schnitzerwerkstatt, Abfahrt 8:45 in Penig, 9 Uhr in ühlau, Rückkunft gegen 17:30 Uhr Leistungen für 42,00 Euro: erster Halt ist Sosa, der öhler berichtet von seinem Handwerk, was früher recht häufig war, heute aber fast ausgestorben ist, zum ittagessen gehen wir in die eilergaststätte, anschl. Landschaftsrundfahrt Richtung arlsfeld- Joh.georgenstadt-Breitenbrunn-Schwarzenberg mit Unterbrechung um bei einem privaten Schnitzer einzukehren, ein affeegedeck rundet das Programm ab, Anmeldungen bei Frau Schütte, Tel ittwoch, , 14:30 Uhr in der Linde, zu Gast ist der Apotheker, Herr Oberpharm.rat Lehmann aus H dorf, 10,00 Euro Anzahlung für die Tagesfahrt werden hier kassiert eine telef. Anmeldung wäre schön, bis bei Frau Schütte, Tel oder Frau Dämmrich, Tel ab bei Frau üttner, Tel Immer mehr ältere enschen nutzen das Internet Ein neuer Ratgeber gibt Tipps zum sicheren Surfen Immer mehr ältere enschen nutzen das Internet: Wie die Initiative D21 in ihrem aktuellen (N)ONLINER Atlas 2012 feststellt, nutzen in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen bereits mehr als 60 Prozent das Internet. Bei den über 70-Jährigen sind mittlerweile 28 Prozent regelmäßig online, wobei diese Altersgruppe den größten Zuwachs aufweist. Immer mehr ältere Verbraucher gehen mit Smartphones und Tablet-Ps ins Netz, außerdem erfreuen sich Soziale Netzwerke großer Beliebtheit auch bei Senioren - Trends, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen werden. Der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) herausgegebene Wegweiser durch die digitale Welt gibt älteren enschen wertvolle Ratschläge zum sicheren Surfen im Internet. it Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums konnte die Broschüre seit 2008 bereits über al kostenlos verteilt werden. Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Technik und der Internetmärkte hat eine Überarbeitung des Ratgebers notwendig gemacht. Die aktualisierte und erweiterte Neuauflage informiert nun auch über neue Wege ins Internet durch Smartphones und Tablet-Ps. Der neue Ratgeber zeigt auch, wie die eigenen Daten beim Online-Einkauf durch die Wahl eines sicheren Passwortes geschützt werden können, und gibt Tipps, die Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken zu wahren. Ich freue mich, dass immer mehr enschen das Netz für sich entdecken, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin. Gerade für Ältere bietet das Internet viele hancen. Nachrichten austauschen, Freundschaften pflegen, Einkäufe tätigen, Behörden kontaktieren - das Internet erleichtert den Alltag, wenn man die vielen öglichkeiten richtig nutzt, die hancen erkennt und einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet. Auch die BAGSO-Vorsitzende und frühere Bundesfamilienministerin Prof. Dr. Ursula Lehr ist überzeugt, dass diejenigen, die den Einstieg wagen, begeistert sein werden und das Internet nicht mehr missen wollen. Die kostenlose Broschüre Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger kann über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach , Rostock, E-ail: publikationen@bundesregierung.de, oder telefonisch unter der Rufnummer (0,14 /in, abweichende Preise aus den obilfunknetzen möglich) bestellt werden. Sie ist außerdem auf den Internet-Seiten der BAGSO, und des Bundesverbraucherschutzministeriums, eingestellt. Weitere Informationen im Internet unter: Das Leitungsteam des Seniorenvereins Telefonseelsorge: oder anonym gebührenfrei rund um die Uhr 3
4 Fußball Nachdem in der Vorwoche trotz ordentlicher 1. Halbzeit beim FSV Langenleuba-Niederhain (Thüringen, 1. reisklasse) klar mit 1:4 verloren wurde, testete die Truppe vom Neutrainer Georg lapper vergangenen Sonntag gegen den VfL 09 Hohenstein-Ernstthal 4. In einem besonders im ersten Durchgang ganz munteren Vergleich gingen die ühlauer durch Baier nach 10 inuten in Führung. Neuzugang Philipp Zahm (kam von der A-Junioren der SG Limbach-Oberfrohna/Penig) bereitete den Treffer mit schönes Pass vor. Die eine lasse tiefer angesiedelten Gäste kamen dann in der 23. inute zum Ausgleich. In der Folgezeit ergaben sich hancen auf beiden Seiten, wobei ühlaus Torwart arco Zeichardt in großer anier 3 x im 1:1 den auf ihn zulaufenden Stürmer den Schneit abkaufte. Im zweiten Durchgang mussten dann beide Teams den sommerlichen Temperaturen Tribut zollen, so dass vieles nun dem Zufall überlassen wurde. Am Ende ein leistungsgerechtes Remis. it dem Vorbereitungsstand der annschaft bin ich zu frieden, besonders im taktisch-technischen Bereich müssen wir uns weiter verbessern, schätze Übungsleiter Georg lapper nach der Begegnung treffend ein. Florian Wunsch wechselt zum F 1. ännermannschaft im Vorbereitungssoll Aufgrund seiner starken Leistungen in der vergangenen Saison bei den D-Junioren des FV wechselt Florian Wusch ins Grundlagenzentrum des F an den hemnitzer Neubauernweg und wird dort in der 3 (Jahrgang 2000) für die Himmelblauen in der Bezirksliga zum Einsatz kommen. Der abermalige Wechsel eines ühlauer Spielers in ein