BODEN TEXTIL. MÖBELHAUS NÄF Seestrasse Hergiswil Telefon

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "BODEN TEXTIL. MÖBELHAUS NÄF Seestrasse Hergiswil Telefon"

Transkript

1 Amtlicher Teil Nr Juni 2018 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel , Fax , MÖBELHAUS NÄF Seestrasse Hergiswil Telefon info@moebel-naef.ch BODEN TEXTILATELIER NÄF Dorfstrasse Stansstad Telefon textil@moebel-naef.ch TEXTIL

2 INHALTSVERZEICHNIS Landrat 1011 Regierungsrat 1012 Direktionen und Amtsstellen 1029 Bildungsdirektion 1031 Landwirtschafts- und Umweltdirektion 1032 Gesundheits- und Sozialdirektion 1033 Handelsregister 1035 Schuldbetreibung und Konkurs 1042 Gerichte 1046 Gemeinden 1051 Baugesuche 1051 Dallenwil 1053 Stans 1054 Landeskirchen 1055 Die nächste Ausgabe Nr. 24 erscheint am Mittwoch, den 13. Juni Nr Juni 2018

3 LANDRAT Traktanden Landratssitzung Mittwoch, den 27. Juni 2018 Der Landrat wird gestützt auf 35 des Landratsreglements vom Landratssekretariat zur konstituierenden Sitzung auf Mittwoch, den 27. Juni 2018 einberufen. Vor der Sitzung findet in der Pfarrkirche Stans ein Wortgottesdienst statt, an dem die Mitglieder des Landrates und des Regierungsrates teilnehmen. Die Behörden besammeln sich um Uhr in der Halle des Rathauses in Stans und begeben sich hierauf gemeinsam in die Pfarrkirche. Um ca Uhr beginnt die Landratssitzung im Landratssaal des Rathauses in Stans. Geschäfte: 1. Eröffnung der Sitzung durch das älteste Mitglied des Landrates 1. Bezeichnung von zwei Stimmenzählenden durch das älteste Mitglied des Landrates 2. Inpflichtnahme der erstmals gewählten Mitglieder des Landrates 3. Genehmigung der Tagesordnung 4. Erwahrung der Landratswahlen vom 4. März Wahl des Landratsbüros für die Amtsdauer von einem Jahr 6. Inpflichtnahme der erstmals gewählten Mitglieder des Regierungsrates 7. Wahl des Landammanns und des Landesstatthalters für die Amtsdauer von einem Jahr 8. Wahl der ständigen Kommissionen und Behörden für die Amtsdauer von vier Jahren LANDRATSSEKRETARIAT NIDWALDEN Stans, 18. Mai 2018 Landratssekretär Armin Eberli Hinweis: Die Sitzungen des Landrates sind öffentlich. Nr Juni

4 REGIERUNGSRAT Jagdbetriebsvorschriften 2018 vom 29. Mai Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes vom 17. Januar 2007 zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Kantonales Jagdgesetz, kjsg) 2, beschliesst: I. JAGDLEHRGANG, JAGDPRÜFUNG 1 Jagdlehrgang 1 Der nächste Jagdlehrgang beginnt im Mai 2020 und dauert ein Jahr. 2 Interessierte Personen haben sich bis spätestens am 15. März 2020 mit dem amtlichen Anmeldeformular beim Amt für Justiz, Jagd und Fischerei (Amt) anzumelden. 2 Jagdprüfung 1. Allgemeines 1 Die Jagdprüfung findet bei Bedarf jährlich statt. 2 Sie kann erst nach der Absolvierung des Jagdlehrgangs abgelegt werden Anmeldung 1 Anmeldungen zur Jagdprüfung haben bis spätestens am 31. Dezember 2018 mit dem amtlichen Formular beim Amt zu erfolgen. Ihnen ist die Bestätigung über den absolvierten Jagdlehrgang beizulegen. 2 Eine Anmeldung gilt nur dann als fristgerecht eingereicht, wenn die Gebühr spätestens bei Ablauf der Anmeldefrist dem Amt überwiesen worden ist Nr Juni 2018

5 Durchführung 1 Der Jagdlehrgang und die Jagdprüfung werden nach den Vorschriften von Art. 10 kjsg 2 und der Vollzugsverordnung über den Jagdlehrgang und die Jagdprüfung (Jagdprüfungsverordnung, JPV) 3 durchgeführt. 2 Ort und Beginn des Jagdlehrganges und der Jagdprüfung werden den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. II. JAGDBERECHTIGUNG, PATENTGEBÜHREN 5 Gesuch Wer im Kanton Nidwalden zur Jagd zugelassen werden will, hat beim Amt zusammen mit dem amtlichen Gesuchsformular die folgenden Unterlagen einzureichen: 1. den Jagdfähigkeitsausweis, sofern dieser nicht im Kanton Nidwalden erworben worden ist; und 2. den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, für Personen- und Sachschäden je Schadenfall mit mindestens 2 Mio. Franken versichert zu sein. 6 Erteilung der Jagdberechtigung 1 Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern wird das Jagdpatent erteilt, wenn sie: 1. die Bedingungen zur Jagdberechtigung erfüllen; und 2. die Patenttaxen fristgerecht einbezahlt haben. 2 Das Patent wird mit den Beilagen vom Amt mit Briefpost zugestellt. 7 Duplikat 1 Jagdausübende, die ihren Jagdfähigkeitsausweis verloren haben, sind verpflichtet, rechtzeitig beim Amt die Ausfertigung eines Duplikates zu beantragen. 2 Für ein Duplikat ist eine Gebühr von Fr zu entrichten. 8 Reduzierte Anzahl von Hochjagdpatenten 1 Zur Beruhigung des Jagdbetriebes wird die Zahl der Hochjagdpatente beschränkt. 2 Im Jahr 2018 erhalten nur Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller mit einem geraden Geburtsjahr das Hochjagdpatent. Nr Juni

6 Patentgebühren Die Patentgebühren betragen: 1. für die Hochjagd von: a) Kantonseinwohnerinnen Fr und Kantonseinwohnern (einschliesslich der Hege- und Regulationsjagd im Wintereinstand) b) übrigen Personen (ohne Hege- und Regulationsjagd) Fr für die Niederjagd von: a) Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern Fr ohne Hochjagdpatent (ein- schliesslich der Hege- und Regulationsjagd im Wintereinstand) b) Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern Fr mit Hochjagdpatent c) übrigen Personen ohne Hochjagdpatent Fr d) übrigen Personen mit Hochjagdpatent Fr für die Winterjagd von Kantonseinwohnerinnen Fr und Kantonseinwohnern 4. für die Hege- und Regulationsjagd auf Rotwild sowie auf Murmeltiere (ohne Gämsabschuss) von Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohnern Fr während der Hochjagdzeit einschliesslich der Hege- und Regulationsjagd im Wintereinstand. III. WILDKONTROLLSTELLEN, JAGDFELDSCHIESSPLÄTZE 10 Wildkontrollstellen 1 Amtliche Kontrollstellen und Kontrollorgane sind: 1. bei der Fahrzeughalle beim Strasseninspektorat, Kreuzstrasse 6, 6370 Stans: a) May Luca, Seestrasse 4, 6375 Beckenried; b) Hermann Hans Jost, Rotzbergstrasse 20, 6362 Stansstad; c) Ott Matthias, Eggeli 1, 6376 Emmetten; d) Schumacher Mecki, Schulhausstrasse 12, 6373 Ennetbürgen; e) Lussi Peter, Buochserstrasse 14, 6370 Stans; f) Rohrer Karl, Riedstrasse 24, 6362 Stansstad; g) Schneider Beat, Seestrasse 112, 6052 Hergiswil; 1014 Nr Juni 2018

7 h) Scheuber Thade, Chilenmattli 5, 6372 Ennetmoos; i) Bieri Fabian, Buochserstrasse 90, 6375 Beckenried; 2. beim Stall Hostatt, Oberdorf in Beckenried: a) Gander Adolf, Nidertistrasse 16, 6375 Beckenried; b) Amstad Hansruedi, Seestrasse 64, 6375 Beckenried; 3. Beim Gemeindewerkhof, Werkhofstrasse 4 in Hergiswil: Mathis Robert, Idyllweg 2, 6052 Hergiswil; 4. beim Jägerheim in Oberrickenbach: a) Mathis Adolf, Fell 2, 6387 Oberrickenbach ( ); b) Mathis Alois, Vorderfell 1, 6387 Oberrickenbach; c) Mathis René, Allmendstrasse 13, 6387 Oberrickenbach. 2 Bei Abwesenheit der Wildkontrolleure Mathis Adolf, Gander Adolf oder Mathis Robert ist eine andere amtliche Kontrollstelle aufzusuchen. 11 Kontrollzeiten Die Kontrollzeiten werden wie folgt festgelegt: 1. Hochjagd: Uhr, in Stans (vgl. 10 Abs. 1 Ziff. 1) zusätzlich Uhr (die Mittagskontrolle ist nur gegen Voranmeldung besetzt; Tel ); 2. Niederjagd: Uhr, in Stans (vgl. 10 Abs. 1 Ziff. 1) zusätzlich Uhr (die Mittagskontrolle ist nur gegen Voranmeldung besetzt; Tel ). 12 Einschiessen der Jagdwaffe 1. Standard 1 Der Treffsicherheitsnachweis erfolgt pro Jagdjahr nach dem Standard der Jagd- und Fischereiverwalterkonferenz (JFK). 2 Für das Einschiessen sind erforderlich: 1. beim Kugelprogramm: a) 1 Passe zu 4 Schuss auf stehende Reh- oder Gamsscheibe mit 10er-Wertung; b) Distanz mindestens 100 m; 2. beim Schrotprogramm: a) 1 Passe zu 4 Schuss auf 3-teilige Kippscheibe (Hase/Fuchs) in Bewegung oder auf Rollhase; b) Distanz max. 30 m. Nr Juni

