Allgemeine Informationen zum Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW)

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1 Allgemeine Informationen zum Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) Der Fachverband. Der Fachverband (DFLW) wurde 2002 von Fachleuten aus der Raumluft- und Wasserhygiene gebildet. Der Verein mit Sitz in Berlin hat es sich zur Aufgabe gemacht, auf diesem Fachgebiet zu informieren. Durch gezielte Aufklärungsarbeit soll die Öffentlichkeit für diese Themen sensibilisiert werden. Dabei ist es den Mitgliedern des Fachverbandes wichtig authentisch zu sein und sachlich zu argumentieren. Die Anzahl der Mitglieder des Fachverbandes wird gezielt konstant gehalten. Denn, da sind sich alle einig, nur so kann gewährleistet werden, dass der Fachverband seinen ursprünglichen Linien und Zielen folgt. Die Gremien. Der Vorstand sowie die weiteren Ämter setzen sich wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender: Dr. rer nat. Stefan Burhenne 2. Vorsitzender: Dr. Ing. Hans-Joachim Greunig 1. Rechnungsprüfer: Willibald Schodorf 2. Rechnungsprüfer: Michael Schrake 1. Schriftführer: Robert Priller 2. Schriftführer: Wolf Rienhardt Geschäftsführer: Fachausschussvorsitzender Wasser: Fachausschussvorsitzender Luft: Winfried Hackl Willibald Schodorf Robert Priller Die Ämter werden alle ehrenamtlich und neben den beruflichen Tätigkeiten der Amtsinhaber durchgeführt. Dies hat den entscheidenden Vorteil, bestehende Netzwerke auch für die Tätigkeiten des Fachverbandes zu nutzen - Beispielsweise bei der Gewinnung namhafter Dozenten für Schulungen und Seminare und aktuelle Geschehnisse in den Verband zu übertragen und dort gemeinschaftlich zu behandeln. Allgemeine Information DFLW e.v. Seite 1 von 3

2 Die Tätigkeitsfelder. Um eine umfassende Aufklärungsarbeit leisten zu können, engagieren sich die Mitglieder des DFLW in themenrelevanten Gremien und Verbänden und führen Informations- und Schulungsveranstaltungen zum Thema Raumluft- und Wasserhygiene durch. Des Weiteren arbeiten sie in der Forschung und Entwicklung und ergänzen beschriebene technische Standards durch eigene Richtlinienkompetenzen. So ist es dem Fachverband möglich, mit einem umfassenden Know-How relevante Themen der Branche aus unterschiedlichsten Blickwinkeln zu betrachten, zu hinterfragen und letztlich an die Öffentlichkeit weiter zu geben. Darüber hinaus zertifiziert der DFLW hygienerelevante Verfahren und/oder Geräte. Je nach Art und Umfang der Zertifizierung erfolgt dabei eine Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungsinstitutionen. Die Zielsetzung. Durch die beschriebenen Tätigkeitsfelder möchte der DFLW eine hygienisch unbedenkliche Luft- und Wasserqualität in Wohn,- Gewerbe- und Produktionsstätten sicherstellen. Zudem soll in der Öffentlichkeit das Bewusstsein für die Nachhaltigkeit sinnvoller Investitionen in haustechnischen Anlagen gefördert werden. Hierzu gehört auch die Information zu rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen, wenn grundlegende Hygienerichtlinien missachtet werden. Die Angebote. Neben der Aufklärungsarbeit in Gremien und Verbänden bietet der DFLW folgende Schulungen und Seminare an: - Trinkwasserhygiene - Schulung nach VDI 6023, Kategorie A und B* - Raumlufthygiene - Schulung nach VDI 6022, Kategorie A und B* - Messtechnik an RLT-Anlagen nach DIN EN Klimaworkshop nach DIN EN Fachsymposium Gebäude und Hygiene - Probenehmerschulungen *Der DFLW ist zertifizierter Schulungspartner des VDI Mit über Teilnehmern an den oben aufgeführten Seminaren und Schulungen in den vergangenen sechs Jahren konnte der DFLW bereits vielen Akteuren in den Branchen ein umfassendes Wissen auf diesen Gebieten weitergeben und die Relevanz der bestehenden Normen und Richtlinien verdeutlichen. Dies wurde letztlich durch die Unterstützung der im DFLW stark engagierten Firmen wie die BWT Wassertechnik GmbH, domatec GmbH, Oventrop GmbH und Co. KG oder Testo Akademie ermöglicht. Allgemeine Information DFLW e.v. Seite 2 von 3

3 Kontakt: Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) Marburger Straße Berlin Telefon: +49 (0) 30 / Fax: +49 (0) 30 / info@dflw.info Internet: Ansprechpartner: Winfried Hackl (Geschäftsführer) Allgemeine Information DFLW e.v. Seite 3 von 3