Leistungszentrum ist ein Zeichen für die gute Nachwuchsarbeit in ühlau, hier besonders der Verdienst von D-Junioren-Trainer Ingo Lindner. Der FV wünsch Florian alles Gute für seine weitere fußballerische Entwicklung. Georg lapper immer voll konzentriert an der Seitenlinie Philipp Zahm (Nr. 8) mit gutem Einstand im rechten ittelfeld des FV ühlau's Fußballprominenz bereits wieder in voller Diskussionsrunde Tischtennis Termine: 09. August: Training ab 19 Uhr 16. August: kein Training Freundschaftsspiel gegen Niederfrohna 19 Uhr 23. August: Versammlung Themen Dorffest und Spielbetrieb 2012/ August: kein Training 13. September: Diethensdorf gegen ühlau 1, ühlau 3 gegen ühlau September: ühlau 1 gegen Sitten September: Rochsburg 1 gegen ühlau September: ühlau 1 gegen SV ühlbach, Sv Herrenhaide 2 gegen ühlau 4 Anzeigen Riedel-Verlag & Druck G Zuverlässige, engagierte Erzieherin (24) sucht ab sofort neuen Wirkungskreis im Umkreis hemnitz. Telefon:
5 Satzung der Gemeinde ühlau über die Benutzung der Gemeindebibliothek und über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom Der Gemeinderat der Gemeinde ühlau hat auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. ärz 2003 (SächsGVBl. Nr. 4, S. 55, ber. 159), rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juli 2009, und der 1, 2, 9 und 10 des Sächsischen ommunalabgabengesetzes (SächsAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306), rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010, in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeindebibliothek ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde ühlau. (2) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. Bibliothek zur Erhebung der in 4 Abs. 2 angegebenen Daten ermächtigt. (2) Die gemäß 4 Abs. 2 erhobenen Daten können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden. Dabei ist es untersagt, den Namen, Vornamen, den Tag und onat der Geburt im Zusammenhang mit den übrigen Daten nach 4 Abs. 2 abzugleichen bzw. auszuwerten. 6 Entleihung, Verlängerung, Vormerkungen (1) Jeder Nutzer hat freien Zugang zu allen Regalen und sucht sich die Bestandseinheiten selbst aus. Der Nutzer lässt vor Verlassen der Bibliotheksräume unaufgefordert alle edien verbuchen. Die Entleihung aller edien kann nur gegen Vorlage des Benutzerausweises erfolgen. (2) Die Leihfrist beträgt in der Regel für: 2 Nutzung Videos, D und DVD vier Wochen (1) Die Gemeindebibliothek stellt ihren Nutzern verschiedene edien geistig-kultureller Art unter den im weiteren festgelegten Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung. Für die Nutzung können Gebühren erhoben werden. (2) Der Nutzer ist berechtigt, die edien entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach den in weiteren festgelegten Bedingungen zu nutzen. Im Falle einer Gebührenerhebung ist der Nutzer Gebührenschuldner. 3 Nutzer Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Gemeindebibliothek ühlau auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen, der das 7. Lebensjahr vollendet hat. 4 Anmeldung (1) Jeder Nutzer meldet sich persönlich an und weist sich dabei mit dem Personalausweis o.ä. aus. (2) inder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters, der sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung eventuell anfallender Gebühren verpflichtet. Der Personalausweis o.ä. des gesetzlichen Vertreters ist vorzulegen. (3) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Satzung durch die eigenhändige Unterzeichnung des Anmeldeformulars an und erklärt sich gleichzeitig mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. (4) Für die Anmeldung sind personenbezogene Angaben zum Namen, Vornamen, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum erforderlich. (5) Änderungen der personengebundenen Daten sind der Gemeindebibliothek unverzüglich zu melden. (6) Nach Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und im Eigentum der Gemeindebibliothek bleibt. (7) Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden die durch issbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der rechtmäßige Ausweisinhaber. 5 Datenschutz (1) Gemäß 11 Abs. 1 Sächsiches Datenschutzgesetz (SächsDSG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI) vom , Seite 401) ist die für alle anderen edien vier Wochen. (3) Die Leihfrist kann auf Antrag des Benutzers verlängert werden, jedoch nur dann, wenn der Antrag auf Verlängerung innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen gestellt wird. Die Verlängerung kann maximal zweimal für die Dauer der Grundleihfrist ( 6 Abs. 2) gewährt werden. Danach ist das entliehene edium zwingend zurückzugeben. Der Antrag kann persönlich oder telefonisch unter Angabe des Vorund Zunamen des Nutzers, der Buch- oder ediennummer und des Fälligkeitstermins der Rückgabe erfolgen. (4) In begründeten Fällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Begründete Fälle sind zum Beispiel: edien, für die eine lange Vorbestellzeit bestehen. (5) Der Benutzer ist verpflichtet, entliehene edien