8 Der Treffsicherheitsnachweis ist mit einer für die Jagd erlaubten Waffe zu erbringen; er kann auch nur für jene Jagdwaffenart (Kugelbüchse / Schrotflinte) erfüllt werden, mit der die Jagd ausgeübt wird Nachweis 1 Der Treffsicherheitsnachweis ist erfüllt, wenn bei einer Passe zu 4 Schuss: 1. im Kugelprogramm ein Mindestwert von 8 bei jedem Schuss erzielt; 2. im Schrotprogramm bei jedem Schuss die vordere und/oder die mittlere Kippscheibe getroffen wird. 2 Er ist von der Schützin oder dem Schützen sowie der Standaufsicht zu unterzeichnen und ist für das aktuelle Jagdjahr gültig Wiederholung 1 Das Kugel- und das Schrotprogramm können wiederholt werden, bis die Bedingungen der Treffsicherheit erfüllt sind. 2 Der Beginn einer Passe ist vor dem 1. Schuss anzukündigen Ort 1 Der Treffsicherheitsnachweis kann auf einem bewilligten Jagd-Feldschiessplatz in der Schweiz absolviert werden, wie insbesondere: 1. Stans, Studenhütte; 2. Lungern, Brünig Indoor; 3. Engelberg, Jagdschiessanlage; 4. Muotathal, Selgis Shooting; 5. Entlebuch-Ebnet, Felder-Jagdhof; 6. Wassen, Jagdschiessanlage Standel ; 7. Emmen, Schiesssport-Anlage Hüslenmoos. 2 Kontrollschüsse mit Jagdwaffen sind auf den folgenden, bewilligten Jagd-Feldschiessplätzen zulässig: 1. Beckenried, Rütenen; 2. Beckenried, Ärnital; 3. Dallenwil, Hächlisberg; 4. Emmetten, Dürenseeli; 5. Oberrickenbach, Fellboden; 6. Stans, Studenhütte Nr Juni 2018

9 IV. AUSÜBUNG DER JAGD 16 Jagddauer Die Jagdausübung wird auf folgende Zeiten befristet: 1. Hochjagd a) Rotwild September b) Gämse September c) Wildschwein September d) Murmeltier September e) Fuchs September 2. Niederjagd a) Reh 15. Oktober bis 04. November b) Schneehase 15. Oktober bis 30. November c) übrige gemäss Oktober bis 30. November jagdbare Tiere 3. Winterjagd a) Dachs 01. Dezember bis 15. Januar b) übrige gemäss Dezember bis 31. Januar jagdbare Tiere 4. Schusszeiten Hochjagd Uhr bis Uhr September Niederjagd Uhr bis Uhr (Sommerzeit) Uhr bis Uhr (Winterzeit) Winterjagd Uhr bis Uhr 17 Geschützte Tiere Ausser den in Art. 7 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) 4 genannten Tieren werden folgende Tierarten unter Schutz gestellt: 1. Feldhase; 2. Tauchenten; 3. Raufusshühner; 4. milchtragende, führende Gämsgeiss sowie Hirschkuh. 18 Schontag Während der Niederjagd zwischen dem 15. Oktober bis 4. November ist jeweils mittwochs Schontag mit gänzlichem Jagdverbot. Nr Juni

10 Fahrverbot 1 Der Maschinenweg Alpboden-Oberst Hütti auf dem Gebiet der Gemeinde Wolfenschiessen darf zu Jagdzwecken auf Grund der Bedingungen und Auflagen der Baubewilligung vom 15. November 2004 nicht befahren werden. 2 In den eidgenössischen Jagdbanngebieten Huetstock und Bannalp- Walenstöcke gilt ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. 20 Höchstzahlen 1 Die zulässige Höchstzahl der Tiere, die von einer jagdberechtigten Person erlegt werden dürfen, wird wie folgt festgelegt: 1. Rotwild unbeschränkte Anzahl, unter Vorbehalt von 21; 2. Gämse 2 Gämsen, unter Vorbehalt von 22; 3. Murmeltier 1 Murmeltier, unter Vorbehalt von 25; 4. Reh 1 Reh (Adult) und 1 Rehkitz, unter Vorbehalt von 23; 5. Wildschwein unbeschränkte Anzahl, unter Vorbehalt von 24; 6. Schneehase 1 Schneehase. 2 Für die Bejagung von Haarraubwild, Raubzeug, Stockenten, Haubentaucher, Blässhuhn, Kormoran bestehen keine Höchstzahlen. 3 Bei Auftreten der Vogelgrippe werden allfällige Einschränkungen der Jagd und der Selbsthilfe im Amtsblatt veröffentlicht. 21 Abschussregelungen 1. Rotwild 1 Auf der Hochjagd sind 42 Stück Rotwild zum Abschuss frei, davon 17 Stück Hirsche (inklusive Spiesser) sowie 25 Stück Kahlwild. 2 Auf der Hege- und Regulationsjagd im Wintereinstand sind zusätzlich 20 Stück Kahlwild zum Abschuss frei. 3 Jagdberechtigte, denen der Abschuss von Rotwild während der Hochjagd zusteht, haben die Jagd nach den folgenden Vorgaben auszuführen: September: Hirschkuh, Kalb (Kalb mit Hirschkuh) und Schmaltier unter Vorbehalt von Abs. 4-7; 1018 Nr Juni 2018

11 September: Hirsch, Spiesser, Hirschkuh, Kalb (Kalb mit Hirschkuh) und Schmaltier unter Vorbehalt von Abs. 4-7; September: Hirschkuh, Kalb (Kalb mit Hirschkuh) und Schmaltier unter Vorbehalt von Abs Vom September ist nur die Ansitzjagd auf das weibliche Rotwild (Kahlwild) gestattet. Ab dem 5. September ist die Ansitz- wie auch die Drückjagd gestattet. 5 Wer die Jagd auf Rotwild ausüben will, hat sich ab dem 10. September täglich vor Jagdbeginn über die Telefonnummer (Telefonbeantworter) über das noch zur Verfügung stehende Abschusskontingent zu informieren. 6 Ist die Jagd auf Hirsch, Spiesser, Hirschkuh, Schmaltier sowie Kalb erlaubt, darf diese uneingeschränkt ausgeübt werden, selbst wenn die Höchstzahl an diesem Tag überschritten werden könnte. 7 Wird der Abschuss auf das Kahlwild auf der Hochjagd erfüllt, findet trotzdem eine Hege- und Regulationsjagd im Wintereinstand statt. Diese wird im Amtsblatt vom Mittwoch, 17. Oktober 2018 publiziert Gämsen 1 Jagdberechtigte, denen der Abschuss von 2 Gämsen zusteht, haben vom September die Jagd nach den folgenden Vorgaben auszuführen: Gämse: Galtgeiss, Geissjährling unter 16 Kilogramm, Gämsbock unter 16 Kilogramm, Bockjährling unter 16 Kilogramm Gämse: freie Wahl, ausgenommen Gämskitz 2 Wird als 1. Gämse der Abschuss eines Gämsbockes über 16 Kilogramm, eines Bockjährlings über 16 Kilogramm oder eines Geissjährlings über 16 Kilogramm vorgenommen, darf keine 2. Gämse mehr erlegt werden Rehe 1 Jagdberechtigte ohne Hochjagdpatent dürfen während der Niederjagd wahlweise 1 Rehbock oder 1 Rehgeiss und 1 Rehkitz erlegen. 2 Für die Niederwildjägerinnen und -jäger mit und ohne Hochjagdpatent ist der Markenaustausch gemäss 25 der Vollzugsverordnung zum kantonalen Jagdgesetz (Kantonale Jagdverordnung, kjsv) 5 erlaubt. Nr Juni

