Sicherheitskurzgespräche sind modular aufgebaut:

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1 Anwendungshinweise Das Sicherheitskurzgespräch richtet sich in erster Linie an Verantwortliche in den Betrieben, die ihre Beschäftigten regelmäßig unterweisen müssen. Sicherheitskurzgespräche sind modular aufgebaut: > Im ersten Teil werden mit plakativen Zeichnungen wesentliche Sicherheitsaspekte der jeweiligen Tätigkeiten aufgezeigt. Diese können als besondere Gesprächsanlässe im Rahmen von Unterweisungen eingesetzt werden. Den Abschluss des ersten Teils bildet ein Wimmelbild, in dem verschiedene Fehlhandlungen als Suchbild zusammengestellt sind. Diese Seiten können je nach der betriebsüblichen Vorgehensweise bei Unterweisungen entweder ausgeteilt oder ausgehängt werden. > Den SKGs liegt außerdem ein Maxi-Wimmelbild im DIN A2 Format zur Unterweisung von Gruppen bei. Dieses lässt sich bequem an die Wand heften, wodurch es für alle an der Unterweisung beteiligten Personen gut erkennbar ist. > Im zweiten Teil folgen Erläuterungen für die Unterweisenden. Sie beleuchten für jede Lektion ausführlich unter Angabe von Quellen und Unfallereignissen einige Sicherheitsaspekte und liefern Informationen, die sich bei der Unterweisung als nützlich erweisen können. Diese Hinweise können im Gespräch verwendet, müssen aber nicht wörtlich wiedergegeben werden. Sie sollten unbedingt an die konkrete Situation vor Ort angepasst werden. > Den Abschluss des Sicherheitskurzgesprächs bildet ein Unterschriftenblatt, mit dem die Teilnahme an der Unterweisung dokumentiert werden kann. > Passende Unterweisungsfolien stehen als PDF-Datei im Downloadcenter der BG RCI unter zur Verfügung.

2 Allgemeine Hinweise Gemäß Arbeitsstättenverordnung ist die Verwendung von Sicherheitskennzeichen vorgeschrieben und wird durch die Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung (ASR A1.3) geregelt. Die aktuelle ASR A1.3 ist seit 2013 in Kraft und löst die gleichnamige DGUV Vorschrift 9 (bisher BGV A8) ab. Die ASR A1.3 verweist auf die jeweils aktuelle Fassung der Sicherheitsschilder, die nach DIN EN ISO 7010 und den Ergänzungen aus DIN festgelegt sind. Sie entsprechen damit weitgehend international festgelegten Standards. Die Verwendung dieser international einheitlichen Symbole ermöglicht - im Gegensatz zu Texthinweisen - die Gestaltung universell über Sprachgrenzen hinweg verständlicher Botschaften. Mit Inkrafttreten der neuen ASR 1.3 haben sich bei den Sicherheitszeichen einige Änderungen ergeben, so z.b. bei den Brandschutzzeichen oder beim Rettungszeichen E009 Arzt. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Arbeitsstätten auf die neuen Schilder umzurüsten. Dabei sollte insbesondere beachtet werden, dass alle Schilder eines Typs einheitlich und vollständig gewechselt werden. Sämtliche Mitarbeiter sollten danach über die geänderten Sicherheitskennzeichen unterrichtet und unterwiesen werden. Kommt der Arbeitgeber im Zuge seiner Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis, dass die nicht mehr aktuellen Sicherheitszeichen weiterhin in seiner Arbeitsstätte angewendet werden können, so kann er eigenverantwortlich auf eine Umrüstung verzichten. Er hat seine Entscheidung dann allerdings in der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. Sicherheitskennzeichnungen können in verschiedenster Form auftreten, beispielsweise als Schilder, Signalfarben, Leucht- oder Schallzeichen oder auch als Rufe oder Handzeichen. Sicherheitskennzeichen als Schilder bestehen in der Regel aus drei Elementen, die durch > ihre Form (dreieckig, rechteckig, rund) > ihre Farbe (Hintergrund: weiß, blau, gelb, grün mit Umrandung: rot, weiß, schwarz) sowie > einem zentral aufgebrachten selbsterklärenden Symbol eindeutige Hinweise zu Verhaltensweisen oder einer betrieblichen Situation liefern, die auch bereits von Kindern, Analphabeten und Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, verstanden werden. Dabei gilt die Regel: Ein Zeichen, eine Aussage. Sicherheitskennzeichnungen müssen immer dann eingesetzt werden, wenn Gefahren trotz technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen bestehen bleiben. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung werden die Notwendigkeit, die Art, der Ort und der Umfang für die Kennzeichnungen ermittelt. Es ist darauf zu achten, dass die Kennzeichnungen ausreichend groß und gut sichtbar sind und deren Wirksamkeit nicht durch betriebliche Gegebenheiten eingeschränkt ist.

