Endgültige Bedingungen

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1 Endgültige Bedingungen Nr vom 20. Juni 2018 zum Basisprospekt vom 17. Oktober 2017 Endgültige Bedingungen DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien DDV-Produktklassifizierung: Discount-Zertifikate ISIN: DE000DD9F5R1 bis DE000DD9F8J2 sowie Beginn des öffentlichen Angebots: 20. Juni 2018 Valuta: 22. Juni 2018 DE000DD9F8P9 bis DE000DD9F9X1 jeweils auf die Zahlung eines Rückzahlungsbetrags gerichtet der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main

2 Einleitung Diese endgültigen Bedingungen ( Endgültige Bedingungen ) wurden für den in Artikel 5 Absatz 4 der Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 (in ihrer jeweils geltenden Fassung) genannten Zweck abgefasst und sind in Verbindung mit dem Basisprospekt der DZ BANK AG Deutsche Zentral- Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main ( DZ BANK oder Emittentin ) vom 17. Oktober 2017, einschließlich der per Verweis einbezogenen Dokumente ( Basisprospekt ) sowie etwaigen Nachträgen zu lesen. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge werden auf der Internetseite ( veröffentlicht. Diese Endgültigen Bedingungen werden auf der Internetseite (Rubrik Produkte) veröffentlicht. Für ein öffentliches Angebot in Österreich sowie Luxemburg werden der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge auf der Internetseite ( veröffentlicht. Diese Endgültigen Bedingungen werden auf der Internetseite (Rubrik Produkte) veröffentlicht. Sollte sich die vorgenannte Internetseite ändern, wird die Emittentin diese Änderung mit Veröffentlichung auf der Internetseite mitteilen. Kopien der vorgenannten Dokumente in gedruckter Form sind zudem auf Verlangen kostenlos bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Platz der Republik, F/GTDR, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland erhältlich. Der Basisprospekt sowie etwaige Nachträge sind im Zusammenhang mit diesen Endgültigen Bedingungen zu lesen, um sämtliche Angaben betreffend die DZ BANK Discountzertifikate auf Aktien ( Zertifikate oder Wertpapiere, in der Gesamtheit die Emission ) zu erhalten. Die Endgültigen Bedingungen finden auf jede ISIN separat Anwendung und gelten für alle in der Tabelle unter II. Zertifikatsbedingungen angegebenen ISIN. Die Endgültigen Bedingungen haben die folgenden Bestandteile: I. Informationen zur Emission... 3 II. Zertifikatsbedingungen... 8 Anhang zu den Endgültigen Bedingungen (Zusammenfassung) Bestimmte Angaben zu den Wertpapieren, die in dem Basisprospekt (einschließlich der Zertifikatsbedingungen) als Optionen bzw. als Platzhalter dargestellt sind, sind diesen Endgültigen Bedingungen zu entnehmen. Die anwendbaren Optionen werden in diesen Endgültigen Bedingungen festgelegt und die anwendbaren Platzhalter werden in diesen Endgültigen Bedingungen ausgefüllt. 2

3 I. Informationen zur Emission 1. Anfänglicher Emissionspreis Der anfängliche Emissionspreis der Wertpapiere wird jeweils vor dem Beginn des öffentlichen Angebots und anschließend fortlaufend festgelegt. Der anfängliche Emissionspreis für die jeweilige ISIN ist in der folgenden Tabelle angegeben. ISIN Anfänglicher Emissionspreis in EUR DE000DD9F5R1 46,698 DE000DD9F5S9 28,113 DE000DD9F5T7 80,089 DE000DD9F5U5 75,132 DE000DD9F5V3 9,385 DE000DD9F5W1 131,430 DE000DD9F5X9 129,307 DE000DD9F5Y7 20,639 DE000DD9F5Z4 15,969 DE000DD9F508 44,829 DE000DD9F516 63,732 DE000DD9F524 16,709 DE000DD9F532 73,017 DE000DD9F540 20,714 DE000DD9F557 66,325 DE000DD9F565 62,098 DE000DD9F573 4,237 DE000DD9F581 45,000 DE000DD9F599 7,059 DE000DD9F6A5 6,740 DE000DD9F6B3 6,564 DE000DD9F6C1 6,697 DE000DD9F6D9 33,397 DE000DD9F6E7 30,561 DE000DD9F6F4 30,037 DE000DD9F6G2 65,641 DE000DD9F6H0 64,404 DE000DD9F6J6 65,242 DE000DD9F6K4 63,288 DE000DD9F6L2 64,118 DE000DD9F6M0 63,032 DE000DD9F6N8 60,885 DE000DD9F6P3 60,676 DE000DD9F6Q1 60,469 DE000DD9F6R9 59,767 DE000DD9F6S7 57,707 3

4 DE000DD9F6T5 56,182 DE000DD9F6U3 45,238 DE000DD9F6V1 47,105 DE000DD9F6W9 41,074 DE000DD9F6X7 40,640 DE000DD9F6Y5 40,158 DE000DD9F6Z2 39,341 DE000DD9F607 38,611 DE000DD9F615 7,026 DE000DD9F623 84,326 DE000DD9F631 23,521 DE000DD9F649 18,765 DE000DD9F656 17,340 DE000DD9F664 17,183 DE000DD9F672 16,888 DE000DD9F680 30,059 DE000DD9F698 5,174 DE000DD9F7A3 70,918 DE000DD9F7B1 6,782 DE000DD9F7C9 8,420 DE000DD9F7D7 11,305 DE000DD9F7E5 22,381 DE000DD9F7F2 19,835 DE000DD9F7G0 63,878 DE000DD9F7H8 50,639 DE000DD9F7J4 51,308 DE000DD9F7K2 33,435 DE000DD9F7L0 32,864 DE000DD9F7M8 33,532 DE000DD9F7N6 23,468 DE000DD9F7P1 14,975 DE000DD9F7Q9 63,345 DE000DD9F7R7 60,747 DE000DD9F7S5 60,545 DE000DD9F7T3 57,790 DE000DD9F7U1 57,267 DE000DD9F7V9 56,282 DE000DD9F7W7 1,874 DE000DD9F7X5 41,448 DE000DD9F7Y3 79,059 DE000DD9F7Z0 79,745 DE000DD9F706 1,880 DE000DD9F714 37,001 DE000DD9F722 26,280 DE000DD9F730 27,777 4