4 1. Vorsitzender DFLW e.v. Stefan Burhenne Dr. rer. nat. Stefan Burhenne ist Gründungsmitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) und als 1. Vorsitzender der Vereines von Beginn an maßgeblich an der Realisierung der Ziele des Fachverbandes beteiligt. Er promovierte in Chemie und arbeitete im Anschluss an sein Studium in der Industrie. Erst 1996 befasste sich der heute 52-jährige mit der Reinigung und Hygiene von Lüftungsanlagen. Bereits 1997 machte er sich selbstständig und kaufte schließlich im Jahr 2000 die Hydroclean GmbH und Co. KG. Als Geschäftsführer baut Dr. rer. nat. Burhenne das Unternehmen seitdem stetig aus. Es ist sein Verdienst, dass die Hydroclean GmbH und Co. KG heute eines der führenden Unternehmen für Reinigung und Sanierung von Lüftungsanlagen in Deutschland ist. Als zertifizierter Gutachter für Lüftungshygiene nach DIN ISO 9001:2008 ist es Dr. rer. nat. Burhenne wichtig, durch seine Tätigkeit innerhalb des Fachverbandes so viele Menschen wie möglich für dieses Thema zu sensibilisieren und über die Bedeutung von Hygiene in Lüftungsanlagen aufzuklären. Neben dem Vorsitz des DFLW e.v. ist er zudem seit 1998 Vorsitzender des Arbeitskreises für Wartung und Instandhaltung des Fachverbandes Gebäude Klima e.v. (FGK). Dr. rer. nat. Burhenne wohnt mit seiner Frau und seinen beiden Kindern in Stromberg. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 1 von 7

5 2. Vorsitzender DFLW e.v. Hans-Joachim Greunig Dr. Ing. Hans-Joachim Greunig ist seit 2004 Mitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) und wurde erstmals 2005 zum 2. Vorsitzenden des Vereines gewählt. Wie auch seine Vorstandskollegen wurde er im November 2010 in seinem Amt bestätigt. Als Vertriebsleiter (Süd) der Firma Späne GmbH leitet und verantwortet der promovierte Chemieingenieur bereits seit 2005 den Key-Account Hygiene in Industrie, Kommunen und Gesundheitswesen. Projektbegleitungen zur chemischen Sanierung von Hausinstallationen zählen genauso zu seinen Aufgaben wie das Referieren in Schulungen oder das Schreiben von Fachpublikationen mit den Schwerpunktthemen der Legionellen und Pseudomonaden. Als Diplom-Chemiker ist es ihm ein besonderes Anliegen, aktuellen Legionellen-Todesfällen wie 2010 in Ulm durch seinen Beruf und durch seine Arbeit im Rahmen des DFLW e.v. vorzubeugen und den noch immer vorherrschenden Missständen im Bereich der Luft- und Wasserhygiene gezielt entgegen zu wirken. Dr. Ing. Greunig lebt mit seiner Familie in Ubstadt-Weiher nahe Karlsruhe und engagiert sich in seiner Freizeit in weiteren Vereinen und der Kirche. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 2 von 7

6 1.Rechnungsprüfer und Fachausschuss-Vorsitzender des Bereiches Wasser DFLW e.v. Willibald Schodorf Willibald Schodorf ist Gründungsmitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) und ist neben seinem Amt als 1. Rechnungsprüfer der Fachausschussvorsitzende des Bereiches Wasser im Verband. Der diplomierte Chemiker ist seit 16 Jahren Prokurist der BWT-Wassertechnik GmbH und leitet dort das technische Geschäft. Zuvor arbeitete er als Bauleiter für Kraftwerke im In- und Ausland. Er ist Autor vieler Fachbeiträge und verfasst derzeit sein erstes Buch zum Thema Perfektes Wasser. Als Gründungsmitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) ist es dem 53-jährigen ein großes Anliegen eine hygienisch unbedenkliche Wasserqualität in Wohn-, Gewerbe-, und Produktionsstätten zu gewährleisten und die dafür notwendige Aufklärungsarbeit gemeinsam mit den weiteren Mitgliedern zu betreiben. Schodorf lebt mit seiner Familie in Itzehoe, im Südwesten Schleswig-Holsteins. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 3 von 7

7 2. Rechnungsprüfer DFLW e.v. Michael Schrake Michael Schrake ist seit 2006 Mitglied des DFLW e.v. und engagiert sich bereits in der zweiten Amtszeit als 2. Rechnungsprüfer im Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW). Der studierte Diplom Betriebswirt (FH) war von 1989 bis 2000 für die Firma Peiniger Unternehmen für Bauwerkserhaltung tätig und von 1993 ab Geschäftsführer der Peiniger Reinigung- und Dienstleistungsgesellschaft mbh im Bereich Infrastrukturelles Gebäudemanagement. Im Jahr 2000 wechselte er dann zur Gesec Hygiene und Instandhaltung GmbH und Co. KG und übernahm die Position des Geschäftsführers. Das für technische Tiefenhygiene in Großküchen, Sanitär- und raumlufttechnischen Anlagen bekannte Unternehmen gehört der Gesa Hygiene-Gruppe an übernahm Schrake innerhalb der Unternehmensgruppe zudem die Gesa Umwelthygienetechnik AG mit Sitz in der Schweiz und ist seitdem Geschäftsführender Gesellschafter. Der 46-jährige lebt mit seiner Familie in der Schweiz. Trotz seines Wohnortswechsels über die Grenzen Deutschlands hinaus ist Michael Schrake das Engagement im Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene weiterhin ein großes Anliegen. Denn an seiner Überzeugung, das Luft und Wasser den Menschen in einer hygienisch einwandfreien Qualität zur Verfügung gestellt werden muss, hat sich seit seinem Eintritt in den DFLW e.v. nichts geändert. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 4 von 7

