Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (SPO BA BW) an der Fachhochschule Kempten vom 28.

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1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (SPO BA BW) an der Fachhochschule Kempten vom 28. September 2007 in der Fassung der Änderungssatzung Vom 10. Februar 2011 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, Art. 58 Abs. 1, Art. 61 Abs. 2 und 3 sowie Art. 66 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245) erlässt die Fachhochschule Kempten folgende S a t z u n g: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung ergeht im Vollzug von Art. 61 Abs. 2 und 3 BayHSchG und dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern (RaPO) vom 17.Oktober 2001 (GVBl S.686) in der jeweiligen Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist es, die Studierenden durch eine auf der Vermittlung wissenschaftlicher Grundlagen beruhenden, fachlich geprägten Basisausbildung zu selbständigem Handeln im gesamten Berufsfeld Betriebswirtschaft zu befähigen. (2) Basierend auf den wissenschaftlichen Grundlagen und den Kernfächern der Betriebswirtschaft sowie dem Verständnis von Unternehmens- und Personalführung können Studierende ihr individuelles Qualifikationsprofil in Spezialisierungsmodulen vertiefen. (3) 1 Der Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ist modular aufgebaut und ermöglicht den Studierenden eine individuelle Spezialisierung in zwei von elf Spezialisierungsmodulen gem. 3 Abs. 5 dieser Satzung. 2 Das Bachelorstudium kann auch die Basis für eine anwendungsorientierte, wissenschaftliche Weiterqualifizierung in einem sich anschließenden Masterstudium sein. 3 Aufbau des Studiums und Regelstudienzeit (1) 1 Das Bachelorstudium umfasst ein Studienpensum von SWS und von 210 Credits nach dem European Credit Transfer System (ECTS); es gliedert sich in ein Basisstudium generalisierter Form und ein stärker handlungsfeldbezogenes Vertiefungsstudium. 2 Die Regelstudienzeit umfasst sieben Studiensemester einschließlich des praktischen Studiensemesters und der Bachelorarbeit. 1 Verringerung der Anzahl der SWS von 134 auf 127 mwv durch Änderungssatzung v

2 2 (2) 1 Das Basisstudium umfasst drei theoretische Studiensemester mit 76 SWS bzw. 90 ECTS. 2 Der Beginn des Bachelorstudiums im ersten Studiensemester ist nur zum Wintersemester eines Studienjahres möglich. (3) 1 Das Vertiefungsstudium umfasst vier Semester mit 51 2 SWS bzw. 120 ECTS. 2 Alle Spezialisierungsmodule werden in einem Studienjahr verteilt auf zwei folgende Semester angeboten. (4) 1 Das Praissemester ist im sechsten Studiensemester vorgesehen. 2 Es kann auch wahlweise im fünften Studiensemester abgeleistet werden, wenn die Voraussetzung hierfür nach 8 Abs. 2 dieser Satzung vorliegen. 3 Das Praissemester umfasst einschließlich der praisbegleitenden Lehrveranstaltungen (Praisseminar) einen zusammenhängenden Zeitraum von 20 Wochen. 4 Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung, der Satzung über die praktischen Studiensemester an der Fachhochschule Kempten und dem Studienplan der Fakultät für den Studiengang. (5) Ab dem vierten Studiensemester werden nach Maßgabe des Studienplanes folgende Spezialisierungsmodule angeboten: 1. Bank- Finanz- und Versicherungswirtschaft 2. International Management 3. Logistik 4. Marketing 5. Personalmanagement 6. Rechnungswesen und Controlling 7. Steuern 8. Unternehmensentwicklung und -beratung 9. Unternehmensplanung und Business Intelligence 10. Informationsmanagement Wirtschaftsrecht 12. Prozessmanagement International Business Studies (Auslandsschwerpunkt) 5. (6) 1 Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Spezialisierungsmodule und Wahlpflichtmodule und Wahlfächer tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. 2 Desgleichen besteht kein Anspruch darauf, dass solche Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 3 Der Auslandsschwerpunkt muss mit dem Niveau der anderen, an der Hochschule angebotenen Schwerpunkte vergleichbar sein. 6 4 Fächer und Leistungsnachweise (1) Die Pflicht- und die Wahlpflichtfächer, ihre Stundenzahl, die Module und die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen, die Art und Dauer der Prüfungen, die studienbegleitenden Leistungsnachweise und die Notengewichte sind in der Anlage zu dieser Satzung festgelegt. 2 Verringerung der Anzahl der SWS von 58 auf 51 mwv durch Änderungssatzung v mwv durch Änderungssatzung v Ziff. 12 neu eingefügt mwv durch Änderungssatzung v Ziff. 13 neu eingefügt mwv durch Änderungssatzung v Abs. 6 Satz 3 neu eingefügt mwv durch Änderungssatzung v