5 DE000DD9F748 17,552 DE000DD9F755 16,020 DE000DD9F763 16,687 DE000DD9F771 52,281 DE000DD9F789 50,738 DE000DD9F797 46,931 DE000DD9F8A1 51,824 DE000DD9F8B9 52,511 DE000DD9F8C7 150,007 DE000DD9F8D5 9,492 DE000DD9F8E3 9,322 DE000DD9F8F0 60,313 DE000DD9F8G8 61,002 DE000DD9F8H6 121,762 DE000DD9F8J2 78,523 DE000DD9F8P9 7,519 DE000DD9F8Q7 37,394 DE000DD9F8R5 1,978 DE000DD9F8S3 48,735 DE000DD9F8T1 45,798 DE000DD9F8U9 45,007 DE000DD9F8V7 18,421 DE000DD9F8W5 18,243 DE000DD9F8X3 17,754 DE000DD9F8Y1 23,463 DE000DD9F8Z8 12,236 DE000DD9F805 78,970 DE000DD9F813 18,842 DE000DD9F821 50,801 DE000DD9F839 47,821 DE000DD9F847 47,011 DE000DD9F854 75,068 DE000DD9F862 93,241 DE000DD9F870 9,425 DE000DD9F888 86,548 DE000DD9F896 87,906 DE000DD9F9A9 26,373 DE000DD9F9B7 102,578 DE000DD9F9C5 9,386 DE000DD9F9D3 29,287 DE000DD9F9E1 52,470 DE000DD9F9F8 10,277 DE000DD9F9G6 16,901 DE000DD9F9H4 18,766 DE000DD9F9J0 16,956 5

6 DE000DD9F9K8 15,966 DE000DD9F9L6 113,088 DE000DD9F9M4 78,755 DE000DD9F9N2 82,606 DE000DD9F9P7 83,504 DE000DD9F9Q5 84,649 DE000DD9F9R3 86,442 DE000DD9F9S1 16,809 DE000DD9F9T9 30,119 DE000DD9F9U7 89,936 DE000DD9F9V5 88,933 DE000DD9F9W3 56,111 DE000DD9F9X1 111,002 Das öffentliche Angebot endet mit Laufzeitende, spätestens jedoch am 18. Oktober Vertriebsvergütung und Platzierung Es gibt keine Vertriebsvergütung. Die Wertpapiere werden ohne Zwischenschaltung weiterer Parteien unmittelbar von der Emittentin und/oder einer oder mehreren Volksbanken und Raiffeisenbanken und/oder ggf. weiteren Banken angeboten. 3. Zulassung zum Handel und Börsennotierung Eine Zulassung der Wertpapiere zum Handel ist nicht vorgesehen. Die Wertpapiere sollen ab dem Beginn des öffentlichen Angebots an den folgenden Börsen in den Handel einbezogen werden: - Freiverkehr an der Börse Stuttgart - Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse 4. Informationen zum Basiswert Informationen zur vergangenen und künftigen Wertentwicklung des Basiswerts (wie in den Zertifikatsbedingungen definiert) sind auf einer allgemein zugänglichen Internetseite veröffentlicht. Sie sind zum Beginn des öffentlichen Angebots unter abrufbar. 5. Risiken In Ziffer 2.1 des Kapitels II des Basisprospekts sind die Ausführungen unter der Überschrift Rückzahlungsprofil 19 (Discountzertifikate) sowie die Ausführungen in Ziffer 2.5 des Kapitels II des Basisprospekts anwendbar. Im Hinblick auf die basiswertspezifischen Risiken ist die Ziffer 2.2 (a) des Kapitels II des Basisprospekts anwendbar. 6

7 6. Allgemeine Beschreibung der Funktionsweise der Wertpapiere Eine Beschreibung der Funktionsweise der Wertpapiere ist im Kapitel VI des Basisprospekts in der Einleitung und unter der Überschrift 19. Rückzahlungsprofil 19 (Discountzertifikate) zu finden. 7

8 II. Zertifikatsbedingungen ISIN Emissionsvolumen in Stück Basiswert ISIN des Basiswerts Währung des Basiswerts Cap in Währung des Basiswerts Höchstbetrag in EUR Bezugsverhältnis Bewertungstag Rückzahlungstermin Maßgebliche Börse Maßgebliche Terminbörse DE000DD9F5R &1 Drillisch AG DE EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F5S Aareal Bank AG DE EUR 30,000 30,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F5T Air Liquide SA FR EUR 85,000 85,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F5U Airbus SE NL EUR 80,000 80,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F5V Aixtron SE DE000A0WMPJ6 EUR 10,000 10,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F5W Allianz SE DE EUR 140, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F5X Allianz SE DE EUR 140, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F5Y ArcelorMittal SA LU EUR 22,000 22,000 1, EURONEXT AMSTERDAM EUREX DE000DD9F5Z AXA SA FR EUR 17,000 17,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F Axel Springer SE DE EUR 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F BASF SE DE000BASF111 EUR 68,000 68,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Bauer AG DE EUR 18,000 18,000 1, XETRA -/- DE000DD9F Bayer AG DE000BAY0017 EUR 78,000 78,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F BayWa AG DE EUR 22,000 22,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F BMW AG St DE EUR 68,000 68,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F BMW AG St DE EUR 66,000 66,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA DE EUR 4,500 4,500 1, XETRA -/- DE000DD9F Carl Zeiss Meditec AG DE EUR 48,000 48,000 1, XETRA EUREX 8

9 DE000DD9F Commerzbank AG DE000CBK1001 EUR 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DD9F6A Commerzbank AG DE000CBK1001 EUR 7,000 7,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6B Commerzbank AG DE000CBK1001 EUR 7,000 7,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6C Commerzbank AG DE000CBK1001 EUR 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DD9F6D Compagnie de Saint Gobain SA FR EUR 34,000 34,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F6E Compagnie de Saint Gobain SA FR EUR 32,000 32,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F6F Compagnie de Saint Gobain SA FR EUR 32,000 32,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F6G Covestro AG DE EUR 66,000 66,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6H Covestro AG DE EUR 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6J Covestro AG DE EUR 66,000 66,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6K Covestro AG DE EUR 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6L Covestro AG DE EUR 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6M Covestro AG DE EUR 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6N Covestro AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6P Covestro AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6Q Covestro AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6R Covestro AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6S Covestro AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6T Covestro AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6U Daimler AG DE EUR 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6V Danone SA FR EUR 50,000 50,000 1, EURONEXT PARIS EUREX 9

