Ausschreibung des Deutschlandstipendiums zum Wintersemester 2018/ 2019

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1 Ausschreibung des Deutschlandstipendiums zum Wintersemester 2018/ 2019 Die Hochschule Konstanz vergibt mit Wirkung zum Wintersemester 2018/ 2019 insgesamt 15 Deutschlandstipendien und fördert damit begabte Studierende der HTWG, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben 1. Die Vergabe des Deutschlandstipendiums an der HTWG regelt die Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien gemäß des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) sowie die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV). Die Höhe des Deutschlandstipendiums beträgt pro Jahr, wobei die eine Hälfte von privaten Förderern und die andere Hälfte vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) getragen wird 2. Das Stipendium wird in Raten von monatlich ausbezahlt und in der Regel für zwei Semester bewilligt 4. Es findet eine jährliche Begabungs- und Leistungsüberprüfung statt. Fällt diese positiv aus, so wird die Förderung fortgeführt. Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit im jeweiligen Studiengang Voraussetzungen für die Förderung Gefördert werden kann, wer in einem Bachelor- oder Masterstudiengang der Hochschule Konstanz zum Beginn des Bewilligungszeitraums immatrikuliert ist 6. Auch Studienbewerber/innen, die sich für einen Studiengang an der Hochschule Konstanz zum Wintersemester 2018/19 beworben haben, können sich für ein Deutschlandstipendium bewerben. Die Vergabe erfolgt in diesem Fall vorbehaltlich der erfolgreichen Zulassung und Immatrikulation zum Wintersemester 2018/ Ausschluss der Doppelförderung Wenn der/ die Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung durch eine der in 1 Abs. 3 StipG genannten Maßnahmen oder Einrichtungen oder durch eine sonstige inländische oder ausländische Einrichtung erhält, die monatlich über 30 Euro liegt, so kann kein Deutschlandstipendium vergeben werden 7. BAföG-Leistungen zählen nicht als anderweitige Förderung. 1 Vgl. 3 StipG sowie 1 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 2 Vgl. 11 Abs. 2 StipG. 3 Vgl. 5 StipG sowie 3 Abs. 1 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 4 Vgl. 6 Abs. 1 Satz 2f. StipG sowie 6 Abs. 1 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 5 6 Abs. 2 Satz 2 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 6 2 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 7 Vgl. 4 StipG sowie 2 Abs. 2 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. Seite 1 von 6

2 1.2 Auswahlkriterien 8 Zum Erstellen einer Rangliste für die Auswahlentscheidung werden die Auswahlkriterien mit Notenpunkten 9 (NP) gewichtet (siehe Anlage I und II). Durch die Zusatzkriterien kann sich die errechnete Notenpunktzahl entsprechend verbessern. Die bestmögliche Notenpunktzahl entspricht einer 0,0. Um gefördert zu werden, muss der/die Studierende eine hervorragende Leistung in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben 10. Dies bedeutet, dass die Gesamtbewertung der Durchschnittsnoten und Zusatzkriterien eine Notenpunktzahl von mindestens 1,5 ergeben muss Bewerbungsverfahren Die Bewerbung erfolgt für den Studiengang, in dem die Einschreibung erfolgt bzw. die Zulassung beantragt ist 12. Bewerber/innen können ihre Bewerbungsunterlagen für die aktuelle Förderperiode (WS 2018/ 2019 und SS 2019) vom bis elektronisch (als EIN pdf) oder schriftlich einreichen. Der ist die Ausschlussfrist für die schriftliche Einreichung des Antrags sowie der Nachweise und Zeugnisse. Alle nicht frist- und formgerecht eingereichten Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewilligungsbescheide und Absagen werden nach Beendigung des Auswahlverfahrens schriftlich 13 verschickt. 2.1 Bewerbungsunterlagen Der Antrag auf ein Deutschlandstipendium und die Checkliste der Bewerbungsunterlagen kann ab dem unter folgender Internetadresse abgerufen werden: Alle Nachweise sind in einfacher Kopie beizulegen. Die Hochschule Konstanz behält sich vor, ggf. die Vorlage einer beglaubigten Kopie oder des Originals zu verlangen. Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Die Unterlagen werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens nicht zurückgesandt. 2.2 Adresse für die Bewerbung Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden entweder oder a) elektronisch als EIN pdf-dokument an: deutschlandstipendium@htwg-konstanz.de b) schriftlich an: Hochschule Konstanz Technik, Wirtschaft und Gestaltung Zentrale Studienberatung/ Deutschlandstipendium Alfred-Wachtel-Str Konstanz 8 3 StipG sowie 5 Abs. 5 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 9 Notenpunkte gemäß der Skala in 19 SPOBa der Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 11 Vgl. insbesondere 19 Abs 1 Satz 2f SPOBa sowie 19 Abs 2 Satz 5 SPOBa Abs. 3 Satz 1 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. 13 Vgl. 6 Abs. 5 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. Seite 2 von 6