8 1. Schriftführer und Fachausschuss-Vorsitzender des Bereiches Luft DFLW e.v. Robert Priller Robert Priller ist Gründungsmitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) und neben seinem Amt als Fachausschussvorsitzender des Bereiches Luft bereits in seiner dritten Amtszeit erster Schriftführer des Verbandes. Der studierte Diplom Ingenieur (FH), Fachrichtung Architektur, absolvierte vor seinem Studium eine Lehre als Heizungs- und Lüftungsbauer sowie eine Ausbildung zum staatl. geprüften Versorgungsmechaniker. Nach seinem Studium 1993 arbeitete er als technischer Leiter für die Firma Gesa Hygiene und Instandhaltung GbmH wechselte der 48-jährige dann zum FIRU Forschungsinstitut e.v. und übernahm die Geschäftsführung. Priller ist seit 2004 Geschäftsführender Gesellschafter der Firma domatec GmbH mit Sitz in Mühldorf. einem der führenden Unternehmen für Technische Hygiene in Gebäuden mit akkreditiertem Labor nach DIN Bereits 1999 veröffentlichte er Themenbeiträge zur Lufthygiene und gibt heute sein Wissen unter anderem in Schulungen des DFLW e.v. nach VDI 6022 Kat. A und B. weiter. Priller lebt mit seiner Frau und seinen zwei Kindern in Mühldorf und ist leidenschaftlicher Segler. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 5 von 7

9 2. Schriftführer des DFLW e.v. - Wolf Rienhardt Wolf Rienhardt ist seit April 2005 Mitglied des DFLW e.v. und engagiert sich bereits in seiner zweiten Amtszeit als 2. Schriftführer des Fachverbandes. Der studierte Energie- und Wärmetechniker (FH) lernte seinen Beruf von der Pieke auf. Bereits 1976 begann er seine Ausbildung als Gas- Wasserinstallateur und Klempner und ging seinem Beruf bis zu Beginn des Studiums 1985 nach machte er sich selbstständig. Es folgten zahlreiche Aufträge in unterschiedlichsten Bereichen der Branche. So erhielt er den Lehrauftrag für das Fach Anlagenbetrieb im Studiengang Facility Management und für das Praktikum Mess-, Steuer- und Regeltechnik an FH Gießen-Friedberg. Weiterhin war Rienhardt für die Justus- Liebig-Universität Gießen und den evangelischen Regionalverband Frankfurt am Main tätig. Hier verantwortete er von der Planung bis hin zur Instandhaltung die Anlagen der TGA für Kirchen-, Verwaltungs-, Veranstaltungs- und Laborgebäude. Zudem programmierte Rienhardt unter anderem Strategien für Regel- und Steuerung solarthermischer Anlagen. Seit Februar 2011 arbeitet er nun im Auftrag der cci Promotor Verlags- und Förderungsgesellschaft mbh mit Sitz in Karlsruhe und verantwortet dort die Programmentwicklung für Fachbücher und Schulungen in der Lüftungs-, Klima- und Kältetechnik. Der 53-jährige ist verheiratet und lebt mit seiner Frau und seinen drei Kindern in Wettenberg. Durch seine Mitgliedschaft im DFLW möchte er den meist negativen Erfahrungen aus der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Trinkwasser- und Klimaanlagen entgegenwirken und aktiv zur Verbesserung dieser Bereiche mitwirken. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 6 von 7

10 Geschäftsführer DFLW e.v. Winfried Hackl Winfried Hackl ist seit 2002 Mitglied des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW). Er gründete den Verein mit und hat, gemeinsam mit den anderen Gründungsmitgliedern, die Werte und Ziele definiert die den Fachverband noch heute prägen und in deren Sinne die Arbeit des Vereins ausgerichtet ist. Hackl ist diplomierter Energie- und Wärmetechniker. Bereits seit 1984 ist er für die BWT Wassertechnik GmbH tätig und leitet dort neben seiner Tätigkeit als Verkaufsingenieur den Vertrieb für Gewerbe- und Industrietechnik. Durch seine beratende Funktion bei Planern und Großkunden der BWT Wassertechnik GmbH erfährt er täglich wie wichtig die Aufklärungsarbeit im Bereich der Trinkwasserhygiene ist. Als Schulungsleiter der VDI 6023-Schulungen ist es ihm daher besonders wichtig, innerhalb der Branche das bestehende Wissen aber auch die Normen und Richtlinien an die Teilnehmer weiterzugeben. Hackl ist seit Vereinsgründung vom Vorstand zum Geschäftsführer berufen. Er leitet die Geschäfte des DFLW e.v. ehrenamtlich und bringt sich sehr stark ein, um die Ziele des Fachverbandes umzusetzen. Als Ansprechpartner für alle DFLW-Interessierten ist er in sämtliche Vorgänge und Abläufe involviert und ist, gemeinsam mit dem Vorstand, Entscheidungsträger. Der 57-jährige lebt in der Nähe von Gelnhausen von wo aus er auch die Geschäftsführung des DFLW ausübt. Unterstützt wird er dabei von seiner Tochter Anna Hackl und von Edith Walther. Vorstand und Geschäftsführung DFLW e.v. Seite 7 von 7