10 DE000DD9F6W Delivery Hero AG DE000A2E4K43 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6X Delivery Hero AG DE000A2E4K43 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6Y Delivery Hero AG DE000A2E4K43 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F6Z Delivery Hero AG DE000A2E4K43 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Delivery Hero AG DE000A2E4K43 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Bank AG DE EUR 7,500 7,500 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Börse AG DE EUR 90,000 90,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche EuroShop AG DE EUR 25,000 25,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Lufthansa AG DE EUR 19,000 19,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Lufthansa AG DE EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Lufthansa AG DE EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Lufthansa AG DE EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Deutsche Wohnen SE DE000A0HN5C6 EUR 32,000 32,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F DEUTZ AG DE EUR 5,500 5,500 1, XETRA EUREX DE000DD9F7A Dürr AG DE EUR 76,000 76,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7B E.ON SE DE000ENAG999 EUR 7,200 7,200 1, XETRA EUREX DE000DD9F7C EDF SA FR EUR 9,000 9,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F7D ENI SpA IT EUR 12,000 12,000 1, BORSA ITALIANA EUREX DE000DD9F7E Evonik Industries AG DE000EVNK013 EUR 24,000 24,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7F Freenet AG DE000A0Z2ZZ5 EUR 20,000 20,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7G Fresenius Medical Care AG & Co KGaA DE EUR 68,000 68,000 1, XETRA EUREX 10

11 DE000DD9F7H Fresenius SE & Co KGaA DE EUR 54,000 54,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7J Fresenius SE & Co KGaA DE EUR 55,000 55,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7K Fuchs Petrolub SE Vz DE EUR 35,000 35,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7L Fuchs Petrolub SE Vz DE EUR 35,000 35,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7M Fuchs Petrolub SE Vz DE EUR 36,000 36,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7N GEA Group AG DE EUR 25,000 25,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7P Hamburger Hafen und Logistik AG DE000A0S8488 EUR 16,000 16,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7Q HeidelbergCement AG DE EUR 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7R HeidelbergCement AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7S HeidelbergCement AG DE EUR 62,000 62,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7T HeidelbergCement AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7U HeidelbergCement AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7V HeidelbergCement AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7W Heidelberger Druck AG DE EUR 2,000 2,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7X Hella GmbH & Co KGaA DE000A13SX22 EUR 44,000 44,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7Y Henkel AG & Co KGaA Vz DE EUR 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F7Z Henkel AG & Co KGaA Vz DE EUR 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Intesa Sanpaolo SpA IT EUR 2,000 2,000 1, BORSA ITALIANA EUREX DE000DD9F Isra Vision AG DE EUR 40,000 40,000 1, XETRA -/- DE000DD9F Jenoptik AG DE EUR 28,000 28,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Jungheinrich AG Vz DE EUR 28,000 28,000 1, XETRA EUREX 11

12 DE000DD9F K+S AG DE000KSAG888 EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F K+S AG DE000KSAG888 EUR 17,000 17,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F K+S AG DE000KSAG888 EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F KION Group AG DE000KGX8881 EUR 56,000 56,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Koenig & Bauer AG DE EUR 52,000 52,000 1, XETRA -/- DE000DD9F Koenig & Bauer AG DE EUR 50,000 50,000 1, XETRA -/- DE000DD9F8A Lanxess AG DE EUR 55,000 55,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8B Lanxess AG DE EUR 56,000 56,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8C Linde AG z.umtausch eing.inhaber-aktien DE000A2E4L75 EUR 160, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8D Medigene AG DE000A1X3W00 EUR 10,000 10,000 1, XETRA -/- DE000DD9F8E Medigene AG DE000A1X3W00 EUR 10,000 10,000 1, XETRA -/- DE000DD9F8F Merck KGaA DE EUR 64,000 64,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8G Merck KGaA DE EUR 65,000 65,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8H MTU Aero Engines AG DE000A0D9PT0 EUR 130, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8J Nemetschek SE DE EUR 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8P Nordex SE DE000A0D6554 EUR 8,000 8,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8Q OSRAM Licht AG DE000LED4000 EUR 40,000 40,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8R PNE Wind AG DE000A0JBPG2 EUR 2,000 2,000 1, XETRA -/- DE000DD9F8S DE000DD9F8T DE000DD9F8U Porsche Automobil Holding SE Vz Porsche Automobil Holding SE Vz Porsche Automobil Holding SE Vz DE000PAH0038 EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000PAH0038 EUR 48,000 48,000 1, XETRA EUREX DE000PAH0038 EUR 48,000 48,000 1, XETRA EUREX 12

13 DE000DD9F8V ProSiebenSat.1 Media SE DE000PSM7770 EUR 19,000 19,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8W ProSiebenSat.1 Media SE DE000PSM7770 EUR 19,000 19,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8X ProSiebenSat.1 Media SE DE000PSM7770 EUR 19,000 19,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8Y Qiagen NV NL EUR 25,000 25,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F8Z Repsol SA ES EUR 13,000 13,000 1, BOLSA DE MADRID EUREX DE000DD9F Rheinmetall AG DE EUR 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Rocket Internet SE DE000A12UKK6 EUR 20,000 20,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F RTL Group SA LU EUR 52,000 52,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F RTL Group SA LU EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F RTL Group SA LU EUR 50,000 50,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F SAP SE DE EUR 80,000 80,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Sartorius AG Vz DE EUR 100, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Schaeffler AG Vz DE000SHA0159 EUR 10,000 10,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Siemens AG DE EUR 92,000 92,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F Siemens AG DE EUR 94,000 94,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9A Siemens Healthineers AG DE000SHL1006 EUR 28,000 28,000 1, XETRA -/- DE000DD9F9B Siltronic AG DE000WAF3001 EUR 110, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9C Singulus Technologies AG DE000A1681X5 EUR 10,000 10,000 1, XETRA -/- DE000DD9F9D Societe Generale SA FR EUR 30,000 30,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F9E Stratec Biomedical AG DE000STRA555 EUR 56,000 56,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9F SÜSS MicroTec SE DE000A1K0235 EUR 11,000 11,000 1, XETRA EUREX 13

