Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung. Dipl.-Ing. Klaus Hiltmann

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1 Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung Fachveranstaltung "40 Jahre Arbeitsstättenverordnung - 10 Jahre ASTA"

2 Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung, 4 (4) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass Arbeitnehmerunverzüglich in Sicherheit gebracht und schnell gerettet werden können. Welche ASRen sind heranzuziehen? ASR A1.3 ASR A2.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

3 Übersicht 1. ASR A ASR A ASR A3.4/3 4. Flucht und Rettungsplan

4 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Enthält die Sicherheitszeichen, die für die Fluchtwege erforderlich sind Enthält die Zusatzzeichen (Richtungspfeil), die für die Fluchtwegrichtung erforderlich sind Keine Aussage bzgl. der Bedeutung der Pfeilrichtung Die Sicherheitszeichen und die Zusatzzeichen entspr. der DIN EN ISO 7010 Enthält das Beispiel für einen Flucht- und Rettungsplan entspr. DIN ISO 23601

5 Zeichen für Flucht- und Rettungswege Rettungsweg / Notausgang (links) nur in Verbindung mit Richtungspfeil Rettungsweg / Notausgang (rechts) nur in Verbindung mit Richtungspfeil

6 Zeichen für Flucht- und Rettungswege (2) Sammelstelle Zusatzzeichen Richtungspfeil in jeweils 4 Richtungen einsetzbar

7 Zeichen für Flucht- und Rettungswege (3) Achtung: nicht im Verlauf des 1. Fluchtweges einsetzbar Notausstieg mit Fluchtleiter Rettungsausstieg Notausstieg (aus DIN , international noch nicht genormt)

8 DIN SPEC von September 2013 Graphische Symbole Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen Teil 4: Leitfaden zur Anwendung von Sicherheitskennzeichnung 5 Kombination des Rettungszeichens Notausgang und Richtungsangabe Die Kombinationen der Rettungszeichen ISO 7010-E001 Notausgang (links) und ISO 7010-E002 Notausgang (rechts) mit einem Richtungspfeil ist in Tabelle 1 dargestellt. Kombination von Rettungszeichen und Richtungsangabe entsprechend ISO 16069:2004, Tabelle 1

9 Kombination des Rettungszeichens Notausgang und Richtungsangabe (1) abwärts gehen nach rechts (Etagenwechsel anzeigen) a) aufwärts gehen nach rechts (Etagenwechsel anzeigen) b) eine freie Fläche nach schräg rechts überqueren abwärts gehen nach links (Etagenwechsel anzeigen) a) aufwärts gehen nach links (Etagenwechsel anzeigen) b) eine freie Fläche nach schräg links überqueren

10 Kombination des Rettungszeichens Notausgang und Richtungsangabe (2) a) geradeaus gehen (Laufrichtung anzeigen) b) geradeaus und durch eine Tür gehen; wenn das Zeichen über einer Tür angebracht ist (Laufrichtung anzeigen) c) aufwärts gehen (Etagenwechsel anzeigen) nach rechts gehen (Laufrichtung anzeigen) nach links gehen (Laufrichtung anzeigen) abwärts gehen (Etagenwechsel anzeigen)

11 ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Fluchtwege müssen möglichst kurz sein selbstständig begangen werden können ins Freie oder, wenn dies nicht möglich ist, in einen sicheren Bereich führen ständig frei gehalten werden angemessen und dauerhaft gekennzeichnet sein evtl. muss eine Sicherheitsbeleuchtung installiert sein

12 ASR A2.3 Begriffsbestimmungen Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen.. Den erste Fluchtweg sind bilden die für die Flucht und Rettung erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als Notausstieg ausgebildet sein kann. Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang. Die tatsächliche Laufweglänge darf nicht mehr als das 1,5 fache der Fluchtweglänge betragen.