3 Lektion 1 Verbotszeichen > gehören zu den Sicherheitskennzeichen > sind international und universell verständlich > untersagen gefährliche Verhaltensweisen > haben einen signalroten Rand mit Querbalken > zeigen das verbotene Verhalten als schwarzes Symbol Lektion 1 Verbotszeichen Verbotszeichen > gehören zu den Sicherheitskennzeichen > sind international und universell verständlich > untersagen gefährliche Verhaltensweisen > haben einen signalroten Rand mit Querbalken > zeigen das verbotene Verhalten als schwarzes Symbol Verbotszeichen gehören zur Gruppe der Sicherheits- bzw. Gesundheitsschutzkennzeichen. Diese beziehen sich konkret auf einen Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder Situation und geben Anweisungen um Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdungen von und durch Personen zu verhindern. Verbotszeichen untersagen ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann oder weisen auf rechtliche Verbote hin. Die zu unterlassende Verhaltensweise oder der verbotene Gegenstand wird dabei auf einem runden Schild als schwarzes Symbol mit weißem Hintergrund (RAL 9003 Signalweiß) dargestellt. Dabei ist das Verbotssymbol von oben links nach unten rechts mit einem signalroten Querbalken (RAL 3001 Signalrot) durchgestrichen. Das gesamte Verbotszeichen ist im gleichen Signalrot umrandet. Viele Verbotszeichen wie Rauchen verboten, Zutritt für Unbefugte verboten oder Offenes Feuer verboten sind oft an öffentlichen Orten wie Tankstellen, Krankenhäusern, Flughäfen oder Bahnhöfen anzutreffen und in der Regel jedermann bekannt. In Betrieben liegen jedoch oft spezielle Gefahrensituationen vor, so dass oft weniger bekannte Verbotszeichen Anwendung finden. Dies können z. B. Verbotszeichen wie Schalten verboten, Für Flurförderfahrzeuge verboten oder auch Hineinfassen verboten sein. Gemäß ASR A1.3 und insbesondere bei seltenen oder bei geänderten Kennzeichnungen müssen die Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen über die Bedeutung der eingesetzten Kennzeichen unterwiesen werden. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, sich sicherheits- und vorschriftengerecht zu verhalten, so dass sie sich und andere nicht gefährden. Hierzu gehört auch, Verbotszeichen zu beachten und die mündlich oder schriftlich (beispielsweise durch eine Betriebsanweisung) erteilten Weisungen der Führungskräfte zu befolgen. Führungskräfte sind verpflichtet zu kontrollieren, ob die Weisungen und Anforderungen des Arbeitsschutzes beachtet werden. Dabei haben sie auch darauf zu achten, dass die Verbotszeichen durch die Beschäftigten befolgt werden. Fehlverhalten müssen sie erforderlichenfalls beanstanden. Pflichtwidriges Unterlassen einer gebotenen Handlung kann sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Führungskräfte, arbeitsrechtliche Konsequenzen beispielsweise eine Abmahnung zur Folge haben. Bei wiederholten Abmahnungen kann es auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen und der Arbeitgeber kann, wenn das Fehlverhalten einen Arbeitsunfall zur Folge hat, unter Umständen die Entgeltfortzahlung verweigern.