14 DE000DD9F9G ThyssenKrupp AG DE EUR 18,000 18,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9H Uniper SE DE000UNSE018 EUR 20,000 20,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9J VARTA AG DE000A0TGJ55 EUR 18,000 18,000 1, XETRA -/- DE000DD9F9K Vivendi SA FR EUR 17,000 17,000 1, EURONEXT PARIS EUREX DE000DD9F9L Volkswagen AG St DE EUR 120, ,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9M Volkswagen AG Vz DE EUR 80,000 80,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9N Volkswagen AG Vz DE EUR 84,000 84,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9P Volkswagen AG Vz DE EUR 85,000 85,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9Q Volkswagen AG Vz DE EUR 86,000 86,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9R Volkswagen AG Vz DE EUR 88,000 88,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9S Voltabox AG DE000A2E4LE9 EUR 18,000 18,000 1, XETRA -/- DE000DD9F9T Vonovia SE DE000A1ML7J1 EUR 32,000 32,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9U Wacker Chemie AG DE000WCH8881 EUR 92,000 92,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9V Wacker Chemie AG DE000WCH8881 EUR 92,000 92,000 1, XETRA EUREX DE000DD9F9W WashTec AG DE EUR 60,000 60,000 1, XETRA -/- DE000DD9F9X Wirecard AG DE EUR 120, ,000 1, XETRA EUREX 14

15 Die Zertifikatsbedingungen gelten jeweils gesondert für jede in der vorstehenden Tabelle ( Tabelle ) aufgeführte ISIN und sind für jedes Zertifikat separat zu lesen. Die für die ISIN jeweils geltenden Angaben finden sich in einer Reihe mit der dazugehörigen ISIN wieder. 1 Form, Übertragbarkeit (1) Die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland ( DZ BANK oder Emittentin ) begibt auf den Basiswert ( 2 Absatz (2) (a)) bezogene DZ BANK Discountzertifikate in Höhe des in der Tabelle angegebenen Emissionsvolumens ( Zertifikate, in der Gesamtheit eine Emission ). Die Emission ist eingeteilt in untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Zertifikate. (2) Die Zertifikate sind in einem Global-Inhaber-Zertifikat ohne Zinsschein ( Globalurkunde ) verbrieft, das bei der Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, Eschborn ( Clearstream Banking AG ) hinterlegt ist; die Clearstream Banking AG oder ihr Rechtsnachfolger werden nachstehend als Verwahrer bezeichnet. Das Recht der Inhaber von Zertifikaten ( Gläubiger ) auf Lieferung von Einzelurkunden ist während der gesamten Laufzeit ausgeschlossen. Den Gläubigern stehen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde zu, die in Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Regeln des Verwahrers und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland von Euroclear Bank S.A./N.V., Brüssel, und Clearstream Banking S.A., Luxemburg, übertragen werden können. Die Globalurkunde trägt die eigenhändigen Unterschriften von zwei zeichnungsberechtigten Vertretern der Emittentin oder von den im Auftrag der Emittentin handelnden Vertretern des Verwahrers. (3) Die Zertifikate können ab einer Mindestzahl von einem Zertifikat oder einem ganzzahligen Vielfachen davon erworben, verkauft, gehandelt, übertragen und abgerechnet werden. 2 Rückzahlungsprofil (1) Der Gläubiger hat, vorbehaltlich einer Kündigung gemäß 6, je Zertifikat das Recht ( Zertifikatsrecht ), nach Maßgabe dieser Zertifikatsbedingungen ( Bedingungen ) von der Emittentin den Rückzahlungsbetrag (Absatz (3)) am Rückzahlungstermin (Absatz (2) (b)) zu verlangen. (2) Für die Zwecke dieser Bedingungen gelten die folgenden Definitionen: (a) Bankarbeitstag ist ein Tag, an dem TARGET2 (TARGET steht für Trans-European Automated Real-time Gross Settlement Express Transfer System und ist das Echtzeit-Bruttozahlungssystem für den Euro) in Betrieb ist. Basiswert bzw. Referenzaktie ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Aktie der in der Tabelle angegebenen Gesellschaft ( Gesellschaft ) mit der ebenfalls in der Tabelle angegebenen ISIN. Maßgebliche Börse ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Börse, jeder Nachfolger dieser Börse bzw. dieses Handelssystems oder jede Ersatzbörse bzw. jedes Ersatz-Handelssystem, auf die bzw. auf das der Handel mit dem Basiswert vorübergehend verlagert worden ist (vorausgesetzt, an einer solchen Ersatzbörse bzw. in einem solchen Ersatz-Handelssystem ist die Liquidität bezüglich des Basiswerts nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin vergleichbar mit der Liquidität an der ursprünglichen Maßgeblichen Börse). Die Emittentin veröffentlicht alle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zu treffenden Entscheidungen gemäß 8. Maßgebliche Terminbörse ist, vorbehaltlich 6, die in der Tabelle angegebene Terminbörse, jeder Nachfolger dieser Börse bzw. dieses Handelssystems oder jede Ersatzbörse bzw. jedes Ersatz-Handelssystem, auf die bzw. auf das der Handel mit Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert vorübergehend verlagert worden ist (vorausgesetzt, an einer solchen Ersatzbörse bzw. in einem solchen Ersatz-Handelssystem ist die Liquidität bezüglich Future- und Optionskontrakten bezogen auf den Basiswert nach billigem Ermessen ( 315 BGB) der Emittentin vergleichbar mit der Liquidität an der ursprünglichen Maßgeblichen Terminbörse). Die Emittentin veröffentlicht alle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) zu treffenden Entscheidungen gemäß 8. Üblicher Handelstag ist jeder Tag, an dem die Maßgebliche Börse und die Maßgebliche Terminbörse üblicherweise zu ihren üblichen Handelszeiten geöffnet haben. Zertifikatswährung ist Euro. 15