12 Rehkitze, die ausgeweidet weniger als 8 Kilogramm aufweisen, gelten als Hegeabschuss. Die Wildmarke wird der Erlegerin oder dem Erleger zurückerstattet. Das Wildbret wird der Erlegerin oder dem Erleger abgenommen und zu Gunsten des Kantons durch die Wildhut verwertet Wildschweine 1 Wildschweine sind mit Ausnahme der säugenden Bachen jagdbar. 2 Erlegt eine jagdberechtigte Person ein Wildschwein, ist unverzüglich die Wildhut zu benachrichtigen. Es ist der Wildhut in der Schwarte vorzuweisen. 3 Die jagdberechtigte Person hat auf eigene Kosten vom erlegten Tier eine Trichinenschau zu veranlassen. Ist dessen Probe negativ, darf dessen Fleisch verzehrt werden; positive Proben sind unverzüglich der Wildhut zu melden. 4 Das Anlegen von Fütterungen, Ablenkfütterungen und Lockfütterungen (Kirrungen) ist verboten Murmeltiere 1 Im Sinne einer Hegemassnahme werden vom September Murmeltiere zum Abschuss frei gegeben; davon ausgenommen sind die eidgenössischen Jagdbanngebiete Huetstock und Bannalp-Walenstöcke sowie das kantonale Wildasyl Schwalmis. 2 Als Regulierungsmassnahme sind auf dem Alpwiesland der Mattalp im kantonalen Wildasyl Schwalmis Murmeltiere zum Abschuss frei gegeben. 26 Eidgenössische Jagdbanngebiete Huetstock und Bannalp-Walenstöcke sowie kantonales Wildasyl Schwalmis 1 Die ordentliche Jagd ist in den Eidgenössischen Jagdbanngebieten Huetstock und Bannalp-Walenstöcke sowie im kantonalen Wildasyl Schwalmis untersagt. 2 Kritische Abgrenzungen im Gelände sind gelb markiert. 3 Die Wanderwege zwischen Firnhütt/Eggeligrat und Brunniswald dürfen mit entladener Waffe begangen werden Nr Juni 2018

13 Jagdgebiet Trüebsee/Jochpass 1 In dem mit Beschluss des Bundesrats vom 20. November 2013 aus dem eidgenössischen Jagdbanngebiet Huetstock entlassenen Gebiet Trübsee/Jochpass ist diese Jagdsaison jeweils am Samstag Schontag. 2 Die Alpstrasse Engelberg/Gerschnialp (Bobbahn) darf bis Parkplatz Talstation Älplerseil befahren werden. 28 Niederjagd, Winterjagd 1 Für die Niederjagd und die Winterjagd werden folgende Tierarten freigegeben: 1. Wildschwein; 2. Fuchs; 3. Edelmarder; 4. Steinmarder; 5. Kolkrabe; 6. Krähe; 7. Elster; 8. Eichelhäher; 9. Stockente; 10. Kormoran, Haubentaucher, Blässhuhn 11. Dachs. 2 Die Bestimmungen gemäss 16 (Jagd zusätzlicher Tiere und Jagddauer) bleiben vorbehalten. 29 Abschussprämien, Kontrolle 1 Jagdberechtigten wird für die im Kanton erlegten und zur Kontrolle vorgewiesenen Tierarten die folgende Abschussprämie ausgerichtet: 1. für einen Fuchs Fr für einen Dachs Fr für eine Rabenkrähe, Elster, einen Kolkraben o- der Eichelhäher (Rabenvögel) Fr Die erlegten Füchse, Dachse und Rabenvögel können auf den ordentlichen Kontrollstellen, bei der Wildhut, bei der Fischbrutanlage an der Buochserstrasse 90 in Beckenried zur Kontrolle vorgewiesen werden. 3 Die Abschussprämien werden gegen Vorweisen der Kontrollkarten ausgerichtet: Nr Juni

14 beim Amt an der Kreuzstrasse 2 in Stans; 2. bei den Wildkontrollstellen in Beckenried, Hergiswil und Oberrickenbach; 3. bei der Wildhut. 4 Das Kontrollorgan hat vor Ort: 1. bei Füchsen und Dachsen die mittleren Nägel an der rechten Vorderbrante zu entfernen; 2. bei den Rabenvögeln beide Ständer abzutrennen. 30 Nachsuche 1 Zur Nachsuche zugelassen sind einzig Schweisshundeführerinnen o- der Schweisshundeführer, welche die Bewilligung gemäss 33a kjsv 5 erhalten haben. 2 Die Nachsuchegruppe des Patentjägervereins Nidwalden führt eine Pikettliste, auf der die zur Verfügung stehenden Schweisshundeführerinnen oder Schweisshundeführer mit Telefonnummer und den zur Verfügung stehenden Piketttagen aufgeführt sind. 31 Ansitzeinrichtungen 1 Für bewilligungsfreie Ansitzeinrichtungen sind die folgenden Vorgaben einzuhalten: 1. die Befestigung am Baum darf nicht mit Nägeln oder Schrauben erfolgen und es ist zu gewährleisten, dass Ketten, Drahtseile und dergleichen nicht im Holz einwachsen; 2. es darf nur unbehandeltes Holz verwendet werden; 3. die Ansitzeinrichtungen sind mit dem Namen, der Anschrift und der Telefonnummer der Erstellerin oder des Erstellers zu kennzeichnen; 4. nicht besetzte Hoch- oder Bodensitze müssen für jede jagdberechtigte Person jederzeit zugänglich sein. Die Erstellerin oder der Ersteller kann keinen vorrangigen Benutzeranspruch geltend machen. 2 Nicht bezeichnete Einrichtungen können von den Wildschutzorganen entfernt und eingezogen werden. V. IRRTUMSABSCHUSS 32 Grundsatz 1 Als Irrtumsabschuss gilt das folgende, irrtümlich erlegte Wild: 1022 Nr Juni 2018

15 auf der Hochjagd der Abschuss: a) einer milchtragenden Hirschkuh (ohne Kalb); b) eines Hirsches mit mehreren Enden anstelle einer Hirschkuh, eines Kalbes oder eines Schmaltieres; c) eines Spiessers anstelle einer Hirschkuh, eines Kalbes oder eines Schmaltieres; d) einer milchtragenden, nichtführenden Gämsgeiss; e) eines Gämskitzes; f) einer milchtragenden, nichtführenden Bache. 2. auf der Niederjagd der Abschuss: a) eines Rehbocks anstelle einer Rehgeiss oder eines Rehkitzes; b) einer Rehgeiss anstelle eines Rehkitzes; c) Abschuss eines zweiten Rehbocks d) eines überzähligen Rehs auf der Gruppenjagd; e) eines Feldhasen anstelle eines Schneehasen; f) eines Iltis anstelle eines Marders; g) einer Schwimm- oder Tauchente, die gemäss 28 nicht jagdbar ist; h) einer milchtragenden, nichtführenden Bache 3. auf der Winterjagd der Abschuss: a) eines Iltis anstelle eines Marders; b) eines Dachses vom Januar; c) einer Schwimm- oder Tauchente, die gemäss 28 nicht jagdbar ist; d) einer milchtragenden, nichtführenden Bache. 2 Irrtümlich erlegtes Wild verbleibt im Besitze der Erlegerin oder des Erlegers. 33 Kontrolle 1 Irrtümlich erlegtes Wild ist gleichentags der Wildhut oder einer amtlichen Kontrollstelle vorzuweisen. 2 Wer ein nicht jagdbares Wild erlegt, hat dies umgehend der Wildhut zu melden und ihr das Wild vorzuweisen. 34 Wertersatz 1 Für irrtümlich erlegtes Wild ist folgender Wertersatz zu entrichten: 1. für eine milchtragende Hirschkuh (ohne Kalb) Fr für einen Spiesser mit Spiessen unter 25 cm je kg Fr für einen Spiesser mit Spiessen über 25 cm je kg Fr. 7.- Nr Juni

16 für einen Hirsch mit mehreren Enden je kg Fr für ein Gämskitz Fr für eine milchtragende, nichtführende Gämsgeiss Fr für eine Rehgeiss, Schmalreh oder einen Rehbock bis 15 kg anstelle eines Rehkitzes Fr für eine Rehgeiss, Schmalreh oder einen Rehbock Fr über 15 kg bis 17 kg anstelle eines Rehkitzes 9. für eine Rehgeiss, Schmalreh oder einen Rehbock Fr über 17 kg anstelle eines Rehkitzes 10. für ein überzähliges Reh auf der Gruppenjagd unter Fr kg 11. für ein überzähliges Reh auf der Gruppenjagd über Fr kg bis 16 kg 12. für ein überzähliges Reh auf der Gruppenjagd über 16 kg Fr für einen Feldhasen anstelle eines Schneehasen Fr für einen Iltis anstelle eines Marders Fr für einen Dachs vom Januar Fr für eine nicht jagdbare Schwimm- oder Tauchente Fr für eine milchtragende, nichtführende Bache je kg Fr Irrtumsabschüsse nach Abs. 1 Ziff. 3, 4, 6, sowie 8-13 werden vom Amt nach Art. 9 Abs. 2 Ziff. 2 und Art. 18 Abs. 3 kjsg 2 registriert. 35 Einziehen von Haupt samt Trophäe Das Haupt samt Trophäe wird durch das Kontrollorgan eingezogen, wenn: 1. die Spiesse beim Schmalspiesser eine Länge von mehr als 25 cm aufweisen oder das Geweih mehrere Enden hat; 2. die Gämskrickel: a) bei der Gämsgeiss eine Länge von mehr als 18 cm; b) beim Gämsbock eine Länge von mehr als 20 cm aufweisen; 3. die Stangenlänge beim Rehbock mehr als 7 cm misst. VI. STRAF- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN 36 Widerhandlungen Widerhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Jagdbetriebsvorschriften werden nach Art. 40 ff. kjsg 2 bestraft Nr Juni 2018

17 Inkrafttreten Diese Jagdbetriebsvorschriften treten mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten bis zum Inkrafttreten der Jagdbetriebsvorschriften Stans, 29. Mai 2018 REGIERUNGSRAT NIDWALDEN Landammann Yvonne von Deschwanden Landschreiber Hugo Murer 1 A 2018, NG NG SR NG Nr Juni

