SIFA WORKSHOP Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3)
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- Karlheinz Baumann
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1 SIFA WORKSHOP 2011 Fluchtwege und Sicherheitsbeleuchtung (ASR A2.3 und ASR A3.4-3) 3) Fotos: Bux (BAuA) Herr Dr. Kersten Bux Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Dresden Gruppe 2.4 Arbeitsstätten, Maschinen- und Betriebssicherheit
2 ASR A2.3 - Formale Erstellung und Bezüge Bekanntmachung: GMBl. Nr. 45 vom 28. September 2007, S. 902 Gemäß 8 Abs. 2 ArbStättV gilt mit Bekanntmachung der ASR A2.3 die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) ASR 17/1,2 Verkehrswege in Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge nicht weiter fort
3 ASR A2.3 - Formale Erstellung und Bezüge Empfehlung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung zur Aufstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach 55 Arbeitsstättenverordnung (Bekanntmachung des BMA vom IIIb ) fällt weg Beschluss 3. ASTA-Sitzung Ergänzung Punkt 10: Ergänzende Anforderungen an Baustellen
4 ASR A2.3 Vorbemerkung zur ASR...Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Grundlage hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Die Verpflichtung zur Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen ergibt sich aus 6 Arbeitsschutzgesetz Dieser Satz ist in aktuellen ASR entfallen! Mit der 5. Änderung der ArbStättV, Juli wurde Gefährdungsbeurteilung aufgenommen: Der Arbeitgeber hat die Gefährdungsbeurteilung unabhängig von der Zahl der Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren.
5 ASR A2.3 Vorbemerkung zur ASR 9 ArbStättV Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 25 Absatz 1 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Absatz 3 eine Gefährdungsbeurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, 5. Entgegen 4 Abs. 3 Satz 1 Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge nicht freihält,.. Auch für Kleinstunternehmen muss Dokumentation vorliegen
6 ASR A2.3 Anwendungsbereich Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden (Arbeitsstätten) - Eigenrettung, d.h. selbstständiges Verlassen des Gebäudes - Einrichten: z.b. mit Kennzeichnung, Sicherheitsbeleuchtung - Betreiben: z.b. ständiges Freihalten, Schulung von Räumungsübungen - Enger Bezug zum Baurecht, umfasst das Errichten (Bau) - neben der Eigenrettung wird hier Rettung durch Einsatzkräfte/ Feuerwehr geregelt
7 ASR A2.3 Begriffbestimmung Fluchtweg Fluchtweg (nach Arbeitsschutzrecht) = Rettungsweg (nach Baurecht) wenn dieser selbstständig begangen werden kann Kein Fluchtweg ist der 2. Rettungsweg, wenn er nur der Rettung dient (z.b. Anleiterstelle der Feuerwehr vor Rettungsfenster) Länge: vom entferntesten Aufenthaltsort bis Notausgang ins Freie oder gesicherter Bereich (z.b. Brandabschnitt in Geschossbauten)
8 ASR A2.3 - Fluchtweglänge Fluchtweglänge ist die kürzeste Wegstrecke in Luftlinie gemessen vom entferntesten Aufenthaltsort kürzeste Variante mehrerer möglicher und zulässiger Wegstreckenführungen tatsächliche Laufweglänge 1,5-fache der Fluchtweglänge Ort, zu dem Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben bis zu einem Notausgang führt ins Freie oder in einen gesicherten Bereich (= Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind)
9 ASR A2.3 Mindestbreite von Fluchtwegen Tabelle 3 enthält lichte Maße ASR 17/1,2 waren Baurichtmaße Einengung an Türen um 15 cm erlaubt sog. Mikroeinengungen sind im Arbeitsschutz nicht erlaubt z. B. - in der Zarge einstehendes Türblatt, - eine sich nicht vollständig öffnen lassende Tür oder - an der Tür angebrachte Bedienungselemente (Drücker, Panikstangen)
10 ASR A2.3 Türen in Fluchtwegen ArbStättV unterscheidet 3 Arten von Türen: Türen in Notausgängen, die direkt ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen (z. B. ASR A2.3 Punkt 3), Türen in Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden - sog. Nottüren (z. B. ASR A2.3 Punkt 6 Abs. 1 oder Abs. 2 Satz 3) sonstigen Türen im Verlauf von Fluchtwegen (z. B. ArbStättV Anhang 2.3 Abs. 2 oder ASR A2.3 Punkt 6 Abs.3)
11 ASR A2.3 Türen in Fluchtwegen Türen in Notausgängen: Öffnung grundsätzlich nach Außen (Anhang 2.3 (2)) Ausnahme nach Gefährdungsbeurteilung und Ausnahmegenehmigung ( 3a Abs. 3 ArbStättV) möglich (z. B. Tür zwischen Brandabschnitten, kleine Ladengeschäfte)
12 ASR A2.3 Türen in Fluchtwegen Nottüren : Öffnung ausnahmslos nach Außen Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig z. B. Paniktüren, oft alarmgesichert, ausschließlich im Ernstfall zu benutzen zusätzlich zu normalen Notausgängen in Gebäuden mit besonders hoher Gefährdung (hohe Belegungszahl, öffentlich zugängliche Gebäude wie Theater, Kino, Baumarkt )
13 ASR A2.3 Türen in Fluchtwegen Türen im Verlauf von Fluchtwegen: Öffnungsrichtung grundsätzlich in Fluchtrichtung anstreben Öffnungsrichtung ist im Einzelfall von der örtlichen und betrieblichen Situation abhängig (Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung)
14 ASR A2.3 Türen in Fluchtwegen Türen von Notausgängen, Nottüren und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden und müssen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein dürfen nicht verstellt sein (z. B. von außen) Schlüssel sind unzulässig! es muss sichergestellt sein, dass verschließbare Türen öffenbar sind, z. B. - mit mechanischen Entriegelungseinrichtungen oder - bei automatischen Türen z. B. mit Not-Auf-Tasten oder automatisches Öffnen bei Stromausfall
15 Notausstiege nur im Verlauf eines zweiten Rettungsweges zulässig und nur, wenn der darauf angewiesene Personenkreis diesen auch nutzen kann Abmessungen: Breite: 0,90 m, Höhe: 1,20 m ggf. fest angebrachte Aufstiegshilfen erforderlich (z. B. Podest, Treppe, Steigeisen oder Haltestangen) Außenseite ist gesondert zu kennzeichnen und ggf. gegen Zustellen zu sichern, sofern zugänglich (z. B. wenn Notausstieg in einen Verkehrsweg mündet)
16 Sicherheitszeichen ASR A2.3 Punkt 5.1 (2) Für die in Anlage 1 festgelegten Sicherheitsaussagen dürfen nur die entsprechend zugeordneten Sicherheitszeichen verwendet werden. Fluchtwegzeichen seit 1995 über BGV A8 mit E12-16 In ASR A1.3 neue Zeichen E001/2 und E009/010
17 Alte Fluchtwegzeichen gültig? Fotos: Bux (BAuA) Fotos: Bux (BAuA) ASR A1.3 BGV A8
18 Nutzung alter Sicherheitszeichen Bei den alten und neuen Zeichen sind die Aussagen eindeutig, widersprechen sich nicht, sind ähnlich. In einem Objekt nur die gleichen Zeichen verwenden. Im Bestand bei Austausch alter Zeichen sind diese wieder zu verwenden. Im Neubau nur die neuen Zeichen verwenden.
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