4 Lektion 2 Warnzeichen > geben Hinweise auf mögliche Gefahren > rufen zur Vorsicht auf > helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden > sind dreieckig mit der Spitze nach oben > haben einen signalgelben Hintergrund mit schwarzer Umrandung > zeigen die gefährliche Situation als schwarzes Symbol Lektion 2 Warnzeichen Warnzeichen geben > Hinweise auf mögliche Gefahren > rufen zur Vorsicht auf > helfen Arbeitsunfälle zu vermeiden > sind dreieckig mit der Spitze nach oben > haben einen signalgelben Hintergrund mit schwarzer Umrandung > zeigen die gefährliche Situation als schwarzes Symbol Warnzeichen gehören zu den Sicherheitszeichen, die im besonderen Maße die Arbeitssicherheit in den Betrieben erhöhen und das Unfallrisiko am Arbeitsplatz vermindern. Die selbsterklärenden Warnzeichen informieren die Beschäftigen in der Regel konkret und spezifisch über Gefahren und Risiken am jeweiligen Arbeitsplatz. Das Ausrufezeichen (Warnung vor einer Gefahrenstelle ) ist ein vielseitig verwendbares Symbol um allgemein vor einer erhöhten Gefährdungssituation zu warnen und soll bei den Beschäftigten zu einer vermehrten Aufmerksamkeit bzw. Achtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeiten führen. Insbesondere in Produktionsbereichen und Fertigungsstraßen, in denen gefährliche Stoffe oder Maschinen eingesetzt werden, aber auch in Lagern, Laboren, Werkstätten oder auf Betriebswegen sind Warnschilder häufig anzutreffen. Sie helfen mögliche Gefahren schnell zu erkennen und zu vermeiden. Unter anderem warnen sie vor Risiken wie: > Sturzgefahr > Quetschgefahr > Anstoßgefahr > Stolpergefahr > Fallende Lasten > gefährliche Stoffe > elektrische Spannung Die Form von Warnzeichen ist ein Dreieck mit der Spitze nach oben. Die Hintergrundfarbe der Warnschilder ist Signalgelb (RAL 1003) mit einer schwarzen (RAL 9004) Umrandung. Das selbsterklärende Symbol ist zentral in Schwarz aufgebracht. Es gilt dabei die Regel: Ein Zeichen, eine Aussage. Zusätzlich zu den klassischen Dreiecken, können auch Schilder mit Zusatztexten genutzt werden. Solche Kombinationsschilder, die Warnschilder um ein Signalwort und eventuell zusätzliche Zeichen erweitern, sind in der DIN EN ISO 3864 festgelegt. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass Zusatztexte eventuell durch z. B. Kinder, Analphabeten oder Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, nicht verstanden werden. Als einziges Sicherheitskennzeichen für Blinde und sehbehinderte Menschen gibt es ein tastbares Warnzeichen (leeres, erhabenes Dreieck bzw. 3 tastbare Punkte in dreieckiger Anordnung) auf Verpackungen, das auf gesundheitsschädliche, giftige oder entzündliche Inhaltsstoffe hinweist. Die Verwendung und Anbringung wird durch die DIN EN ISO geregelt.