11 Hygieneschulung der Kategorie A und B nach VDI zur hygienebewussten Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen Als zertifizierter Schulungspartner des VDI leitet der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) die zweitägige Hygiene-Schulung der Kategorie A und B nach VDI Inhalt und Umfang der Schulung richten sich nach der VDI-6023 Richtlinie, der einschlägigen Normung, DVGW-Arbeitsblättern sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Trinkwasser. Veranstaltet wird die Schulung unter anderem gemeinsam mit der Firma BWT Wassertechnik GmbH, der domatec GmbH sowie der Oventrop GmbH und Co. KG. Schulungsinhalte: Die VDI-Richtlinie 6023 legt den Mindeststandard für die Hygiene in Trinkwasseranlagen fest. In ihr werden nicht nur Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen formuliert, sondern es werden auch Maßnahmen aufgezeigt, um den hygienisch-einwandfreien Zustand des Lebensmittels Trinkwasser sicherzustellen. Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verlangt den Stand der Technik anzuwenden, so dass Normen und anerkannte technische Richtlinien (VDI, DIN, DVGW, usw.) rechtlich bindend sind. "Hygiene" bedeutet, Krankheiten vorzubeugen bzw. ganz zu verhindern. Eine vernachlässigte Hygiene, die Krankheiten verursacht, hat juristische Konsequenzen für die "Betreiber einer Trinkwasseranlage". Die TrinkwV regelt den eindeutigen Verbotscharakter der Abgabe von Trinkwasser, welches nicht den Anforderungen entspricht. Im Seminar werden Kenntnisse über Hygienevorgaben und -prüfungen vermittelt. Weiter werden Problemzonen wie etwa Warmwasser, Stagnation, etc. in Theorie und Praxis erläutert sowie vorgeschriebene Wartungszyklen und -tätigkeiten aufgezeigt. Fachleute aus der Praxis präsentieren notwendige Maßnahmen bei einer eventuellen Kontamination (Basisdesinfektion, betriebs-, bau- und verfahrenstechnische Maßnahmen) und es wird über die geltende Verordnungs- und Gesetzeslage informiert. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab. Seminar-Information DFLW e.v. Seite 1 von 3

12 Teilnahmevoraussetzungen: Die Schulungsteilnehmer müssen ihre berufliche Qualifikation vor Beginn der Schulung nachweisen. Folgende Qualifikationen berechtigen einen Abschluss nach VDI mit Aushändigung eines Zertifikates nach erfolgreicher Abschlussprüfung: Zulassung VDI 6023, Kategorie B: Facharbeiter und Monteure mit berufsspezifischer Ausbildung Zulassung VDI 6023, Kategorie A und B: Ingenieure und Techniker sowie Meister der technischen Gebäudeausrüstung, technische Leiter aus Industrie und Mittelstand, Sachverständige, Fachplaner Am ersten Schulungstag werden die Inhalte nach VDI 6023, Kategorie B vermittelt. Die Inhalte der Kategorie A sowie die Abschlussprüfung folgen für den berechtigten Teilnehmerkreis am zweiten Schulungstag. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat nach erfolgreicher Absolvierung des Seminars. Leistungsauszug des Veranstalters, DFLW e.v.: - Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen - VDI Gebühren - Originale der VDI-Richtlinie personenbezogenes VDI-Zertifikat (bei bestandener Prüfung) - Verköstigung während des Seminars, organisiertem Abendprogramm sowie Übernachtung (bei zweitägigen Seminaren) Referentenpool: Die Referenten sind Fachleute aus der Branche und verfügen alle über die geforderten Qualifikationen nach VDI. Referentenauswahl: - Dr. Christa Ecker - Mikrobiologin, Landesamt für Soziales, Gesundheits- und Verbraucherschutz, Saarland - Christian Fischer - Leiter des BWT-Schulungszentrums - Dipl. Ing. Dieter Stich - Schulungsreferent, Oventrop GmbH und Co. KG Seminar-Information DFLW e.v. Seite 2 von 3

13 - PD-Dr. med. Frank Albert Pitten - Mediziner und Mikrobiologe am Institut für Krankenhaushygiene IKI GbR, Gießen - Dr. Ing. Hans Joachim Greunig - Vertriebsleiter, Späne GmbH - Dr. Ing. Jürgen Fahner - Verfahrensingenieur, BWT Wassertechnik GmbH - Dipl. Ing. Robert Priller Fachausschussvorsitzender Luft des DFLW e.v. - Dipl. Ing. (FH) Thomas Gunkel - techn. Vertrieb, BWT Wassertechnik GmbH - Dipl. Ing. Walther Tillner - Schulungsleiter, Oventrop GmbH und Co. KG - Dipl. Ing. Willibald Schodorf - Fachausschussvorsitzender "Wasser" des DFLW e.v. - Dipl. Ing. Winfried Hackl - Geschäftsführer des DFLW e.v. Kontakt zur Anforderung der Anmeldeunterlagen oder für Detailfragen: Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) Marburger Straße Berlin Telefon: +49 (0) 30 / Fax: +49 (0) 30 / info@dflw.info Internet: Ansprechpartner: Winfried Hackl (Geschäftsführer) Seminar-Information DFLW e.v. Seite 3 von 3

