Betriebsstellenbuch KombiTerminal Burghausen

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1 [BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen!] Version 2.2, gültig ab Betriebsstellenbuch KombiTerminal Burghausen Anlage 1 zu den NBS-KTB Betriebsstellenbuch für Mitarbeiter und Verkehrsunternehmen Beschreibung der geltenden Richtlinien

2 Inhaltsverzeichnis 1 Änderungen, Gültigkeit Änderungshistorie Stellen, an denen das Betriebsstellenbuch ausliegt 4 2 Beschreibung der Anlage (2) a) und (2) a): Betriebsstellen Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift Zugang Gleis 17 und Fdl Burghausen Wackerwerk Nutzlängen der Gleise Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und wagen Anlagen für den Containerumschlag Sicherung des Bahnbetriebes während Containerumschlag Anlagen zur Zugbildung Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken Reguläre Betriebs- und Terminalöffnungszeiten Lageplan des Terminals Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr innerdienstliche Überwege Fernsprecheinrichtungen Leitsysteme Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung Zugbahnfunk Rangierfunk Meldungen über Störungen und Vorkommnisse Erste-Hilfe-Material Feuerlöscher Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Neigungsverhältnisse mobile Schadwageninstandsetzung : Signalanlagen Stellwerke Weichen Zählwerke Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen 12 3 Anschlußbedienung Bedienung durch Zugfahrt mit Übergang in Rangierfahrt Ausfahrt mit Übergang in eine Zugfahrt Rangierfahrten Wck Terminal 14 KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 2

3 3.4 Rangierfahrten Terminal Wck Rangierfahrten im Terminal Einfahrt mit Zug- und Schiebelok (nur nach gesonderter Vereinbarung) 15 4 Gültigkeit von betrieblichem Regelwerk 17 5 Angaben zum Regelwerk : Züge fahren und Rangieren : Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß melden b): Regeln für das Fernsprechbuch / : Melden an den Fahrdienstleiter, daß der Zug vorbereitet ist (1) / (1) b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an den Triebfahrzeugführer, daß das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist (1) b): Unvorhergesehene Fahrten als Zug des Gelegenheitsverkehrs verkehren lassen Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement (2): Schneeräumfahrten verboten : Signalanlagen bedienen, Allgemeines Abschnitt 2 (2): Nachweis von Unregelmäßigkeiten, ggf. Meldung an Fdl; einmalig auftretende Unregelmäßigkeiten Abschnitt 2 (6): Geräte, Werkzeuge Abschnitt 9 (1): Arbeits- und Störungsbuch Abschnitt 12 (2): Nachweis der Verständigung bei auftretenden Unregelmäßigkeiten Abschnitt 11 (3): Maßnahmen nach Auffahren einer Weiche 19 6 Anlagen Lage im Netz Gleisplanskizze Muster Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen 24 KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 3

4 1 Änderungen, Gültigkeit 1.1 Änderungshistorie Version Datum Änderung Einarbeitung der Vorgaben der Aufsichtsbehörde Einarbeitung der Erfahrungen aus dem Wirkbetrieb, insbesondere der Abläufe in Abschnitt 3, Ermöglichen der straßenseitigen Krantätigkeit bei Fahrten von Eisenbahnfahrzeugen, Absetzen von Notrufen bei Nichtbesetzung des Disponenten ausgehende Züge in Doppeltraktion bespannen Umstellung auf neue Fahrdienstvorschrift Zulassung von mehreren arbeitenden Tfz Aufnahme mobile Instandsetzungseinheit redaktionelle Änderungen Eisenbahnbetrieb bei Nichtbesetzung Disponent Orientierungszeichen für Bremsprobeanlage Erweiterung 2. Kran geschobene Einfahrt mit 2. Tfz Änderung Rangierfunk redaktionelle Änderungen 1.2 Stellen, an denen das Betriebsstellenbuch ausliegt KTB Burghausen o Terminalleiter o Eisenbahnbetriebsleiter o Disponent DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn o Bezirksleiter Betrieb o Fahrdienstleiter Burghausen Wackerwerk Eisenbahnverkehrsunternehmen, die die Infrastruktur der KTB benutzen, haben ihren Personalen das Betriebsstellenbuch in geeigneter Weise (auch auszugsweise) zugänglich zu machen. KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 4

