Mühlauer Anzeiger AMTLICHE MITTEILUNGEN INFORMATIONEN ANZEIGEN KW 32/2012. Damit Jeder zukünftig alles mitbekommt. Frank Rüger Bürgermeister

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1 2. Ausgabe August 2012 erscheint am ühlauer Anzeiger Telefon 03722/ , Fax 03722/ Heinrich-Heine-Straße 13a, Röhrsdorf/hemnitz RIEDEL Verlag & Druck G ATLIHE ITTEILUNGEN INFORATIONEN ANZEIGEN W 32/2012 Damit Jeder zukünftig alles mitbekommt. Liebe ühlauerinnen und liebe ühlauer, bisher wurden wichtige Dinge, wie z.b. die Neufassung von Satzungen, Beschlüsse des Gemeinderates, Bekanntgabe von Terminen, entsprechend unserer Bekanntmachungssatzung an den drei Gemeindeschaukästen am Rathausplatz 1, in der Oberen Hauptstraße 8 und der Fabrikstraße 4 ausgehangen und auf diesen Aushang wurde im jeweiligen hingewiesen. Doch seien wir mal ehrlich, den Hinweis im haben sicher sehr viele von Ihnen gelesen, den Weg zu den benannten Anzeigetafeln um sich zu informieren haben dann die wenigsten auf sich genommen. Um hier das Informationsdefizit weiter abzubauen hat der ühlauer Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Juni 2012 mit der Stimmenmehrheit seiner demokratischen Parteien und des Bürgermeisters die erforderliche Änderung der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde ühlau beschlossen. Diese Änderung der Bekanntmachungssatzung trat mit der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises ittelsachsen am in raft. Öffentliche wie auch ortsübliche Bekanntmachungen sowie ortsübliche Bekanntgaben werden zukünftig im vollen Umfang in Ihrem abgedruckt, so dass diese jeder in Ruhe und bequem zu Hause nachlesen kann. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung noch an der gemeindlichen Anschlagtafel vor dem Rathaus, Rathausplatz 1. Ich denke diese neue Regelung ist im Interesse aller ühlauer Bürger und wird für weitere Rechtssicherheit sorgen. it dem Abdruck der Biliotheksatzung haben wir in diesem mit der Bekanntmachung nach neuer Art begonnen. Unabhängig davon, können opien von Satzungen weiterhin gegen eine Verwaltungsgebühr im Rathaus erworben werden. it freundlichen Grüßen Frank Rüger Bürgermeister Wir gratulieren zum 74. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag Frau Annerose Preuß Frau Luise Gränz Herrn Sigurd aisch Frau Hannelore Bretschneider zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 83. Geburtstag Herrn Werner üller Frau Inge Bürger Herrn Erich Heinrich Die Gemeinde ühlau gratuliert allen Jubilaren recht herzlich und wünscht weiterhin viel Gesundheit und alles Gute. 1

2 2 Bereitschaftsdienste Die nachfolgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr. Ärzte Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist zu den bekannten Zeiten über eine zentrale Vermittlungsstelle unter oder zu erreichen. Zahnärzte 11./ Frau DS Ernst, ZAP laußnitz, Burgstädter Str. 51, Tel /8323 o. 0162/ / Frau Dr. Baetge, ZAP Burgstädt, Dr.-R.-och-Str. 1, Tel /2185 oder Der zahnärztliche Notfalldienst ist gleichzeitig im Internet unter abrufbar Apotheken durchgehende Dienstbereitschaft Wochenenddienst Samstag 12 Uhr bis Sonntag 8 Uhr und von Sonntag 8 Uhr bis ontag 8 Uhr Apotheke Wittgensdorf Schwanen-Apotheke Burgstädt Rosen-Apotheke Limbach-Oberfrohna Adler-Apotheke Burgstädt Neue-Apotheke Limbach-Oberfrohna hemnitztal-apotheke Taura oritz-apotheke Limbach-Oberfrohna Elefanten-Apotheke Burgstädt Adler-Apotheke Burgstädt, arkt 19/21, Tel /2421 Elefanten-Apo. Burgstd., Bahnhofstr. 