fristgemäß zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe der edien ist jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. (6) In Ausnahmefällen kann die itnahme von edien untersagt und eine ausschließliche Nutzung in den Bibliotheksräumen festgelegt werden. Ausnahmefälle sind zum Beispiel: besonders wertvolle edien (alte, historische aterialien) edien, die nur einmalig vorhanden sind. (7) Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, entliehene edien jederzeit zurückzufordern. Für die verspätete Rückgabe werden Gebühren gemäß den Festlegungen in 9 und Verwaltungsgebühren erhoben. (8) Die Weitergabe entliehener edien an Dritte ist nicht gestattet. (9) Ist ein gewünschtes edium ausgeliehen, kann es vorbestellt werden. Das edium wird dann 5 Werktage bereitgestellt. 7 Behandlung der entliehenen edien, Haftung (1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen edien sorgfältig zu behandeln und sie insbesondere vor Veränderung, Beschmutzungen und Beschädigungen zu bewahren. (2) Verluste, Beschädigungen und Beschmutzungen sind dem Bibliothekspersonal der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. 5
6 (3) Aus vorangegangener Benutzung entstandene Schäden an den edien sind am Tag der Ausleihe bzw. sofort mit Feststellung dem Personal der Gemeindebibliothek mitzuteilen. (4) Jeder Nutzer entleiht die edien auf eigene Gefahr. Die Bibliothek überprüft Tonträger und Videos stichprobenartig auf ängel. Erkennbar defekte edien werden ausgesondert. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen am Abspielgerät des Benutzers auftreten. (5) Für jede Art von Beschädigungen oder für den Verlust von edien ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gemäß den im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis getroffenen Festlegungen schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt für Beschädigungen in dem Ausmaß, dass eine Reparatur unmöglich geworden ist. (6) Die Gebühren entstehen am Tag nach Ablauf der Leihfrist und sind 14 Tage nach Zugang des Bescheides fällig. (7) Gebührenschuldner ist der jeweilige Nutzer der Bibliothek sowie derjenige, der für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. ehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch. 10 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag in der Gemeindebibliothek und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde ühlau bekannt gemacht. 8 Aufenthalt in den Räumen der Bibliothek (1) Jeder Benutzer hat sich beim Aufenthalt in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. (2) Das itbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen sind nicht gestattet. (3) Für Garderobe und Taschen wird seitens der Gemeinde ühlau keine Haftung übernommen. (4) Den Anweisungen des Personals der Gemeindebibliothek ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. 9 Gebührenpflicht und Gebühren 11 Schlussbestimmungen Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in raft. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung der Gemeindebibliothek ühlau vom außer raft. ühlau, den (1) Für die Nutzung der Gemeindebibliothek werden keine Gebühren erhoben. (2) Für die Ausleihe aller edien werden keine Gebühren erhoben. (3) Für den Ersatz eines in Verlust gegangenen Benutzerausweises gelten folgende Gebühren: 6 Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren 3,00 Euro 1,50 Euro (4) Wird die Leihfrist für ein edium überschritten, entstehen für die Aufforderung zur Abgabe je angefangener alenderwoche Verwaltungsgebühren. Die Gebühren werden mit Rückgabe oder der mündlichen oder schriftlichen Aufforderung durch die itarbeiter der Bibliothek fällig. Diese betragen pro Woche und pro edium: für Videos und DVD s Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren für alle anderen edien Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren 1,00 Euro 0,50 Euro 0,50 Euro 0,25 Euro (5) Werden die edien trotz zweifacher Erinnerung nicht zurückgegeben, wird anstelle der Rückgabe der Wiederbeschaffungswert zzgl. einer Einarbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro edium als Ersatz gefordert. Dieser edienersatz wird durch die Stadt Burgstädt, Stadtkasse, als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt- ühlau-taura gemahnt und vollstreckt. Sämtliche Auslagen, die durch schriftliche Aufforderungen anfallen, gehen zu Lasten des säumigen Nutzers. (6) Bei Verlust eines ediums sind die osten für eine Neuanschaffung zu ersetzen und eine Einarbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu entrichten. Rüger Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vom Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeitwidersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida
Satzung über die Nutzung der Bibliothek der Stadt Mittweida Vom 27.03.2008 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Bekanntmachung
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom
Benutzungs- und Entgeltordnung der Gemeindebibliothek Bannewitz vom 28.04.2015 1 Allgemeine Bestimmungen und Aufgaben 1. Die Gemeindebibliothek in Bannewitz sowie ihre Außenstelle in Possendorf sind öffentliche
MehrStadtbibliothek. Benutzerordnung. für die. Anschrift: Schubertstraße Roding. Öffnungszeiten:
Benutzerordnung für die Stadtbibliothek Anschrift: Schubertstraße 2 93426 Roding Telefon: 09461 3762 Email: Buecherei@Roding.de Internet: www.roding.de Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch: Donnerstag:
MehrStadt Wasserburg am Inn. Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn
Stadt Wasserburg am Inn Benutzungsordnung für die Bibliothek Wasserburg a. Inn 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Benutzerkreis... 3 3. Anmeldung... 3 4. Entleihung, Verlängerung, Vormerkung...
MehrSatzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek. 1 Öffentlicher Zweck. 2 Anmeldung
Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Bibliothek Der Gemeinderat der Gemeinde Beierfeld hat in seiner Sitzung am 08.04.2002 mit Beschluss- Nr. 2002/579 auf der Grundlage der
MehrORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn. Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen
ORTSRECHT in Glienicke/Nordbahn Satzungen und ordnungsbehördliche Verordnungen Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Glienicke/Nordbahn Bei Fragen und Hinweisen zuständiger Fachbereich der Gemeindeverwaltung:
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
GEMEINDE LICHTENSTEIN LANDKREIS REUTLINGEN B e n u t z u n g s o r d n u n g der Gemeindebücherei Lichtenstein Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000
MehrAZ: GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG)
GEMEINDE FRICKENHAUSEN LANDKREIS ESSLINGEN SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER BÜCHEREI (BENUTZUNGSORDNUNG) INHALTSVERZEICHNIS 1 Aufgabe der Bücherei 3 2 Benutzerkreis, Öffnungszeiten 3 3 Anmeldung, Leseausweis
MehrSatzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis
Satzung über die Benutzung und die Gebühren der öffentlichen Bibliotheken der Stadt Brandis Auf Grund des 4 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen vom 21.04.93 (in der Fassung vom 14. 06. 1999) in
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Ortsbücherei Grafenberg
Gemeinde Grafenberg Landkreis Reutlingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 in Verbindung mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes vom 29.06.1983 hat der Gemeinderat
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018
Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Kempen vom 09. Dezember 2008 in der Fassung der 6. Änderung vom 03. Juli 2018 Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen in der
MehrBenutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen 3/10. Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom
Benutzungssatzung für die Stadtbücherei Mössingen in der Fassung vom 03.12.2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.v. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes (KAG),
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen
St 2/1 Stadt Süßen Kreis Göppingen Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Süßen Der Gemeinderat der Stadt Süßen hat am 13.11.2006 für die Bücherei im Amtshaus (Stadtbücherei) folgende privatrechtliche
MehrKreis- und Stadt- Bibliothek
Kreis- und Stadt- Bibliothek Marienplatz 2 84130 Dingolfing Tel.: 08731 / 48 47 Fax: 08731 / 39 75 49 E-Mail: info@bibliothek-dingolfing.de www.bibliothek-dingolfing.de Öffnungszeiten: Dienstag Freitag
MehrBenutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld
Benutzungsordnung der Bücherei Oberstenfeld 1 Allgemeines (1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oberstenfeld. (2) Durch die Bereitstellung von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften,
MehrBenutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis für die Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. 07. 2000 (GBl. S. 581) und der 2, 13 und 14 des
MehrBenutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn
GEMEINDEVERWALTUNG KÖNIGSBRONN Benutzungsordnung der Jugendbücherei Königsbronn 1 Allgemeines (1) Die Jugendbücherei Königsbronn ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Königsbronn. (2)
MehrNeufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis. 1 Allgemeines
Stadt Leinefelde-Worbis Neufassung der Benutzerordnung der Stadtbibliothek Leinefelde-Worbis 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Leinefelde-Worbis. (2) Jedermann
MehrBenutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim
Benutzungsordnung der Ortsbücherei Kirchheim 1. Allgemeines Die Ortsbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Kirchheim. Sie dient der Information, Unterhaltung, Aus- und Weiterbildung und
Mehrüber die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems)
ORL 1 über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 31.10.2013, zuletzt geändert am 15.10.2015 Inhalt Seite 1 Benutzungsberechtigung... 2 2 Benutzerausweis... 2 3 Leihfristen...
MehrSatzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst
Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Satzung für die Benutzung der Gemeindebücherei Forst Aufgrund der 4, 10 und 142 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Gemeinde
MehrStadtbüchereiS 184. Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz
Satzung für die Stadtbücherei Marktredwitz StadtbüchereiS Vom 24.03.1997 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 4 vom 30.04.1997), zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 21.12.2005 (Amtsblatt der
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom in der Fassung vom
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Olsberg vom 16.12.1988 in der Fassung vom 08.11.2007 Ursprungsfassung: 16.12.1988 Nachtragssatzungen: 1. Nachtragssatzung vom 08.12.1994 2. Nachtragssatzung
MehrBibliothek im Bürgerhaus. Benutzungsordnung. Gebührenordnung. vom
Bibliothek im Bürgerhaus Benutzungsordnung Gebührenordnung vom 01.03.2011 Bibliothek Schwieberdingen Bürgerhaus Bahnhofstr. 14 71701 Schwieberdingen Tel.: 07150-305250 Mail: bibliothek@schwieberdingen.de
MehrBenutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Lünen vom 13.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 2 Benutzerkreis - Anmeldung 2 3 Entgelte 3 4 Büchereiausweis 3 5 Ausleihe - Leihfrist 3 6 Verlängerungen
MehrBenutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach
Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß
1 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Vohenstrauß 1. Allgemeines Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung. Sie dient der Bildung, der Fortbildung und Information sowie der Erholung und Freizeitgestaltung.
MehrSatzung. über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung)
Satzung über die Benutzung der Büchereien der Gemeinde Rosengarten und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und -gebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung
MehrSatzung. für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz. Vom 30. April 2010
Satzung für die Stadtbücherei Lauf a.d.pegnitz Vom 30. April 2010 Die Stadt Lauf a.d.pegnitz erlässt auf Grund der Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
MehrOrtsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17. Satzung. über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom
Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) D 17 Gemeinde Weingarten (Baden) Landkreis Karlsruhe Satzung über die Benutzung der Gemeindebibliothek der Gemeinde Weingarten (Baden) vom 06.06.2016 Beschluss dieser
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bibliothek der Gemeinde Riederich Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 03.10.1983 (Ges.BI.S. 578) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
MehrS t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Benutzungsordnung. für die. Stadtbücherei Pleystein. vom 28.
S t a d t P l e y s t e i n Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Pleystein vom 28. Februar 2005 Anschrift: Neuenhammerstraße 1, 92714 Pleystein Telefon: 09654/9222-0
MehrSTADT SALZKOTTEN. Benutzungsordnung. der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1. Benutzungsordnung der Stadtbücherei Salzkotten vom 21.
der Stadtbücherei Salzkotten Seite: 1 der Stadtbücherei Salzkotten vom 21. März 2002 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten 3 Anmeldung 4 Ausleihe, Leihfrist 5 Ausleihbeschränkungen 6 Auswärtiger
MehrBenutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg
Benutzungsordnung und Gebührenssatzung für die Stadtbücherei Fröndenberg Aufgrund des 7 i.v. mit 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung)
Satzung über die Benutzung der Bücherei der Samtgemeinde Tostedt und über die Erhebung von Gebühren (Büchereibenutzungs- und - gebührensatzung) Aufgrund der 10, 13, 58, 98 und 111 der Niedersächsisches
MehrBenutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt
Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt 1 Allgemeines 1.1 Die Thomas-Valentin-Stadtbücherei (im Folgendem Stadtbücherei) ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Lippstadt.