16 (b) Bewertungstag ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes und 5 Absatz (2), der in der Tabelle angegebene Tag. Sofern dieser Tag kein Üblicher Handelstag ist, verschiebt er sich auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag. Rückzahlungstermin ist, vorbehaltlich des nächsten Satzes, 4 Absatz (1) und 5 Absatz (2), der in der Tabelle angegebene Tag. Wird der Bewertungstag verschoben, so verschiebt sich der Rückzahlungstermin entsprechend um so viele Bankarbeitstage wie nötig, damit zwischen dem verschobenen Bewertungstag und dem Rückzahlungstermin mindestens fünf Bankarbeitstage liegen. (c) Bezugsverhältnis entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. Cap entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Wert. Höchstbetrag entspricht, vorbehaltlich 6, dem in der Tabelle angegebenen Betrag. Referenzpreis ist, vorbehaltlich 5 und 6, der Schlusskurs des Basiswerts an der Maßgeblichen Börse am Bewertungstag. (3) Der Rückzahlungsbetrag in Euro wird wie folgt ermittelt: (a) Ist der Referenzpreis kleiner als der Cap, berechnet sich der Rückzahlungsbetrag nach der folgenden Formel 1 : RB = BV RP dabei ist: BV: RB: RP: das Bezugsverhältnis der Rückzahlungsbetrag; dieser wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet der Referenzpreis (b) Ist der Referenzpreis größer oder gleich dem Cap, erhält der Gläubiger einen Rückzahlungsbetrag, der dem Höchstbetrag entspricht. 3 Begebung weiterer Zertifikate, Rückkauf (1) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Zertifikate mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit den Zertifikaten zusammengefasst werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihre Gesamtanzahl erhöhen. Der Begriff Emission erfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Zertifikate. (2) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Zertifikate am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben, wieder zu verkaufen, zu halten, zu entwerten oder in anderer Weise zu verwerten. 4 Zahlungen (1) Die Emittentin verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge am Tag der Fälligkeit in der Zertifikatswährung zu zahlen. Soweit dieser Tag kein Bankarbeitstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten Bankarbeitstag. (2) Sämtliche gemäß diesen Bedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin an den Verwahrer oder dessen Order zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Gläubiger zu zahlen. Die Emittentin wird durch Leistung an den Verwahrer oder dessen Order von ihrer Zahlungspflicht gegenüber den Gläubigern befreit. (3) Alle Steuern, Gebühren oder anderen Abgaben, die im Zusammenhang mit der Zahlung der gemäß diesen Bedingungen geschuldeten Geldbeträge anfallen, sind von den Gläubigern zu zahlen. Die Emittentin ist berechtigt, von den gezahlten Geldbeträgen etwaige Steuern, Gebühren oder Abgaben einzubehalten, die von den Gläubigern gemäß vorstehendem Satz zu zahlen sind. 1 Der Rückzahlungsbetrag wird wie folgt berechnet: Das Bezugsverhältnis wird mit dem Referenzpreis multipliziert. 16

17 5 Marktstörung (1) Eine Marktstörung ist (a) die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels allgemein an der Maßgeblichen Börse oder in der Referenzaktie durch die Maßgebliche Börse, (b) die Aussetzung oder die Einschränkung des Handels allgemein an der Maßgeblichen Terminbörse oder in Future- oder Optionskontrakten bezogen auf die Referenzaktie durch die Maßgebliche Terminbörse oder (c) die vollständige oder teilweise Schließung der Maßgeblichen Börse oder der Maßgeblichen Terminbörse, jeweils an einem Üblichen Handelstag, vorausgesetzt die Emittentin bestimmt, dass einer oder mehrere dieser Umstände für die Bewertung der Zertifikate bzw. für die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus den Zertifikaten wesentlich ist bzw. sind. (2) Falls an dem Bewertungstag eine Marktstörung vorliegt, wird der Bewertungstag auf den nächstfolgenden Üblichen Handelstag verschoben, an dem keine Marktstörung vorliegt. Liegt auch an dem achten Üblichen Handelstag noch eine Marktstörung vor, so gilt dieser achte Tag ungeachtet des Vorliegens einer Marktstörung als Bewertungstag und die Emittentin bestimmt den Referenzpreis an diesem achten Üblichen Handelstag. Falls eine Marktstörung zu einer Verschiebung des Bewertungstags führt, so verschiebt sich der Rückzahlungstermin entsprechend um so viele Bankarbeitstage wie nötig, damit zwischen dem verschobenen Bewertungstag und dem Rückzahlungstermin mindestens fünf Bankarbeitstage liegen. (3) Sämtliche Bestimmungen der Emittentin nach diesem 5 werden nach billigem Ermessen ( 315 BGB) getroffen und gemäß 8 veröffentlicht. 6 Anpassung, Ersetzung und Kündigung (1) Gibt die Gesellschaft einen Potenziellen Anpassungsgrund bekannt, der nach der Bestimmung der Emittentin einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den rechnerischen Wert der Referenzaktie hat, ist die Emittentin berechtigt, die Bedingungen anzupassen, um diesen Einfluss zu berücksichtigen. Folgende Ereignisse sind ein Potenzieller Anpassungsgrund : (a) eine Teilung, Zusammenlegung oder Gattungsänderung der Referenzaktie (soweit keine Verschmelzung vorliegt), eine Zuteilung von Referenzaktien oder eine Ausschüttung einer Dividende in Form von Referenzaktien an die Aktionäre der Gesellschaft mittels Bonus, Gratisaktien, aufgrund einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder ähnlichem, (b) eine Zuteilung oder Dividende an die Inhaber von Referenzaktien in Form von (A) Referenzaktien oder (B) sonstigen Aktien oder Wertpapieren, die in gleichem Umfang oder anteilsmäßig wie einem Inhaber von Referenzaktien ein Recht auf Zahlung einer Dividende und/oder des Liquidationserlöses gewähren oder (C) Bezugsrechten bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder (D) Aktien oder sonstigen Wertpapieren einer anderen Einheit, die von der Gesellschaft aufgrund einer Abspaltung, Ausgliederung oder einer ähnlichen Transaktion unmittelbar oder mittelbar erworben wurden oder gehalten werden oder (E) sonstigen Wertpapieren, Rechten, Optionsscheinen oder Vermögenswerten, für die eine unter dem (von der Emittentin bestimmten) aktuellen Marktpreis liegende Gegenleistung (Geld oder Sonstiges) erbracht wird, (c) Ausschüttungen der Gesellschaft, die von der Maßgeblichen Terminbörse als Sonderdividende behandelt werden, (d) eine Einzahlungsaufforderung der Gesellschaft für nicht voll einbezahlte Referenzaktien, (e) ein Rückkauf der Referenzaktien durch die Gesellschaft oder ihre Tochtergesellschaften, ungeachtet ob der Rückkauf aus Gewinn- oder Kapitalrücklagen erfolgt oder der Kaufpreis in bar, in Form von Wertpapieren oder auf sonstige Weise entrichtet wird, (f) der Eintritt eines Ereignisses bezüglich der Gesellschaft, der dazu führt, dass Aktionärsrechte ausgeschüttet oder von Aktien der Gesellschaft abgetrennt werden - aufgrund eines Aktionärsrechteplans (Shareholder Rights Plan) oder eines Arrangements gegen 17