3 3 (2) 1 Alle Module sind entweder Pflichtmodule oder fachwissenschaftliche bzw. allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule. 2 Dabei sind Pflichtmodule die Fächer, die für alle Studenten des Bachelorstudienganges verbindlich sind, fachwissenschaftliche und allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtmodule solche Module, die einzeln oder alternativ in den Modulbereichen angeboten werden und von den Studierenden nach Maßgabe dieser Studien- und Prüfungsordnung und des Studienplans auszuwählen sind; die gewählten Wahlpflichtmodule werden dann wie Pflichtmodule behandelt. 5 Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer 1 Für die Auswahl der allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer ist der von der Fachhochschule Kempten für alle Studiengänge erlassene Gesamtkatalog verbindlich, der von der Fakultät Betriebs-, Sozial- und Tourismuswirtschaft 7 (kurz: BSTW) zusammengestellt wird. 2 Dabei zählen zu den allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern nur solche Fächer, die nicht als Pflichtmodule oder fachwissenschaftliche Wahlpflichtmodule des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft ausgewiesen sind. 3 (ersatzlos gestrichen) 8 6 Studienplan (1) 9 1 Die Fakultät BSTW erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes und zur Information der Studierenden einen Studienplan und ein Modulhandbuch, die nicht Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung sind, und aus denen sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. 2 Der Studienplan und das Modulhandbuch werden vom Fakultätsrat beschlossen und in das Internet eingestellt zum Herunterladen (download). 3 Die Bekanntmachung neuer Regelungen wird spätestens vier Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem sie erstmals gelten. (2) 10 Der Studienplan und das Modulhandbuch enthalten insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Semesterwochenstunden und ECTS-Punkte je Fach und Studiensemester, die Art der Lehrveranstaltungen in den einzelnen Fächern sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, 2. Studienziele und Studieninhalte der einzelnen Module, 3. nähere Bestimmungen zu Art und Form der Prüfungen, 4. Ausbildungsziele und Inhalte des praktischen Studiensemesters sowie Form und Organisation der praisbezogenen Lehrveranstaltungen, 5. nähere Bestimmungen zur Form und Durchführung der Bachelorarbeit. 7 redaktionelle Anpassung zum gemäß 1 Ziff. 6 der Verordnung zur Änderung der Hochschulgliederungsverordnung v mwv durch Änderungssatzung v Abs. 1 Satz 1, 2 und 3 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v Abs. 2 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v

4 4 (3) 11 Der Katalog der von den Studierenden des Bachelorstudiengangs wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer, deren Stundenzahl und ECTS-Punkte und die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Fächern sowie die Unterrichts- und Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, wird als Anlage zu Studienplan und Modulhandbuch veröffentlicht. 7 Studienfortschritt und Fachstudienberatung (1) Bis zum Ende des zweiten Semesters sind aus den Grundlagenfächern des Bachelor- Studienganges mindestens fünf in den Anlagen zu dieser Satzung näher bestimmte Prüfungsleistungen (Grundlagen- und Orientierungsprüfungen) zu erbringen. (2) Studierende im Basisstudium, die am Ende des zweiten Fachsemesters nicht 21 ECTS-Punkte erworben haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen Eintritt in das Vertiefungsstudium und das Praissemester (1) Zur Aufnahme des Vertiefungsstudiums ab dem vierten Studiensemester ist nur berechtigt, wer mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat. (2) Der Eintritt in das Praissemester kann erst nach Abschluss des Basisstudiums mit dem Erwerb von 90 ECTS erfolgen. 9 Prüfungskommission (1) 1 Für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft wird eine Prüfungskommission gebildet, die aus vier Mitgliedern der Fakultät BSTW 13 besteht. 2 Die Zuständigkeit dieser Prüfungskommission umfasst auch den Bachelorstudiengang Tourismus-Management. (2) 1 Die Prüfungskommission wählt die/den Vorsitzende/n und den/die Stellvertreter/in aus ihrer Mitte. 2 Die Prüfungskommission kann Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse im Rahmen der Delegationsbefugnisse nach der Rahmenprüfungsordnung auf ihre/n Vorsitzende/n übertragen. 10 Bachelorarbeit 1 Studierende können frühestens zu Beginn des vorletzten und spätestens im letzten Studiensemester das Thema für eine Bachelorarbeit erhalten Voraussetzung für die Ausgabe des Themas ist, dass Studierende das praktische Studiensemester erfolgreich abgeleistet und mindestens 70% der in der Studien- und Prüfungsordnung insgesamt geforderten ECTS-Punkte schon erworben haben Studierende haben die Bachelorarbeit 11 6 Abs. 3 neu eingefügt mwv durch Änderungssatzung v Abs. 2 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v redaktionelle Anpassung zum gemäß 1 Ziff. 6 der Verordnung zur Änderung der Hochschulgliederungsverordnung v Satz 1 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v Satz 2 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v