MehrÄnderungen der Benutzungsordnung. Datum Beschluss SV Nachtrag (1), 7 (2, 3) 10
Änderungen der Benutzungsordnung Lfd. Nr. Ändernde Satzung Datum Beschluss SV Geänderte 1. 1. Nachtrag 30.06.2004 22.06.2004 4 (1), 7 (2, 3) 10 Art der Änderung Geändert (3) Hinzugefügt Benutzungsordnung
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom
Benutzungs- und Gebührensatzung der kommunalen öffentlichen Gemeindebücherei der Ortsgemeinde Laurenburg vom 20.07.2012 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2012 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom
Benutzungs- und Gebührensatzung Stadtbibliothek 402 1 Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Dinslaken vom 01.09.1994 Aufgrund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015
Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen (Büchereibenutzungsordnung) Vom 26. November 2015 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2 und 13
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G DER STADTBÜCHEREIEN IN MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Anmeldung 3 - Benutzerausweis 4 - Ausleihe und Rückgabe 5 - Verhalten
MehrS A T Z U N G. über die Benutzung der Stadtbibliothek Ladenburg
Stadt Ladenburg Rhein-Neckar-Kreis S A T Z U N G über die Benutzung der Stadtbibliothek Ladenburg Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes
Mehrfür die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom
4.2-1 B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Bücherei der Stadt Zweibrücken (Büchereisatzung) vom 19. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.04.2013 Inhaltsverzeichnis 1 - Benutzungsrecht 2
MehrSatzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei
Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung und Erhebung von Gebühren für die Einrichtung Gemeindebücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl.
MehrStadt Gerlingen -Ortsrecht-
Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Satzung über die Benutzungsordnung der Stadtbücherei Gerlingen Rechtsgrundlagen: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber.
MehrG e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg. Benutzungsordnung. für die. Gemeindebücherei Bernhardswald. vom
51 G e m e i n d e B e r n h a r d s w a l d Landkreis Regensburg Benutzungsordnung für die Gemeindebücherei Bernhardswald vom 09.08.2013 Anschrift: Rathausplatz 1, 93170 Bernhardswald Telefon: 09407/9406-21
Mehr1 Allgemeines Die Bibliotheken sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Oschersleben (Bode).
beschlossen am: 26.01.2011/1.Änderung 04.12.2013 (Gebührenteil 2.1) 08.09.2016 (Gebührenteil 2.5) veröffentlicht am: 04.02.2011 im Amtsblatt der Stadt Oschersleben Nr. 2/2011 10.01.2014 im Amtsblatt der
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom veröffentlicht im RHK am , in Kraft getreten am
Benutzungsordnung Bücherei B/243-1- Benutzungsordnung der Gemeinde- und Schulbücherei Reichshof vom 09.11.2000 veröffentlicht im RHK am 29.03.2001, in Kraft getreten am 30.03.2001 Benutzungsordnung Bücherei
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Neuburg an der Donau
Aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Ziffer 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung GO) erlässt die Stadt Neuburg an der Donau folgende Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Freudenstadt vom 13.12.2016 Der Gemeinderat der Stadt Freudenstadt hat am 13.12.2016 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren durch die Stadtbibliothek Großröhrsdorf (Gebührenordnung)
Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung fürden Freistaat Sachsen (ScäshGemO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Juni 2001 (SächsGVBl.
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe)
Lesefassung Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Aken (Elbe) Auf der Grundlage der 4, 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05.10.1993 (GVBl.
MehrSeite 1 von 4. Benutzungsordnung. der Samtgemeindebücherei Emlichheim. Artikel 1 Allgemeines
Seite 1 von 4 Benutzungsordnung der Samtgemeindebücherei Emlichheim Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.d.f. vom 17.12.2010 (Nieders. GVBI. 2010, S.
MehrS a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom
S a t z u n g der Stadt Hachenburg über die Benutzung der Bücherei der Stadt Hachenburg (Stadtbücherei) vom 11.12.2012 Der Stadtrat der Stadt Hachenburg hat in seiner Sitzung am 10.12.2012 gemäß 24 der
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Hans-Fallada-Bibliothek Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. 06.
MehrSatzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald
Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Bücherei Lichtenwald Gemeinde Lichtenwald, Landkreis Esslingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. mit den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetztes
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen)
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Borken (Hessen) Aufgrund der 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142),
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
MehrBenutzungsordnung. und Gebührenverzeichnis. der Stadtbücherei Winnenden
Benutzungsordnung und Gebührenverzeichnis der Stadtbücherei Winnenden Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 589/698), zuletzt geändert am 14.02.2006
Mehr1 Zweck und Benutzungsanspruch 2. 2 Öffnungszeiten 2. 3 Anmeldung und Gebühren Ausleihe 3. 5 Mahnungen Behandlung der Medien, Haftung 4
Übersicht Ortsrecht der Stadt Karben Seite 1 Zweck und Benutzungsanspruch 2 2 Öffnungszeiten 2 3 Anmeldung und Gebühren 2-3 4 Ausleihe 3 5 Mahnungen 3-4 6 Behandlung der Medien, Haftung 4 7 Aufenthalt
MehrBenutzungsordnung der MEDIENWELT Neckarwestheim
Benutzungsordnung der MEDIENWELT Neckarwestheim 1 Aufgabe der MEDIENWELT (Bücherei) Die MEDIENWELT ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde Neckarwestheim. Sie dient der Information und
MehrBenutzungsordnung der Mediothek
1 Benutzungsordnung der Mediothek 1. Allgemeines Die Mediothek ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wutöschingen. Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus- und Weiterbildung,
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Bibliothek der Stadt Garbsen Aufgrund der 6, 8 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der zurzeit gültigen Fassung und des 4 des Niedersächsischen
MehrBenutzungsordnung der Bibliothek Hemmingen vom Inhaltsübersicht
Benutzungsordnung der Bibliothek Hemmingen vom 26.04.2016 Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Benutzerkreis 3 Anmeldung/Benutzerausweis 4 Verarbeitung personenbezogener Daten ( 4 LDSG BW) 5 Ausleihe 6 Behandlung
MehrSatzung zur Benutzung der Stadtbibliothek Frohburg
Satzung zur Benutzung der Stadtbibliothek Frohburg Aufgrund des 4 Abs.1 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO), 25 des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) und
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Büdelsdorf in der Fassung des I. Nachtrags
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbücherei Büdelsdorf in der Fassung des I. Nachtrags Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes
MehrSTADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei
STADT SCHROBENHAUSEN Dienststelle: Stadtbücherei Benutzungssatzung der Stadtbücherei Schrobenhausen Die Stadt Schrobenhausen erlässt aufgrund des Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller)
Benutzungs- und Gebührensatzung der öffentlichen Bücherei der Gemeinde Winsen (Aller) (Fassung: 16.07.2015) Aufgrund der 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 22. August
MehrSatzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln
Satzung ( Benutzungsordnung ) für die Stadtbücherei der Stadt Mölln Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig Holstein (GO) und der 1,2,4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrBenutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bad Vilbel 1 Allgemeines (1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Bad Vilbel. Sie dient der allgemeinen Information, der kulturellen und
MehrSatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom in der Fassung vom
Satzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Langenhagen (Benutzungsordnung) vom 03.05.1999 in der Fassung vom 30.05.2013 (Amtsblatt für den Landkreis Hannover Nr. 20/99; in Kraft seit 21.05.1999) (Änderung
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g
B e n u t z u n g s o r d n u n g für die Stadtbücherei Weilheim a. d. Teck Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v. mit den 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes hat der Gemeinderat
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen. vom
1 STADT KITZINGEN Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Kitzingen vom 03.05.2004 Inkrafttreten: 03.05.2004 1. Änderung der Gebührenordnung durch Stadtratsbeschluss vom 11.03.2010 Inkrafttreten:
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Artern Aufgrund des 19 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung ThürKO) vom 16.08.1993 (GVBl. Nr. 23, S. 501)
MehrSatzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Haßloch/Pfalz
Satzung über die Benutzung der Bücherei der Gemeinde Haßloch/Pfalz vom 27. April 2016 Der Gemeinderat Haßloch hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), in der Fassung vom 31.
MehrDie StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau.
BENUTZUNGSORDNUNG Allgemeines: Die StadtBücherei ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Langenau. Die Benutzung der StadtBücherei im Pfleghof ist grundsätzlich kostenlos.
