Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie deren Anwendung
|
|
- Gitta Eberhardt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten sowie deren Anwendung Saarbrücken, Heiko Rokoschoski
2 Inhalt Rechtssystematik Inhalt der Arbeitsstättenverordnung Wesentliche Inhalte der Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Allgemeines zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Aktuelles zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Konkretes Anwenderproblem bei Fluchtwegen in Laboren Seite 2
3 Rechtsgrundlage Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit EG-Rili Bindet die Mitgliedsstaaten ArbSchG Verbindlich für Arbeitgeber und Beschäftigte ArbStättV ASR Verbindlich für Arbeitgeber Bei Anwendung: Vermutungswirkung für Arbeitgeber zur Rechtskonformität Seite 3
4 Inhalt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten 5 Nichtraucherschutz 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte 7 Ausschuss für Arbeitsstätten 8 Übergangsvorschriften 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs. 1 Seite 4
5 Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung Wesentliche Inhalte der Novellierung Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) übernehmen Unterschied zwischen Büroarbeitsplatz, Bildschirmarbeitsplatz und Telearbeitsplatz klarstellen Wiederaufnahme der Telearbeitsplätze in den Geltungsbereich Klarstellung der Definition Arbeitsplatz Konkretisierung der Unterweisung Konkretisierung im Anhang Klarstellung bezüglich der Sichtverbindung nach außen Nennung der Absturzgefahr = Absturzhöhe von mehr als 1 Meter Maßnahmen auf Baustellen bezüglich Absturz Seite 5
6 Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung l Seite 6
7 Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung Stand des Rechtsetzungsverfahrens Die Änderung der ArbStättV wurde am vom Bundesrats- Plenum mit der Maßgabe von Änderungen beschlossen. Vor der geplanten Beschlussfassung des Kabinetts wurden seitens der Arbeitgeber (BDA) öffentlichkeitswirksam fachliche Kritikpunkte vorgetragen, die zu einer Absetzung des Themas Arbeitsstättenverordnung von der Tagesordnung der Kabinettsitzung am führten. Das BMAS wurde daraufhin vom Bundeskanzleramt gebeten, zu den Einwänden der BDA Stellung zu nehmen. Das weitere formale Verfahren zur Weiterführung des Rechtsetzungsverfahrens zur ArbStättV ist noch unklar. Seite 7
8 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 1 Ziel, Anwendungsbereich dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Einschränkung des Geltungsbereichs (u. a. Bergbau, Landwirtschaft, neu: Telearbeitsplätze) 2 Begriffsbestimmungen Arbeitsstätte (Orte in Gebäude / im Freien / Baustellen) Arbeitsplätze (regelmäßige Tätigkeiten in Arbeitsstätten), Bildschirmarbeitsplätze, Telearbeitsplätze Arbeitsräume (Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden) Zur Arbeitsstätte gehören: Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie Einrichtungen Seite 8
9 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 3 Gefährdungsbeurteilung Verweis auf Schutzmaßnahmen des Anhangs sowie den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene Fachkundige Durchführung Vor Aufnahme der Tätigkeit Nennung psychischer Belastung 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Verweis insbesondere auf Technische Regel für Arbeitssicherheit (ASR) Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen Ausnahmemöglichkeit durch Behörde Beachtung anderer Rechtsvorschriften (Umformulierung) Seite 9
10 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten Mängelbeseitigung (Gefahr = unverzüglich Arbeit einstellen) Reinigung Sachgerechte Prüfung Vorkehrung für Gefahrenfall Mittel und Einrichtung zur Ersten Hilfe 5 Nichtraucherschutz Einschränkung bei Publikumsverkehr (Umformulierung) 6 Arbeitsräume, Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte (in Anhang integriert) Anforderungen/Einschränkungen 6 Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Seite 10
11 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 7 Ausschuss für Arbeitsstätten Aufgaben: Erstellung Technischer Regeln für Arbeitssicherheit (ASR) Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Geschäftsführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Mitglieder (Anzahl): öffentliche Arbeitgeber (1) Private Arbeitgeber (2) zuständige Länderbehörden (3) Gewerkschaften (3) Unfallversicherungsträger (3) Sachverständige/Wissenschaftler (3) Seite 11