5 5 innerhalb von 10 Wochen zu erstellen. 4 Im Übrigen gelten die Regelungen der Rahmenprüfungsordnung und der Allgemeinen Prüfungsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. 11 Bewertung von Prüfungsleistungen und Prüfungsgesamtnote (1) 16 1 Für die Berechnung der Prüfungsgesamtnote werden die Endnoten aller Prüfungsleistungen mit ihren ECTS-Punkten gewichtet. 2 Die Endnoten der Prüfungsleistungen des Basisstudiums gehen dabei mit dem Gewichtungsfaktor 0,25, die Endnoten der Prüfungsleistungen des Vertiefungsstudiums mit dem Gewichtungsfaktor 1 und die Prüfungsleistung der Bachelorarbeit mit dem Gewichtungsfaktor 2 in die Prüfungsgesamtnote ein Die Endnoten nach 7 RaPO können zur differenzierten Bewertung der Leistungen bei der Bachelorarbeit um 0,3 erniedrigt oder erhöht werden; die Noten 0,7, 4,3, 4,7 und 5,3 sind ausgeschlossen. (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn in allen Pflicht- und Wahlpflichtfächern mindestens ausreichende Leistungen sowie 210 ECTS-Punkte erreicht wurden. (3) Im Bachelorprüfungszeugnis werden den Endnoten in einem Klammerzusatz die zugrunde liegenden Notenwerte mit einer Nachkommastelle beigefügt. (4) 18 Auf Grund des Prüfungsgesamtergebnisses soll eine relative Note berechnet werden, wobei als Grundlage für die Berechnung zusätzlich zum Abschlussjahrgang zwei vorhergehende Jahrgänge als Kohorte zu erfassen sind: A = die besten 10 % B = die nächsten 25 % C = die nächsten 30 % D = die nächsten 25 % E = die nächsten 10 %. 12 Bachelor-Zeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis gemäß der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Kempten und ein Diploma Supplement ausgestellt Akademischer Grad (1) Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) verliehen. (2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der Fachhochschule Kempten ausgestellt Abs. 1 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v Abs. 1 Satz 2 neu gef. mwv durch Änderungssatzung v Abs. 4 neu einfügt mwv durch Änderungssatzung v neu gef. mwv durch Änderungssatzung v

