Studierendeninfoveranstaltung Bachelor Chemie Wechsel der Prüfungsordnung
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- Mona Schmitz
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1 Studierendeninfoveranstaltung Bachelor Chemie Wechsel der Prüfungsordnung Prof. Dr. Uwe Ruschewitz Institut für Anorganische Chemie
2 28 (Prüfungsordnung vom ) (2) Am 30. September 2015 bereits an der Universität zu Köln für den Bachelorstudiengang Chemie eingeschriebene oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassene Studierende können unter Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen zum 1. Oktober 2016 das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Wechsel ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich zu beantragen und kann nicht rückgängig gemacht werden. (3) Am 30. September 2015 bereits an der Universität zu Köln für den Bachelorstudiengang Chemie eingeschriebene oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassene Studierende können ihr Studium gemäß den bisherigen Bestimmungen bis zum Ablauf des Wintersemesters 2018/19 beenden. Der Anspruch, das Studium nach den bisherigen Bestimmungen abzuschließen, erlischt mit Ablauf des Wintersemesters 2018/19. (4) Studierende, die nach Ablauf des Wintersemesters 2018/19 ihr Studium nicht nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen haben, können unter Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Wechsel ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich zu beantragen.
3 28 (Prüfungsordnung vom ) (2) Am 30. September 2015 bereits an der Universität zu Köln für den Bachelorstudiengang Chemie eingeschriebene oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassene Studierende können unter Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen zum 1. Oktober 2016 das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Wechsel ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich zu beantragen und kann nicht rückgängig gemacht werden. (3) Am 30. September 2015 bereits an der Universität zu Köln für den Bachelorstudiengang Chemie eingeschriebene oder als Zweithörerinnen oder Zweithörer zugelassene Studierende können ihr Studium gemäß den bisherigen Bestimmungen bis zum Ablauf des Wintersemesters 2018/19 beenden. Der Anspruch, das Studium nach den bisherigen Bestimmungen abzuschließen, erlischt mit Ablauf des Wintersemesters 2018/19. (4) Studierende, die nach Ablauf des Wintersemesters 2018/19 ihr Studium nicht nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen haben, können unter Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen das Studium nach dieser Ordnung fortsetzen. Der Wechsel ist bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses schriftlich zu beantragen.
4 Programm Zeit: Montag, 27. November 2017, 18:30 h Ort: Hörsaal II Inhalte: Neue Prüfungsordnung: Was ändert sich? Was sind die Vorteile, was die Nachteile? Wer sollte wechseln, wer dem Wechsel widersprechen? Wie läuft der Wechsel ab?
5 Prüfungsverwaltung PO 2011 / PO 2007 PO 2015 KLIPS 1.0 KLIPS 2.0
6 Studienverlaufsplan PO 2015 PO 2011
7 Studienverlaufsplan PO 2015 PO 2011
8 Studium Integrale PO 2011 / PO 2007 PO CPs aus MNF - Prüfung in MNF - benotet (4/180) - 2 CPs mit Prüfung - keine Versuchsrestriktion - unbenotet
9 Prüfungen PO 2011 / PO 2007 PO 2015 Bei Nichtbestehen: 1 x 3 neue Versuche für eine Prüfung Pflichtberatung Bei Nichtbestehen: 3 x 1 neuer Versuch für verschiedene Prüfungen > 140 CPs: ein weiterer Versuch Beratung empfohlen Bachelor-Kolloquium ist die letzte Prüfung des Studiums
10 Prüfungsrestriktionen PO 2011 / PO 2007 PO 2015 alle Prüfungen: n = 3 Allg. Chemie: n = OC I: n = PC I: n =
11 Modulzulassungsvoraussetzungen PO 2011 / PO 2007 PO 2015 meist nur Modul 1 OC I für OC II PC I für PC II
12 Notenverbesserung PO 2011 / PO 2007 PO 2015 Alle zum ersten angebotenen Prüfungstermin bestandenen Prüfungen können zum nächstmöglichen Termin zur Notenverbesserung wiederholt werden. Zusätzlich kann eine einzige bestandene Prüfung im gesamten Bachelorstudium unabhängig vom Zeitpunkt der ersten Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden. entfällt! Im gesamten Bachelorstudium kann eine bestandene Prüfung zur Notenverbesserung wiederholt werden.
13 Zusammenfassung Studium Integrale 3 CPs aus MNF mit Prüfung 2 CPs mit Prüfung (+) Gesamtnote 1,2 oder besser mit Auszeichnung Prüfungswiederholung 1 x 3 neue Versuche 3 x 1 neuer Versuch + ab 140 CPs: ein weiterer Versuch Änderung Prüfungsform 1 x auf Antrag der Nur auf Antrag des - Studierenden Prüfers AlC, OC I, PC I N = 3 N = + Alte PO (2011) Neue PO Bewertung aus Studierendensicht Studienverlauf Modul GWP +/- +/- Modulzulassungsvoraussetzungen Notenverbesserung Nach bestandenem erstmöglichen Versuch am direkt darauf folgenden Termin plus 1 x zeitunabhängig OC I OC II PC I PC II 1 x zeitunabhängig - -
14 Wer sollte wechseln? Wer nicht? Nicht wechseln sollte, wer voraussichtlich bis zum Ende des WiSe 2018/19 ( ) sein Bachelor-Studium erfolgreich abschließen kann. Achtung: Schriftlicher Widerspruch bis zum notwendig! Formular dafür war der Einladungsmail angehängt. Den unterschriebenen Widerspruchsantrag bitte im Briefkasten von Frau Dr. Henneken einwerfen (HS 113a).