12 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 8 Übergangsvorschriften Bestandsschutz (umfangreiche Änderungen der Arbeitsstätte, der Betriebseinrichtungen, Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe) aber: Mindestvorschriften der EU-Richtlinie sind einzuhalten. Werden Arbeitsstätten oder ihre Betriebseinrichtungen wesentlich erweitert oder umgebaut oder die Arbeitsverfahren oder Arbeitsabläufe wesentlich umgestaltet, entfällt der Bestandsschutz. 9 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten Seite 12
13 Inhalt der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 2004 Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs. 1 1 Allgemeine Anforderungen 1.1 Konstruktion und Festigkeit von Gebäuden 1.2 Abmessungen von Räumen, Luftraum 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 1.4 Energieverteilungsanlagen 1.5 Fußböden, Wände, Decken, Dächer 1.6 Fenster, Oberlichter 1.7 Türen, Tore 1.8 Verkehrswege 1.9 Fahrtreppen, Fahrsteige 1.10 Laderampen 1.11 Steigleitern, Steigeisengänge 2 Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen 2.2 Maßnahmen gegen Brände 2.3 Fluchtwege und Notausgänge 3 Arbeitsbedingungen 3.1 Bewegungsfläche 3.2 Anordnung der Arbeitsplätze 3.3 Ausstattung 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung 3.5 Raumtemperatur 3.6 Lüftung 3.7 Lärm 4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte 4.1 Sanitärräume 4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume 4.3 Erste-Hilfe-Räume 4.4 Unterkünfte 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten 5.1 Nicht allseits umschlossene und im Freien liegende Arbeitsstätten 5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen Seite 13
14 Neuerungen und Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach 3 Abs Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen Nennung der Absturzgefahr = Absturzhöhe von mehr als 1 Meter 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung Klarstellung bezüglich der Sichtverbindung nach außen 5.2 Zusätzliche Anforderungen an Baustellen Maßnahmen auf Baustellen bezüglich Absturz (Inhalte der UVV Bauarbeiten) 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen Seite 14
15 Aktuelles zur Arbeitsstättenverordnung l Seite 15
16 Derzeitige Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung ASR A1.5/1,2 Fußböden ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände ASR A1.7 Türen und Tore ASR A1.8 Verkehrswege ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3.4 Beleuchtung ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme ASR A3.5 Raumtemperatur ASR A3.6 Lüftung ASR A4.1 Sanitärräume ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe ASR A4.4 Unterkünfte Seite 16
17 Hinweis zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Diese ASR... konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. ASR ist nicht rechtsverbindlich! Bei Anwendung der ASR = Rechtssicherheit! Seite 17
18 Aktuelles zu den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) Verabschiedet durch den Ausschuss für Arbeitsstätten, jedoch nicht im GMBl. bekanntgegeben: ASR A5.2 Straßenbaustellen - Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr ( In Bearbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten: ASR A3.7 Lärm ASR V3 Gefährdungsbeurteilung Seite 18
19 ASR A5.2 Straßenbaustellen Knackpunkt Bildquelle: ASTA Seite 19
20 ASR A3.7 Lärm Voraussichtlicher Inhalt Unter extraauralen Lärmwirkungen werden in dieser ASR physiologische, psychologische und soziale Wirkungen von Schall auf den Menschen verstanden, mit Ausnahme der Wirkungen, die das Hörorgan betreffen. Vereinfachte Darstellung akuter extraauraler Lärmwirkungen Seite 20
21 ASR A3.7 Lärm Voraussichtlicher Inhalt Maximal zulässige Beurteilungspegel Lr,asr für Tätigkeiten mit hoher geistiger Anforderung Lr,asr max. 55 db(a) Hinweis: hohe Komplexität, erfordern schöpferisches Denken, weitreichende Entscheidungen, Problemlösungen oder gute Sprachverständlichkeit. Z. B. Besprechungen, Lehrtätigkeiten, wissenschaftliches oder kreatives geistiges Arbeiten, Entwickeln von Programmen, medizinische Untersuchungen, Übersetzen oder Korrigieren von Texten. mit mittlerer geistiger Anforderung Lr,asr max. 70 db(a) Hinweis: Routinetätigkeiten, die mittlere oder zeitlich begrenzte Konzentrationsleistungen/Anspannung, eine befriedigende Sprachverständlichkeit erfordern oder Tätigkeiten mit ähnlichen wiederkehrenden Aufgaben. Z. B. kommunikationsgeprägte Tätigkeiten wie Verkaufen, Bedienen und Beraten von Kunden im Handel, schwierige Feinmontagetätigkeiten. Seite 21