18 feindliche Übernahmen, der bzw. das für den Eintritt bestimmter Fälle die Ausschüttung von Vorzugsaktien, Optionsscheinen, Anleihen oder Aktienbezugsrechten unterhalb des (von der Emittentin bestimmten) Marktwerts vorsieht -, wobei jede Anpassung, die aufgrund eines solchen Ereignisses durchgeführt wird, bei Rücknahme dieser Rechte wieder durch die Emittentin rückangepasst wird, oder (g) andere Fälle, die einen verwässernden oder werterhöhenden Einfluss auf den rechnerischen Wert der Referenzaktie haben können. (2) In den folgenden Fällen wird die Emittentin, sofern der Fall nach ihrer Bestimmung für die Bewertung der Zertifikate wesentlich ist, die Bedingungen anpassen oder die Zertifikate gemäß Absatz (7) kündigen: (a) falls die Liquidität bezüglich der Referenzaktie an der Maßgeblichen Börse deutlich abnimmt, (b) falls aus irgendeinem Grund die Notierung oder der Handel der Referenzaktie an der Maßgeblichen Börse eingestellt wird oder die Einstellung von der Maßgeblichen Börse angekündigt wird, wobei für den Fall, dass eine Notierung oder Einbeziehung für die Referenzaktie an einer anderen Börse besteht, die Emittentin berechtigt ist, eine andere Börse oder ein anderes Handelssystem für die Referenzaktie als neue Maßgebliche Börse zu bestimmen und in diesem Zusammenhang Anpassungen der Bedingungen vorzunehmen, oder (c) falls (i) die Maßgebliche Terminbörse bei den auf die Referenzaktie gehandelten Future- oder Optionskontrakten eine Anpassung ankündigt oder vornimmt insbesondere bei den auf die Referenzaktie gehandelten Future- oder Optionskontrakten die Referenzaktie auf die zum Umtausch angemeldeten Aktien ändert oder (ii) die Maßgebliche Terminbörse den Handel von Future- oder Optionskontrakten bezogen auf die Referenzaktie einstellt oder beschränkt oder (iii) die Maßgebliche Terminbörse die vorzeitige Abrechnung auf gehandelte Future- oder Optionskontrakten bezogen auf die Referenzaktie ankündigt oder vornimmt, wobei für den Fall, dass an einer anderen Terminbörse Future- oder Optionskontrakte auf die Referenzaktie gehandelt werden oder ein solcher Handel von der Terminbörse angekündigt ist, die Emittentin berechtigt ist, eine neue Maßgebliche Terminbörse zu bestimmen und in diesem Zusammenhang Anpassungen der Bedingungen vorzunehmen. (3) In den folgenden Fällen ist die Emittentin berechtigt, sofern der Fall nach ihrer Bestimmung für die Bewertung der Zertifikate wesentlich ist, die Zertifikate gemäß Absatz (7) zu kündigen: (a) falls bei der Gesellschaft der Insolvenzfall, die Auflösung, die Liquidation oder ein ähnlicher Fall droht, unmittelbar bevorsteht oder eingetreten ist oder ein Insolvenzantrag gestellt worden ist, (b) falls alle Aktien oder alle wesentlichen Vermögenswerte der Gesellschaft verstaatlicht oder enteignet werden oder in sonstiger Weise auf eine Regierungsstelle, Behörde oder sonstige staatliche Stelle übertragen werden müssen, (c) falls eine Änderung der Rechtsgrundlage erfolgt. Eine Änderung der Rechtsgrundlage liegt vor, wenn (i) aufgrund der am oder nach dem Emissionstag erfolgten Verabschiedung oder Änderung von anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen (u.a. Steuergesetzen) oder (ii) aufgrund der am oder nach dem Emissionstag erfolgten Verkündung oder der Änderung der Auslegung von anwendbaren Gesetzen oder Verordnungen durch die zuständigen Gerichte, Schiedsstellen oder Aufsichtsbehörden (einschließlich Maßnahmen von Steuerbehörden) es für die Emittentin vollständig oder teilweise rechtswidrig oder undurchführbar geworden ist oder werden wird, (A) ihre Verpflichtungen aus den Wertpapieren zu erfüllen oder (B) ein(e) bzw. mehrere Geschäft(e), Transaktion(en) oder Anlage(n) zu erwerben, abzuschließen, erneut abzuschließen, zu ersetzen, beizubehalten, aufzulösen oder zu veräußern, die sie als notwendig erachtet, um ihr Risiko der Übernahme und Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus den Zertifikaten abzusichern, oder (d) falls eine Übernahme aller Referenzaktien oder eines wesentlichen Teils durch eine andere Einheit oder Person erfolgt bzw. wenn eine andere Einheit oder Person das Recht hat, alle Referenzaktien oder einen wesentlichen Teil zu erhalten. (4) In den folgenden Fällen ist die Emittentin berechtigt, sofern der Fall nach ihrer Bestimmung für die Bewertung der Zertifikate wesentlich ist, die Referenzaktie durch eine andere Aktie oder einen Korb von Aktien (jeweils Ersatzreferenzaktie ) zu ersetzen ( Ersetzung ) oder die Zertifikate gemäß Absatz (7) zu kündigen. Im Fall der Ersetzung berücksichtigt die Emittentin bei ihrem Vorgehen die Regelungen in Absatz (9). Folgende Ereignisse können zu einer Ersetzung führen: 18

