Wohin im Notfall? Fluchtwege in Arbeitsstätten. Wohin im Notfall? Sonja Frieß und Frank Feuser Sicherheit und Gesundheit in der Warenlogistik

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1 Wohin im Notfall? Fluchtwege in Arbeitsstätten

2 Wohin im Notfall oder wie komme ich hier raus? Einstieg in das Thema Rechtsnormen Besonderheiten in der Logistik Vorschläge für veränderte Anforderungen

3 Flucht- und Rettungsplan 2. Obergeschoss 1. Fluchtweg Standort: Workshopraum 3 2. Fluchtweg

4 Sammelstellen

5 Erschreckende Chronik 11. April 1996 Brandkatastrophe am Düsseldorfer Flughafen, 17 Menschen sterben. 25. Dezember 2000 Brand in einem Geschäftszentrum in Louyang (China). Mindestens 309 Menschen kommen ums Leben. 29. Dezember 2001 In der historischen Altstadt von Lima (Peru) sterben rund 300 Menschen, als ein Einkaufszentrum und vier Häuserblocks niederbrennen. 28. Mai 2012 Brand in einem Einkaufszentrum in Doha (Katar), 19 Menschen sterben. 11. September 2012 Brand in einer Textilfabrik in Karatschi (Pakistan). Mehr als 289 Menschen kommen ums Leben. 24. November 2012 Brand in einer Textilfabrik in Dhaka (Bangladesch). Mehr als 117 Menschen kommen ums Leben. 26. November 2012 Brand in einer Behinderteneinrichtung in Titisee-Neustadt, 14 Menschen sterben. 24. Dezember 2017 Brand im Einkaufszentrum von Davao (Philippinen), mehr als 30 Menschen sterben. 05. Februar 2018 Brand in einer Berliner Sauna. 3 Menschen sterben. 25. März 2018 Brand im Einkaufszentrum in Kemerewo (Russland), 60 Menschen sterben.

6 Was lehrt uns das? Urteil des OVG NW in Münster vom : Es kommt hinzu, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

7 Zeitlicher Ablauf einer Evakuierung Alarmierung Reaktion Zur Verfügung stehende Fluchtzeit Fremdrettung Gefahrenerkennung Gefahrenbekämpfung Fluchtweg für Gebäudenutzer begehbar t = Evakuierung t Detektion + t Alarmierung + t Reaktion +t Flucht

8 Was muss das Ziel sein? Im Gefahrenfall müssen sich - alle Anwesenden - aus eigener Kraft - so schnell wie möglich - zu jeder Zeit - aus jeder Situation in Sicherheit bringen können.

9 Rechtsnormen Nach welchen Rechtsnormen gehen Sie vor um dieses Ziel zu erreichen?

10 Vergleich mit dem Bauordnungsrecht LBauO (Landesgesetz) ArbStättV (Bundesverordnung) Anwendungsbereich Bauliche Anlagen und Bauprodukte Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Zweck der Verordnung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen Adressat Bauherr Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit Überwachende Behörde Bauaufsichtsbehörde - Oberste (Ministerium) - Obere (Bezirksregierung) - Untere (Städte, Gemeinden, kreisfreie Städte) Staatliche Arbeitsschutzbehörde - Gewerbeaufsichtsamt - Amt für Arbeitsschutz - Regierungspräsidium - Bezirksregierung, usw.

11 Vergleich mit dem Baurecht Gutachten im Auftrag der BAuA: Arbeitsschutzrecht und Bauordnungsrecht widersprechen sich nicht. An einigen Stellen dienen Verweise der gegenseitigen Konkretisierung. So verweist beispielsweise das Arbeitsschutzrecht auf das Bauordnungsrecht hinsichtlich der Standsicherheit und des baulichen Brandschutzes. Einzelne Widersprüche bestehen jedoch auf nachgeordneter Regelungsebene. Klarstellung erforderlich. Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. an der Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg unter der Federführung von Prof. Dr. Wolfhard Kohte

12 Vergleich mit dem Bauordnungsrecht Bauordnungsrecht 1. Rettungsweg = 2. Rettungsweg Arbeitsstättenrecht 1. Fluchtweg (Hauptfluchtweg) 2. Fluchtweg (Nebenfluchtweg) über eine notwendige Treppe mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle = Nebenfluchtweg, der ein Hauptfluchtweg ist Nebenfluchtweg, der kein Hauptfluchtweg ist, (geringere Anforderungen z.b. Steigleiter)