22 ASR A3.7 Lärm Voraussichtlicher Inhalt Maximal zulässige Beurteilungspegel Lr,asr für Tätigkeiten mit geringer geistiger Anforderung Lr,asr mehr als 70 db(a) Diese Tätigkeiten erfordern nur eine geringe oder kurzzeitige Konzentration/Anspannung oder eine geringe Sprachverständlichkeit. Vorwiegend sind es Tätigkeiten mit wiederkehrenden Arbeitsinhalten. Hierzu können handwerkliche Tätigkeiten, Tätigkeiten an Fertigungsmaschinen oder Reparatur und Wartung technischer Einrichtungen oder das Verräumen von Ware gehören. Ab einem Lr,asr von 80 db(a) ist zu überprüfen, ob auch ein Tages- Lärmexpositionspegel von 80 db(a) und mehr vorliegt. Es gelten dann die Anforderungen nach der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung. Dazu gibt es die Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Lärm) Seite 22
23 ASR A3.7 Lärm Voraussichtlicher Inhalt Beurteilung der akustischen Situation während des Betreibens der Arbeitsstätte Vereinfachtes Verfahren durch Besichtigung und Hörprobe Vereinfachte Verfahren mit orientierender Messung oder Abschätzung der raumakustischen Kennwerte Fachkundige Ermittlung des Beurteilungspegels Seite 23
24 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Welchen Abstand müssen Laborbänke wegen des Fluchtweges voneinander haben? DIN ISO Seite 24
25 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Rechtliche Einordnung Arbeitsschutzgesetz Gefahrstoffverordnung Arbeitsstättenverordnung Baurecht Feuerwehrrecht Höhere Anforderungen anderer Rechtsvorschriften haben Vorrang Seite 25
26 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Arbeitsstättenverordnung o Anforderung an den Arbeitgeber: Gefährdungsbeurteilung Flucht- und Rettungsplan aushängen und üben - wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung dies erfordern - Feuerlöscheinrichtung, ggf. Brandmeldeeinrichtungen und Alarmanlagen regelmäßig warten und prüfen Seite 26
27 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Technische Regeln für Arbeitsstätten Hilfe zur Umsetzung durch: o ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen o ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung o ASR A1.8 Verkehrswege o ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Seite 27
28 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Raumabmessungen und Bewegungsflächen ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen o Bildquelle: VBG Hamburg [ Seite 28
29 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Definition Fluchtweg gemäß ASR A2.3 Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Den ersten Fluchtweg bilden die für die Flucht und Rettung erforderlichen Verkehrswege und Türen, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge. Der zweite Fluchtweg führt durch einen zweiten Notausgang, der als Notausstieg ausgebildet sein kann. Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort bis zu einem Notausgang. Seite 29
30 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Definition Verkehrsweg gemäß ASR A1.8 Verkehrswege sind für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr (personengesteuert oder automatisiert) oder für die Kombination aus beiden bestimmte Bereiche auf dem Gelände eines Betriebes oder auf Baustellen. Dazu gehören insbesondere Flure, Gänge einschließlich Laufstege und Fahrsteige, Bühnen und Galerien, Treppen, ortsfeste Steigleitern und Laderampen. Wiederholung nach ASR A2.3: Fluchtwege sind Verkehrswege, an die besondere Anforderungen zu stellen sind und die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und in der Regel zugleich der Rettung von Personen dienen. Fluchtwege führen ins Freie oder in einen gesicherten Bereich. Fluchtwege im Sinne dieser Regel sind auch die im Bauordnungsrecht definierten Rettungswege, sofern sie selbstständig begangen werden können. Seite 30
31 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Fluchtwegbreite- und Länge gemäß ASR A2.3 Fluchtweglänge: maximal 35 m Bei brandgefährdeten Räumen ohne selbständige Löschanlage max. 25 m Bei giftstoffgefährdeten Räume max. 20 m Fluchtwegbreite: Seite 31
32 Anwenderproblem Fluchtwege im Labor Und welchen Abstand müssen Laborbänke nun wegen des Fluchtweges voneinander haben? DIN ISO Seite 32
33 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 33
Verordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - vom 12.08.2004 (letzte Änderung durch Artikel 1 der Verordnung v. 30. Nov. 2016 (BGBl. I S. 2681)) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR Dirk Haufe