18 Nr Juni 2018

19 Nr Juni

20 Nr Juni 2018

21 DIREKTIONEN UND AMTSSTELLEN Medieninformationen Profil der Mittelschule geschärft: Reduktion im Wahlfachangebot aufgrund rückläufiger Schülerzahlen Aufgrund von rückläufigen Schülerzahlen und zur Sicherstellung der Durchführbarkeit wird das Angebot der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer am Kollegium St. Fidelis reduziert. Im Rahmen eines Sparauftrags hat der Regierungsrat die Bildungsdirektion und den Mittelschulrat 2014 beauftragt, das Angebot und die minimalen Gruppengrössen im Bereich der Wahl- und Freifächer an der Mittelschule zu prüfen. Ihren persönlichen Neigungen und Interessen entsprechend können Gymnasiastinnen und Gymnasiasten im Laufe ihrer Ausbildung je ein Schwerpunkt- und ein Ergänzungsfach belegen. Dabei steht ihnen am Kollegi heute ein Angebot von je sieben Fächern zur Auswahl. Die Lektionen, welche in diesem Rahmen besucht werden, machen knapp einen Fünftel der gesamten Unterrichtszeit aus. Der Mittelschulrat stellt fest, dass das umfangreiche Angebot dazu führt, dass einzelne Fächer trotz der tiefen Mindestanzahl von sechs Schülerinnen und Schülern in den vergangenen Jahren nicht regelmässig geführt werden konnten. Unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Rückgangs der Schülerzahlen um rund 20 Prozent wird sich diese Problematik künftig noch akzentuieren. In diesem Sinne beschloss der Mittelschulrat, das Angebot auf je fünf Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer zu reduzieren. Nr Juni

22 Das reduzierte Angebot umfasst bei den Schwerpunktfächern: Physik und Anwendungen der Mathematik, Biologie/Chemie, Italienisch, Spanisch und Bildnerisches Gestalten, wobei Latein sowie Wirtschaft und Recht als Schwerpunktfächer künftig nicht mehr angeboten werden. Bei den Ergänzungsfächern werden weiterhin Geschichte, Geografie, Pädagogik und Psychologie, Musik sowie Wirtschaft und Recht angeboten; Informatik, Philosophie und Sport entfallen, wobei Informatik aufgrund eines Entscheids der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz neu als obligatorisches Fach geführt wird. Keine namhaften Einsparungen Weiter stellt der Mittelschulrat fest, dass mit einer Heraufsetzung der minimalen Gruppengrösse bei den Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern keine namhaften Einsparungen erzielt werden können. Abschliessend werden die Möglichkeiten zur finanziellen Optimierung im vorliegenden Rahmen als eher gering beurteilt. Die Reduktion im Angebot der Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer sowie die damit verbundene Optimierung der Gruppengrössen bringen in erster Linie strukturelle Verbesserungen und Stabilität bei der Durchführung dieser Fächer. Die Umsetzung der geplanten Massnahmen ist im Rahmen einer Totalrevision der Stundentafel synchron mit der Einführung des neuen obligatorischen Fachs Informatik auf das Schuljahr 2019/20 vorgesehen. Stans, 30. Mai Nr Juni 2018

23 Bildungsdirektion Ausschreibung der Ausbildungsbeiträge für das Schuljahr 2018/2019 Gestützt auf das Gesetz über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz, NG 311.4) richtet der Kanton Nidwalden Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) aus. Gesuche für Ausbildungsbeiträge sind ein Mal jährlich mit dem amtlichen Formular inklusive der darin geforderten Beilagen bis spätestens 8 Wochen nach Beginn des Ausbildungsjahres einzureichen an: Bildungsdirektion Fachstelle für Ausbildungsbeiträge Stansstaderstrasse 54, Postfach Stans Zugelassen werden Ausbildungen nach der obligatorischen Schulzeit mit einer Vollzeit-Kursdauer von mindestens vier Monaten, welche an einer anerkannten Ausbildungsstätte zu einer anerkannten Ausbildung führen. Rückwirkend werden keine Beiträge gewährt. Unterstützungsberechtigt ist u.a. wer im Kanton Nidwalden den stipendienrechtlichen Wohnsitz hat und bei Beginn der Ausbildung das 40. Altersjahr noch nicht erfüllt hat. Antragsformulare sowie weitere Informationen sind im Internet verfügbar unter: (Suchbegriff: Stipendien) erhalten Sie von der Bildungsdirektion, Tel oder regula.wyss@nw.ch BILDUNGSDIREKTION NIDWALDEN Nr Juni

24 Landwirtschafts- und Umweltdirektion Gewässerschutz. Gemeindewerk Beckenried. Kraftwerk Sustli. Restwassersanierung. Öffentliche Auflage des Sanierungsberichts und der vorgesehenen Massnahmen Wenn ein Fliessgewässer durch Wasserentnahmen mit einem bestehenden Nutzungsrecht, das bereits vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG; SR ) erteilt wurde, wesentlich beeinflusst wird, so muss es bezüglich Restwasser gestützt auf Art. 80 Abs. 1 GSchG unterhalb der Entnahmestellen nach den Anordnungen der Behörde so weit saniert werden, als dies ohne entschädigungsbegründende Eingriffe möglich ist. Der Restwasserbericht, die Darlegungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Dotiervarianten sowie die seitens Kanton vorgesehenen Massnahmen für die Wasserfassungen am Lieli- und Mühlebach, welche durch das Gemeindewerk Beckenried für den Betrieb des Kraftwerkes Sustli betrieben werden, liegen zur Gewährung des rechtlichen Gehörs im Sinne von Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege (VRG; NG 265.1) während 20 Tagen bei der Landwirtschafts- und Umweltdirektion zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Allfällige Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel der Landwirtschafts- und Umweltdirektion, Stansstaderstrasse 59, Postfach 1251, 6371 Stans, an die Landwirtschafts- und Umweltdirektion einzureichen. Stans, 6. Juni Nr Juni 2018

25 Gesundheits- und Sozialdirektion Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz Änderung vom 25. Mai Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK), gestützt auf Art. 2, 4 und 5 Abs. 3 der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar 1993 über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen 2, die GDK-Statuten vom 13. Dezember 2003 und den Grundsatzbeschluss der GDK vom 21. November 2002, beschliesst: I. Das Reglement der GDK vom 23. November 2006 für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz 3 wird wie folgt geändert: Art. 25a Beendigung der interkantonalen Prüfungen 1 Die Durchführung des 1. Teils der interkantonalen Prüfungen in Osteopathie endet mit der Prüfungssession Den 2. Teil der interkantonalen Prüfung kann ablegen, wer spätestens bis zur Prüfungssession 2021 zugelassen worden ist (Art. 11 Abs. 2) und sich zur Prüfung angemeldet hat (Art. 8). 3 Die Durchführung des 2. Teils der interkantonalen Prüfungen endet spätestens mit der Prüfungssession Die Anwendung des Artikels 16 Absatz 3 ist ab dem Ende des 1. Teils der Prüfungen (Abs. 1) ausgeschlossen. Ab dem Ende des 2. Teils der Prüfungen (Abs. 3) sind weder Artikel 16 Absatz 3 noch Artikel 7 Absatz 4 der VO Ausland der GDK vom 22. November 2012 anwendbar. Nr Juni

26 Art. 26 Aufgehoben II. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. III. Dieser Beschluss ist gemäss Art. 9 Abs. 2 der Interkantonalen Vereinbarung vom 18. Februar über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen in den kantonalen Amtsblättern zu publizieren. SCHWEIZERISCHE KONFERENZ DER KANTONALEN GESUNDHEITSDIREKTORINNEN UND DIREKTOREN Plenarversammlung Bern, 25. Mai 2018 Der Präsident Dr. Thomas Heiniger Regierungsrat Der Zentralsekretär Michael Jordi 1 A 2018, NG NG Nr Juni 2018

27 HANDELSREGISTER Publikationen Saveri Sachwert-Verlags AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 222 vom , Publ ). Firma neu: Saveri Sachwert-Verlags AG in Liquidation. Vinkulierung neu: [Die Beschränkung der Übertragbarkeit der Namenaktien ist im Sinne von Art. 685a Abs. 3 OR aufgehoben.]. Die Gesellschaft ist mit Beschluss der Generalversammlung vom aufgelöst. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Würsch, Peter, von Emmetten, in Emmetten, Liquidator, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 719 vom / CHE / Kuhn-Hug GmbH, in Beckenried, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 126 vom , Publ ). [Der Verzicht auf eine eingeschränkte Revision wurde aufgehoben.] [gestrichen: Mit Erklärung vom wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: von Allmen AG (CHE ), in Hünenberg, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 720 vom / CHE / handgut GmbH, in Buochs, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 170 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bähler- Frank, Isabel, von Buochs, in Buochs, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 200 Stammanteilen zu je CHF [bisher: Frank, Isabel]. Tagesregister-Nr. 721 vom / CHE / Bachmann Holding AG, in Stans, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 85 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Wyrsch, Hugo, von Buochs, in Luzern, Mitglied, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Müller, Ralf Anton, von Dachsen, in Stans, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Balmer-Etienne AG (CHE ), in Stans, Revisionsstelle [bisher: Balmer-Etienne AG (CH )]. Tagesregister-Nr. 722 vom / CHE / Al-Kaki GmbH, bisher in Luzern, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 68 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Buochs. Domizil neu: Ennetbürgerstrasse 12, 6374 Buochs. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt das Führen von Coiffeur- und Gastronomiebetrieben, insbesondere Take-Aways sowie den Handel mit Waren aller Art aus diesen Bereichen. Sie kann alle mit dem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehenden Geschäfte tätigen, Patente und Lizenzen sowie Grundstücke erwerben, verwalten und veräussern, Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmungen beteiligen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Al-Kaki, Nouzad, von Luzern, in Luzern, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1' [bisher: irakischer Staatsangehöriger]. Tagesregister-Nr. 723 vom / CHE / Nr Juni

