Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz

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1 Notfallmanagement Erste Hilfe und Brandschutz

2 ERSTE HILFE Die Rettungskette Sofort- Maßnahme Notruf Erste Hilfe Rettungs- Dienst Krankenhaus Kontrolle der Vitalfunktionen: - Bewusstsein - Atmung - Kreislauf

3 ORGANISATION DER ERSTEN HILFE WAS GEHÖRT DAZU? Ausbildung von Ersthelfern eine ausreichende Zahl, mind. 5% der MA in Verwaltung Kurse werden von der BG bezahlt Mitgliedsnummer bei VBG: 06/2050/4874 (MA) 06/2020/3351 (Ehrenamt), Aus- und Fortbildung dauern je 9 UE (1 Tag) Verbandmaterial KFZ- Verbandkasten DIN Erste-Hilfe-Material Verbandkasten B Kleiner Verbandkasten für Betriebe DIN Erste-Hilfe-Material Verbandkasten C ( 50 Personen) Großer Verbandkasten für Betriebe DIN Erste-Hilfe-Material Verbandkasten E (>50 Personen) ( Spezialverbandkästen werden nicht benötigt)

4 ORGANISATION DER ERSTEN HILFE WAS GEHÖRT DAZU? Notrufmöglichkeit und wichtige Notfall-Rufnummern Aushang Notfall-Rufnummern (DGUV Information ) Anleitung zur Ersten Hilfe als Broschüre: DGUV Information als Plakat: DGUV Information Unterweisung zu Ersten Hilfe Vorgesetzte führen mit allen Mitarbeitenden jährlich ein Gespräch dazu, wie die Erste Hilfe im Betrieb laufen soll. (zur Sensibilisierung, Information und Motivation) Absprachen bez. individueller medizinischer Bedürfnisse ausgehend von der betreffenden Person (Datenschutz!) Möchte ein/e Allergiker/in im Notfall spezielle Hilfe? Was ist zu tun bei einem epileptischen Anfall?

5 WAS KOMMT NACH DER ERSTEN HILFE? Meldepflichtige Unfälle werden der BG gemeldet. Der AG meldet dem UV-Träger binnen drei Tagen nach Bekanntwerden (Nachmeldungen sind möglich) Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen, den Unfalltag nicht mitgerechnet tödliche Unfälle sofort Nicht meldepflichtige Unfälle werden in ein Verbandbuch eingetragen. Nicht meldepflichtige Unfälle werden in ein Verbandbuch eingetragen. (Bagatellschäden, Krankschreibung von weniger als 4 Kalendertagen) Falls schlimme Spätfolgen auftreten, dient das Verbandbuch als Nachweis dafür, dass die Ursache bei der Arbeit erworben wurde. Nur in diesem Falle ist die Berufsgenossenschaft leistungspflichtig. Durchgangsarzt/ärztin: Recherche unter Quicklinks und Services in der Fußzeile D-Ärzte / Gutachter / Kliniken

6 ERSTE HILFE Wie groß ist Ihre Einrichtung? Räumlichkeit, Zahl der Mitarbeitenden Wie ist Erste Hilfe bei Ihnen organisiert? Was würden Sie verbessern? Welche Schwierigkeiten haben Sie dabei? Welche Fragen haben Sie?

7 BRANDSCHUTZ Melde- und Löscheinrichtungen Flucht- und Rettungswege Brandschutzhelfer Regelungen zur Brandverhütung Brandschutz Verhalten im Brandfall

8 ORGANISATION DES BRANDSCHUTZES WAS GEHÖRT DAZU? Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Erkennbarkeit (Kennzeichnung) Aus jedem Aufenthaltsbereich 2 Fluchtmöglichkeiten, Breite abhängig von Personenzahl im Einzugsgebiet Flure freihalten (keine Barrieren, keine zusätzliche Brandlast, Lieferungen schnell verräumen) Notausgangstüren von innen jederzeit leicht ohne Hilfsmittel zu öffnen (Panik-Schlösser) Flucht- und Rettungsplan Zeichnerische Darstellung, abh. von Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung des Gebäudes Brandschutzanweisungen (Alarmplan, Brandschutzordnung) Erläuterungen zu sicherem Verhalten Anweisungen zum Verhalten im Notfall

9 ORGANISATION DES BRANDSCHUTZES WAS GEHÖRT DAZU? Feuerlöscher Mindestens 1 Feuerlöscher, i.d.r. Wasser- oder Schaumlöscher Bemessung nach Brandlast, Fläche und Geschosszahl Brandschutzhelfer Ausreichende Anzahl von MA (Gefährdungsbeurteilung) Fachkundige theoretische Unterweisung mit Löschübung Aufgabe: Unterstützen bei Brandbekämpfung (eines Entstehungsbrandes) und bei der Evakuierung Notruf sicher stellen Telefon bereit halten, ggf. situationsbedingt Mobiltelefon Notruf-Nummer 112 oder 0112 (Telefonanlagen) bekannt machen Brandlasten vermeiden Wertstoffe zeitig entsorgen Besondere Gefahrstoffe in geeigneten Schränken lagern Alarmierung verschiedener Etagen und Trakte zur raschen Räumung Rauchwarnmelder verwenden (i.d.r. keine Pflicht, aber sinnvoll) Rufen, läuten

10 BRANDSCHUTZ AUFGABEN DES AG Arbeitsstätte sicher gestalten Begrenzung der Feuer- und Rauchausbreitung Fluchtmöglichkeiten sicherstellen Rettungsmöglichkeiten sicherstellen Sicherheitseinrichtungen vorhalten Wirksame Brandbekämpfung sicherstellen (Entstehungsbrände) Bränden vorbeugen Verhalten im Brandfall steuern A B C Bauliche Maßnahmen Sicherheitstechn. Einrichtungen A A, B A B B C C Organisatorische Maßnahmen, Anweisungen Baurecht Arbeitsstättenrecht Brandschutzordnung

11 BRANDSCHUTZ Wie groß ist Ihre Einrichtung? Räumlichkeit, Zahl der Mitarbeitenden Wie ist Brandschutz bei Ihnen organisiert? Was würden Sie verbessern? Welche Schwierigkeiten haben Sie dabei? Welche Fragen haben Sie?

12 BEDARF NACH MEHR...? Steffen Ehbrecht, MSc. Telefon: (0511)

13 10 ArbSchG: (1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.... 3a ArbStättV: (1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden ArbStättV: (4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzbar sind. [...] Der Arbeitgeber hat einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. [...]

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