5, Tel /3007 Schwanen-Apo. Burgstädt, arkt 14, Tel /14749 Sonnen-Apo. Bgst, Fr.- arschner Str. 49, Tel /15772 hemnitztal-apo. Taura, Schweizerth. Str. 1, Tel /3272 Paracelsus-Apotheke Hart., Leip. Str. 28, Tel /92091 Apo. Wittgensdorf Wittg., hem. Str. 20, Tel /88691 Löwen Apotheke, Penig, arkt 14, Tel /80269 ozart Apotheke, Penig, Waldstr. 18, Tel /85297 ronen Apotheke, Limbach-O., Jägerstr. 9, Tel /94036 Apo. im Ärzteh., Limb.-O., L.-Richter-Str. 10, Tel /87776 Neue Apoteke, Limbach-O., hemnitz Str. 16, Tel /92092 Brücken Apotheke, Penig, Brückenstr. 13, Tel /5688 arien-apotheke, Lunzenau, Am Ring 1, Tel /6208 Aesculap Apotheke, ändler, Hauptstr. 28c, Tel /87314 Rosen Apotheke, Limbach-O., Hauptstr. 26, Tel /92072 oritz Apotheke, Limbach-O., oritzstr. 18, Tel / Hilfe für Frauen in Not (24 Std.) Frauenschutzhaus Freiberg Tel./ Fax 03731/22561 E- ail: fh-freiberg@gmx.net ühlau, den 3. August 2012 Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zur nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates ühlau ein. Die Sitzung findet am Tagesordnung: ittwoch, 15. August 2012 Beginn: Uhr im Landgasthof Linde, Saal, statt. 0. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit des Gemeinderates 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom Festlegung zur Protokollunterzeichnung der aktuellen Sitzung 4. Beschlussvorlage Auswechslung / Sanierung von Schachtabdeckungen im Abwasserkanalnetz der Gemeinde ühlau 5. Beschlussvorlage Ersatzneubau Uferstützwand Untere Hauptstraße 38 in ühlau zwischen Rathausplatz und Windbergstraße, Vergabe von Bauleistungen Ersatzneubau Uferstützwand 6. Beschlussvorlage Deckenerneuerung Leipziger Straße, Finanzierung Bordanlagen Gehweg 7. Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in die Verwaltungs- und Verfahrensakte Los 1 - Baumeistertätigkeit zur Dachsanierung Landgasthof Linde, Untere Hauptstraße Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in die Verwaltungs- und Verfahrensakte Los 2 - Zimmermannsarbeiten zur Dachsanierung Landgasthof Linde, Untere Hauptstraße Beschlussvorlage Antrag der Gemeinderäte der Bürgerbewegung ühlau und der NPD auf Einsichtnahme in den mit dem Ingenieurbüro Bau im Jahr 2012 geschlossenen Ingenieurvertrag zur Planung, Ausschreibung und Durchführung der Dachsanierung des Landgasthofes Linde sowie in den Ingenieurvertrag zur Planung und Ausschreibung des gleichen Vorhabens aus dem Jahr Information des Gemeinderates über Umsetzung 75 der Neufassung der Gemeindeordnung vom Informationen des Bürgermeisters / öffentliche Fragestunde anschließend geschlossene Sitzung it freundlichen Grüßen Frank Rüger Bürgermeister Diensthabender VWG, Telefon: 0172/ Regionaler Zweckverband Wasserversorgung, Bereich Lugau-Glauchau, Telefon: 03763/ Bekanntmachung der Gemeinde Telefonnummern bei Havarien Impressum: Herausgeber: für den amtlichen Teil: eins energie in Sachsen GmbH, (Gas) Telefon: 0371/ envia, Telefon 01802/ Großantennengemeinschaft, Burgstädt, Tel.: 0172/ Gemeinde ühlau, Bürgermeister Frank Rüger; Tel.: 03722/93261 o für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. - für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. Anzeigen: - Riedel Verlag & Druck G, Inh.: Annemarie und Reinhard Riedel, Röhrsdorf, Telefon: 03722/ Es gilt die Anzeigenpreisliste September/2011 Gesamtherstellung: Riedel Verlag & Druck G, hemnitz/ot Röhrsdorf, Telefon: 03722/505090; info@ riedel-verlag.de Verteiler: Beilagenmanagement mfreie Presse/Blick.