28 Harbeck Schweiz GmbH, in Ennetbürgen, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 220 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Harbeck, Hermann, deutscher Staatsangehöriger, in Taching am See (DE), Gesellschafter, mit Einzelunterschrift, mit 19 Stammanteilen zu je CHF 1' [bisher: Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift]; Harbeck, Vera, deutsche Staatsangehörige, in Taching am See (DE), mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 724 vom / CHE / Celadon Holding AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 209 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Stans. Domizil neu: Dorfplatz 6, 6370 Stans. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schindler, Alfred Robert Nicolas, von Arth, in Hergiswil (NW), Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 725 vom / CHE / ADIN AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Stans. Domizil neu: Dorfplatz 6, 6370 Stans. Tagesregister-Nr. 726 vom / CHE / Camp AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 209 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Stans. Domizil neu: Dorfplatz 6, 6370 Stans. Tagesregister-Nr. 727 vom / CHE / WASTE TO ENERGY PROJECT AG, in Buochs, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 161 vom , Publ ). Firma neu: WASTE TO ENERGY PROJECT AG in Liquidation. Mit Entscheid vom hat das Kantonsgericht Nidwalden die Gesellschaft aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Tagesregister-Nr. 728 vom / CHE / twins-systems GmbH, in Stans, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 186 vom , Publ ). Firma neu: twins-systems GmbH in Liquidation. Domizil neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Trauffer, Roy, von Beatenberg, in Brienz (BE), Liquidator, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift als Liquidator, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1' [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 729 vom / CHE / Nr Juni 2018

29 LATA Bodenbautechnik GmbH, in Hergiswil (NW), CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 203 vom , Publ ). Firma neu: LATA Bodenbautechnik GmbH in Liquidation. Domizil neu: Das Domizil wurde eingebüsst. Die Gesellschaft wird in Anwendung von Artikel 153b HRegV von Amtes wegen als aufgelöst erklärt, weil die ihr zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist ungenutzt abgelaufen ist. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Lazarevic, Zvonimir, serbischer Staatsangehöriger, in Zürich, Liquidator, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift als Liquidator [bisher: Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift]. Tagesregister-Nr. 730 vom / CHE / SBS Durrer GmbH in Liquidation, in Stansstad, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 178 vom , Publ ). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 731 vom / CHE / Stockwell Securities Trust GmbH, in Hergiswil (NW), CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 50 vom , Publ ). Die Gesellschaft wird in Anwendung von Art. 155 Abs. 3 HRegV von Amtes wegen gelöscht, weil die Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit mehr aufweist und keine verwertbaren Aktiven mehr hat sowie kein Interesse an der Aufrechterhaltung der Eintragung innert angesetzter Frist geltend gemacht wurde. Tagesregister-Nr. 732 vom / CHE / VM Holding AG, bisher in Luzern, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 123 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Hergiswil (NW). Domizil neu: Dorfplatz 3, 6052 Hergiswil NW. Tagesregister-Nr. 733 vom / CHE / GERNI Hauswartungen GmbH in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 250 vom , Publ ). Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft wird gelöscht. Tagesregister-Nr. 734 vom / CHE / BMF Bau GmbH, in Buochs, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 208 vom , Publ ). Firma neu: BMF Bau GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom hat das Kantonsgericht Nidwalden die Gesellschaft aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Tagesregister-Nr. 735 vom / CHE / Saint-Laurent 1 SA, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 21 vom , Publ ). Firma neu: Saint-Laurent 1 SA in Liquidation. Mit Entscheid vom hat das Kantonsgericht Nidwalden die Gesellschaft aufgelöst und die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs gemäss Art. 731b Abs. 1 Ziff. 3 OR angeordnet. Tagesregister-Nr. 736 vom / CHE / Nr Juni

30 HEALTH-for-everyone Foundation, bisher in Sarnen, CHE , Stiftung (SHAB Nr. 40 vom , Publ ). Urkundenänderung: Sitz neu: Hergiswil (NW). Domizil neu: Wylstrasse 9a, 6052 Hergiswil NW. Tagesregister-Nr. 737 vom / CHE / Konzept5 AG, in Dallenwil, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 89 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Bäni, Steve, von Uerkheim, in Cham, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: in Stansstad]. Tagesregister-Nr. 738 vom / CHE / Heizverbund untere Kniri AG Stans, in Stans, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 103 vom , Publ ). [gestrichen: Gemäss Erklärung der Gründer vom untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision.]. Eingetragene Personen neu oder mutierend: BDO AG (CHE ), in Stans, Revisionsstelle. Tagesregister-Nr. 739 vom / CHE / EnOp Haus & Energie GmbH, in Oberdorf (NW), CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 243 vom , Publ ). Statutenänderung: Firma neu: irscat.ch GmbH. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Bauteil- und Bauwerkscanning in der Industrie und im Bauwesen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zusammenhängen, Liegenschaften, Grundstücke sowie Immaterialgüterrechte erwerben, bauen, verwerten, belasten oder veräussern und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie sich an anderen Unternehmungen beteiligen sowie den Handel mit Waren aller Art betreiben. Tagesregister-Nr. 740 vom / CHE / Floormax Bodentechnik GmbH, in Hergiswil (NW), CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 216 vom , Publ ). Firma neu: Floormax Bodentechnik GmbH in Liquidation. Mit Entscheid vom hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über die Gesellschaft mit Wirkung ab dem , Uhr, eröffnet. Tagesregister-Nr. 741 vom / CHE / A/C Taxi und Kurier, Rudolf Bitterli, in Ennetbürgen, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 173 vom , Publ ). Mit Entscheid vom hat das Kantonsgericht Nidwalden den Konkurs über den Inhaber dieses Einzelunternehmens mit Wirkung ab dem , Uhr, eröffnet. Tagesregister-Nr. 742 vom / CHE / Coniuratio AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 181 vom , Publ ). Mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom wurde das konkursamtliche Liquidationsverfahren geschlossen. Die Gesellschaft wird von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr. 743 vom / CHE / Nr Juni 2018

31 Garwoc Suisse AG, in Stans, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 116 vom , Publ ). Domizil neu: Acherweg 5, 6370 Stans. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Greenwood, Martin, britischer Staatsangehöriger, in Dubai (AE), Präsident, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Colshorn, Nicolai, deutscher Staatsangehöriger, in Baar, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Mitglied, mit Einzelunterschrift]; Maass, Jürgen, deutscher Staatsangehöriger, in Meggen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 744 vom / CHE / Lido Bau AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 208 vom , Publ ). Das Liquidationsverfahren nach den Vorschriften über den Konkurs ist mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-Nr. 745 vom / CHE / AT Invest AG in Liquidation, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 208 vom , Publ ). Das Liquidationsverfahren nach den Vorschriften über den Konkurs ist mit Entscheid des Kantonsgerichts Nidwalden vom mangels Aktiven eingestellt worden. Tagesregister-Nr. 746 vom / CHE / Audatex GmbH, in Stansstad, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 27 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Frech, Philipp, von Basel, in Zürich, Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Jabou, Mohamed Lotfi, tunesischer Staatsangehöriger, in Schlieren, mit Kollektivprokura zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Giger, Renato, von Medel (Lucmagn), in Southlake (US), Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift [bisher: in Kappel (SO), Geschäftsführer, mit Kollektivunterschrift zu zweien]. Tagesregister-Nr. 747 vom / CHE / AXA Winterthur, Hauptagentur Remigi Murer, in Buochs, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 48 vom , Publ ). Firma neu: AXA, Hauptagentur Remigi Murer. Tagesregister-Nr. 748 vom / CHE / Umwelt Plus AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 16 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Palm, Enrico, deutscher Staatsangehöriger, in Beckenried, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 749 vom / CHE / Nr Juni

32 Estatis Immobilien AG, in Hergiswil (NW), CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 121 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Preisig, Sandro Raffaele, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Müller, Christian René, von Zürich, in Zürich, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 750 vom / CHE / HeMaSe GmbH, bisher in Engelberg, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 145 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Beckenried. Domizil neu: Vordermühlebach 5, 6375 Beckenried. Tagesregister-Nr. 751 vom / CHE / rn oil AG, bisher in Engelberg, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 24 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Beckenried. Domizil neu: Vordermühlebach 5, 6375 Beckenried. Tagesregister-Nr. 752 vom / CHE / Strassengenossenschaft Hirsacherstrasse, in Ennetbürgen, CHE , Genossenschaft (SHAB Nr. 93 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Schaffhauser, Jürg, von Andwil SG, in Ennetbürgen, Mitglied, Aktuar, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Caprez, Marlène, von Trin, in Ennetbürgen, Mitglied der Verwaltung, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr. 753 vom / CHE / Christian Schüpbach Infra AG, bisher in Kleinandelfingen, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 194 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Ennetbürgen. Domizil neu: Panoramastrasse 38, 6373 Ennetbürgen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schüpbach, Christian, von Grosshöchstetten, in Ennetbürgen, Mitglied und Sekretär des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Kleinandelfingen]. Tagesregister-Nr. 754 vom / CHE / Nr Juni 2018