6 6 14 In-Kraft-Treten und Überleitungsbestimmungen (1) 1 Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2007 in Kraft. 2 Sie gilt für Studierende, die das Studium im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ab dem Wintersemester 2007/2008 im ersten Studiensemester aufnehmen. (2) 20 1 Für Studierende im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft, die ihr Studium vor dem 1. Oktober 2008 aufgenommen haben, gilt bezüglich der Berechnung der Prüfungsgesamtnote weiter die Regelung des 11 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung vom 28. September 2007, wenn der/die Studierende dies dem Studienamt bis spätestens 31. Dezember 2008 schriftlich mitteilt. 2 Im Übrigen gilt für alle Studierende im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft, die am 1. Oktober 2008 ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben, bezüglich der Berechnung der Prüfungsgesamtnote die Regelung des 11 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung Vom in der Änderungsfassung Vom (3) 21 Für Studierende, die am bereits immarikuliert und mindestens einmal zu einer Prüfung angemeldet waren, gelten die folgenden Übergangsbestimmungen. (3a) 22 Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor dem begonnen, aber ihr Basisstudium noch nicht abgeschlossen haben, müssen das Basisstudium nach den Bestimmungen der bisher für sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung vom 28. September 2007 beenden. Der Anspruch, Prüfungen im Rahmen des Basisstudiums entsprechend der bisher gültigen Studien- und Prüfungsordnung abzulegen, erlischt mit Ablauf des Wintersemesters 2010/2011. (3b) 23 Studierende, die ab dem ihr Vertiefungsstudium begonnen haben, müssen ihr Bachelor-Studium nach den Bestimmungen der 3. Änderungssatzung Vom 24. Juli 2009 fortsetzen. (4) 24 Für Studierende, die ihr Bachelor-Studium vor dem begonnen haben, gelten die folgenden Übergangsbestimmungen. (4a) 25 Studierende, die noch nicht in das Vertiefungsstudium übergetreten sind, müssen ihr Bachelor-Studium nach den Bestimmungen der 4. Änderungssatzung Vom fortsetzen. (4b) 26 Für Studierende, die das Vertiefungsstudium bereits erreicht haben, gelten bezüglich der Anzahl der ECTS-Punkte im Vertiefungsstudium weiter die in der Anlage zum Basisund Vertiefungsstudium sowie zum praktischen Studiensemester der Studien- und Prüfungsordnung vom 28. September 2007 in der Fassung der Änderungssatzung vom vermerkten Leistungspunkte, wenn der/die Studierende dies dem Studienamt bis spätestens schriftlich mitteilt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der 4. Änderungssatzung für alle Studierende im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft, die am 01. März 2010 ihr Studium noch nicht abgeschlossen haben Abs. 2 Satz 1 und 2 neu eingefügt mwv durch Änderungssatzung v ; aus Abs. 2 und 3 werden Abs. 3 und mwv durch Änderungssatzung v ; aus Abs. 3 und 4 werden 4 und mwv durch Änderungssatzung v ; aus Abs. 3 und 4 werden 4 und mwv durch Änderungssatzung v ; aus Abs. 3 und 4 werden 4 und mwv durch Änderungssatzung v mwv durch Änderungssatzung v mwv durch Änderungssatzung v

7 7 (5) Studierende des Diplomstudienganges Betriebswirtschaft können auf Antrag und mit Genehmigung der Prüfungskommission in den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft wechseln, sofern dies keine studienzeitverlängernde Wirkung hat. (6) 1 Mit der Einrichtung des Bachelorstudienganges Betriebswirtschaft läuft der Diplomstudiengang aus. 2 Ab dem Wintersemester 2007/2008 werden keine Studienanfänger mehr im Diplomstudiengang Betriebswirtschaft aufgenommen. Anmerkung: Diese Fassung soll eine Arbeitshilfe darstellen, in der die Änderungen gemäß Änderungssatzungen Vom , Vom , Vom , Vom und Vom berücksichtigt sind. Die Gültigkeit der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft (SPO BA BW) an der Fachhochschule Kempten Vom 28. September 2007 und der Änderungssatzungen Vom , Vom , Vom , Vom und Vom wird hierdurch nicht berührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Kempten vom sowie der Genehmigung des Rektors vom Kempten, den Prof. Dr. Robert F. Schmidt Rektor Diese Satzung wurde am in der Fachhochschule Kempten niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Anschlag bekannt gemacht. Tag der Bekanntgabe ist der