14 Hygieneschulung der Kategorie A und B nach VDI zur hygienebewussten Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung raumlufttechnischer Anlagen Als zertifizierter Schulungspartner des VDI leitet der Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) die zweitägige Hygiene-Schulung der Kategorie A und B nach VDI Eine erfolgreiche Teilnahme der Ausbildungslehrgänge zum Hygieneberater berechtigt u. a. zur Durchführung von Hygieneinspektionen nach VDI 6022 in raumlufttechnischen Anlagen. Veranstaltet wird die Schulung unter anderem gemeinsam mit der Firma BWT Wassertechnik GmbH, der domatec GmbH, der Hydroclean GmbH und Co. KG sowie der Testo Akademie. Schulungsinhalte: Die VDI Richtlinie 6022 legt den Mindeststandard für die Hygiene in raumlufttechnischen Anlagen fest. In ihr werden Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung raumlufttechnischer Anlagen und Komponenten formuliert und Maßnahmen aufgezeigt, um den hygienisch einwandfreien Zustand sicherzustellen. Die geltende Arbeitsschutzgesetzgebung verlangt den Stand der Technik anzuwenden, sodass Normen und anerkannte technische Richtlinien (DIN, VDI usw.) rechtlich bindend sind. Für die in der VDI 6022 vorgeschriebene Durchführung von Hygieneinspektionen ist eine Schulung nach Kategorie A (VDI 6022, Blatt 2) mit bestandener Prüfung Voraussetzung. Im Seminar der Kategorie A werden Kenntnisse über anspruchsvolle Hygienetätigkeiten und Prüfungen an RLT-Anlagen vermittelt. Problemzonen von RLT-Anlagen werden in Theorie und Praxis erläutert und vorgeschriebene Wartungszyklen und tätigkeiten aufgezeigt. Weiterhin wird über die geltende Verordnungs- und Gesetzeslage informiert. Diese Kenntnisse sind insbesondere für Ingenieure und Techniker wichtig, um künftigen Anforderungen in der täglichen Praxis gerecht zu werden. Das Seminar schließt, wie bereits erwähnt, mit einer schriftlichen Prüfung zum Erwerb des VDI-Zertifikates der Kategorie A. Teilnahmevoraussetzungen: Die Schulungsteilnehmer müssen ihre berufliche Qualifikation vor Beginn der Schulung nachweisen. Folgende Qualifikationen berechtigen einen Abschluss nach VDI mit Aushändigung eines Zertifikates nach erfolgreicher Abschlussprüfung: Zulassung VDI 6022, Kategorie B: Facharbeiter, Monteure und Wartungspersonal mit berufsspezifischer Ausbildung Seminar-Information DFLW e.v. Seite 1 von 3

15 Zulassung VDI 6022, Kategorie A und B: Ingenieure, Techniker und Meister Am ersten Schulungstag werden die Inhalte nach VDI 6022, Kategorie B vermittelt. Die Inhalte der Kategorie A sowie die Abschlussprüfung folgen für den berechtigten Teilnehmerkreis am zweiten Schulungstag. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat nach erfolgreicher Absolvierung des Seminars. Leistungen des Veranstalters, DFLW e.v.: - Aushändigung der vollständigen Seminarunterlagen - VDI Gebühren - Originale der VDI-Richtlinie personenbezogenes VDI-Zertifikat (bei bestandener Prüfung) - Verköstigung während des Seminars, organisiertes Abendprogramm sowie Übernachtung (bei zweitägigen Seminaren) Referentenpool: Die Referenten sind Fachleute aus der Branche und verfügen alle über die geforderten Qualifikationen nach VDI. Referentenauswahl: - Detlef Higgelke - Leiter der Testo-Akademie, Messverfahren und -technik - Ing. Rita Klammand Fachingenieurin, BWT Wassertechnik GmbH - Dipl. Ing. Robert Priller - Fachausschussvorsitzender "Luft" des DFLW e.v. - Dr. rer. nat. Stefan Burhenne - 1. Vorsitzender des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) - Dipl. Ing. Winfried Hackl, Geschäftsführer des Deutschen Fachverbandes für Luftund Wasserhygiene e.v. (DFLW e.v.) - Dipl. Ing. Willibald Schodorf - Fachausschussvorsitzender Wasser des DFLW e.v. Seminar-Information DFLW e.v. Seite 2 von 3

16 Kontakt zur Anforderung der Anmeldeunterlagen oder für Detailfragen: Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) Marburger Straße Berlin Telefon: +49 (0) 30 / Fax: +49 (0) 30 / info@dflw.info Internet: Ansprechpartner: Winfried Hackl (Geschäftsführer) Seminar-Information DFLW e.v. Seite 3 von 3