33 Christian Schüpbach Holding AG, in Stans, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 133 vom , Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Ennetbürgen. Domizil neu: Panoramastrasse 38, 6373 Ennetbürgen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Schüpbach, Christian, von Grosshöchstetten, in Ennetbürgen, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: in Kleinandelfingen]. Tagesregister-Nr. 755 vom / CHE / Alpstein Immo Verwaltungs AG, bisher in St. Gallen, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 63 vom , Publ ). Statutenänderung: Firma neu: DIAMAS Group AG. Sitz neu: Hergiswil (NW). Domizil neu: Bahnhofstrasse 4, 6052 Hergiswil NW. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Verwaltung, Bewirtschaftung und Vermittlung von Immobilien sowie die Veredlung und Handel von Schmuck und Edelsteinen. Sie kann ferner Grundstücke erwerben, belasten oder veräussern. Im Weiteren kann die Gesellschaft im In- und Ausland Repräsentanzen, Niederlassungen und Filialen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen oder sich mit diesen zusammenschliessen, ferner Darlehen gewähren und Kredite aufnehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Mitteilungen neu: Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief, oder Telefax an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Weber, Dr. Günther, deutscher Staatsangehöriger, in Neckertal, Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr. 756 vom / CHE / Il Pittore Maccia GmbH, in Stansstad, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 90 vom , Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Maccia, Giuseppe, italienischer Staatsangehöriger, in Stansstad, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1' [bisher: mit 16 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]; Cometto, Patrick Willi, von Winterthur, in Stansstad, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafter, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]; Hasler, Adriane, von Madiswil, in Stansstad, mit Kollektivunterschrift zu zweien [bisher: Gesellschafterin, mit Kollektivunterschrift zu zweien, mit 2 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00]. Tagesregister-Nr. 757 vom / CHE / Nr Juni

34 SCHULDBETREIBUNG UND KONKURS Betreibungs- und Konkursamt Vorläufige Konkursanzeige SchKG Publikationsdatum SHAB: Schuldnerin: Immoversal AG in Liquidation, Poststrasse 9, 9100 Herisau AR, CHE Datum der Konkurseröffnung: Hinweis: Die Publikation betreffend Art, Verfahren, Eingabefrist usw. erfolgt später. 3. Bemerkungen: Das Kantonsgerichts-Präsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung per verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. Vollstreckungserklärung mit Wirkung ab Es erfolgt hiermit die Aufforderung an die Schuldner der Immoversal AG in Liquidation, 9100 Herisau AR, sich unverzüglich beim Konkursamt zu melden. Personen, welche Sachen der Immoversal AG in Liquidation, 9100 Herisau AR, besitzen oder bei denen die Immoversal AG in Liquidation, 9100 Herisau AR, Guthaben hat, haben die Sachen und Guthaben etc. unverzüglich dem Konkursamt zur Verfügung zu stellen. Es wird hiermit bei Unterlassung ausdrücklich auf Art. 324 StGB verwiesen. KONKURSAMT DES KANTONS APPENZELL AUSSERRHODEN Zweigstelle Heiden, Claudius Platzer, Konkursbeamter 9410 Heiden AR 1042 Nr Juni 2018

Jagdbetriebsvorschriften vom 20. Juni

Jagdbetriebsvorschriften vom 20. Juni Jagdbetriebsvorschriften 2017 vom 20. Juni 2017 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes vom 17. Januar 2007

Mehr

Jagdbetriebsvorschriften vom 29. Mai

Jagdbetriebsvorschriften vom 29. Mai Jagdbetriebsvorschriften 2018 vom 29. Mai 2018 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes vom 17. Januar 2007

Mehr

Abschussstatistik 2017

Abschussstatistik 2017 KANTON NIDWALDEN JUSTIZ- UND SICHERHEITSDIREKTION JAGD UND FISCHEREI Kreuzstrasse 2, Postfach 1242, 6371 Stans Telefon 41 618 44 81, www.nw.ch Abschussstatistik 217 Gämswild Gämsböcke 51 Jährlingsböcke

Mehr

Jagdrecht. Erkläre Selbsthilfemassnahmen. JaV, Art. 8. Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden.

Jagdrecht. Erkläre Selbsthilfemassnahmen. JaV, Art. 8. Für den Abschuss dürfen nur gestattete Jagdwaffen und Munition verwendet werden. - Kurs 2 Frage 1 - Kurs 2 Antwort 1 Erkläre Selbsthilfemassnahmen JaV, Art. 8 Eine handlungsfähige Person, die durch Fuchs, Dachs, Stein- und Baummarder, Waschbär, Rabenkrähe, Elster, Saatkrähe, Eichelhäher,

Mehr

Dr. Roland Meier sein Vorwissen zu Verwaltungsrat Müller 1. Interessen-Gemeinschaft IPCO

Dr. Roland Meier sein Vorwissen zu Verwaltungsrat Müller 1. Interessen-Gemeinschaft IPCO Dr. Roland Meier sein Vorwissen zu Verwaltungsrat Müller 1 Das Dokument belegt: Staatsanwalt Dr. Roland Meier hatte aus seiner BELTRUST-Straf untersuchung und damit aus amtlicher Tätigkeit klare Kenntnisse

Mehr

Jagdstatistik 2017 für die Jagdgesellschaften

Jagdstatistik 2017 für die Jagdgesellschaften Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2017 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung

Mehr

Der Erlass Jagdverordnung vom (JaV) (Stand ) wird wie folgt geändert:

Der Erlass Jagdverordnung vom (JaV) (Stand ) wird wie folgt geändert: 1 Jagdverordnung (JaV) Änderung vom 29.06.2016 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: Geändert: 324.111 922.111 Aufgehoben: Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion,

Mehr

Mein Emmental AG. Emissionsprospekt für öffentliche Zeichnung

Mein Emmental AG. Emissionsprospekt für öffentliche Zeichnung Mein Emmental AG Emissionsprospekt für öffentliche Zeichnung weggi.ch Äs Bier vo hie! Ächt. Ehrlich. Bodeständig. www.mein-emmental.ch 1. Einleitung Die Aktionäre der Mein Emmental AG haben an ihrer ausserordentlichen

Mehr

Wildhut Seeland INFO JAGD.

Wildhut Seeland INFO JAGD. INFO JAGD 2016 www.be.ch/jagd Christoph Ammann Neuer Volkswirtschaftsdirektor ab 01. Juli 2016 2 Niklaus Blatter Jagdinspektor 3 Jagd mit dem Basispatent JO 2016 Freigabe pro Patent: Ein Fasanenhahn 4

Mehr

Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht

Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht Synopse (ID 0) Änderung der Verordnung über die Jagd un den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel - Nachvollzug Bundesrecht Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Mehr

Kanton Bern INFO JAGD 2011

Kanton Bern INFO JAGD 2011 INFO JAGD 2011 INFO Jagd 2011 JO 11 Verschiedenes 2 Grundlage 2011 3 Wildschadenzuschlag JO 2011 4 Hegebeitrag JO 2011 5 Jagd mit dem Basispatent JO 2011 Freigabe pro Patent: Ein Fasanenhahn 6 Jagd mit

Mehr

Kanton Zug Reglement über die Jagdprüfung. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Reglement über die Jagdprüfung. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug 9. Reglement über die Jagdprüfung Vom 9. Mai 000 (Stand. Juni 000) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 6 Abs. und 8 Abs. des Gesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts)

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Handelsrecht:

Mehr

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts)

Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht Gesellschaftsrecht: Recht der Organisationsformen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks mit gemeinsamen Mitteln (Teilgebiet des Handelsrechts) Handelsrecht:

Mehr

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1468)

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1468) Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 468) [M6] Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 09; Vorlage Nr. 845.7 (Laufnummer 5956) Gesetz über die Zuger Kantonalbank (Kantonalbankgesetz; ZGKBG) Vom 9. November

Mehr

Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April

Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April 141.1 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April 2000 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. AMTLICHE PUBLIKATIONSORGANE

Mehr

Willkommen. Jungjägerkurs 2017 Jagdrecht Kurs April 2017

Willkommen. Jungjägerkurs 2017 Jagdrecht Kurs April 2017 Willkommen Jungjägerkurs 2017 2. Distanzen-Schätzen Vorgabe Prüfung 2 1 +/- 15% 6 3 5 4 2. Distanzen-Schätzen Methode: 10 Meter 35 Meter 2. Distanzen-Schätzen Methode: Distanz halbieren ½ ½ 80 Meter 2.