8 8 Anlage 1: Module und Leistungsnachweise (1. bis 3. Semester) Prüfungen 1) Lfd. Nr. Modul / Teilmodul SWS Art der LV PL (e) (ne) Form Zulas sungsvor. Gewichtun g (ECTS) Vorgesehenes Sem. ECTS 1 Modul: BWL *) 5 Grundlagen der BWL 4 V/SU 1 2 Modul: Wirtschaftsmathematik *) Wirtschaftsmathematik 4 V/SU 1 3 Modul: Organisation *) 5 Organisation 4 V/SU 1 4 Modul: VWL I *) Grundlagen der Volkswirtschaftslehre Grundlagen der Wirtschaftspolitik 4 V/SU V/SU Modul: Rechnungswesen Rechnungswesen I 4 V/SU 4 1 Schriftlich/ Rechnungswesen II 4 V/SU Modul: Wirtschaftsprivatrecht Wirtschaftsprivatrecht I 4 V/SU Wirtschaftsprivatrecht II Modul: Englisch Englisch I Englisch II Modul: Statistik 5 Statistik 4 V/SU 2 9 Modul: Logistik 5 Logistik 4 V/SU 2 10 Modul: Wirtschaftsinformatik Wirtschaftsinformatik I (TEIL 1) Zertifikat Wirtschaftsinformatik II, 2 3 (TEIL 2) 10.3 Wirtschaftsinformatik III Zertifikat 3 3

9 Prüfungen 1) Lfd. Nr. Modul / Teilmodul SWS Art der LV PL (e) (ne) Form Zulas sungsvor. Gewichtun g (ECTS) Vorgesehenes Sem. ECTS 11 Modul: Kommunikationstraining Kommunikationstraining I X 2) Präsentation Kommunikationstraining II X 2) Modul: Steuern Steuern I 4 V/SU 4 2 Schriftlich/ Steuern II 4 V/SU Modul: Finanzierung und Investition 5 Finanzierung und Investition 4 V/SU 3 14 Modul: Marketing 5 Marketing 4 V/SU 3 15 Modul: Arbeitsrecht und Personalführung Arbeitsrecht Personalführung 4 V/SU 5 3 S UMME ) Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan 2) Anwesenheitstestat von 80% bei Übungen (Team- und Kreativitätsspiele) 3) Die Leistungsnachweise sehen nur das Prädikat mit/ohne Erfolg vor. *) vorrückungsrelevante Pflichtprüfungen von mindestens 20 ECTS bis zum Ende des 2. Semesters.

10 10 Anlage 2: Module und Leistungsnachweise (4. bis 7. Semester) Prüfungen 1) Lfd. Nr. Modul / Teilmodul SWS Art der LV PL (e) (ne) Form Zulas sungsvor. Gewichtun g (ECTS) Vorgesehenes Sem. ECTS 16 Modul: Allgemeinwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Allgemeinwissenschaftliche s Wahlpflichtfächer 4) 6 SU Schriftlich/60 6) u/o mündlich u/o Studienarbeit 4/ Modul: Fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer Fachwissenschaftliches Wahlpflichtfächer 5) 8 V/SU Schriftlich/60 6) 4/ Modul: Spezialisierungsmodul I 16 (Angebot siehe Anlage 3) 1 4/5 19 Modul: Spezialisierungsmodul II 16 (Angebot siehe Anlage 3) 1 4/5 20 Modul: Unternehmensführung und Business Management Simulation Unternehmensführung 4 V/SU 5 4 Schriftlich/60, Präsentation, Business Management PrA Praisarbeit 3 4 Simulation 21 Modul: VWL II 6 Volkswirtschaftspolitik 4 V/SU 4 22 Modul: Praktisches Studiensemester Praktisches Studiensemester Praisseminar 1 SU Wo. 3) Praisbericht, Präsentation Modul: Praisprojekt und Bachelorarbeit Berufsvorbereitendes Training und wissenschaftliches Arbeiten 23.2 Prais-/Researchprojekt 2 10 Wo. V/SU/ BL 2) 3) Projektarbeit 4 7 PrA Projektarbeit Kolloquium Koll. 3) Kolloquium mit Präsentation 23.4 Bachelorarbeit 10 Wo. 2 7 BA Abschlussarbeit 12 7 S UMME 120 1) Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan 2) Anwesenheit 3) Die Leistungsnachweise sehen nur das Prädikat mit/ohne Erfolg vor. 4) Mögliche Belegung: 3 AW-Fächer a 2 SWS/2 ECTS oder 1 Sprache a 4 SWS/4 ECTS + 1 AW-Fach a 2 SWS/2 ECTS

11 5) Mögliche Belegung: 4 WP-Fächer a 2 SWS/2 ECTS oder 1 Sprache a 4 SWS/4 ECTS + 2 WP-Fächer a 2 SWS/2 ECTS 6) Ausnahme: Sprachen, die 4 SWS/4 ECTS umfassen - diese werden 90 Minuten geprüft! 11