17 Schulungsangebote des DFLW e.v Bereich Trinkwasserhygiene März Datum Seminarbezeichnung Ort 22. und 23. Wasserhygieneschulung nach VDI Olsberg 6023, Kat. A und B April Datum Seminarbezeichnung Ort 12. und 13. Wasserhygiene: Probenehmerseminar Schriesheim Mai Datum Seminarbezeichnung Ort 17. und 18. Wasserhygieneschulung nach VDI Schriesheim 6023, Kat. A und B 19. und 20. Wasserhygieneschulung nach VDI 6023, Kat. A und B Innung, Heilbronn Juni Datum Seminarbezeichnung Ort 21. und 22. Wasserhygieneschulung nach VDI Olsberg 6023, Kat. A und B September Datum Seminarbezeichnung Ort 20. und 21. Wasserhygieneschulung nach VDI Schriesheim 6023, Kat. A und B Oktober Datum Seminarbezeichnung Ort 25. und 26. Wasserhygiene: Probenehmerseminar Schriesheim November Datum Seminarbezeichnung Ort 29. und 30. Wasserhygieneschulung nach VDI Schriesheim 6023, Kat. A und B Seminar-Information DFLW e.v. Seite 1 von 3

18 Bereich Lufthygiene April Datum Seminarbezeichnung Ort 07. und 08. Praxisorientierte Messtechnik an RLT Lenzkirch Anlagen (bei Freiburg) Mai Datum Seminarbezeichnung Ort 12. und 13. Klima DIN EN Lenzkirch (bei Freiburg) Juni Datum Seminarbezeichnung Ort 28. und 29. Lufthygieneschulung nach VDI 6022, Schriesheim Kat. A und B 30. und Praxisorientierte Messtechnik an RLT Anlagen Lenzkirch (bei Freiburg) September Datum Seminarbezeichnung Ort 22. und 23. Praxisorientierte Messtechnik an RLT Lenzkirch Anlagen (bei Freiburg) Oktober Datum Seminarbezeichnung Ort 11. und 12. Lufthygieneschulung nach VDI 6022, Schriesheim Kat. A und B 18. und 19. Klima DIN EN Lenzkirch (bei Freiburg) November Datum Seminarbezeichnung Ort 17. und 18. Praxisorientierte Messtechnik an RLT Lenzkirch (bei Anlagen Freiburg) Seminar-Information DFLW e.v. Seite 2 von 3

19 Symposium Oktober Datum Seminarbezeichnung Ort 13. und Fachsymposium Gebäude und Karlsruhe Hygiene Kontakt: Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. (DFLW) Marburger Straße Berlin Telefon: +49 (0) 30 / Fax: +49 (0) 30 / info@dflw.info Internet: Ansprechpartner: Winfried Hackl (Geschäftsführer) Seminar-Information DFLW e.v. Seite 3 von 3

20 Mitgliedsfirmen des DFLW e.v Mitglieder DFLW e.v. Seite 1 von 1

21 Aufnahmeantrag In Kenntnis und in Anerkennung der Vereinssatzung beantrage/n ich/wir hiermit die Aufnahme als Mitglied im DEUTSCHEN FACHVERBAND FÜR LUFT- UND WASSERHYGIENE e. V. als natürliche/juristische Person. vollständiger Name inkl. Namenszusatz: vollständige Adresse: bei juristischen Personen: vertreten durch (Name, Titel und Adresse) bei natürlichen Personen: beschäftigt als bei Firma in Geburtsdatum: Tel. - und Fax. Nummern: e Mail: Ort, Datum rechtsverbindliche Unterschrift Zur Beachtung: Nach 6 der Vereinssatzung ist der Beitrag im Voraus jährlich zu entrichten. Beitragssätze: Juristische Personen 700. p.a. Natürliche Personen 150. p.a. DFLW e.v., Marburger Str. 3, Berlin Vorstand: Dr. rer.nat. Stefan Burhenne Dr. Ing. Hans-Joachim Greunig Tel: 030/ Fax: 030/ Friedrich Wandersleben-Str. 8 Grüner Hof 6 Steuernummer: Stromberg Ubstadt-Weiher Tel: 06724/95305 Tel: 0172/ Geschäftsführer: Dipl. Ing. Winfried Hackl, Jägergasse 14, Gründau Tel: 0172/ Bankverbindung: VR Bank Bad Orb-Gelnhausen eg / BLZ: / Kt.Nr / DFLW e. V.

22 Satzung des DFLW e.v. A) Allgemeines 1 Name, Sitz (1) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach seiner Eintragung den Namen Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.v. [Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.]. (2) Sitz des Vereins ist Berlin 2 Vereinszweck (1) Zweck des Vereins ist der Umweltschutz, die Sicherstellung einer hygienisch unbedenklichen Luftund Wasserqualität in Wohn, Gewerbe- und Produktionsstätten zum Wohle der darin sich aufhaltenden oder arbeitenden Menschen. (2) Der Satzungszweck soll insbesondere durch folgende Aktivitäten des Vereins erreicht werden: Forschung und Weiterbildung, praxisnahe Informationspolitik gegenüber den Mitgliedern und der Öffentlichkeit, internationale Zusammenarbeit mit relevanten Hochschuleinrichtungen und Vereinigungen mit ähnlichen Aufgaben, Zusammenarbeit mit anderen gesellschafts- und wirtschaftspolitisch relevanten Gruppen. (3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigter Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein fördert im Rahmen seines Aufgabenbereichs und seiner Zwecksetzung seine Mitglieder und qualifizierte Personen mit Rat und Tat. (4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (5) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. (7) Die Vorstandsmitglieder erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit, die vom Vorstand jährlich neu festgesetzt wird. (8) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes muss das Vereinsvermögen der Deutschen Krebshilfe e.v. Bonn, übergeben werden. Satzung DFLW e.v. Seite 1 von 7