MehrAktuelle Entwicklungen im Vorschriftenwerk zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Aktuelle Entwicklungen im Vorschriftenwerk zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Vortrag im Rahmen des Bayerischen Arbeitsschutztages 2008 am 04.07.2008 in München von Andreas Zapf Prinzip der schutzzielorientierten
MehrWerkstätten: Messe 2011
Werkstätten: Messe 2011 Arbeitsplatzgestaltung in Werkstätten 1 Rechtsgrundlagen Grundgesetz (GG) Die Würde des Menschen ist zu achten Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit Niemand darf wegen
MehrInhaltsverzeichnis. 2015 W. Kohlhammer, Stuttgart VII
Vorwort zur 20. Auflage........................... V 1 Arbeitsstätten............................. 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - Novellierung und aktueller Stand der Regelsetzung 09. Dezember 2014 1 Arbeitsstättenverordnung U m s e t z u n g Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten
MehrARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV
ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG - ARBSTÄTTV Novellierung ArbStättV Stand der Regelsetzung November 2013 Dipl.-Ing. Wolfgang Doll, BMAS wolfgang.doll@bmas.bund.de Woher kommen die Vorschriften? Europäische Union
MehrArbeitsstättenverordnung
Arbeitsstättenverordnung - aktuelle Änderungen - Stand Mai 2013 1 Änderungsumfang 1. Begriffsbestimmungen 2. Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung in die ArbStättV 3. Telearbeit 4. Unterweisung der
MehrArbeitsstättenregeln Stand der Regelsetzung
SIFA WORKSHOP 2011 Arbeitsstättenregeln Stand der Regelsetzung Foto: Völkner (Agentur FOX) Bettina Görner Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
Mehr1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten Vom 12. August 2004 Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wurde als Artikel 1 der Verordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I 2179) von der Bundesregierung und dem Bundesministerium
Mehr17. Dresdner Arbeitschutz-Kolloquium Bauen für Unternehmen gemeinsam Arbeitsstätten planen und bauen
17. Dresdner Arbeitschutz-Kolloquium Bauen für Unternehmen gemeinsam Arbeitsstätten planen und bauen 1 ASR Neue Regeln für Arbeitsstätten 1 Einführung 2 Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA 3 Neue Arbeitsstättenregeln
MehrVerordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten Textausgabe mit amtlicher Begründung, einer erläuternden Einführung, den Arbeitsstättenrichtlinien, einem Anhang wichtiger Vorschriften und einem ausführlichen Stichwortverzeichnis
MehrAnforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege
Anforderungen an Verkehrs- und Fluchtwege Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV Arbeitsschutzfachtagung Potsdam 26. November 2013 Fluchtwege, Notausgänge,
MehrInhaltsverzeichnis. * Alle Technischen Regeln für Arbeitsstätten finden Sie in Kapitel 1.2 ab S. 49, im Inhaltsverzeichnis VII
Vorwort zur 20. Auflage V 1 Arbeitsstätten 1 Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 1 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 12. August 2004 - mit
MehrOft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen. Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
Oft vergessen- die Arbeitsstättenverordnung gilt auch für Baustellen Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 Was ist das Arbeitsstättenrecht? Besteht aus ArbStättV und ASR Grundlage: Arbeitsschutzgesetz
MehrRaus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung. Dipl.-Ing. Klaus Hiltmann
Raus hier! Gestaltung der Fluchtwege und der Sicherheitsbeleuchtung Fachveranstaltung "40 Jahre Arbeitsstättenverordnung - 10 Jahre ASTA" Rechtsgrundlage: Arbeitsstättenverordnung, 4 (4) Der Arbeitgeber
MehrÄnderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung
Änderungen im Regelwerk im Bereich der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) 1 Inhalt 1. Gründe
MehrVeranstaltung 11. November 2014 Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten. Rechtliche Grundlagen
Veranstaltung 11. November 2014 Neue Sicherheitskennzeichnung für Arbeitsstätten Rechtliche Grundlagen Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten,
MehrGesamtinhaltsverzeichnis 1/3
Gesamtinhaltsverzeichnis 1/3 Seite 1 Gesamtinhaltsverzeichnis 1/3 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Gesamtinhaltsverzeichnis 1/4 Stichwortverzeichnis 1/5 Onlinezugang zu Arbeitshilfen und Vorschriften
MehrSIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3)
SIFA WORKSHOP 2011 Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) 3) Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten,