19 (a) falls eine Konsolidierung, eine Verschmelzung, ein Zusammenschluss oder verbindlicher Aktientausch der Gesellschaft mit einer anderen Person oder Einheit erfolgt, oder (b) falls die Gesellschaft Gegenstand einer Spaltung oder einer ähnlichen Maßnahme ist und den Gesellschaftern der Gesellschaft oder der Gesellschaft selbst stehen dadurch Gesellschaftsanteile oder andere Werte an einer oder mehreren anderen Gesellschaften oder sonstige Werte, Vermögensgegenstände oder Rechte zu. (5) Tritt ein Fall gemäß Absatz (4) (a) oder (b) ein und tritt demzufolge ein Rechtsnachfolger an die Stelle der Gesellschaft, wird im Rahmen einer Ersetzungsentscheidung in der Regel die betroffene Referenzaktie durch die Aktien des Rechtsnachfolgers als Ersatzreferenzaktie ersetzt. Ausnahmen von dieser Regel kommen jedoch aus wichtigem Grund in Betracht. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aktien des Rechtsnachfolgers nicht an einer Börse gehandelt werden, wenn aus Sicht der Emittentin die Aktien des Rechtsnachfolgers nicht ausreichend liquide sind, wenn Optionen auf die Aktien des Rechtsnachfolgers nicht an einer Terminbörse gehandelt werden oder wenn es sich bei dem Rechtsnachfolger um einen Staat oder eine staatliche Organisation handelt. (6) Bei anderen als den in den Absätzen (1) bis (4) bezeichneten Ereignissen, die mit diesen Ereignissen wirtschaftlich gleichwertig sind und bei denen nach Bestimmung der Emittentin eine Anpassung oder Ersetzung oder Kündigung der Zertifikate angemessen ist, ist die Emittentin berechtigt, die Bedingungen anzupassen oder die Referenzaktie durch eine Ersatzreferenzaktie zu ersetzen oder die Zertifikate gemäß Absatz (7) zu kündigen. (7) Im Fall einer Kündigung nach diesem 6 erhalten die Gläubiger einen Betrag ( Kündigungsbetrag ), der von der Emittentin als angemessener Marktpreis für die Zertifikate bestimmt wird, wobei die Emittentin berechtigt, jedoch nicht verpflichtet ist, sich an der Berechnungsweise der Maßgeblichen Terminbörse für den Kündigungsbetrag der Future- oder Optionskontrakte bezogen auf die Referenzaktie zu orientieren. Der Kündigungsbetrag wird fünf Bankarbeitstage nach dem Kündigungstag zur Zahlung fällig. Den Kündigungstag veröffentlicht die Emittentin gemäß 8. Zwischen Veröffentlichung und Kündigungstag wird eine den Umständen nach angemessene Frist eingehalten werden. Mit der Zahlung des Kündigungsbetrags erlöschen die Rechte aus den Zertifikaten. (8) Falls ein von der Maßgeblichen Börse veröffentlichter Kurs der Referenzaktie, der für eine Zahlung gemäß den Bedingungen relevant ist, von der Maßgeblichen Börse nachträglich berichtigt und der berichtigte Kurs innerhalb von zwei Üblichen Handelstagen nach der Veröffentlichung des ursprünglichen Kurses und vor einer Zahlung bekannt gegeben wird, kann der berichtigte Kurs von der Emittentin für die Zahlung gemäß den Bedingungen zugrunde gelegt werden. (9) Sämtliche Bestimmungen, Anpassungen, Entscheidungen und Ersetzungen der Emittentin nach diesem 6 werden nach billigem Ermessen ( 315 BGB) getroffen. Die Emittentin wird bei Anpassungen jeweils so vorgehen, dass der wirtschaftliche Wert der Zertifikate möglichst beibehalten wird. Im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung wird die Maßnahme von der Emittentin so gewählt, dass sich der Kurs der Zertifikate durch diese Maßnahme nicht oder allenfalls nur geringfügig verändert, wodurch jedoch spätere negative Wertveränderungen infolge der Ermessensentscheidung nicht ausgeschlossen werden können. Dabei ist die Emittentin berechtigt, die Vorgehensweise einer Börse, an der Optionen auf die Referenzaktien gehandelt werden, zu berücksichtigen. Die Emittentin ist ferner berechtigt, weitere oder andere Maßnahmen als die von der vorgenannten Börse vorgenommenen Maßnahmen durchzuführen, die ihr nach billigem Ermessen ( 315 BGB) wirtschaftlich angemessen erscheinen. Bei der Bestimmung der Ersatzreferenzaktie wird die Emittentin, vorbehaltlich Absatz (5), darauf achten, dass die Ersatzreferenzaktie eine ähnliche Liquidität, ein ähnliches internationales Ansehen sowie eine ähnliche Kreditwürdigkeit hat und aus einem ähnlichen wirtschaftlichen Bereich kommt wie die Referenzaktie. Im Fall der Ersetzung durch eine Ersatzreferenzaktie wird der Cap mit dem R-Faktor multipliziert bzw. das Bezugsverhältnis durch den R-Faktor geteilt. Der R-Faktor wird nach der folgenden Formel 2 berechnet: SK RFaktor SK Ersatz Ref dabei ist: R Faktor: der R-Faktor 2 Der R-Faktor wird wie folgt berechnet: Es wird der Schlusskurs der Ersatzreferenzaktie an der Maßgeblichen Börse an einem von der Emittentin bestimmten Üblichen Handelstag (Dividend) durch den Schlusskurs der Referenzaktie an der Maßgeblichen Börse an einem von der Emittentin bestimmten Üblichen Handelstag (Divisor) geteilt. 19