15 Wer sollte wechseln? Alle anderen Achtung: Wer nicht bis zum einen schriftlichen Widerspruch (s. oben) einlegt, wird automatisch in die neue Prüfungsordnung von 2015 überführt.
16 Wie läuft der Wechsel ab, was muss ich tun? Wenn Sie nicht bis zum schriftlich widersprechen (s. oben), erfolgt der Wechsel automatisch und unwiderruflich! Die Umschreibung durch das Studierendensekretariat erfolgt am 10. und 11. Januar Sie werden per Mail informiert, dass der Wechsel vollzogen wurde. Der Prüfungsausschuss (Dr. Henneken, Prof. Ruschewitz) führt auf Basis Ihres aktuellsten Transcripts of Records Anerkennungen durch, die in KLIPS 2.0 gemäß der Prüfungsordnung von 2015 übertragen werden. Kreditpunkte Noten Fehlversuche
17 Wie läuft der Wechsel ab, was muss ich tun? Sie erhalten die Gelegenheit, sich die übertragenen Anerkennungen in KLIPS 2.0 anzusehen und zu überprüfen. Sie bestätigen die Korrektheit der Anerkennungen per Unterschrift. Falls gewünscht, können Sie vor dem einen Termin für eine persönliche Beratung vereinbaren. Die Beratungen werden von Dr. Henneken und Prof. Ruschewitz durchgeführt. Bei sehr vielen Anfragen wird voraussichtlich eine weitere Info- Veranstaltung angeboten. Der Wechsel soll nach unseren Planungen bis zum abgeschlossen sein.
18 Hinweise zum Wechsel in die neue PO Bei einem Wechsel in die neue Prüfungsordnung werden Fehlversuche, die nach der bisherigen Prüfungsordnung unternommen wurden, anerkannt, soweit bereits nach der bisherigen Prüfungsordnung eine Versuchsrestriktion bei den entsprechenden Prüfungsleistungen bestand. Bestand zuvor keine Versuchsrestriktion, gelten bisher erfolglos versuchte Prüfungsleistungen als nicht unternommen. Hat ein/e Studierender/e im Rahmen der alten Prüfungsordnung eine versuchsbeschränkte Prüfung dreimal nicht bestanden und wurden ihm/ihr zum Erbringen dieser Prüfungsleistung gemäß der alten Prüfungsordnung drei weitere Versuche eingeräumt, so reduziert sich die Anzahl der gemäß 20 (1) der Prüfungsordnung vom zu beantragenden zusätzlichen Prüfungsversuche um die Anzahl der im Rahmen der alten Prüfungsordnung verwendeten weiteren Prüfungsversuche.
19 Organisatorische Konsequenzen Nach dem ist eine Prüfungsanmeldung zu Modulen nach der alten Prüfungsordnung nicht mehr möglich. Bereits angemeldete Prüfungen können noch nach der alten Prüfungsordnung abgelegt werden. Bei Modulen, die zum noch nicht abgeschlossen sind bzw. in denen noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht sind, können bisherige (Teil-)Leistungen anerkannt werden. Dies wird entsprechend auf dem Anerkennungsformular vermerkt. Module, die sich über zwei Semester erstrecken, können bei einem Prüfungsordnungswechsel während der Modullaufzeit nicht nach zwei verschiedenen Prüfungsordnungen studiert werden. Das Modul wird nach der Prüfungsordnung geregelt, in die gewechselt wird. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Ggf. erforderliche Sonderregelungen werden im Anerkennungsformular vermerkt.
20 Organisatorische Konsequenzen Auch nach dem müssen Modul- und Prüfungsanmeldungen zunächst weiterhin direkt im Prüfungsamt (Frau Groth-Lüdtke) erfolgen. Prüfungsergebnisse müssen in dieser Zeit zunächst händisch verwaltet werden und werden später in KLIPS 2.0 übertragen. Sie werden informiert, wann eine online-nutzung von KLIPS 2.0 für Sie möglich ist. Dies wird voraussichtlich nach dem der Fall sein. Achtung: im Zeitraum Ende Dezember Mitte März wird es nicht möglich sein, aktuelle Transcripts of Records z.b. für Bafög, Wohnheime etc. zu erstellen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen.
21 FAQ Was passiert mit dem Pflichtmodul F&A? (PO 2007) F&A wird, wenn es schon erfolgreich absolviert wurde, als WP-Modul anerkannt. Sollten schon zwei weitere WPs erfolgreich absolviert worden sein, kann es als SI angerechnet werden.
22 PO 2007
23 FAQ Was passiert mit dem Pflichtmodul F&A? (PO 2007) F&A wird, wenn es schon erfolgreich absolviert wurde, als WP-Modul anerkannt. Sollten schon zwei weitere WPs erfolgreich absolviert worden sein, kann es als SI angerechnet werden. Bekommen PO-Wechsler bevorzugt Plätze im GWP Kurs, um ihr Studium zügig abschließen zu können? Wenn nur noch GWP fehlt, werden wir dies entsprechend berücksichtigen. Wie werden Teilleistungen offener Module übertragen? Teilleistungen (z.b. abgeschlossene Praktika) werden anerkannt. Für die (noch nicht abgeschlossene) Modulabschlussprüfung gilt dann die neue PO.
24
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