MehrAktueller Stand und künftige Weiterentwicklung der. Arbeitsstättenverordnung
Aktueller Stand und künftige Weiterentwicklung der Arbeitsstättenverordnung 1 Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 20. März 1975 Fundstelle: BGBl I 1975, 729 ArbStättV Eingangsformel: Auf Grund
Mehr10 Jahre Ausschuss für Arbeitsstätten Bilanz und Ausblick
10 Jahre Ausschuss für Arbeitsstätten Bilanz und Ausblick Ernst-Friedrich Pernack Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Vorsitzender Ausschuss für Arbeitsstätten E-Mail: ernst-friedrich.pernack@masgf.brandenburg.de
MehrVorwort zur 18. Auflage... 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)... 3
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort zur 18. Auflage.................................... V 1. Arbeitsstätten Einleitung zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)............. 3 1.1 Verordnung über Arbeitsstätten
MehrVorschlag zur Änderung der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV
Alte Fassung der ArbStättV Verordnung über Arbeitsstätten 1 (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Inhaltsübersicht 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten
MehrDie neue Arbeitsstättenverordnung
Die neue Arbeitsstättenverordnung Praktische Massnahmen zur sofortigen Einhaltung der neuen Schutzziele von Gerhard Hahn, Thorsten Herbrüggen überarbeitet Die neue Arbeitsstättenverordnung Hahn / Herbrüggen
MehrDie novellierte Arbeitsstättenverordnung
Die novellierte Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung der Fachvereinigung Arbeitssicherheit e.v. am 28. September 2017 beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in München Vortrag
Mehrttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, BLUME ARBEITSSICHERHEIT
1 ttenverordnung 7. Erfahrungsaustausch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren, 17.11.2004, 17.11.2003, Magdeburg Umsetzung von EU-Richtlinien nach Art. 137 EG-Vertrag 2 Artikel 137 EG-Vertrag
MehrSynopse Arbeitsstättenverordnung
Synopse Arbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 282 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist (bislang
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten
Bestandsschutz und Weiterentwicklung von technischen Regeln für Arbeitsstätten Stefan Gryglewski ehem. Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten Leiter zentr. Personalwesen TRUMPF GmbH +
MehrNovellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs
Novellierung des Arbeitsstättenrechts- Neuregelung aus der Sicht des Vollzugs Dipl. Ing. U. Aich RP Darmstadt Abt. VII/Wi u.aich@afas-wi.hessen.de November 04 FASI Hannover 1 Neuordnung des Arbeitsschutzrechts
MehrSynopse Arbeitsstättenverordnung / (Alte) Fassung vom (Aktuelle) Fassung vom Bemerkung Ziffer.
Inhaltsübersicht 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten 4 Besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten 5
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrFluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2.3) Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV FASI - Veranstaltung Neuerungen der ArbStättV und
MehrAktuelle Entwicklungen Arbeitsstättenverordnung und Regelwerk. Ernst-Friedrich Pernack
Aktuelle Entwicklungen Arbeitsstättenverordnung und Regelwerk Ernst-Friedrich Pernack E-Mail: ernst-friedrich.pernack@masgf.brandenburg.de Arbeitsstätten Stand Regelsetzung 1. Novellierte Arbeitsstättenverordnung
MehrArbeitsstättenrecht aktuelle Entwicklungen
Arbeitsstättenrecht aktuelle Entwicklungen Ernst-Friedrich Pernack Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg E-Mail: ernst-friedrich.pernack@masgf.brandenburg.de
MehrFluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3)
Fluchtwege und Notausgänge, Flucht und Rettungsplan (ASR A2.3) Arbeitsschutzfachtagung 2014 der Arbeitsschutzverwaltung des Landes Brandenburg am 9. Dezember 2014 in Potsdam Dipl.-Ing. Andreas Zapf Inhalt
MehrBedeutung der technischen Regeln für Arbeitsstätten für die Praxis
Bedeutung der technischen Regeln für Arbeitsstätten für die Praxis Dipl. Phys. Ernst-Friedrich Pernack, Referatsleiter Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Produktsicherheit Ministerium für Arbeit,
Mehr1/3 Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Handbuch 1/3 Seite 1 1/3 Inhaltsverzeichnis Teil 1/1 Vorwort 1/2 Herausgeber und Autoren 1/3 Inhaltsverzeichnis 1/4 Inhalte der Software 1/5 Neue Systematik beim Vorschriften- und Regelwerk