13 Sind nicht auch Arbeitsstätten besondere Bauten? G. Famers, J. Messerer Rettung von Personen und wirksame Löscharbeiten - bauordnungsrechtliche Schutzziele mit Blick auf die Entrauchung Ein Grundsatzpapier der Fachkommission Bauaufsicht Die Feuerwehr kann in Sonderbauten mit vielen Menschen die Personenrettung nicht sicherstellen; sie ist darauf angewiesen, dass die Personen beim Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude bereits weitgehend verlassen haben oder sich in sicheren Bereichen befinden.

14 Arbeitsschutzgesetz 9 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, die es den Beschäftigten bei unmittelbarer erheblicher Gefahr ermöglichen, sich durch sofortiges Verlassen der Arbeitsplätze in Sicherheit zu bringen. 10 Abs. 1 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

15 Arbeitsstättenverordnung 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen so zu treffen, dass die Beschäftigten bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.

16 ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan Punkt 2 Anwendungsbereich Die Umsetzung erfolgt über das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen sowie Notausgängen in Gebäuden und vergleichbaren Einrichtungen, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben, sowie über das Erstellen von Fluchtund Rettungsplänen und das Üben (Evakuierungsübung) entsprechend dieser Pläne. Dabei ist die Anwesenheit von anderen Personen zu berücksichtigen.

17 Anforderungen an Fluchtwege Länge Wegstrecke, die eine fliehende Person notfalls mit angehaltenem Atem durcheilen kann, möglichst kurz und ins Freie, falls dies nicht möglich ist, in einen gesicherten Bereich Breite abhängig von der Anzahl der Personen, die im Gefahrenfall auf die Nutzung des Fluchtweges angewiesen sind Höhe - untergeordnete Anforderung: Abhängig von anthropometrischen Daten - im Brandfall: Je höher, desto länger bleibt eine raucharme Schicht am Boden Anzahl abhängig von den Abmessungen der Arbeitsstätte

18 Anforderungen an Fluchtwege ASR A2.3: Länge von Fluchtwegen max. 35 m Industriebaurichtlinie: (Produktion, Lager, Verarbeitung) max. 35 m aber bei einer Deckenhöhe von min. 10 m: max. 50 m Und wenn eine Alarmierungsanlage vorhanden ist: - bis 5m Deckenhöhe max. 50 m - bei min 10 m Deckenhöhe max. 70 m Sowohl im Baurecht als auch im Arbeitsstättenrecht kann die Lauflänge das 1,5fache betragen Das ist kein Widerspruch, weil in ASR A2.3 steht: Sofern es sich bei einem Hauptfluchtweg nach a), b), c) oder d) auch um einen Rettungsweg handelt und das Bauordnungsrecht der Länder für diesen Weg eine von Satz 1 abweichende längere Weglänge zulässt, können beim Einrichten und Betreiben des Hauptfluchtweges die Maßgaben des Bauordnungsrechts angewandt werden.

19 Anforderungen an Fluchtwege Breite jeder cm zählt Je breiter der Durchgang, desto mehr Menschen können in der gleichen Zeit passieren (Dichte). Aber die Länge des Fluchtwegs ist in der Regel entscheidender, denn 100 Personen kommen in einer Minute durch eine 1,20 m breite Tür.

20 Anforderungen an Fluchtwege Kennzeichnung mit hochmontierten Sicherheitszeichen, langnachleuchtend, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist Sicherheitsbeleuchtung erforderlich bei großer Personenbelegung, hoher Geschosszahl, erhöhte Gefährdung, unübersichtliche Fluchtwegeführung, ortsunkundigen Personen, bei großen Räumen und Hallen, Räume ohne Tageslichtbeleuchtung Sicherheitsleitsystem erforderlich bei einem hohen Anteil ortsunkundiger Personen, hohen Anteil Personen mit eingeschränkter Mobilität, großem zusammenhängenden oder mehrgeschossigen Gebäudekomplexen

21 Hinweis: Informationen und Änderungsvorschlägen zur Überarbeitung der ASR A2.3 sowie Diskussionen zu den Rahmenbedingungen in der Logistik werden im Forum erörtert.

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