13 ASR A2.3 Fluchtweglänge a. Für Räume, ausgenommen Räume nach b f bis zu 35 m b. Für brandgefährdete Räume mit selbsttätigen bis zu 35 m Feuerlöscheinrichtungen c. Für brandgefährdete Räume ohne selbsttätige bis zu 25 m Feuerlöscheinrichtungen d. Für giftgefährdete Räume bis zu 20 m e. Für explosionsgefährdete Räume, außer f. bis zu 20 m f. Für explosivstoffgefährdete Räume bis zu 10 m

14 ASR A2.3 Fluchtwegbreite Anzahl der Personen (Einzugsgebiet) Lichte Breite (in m) Lichte Breite gem ASR V3a.2 (in m) 1 bis 5 0,875 1,00 (bzw. 1,50 bei Begegnung) 2 bis 20 1,00 1,00 (bzw. 1,50 bei Begegnung) 3 bis 200 1,20 1,20 (bzw.1,50 bei Begegnung) 4 bis 300 1,80 5 bis Die Mindestbreite darf nicht durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen eingeengt werden. Eine Einschränkung der Mindestbreite der Flure von max. 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Für Einzugsgebiete bis 5 Pers. darf die lichte Breite jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m (bzw. 0,90m) betragen.

15 ASR A2.3 Fluchtweghöhe Die lichte Höhe über Fluchtwegen muss mindestens 2,00 m betragen. Eine Reduzierung der lichten Höhe von max. 0,05 m an Türen kann vernachlässigt werden.

16 Flucht-und Rettungspläne (1) Sie dienen der Information und sind Grundlage der Unterweisung. Flucht- und Rettungspläne müssen: aktuell übersichtlich auf den jeweiligen Standort des Betrachters bezogen lagerichtig dargestellt sein ausreichend groß (mögl. nicht kleiner als DIN A3) und mit Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 Anhang 1 gestaltet sein

17 Flucht-und Rettungsplan (2) Der Flucht- und Rettungsplan muss folgendes enthalten: Fluchtwege (mit Richtungsangabe), die möglich sind Sammelstellen Standorte von 1. Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen Standort des Betrachters mögl. den gesamten Gebäudegrundriss darstellen oder zusätzlich Übersichtsskizze Regeln für den Brandfall und das Verhalten bei Unfällen

18 Beispiel aus ASR A1.3

19

20 ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme Die Sicherheitsbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die dem gefahrlosen Verlassen der Arbeitsstätte und der Verhütung von Unfällen dient, die durch den Ausfall der künstlichen Allgemeinbeleuchtung entstehen können. Die ASR A2.3 regelt unter Punkt 8 unter welchen Bedingungen eine Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege erforderlich ist. Sofern diese Bedingungen vorliegen, sind der erste und gegebenenfalls der vorhandene zweite Fluchtweg mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten.

21 Sicherheitsbeleuchtung ASR A2.3: Fluchtwege sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist:

22 Sicherheitsbeleuchtung Dies kann an Arbeitsstätten erforderlich sein mit großer Personenbelegung mit hoher Geschosszahl mit Bereichen erhöhter Gefährdung mit unübersichtlicher Fluchtwegführung die durch ortsunkundige Personen genutzt werden in denen große Räume durchquert werden müssen (z.b. Hallen, Großraumbüros, Verkaufsgeschäfte) ohne Tageslichtbeleuchtung

23 Sicherheitsbeleuchtung Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx mit einer Gleichmäßigkeit (Verhältnis der maximalen zur minimalen Beleuchtungsstärke von < 40:1 betragen. Gemessen wird dies auf der Mittellinie des Fluchtweges in 20 cm Höhe. Nach Ausfall der Allgemeinbeleuchtung muss die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege die erforderliche Beleuchtungsstärke von 1 lx innerhalb von 15 Sekunden erreichen und mindestens für 60 Minuten erbringen.

24 Optische Sicherheitsleitsysteme Optische Sicherheitsleitsysteme können z.b. erforderlich sein bei der Gefahr von Verauchung. Optische Sicherheitsleitsysteme sind durchgehende Leitsysteme, die mit Hilfe von Sicherheitszeichen (Rettungsweg/Notausgang) und Richtungsangabe einen sicheren Fluchtweg vorgeben. Grundsätzlich sind dies bodennahe Systeme, die an der Wand in maximal 40 cm Höhe über OK Fußboden oder auf dem Fußboden angebracht sind. Sie können langnachleuchtend, elektrisch betrieben oder als Kombination beider Systeme ausgeführt werden. Optische Sicherheitsleitsysteme sind kein Ersatz für eine Sicherheitsbeleuchtung und für gegebenfalls erforderliche hochmontierte Rettungszeichen.

25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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