Mehr

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland

Statuten der Pferdezuchtgenossenschaft Bern-Mittelland I Seite 1/6 Name, Sitz und Zweck Artikel 1 Unter dem Namen "Warmblutpferdezucht-Genossenschaft Bern- Mittelland" besteht eine auf unbestimmte Dauer gegründete Genossenschaft mit Sitz in Graben. II Zweck

Mehr

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6

Stiftungsurkunde. Stiftungsurkunde 1/6 Stiftungsurkunde Stiftungsurkunde 1/6 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Name und Sitz...3 Art. 2 Zweck...3 Art. 3 Vermögen...4 Art. 4 Stiftungsrat...4 Art. 5 Revision...5 Art. 6 Rechtsnachfolge, Aufhebung und

Mehr

Kantonales Jagdgesetz (KJG)

Kantonales Jagdgesetz (KJG) 268 Kantonales Jagdgesetz (KJG) Änderung vom 18. Oktober 2016 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BR Nummern) Neu: Geändert: 740.000 Aufgehoben: Der Grosse Rat des Kantons Graubünden, gestützt auf Art.

Mehr

S T A T U T E N. der KEYSTONE-SDA-ATS AG KEYSTONE-SDA-ATS SA I. FIRMA, SITZ UND ZWECK DER GESELLSCHAFT

S T A T U T E N. der KEYSTONE-SDA-ATS AG KEYSTONE-SDA-ATS SA I. FIRMA, SITZ UND ZWECK DER GESELLSCHAFT S T A T U T E N der KEYSTONE-SDA-ATS AG KEYSTONE-SDA-ATS SA I. FIRMA, SITZ UND ZWECK DER GESELLSCHAFT Art. 1 Firma, Sitz Unter der Firma KEYSTONE-SDA-ATS AG KEYSTONE-SDA-ATS SA besteht mit Sitz in Bern

Mehr

Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016

Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016 Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht 2015 / 2016 1 Jagdverwaltung Appenzell Ausserrhoden Jahresbericht Jagdjahr 01. April 2015 31. März 2016 Inhalt 1. Einleitung... 3 1.1. Reorganisation

Mehr

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2

gestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2 Anwaltsreglement 80. (Vom. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses

Mehr

c) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen.

c) jedes Mitglied hat mindestens einen Anteilschein à Fr zu zeichnen. STATUTEN DER GENOSSENSCHAFT LINDENMÜHLE I Firma/Sitz/Zweck 1. Name und Sitz Unter dem Namen Genossenschaft Lindenmühle besteht eine Genossenschaft mit Sitz in Andelfingen im Sinn von Art. 828 ff des Schweizerischen

Mehr

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 - Firma Unter der Firma FC Luzern-Innerschweiz AG (CH-100.3.785.768-2) besteht mit Sitz in Luzern eine Aktiengesellschaft im Sinne von Art. 620 ff OR. Art. 2 - Zweck Zweck

Mehr

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege

Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Handelsregisteramt Kanton Zürich Merkblatt Verzicht auf Revision (Opting-Out) bei KMU: Handelsregisterbelege Kleinen und mittleren Unternehmen gewährt das Schweizerische Obligationenrecht seit 2008 die

Mehr

Jagdstatistik 2012 für die Jagdgesellschaften

Jagdstatistik 2012 für die Jagdgesellschaften Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2012 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung

Mehr

ÖFFENTLICHE URKUNDE. über die. Gründung. der. mit Sitz in. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg

ÖFFENTLICHE URKUNDE. über die. Gründung. der. mit Sitz in. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Reg. Nr. Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau

Mehr

Jagdstatistik 2013 für die Jagdgesellschaften

Jagdstatistik 2013 für die Jagdgesellschaften Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2013 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung

Mehr

Holcim Ltd. Nominee-Reglement

Holcim Ltd. Nominee-Reglement Holcim Ltd Nominee-Reglement 1. Rechtsgrundlage Gestützt auf Art. 5 Abs. 6 der Statuten der Holcim Ltd (die Gesellschaft) erlässt der Verwaltungsrat das folgende Nominee-Reglement (das Reglement). 2. Geltungsbereich

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Entwurf vom 12. März 2015 Gestützt auf Art. 12ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.03. Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) vom 05.06.00 (Stand 0.0.003) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Jagdstatistik 2015 für die Jagdgesellschaften

Jagdstatistik 2015 für die Jagdgesellschaften Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Jagdstatistik 2015 für die Jagdgesellschaften Impressum Herausgeber Kanton St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Abteilung

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) vom. Oktober 05 Gestützt auf Art. ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 8. Februar

Mehr

über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft

über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft Verordnung ILFD vom 7. Juli 2016 Inkrafttreten: 01.07.2016 über die Planung der Jagdsaison 2016 (PlanV 2016) Die Direktion der Institutionen und der Landund Forstwirtschaft gestützt auf die Artikel 2,

Mehr

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1)

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1) Kantonale Jagdhundeverordnung (JHV) Vom 0. Januar 004 (Stand. Januar 05) Gestützt auf Art. 4 Abs. des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 989 ) von der Regierung erlassen am 0. Januar 004. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht Ablauf der Referendumsfrist: 5. Juli 2018 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Änderung vom 16. März 2018 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in

Mehr

Texte verstehen. Hubert Münst Data Factory AG, 8057 Zürich

Texte verstehen. Hubert Münst Data Factory AG, 8057 Zürich Texte verstehen Hubert Münst Data Factory AG, 8057 Zürich Ausgangslage im EHRA ca. 1000 Handelsregister-Meldungen pro Tag aus allen Kantonen bestehend aus strukturierten Daten einerseits und dreisprachigem

Mehr

zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) INTERKANTONALES RECHT Verordnung Inkrafttreten: Mit der Revision der IKV vom 22. Oktober 2015 zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der

Mehr

Reglement. über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 10. Mai 1999

Reglement. über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. beschliesst: vom 10. Mai 1999 9.1 Reglement vom 10. Mai 1999 über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 0. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Statuten. des. s Drü-33-Clübli Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern Postfach 333, 600 Luzern STATUTEN der Jagdschützengesellschaft I. Name, Sitz, Zweck Art. Unter dem Namen "Jagdschützengesellschaft " besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat Sitz

Mehr

Handelsregisterverordnung

Handelsregisterverordnung Handelsregisterverordnung (HRegV) Änderung vom 24. August 2005 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Handelsregisterverordnung vom 7. Juni 1937 1 wird wie folgt geändert: Verlust des Rechtsdomizils

Mehr

STATUTEN. der Repower AG. mit Sitz in Brusio. vom 29. Juni angepasst. an der ordentlichen Generalversammlung vom 29.

STATUTEN. der Repower AG. mit Sitz in Brusio. vom 29. Juni angepasst. an der ordentlichen Generalversammlung vom 29. STATUTEN der Repower AG mit Sitz in Brusio vom 29. Juni 1994 angepasst vom 29. März 2000 an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 30. Oktober 2000 vom 4. April 2001 vom 2. Mai 2002 vom 2. Mai 2003

Mehr

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Eugenisee in Engelberg vom 30. März 999 (Stand. Januar 05) 65. Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel der Fischereiverordnung vom 8.

Mehr

Kanton Bern INFO JAGD INFO Jagd 2014, WILDHUT

Kanton Bern INFO JAGD INFO Jagd 2014, WILDHUT INFO JAGD 2014 INFO Jagd 2014 JO 14 Verschiedenes 2 Grundlage 2014 3 Wildschadenzuschlag JO 2014 4 Hegebeitrag JO 2014 5 Jagd mit dem Basispatent JO 2014 Freigabe pro Patent: Ein Fasanenhahn 6 Jagd mit

Mehr

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug,

Kanton Zug Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen. 1. Geltungsbereich und Zuständigkeit. Der Regierungsrat des Kantons Zug, Kanton Zug. Verordnung betreffend die Aufsicht über die Stiftungen Vom. März 00 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 84 ZGB und Art. 5 des Schlusstitels ZGB ) sowie 5

Mehr

Statuten der Genossenschaft schlemmersberg. Gründungsversammlung

Statuten der Genossenschaft schlemmersberg. Gründungsversammlung Statuten der Genossenschaft schlemmersberg Gründungsversammlung 3.5.2012 I. Name, Sitz, Zweck, Haftung Art. 1 Unter dem Namen Genossenschaft schlemmersberg besteht mit Sitz in Schaffhausen eine im Handelsregister

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde Art. 1 Name Unter dem Namen «Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)» besteht eine mit öffentlicher Urkunde vom 26. Januar 1920

Mehr

Vollzugsverordnung über die Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche (Brückenangebotsverordnung, BrAV) 5

Vollzugsverordnung über die Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche (Brückenangebotsverordnung, BrAV) 5 313.12 Vollzugsverordnung über die Brückenangebote für schulentlassene Jugendliche (Brückenangebotsverordnung, BrAV) 5 vom 9. Dezember 2008 1 Der Regierungsrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 64 Abs.

Mehr

MÖBELHAUS NÄF Seestrasse Hergiswil Telefon

MÖBELHAUS NÄF Seestrasse Hergiswil Telefon Amtlicher Teil Nr. 43 25. Oktober 2017 Herausgeber Kanton Nidwalden Verlag, Druck und Abonnementsverwaltung Engelberger Druck AG, Oberstmühle 3, 6370 Stans Kontakt Tel. 041 619 1570, Fax 041 619 15 60,

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kommanditgesellschaft

Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kommanditgesellschaft Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kommanditgesellschaft Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende

Mehr

Jagdrecht. Patentjagd Der Kanton übt sein Jagdregal aus, indem er persönliche Jagdbewilligungen ausstellt.