3 oga Frauengymnastik Thermalbad Schwimmen Rätseln Vereinsnachrichten Der Seniorenverein informiert erst wieder am , 14 Uhr in der Schule ühlau und das bis zum Ende der Bauarbeiten in der Linde dienstags 14 Uhr in der Turnhalle, außer den bekannten Wochen Sommerpause ittwoch, nach Schlema zum Baden oder in die Salzgrotte mit anschl. ittagessen in der Linde, Abfahrt 8 Uhr Donnerstag, im Limbomar Abfahrt 12:30 Uhr Donnerstag, , 16 Uhr in der euselschänke Singen ontag, , 17:30 Uhr mit Frau Schulze, Treff: Siedlerhöhe 2 Tagesfahrt Plauderstündchen Herzlich willkommen sonntags in ühlau Uhr Abendmahlsgottesdienst Wir freuen uns auf Sie - Ihre irchgemeinde ontag, zum eiler Sosa u. Besichtigung einer Schnitzerwerkstatt, Abfahrt 8:45 in Penig, 9 Uhr in ühlau, Rückkunft gegen 17:30 Uhr Leistungen für 42,00 Euro: erster Halt ist Sosa, der öhler berichtet von seinem Handwerk, was früher recht häufig war, heute aber fast ausgestorben ist, zum ittagessen gehen wir in die eilergaststätte, anschl. Landschaftsrundfahrt Richtung arlsfeld- Joh.georgenstadt-Breitenbrunn-Schwarzenberg mit Unterbrechung um bei einem privaten Schnitzer einzukehren, ein affeegedeck rundet das Programm ab, Anmeldungen bei Frau Schütte, Tel ittwoch, , 14:30 Uhr in der Linde, zu Gast ist der Apotheker, Herr Oberpharm.rat Lehmann aus H dorf, 10,00 Euro Anzahlung für die Tagesfahrt werden hier kassiert eine telef. Anmeldung wäre schön, bis bei Frau Schütte, Tel oder Frau Dämmrich, Tel ab bei Frau üttner, Tel Immer mehr ältere enschen nutzen das Internet Ein neuer Ratgeber gibt Tipps zum sicheren Surfen Immer mehr ältere enschen nutzen das Internet: Wie die Initiative D21 in ihrem aktuellen (N)ONLINER Atlas 2012 feststellt, nutzen in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen bereits mehr als 60 Prozent das Internet. Bei den über 70-Jährigen sind mittlerweile 28 Prozent regelmäßig online, wobei diese Altersgruppe den größten Zuwachs aufweist. Immer mehr ältere Verbraucher gehen mit Smartphones und Tablet-Ps ins Netz, außerdem erfreuen sich Soziale Netzwerke großer Beliebtheit auch bei Senioren - Trends, die sich in den nächsten Jahren fortsetzen werden. Der von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) herausgegebene Wegweiser durch die digitale Welt gibt älteren enschen wertvolle Ratschläge zum sicheren Surfen im Internet. it Unterstützung des Bundesverbraucherministeriums konnte die Broschüre seit 2008 bereits über al kostenlos verteilt werden. Die rasante Entwicklung auf dem Gebiet der Technik und der Internetmärkte hat eine Überarbeitung des Ratgebers notwendig gemacht. Die aktualisierte und erweiterte Neuauflage informiert nun auch über neue Wege ins Internet durch Smartphones und Tablet-Ps. Der neue Ratgeber zeigt auch, wie die eigenen Daten beim Online-Einkauf durch die Wahl eines sicheren Passwortes geschützt werden können, und gibt Tipps, die Persönlichkeitsrechte in sozialen Netzwerken zu wahren. Ich freue mich, dass immer mehr enschen das Netz für sich entdecken, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am Donnerstag in Berlin. Gerade für Ältere bietet das Internet viele hancen. Nachrichten austauschen, Freundschaften pflegen, Einkäufe tätigen, Behörden kontaktieren - das Internet erleichtert den Alltag, wenn man die vielen öglichkeiten richtig nutzt, die hancen erkennt und einige Vorsichtsmaßnahmen beachtet. Auch die BAGSO-Vorsitzende und frühere Bundesfamilienministerin Prof. Dr. Ursula Lehr ist überzeugt, dass diejenigen, die den Einstieg wagen, begeistert sein werden und das Internet nicht mehr missen wollen. Die kostenlose Broschüre Wegweiser durch die digitale Welt für ältere Bürgerinnen und Bürger kann über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach , Rostock, E-ail: publikationen@bundesregierung.de, oder telefonisch unter der Rufnummer (0,14 /in, abweichende Preise aus den obilfunknetzen möglich) bestellt werden. Sie ist außerdem auf den Internet-Seiten der BAGSO, und des Bundesverbraucherschutzministeriums, eingestellt. Weitere Informationen im Internet unter: Das Leitungsteam des Seniorenvereins Telefonseelsorge: oder anonym gebührenfrei rund um die Uhr 3