3 3. Verteilung der Stipendien auf die Studiengänge Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Stipendien auf die Studiengänge erfolgt gewichtet nach der Anzahl der Studierenden 14 : Maximal 2/3 der zu vergebenden Stipendien können zweckgebunden sein 15. Aktuell besteht eine Zweckbindung für 10 der 15 Stipendien 16. Diese sind an förderungsfähige Studierende bzw. Studienanfänger/innen der Studiengänge der Fakultäten Bauingenieurwesen (BI), Elektrotechnik und Informationstechnik (EI), Maschinenbau (MA), Informatik (IN), sowie Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften (WS) zu vergeben. 3.1 Vorgehen Erstellen einer Rangliste der Studiengänge (s. Anlage II) Es wird eine absteigende Rangliste der Studiengänge erstellt nach dem Anteil der Studierendenzahl pro Studiengang an der Gesamtstudierendenzahl der Hochschule Konstanz. Der Berechnung liegt dabei die Gesamtstudierendenzahl des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Sommersemesters zugrunde (vgl. Daten des jeweiligen Semesterberichts) Kennzeichnung der zweckgebundenen Studiengänge (s. Anlage II) Die laut Fördervereinbarungen gemäß 11 Abs. 3 StipG zweckgebundenen Studiengänge werden für die Ausschreibung in der Rangliste farblich gekennzeichnet Auswahl der förderfähigen Bewerber/innen und Erstellen einer Rangliste Die Dekanate treffen eine Auswahl der förderungsfähigen Bewerber/innen aus den form- und fristgerecht eingegangenen Bewerbungen und erstellen eine absteigende Rangliste pro Studiengang gemäß 5 Abs. 4 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. Förderfähige Bewerber/innen müssen dabei die entsprechenden Auswahlkriterien laut Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien erfüllen Vergabe der zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Stipendien Die zweckgebundenen Stipendien (s. Kennzeichnung) in der Rangliste der Studiengänge werden an die ausgewählten förderfähigen Bewerber/innen vergeben, beginnend mit dem/der Ersten in der von den Dekanaten pro Studiengang erstellten Rangliste. Die nicht zweckgebundenen Stipendien werden unter Anrechnung der bereits zweckgebunden vergebenen Stipendien vergeben Weitere Hinweise Gibt es keine/n förderfähige/n Bewerber/in für (ein) gemäß Schritt vorgesehene(s) Stipendium/Stipendien in dem entsprechenden Studiengang, so kann das Stipendium an eine/n förderfähige/n Bewerber/in vergeben werden, welche/r in derselben Fakultät studiert. Dabei wird (absteigend) so lange nach dem Studiengang mit dem nächstkleineren Studierendenanteil in derselben Fakultät geschaut, der noch kein Stipendium zugeteilt bekommen hat, bis das Stipendium vergeben ist. Gibt es keine/n förderfähige/n Bewerber/in in derselben Fakultät, so wird das Stipendium an den/die förderfähige Bewerber/in im nächstkleineren Studiengang der gesamten Rangliste vergeben. Dabei müssen die entsprechenden Zweckbindungen der Fördervereinbarungen nach 11 Abs. 3 StipG gewahrt bleiben Abs. 3 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien Abs. 3 StipG. 16 Vgl. Fördervereinbarung. Seite 3 von 6

4 Gibt es keine/n förderfähige/n Bewerber/in für die laut Zweckbindung vorgesehenen Studiengänge, so wird das Stipendium an den/die förderfähige Bewerber/in vergeben, der/die im nächstkleineren Studiengang der gesamten Rangliste immatrikuliert ist. Kommt bei der Verteilung mit oben genannten Kriterien zwei Studiengängen gleichermaßen ein Stipendium zu, wird dieser dem Studiengang zugeteilt, der derjenigen Fakultät zugehört, welche einen größeren Anteil an Studierenden in Relation zur Gesamtzahl der Studierenden der HTWG aufweist. 4. Informationen zum Deutschlandstipendium Auf der Webseite der Hochschule Konstanz unter der Internetadresse finden Sie: Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien Link zum Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (StipG) Link zur Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipV) Link zu den FAQs (inkl. Hinweisen zur Doppelförderung vom BMBF) Link zur Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Aktuelle Ausschreibung zum Deutschlandstipendium mit Anlagen zum Download 4.1 Ansprechpartnerin Kathrin Pallasch M008 Zentrale Studienberatung Tel.: Deutschlandstipendium- 5. Allgemeines Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums oder auf dessen Fortsetzung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Darüber hinaus gilt die Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. Konstanz, den 25. Juni 2018 gez. Prof. Dr. Beate Bergé Vizepräsidentin Lehre und Qualitätssicherung Anlagen: Anlage I Anlage II Anlage III Anlage IV Auswahl- und Bewertungskriterien Rangliste der Studiengänge nach Anteil der Studierendenzahlen pro Studiengang anteilig an der Gesamtstudierendenzahl Checkliste der Bewerbungsunterlagen (Download Antrag auf ein Deutschlandstipendium (Download Seite 4 von 6