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Bad Wildbad
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbücherei in Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Bad Wildbad Der Gemeinderat der Stadt Bad Wildbad hat am 29.07.2014 folgende Benutzungsund Entgeltordnung
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc
1 Benutzungs- und Gebührensatzung des Amtes Burg (Spreewald) für die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc Das Amt Burg (Spreewald) erlässt auf der Grundlage des 140 Abs. 1 i. V. m. 28 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9
MehrSTADT PLOCHINGEN. Landkreis Esslingen SATZUNG. über die Benutzung der Stadtbibliothek. (Benutzungsordnung)
STADT PLOCHINGEN Landkreis Esslingen SATZUNG über die Benutzung der Stadtbibliothek (Benutzungsordnung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den 2, 8,11 und
MehrGEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn. Inhaltsverzeichnis
GEMEINDE GEMMINGEN Landkreis Heilbronn Satzung über die Benutzungsordnung der Bücherei Gemmingen () Vom 21. Februar 2002. Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES 2 BENUTZER 3 BENUTZUNGSERLAUBNIS 4 AUSLEIHE 5
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach
Stadtbücherei Benutzungsordnung - 1 - Benutzungsordnung der Stadtbücherei Herzogenaurach Rechtsgrundlagen: i.d.f. vom veröffentlicht am wirksam seit Änderungen 19.06.1991 20.06.1991 01.06.1991 30.03.2000
MehrSatzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 24. November 2014
A 42-01 Benutzungs- u. Gebührenordnung Stadtbibliothek A 42-01 Satzung über die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek vom 24. November 2014 Seite 2/8 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zweck der Stadtbibliothek
MehrSatzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln
Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Datteln vom 16.12.2002 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 20.12.2012 Der Rat der Stadt Datteln
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Brunsbüttel für die Stadtbücherei Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
MehrStadtbücherei. Wir bieten. weil ich gern lese... Schulstraße Bergen Tel /
Schulstraße 10 29303 Bergen Tel. 05051 / 5588 www.bergen-online.de stadtbuecherei@bergen-online.de Wir bieten Romane Sachbücher Stadt des Friedens und der Internationalität Kinder- und Jugendliteratur
MehrWeimarer Ortsrecht 42.1 Seite 1 Benutzungssatzung Stadtbücherei
Seite 1 Benutzungssatzung der Stadtbücherei Weimar Aufgrund des 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501
MehrB E K A N N T M A C H U N G der Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek Lucka
B E K A N N T M A C H U N G der Satzung über die Benutzung der bibliothek Auf Grund der 19 (1) S.1 und 20 (2) S. 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der jeweils gültigen Fassung hat der rat
MehrBenutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg
Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung für die Gemeindebüchereien Weiler im Allgäu und Simmerberg 1. Allgemeines Die Bibliothek ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Weiler-Simmerberg.
MehrSatzung (Benutzerordnung) der Stadt Lauenburg/Elbe für die Stadtbücherei in Lauenburg/Elbe
Satzung (Benutzerordnung) der Stadt Lauenburg/Elbe für die Stadtbücherei in Lauenburg/Elbe Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, des 45 des Landesverwaltungsgesetzes und der 1 und
MehrMANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN
MANÜ! / photocase.com BIBLIOTHEKS- LEITFADEN 1 Allgemeines 1 Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche, kulturelle Einrichtung der Stadt Rosenheim. Sie dient der allgemeinen Information, Weiterbildung und
MehrArtikel I. Anlage zu 5 Kindertagesstättensatzung
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Gemeinde Niederau (Kindertagesstättensatzung)
MehrBenutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Dorsten vom , zuletzt geändert am
Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek der Stadt Dorsten vom 19.09.2013, zuletzt geändert am 18.12.2015 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
MehrSatzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben
Satzung über die Benutzung der Gemeindebücherei Markt Schwaben Der Markt Markt Schwaben erläßt auf Grund der Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat
MehrGebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils
MehrAllgemeines. Die Gemeinde Heiningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung.
BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE GEMEINDEBÜCHEREI HEININGEN 1 Allgemeines Die Gemeinde Heiningen betreibt die Bücherei als öffentliche Einrichtung. Die Bücherei hat die Aufgabe, Lesen und Literatur sowie Medienkompetenz
MehrSatzung der Stadt Recklinghausen über die Benutzung der Stadtbibliothek und die Erhebung von Gebühren vom
Satzung der Stadt Recklinghausen über die Benutzung der Stadtbibliothek und die Erhebung von Gebühren vom 04.12.2018 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom
MehrBenutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach
Benutzungsordnung der Stadtbücherei Baunach 1. Allgemeines 1.1 Die Stadtbücherei Baunach ist eine öffentliche Einrichtung in der Trägerschaft der Stadt Baunach. Bei juristischen Auseinandersetzungen (z.b.
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bernburg (Saale)
Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bernburg (Saale) Benutzung- und Gebührenordnung Beschlossen / Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Benutzungs- und Gebührenordnung der
Mehr(3) Für die Leistungen der Stadtbibliothek werden Gebühren auf der Grundlage einer Gebührensatzung erhoben.
Bibliotheksbenutzungssatzung der Stadt Weißenfels vom 24.11.1994 (WSF-ABl. Nr. 13/1994, S. 2), geändert durch Satzung vom 13.12.2007 (WSF-ABl. Nr. 12/2007, S. 3), geändert durch Satzung vom 29.03.2012
Mehr