4 Fußball Nachdem in der Vorwoche trotz ordentlicher 1. Halbzeit beim FSV Langenleuba-Niederhain (Thüringen, 1. reisklasse) klar mit 1:4 verloren wurde, testete die Truppe vom Neutrainer Georg lapper vergangenen Sonntag gegen den VfL 09 Hohenstein-Ernstthal 4. In einem besonders im ersten Durchgang ganz munteren Vergleich gingen die ühlauer durch Baier nach 10 inuten in Führung. Neuzugang Philipp Zahm (kam von der A-Junioren der SG Limbach-Oberfrohna/Penig) bereitete den Treffer mit schönes Pass vor. Die eine lasse tiefer angesiedelten Gäste kamen dann in der 23. inute zum Ausgleich. In der Folgezeit ergaben sich hancen auf beiden Seiten, wobei ühlaus Torwart arco Zeichardt in großer anier 3 x im 1:1 den auf ihn zulaufenden Stürmer den Schneit abkaufte. Im zweiten Durchgang mussten dann beide Teams den sommerlichen Temperaturen Tribut zollen, so dass vieles nun dem Zufall überlassen wurde. Am Ende ein leistungsgerechtes Remis. it dem Vorbereitungsstand der annschaft bin ich zu frieden, besonders im taktisch-technischen Bereich müssen wir uns weiter verbessern, schätze Übungsleiter Georg lapper nach der Begegnung treffend ein. Florian Wunsch wechselt zum F 1. ännermannschaft im Vorbereitungssoll Aufgrund seiner starken Leistungen in der vergangenen Saison bei den D-Junioren des FV wechselt Florian Wusch ins Grundlagenzentrum des F an den hemnitzer Neubauernweg und wird dort in der 3 (Jahrgang 2000) für die Himmelblauen in der Bezirksliga zum Einsatz kommen. Der abermalige Wechsel eines ühlauer Spielers in ein Leistungszentrum ist ein Zeichen für die gute Nachwuchsarbeit in ühlau, hier besonders der Verdienst von D-Junioren-Trainer Ingo Lindner. Der FV wünsch Florian alles Gute für seine weitere fußballerische Entwicklung. Georg lapper immer voll konzentriert an der Seitenlinie Philipp Zahm (Nr. 8) mit gutem Einstand im rechten ittelfeld des FV ühlau's Fußballprominenz bereits wieder in voller Diskussionsrunde Tischtennis Termine: 09. August: Training ab 19 Uhr 16. August: kein Training Freundschaftsspiel gegen Niederfrohna 19 Uhr 23. August: Versammlung Themen Dorffest und Spielbetrieb 2012/ August: kein Training 13. September: Diethensdorf gegen ühlau 1, ühlau 3 gegen ühlau September: ühlau 1 gegen Sitten September: Rochsburg 1 gegen ühlau September: ühlau 1 gegen SV ühlbach, Sv Herrenhaide 2 gegen ühlau 4 Anzeigen Riedel-Verlag & Druck G Zuverlässige, engagierte Erzieherin (24) sucht ab sofort neuen Wirkungskreis im Umkreis hemnitz. Telefon:

5 Satzung der Gemeinde ühlau über die Benutzung der Gemeindebibliothek und über die Erhebung von Benutzungsgebühren vom Der Gemeinderat der Gemeinde ühlau hat auf der Grundlage des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. ärz 2003 (SächsGVBl. Nr. 4, S. 55, ber. 159), rechtsbereinigt mit Stand vom 11. Juli 2009, und der 1, 2, 9 und 10 des Sächsischen ommunalabgabengesetzes (SächsAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber S. 306), rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010, in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeindebibliothek ist eine gemeinnützige, öffentliche, kulturelle Einrichtung der Gemeinde ühlau. (2) Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Bibliothek auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen. Bibliothek zur Erhebung der in 4 Abs. 2 angegebenen Daten ermächtigt. (2) Die gemäß 4 Abs. 2 erhobenen Daten können zu statistischen Zwecken ausgewertet werden. Dabei ist es untersagt, den Namen, Vornamen, den Tag und onat der Geburt im Zusammenhang mit den übrigen Daten nach 4 Abs. 2 abzugleichen bzw. auszuwerten. 