Merkblatt Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten
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- Julia Silke Wolf
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1 Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative Merkblatt Erstellung von Klimaschutz- und Teilkonzepten Vom 18. Juni 2008 Seite 1 von 5
2 Inhalt 1 Anforderungen an die Inhalte der geförderten Konzepte Integrierte Klimaschutzkonzepte Teilkonzepte zum Klimaschutz Hinweise zur Antragstellung Hinweise zu Nachweis- und Berichtspflichten Hinweise zur Datenübermittlung für die Evaluation der Klimaschutzinitiative Anforderungen an die Inhalte der geförderten Konzepte Förderfähig ist die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten sowie von Teilkonzepten. Klimaschutzkonzepte oder Teilkonzepte müssen Energie- und CO 2 -Bilanzen, Potenzialabschätzungen (Energie- und CO 2 ) sowie Maßnahmenkataloge und Zeitpläne zur Minderung von Treibhausgasen umfassen. Wichtig ist, dass die Konzepte ein signifikantes Einsparpotenzial aufzeigen und unter Beteiligung der relevanten Akteure erstellt werden. Zudem sollen die spezifischen Verhältnisse und Aufgaben der Antragsteller berücksichtigt und individuell angepasste Problemlösungen aufgezeigt werden. Die geförderte Leistung wird in der Regel durch fachlich ausreichend qualifizierte unabhängige Beratungs- und Ingenieurbüros erbracht. Um Klimaschutzpotenziale breit und möglichst effizient zu erschließen, sollen sich die Förderprojekte auf größere Einheiten beziehen. Anhaltspunkte für eine geeignete Projektgröße sind in der Richtlinie benannt. Förderfähig sind auch Projekte mehrerer Träger, die sich zu Klimaschutzzentren zusammenschließen und Vorhaben gemeinsam durchführen, um eine geeignete Projektgröße zu gewährleisten. So können sich beispielsweise benachbarte kleinere Gemeinden für einen Antrag zusammenfinden, um Konzepte für ihre Liegenschaften ausarbeiten zu lassen. Feste Vorgaben für die Art der Kooperationsformen gibt es nicht. Denkbar sind z.b. die Ausarbeitung von Kooperationsverträgen oder die Gründung von Arbeitsgemeinschaften. Wichtig ist die klare Definition von Zuständigkeiten der Antragspartner in Bezug auf die Fördertatbestände schon im Antrag. Integrierte Klimaschutzkonzepte umfassen alle klimarelevanten Bereiche und Sektoren des Antragstellers. Teilkonzepte zum Klimaschutz können beispielsweise folgende Themengebiete umfassen: integrierte Wärmenutzungskonzepte (z.b. unter besonderer Berücksichtigung von Kraft-Wärme-Kopplung, erneuerbaren Energien oder industrieller Abwärme) Seite 2 von 5
3 Konzept zum Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die Gesamtheit oder wesentliche Teile der selbst genutzten Liegenschaften Konzepte zur CO 2 -Minderung im Verkehr Klimaschutzkonzept für einzelne Quartiere oder Stadtteile (mindestens 10 Gebäude) 1.1 Integrierte Klimaschutzkonzepte Folgende Aspekte sind Bestandteil eines integrierten Klimaschutzkonzepts und müssen berücksichtigt werden: Fortschreibbare Energie- und CO 2 -Bilanz Potenzialbetrachtungen zur Minderung der CO 2 -Emissionen, auf deren Basis mittelfristige Klimaschutzziele festgelegt werden (Betrachtung der relevanten Sektoren: Gebäude des Antragsstellers, private Haushalte, Gewerbe, Industrie, Verkehr) Zielgruppenspezifischer Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen und Informationen zu den beteiligten Akteuren Darstellung der zu erwartenden Investitionskosten für die einzelnen Maßnahmen (wenn möglich unterteilt nach Bauinvestitionen, Investitionen für elektrische Anlagen und andere Anlagen) sowie der erwarteten personellen Ausgaben für Umsetzung und Marketing der verschiedenen Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes Darstellung der aktuellen Energiekosten und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Sie können diese entweder auf Basis der tatsächlichen Energiepreise berechnen oder die vorgegebenen Energiepreisklassen verwenden. siehe ) Partizipative Erstellung: Mitwirkung von Teilen der Entscheidungsträger und Betroffenen an der Erarbeitung des Konzepts (z.b. durch Interviews, Workshops, Beirat) Überschlägige Berechnungen zur regionalen Wertschöpfung durch die vorgeschlagenen Maßnahmen Konzept für ein Controlling-Instrument, um das Erreichung von Klimaschutzzielen zu überprüfen Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit 1.2 Teilkonzepte zum Klimaschutz In Teilkonzepten werden die Maßnahmen deutlich detaillierter und vertiefter beschrieben als es in der Übersicht bei integrierten Klimaschutzkonzepten der Fall ist. Teilkonzepte können unter anderem die in Kapitel 1 genannten Themengebiete aufgreifen. Sie müssen folgende Punkte beinhalten: Umfassende Bestandsaufnahme des betrachteten Systems Potenzialbetrachtung und Erstellung eines Maßnahmenkatalogs (bezogen auf Energie und CO 2 -Emissionen) Seite 3 von 5