Jagdrecht. Patentjagd Der Kanton übt sein Jagdregal aus, indem er persönliche Jagdbewilligungen ausstellt. / Jagdberechtigung-Jagdbewilligung Frage 1 / Jagdberechtigung-Jagdbewilligung Antwort 1 Wie ist das Jagdsystem im Kanton Bern geregelt? Art. 4 JWG Patentjagd Der Kanton übt sein Jagdregal aus, indem er

Mehr

Handelsregister des Kantons Schwyz

Handelsregister des Kantons Schwyz Handelsregister des Kantons Schwyz Anmeldung: Neueintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Bitte ausfüllen und einsenden an: Handelsregister Schwyz, Bahnhofstrasse 15, Postfach 1185,

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November

Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen. Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen Änderung vom 24. Oktober 2013/21. November 2013 1 Die Konferenzen der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Kantonalen

Mehr

ASF 2009_135. Verordnung. zur Änderung des Reglements über die Maturitätsprüfungen. Der Staatsrat des Kantons Freiburg.

ASF 2009_135. Verordnung. zur Änderung des Reglements über die Maturitätsprüfungen. Der Staatsrat des Kantons Freiburg. Verordnung vom 9. Dezember 2009 Inkrafttreten: 01.01.2010 zur Änderung des Reglements über die Maturitätsprüfungen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Änderungen vom 27. Juni 2007 der Verordnung

Mehr

Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht (VJSP)

Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht (VJSP) 740.0 Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht (VJSP) Vom 0. Januar 05 (Stand. März 05) Gestützt auf Art. Abs. bis lit. a der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel

Mehr

Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 4 der Kantonsverfassung 1), Beitragsberechtigte Vor-, Aus- und Weiterbildung

Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 4 der Kantonsverfassung 1), Beitragsberechtigte Vor-, Aus- und Weiterbildung 45. Stipendiengesetz vom 4. April 988 (Stand. Januar 008) Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 7 Abs. 4 der Kantonsverfassung ), beschliesst: Art. Grundsätze Der Kanton leistet

Mehr

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde

Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz) Stiftungsurkunde Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Pensionskasse der Credit Suisse Group (Schweiz)» besteht eine mit öffentlicher Urkunde vom 26. Januar

Mehr

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht

Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) Änderung vom 16. März 2018 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 24. Mai

Mehr

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB)

Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) externe Vernehmlassung 211.1 Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, EG ZGB) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art.

Mehr

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 2000 (Stand 1.

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 2000 (Stand 1. Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 000 (Stand. Januar 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Der Erlass GDB (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird wie folgt geändert:

Der Erlass GDB (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird wie folgt geändert: Abstimmungsvorlage Jagdverordnung Nachtrag vom 23. April 2015 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden beschliesst: I. Der Erlass GDB 651.11 (Jagdverordnung vom 25. Januar 1991) (Stand 1. Januar 2011) wird

Mehr

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) (Stand 1. Januar 2001)

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) (Stand 1. Januar 2001) Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 000* (Stand. Januar 00) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Unter dem Namen Verein ReBolting besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. STATUTEN DES VEREINS ReBolting I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Mehr

Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd

Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd 9. Reglement über die Fähigkeitsprüfung für die Jagd vom 0.05.999 (Fassung in Kraft getreten am 0.0.05) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 0. Juni 986 über die Jagd und

Mehr

Richtlinien zum Führen des Wildbuches

Richtlinien zum Führen des Wildbuches Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Davidstrasse 35, 900 St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Davidstrasse 35 900 St.Gallen

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Mai 2010 WVD-Statuten Seite 1 von 8 27. Mai 2010 I. Name, Sitz und Zweck Art.

Mehr

Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten

Überblick über handelsregisterrelevante Rechtseinheiten Überblick über handelsregisterrelevante en Anzahl Gründer Einzelunternehmen (Art. 36 ff. HRegV; Art. 945 f. OR) Einer (nat. Person) Handelsregister des Kantons Schwyz Kollektivgesellschaft 1 (Art.40 ff.

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 75.0 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 4. September 99 vom 5. Dezember 99 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist das Departement

Mehr

Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen* (Gymnasiumsverordnung; GymV)

Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen* (Gymnasiumsverordnung; GymV) Verordnung über die gymnasialen Maturitätsschulen* (Gymnasiumsverordnung; GymV) Vom 30. Juni 997 (Stand. August 08) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn in Ausführung der Verordnung über die Anerkennung

Mehr

Reglement über die kantonalen Wildruhezonen. vom 15. November 2011/21. Januar Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,

Reglement über die kantonalen Wildruhezonen. vom 15. November 2011/21. Januar Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, Reglement über die kantonalen Wildruhezonen vom 15. November 2011/21. Januar 2014 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 7 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz

Mehr

Eintragungsreglement (Anhang 8 zum Organisationsreglement)

Eintragungsreglement (Anhang 8 zum Organisationsreglement) Eintragungsreglement (Anhang 8 zum Organisationsreglement) EINTRAGUNGSREGLEMENT Betreffend die Eintragung der Aktionäre und die Führung des Aktienregisters 1. Geltungsbereich und Zweck 1.1. Das Reglement

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 27. März 2013 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

Statuten Ausgabe 2009

Statuten Ausgabe 2009 Statuten Ausgabe 2009 Liebfrauenbruderschaft Bremgarten Inhalt I. Zweck der Bruderschaft 1-2 II. Mitgliedschaft 3-6 III. Stipendien 7-9 IV. Generalversammlung 10 12 V. Verwaltungsrat 13 VI. Rechnungsprüfungskommission

Mehr

vom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich.

vom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich. Verordnung über Schweiz Tourismus 1 935.211 vom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1955 2 über

Mehr

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)

Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) [Signature] [QR Code] Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere

Mehr

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen

Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, I. Allgemeine Bestimmungen Richtlinien betreffend die Zulassung sur Dossier (ZSD) zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO Der Leitungsausschuss der Fachhochschule Westschweiz, gestützt auf das Bundesgesetz über die Fachhochschulen

Mehr

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2. beschliesst: Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 1. (Vom 8. April 1998)

Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, 2. beschliesst: Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 1. (Vom 8. April 1998) Kantonales Gesetz über die Lotterien und Wetten 54.0 (Vom 8. April 998) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf das Bundesgesetz betreffend Lotterien und gewerbsmässige Wetten und die Interkantonale

Mehr

Schweizerische Wirbelsäule Stiftung (Swiss Spine Foundation)

Schweizerische Wirbelsäule Stiftung (Swiss Spine Foundation) Schweizerische Wirbelsäule Stiftung (Swiss Spine Foundation) eine Stiftung im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) Artikel 80 ff. mit Sitz in Zürich und widme ihr als Anfangskapital CHF 50'000.-

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO)

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) RRB vom 8. November 98 (Stand. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Mehr

Aufhebung mit Liquidation einer klassischen Stiftung

Aufhebung mit Liquidation einer klassischen Stiftung Aufhebung mit Liquidation einer klassischen Stiftung Stand: 1. Januar 2016 Vorbemerkungen zum Ablauf Eine Stiftung ist eine Anstalt, es handelt sich um ein Zweckvermögen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Mehr

Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kollektivgesellschaft

Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kollektivgesellschaft Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister des Kantons Graubünden: Mutationen einer Kollektivgesellschaft Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen dieser Anmeldung auf www.giha.gr.ch / Handelsregister das entsprechende

Mehr

Nr. 290a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. vom 17. Dezember 2010 (Stand 1.

Nr. 290a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Nr. 90a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 7. Dezember 00 (Stand. Juni 0) Das Obergericht des Kantons Luzern, gestützt auf die 0 und 6 des Einführungsgesetzes

Mehr

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor]

Synopse. Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus. Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse. Der [Autor] Synopse Änderung der Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons Glarus Stiftungsurkunde für die Glarner Pensionskasse Der [Autor] I. GS II D//, Stiftungsurkunde für die Pensionskasse des Kantons

Mehr

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen

über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen 78.3 Beschluss vom 6. August 988 über die Benützung von Motorfahrzeugen ausserhalb der Strassen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf die Bundesgesetzgebung über den Strassenverkehr; gestützt

Mehr

Stiftung Auffangeinrichtung BVG STIFTUNGSURKUNDE. Ausgabe Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom Seite 1 von 6

Stiftung Auffangeinrichtung BVG STIFTUNGSURKUNDE. Ausgabe Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom Seite 1 von 6 STIFTUNGSURKUNDE Ausgabe 07 Gemäss Beschluss des Stiftungsrates vom 0..06 Seite von 6 Stiftungsurkunde Ausgabe 07 Inhaltsverzeichnis A. Name und Sitz... Art. Name und Rechtsform... Art. Sitz und Aufsicht...

Mehr

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1

STATUTEN. des Vereins Schulkinder Darjeeling. Art. 1 STATUTEN des Vereins Schulkinder Darjeeling I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Verein Schulkinder Darjeeling" besteht auf unbestimmte Dauer mit Sitz in Naters ein gemeinnütziger Verein gemäss

Mehr

Statuten des Vereins AccessibilityGuide

Statuten des Vereins AccessibilityGuide Statuten des Vereins AccessibilityGuide 2 I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "AccessibilityGuide" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte

Mehr

Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich

Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich 45. Reglement über die Aufnahmeprüfung an die Universität Zürich (vom 6. Dezember 00),. Teil: Allgemeine Bestimmungen. Die Universität Zürich

Mehr