6 Entleihung, Verlängerung, Vormerkungen (1) Jeder Nutzer hat freien Zugang zu allen Regalen und sucht sich die Bestandseinheiten selbst aus. Der Nutzer lässt vor Verlassen der Bibliotheksräume unaufgefordert alle edien verbuchen. Die Entleihung aller edien kann nur gegen Vorlage des Benutzerausweises erfolgen. (2) Die Leihfrist beträgt in der Regel für: 2 Nutzung Videos, D und DVD vier Wochen (1) Die Gemeindebibliothek stellt ihren Nutzern verschiedene edien geistig-kultureller Art unter den im weiteren festgelegten Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung. Für die Nutzung können Gebühren erhoben werden. (2) Der Nutzer ist berechtigt, die edien entsprechend ihrer Zweckbestimmung nach den in weiteren festgelegten Bedingungen zu nutzen. Im Falle einer Gebührenerhebung ist der Nutzer Gebührenschuldner. 3 Nutzer Jedermann ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, die Gemeindebibliothek ühlau auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen, der das 7. Lebensjahr vollendet hat. 4 Anmeldung (1) Jeder Nutzer meldet sich persönlich an und weist sich dabei mit dem Personalausweis o.ä. aus. (2) inder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr benötigen die Unterschrift ihres gesetzlichen Vertreters, der sich damit gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung eventuell anfallender Gebühren verpflichtet. Der Personalausweis o.ä. des gesetzlichen Vertreters ist vorzulegen. (3) Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Satzung durch die eigenhändige Unterzeichnung des Anmeldeformulars an und erklärt sich gleichzeitig mit der elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten einverstanden. (4) Für die Anmeldung sind personenbezogene Angaben zum Namen, Vornamen, Anschrift, Telefonnummer und Geburtsdatum erforderlich. (5) Änderungen der personengebundenen Daten sind der Gemeindebibliothek unverzüglich zu melden. (6) Nach Anmeldung erhält jeder Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und im Eigentum der Gemeindebibliothek bleibt. (7) Der Verlust des Benutzerausweises ist unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden die durch issbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der rechtmäßige Ausweisinhaber. 5 Datenschutz (1) Gemäß 11 Abs. 1 Sächsiches Datenschutzgesetz (SächsDSG) vom 11. Dezember 1991 (SächsGVBI) vom , Seite 401) ist die für alle anderen edien vier Wochen. (3) Die Leihfrist kann auf Antrag des Benutzers verlängert werden, jedoch nur dann, wenn der Antrag auf Verlängerung innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen gestellt wird. Die Verlängerung kann maximal zweimal für die Dauer der Grundleihfrist ( 6 Abs. 2) gewährt werden. Danach ist das entliehene edium zwingend zurückzugeben. Der Antrag kann persönlich oder telefonisch unter Angabe des Vorund Zunamen des Nutzers, der Buch- oder ediennummer und des Fälligkeitstermins der Rückgabe erfolgen. (4) In begründeten Fällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Begründete Fälle sind zum Beispiel: edien, für die eine lange Vorbestellzeit bestehen. (5) Der Benutzer ist verpflichtet, entliehene edien fristgemäß zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe der edien ist jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten möglich. (6) In Ausnahmefällen kann die itnahme von edien untersagt und eine ausschließliche Nutzung in den Bibliotheksräumen festgelegt werden. Ausnahmefälle sind zum Beispiel: besonders wertvolle edien (alte, historische aterialien) edien, die nur einmalig vorhanden sind. (7) Die Gemeindebibliothek ist berechtigt, entliehene edien jederzeit zurückzufordern. Für die verspätete Rückgabe werden Gebühren gemäß den Festlegungen in 9 und Verwaltungsgebühren erhoben. (8) Die Weitergabe entliehener edien an Dritte ist nicht gestattet. (9) Ist ein gewünschtes edium ausgeliehen, kann es vorbestellt werden. Das edium wird dann 5 Werktage bereitgestellt. 7 Behandlung der entliehenen edien, Haftung (1) Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen edien sorgfältig zu behandeln und sie insbesondere vor Veränderung, Beschmutzungen und Beschädigungen zu bewahren. (2) Verluste, Beschädigungen und Beschmutzungen sind dem Bibliothekspersonal der Gemeindebibliothek unverzüglich anzuzeigen. 5