4 Darstellung der gesamten sowie der klimaschutzbedingten Investitionskosten (wenn möglich eingeteilt in Bauinvestitionen, elektrische Anlagen und andere Anlagen), laufenden Kosten und sonstigen wirtschaftlichen Daten Darstellung der aktuellen Energiekosten und der prognostizierten Energiekosten bei Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes (Sie können diese entweder auf Basis der tatsächlichen Energiepreise berechnen oder die vorgegebenen Energiepreisklassen verwenden. siehe ) Berücksichtigung eines partizipativen Erstellungsprozesses Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit / Nutzermotivation / Information Je nach thematischem Schwerpunkt ist dabei auf folgende Aspekte genauer einzugehen: Aufbau eines Klimaschutzmanagements für die eigenen Liegenschaften Organisationskonzept (Beschreibung von Zuständigkeiten, Dienst-/Arbeitsanweisungen, Personalbedarf sowie von Ausgliederungsmöglichkeiten von Teilaufgaben etc.) Ausarbeitung eines Konzepts zur (monatlichen) Erfassung und Auswertung des Energieverbrauchs bei den wichtigsten Verbrauchsstellen Übersicht zu notwendigen Investitionen (Messtechnik, Steuerung, Datenverwaltung etc.) Planung der notwendigen Arbeitsschritte für mindestens drei Jahre Integrierte Wärmenutzungskonzepte Erstellung von Wärmekatastern (bei großräumigen Betrachtungsgebiet) oder teilräumlichen Grundlagenuntersuchungen als Planungsinstrument für den Einsatz der Kraft- Wärme-Kopplung, der erneuerbaren Energien und der Nutzung industrieller Abwärme Grundlagenuntersuchungen zur Realisierung von komplexen Wärmeversorgungsvorhaben sowohl was die technische, als auch die organisatorische Umsetzung anbelangt Untersuchungen zur Optimierung der Effizienzsteigerung müssen bei integrierten Wärmenutzungskonzepten berücksichtigt werden. 2 Hinweise zur Antragstellung Es handelt sich um ein einstufiges Antragsverfahren. Es muss ein easy-projektantrag eingereicht werden. Insbesondere soll dabei herausgestellt werden, wie die unter Punkt 1 genannten Kriterien im Rahmen der Konzeptentwicklung berücksichtigt werden. Weiterhin müssen folgende Informationen eingefügt werden: Angaben zum Antragsteller Allgemeine Beschreibung der Ausgangssituation Zielsetzung des Konzepts Seite 4 von 5
5 Darstellung, welche Akteure wie in die Konzepterstellung eingebunden werden Konzeptkosten anhand einer Kostenkalkulation bzw. eines Angebots mit modularen Angaben Geschätzte Projektdauer 3 Hinweise zu Nachweis- und Berichtspflichten Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (Vordruck 0322, und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)*) (Vordruck 0330a, Die integrierten Klimaschutzkonzepte sowie die Teilkonzepte müssen in der Regel spätestens ein Jahr nach Bewilligung des Förderantrags fertig gestellt werden. Fünf Prozent der bewilligten Fördermittel werden erst nach Vorlage des Verwendungsnachweises sowie der Übermittlung einer Kopie des erarbeiteten Konzepts ausgezahlt. 4 Hinweise zur Datenübermittlung für die Evaluation der Klimaschutzinitiative Die Antragsteller verpflichten sich, die zur Evaluierung erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen. Mit der wissenschaftlichen Evaluierung sollen Qualitätsstandards weiterentwickelt werden. Die Bewilligung kann davon abhängig gemacht werden, ob der Weitergabe der Informationen oder Unterlagen an ein vom BMU beauftragtes wissenschaftliches Institut zugestimmt wird. Die Datenabfrage für die Evaluation des Programms kann während der Laufzeit des Förderprojekts sowie in einem Zeitrahmen von vier Jahren nach Projektende und Auszahlung der Fördermittel erfolgen. Unter anderem kann abgefragt werden, inwieweit die Konzepte gänzlich oder in Teilen umgesetzt wurden, welche Hemmnisse bei der Umsetzung bestanden und welche CO 2 - Minderungen mit welchen investiven Aufwendungen erreicht wurden. Seite 5 von 5
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