Förderung nach dem Bundesprogramm Energieeffizienz
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- Klara Maurer
- vor 5 Jahren
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1 Förderung nach dem Bundesprogramm Energieeffizienz Dr. Thomas Karl Schlegel Landesanstalt für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau Zentrum für Gartenbau und Technik Feldmark rechts der Bode Quedlinburg
2 Richtlinie für ein Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Bundesanzeiger vom Laufzeit bis zum
3 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Projektträger Innovationsförderung Deichmanns Aue Bonn
4 Gliederung das Bundesprogramm im Einzelnen die Umsetzung des Bundesprogramms Informationsquellen
5 Fördergegenstand des Programms Investitionsmaßnahmen in Deutschland, die zu einer signifikanten Energieeinsparung gegenüber dem heutigen Stand der Technik (Referenz) führen, im Bereich der Erzeugung landwirtschaftlicher oder gartenbaulicher Produkte (zur Zeit nur Gewächshäuser) der Verarbeitung oder Vermarktung gartenbaulicher Produkte (Verkaufsgewächshäuser)
6 Was wird gefördert? Modernisierung bestehender Gewächshausanlagen (Nach- und Umrüstung vorhandener Anlagen) Modernisierung von Gewächshausaltanlagen durch Gewächshausneubau (gefördert wird nur die Größe der Altfläche) Bau von Niedrigenergiegewächshäusern (Flächenausdehnung spielt keine Rolle) zu einem späteren Zeitpunkt: Modernisierung bestehender landwirtschaftlicher Produktionsanlagen
7 Wer kann gefördert werden? Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die im Sinne von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 KMU sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben
8 Wer kann nicht gefördert werden? Keine Förderung für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EG-Verordnung Nr. 800/2008 Art. 1 Abs. 7 für Unternehmen über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist für Unternehmen mit einer Kapitalbeteiligung > 25 % durch die öffentliche Hand
9 Art und Umfang der Förderung? anteilige Zuschüsse bis zum maximal förderungsfähigen Investitionsvolumen von 2,0 Mio. EUR Mindestinvestitionsvolumen EUR Maximalzuschuss EUR (allerdings müssen freigestellte Investitionsbeihilfen für die Erzeugung, die in den letzten drei Wirtschaftsjahren gewährt worden sind, angerechnet werden) Kumulierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Ausnahme AFP) bis zur max. Beihilfeintensität von 40 % des förderungsfähigen Investitionsvolumens ist möglich
10 Welche Ausgaben werden gefördert? Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von Bauten und baulichen Anlagen Gewächshäuser als Gewächshaus gilt die unmittelbar der Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung gartenbaulicher Produkte zurechenbare Gewächshausfläche unter Umständen der Abriss von Gewächshausaltanlagen (Neubau auf demselben Standort oder Beheizung mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme)
11 Welche Ausgaben werden gefördert? Regeltechnik zur Einbindung sowie die Transportnetze zur Verbrauchsstelle, wenn in eine Energiebereitstellung mit erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme investiert wird Kauf von neuen Maschinen oder Anlagen, einschließlich notwendiger Computersoftware allgemeine Aufwendungen (z.b. fachliche Bestätigungen, Architekten- und Ingenieurleistungen, Beratung) bis zu einem Höchstsatz von insgesamt 12 % der förderfähigen Ausgaben
12 Welche Ausgaben werden nicht gefördert? Leasingkauf von Maschinen und Anlagen Kauf von gebrauchten Maschinen und Anlagen Bloße Ersatzinvestitionen, die nicht zu einer Verbesserung der Energieeffizienz führen Anlagen zur Energieerzeugung Investitionen in Kaltgewächshäuser unter 12 C Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen
13 Allgemeine Fördervoraussetzungen Evaluierung des Bundesprogramms der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, entsprechende Unterlagen oder Informationen zur Verfügung zu stellen dreijährige Teilnahme am Betriebsvergleich des Zentrums für Betriebswirtschaft im Gartenbau e.v., Hannover
14 Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhe Modernisierung bestehender Gewächshausanlagen Energieverbrauch des modernisierten Gewächshauses um mindestens 30 % bzw. 50 % niedriger als der Verbrauch des Referenz-Gewächshauses Zuschusshöhe 20 % bei 30 % Einsparung 30 % bei 50 % Einsparung
15 Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhe Modernisierung durch Gewächshausneubau Energieverbrauch des Neubaus um mindestens 30 % niedriger als der Verbrauch des Referenz-GH der Neubau muss mit Wärme aus gasförmigen Energieträgern, erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme beheizt werden förderfähig sind die anteiligen Kosten, die der Gewächshausfläche des Ist-Zustandes entsprechen Zuschusshöhe 20 % des förderfähigen Investitionsvolumens
16 Fördervoraussetzungen und Zuschusshöhe Bau von Niedrigenergiegewächshäusern Energieverbrauch des Neubaus um mindestens 50 % niedriger als der Verbrauch des Referenz-GH der Neubau muss im Durchschnitt zu mindestens 70 % mit Wärme aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Wärme beheizt werden Zuschusshöhe 30 % des förderfähigen Investitionsvolumens
17 Antragstellung und Verfahren der BLE obliegt die Durchführung / Projektträgerschaft des Bundesprogramms, es sind einzureichen formgebundener Antrag bei der BLE vor Beginn des Vorhabens Vordruck unter Programme Bundesprogramm Energieeffizienz Bestätigung einer Fachbehörde über die durch die geplante Investitionsmaßnahme erzielbare Energieeinsparung über die Angemessenheit des Investitionsvolumens
18 Antragstellung und Verfahren der BLE obliegt die Durchführung / Projektträgerschaft des Bundesprogramms, es sind einzureichen detaillierte Vorhabensbeschreibung mit Investitionsplan Vergleichsangebote, Kostenschätzung Ausschreibung Kalkulations- und Datengrundlagen für Gewächshäuser, die das Vorhaben im Vergleich zum Stand der Technik beschreiben Referenz Darstellung unter
19 Investitionsplan Zuwendungen bis EUR (Investitionsvolumen EUR) freihändige Vergabe von Aufträgen für Bauleistungen 3 Angebote einholen der Investitionsplan hat die Angebote mit einer vergleichenden Bewertung und einer begründeten Auswahlentscheidung (wirtschaftlichstes Angebot) zu umfassen
20 Investitionsplan höhere Zuwendungen Vergabe von Aufträgen für Bauleistung nach VOB/A Abschnitt 1 in der Regel beschränkte Ausschreibung (Architekt, Planer) im Investitionsplan sind nachvollziehbare Kostenschätzungen aufzuführen
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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