MehrDie (neue) Arbeitsstättenverordnung. Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Die (neue) Arbeitsstättenverordnung Peter Bork Gewerbeaufsicht des Landes Bremen Inhaltsübersicht (neu) 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Gefährdungsbeurteilung 3a Einrichten und Betreiben
MehrBegründet von. Matthias Nöthlichs. ehemals Ministerialdirigent im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Bearbeitet von
Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften Ergänzbarer Kommentar nebst Vorschriften, Texten und Arbeitshilfen Begründet von Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent
MehrGrundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten Einblicke in den ASTA
Grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten Einblicke in den ASTA Ernst-Friedrich Pernack Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Vorsitzender Ausschuss für Arbeitsstätten E-Mail:
Mehrtten Neue Regeln für f r die Praxis ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
20. Dresdner Arbeitsschutz- Kolloquium Arbeitsstätten tten Neue Regeln für f r die Praxis ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Foto: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für
MehrVerordnung über Arbeitsstätten. und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR
Verordnung über Arbeitsstätten ArbStättV vom 12.08.2004 (letzte Änderung v. 19.07.2010) und Technische Regeln für Arbeitsstätten - ASR 1 Rückblick und derzeitiger Stand Regelungen für die menschengerechte
MehrArbeitsstätten Stand und Bedeutung Regelsetzung
Arbeitsstätten Stand und Bedeutung Regelsetzung Ernst-Friedrich Pernack Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg E-Mail: ernst-friedrich.pernack@masgf.brandenburg.de
MehrDie neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Die neue Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge Leiterin des Referates Arbeitsschutzrecht, Arbeitsmedizin, Prävention nach dem SGB VII im Bundesministerium für Arbeit und Soziales IIIb1@bmas.bund.de
MehrArbeitsstättenverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Begründet von. Matthias Nöthlichs
Arbeitsstätten Arbeitsstättenverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften Ergänzbarer Kommentar nebst Vorschriften, Texten und Arbeitshilfen Begründet von Matthias Nöthlichs ehemals Ministerialdirigent
MehrArbeitsstättenverordnung und ASR Neues und Bekanntes
Arbeitsstättenverordnung und ASR und Bekanntes Reinhard Meier M. Eng., Dipl. Ing. (FH) Regierung der Oberpfalz, Gewerbeaufsichtsamt Seite Seite 2 Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 inkl. Änderungen
MehrInhaltsübersicht. Inhaltsübersicht
Inhaltsübersicht Inhaltsübersicht 5 Vorgaben für Arbeitsstätten und Arbeitsplätze 19 Raumabmessungen und Bewegungsflächen 21 Gesetze, Verordnungen, Regeln 21 Allgemeine Anforderungen 21 Anforderungen an
MehrEinrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis
Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgängen in Arbeitsstätten - Hinweise für die Praxis 5 Jahre Arbeitsstättenverordnung 08. Juni 2009 in Hennef Ernst-Friedrich Pernack in Zusammenarbeit
MehrArbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten
Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung - Rechtliche Neuigkeiten Im Rahmen der Vortragsveranstaltung des VDSI e.v. am 18.03.2014 1 Rechtliche Neuigkeiten I. Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes
MehrMERKBLATT DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG. Recht und Fairplay
MERKBLATT Recht und Fairplay DIE NEUE ARBEITSSTÄTTENVERORDNUNG Am 25.08.2004 ist die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbstättV) in Kraft getreten. Mit der Novelle der Arbeitsstättenverordnung wird die Richtlinie
MehrAusschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen
Ausschuss für Arbeitsstätten Arbeitsstättenregeln, aktuelle Entwicklungen Dr. Olaf Gémesi Abteilung Sicherheit und Gesundheit Referat Handel und Arbeitsstätten DGUV E-Mail: olaf.gemesi@dguv.de Potsdamer
MehrGV11 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179),zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2681) GV11
MehrGV11 Gesetze und Verordnungen
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV) vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179),zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3584)
MehrArbeitsstätten ohne Aktualisierungsservice
Arbeitsstätten ohne Aktualisierungsservice Arbeitsstättenverordnung und UnfallverhütungsvorschriftenErgänzbarer Kommentar nebst Vorschriften, Texten und Arbeitshilfen Bearbeitet von Prof. Dr. Thomas Wilrich,
MehrWo geht die Reise hin?
