Ordnung der Evangelischen Kindertageseinrichtung Ev. Kita Rupelrath Gillicher Str. 29a in Solingen
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- Helmut Baum
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1 Ordnung der Evangelischen Kindertageseinrichtung Ev. Kita Rupelrath Gillicher Str. 29a in Solingen Präambel Diese Ordnung der Kindertageseinrichtung beschreibt wichtige, organisatorische und rechtliche Regelungen. Sie ist Bestandteil des Betreuungsvertrages und damit für die Vertragspartner verbindlich. Sie wird den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme des Kindes ausgehändigt und gilt damit als Grundlage für die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die Sie mit Vertragsunterzeichnung akzeptieren. Die Tageseinrichtung übernimmt neben ihrem diakonischen Auftrag ebenso eine pädagogische wie auch gesellschaftspolitische Verantwortung. Dies geschieht, indem jedes Kind Raum, Zeit und Menschen zur Verfügung hat, um Erfahrungen zu machen, die es zu einer selbstbewussten, selbstständigen und verantwortungsvollen Persönlichkeitsentwicklung befähigt. Das Zusammenleben in der Tageseinrichtung ist vom biblisch-christlichen Menschenbild geprägt. Die Tageseinrichtung ist im Elementarbereich Teil des Bildungssystems und erfüllt nach gesetzlicher Vorgabe durch das Gesetz zur frühen Bildung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) einen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Dieser Auftrag kann nur in enger Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten auf der Grundlage einer Erziehungspartnerschaft stattfinden. Zum Gelingen dieser Partnerschaft ist die regelmäßige Teilnahme der Eltern an Veranstaltungen für die Elternschaft ebenso unverzichtbar wie eine enge von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit zwischen Eltern und Mitarbeiterinnen. Damit die Erziehungs- und Bildungsarbeit von den Mitarbeiterinnen des Kindergartens erfolgreich gestaltet werden kann, müssen die Kinder regelmäßig und pünktlich die Einrichtung besuchen. Diese Ordnung wird den Erziehungsberechtigten bei Aufnahme des Kindes ausgehändigt und gilt damit als Grundlage für die gegenseitigen Rechte und Pflichten, die Sie mit Vertragsunterzeichnung akzeptieren. Anmeldung und Aufnahme Die Anmeldung eines Kindes erfolgt auf der Grundlage eines Anmeldegespräches zwischen der Leiterin oder einer Mitarbeiterin und den Erziehungsberechtigten. In einer Warteliste werden die Anmeldeformulare gesammelt. Die Platzzusage erfolgt aufgrund von Aufnahmekriterien. Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 1. August.
2 2 Betreuungszeit 35 Std.-Gruppe im Block von 7.15 Uhr bis Uhr 45 Std.-Gruppe Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis Uhr Freitag von 7.15 Uhr bis Uhr Eine kontinuierliche Arbeit ist nur dann möglich, wenn die Kinder regelmäßig die Einrichtung besuchen. Während der Schulferien im Sommer bleibt die Einrichtung in der Regel für 3 Wochen geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Einrichtung ebenfalls geschlossen. Über weitere Schließungstage (z.b. Betriebsausflug, Konzeptionstage oder Brauchtumstage) werden die Eltern frühzeitig informiert. Abwesenheit und Krankheit Ein Fernbleiben ist der Kindertageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen. Die Erkrankung eines Kindes soll bis spätestens 9.00 Uhr mitgeteilt werden. Wird das Kind krank, ist die Einrichtung in jedem Fall zu informieren. Erkrankt das Kind an einer ansteckenden Krankheit (dazu zählen auch Läuse), sind wir außerdem verpflichtet über einen Aushang die anderen Eltern der Gruppe zu informieren (selbstverständlich unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte). Das Kind kann die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt wird. Kranke Kinder (hierzu gehören auch starker Husten oder Schnupfen, Durchfall oder Erbrechen!) gehören definitiv nicht in die Kindertagesstätte. Sie sind selber mit den Anforderungen eines Kindergartentages überfordert, stecken andere Kinder und letztlich auch die Erzieher an. Auch Kinder mit Fieber gehören nicht in den Kindergarten. Bedenken Sie bitte, wie es Ihnen geht, wenn Sie Fieber haben. Diese Kinder müssen 3 Tage fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen. Selbiges gilt für einen Magen-Darm-Infekt! Wir behalten uns das Hausrecht vor, kranke Kinder nach Hause zu schicken. Diese müssen dann innerhalb 1 Stunde abgeholt werden, um andere vor Ansteckung zu schützen. Muss ein Kind wegen akuter Erkrankung noch weiter Medikamente einnehmen, darf aber laut behandelndem Arzt die Einrichtung wieder besuchen, gilt: Grundsätzlich werden in der Kindertageseinrichtung keine Medikamente durch das pädagogische Personal verabreicht. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt, damit die Medikamentengabe außerhalb der Betreuungszeit erfolgen kann. Können die Medikamente nicht vor- oder/und nach dem Besuch der Einrichtung genommen werden, gilt in begründeten Ausnahmefällen: Es ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, aus der eindeutig Name des Medikaments, Dauer, Dosierung und Zeitpunkt der Einnahme ersichtlich ist. Außerdem benötigt die Einrichtung eine schriftliche Vollmacht von den Sorgeberechtigten. Für Fehlmedikationen übernehmen wir keine Haftung.
3 3 Zum Schutz aller Kinder dürfen ohne Wissen der pädagogischen Mitarbeiter keine Arzneimittel jeglicher Art mit in den Kindergarten gebracht werden. Die Arzneimittellagerung obliegt den zuständigen Mitarbeitern. Abholberechtigung Holen die Eltern oder die abholberechtigten Personen ihr Kind nicht persönlich ab, ist es notwendig, der Einrichtung mitzuteilen, wer das Kind abholt. Geschieht dies nicht, wird das Kind nicht mitgegeben. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht des in der Kindertageseinrichtung beschäftigten pädagogischen Personals beginnt erst mit der Übernahme der Kinder in der Einrichtung und endet mit der Übergabe des Kindes an die Erziehungsberechtigten oder eine von ihnen beauftragte Person. Auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung und dem Rückweg obliegt die Pflicht der Aufsicht über das Kind den Erziehungsberechtigten oder einer von dieser beauftragten, der Leiterin der Einrichtung schriftlich namhaft gemachten Person über 14 Jahre. Auch bei entsprechender schriftlicher Erklärung sind die Mitarbeiter/innen der Kindertageseinrichtung verpflichtet zu prüfen, ob die damit verbundene Entscheidung im Einzelfall, verantwortet werden kann. Bei gemeinsamen Veranstaltungen mit Kindern und Erziehungsberechtigten innerhalb und außerhalb der Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht vorrangig den Erziehungsberechtigten, dies gilt ebenfalls für Gastkinder. Versicherung, Haftung Die Kinder in der Kindertageseinrichtung sind gemäß gesetzlicher Unfallversicherung bei Unfall versichert: auf dem direkten Wege zur und von der Kindertageseinrichtung, während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung und während aller Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung außerhalb seines Grundstücks (Ausflüge, Fahrten usw.) Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht nur für Personenschäden, nicht für Sachschäden oder Gewährung von Schmerzensgeld. Alle Unfälle, die auf dem Weg von der und zur Einrichtung eintreten, sind der Leitung umgehend mitzuteilen, damit ggf. eine Schadensregulierung eingeleitet werden kann. Gastkinder sind bei Unfall ebenfalls versichert. Eine persönliche Haftpflichtversicherung durch die Kindertageseinrichtung ist nicht gegeben. Für persönliche Gegenstände, dazu zählen auch Spielzeuge und Kleidung, übernimmt der Träger bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Eltern Durch Elternversammlung, Elternrat und den Rat der Tageseinrichtung wird den Eltern eine Möglichkeit gegeben, auf der Grundlage des KiBiZ ( 9) die Arbeit der Einrichtung mitzugestalten. Es ist die Aufgabe der Eltern, die Elternversammlungen regelmäßig zu besuchen und an den angebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten teilzunehmen. Regelmäßig werden durch die Erzieher in den Gruppen Elternsprechtage und ausführliche Entwicklungsgespräche angeboten. Letztere können jederzeit auch von den Eltern angefragt werden.