23 B) Mitgliedschaft 3 Mitgliedsarten (1) Die Mitgliedschaft können erwerben a) natürliche Personen b) juristische Personen c) Verbände und Organisationen mit Zwecken ähnlicher Art (2) Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung natürliche und juristische Personen oder Vertreter der in Ziffer 1c) dieses Paragraphen genannten Verbände und Organisationen werden, die sich besondere Verdienste um die Sicherstellung der Luft- und Wasserqualität erworben haben. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Mitglieder. 4 Erwerb der Mitgliedschaft (1) Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden; die Mitgliedschaft steht auch nicht rechtsfähigen Vereinen offen, soweit diese ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Verein durch eine von ihr benannte natürliche oder juristische Person wahrnehmen. Der Aufnahmeantrag ist unter Angabe des Namens, Alters und des Wohnsitzes und ggfs. Angabe der rechtlichen Verhältnisse, sofern Antragsteller nicht eine natürliche Person ist, einzureichen. 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Die Mitglieder sind verpflichtet, den Vereinszweck zu fördern und die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane zu befolgen. Es ist alles zu unterlassen, was dem Interesse und dem Ansehen des Vereins und der von ihm verkörperten Idee schaden könnte. (2) Die Mitglieder sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu benutzen. Sie haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist nicht zulässig. (3) Die Mitglieder sind berechtigt, das rechtlich geschützte Vereinszeichen sowie etwaige vom Verein beim Bundespatentamt zum Schutz gemeldete Zeichen in Ihren Geschäftsunterlagen zu Werbezwecken zu benützen. Satzung DFLW e.v. Seite 2 von 7

24 6 Beitrag (1) Der Beitrag ist im Voraus jährlich zu entrichten. Die Höhe des Beitrages setzt der Vorstand fest. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Beitrages befreit. (2) Mitglieder, die den Beitrag über den Schluss des Vereinsjahres hinaus nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie auf Beschluss des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden. Mitgliedern, die unverschuldet in Not geraten sind, können die Beiträge gestundet oder für die Zeit der Notlage teilweise oder ganz erlassen werden. (1) Die Mitgliedschaft geht verloren durch a) Tod, b) freiwilligen Austritt, c) Streichung aus der Mitgliederliste und d) Ausschluss 7 Erlöschen der Mitgliedschaft (2) Der freiwillige Austritt kann nur aufs Jahresende erfolgen und muss schriftlich bis zum 30.September gemeldet sein. (3) Mitglieder, die ihren Beitrag über den Schluss des Vereinsjahres hinaus nicht entrichtet haben, können auf Beschluss des Vorstandes unter den Voraussetzungen des 6 Abs.2, Sätze 1 und 2 aus der Mitgliederliste gestrichen werden. (4) Durch Beschluss des Vorstandes kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ausschließungsgründe sind insbesondere a) grobe Verstöße gegen Satzung und Interessen des Vereins sowie gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane, b) unehrenhaftes Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins. Satzung DFLW e.v. Seite 3 von 7

25 C) Vereinsorgane 8 Vereinsorgane Organe des Vereins sind a) der Vorstand und b) die ordentliche Mitgliederversammlung (1) Der Vorstand setzt sich zusammen aus 9 Vorstand a) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem 1. Schriftführer d) dem 2. Schriftführer e) dem 1. Rechnungsprüfer f) dem 2. Rechnungsprüfer (2) Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahlen erfolgen schriftlich in geheimer Abstimmung. (3) Alle Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. (4) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtsdauer aus, so ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Mitgliedes durch Zuwahl aus der Reihe der Vereinsmitglieder. 10 Geschäftsbereich des Vorstandes (1) Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende, die jeweils Alleinvertretungsbefugnis haben. [Gesetzliche Vertreter des Vereins sind der 1. und 2. Vorsitzende. Ein jeder von Ihnen vertritt den Verein allein. Im Innenverhältnis - aber ohne Rechtswirkung nach außen - gilt, dass sich der 2. Vorsitzende der Vertretung enthalten soll, wenn der 1. Vorsitzende nicht verhindert ist.] (2) Im Innenverhältnis, also ohne Rechtswirkung nach außen, gilt weiterhin, dass der gesetzliche Vertreter zu Rechtshandlungen, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 1.000,00 für den Einzelfall verpflichten, der schriftlichen Zustimmung des 1.Schriftführers und des 1.Rechnungsprüfers, bei deren Verhinderung des 2.Schriftführers bzw. 2.Rechnungsprüfers bedarf. 11 Beschlußfassung des Vorstandes Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind und mindestens ein Drittel der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1.Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied den Ausschlag. Satzung DFLW e.v. Seite 4 von 7