Wo geht die Reise hin?? Nutzraum-Dach Verfügbarkeits-Prävention Wo geht die Reise hin? Arbeitsschutzgesetzgebung Allgemeine Grundsätze Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden
MehrVerordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten, Baustellenverordnung mit Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen Arbeitsschutzgesetz, Bildschirmarbeitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung
MehrDie neue Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden
Fachtagung Handlungshilfen zur Arbeitsstättenverordnung BG-Akademie Hennef, 14./15. Juni 2007 Die neue Arbeitsstättenverordnung aus Sicht der für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden 1. Ist das
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die durch Artikel
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrBarrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung
Barrierefreiheit nach Arbeitsstättenverordnung Veranstaltung Barrierefreie Arbeitsstätten Arbeitnehmerkammer Bremen 23. September 2013 Andreas Voigt Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen
MehrInhaltsübersicht. 1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) *) Vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBl. I Nr. 69,
MehrInhaltsübersicht. 1 Ziel, Anwendungsbereich
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) *) Vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I Nr. 56, S. 2681)
MehrBarrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert GMBl 2015, S. 111 zuletzt geändert GMBl 2016, S. 442 Technische Regeln für Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ASR V3a.2 Die Technischen Regeln
MehrARBEITSSTÄTTEN- VERORDNUNG
ARBEITSSTÄTTEN- VERORDNUNG ARBEITSSTÄTTEN- VERORDNUNG ArbStättV 3 Vorbemerkung Die fortschreitende Digitalisierung wird die Arbeitswelt tiefgreifend und in rasanter Weise verändern. Die Ein führung neuer
MehrBRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT
12 4 2014 GESETZE / VORSCHRIFTEN BRANDSCHUTZ UND ARBEITSSTÄTTENRECHT Mit der Neuordnung des Baurechts (in Berlin ab September 2005) werden die Belange des Arbeitsschutzes nicht mehr im Rahmen des bauaufsichtlichen
MehrTelearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze
Telearbeitsplätze Rechtliche Anforderungen an Telearbeitsplätze 13. Bundesweiter Betriebsärztetag in Dresden Patrick Aligbe Aligbe Sicherheitsrecht In der Vorversion der jetzigen ArbStättV nicht enthalten
MehrDie Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Rolle des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung Dipl.-Min. Silvester Siegmann - Sicherheitsingenieur - Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin Universitätsklinikum Düsseldorf Gehört die
MehrArbeitsstättenverordnung Auswirkungen der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für die Koordination auf Baustellen
Arbeitsstättenverordnung Auswirkungen der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) für die Koordination auf Baustellen Wolfgang Strampe, Dipl.- Ing. Arbeitssicherheit / Umweltschutz Franki Grundbau
MehrPrüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Fenster, Türen, Tore, Oberlichter und lichtdurchlässige Wände In diesem Datenblatt erfahren
MehrFluchtwege, Notausgänge, Fluchtund Rettungsplan
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege, Notausgänge, Fluchtund Rettungsplan Ausgabe: August 2007 ASR A2.3 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch
MehrAnhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach 3 Absatz 1
Entwurf Änderung der Arbeitsstättenverordnung Fließtext (Änderungen eingearbeitet) (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) Stand: 29. Oktober 2014 Inhaltsübersicht 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) *)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) *) Vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179) zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli 2010 (BGBl. I, Nr. 38, S. 960)
MehrAlt Neu Anmerkung 1 Ziel, Anwendungsbereich
Alt Neu Anmerkung 1 Ziel, Anwendungsbereich 1 Ziel, Anwendungsbereich BR-Drs. 506/16, Seite 34 (1) Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und
Mehr2.11 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV)
Arbeitsstättenverordnung II/2.11 2.11 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) vom 12. August 2004 (BGBI. 2004 Teil I Nr. 44, Seite 2179); letzte Änderung vom 19. Juli 2010 (BGBI.
MehrVorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen
2012 JAHRESFACHTAGUNG 11. Mai 2012 Vorschriften aus dem Arbeitsschutz i. V. mit Baurechtsfragen Nils Unterberg Agenda Vorschriften Arbeitsschutz / Bauordnung Unterschiedliche Anforderungen Flucht- und
MehrArbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Was ist neu?