4 4 Eine Mitarbeit der Eltern ist v.a. bei den größeren Veranstaltungen (Sommerfest, Laternenzug etc.) vonnöten, sowie bei Familiengottesdiensten u.ä. ausdrücklich erwünscht. Der gesetzlich nach dem Einkommen geregelte Elternbeitrag ist an die Stadt Solingen zu entrichten. Die Aufnahme eines Kindes wird dem Jugendamt der Stadt gemeldet. Der Beitrag ist auch in den Ferien und bei Krankheit, sowie bei besonders begründeten, kurzzeitigen Schließungen der Einrichtung zu zahlen. Hygiene Der Bereich der Hygiene ist in den letzten Jahren nicht nur in Folge der U3-Betreuung stetig gewachsen. Wir unterstützen Sie als Eltern gerne darin, dass Ihre Kinder trocken werden. Allerdings ist es zwingend notwendig, dass Ihre Kinder, wenn sie mit 3 Jahren in den Kindergarten kommen, bereits grundsätzlich trocken sind. Ansonsten ist es eine für die Erzieher/innen nicht zu leistende Mehrarbeit. Zahnarzt/Zahnärztin Die Kinder werden i.d.r einmal jährlich von einer Jugendzahnärztin untersucht. Sollte eine Behandlung notwendig sein, werden die Erziehungsberechtigen darüber schriftlich informiert. Änderungsmitteilung Änderungen von Anschrift und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind der Kindertageseinrichtung mitzuteilen, ebenso Veränderungen in der familiären Situation (Trennung der Eltern o. ä.). Eingewöhnungskonzept Die Eingewöhnungszeit ist eine tiefgreifende Veränderung des bisher Gewohnten und sowohl für die Kinder als auch für die Eltern von entscheidender Bedeutung. Aus diesem Grund müssen wir diesen Prozess gemeinsam gestalten. Denken Sie daran... Wir gehen viel mit den Kindern raus und das bei (fast) jedem Wetter. Matschhose und Gummistiefel, die (mit Namen versehen!) in der Tageseinrichtung für Kinder bleiben sind dafür ebenso unerlässlich, wie dem Wetter und der Jahreszeit angemessene Kleidung. Für den Alltag im Gebäude benötigen die Kinder außerdem feste Hausschuhe und Turnzeug. Um unsere Arbeit transparent zu machen und zu Ihrer Information verfügt unsere Einrichtung über eine große Infotafel im Flur. Hier finden Sie aktuelle Infos zu Themen, Ausflügen, Veranstaltungen, aufgetretenen Krankheiten, Schließungszeiten usw. Bitte nehmen Sie dieses Angebot wahr! Abschließendes Für Rückfragen, Anregungen und Kritik stehen Ihnen die Mitarbeiter in den Gruppen und die Leiterin der Kindertagesstätte jederzeit gerne zur Verfügung, sofern es die aktuelle Gruppensituation zulässt. Bitte nutzen Sie jede Möglichkeit der offenen Kommunikation, nur so können wir Missverständnisse, Verärgerungen etc. auflösen, bzw. daran arbeiten.
5 5 Informationen und Auskünfte zu pädagogischen und allen sonstigen Fragen erteilt die Ev. Kindertagesstätte Rupelrath Bethanien Diakonissen-Stiftung Gillicher Str. 29a Solingen Tel.: 0212 / kita_rupelrath@bethanien-stiftung.de Mit Vertragsunterzeichnung erkenne ich die Ordnung der Kindertageseinrichtung an. Ort; Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte
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