6 (3) Aus vorangegangener Benutzung entstandene Schäden an den edien sind am Tag der Ausleihe bzw. sofort mit Feststellung dem Personal der Gemeindebibliothek mitzuteilen. (4) Jeder Nutzer entleiht die edien auf eigene Gefahr. Die Bibliothek überprüft Tonträger und Videos stichprobenartig auf ängel. Erkennbar defekte edien werden ausgesondert. Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen am Abspielgerät des Benutzers auftreten. (5) Für jede Art von Beschädigungen oder für den Verlust von edien ist der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter gemäß den im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis getroffenen Festlegungen schadensersatzpflichtig. Gleiches gilt für Beschädigungen in dem Ausmaß, dass eine Reparatur unmöglich geworden ist. (6) Die Gebühren entstehen am Tag nach Ablauf der Leihfrist und sind 14 Tage nach Zugang des Bescheides fällig. (7) Gebührenschuldner ist der jeweilige Nutzer der Bibliothek sowie derjenige, der für die Gebührenschuld eines Anderen kraft Gesetzes haftet. ehrere Gebührenschuldner haften gesamtschuldnerisch. 10 Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten werden durch Anschlag in der Gemeindebibliothek und durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde ühlau bekannt gemacht. 8 Aufenthalt in den Räumen der Bibliothek (1) Jeder Benutzer hat sich beim Aufenthalt in der Bibliothek so zu verhalten, dass andere nicht gestört werden. (2) Das itbringen und der Verzehr von Speisen und Getränken sowie das Rauchen sind nicht gestattet. (3) Für Garderobe und Taschen wird seitens der Gemeinde ühlau keine Haftung übernommen. (4) Den Anweisungen des Personals der Gemeindebibliothek ist Folge zu leisten. Sie üben das Hausrecht aus. 9 Gebührenpflicht und Gebühren 11 Schlussbestimmungen Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Satzung verstoßen, können von der Benutzung der Gemeindebibliothek ausgeschlossen werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in raft. Gleichzeitig tritt die Benutzerordnung der Gemeindebibliothek ühlau vom außer raft. ühlau, den (1) Für die Nutzung der Gemeindebibliothek werden keine Gebühren erhoben. (2) Für die Ausleihe aller edien werden keine Gebühren erhoben. (3) Für den Ersatz eines in Verlust gegangenen Benutzerausweises gelten folgende Gebühren: 6 Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren 3,00 Euro 1,50 Euro (4) Wird die Leihfrist für ein edium überschritten, entstehen für die Aufforderung zur Abgabe je angefangener alenderwoche Verwaltungsgebühren. Die Gebühren werden mit Rückgabe oder der mündlichen oder schriftlichen Aufforderung durch die itarbeiter der Bibliothek fällig. Diese betragen pro Woche und pro edium: für Videos und DVD s Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren für alle anderen edien Erwachsene inder und Jugendliche unter 18 Jahren 1,00 Euro 0,50 Euro 0,50 Euro 0,25 Euro (5) Werden die edien trotz zweifacher Erinnerung nicht zurückgegeben, wird anstelle der Rückgabe der Wiederbeschaffungswert zzgl. einer Einarbeitungsgebühr von 5,00 Euro pro edium als Ersatz gefordert. Dieser edienersatz wird durch die Stadt Burgstädt, Stadtkasse, als erfüllende Gemeinde für die Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt- ühlau-taura gemahnt und vollstreckt. Sämtliche Auslagen, die durch schriftliche Aufforderungen anfallen, gehen zu Lasten des säumigen Nutzers. (6) Bei Verlust eines ediums sind die osten für eine Neuanschaffung zu ersetzen und eine Einarbeitungsgebühr von 5,00 Euro zu entrichten. Rüger Bürgermeister Hinweis nach 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als vom Anfang an gültig zustandegekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeitwidersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 und 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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