26 12 Geschäftsführer (1) Der Geschäftsführer wird vom Vorsitzenden im Einverständnis mit den übrigen Mitgliedern des Vorstandes berufen oder entlassen. Er unterliegt den Weisungen des Vorstandes. (2) Der Geschäftsführer verrichtet die Geschäfte des Vereins entsprechend dieser Satzung und den Beschlüssen von Mitgliederversammlung und Vorstand. Er nimmt an den Sitzungen von Mitgliederversammlung, Vorstand und Fachausschüssen beratend teil. (3) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf eine angemessene Aufwandsentschädigung. (4) Der Geschäftsführer muss Mitglied des Vereins sein. 13 Ordentliche Mitgliederversammlung (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich auf Einberufung durch den Vorstand statt. Die Mitglieder werden hierzu durch ein Rundschreiben eingeladen. Die Einberufung muss mindestens vier Wochen vor dem Termin zur Versammlung erfolgen und die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung und den Hinweis enthalten, dass Anträge aus der Reihe der Mitglieder mindestens fünf Tage vor dem Versammlungstermin dem Vorstand mit kurzer schriftlicher Begründung einzureichen sind ( 15). 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung (1) Die Mitgliederversammlung beschließt über a) die Genehmigung der Bilanz und der Jahresrechnung, b) die Entlastung des Vorstandes, c) die Neuwahl des Vorstandes, d) Satzungsänderungen, e) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder ( 17) und f) die Auflösung des Vereins (2) Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig ohne Rücksicht auf die Zahl der erscheinenden Mitglieder. Bei der Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins ist die Anwesenheit von drei Vierteln der beitragspflichtigen Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunfähig, so ist eine neue einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Bei der Einberufung der neuen Mitgliederversammlung ist darauf hinzuweisen, dass die nächste Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig sein wird. Satzung DFLW e.v. Seite 5 von 7

27 (3) Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet im Falle einer Wahl das Los, in anderen Fällen die Stimme des 1.Vorsitzenden oder dessen Vertreter. Änderungen der Satzung bedürfen einer Mehrheit von ¾ der stimmberechtigten Mitglieder. (4) Über die Verhandlungen und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem die Versammlung leitenden Vorsitzenden und dem 1.Schriftführer zu unterzeichnen ist. 15 Anträge Anträge an die Mitgliederversammlung aus der Reihe der Mitglieder sind mindestens 5 Tage vor dem Zusammentritt der ordentlichen Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung Der Vorstand kann außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Auf schriftliches Verlangen von mindestens einem Drittel aller Mitglieder muss der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine Mitgliederversammlung einberufen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend. D) Ausschüsse 17 Fachausschüsse (1) Zur Erfüllung einzelner Aufgaben können Ausschüsse von der Mitgliederversammlung und dem Vorstand eingesetzt werden. Die wesentliche Aufgabe dieser Ausschüsse besteht darin, die Vereinsorgane in einschlägigen Fragen zu beraten. (2) In die Fachausschüsse kann jedes Mitglied berufen werden, die für jeden Ausschuss auch den jeweiligen Vorsitzenden selbst bestimmen können. Diese Ausschüsse sind mit Zustimmung des Vorstandes berechtigt, Sachverständige zur Behandlung besonderer Fragen heranzuziehen. Die Vereinsorgane sind gehalten, die Fachausschussvorsitzenden vor der Entscheidung einschlägiger Fragen zu hören. Die Mitglieder des Vorstandes haben das Recht, jederzeit den Sitzungen der Fachausschüsse beizuwohnen. Die Fachausschüsse geben sich eine Geschäftsordnung, die der jeweiligen Genehmigung des Vorstandes bedarf. Satzung DFLW e.v. Seite 6 von 7

28 E) Schlussbestimmungen 18 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur von einer satzungsgemäß berufenen Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Regeln des 13 beschlossen werden. (2) Für den Fall der Auflösung des Vereins werden der 1.Vorsitzende, der 1.Schriftführer und der 1.Rechnungs-prüfer bzw. deren Stellvertreter zu Liquidatoren ernannt. Zur Beschlussfassung der Liquidatoren ist Einstimmigkeit erforderlich. Rechte und Pflichten der Liquidatoren bestimmen sich im Übrigen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Liquidation ( 47 ff. BGB). (3) Im Falle der Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Deutsche Krebshilfe e.v., Bonn 19 Salvatorische Klausel Sollte eine der Regeln dieser Satzung unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften nicht. 20 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung des Vereins tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Bemerkung: Die Eintragung des Deutschen Fachverbandes für Luft- und Wasserhygiene e. V. erfolgte am 19. Dezember 2002 durch das Amtsgericht Charlottenburg, Berlin in das Vereinsregister unter Nummer Nz Anschrift des Vereins ist: Marburger Str. 3, Berlin 1. Vorsitzender: Dr. rer. nat. Stefan Karl Burhenne 2. Vorsitzender Dr. Ing. Hans-Joachim Greunig 1. Schriftführer: Dipl. Ing. Robert Priller 2. Schriftführer: Dipl. Ing. Wolf Rienhardt 1. Rechnungsprüfer: Dipl. Ing. Willibald Schodorf 2. Rechnungsprüfer: Dipl. Betriebswirt Michael Schrake Vorsitzender Fachausschuss Wasser: Vorsitzender Fachausschuss Luft: Geschäftsführer: Dipl. Ing. Willibald Schodorf Dipl. Ing. Robert Priller Dipl. Ing. Winfried Hackl Berlin, Dezember 2004 Satzung DFLW e.v. Seite 7 von 7

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