5 2 Beschreibung der Anlage (2) a) und (2) a): Betriebsstellen Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift Die Eisenbahninfrastruktur des KombiTerminal Burghausen (KTB, nachfolgend Terminal genannt) ist eine öffentliche Serviceeinrichtung nach gemäß 2 (3c) 3. AEG und ist im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, mit dem Infrastrukturanschluß an der Weiche 200 an das Schienennetz angebunden. Postanschrift Kombiterminal Burghausen: Kombiterminal Burghausen GmbH Terminalstraße Burghausen Der Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, befindet sich am Ende der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke Die Streckenklasse ist D4. Die Anschlußgrenze bildet das Grenzzeichen der Weiche 200 in km 0,049. Die Betriebsführung im Bahnhofsteil Wackerwerk obliegt dem Fdl Burghausen Wackerwerk. Postanschrift Fdl Burghausen Wackerwerk: Infrastrukturbetreiber DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Südostbayernbahn Friedrich-Ebert-Straße Mühldorf Fahrdienstleiter Fdl Burghausen Wackerwerk c/o Wacker Chemie AG Abt. MW-L-2 LP 1901, PK 16 Johannes-Hess-Straße Burghausen Von der Strecke 5726 können über die Weiche 200 Zugfahrten in das Gleis 17 des Terminals eingelassen und aus dem Gleis 17 des Terminals abgelassen werden. Überdies sind Rangierfahrten aus dem Bf Burghausen Wackerwerk in das Terminal und aus dem Terminal in den Bf Burghausen Wackerwerk möglich. Die Betriebsführung zwischen der Anschlußgrenze am Grenzzeichen der W 200 (km 0,049) und dem Ls 17 III obliegt dem Fdl Burghausen Wackerwerk. Hinter dem Ls 17 III (Ortsstellbereich) darf sich jeweils nur eine Rangierfahrt bewegen. Dies wird dadurch sichergestellt, daß der Fdl Burghausen Wackerwerk eine Aufschreibung über die in das Terminal eingelassenen Triebfahrzeuge führt. Ein weiteres Triebfahrzeug darf nur eingelassen werden, wenn im Terminal mindestens drei Gleise belegt sind bzw. das zuvor eingelassene Triebfahrzeug aus eigener Kraft das Terminal nicht mehr verlassen kann. Hierzu muß der Fdl Burghausen Wackerwerk dem im Terminal befindlichen Triebfahrzeug zuvor ein Rangierverbot aussprechen. Sind bereits drei Gleise im Terminal belegt, kann nach besonderer Abstimmung zwischen EVU und Terminalleitung mit Zug- und Schiebelok (Sandwich) eingefahren werden (siehe hierzu Punkt 3.6). Das Gleis 17 mündet am Ls 17 II in km 0,700 in einen EOW-Bereich mit einer Fahrwegstelltafel FT1 In km 1,410. Über diesen EOW-Bereich werden über die Weichen 501, 502 und 504 die Krangleise 1 4 angebunden. Am westlichen Ende werden die Krangleise über die Handweichen 511, 512 und 514 wieder zusammengeführt und enden im Stumpfgleis 24, dessen Gleisabschluß sich in km 2,310 befindet. Die Betriebsführung im gesamten Terminal erfolgt nach Fv DB (Ril und Fahrdienstvorschrift ). Höhenlage über NN: 413 m KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 5

6 Die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben für die Betriebsführung des Fdl Burghausen Wackerwerk auf der Infrastruktur des Terminals werden vom Bezirksleiter Betrieb der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn, in Mühldorf unter der Aufsicht des Eisenbahnbetriebsleiters der KTB wahrgenommen. Im übrigen Terminal erfolgen die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben durch den Eisenbahnbetriebsleiter der KTB Zugang Gleis 17 und Fdl Burghausen Wackerwerk Das Gleis 17 und der Fdl Burghausen Wackerwerk befinden sich auf dem Werkbereich der Wacker Chemie AG. Alle Personen (auch mit Zügen ankommendes Zugpersonal) benötigen für den Aufenthalt im Werkbereich der Wacker Chemie AG eine Sicherheitsunterweisung und Zugangsberechtigung durch den Werkschutz der Wacker Chemie AG. Ansprechpartner für die Zugangsberechtigung: Wacker Chemie AG Herr Eisenbahnbetriebsleiter Klaus Vorderhuber Johannes-Hess-Straße Burghausen Tel.: / Mail: klaus.vorderhuber@wacker.com Nutzlängen der Gleise Das Gleis 17 ist zwischen der Weiche 200 und dem Ls 17 II das Hauptgleis, das übrige Gleis 17 und alle weiteren Gleise sind Nebengleise. Hauptgleise [m] Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen Nebengleise [m] Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen kranbare Länge Länge: 20 Die zulässige Wagenzuglänge der Gleise ergibt sich aus der angegebenen Nutzlänge abzüglich 36 m - für das Triebfahrzeug 20 m, für die Signalsicht 5 m, für ungenaues Halten 5 m und für das Strecken des Zuges 6 m. Da im Gleis 24 nur ein Tfz umfahren kann und Triebfahrzeuge im Terminal nicht getrennt werden dürfen, kann das Terminal nicht mit eingehenden Zügen in Doppel- oder Mehrfachtraktion befahren werden. Ausgehende Züge können in Doppel- und Mehrfachtraktion bespannt werden, wenn die Triebfahrzeuge zusammengekuppelt vom Gemeinschaftsbahnhof aus auf den Ausgangszug zugeführt werden (Lage der Achszähler beachten). KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 6