5 Lektion 3 Gebotszeichen > fordern zur Nutzung von Sicherheitsvorkehrungen auf oder > verpflichten zum Tragen von persönlichen Schutz ausrüstungen > sind runde Schilder mit signal blauem Hintergrund > zeigen Sicherheitsvorkehrungen oder persönliche Schutzaus rüstungen als weißes Symbol Lektion 3 Gebotszeichen Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die schwerpunktmäßig der Verhütung von Arbeitsunfällen und insbesondere dem langfristigen Gesundheitsschutz der Beschäftigen dienen. Die Gebotszeichen haben die Aufgabe ein bestimmtes Verhalten oder die Nutzung von Sicherheitsvorkehrungen am Arbeitsplatz bzw. bei speziellen Tätigkeiten vorzugeben. Dabei fordert die überwiegende Zahl an Gebotszeichen zum Tragen und Benutzen von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) auf: Gebotszeichen > fordern zur Nutzung von Sicherheitsvorkehrungen auf oder > verpflichten zum Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen > sind runde Schilder mit signalblauem Hintergrund > zeigen Sicherheitsvorkehrungen oder persönliche Schutzausrüstungen als weißes Symbol > Kopfschutz benutzen > Warnweste benutzen > Auffanggurt benutzen > Rückhaltesystem benutzen > Hautschutzmittel benutzen > Gehörschutz benutzen > Augenschutz benutzen > Fußschutz benutzen > Handschutz benutzen > Gesichtschutz benutzen > Atemschutz benutzen > Schutzschürze benutzen Gebotszeichen sind runde Schilder mit einem signalblauen Hintergrund (RAL 5005), einer weißen Umrandung und einem zentralen weißen Symbol, das die Beschäftigten auf einzelne Sicherheitsvorkehrungen hinweist. Da Gebotszeichen sicherheitsrelevante Informationen liefern, sind die Schilder auch unter Berücksichtigung möglicher zeitweiliger Sichtblockaden gut erkennbar in Nähe der Gefahrenstellen anzubringen. Anhand von in der ASR A1.3 aufgelisteten Erkennungsweiten lässt sich die benötige Größe für die Schilder ermitteln. Durch das Tragen von persönlichen Schutzausrüstungen kann es zu Einschränkungen des Hör- oder Sehvermögens der Beschäftigten kommen. Zum Beispiel kann das vorgeschriebene Tragen eines Augenschutzes dazu führen, dass optische Sicherheitszeichen für die Person nicht mehr ausreichend erkennbar sind. In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob eine Vergrößerung der Schilder, eine Beleuchtung oder auch die Einführung eines zusätzlichen akustischen Sicherheitszeichens notwendig werden kann. Alle Beschäftigten sind verpflichtet, sich sicherheits- und vorschriftengerecht zu verhalten, so dass sie sich und andere nicht gefährden. Hierzu gehört auch, Gebotszeichen zu beachten und die mündlich oder schriftlich (beispielsweise durch eine Betriebsanweisung) erteilten Weisungen der Führungskräfte zu befolgen. Führungskräfte sind verpflichtet zu kontrollieren, ob die Weisungen und Anforderungen des Arbeitsschutzes beachtet werden. Dabei haben sie auch darauf zu achten, dass die Gebotszeichen durch die Beschäftigten befolgt werden. Fehlverhalten müssen sie erforderlichenfalls beanstanden. Pflichtwidriges Unterlassen einer gebotenen Handlung kann sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Führungskräfte, arbeitsrechtliche Konsequenzen beispielsweise eine Abmahnung zur Folge haben. Bei wiederholten Abmahnungen kann es auch zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen und der Arbeitgeber kann, wenn das Fehlverhalten einen Arbeitsunfall zur Folge hat, unter Umständen die Entgeltfortzahlung verweigern.