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Was ist neu? Dr. Olaf Gémesi Referat Handel und Arbeitsstätten Abteilung Sicherheit und Gesundheit DGUV Landesarbeitskreis für Arbeitsschutz Bremen 16. Mai 2013 Gliederung
MehrDas Flachdach als Nutzraum. Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell
Verantwortung Das G-A-L 3-Säulenmodell Verantwortung Arbeitsschutzgesetz Arbeitsstätten-Verordnung Arbeitsstätten-Richtlinie Bauordnung (LBO) Baustellenverordnung Betriebssicherheitsverordnung Unfallverhütungsvorschriften
MehrVerordnung über Arbeitsstätten 1 (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten 1 (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 19. Juli
MehrPausen- und Bereitschaftsräume
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - www.baua.de ArbStätt 5.A4.02 Technische Regeln für Arbeitsstätten Pausen- und Bereitschaftsräume Ausgabe: August 2012 zuletzt geändert GMBl
MehrEMFV, ArbStättV, BetrSichV, BioStoffV, GefStoffV - was gibt es Neues? Werner Allescher
EMFV, ArbStättV, BetrSichV, BioStoffV, GefStoffV - was gibt es Neues? EMF-Verordnung 2016 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 18. November 2016 2531 Verordnung zur Umsetzung
MehrNovellierung der Arbeitsstättenverordnung
Novellierung der Arbeitsstättenverordnung FASI: Neues aus dem Regelwerk IHK Koblenz Dr. Harald Wilhelm 15.01.2015 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) neu strukturiert am 25.08.2004 in Kraft getreten seitdem
MehrTechnische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A2.3
Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A2.3 Ausgabe: August 2007 geändert: GMBl 2011, S. 303; GMBl 2011 S. 1090; GMBl 2013, S. 931; GMBl 2014, S. 286
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
MehrAktueller Stand / Neufassung von. Alte Arbeitsstätten-Richtlinien
Anforderungen an Arbeitsstätten Fachtagung des LUBW an der IHK 8. Juli 2015 in Karlsruhe Gliederung Aktueller Stand / Neufassung von Arbeitsstättenrichtlinien 1. Überblick Neufassung ASR 2. Neufassung
MehrVerordnung über Arbeitsstätten
Verordnung über Arbeitsstätten Vom 2004 Auf Grund des 18 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), der zuletzt durch Artikel 179 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304)
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) Vom 12. August 2004, BGBl I S Inhaltsübersicht
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung ArbStättV) Vom 12. August 2004, BGBl I S. 2179 Inhaltsübersicht 1 Ziel, Anwendungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Einrichten und Betreiben von
MehrGefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument. Gefährdungsbeurteilung
netinforum 2007 Gefährdungsbeurteilung sicherheitstechnische Bewertung Explosionsschutzdokument Angelika Notthoff 1 5 ArbSchG Gefährdungsbeurteilung (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für
MehrFluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Ausgabe: August 2007 zuletzt geändert GMBl 2017, S. 8 Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A2.3 Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
MehrVerordnung über Arbeitsstätten 1 (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Vorbemerkung Wer als Unternehmen qualitativ hochwertige Erzeugnisse oder Dienstleistungen anbieten will, braucht motivierte und engagierte Beschäftigte. Gute Arbeit beginnt mit gesunden Arbeitsbedingungen.
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch
MehrVerordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV)
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) ArbStättV Ausfertigungsdatum: 12.08.2004 Vollzitat: "Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179), die zuletzt durch
MehrNeues im Arbeitsstättenrecht Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2013 Bitterfeld-Wolfen, 26. September 2013, 11:40 Uhr
Neues im Arbeitsstättenrecht Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2013 Bitterfeld-Wolfen, 26. September 2013, 11:40 Uhr Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Tannenhauer Besichtigungen nach Sachgebieten Sachsen Arbeitsstätten,
MehrNovellierung der Arbeitsstättenverordnung. Wesentliche Änderungen und kurze Bewertung
Novellierung der Arbeitsstättenverordnung Wesentliche Änderungen und kurze Bewertung Politischer Widerstand der Arbeitgeberseite Die neu gefasste Arbeitsstättenverordnung ist am 3. Dezember 2016 endlich
MehrNeufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand
39. Jahresfachtagung der VDSI-Fachgruppe Hochschulen und wissenschaftliche Institutionen in der HAW Hamburg, 26. bis 28. Mai 2014 Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung - aktueller Stand Marlies
Mehr