Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne
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- Hannah Baum
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1 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne Merkblatt zum Förderschwerpunkt Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne des Programms Förderung innovativer Energietechnologien und der Energieeffizienz (BayINVENT) vom 1. August
2 Förderung innovativer Energietechnologien und der Energieeffizienz (BayINVENT) Merkblatt zum Förderschwerpunkt Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne 1. Ziel und Gegenstand Gefördert werden Energieeinsparkonzepte und Energienutzungspläne. Energieeinsparkonzept Ein Energieeinsparkonzept ist die Analyse von technischen Energieeinsparpotentialen in bestehenden Liegenschaften, Einrichtungen und Betriebs- bzw. Produktionsstätten. Es sollen Möglichkeiten dargestellt werden, deren Energiebedarf zu verringern und/oder aus erneuerbaren Energien zu decken. Energienutzungsplan Ein Energienutzungsplan ist ein informelles räumliches Planungsinstrument für eine oder mehrere Gemeinden. Der Energienutzungsplan stellt die zukünftige energetische Entwicklung in der Gemeinde unter Einbeziehung des Bestandes systematisch dar. Er koordiniert die derzeitigen und zukünftigen Energieverbräuche und Siedlungsstrukturen, die regionalen Energieressourcen sowie potentielle Energieprojekte der Gemeinde in Form eines übergeordneten Gesamtkonzepts. Er bildet somit die Basis, um Energieeinsparung, Energieeffizienz und die Umstellung auf regenerative Energieträger aufeinander abzustimmen. 2. Antragsberechtigte und Bewilligungsvoraussetzungen Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen in Bayern ohne wirtschaftliche Tätigkeit sowie Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Bewilligungsvoraussetzung ist u.a. die Erfüllung folgender Kriterien: Die Untersuchung soll die Thematik Energieeinsparung, Effizienzsteigerung und Einsatzmöglichkeiten von Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien umfassen und als Grundlage für anstehende bzw. geplante Investitionsentscheidungen dienen. Bei Energieeinsparkonzepten können alle für den Energieverbrauch wesentlichen Liegenschaften, Einrichtungen, Betriebs- und Produktionsstätten untersucht werden. Ergebnis der Untersuchung sollen konkrete Realisierungs- 1
3 vorschläge mit Angaben zur energietechnischen Dimensionierung, den Investitionskosten und zur Wirtschaftlichkeit sein. Kommunale Energienutzungspläne zeigen, bevorzugt interkommunal, übergeordnete energetische Konzepte und Planungsziele auf. Der Untersuchungsumfang beinhaltet sowohl kommunale als auch private Liegenschaften, Einrichtungen oder Betriebsstätten. Ergebnis der Planungen sollen für ausgewählte Teilbereiche auch Maßnahmenempfehlungen mit einer Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in technischer, finanzieller, infrastruktureller und energiewirtschaftlicher Hinsicht sein. 3. Art und Höhe der Förderung Förderfähig sind die Kosten der Studie (Kosten für Planung, Durchführung und öffentlichkeitswirksame Präsentation der Studienergebnisse, z.b. in einer Bürgerversammlung). Die Förderung wird als Anteilfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Der Fördersatz beträgt bei Energieeinsparkonzepten bis zu 50 % für kommunale Gebietskörperschaften und für Träger kirchlicher oder anderer Einrichtungen ohne wirtschaftliche Tätigkeit, bis zu 40 % für wirtschaftlich tätige Antragsteller, die KMU gemäß Anhang I AGFVO sind, bis zu 30 % für wirtschaftlich tätige Antragsteller, die keine KMU gemäß Anhang I AGFVO sind. Die Förderhöchstsumme bei Energieeinsparkonzepten beträgt bei Energienutzungsplänen bis zu 70 % für kommunale Gebietskörperschaften. Eine Förderung nach dieser Richtlinie entfällt, wenn für dasselbe Vorhaben oder für Teile davon vom Antragsteller andere subventionsbehaftete öffentliche Mittel im Bereich der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Die Bewilligungsentscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Untersuchung muss sich auf Standorte in Bayern beschränken. 2
4 4. Antragsverfahren Es sind mindestens drei Vergleichsangebote einzuholen. Das Vergaberecht ist einzuhalten. Die Angebote zur Durchführung der Untersuchungen sollten wie folgt aufgebaut sein: 1. Aufgabenstellung Ausgangssituation Ziel 2. Vorgehensweisen 2.1 Vorgehensweisen bei Energieeinsparkonzepten Grundlagenermittlung Analyse des Ist-Zustands mit Potenzialerhebung Konzeptentwicklung mit verschiedenen Varianten / Szenarien Leistungs- und Energiebilanz der Varianten / Szenarien Wirtschaftlichkeitsvergleich der verschiedenen Varianten / Szenarien Einsparungen an Primärenergie und Reduktion der Emissionen (im Vergleich zum Ist-Zustand) Maßnahmenempfehlung Zusammenfassung 2.2 Vorgehensweisen bei Energienutzungsplänen Grundlagenermittlung Analyse des Ist-Zustands (Energiebedarf, Energieinfrastruktur, bisherige Energieeinspar-/Energieeffizienzmaßnahmen) in den verschiedenen Sektoren (z.b. Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistung, Industrie) Potenzialerhebung Konzeptentwicklung mit verschiedenen Varianten / Szenarien Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der verschiedenen Varianten / Szenarien Reduktion der Emissionen (gegenüber bisheriger bzw. konventioneller Versorgung) Maßnahmenempfehlung Zusammenfassung 3. Zeitaufwand (Mann-Stunden) 4. Kosten Personalkosten (mit Angabe von Stundensätzen) Nebenkosten Gesamtkosten mit Mehrwertsteuer 3
5 Dem Antrag für Energieeinsparkonzepte sollten folgende Unterlagen und Angaben beigefügt werden: Mindestens drei Angebote für die Untersuchung Übersicht über bereits geförderte Energieeinsparkonzepte Lageplan zu den zu untersuchenden Gebäuden Dem Antrag für Energienutzungspläne sollten folgende Unterlagen und Angaben beigefügt werden: Mindestens drei Angebote für die Untersuchung Lageplan und Bebauungsplan des zu untersuchenden Gebiets bzw. Neubaugebiets Anträge auf Gewährung von Förderungen sind vor Vorhabensbeginn beim Projektträger einzureichen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Für Unternehmen mit wirtschaftlicher Tätigkeit erfolgt die Antragstellung auf Förderung nach Rücksprache beim Projektträger über das elektronische Antragsverfahren (ELAN) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Für weitere Antragsteller ist der Antrag auf Förderung mit Formblatt (Muster 1a zu Art. 44 BayHO) und Anlagen beim Projektträger einzureichen: Bayern Innovativ Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbh Innovations- und Technologiezentrum Bayern (ITZB Nürnberg) Gewerbemuseumsplatz Nürnberg Hotline (08 00) Tel. (0911) , Fax. (0911) Wichtiger Hinweis: Die Vergabe der Untersuchung darf erst nach Erlass des Bewilligungsbescheids bzw. nach Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn erfolgen. 4
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