5 Anlage I Auswahl- und Bewertungskriterien Auswahlkriterien gemäß Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien Studienanfänger/innen Bachelor Note der HZB Bachelor-Studierende Durchschnitt aus HZB-Note und Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen (gewichtet nach erreichten ECTS-Punkte, inkl. ggf. Ergebnisse einer Zwischenprüfung) Studienanfänger/innen Master keine HZB- Note, Abschlussnote des vorausgegangenen grundständigen Studiums Master-Studierende Durchschnitt aus BA-Abschlussnote und Durchschnittsnote der bisher im Master-Studiengang erbrachten Studien-leistungen (gewichtet nach erreichten ECTS-Punkten) Zusatzkriterien Zusatzkriterien Gruppe 1: 5 Abs. 5 Satz 2 (1.) Besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise Eine vorangegangene Berufstätigkeit mindestens 1 Jahr in Vollzeit, in einem Ausbildungsberuf 5 Praktika mind. 3 Monate, in einem Ausbildungsberuf Zusatzkriterien Gruppe 2: 5 Abs. 5 Satz 2 (2.) Außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen. Zusatzkriterien Gruppe 3: 5 Abs. 5 Satz 2 (3.) Besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund Bewertung in Anlehnung an die Bewertungen der Härtefalle bei der Zulassung; siehe Gesamtbetrachtung Potential : 5 Abs. 5 Satz 2; 5 Abs. 5 Satz 3 17 und 1 18 Gesamteinschätzung u.a. durch Berücksichtigung des Motivationsschreibens Zusatzkriterien bestimmter Förderer Zusatzkriterium Josef-Wagner-Stiftung: finanzielle Bedürftigkeit Bewertung in Anlehnung an die Bewertung der Kriterien für den BAföG- Höchstsatz Bewertung Durchschnitts-note aus: HZB-Note und ggf. der Durchschnittsnote der bisher erbrachten Studienleistungen Max. +0,1 NP Max. +0,1 NP Max. +0,1 NP Max. +0,2 NP Max. +0,2 NP Max. +0,3 NP Bei gleicher Notenpunktzahl nach Bewertung durch o.g. Kriterien vorrangig 17 Zur Ermittlung des Potentials [ ] 5 Abs 5 Satz 3 Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien Satzung der Hochschule Konstanz für die Vergabe von Deutschlandstipendien. Seite 5 von 6

6 Anlage II Rangliste Rangliste der Studiengänge nach Anteil der Studierendenzahlen pro Studiengang anteilig an der Gesamtstudierendenzahl (Stand der Studierendenzahlen vom ) Nr. Studiengang Fak. Anzahl Stip. 1 Betriebswirtschaftslehre Bachelor 1 2 Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau Bachelor 1 3 Maschinenbau Konstruktion und Entwicklung Bachelor 1 4 Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik Bachelor 1 5 Wirtschaftsinformatik Bachelor 1 6 Bauingenieurwesen Bachelor 1 7 Elektro- und Informationstechnik Bachelor 1 8 Wirtschaftsrecht Bachelor 1 9 Angewandte Informatik Bachelor 1 10 Maschinenbau Entwicklung und Produktion Bachelor 1 11 Kommunikationsdesign Bachelor 1 12 Architektur EU-Berufsanerkennung (BA8) Bachelor 1 13 Wirtschaftssprachen Asien u. Management China Bachelor 1 14 Architektur (BA6) Bachelor 1 15 Wirtschaftsingenieurwesen Bau Bachelor 1 16 Wirtschaftsingenieurwesen Maschinenbau Master 17 Wirtschaftssprachen Asien u. Management Südost- u. Südasien Bachelor 18 Umwelttechnik und Ressourcenmanagement Bachelor 19 Architektur Master 20 Automobilinformationstechnik Bachelor 21 Gesundheitsinformatik Bachelor 22 Informatik Master 23 Verfahrens- und Umwelttechnik Bachelor 24 Mechanical Engineering and International Sales Management Master 25 Bauingenieurwesen Master 26 Wirtschaftssprache Deutsch und Tourismusmanagement Bachelor 27 Unternehmensführung Master 28 Elektrische Systeme Master 29 Business Information Technology Master 30 Mechatronik Master 31 International Project Engineering Master 32 Internationales Management Asien Master 33 Legal Management Master 34 Automotive Systems Engineering Master 35 Kommunikationsdesign Master 36 Umwelt- und Verfahrenstechnik Master 37 Architektur Bachelor Fakultät Architektur und Gestaltung (AG) Fakultät Bauingenieurwesen (BI) Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik (EI) Fakultät Informatik (IN) Fakultät Maschinenbau (MA) Fakultät Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften (WS) Seite 6 von 6

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