20 SK Ersatz: SK Ref: der Schlusskurs der Ersatzreferenzaktie an der Maßgeblichen Börse an einem von der Emittentin bestimmten Üblichen Handelstag der Schlusskurs der Referenzaktie an der Maßgeblichen Börse an einem von der Emittentin bestimmten Üblichen Handelstag Bei einer Ersetzung der Referenzaktie durch einen Korb von Ersatzreferenzaktien bestimmt die Emittentin den Anteil für jede Ersatzreferenzaktie, mit dem sie in dem Korb gewichtet wird. Der Korb von Ersatzreferenzaktien kann auch die bisherige Referenzaktie umfassen. Bei einer Ersetzung der Referenzaktie durch eine oder mehrere Ersatzreferenzaktien, bestimmt die Emittentin ferner die für die betreffende Ersatzreferenzaktie Maßgebliche Börse und Maßgebliche Terminbörse. Falls die Emittentin nach diesem 6 eine Bestimmung, Anpassung, Entscheidung oder Ersetzung vornimmt, bestimmt sie auch den maßgeblichen Stichtag, an dem die Maßnahme wirksam wird ( Stichtag ). Ab dem Stichtag gilt jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Referenzaktie als Bezugnahme auf die Ersatzreferenzaktie, jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Gesellschaft als Bezugnahme auf die Gesellschaft, welche die Ersatzreferenzaktie ausgegeben hat, und jede in diesen Bedingungen enthaltene Bezugnahme auf die Maßgebliche Börse oder Maßgebliche Terminbörse als Bezugnahme auf die von der Emittentin neu bestimmte Maßgebliche Börse oder Maßgebliche Terminbörse. Darüber hinaus gelten die neu berechneten Werte ab dem Stichtag für alle künftigen relevanten Berechnungen. Die Emittentin veröffentlicht alle nach billigem Ermessen ( 315 BGB) nach diesem 6 zu treffenden Bestimmungen, Anpassungen, Entscheidungen oder Ersetzungen gemäß 8. 7 Ersetzung der Emittentin (1) Die Emittentin ist jederzeit berechtigt, ohne Zustimmung der Gläubiger eine andere Gesellschaft ( Neue Emittentin ) als Hauptschuldnerin für alle Verpflichtungen aus und im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten an die Stelle der Emittentin zu setzen. Voraussetzung dafür ist, dass: (a) die Neue Emittentin sämtliche sich aus und im Zusammenhang mit diesen Zertifikaten ergebenden Verpflichtungen erfüllen kann und insbesondere die hierzu erforderlichen Beträge ohne Beschränkungen in der Zertifikatswährung an den Verwahrer transferieren kann und (b) die Neue Emittentin alle etwa notwendigen Genehmigungen der Behörden des Landes, in dem sie ihren Sitz hat, erhalten hat und (c) die Neue Emittentin in geeigneter Form nachweist, dass sie alle Beträge, die zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit diesen Zertifikaten erforderlich sind, ohne die Notwendigkeit einer Einbehaltung von irgendwelchen Steuern oder Abgaben an der Quelle an den Verwahrer transferieren darf und (d) die Emittentin entweder unbedingt und unwiderruflich die Verpflichtungen der Neuen Emittentin aus diesen Bedingungen garantiert (für diesen Fall auch Garantin genannt) oder die Neue Emittentin in der Weise bzw. in dem Umfang Sicherheit leistet, dass jederzeit die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Zertifikaten gewährleistet ist und (e) die Forderungen der Gläubiger aus diesen Zertifikaten gegen die Neue Emittentin den gleichen Status besitzen wie gegenüber der Emittentin. (2) Eine solche Ersetzung der Emittentin ist gemäß 8 zu veröffentlichen. (3) Im Fall einer solchen Ersetzung der Emittentin gilt jede Nennung der Emittentin in diesen Bedingungen, sofern es der Zusammenhang erlaubt, als auf die Neue Emittentin bezogen. (4) Nach Ersetzung der Emittentin durch die Neue Emittentin gilt dieser 7 erneut. 20

21 8 Veröffentlichungen (1) Alle die Zertifikate betreffenden Veröffentlichungen werden auf der Internetseite (oder auf einer diese ersetzenden Internetseite, welche die Emittentin mit Veröffentlichung auf der vorgenannten Internetseite mitteilt) veröffentlicht und mit dieser Veröffentlichung wirksam, es sei denn, in der Veröffentlichung wird ein späterer Wirksamkeitszeitpunkt bestimmt. Wenn zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts oder Börsenbestimmungen Veröffentlichungen an anderer Stelle vorsehen, erfolgen diese zusätzlich an der jeweils vorgeschriebenen Stelle. (2) Soweit nicht bereits anderweitig in diesen Bedingungen vorgesehen, werden alle Anpassungen, Bestimmungen, Entscheidungen bzw. Festlegungen, die die Emittentin nach billigem Ermessen ( 315 BGB) vornimmt, gemäß diesem 8 veröffentlicht. 9 Verschiedenes (1) Form und Inhalt der Zertifikate sowie alle Rechte und Pflichten der Emittentin und der Gläubiger bestimmen sich in jeder Hinsicht nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. (3) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Bedingungen geregelten Angelegenheiten ist Frankfurt am Main für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen und Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland. (4) Die Emittentin ist berechtigt, in diesen Bedingungen offensichtliche Schreib- oder Rechenfehler ohne Zustimmung der Gläubiger zu ändern bzw. zu berichtigen. Änderungen bzw. Berichtigungen dieser Bedingungen werden unverzüglich gemäß 8 dieser Bedingungen veröffentlicht. 10 Status Die Zertifikate stellen unter sich gleichberechtigte, unbesicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar und haben den gleichen Rang wie alle anderen gegenwärtigen oder künftigen unbesicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin, jedoch unbeschadet etwaiger aufgrund Gesetzes bevorzugter Verbindlichkeiten der Emittentin. 11 Vorlegungsfrist, Verjährung Die Vorlegungsfrist gemäß 801 Absatz (1) Satz 1 BGB für fällige Zertifikate wird auf ein Jahr verkürzt. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus den Zertifikaten, die innerhalb der Vorlegungsfrist zur Zahlung vorgelegt werden, beträgt zwei Jahre von dem Ende der betreffenden Vorlegungsfrist an. Die Vorlegung der Zertifikate erfolgt durch Übertragung der jeweiligen Miteigentumsanteile an der Globalurkunde auf das Konto der Emittentin beim Verwahrer. 12 Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Eine durch die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen etwa entstehende Lücke ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sinngemäß auszufüllen. Frankfurt am Main, 20. Juni 2018 DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main 21

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