Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum EPLR
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- Meta Geier
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1 Entwurf des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum EPLR Workshop Unterstützung für Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmen Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Bewässerung und Marktstrukturverbesserung Vortrag Volker Rost
2 3.2 AFP, Bewässerung und Marktstrukturverbesserung Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Marktstrukturverbesserung sind feste Bestandteile der Förderung zur Entwicklung der ländlichen Räume Seit 1991 wurden diese Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert die Förderung von überbetrieblichen landwirtschaftlichen Bewässerungsinvestitionen wurde ab 2007 angeboten,
3 3.2 AFP GAK beschreibt die Bedeutung und das Ziel der AFP-Förderung wie folgt: AFP dient der Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft Ziel ist, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Förderung von langlebigen Wirtschaftsgütern
4 3.2 AFP EU-Förderperiode Was ist neu? AFP stützt sich auf Art. 18 der ELER-VO (Investitionen in materielle Vermögenswerte) Mit Beschluss des PLANAK vom AFP gänzlich neu gefasst dem zuvor ging ein Priorisierungsprozess mit aufwändigen Verhandlungen und Abstimmungen zwischen Bund und Ländern in dem die GAK auf neue Ziele und Herausforderungen sowie auf die neue ELER-Verordnung ausgerichtet wurde Tier- und Ressourcenschutz im AFP wird stärker unterstützt, bestehende Anlagen sind aber auch weiter förderfähig, wenn sie höhere Standards als bisher umsetzen, Umsetzung von Investitionen von OPG
5 3.2 AFP Ziel der Förderung Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft durch Förderung von investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen; zur Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten; zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung; unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt und Klimaschutzes beitragen
6 3.2 AFP Fördergegenstände Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, die zur Verbesserung der Gesamtleistung landwirtschaftlicher Betriebe beitragen Zuwendungsempfänger landwirtschaftliche Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform
7 3.2 AFP Art und Höhe der Förderung Mindestinvestitionsvolumen 20 T förderungsfähiges Investitionsvolumen von 2,0 Mio. innerhalb der Förderperiode Für Investitionen, die die baulichen Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen Zuschuss bis zu 40 % Für sonstige Investitionen sowie für Erschließungsmaßnahmen Zuschuss bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage Junglandwirte zusätzlich ein Zuschuss von bis zu 10 % max. 20 T Möglicher Aufschlag für Kooperationen in Höhe von 10 % bzw. für EIP in Höhe von 20 % Bürgschaften
8 3.2 Bewässerung GAK beschreibt die Bedeutung und das Ziel der Bewässerung wie folgt: Umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur Ziel ist, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch Verbesserung der pflanzenbedarfsgerechten Wasserversorgung Anpassung an den Klimawandel (Frühjahrs- bzw. Sommertrockenheit) durch Verbesserung der Qualität und Ertrag bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen
9 3.2 Bewässerung EU-Förderperiode Was ist neu? Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen stützt sich auf Art. 18 der ELER-VO (Investitionen in materielle Vermögenswerte) Keine Veränderungen zur bisherigen Förderperiode
10 3.2 Bewässerung Ziel der Förderung Mit der Errichtung von Zwischenspeichern soll Wasser in niederschlagsreicher Zeit für eine Bewässerung in der Vegetationszeit gespeichert werden Ziel ist es, auch Spülwasser aus dem zentralen Trinkwassernetz zu nutzen Umweltgerechte Bewirtschaftung von Wasserressourcen
11 3.2 Bewässerung Fördergegenstände Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, zur Errichtung, Modernisierung von unbeweglichem Vermögen durch Neubau und Erweiterung von Wasser sparenden überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige landwirtschaftliche Unternehmen Förderfähig sind ferner Investitionen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen zur überbetrieblichen Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Wasserressourcen einschließlich konzeptioneller Vorarbeiten Zuwendungsempfänger Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen oder Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen mit den Grundeigentümern oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die 1 des Wasserverbandsgesetzes als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen
12 3.2 Bewässerung Art und Höhe der Förderung Zuschuss bis zu 70 % der förderungsfähigen Ausgaben
13 3.2 Marktstruktur GAK beschreibt die Bedeutung und das Ziel der Marktstrukturförderung wie folgt wie folgt: Gründung und Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen zu unterstützen sowie deren Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, um auf diese Weise zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene beizutragen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Erzeugerzusammenschlüssen sowie von landwirtschaftlichen Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen von Kooperationen und OPG en auf diese Weise Beitrag zur Absatzsicherung oder zur Schaffung von Erlösvorteilen auf der Erzeugerebene. Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes - insbesondere von Wasser und/oder Energie
14 3.2 Marktstruktur EU-Förderperiode Was ist neu? Marktstrukturförderung stützt sich auf Art. 18 der ELER-VO (Investitionen in materielle Vermögenswerte) kaum Veränderungen zur bisherigen Förderperiode mit Ausnahme der Aufnahme von Investitionen von OPG bzw. EIP und Ressourceneinsatz
15 3.2 Marktstruktur Ziel der Förderung Maßnahme zielt auf die Stabilisierung und Erhöhung der Wertschöpfung in der Landwirtschaft insgesamt durch nachhaltigumweltgerechte Produktion sowie auf die Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes bei der Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
16 3.2 Marktstruktur Fördergegenstände Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter zur Verbesserung der Gesamtleistung der Unternehmen Zuwendungsempfänger Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit weniger als 750 Beschäftigten und bis zu 200 Mio. Euro Jahresumsatz
17 3.2 Marktstruktur Art und Höhe der Förderung Zuschuss Für Organisationskosten der Erzeugerzusammenschlüsse im ersten und zweiten Jahr bis zu einer Höhe von 60%, im dritten Jahr von bis zu 50%, im vierten Jahr von bis zu 40% und im fünften Jahr von bis zu 20% der Erzeugerzusammenschlüssen bis zu 35% (Investitionen), Für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung wie folgt (Investitionen): KMU bis zu 25 %, Mittelgroße Unternehmen bis zu 20 %. Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung im Rahmen von Kooperationen bis zu 35 % bzw. bei OPG bis zu 55 % (Investitionen),
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