6 Lektion 4 Rettungszeichen > geben Hinweise auf Rettungs einrichtungen > stehen für Hilfe, Rettung oder Gefahr losigkeit > sind rechteckige Schilder mit signalgrünem Hintergrund und weißer Umrandung > zeigen die Rettungseinrichtung als weißes Symbol > müssen aus nachleuchtendem Material bestehen, wenn keine Sicherheits- bzw. Notbeleuchtung vorhanden ist. Lektion 4 Rettungszeichen Rettungszeichen > geben Hinweise auf Rettungseinrichtungen > stehen für Hilfe, Rettung oder Gefahrlosigkeit > sind rechteckige Schilder mit signalgrünem Hintergrund und weißer Umrandung > zeigen die Rettungseinrichtung als weißes Symbol > müssen aus nachleuchtendem Material bestehen, wenn keine Sicherheitsbzw. Notbeleuchtung vorhanden ist. Rettungszeichen sind Sicherheitszeichen, die in Notfällen allgemein Orte der Hilfe oder Wege der Gefahrlosigkeit anzeigen. Sie kennzeichnen dabei Einrichtungen, Geräte oder Rettungswege, die für die Rettung von Personen wichtig sind. Die Rettungszeichen informieren über das Vorhandensein von Rettungswegen und geben die Richtung zu > Rettungsausstiegen > Notausstiegen > Notausgängen > Sammelstellen an, weisen auf Rettungseinrichtungen wie > Arzt > Notrufeinrichtung hin und führen zu Standorten vorhandener Rettungsmittel wie > Verbandskasten > Augenspüleinrichtung > Notdusche > Krankentrage > Defibrillator. Im weiteren Sinn gehören Fluchtpläne und Rettungspläne auch zu den Sicherheitszeichen. Bei den Rettungszeichen sind deswegen neben den Vorgaben der ASR A1.3 auch die Anforderungen der ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan zu beachten. Sämtliche Rettungszeichen sind rechteckige Schilder mit signalgrüner (RAL 6032) Hintergrundfarbe. Die Umrandung, sowie die selbsterklärenden Symbole sind weiß dargestellt. Rettungszeichen sind gut sichtbar und dauerhaft an den entsprechenden Stellen anzubringen. Bei Dunkelheit müssen die Rettungszeichen durch eine Lichtquelle beleuchtet werden. Falls keine Sicherheits- bzw. Notbeleuchtung vorhanden ist, müssen Rettungszeichen aus lang nachleuchtenden Materialien bestehen, damit sie bei Dunkelheit oder schlechter Sicht (z. B. Rauchentwicklung) noch erkennbar bleiben. Das Symbol Rettungsweg bzw. Notausgang ist nur zusammen mit einem Richtungspfeil gültig. Die früher üblichen Schilder mit der weißen Schrift Notausgang auf grünem Grund entsprechen nicht mehr der Norm, da sie unter Umständen nicht von allen Personen, wie zum Beispiel fremdsprachigen Beschäftigten, verstanden werden.

7 Lektion 5 Brandschutzzeichen > weisen auf Einrichtungen des Brandschutzes hin > sind rechteckige Schilder mit signalrotem Hintergrund und weißer Umrandung > zeigen die Brandschutz einrichtung als weißes Symbol > sind in der Regel oft beleuchtet oder nachleuchtend Lektion 5 Brandschutzzeichen Brandschutzzeichen > weisen auf Einrichtungen des Brandschutzes hin > sind rechteckige Schilder mit signalrotem Hintergrund und weißer Umrandung > zeigen die Brandschutzeinrichtung als weißes Symbol > sind in der Regel oft beleuchtet oder nachleuchtend Brandschutzzeichen sind Sicherheitskennzeichen, die auf Standorte von Einrichtungen bzw. Geräten für den Brandschutz hinweisen. Somit helfen Brandschutzzeichen im Brandfall schneller Maßnahmen zu ergreifen, um Personen- und Sachschäden zu vermeiden. Die Brandschutzzeichen kennzeichnen folgende Einrichtungen zur Brandbekämpfung: > Feuerlöscher > Löschschlauch > Feuerleiter > allgemein Mittel zur Brandbekämpfung > Brandmelder > Brandtelefon Brandschutzschilder sind rechteckige, signalrote (RAL 3001) Sicherheitskennzeichen mit weißer Umrahmung. Mittels eindeutiger weißer Symbole wird die jeweilige Brandschutzeinrichtung dargestellt. Alle aktuellen Brandschutzzeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. ASR A1.3 haben gegenüber der Vorläuferversion einheitlich ein zusätzliches Flammensymbol erhalten. Durch das Flammensymbol lässt sich leichter ein Bezug zu einem Brandfall herstellen. Weiterhin dient es bei Ausfall der Beleuchtung dazu, die Brandschutzzeichen besser von den Rettungszeichen zu unterscheiden, da bei langnachleuchtenden Sicherheitszeichen ohne Beleuchtung die Farbe der Sicherheitszeichen nicht mehr eindeutig zu erkennen ist.

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