12 12 Anlage 3: Module und Leistungsnachweise / Ergänzung Spezialisierungsmodule I & II Prüfungen 1) Lfd. Nr. Modul / Teilmodul SWS Art der LV PL (e) (ne) Form Zulass ungsvor. Gewichtun g (ECTS) Vorgesehenes Sem. ECTS 18.1 / 19.1 International Management *) 4/5 16 a Cross Cultural Behaviour Patterns 4 SU Referat, Studienarbeit 6 b International Ta c Advanced English for Business Studies 5 d International Marketing e Internationale Wirtschaftsbeziehungen / 19.2 Rechnungswesen und Controlling *) 4/5 16 a Controlling-Instrumente 3 V/SU Schriftlich/120, b Bilanzanalyse, Einzel- und Konzernabschluss 4 V/SU 2 Fallstudien 12 c Prüfungswesen d DV-Anwendungen 3 V/SU schriftlich/90, Präsentation / 19.3 Prozessmanagement *) 4/5 16 a Prozessmanagement 4 V/SU 5 b Qualitätsmanagement 2 SU c IT zur Prozessunterstützung 2 SU 5 d Seminar 4 SU Präsentation, StA / 19.4 Unternehmensentwicklung und -beratung *) 4/5 16 a Geschäftsentwicklungsund Beratungsprogramme 6 V/SU 8 b Beratungsmanagement 2 c Seminar 4 SU Seminararbeit / 19.5 Informationsmanagement *) 4/5 16 a Auswahl und Einführung von Anwendungssystemen 4 V/SU 5

13 13 b Anwendungssoftware I 4 V/SU Zertifikate 5 c Anwendungssoftware II 4 SU / 19.6 Wirtschaftsrecht *) 4/5 16 a Ausgewählte Probleme des Handels- und Gesellschaftsrechts 4 V/SU 5 b Forderungsmanagement c d Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz Seminar Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht 6 4 SU Studienarbeit / 19.7 Personalmanagement *) 4/5 16 a Seminar 4 SU Seminararbeit 6 b c Case Studies in Human Resource Management Training, Development and Compensating Human Resources Studienarbeit, Präsentation 5 d e Managing Organizational Renewal and Change HR Planning, Marketing and Recruitment / 19.8 Bank-, Finanz- und Versicherungswirtschaft **) 4/5 16 a Finanzdienstleistungen b Nationale und internationale Finanzmärkte 5 c Wertpapiermanagement d Kreditgeschäft 5 e Seminar 4 SU Seminararbeit / 19.9 Logistik **) 4/5 16 a Logistikprozesse 4 SU 5 b Informatik in der Logistik 2 SU c Management logistischer Netzwerke 2 SU 5 d Seminar 4 SU Präsentation, Seminararbeit / Marketing **) 4/5 16 a b Strategische Marketingkonzepte Marketinginstrumente und Marketingforschung 4 V/SU 5 4 V/SU 5 c Seminar 4 SU Präsentation, 6

14 14 Seminararbeit / Steuern **) 4/5 16 a Abgabenordnung b Erbschaftsteuer/ Schenkungsteuer 5 c Vertiefung Steuern 4 V/SU 5 d Seminar 4 SU Präsentation, Seminararbeit / Unternehmensplanung und Business Intelligence **) 4/5 16 a b Betriebswirtschaftliche Entscheidungslehre Planungs- und Prognosesysteme 5 c Datamining 4 V/SU d Informationsquellen und - systeme 2 SU Fallstudien, Präsentation 8 e Seminar 2 SU Präsentation, Seminararbeit / Auslandsschwerpunkt: International Business Studies 4/5 16 1) Einzelheiten ergeben sich aus dem Studienplan *) Angebot immer im Sommersemester **) Angebot immer im Wintersemester Abkürzungsverzeichnis BA Bachelorarbeit BL Blended Learning studienbegleitende Leistungsnachweise (e =endnotenbildender, ne = nicht endnotenbildender ) PL Prüfung PrA Projektarbeit S Seminar Sem. Semester StA Studienarbeit SU seminaristischer Unterricht SWS Semesterwochenstunden V Lehrvortrag / Vorlesung

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