7 Im Terminal können keine Triebfahrzeuge abgestellt werden. Abstellmöglichkeit für Triebfahrzeuge und Schadwagen besteht im Bahnhof Burghausen Pbf, Gleis 3. Dieses Gleis kann als APS-Gleis bei DB Netz Vertrieb München angemietet werden Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen Reisezüge dürfen im Terminal nicht verkehren Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und wagen Gefahrgutzüge und wagen dürfen nur in den Gleisen 1 4 abgestellt werden Anlagen für den Containerumschlag Die Gleise 1 4 sowie die straßenseitigen Fahr-/Lade- und Abstellspuren sind durch zwei schienenfahrbare Portalkräne überspannt. Die Portalkräne verfügen über Kombinationsspreader mit Twistlocks und Greifarmen. Maximale Tragfähigkeiten Portalkran im Twistlock-Betrieb (obere Eckbeschläge) im Greifzangenbetrieb 36 t 41 t Zulässige intermodale Ladeeinheitengrößen: sowie pallet wide -Ladeeinheiten Sicherung des Bahnbetriebes während Containerumschlag Zur Sicherung des Bahnbetriebes vor den Gefahren aus den Anlagen für den Containerumschlag dürfen Fahrten von Schienenfahrzeugen erst zugelassen werden, nachdem der Disponent bestätigt hat daß beide Kräne für den Gleisbereich gesperrt sind. Sind die Kräne für den Gleisbereich gesperrt, darf straßenseitig weiter gekrant werden. Werden die Kräne für den Gleisbereich gesperrt, ist es verboten daß sich diese über der Schotterfläche bewegen. Über der Asphaltfläche dürfen sich die Kräne während der Sperrung für den Gleisberiech weiter bewegen Anlagen zur Zugbildung Am südlichen Ende der Krangleise befindet sich jeweils zwischen den Gleisen 1 und 2 sowie 3 und 4 eine Bremsprobeanlage mit abgesetzten Bedieneinrichtungen jeweils in der Mitte und am nördlichen Ende der Krangleise. Um die Bremsprobeeinrichtung nutzen zu können, müssen einfahrende Garnituren mit dem Ende auf Höhe der Bremsprobeanlage halten. Der jeweilige Halteplatz für den Tf kann diesem durch den Zugabfertiger (Zabf) des EVU mitgeteilt werden. Dem Tf stehen hierfür auch Orientierungszeichen zur Verfügung Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken Strecke 5723 Mühldorf Tüßling Garching Garching Freilassing Streckenklasse D 4 CE 5725 Tüßling Burghausen D Burghausen Wackerwerk D Reguläre Betriebs- und Terminalöffnungszeiten Im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, ruht teileweise die Arbeit. Während dieser Zeit sind keine Zugfahrten von dem und in das Terminal sowie keine Rangierfahrten zwischen den Ls 17 I und 17 III möglich. KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 7

8 Die Dienstruhen des Bf Burghausen Wackerwerk ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: Bedienungsfahrten außerhalb der Betriebszeiten sowie Leistungen im Terminal außerhalb der regulären Terminalöffnungszeiten sind gesondert zu vereinbaren. Es gelten die Bestimmungen der NBS-KTB für Leistungen außerhalb der Regelöffnungszeit sowie das Befahren des Zuführungsgleises Lageplan des Terminals Lageplan siehe Anlage Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr Es sind keine Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr im Gleisanschluß der KTB vorhanden innerdienstliche Überwege Innerdienstliche Überwege befinden sich im Gleis 17 und im Gleis 24. Für beide Überwege ist die Benutzung durch Verkehrsteilnehmer nur nach besonderer schriftlicher Gestattung zugelassen. Beide Überwege sind mit Absperrketten vor unbefugter Benutzung gesichert Fernsprecheinrichtungen KombiTerminal Burghausen: Disponent Basa 901/ Post 01835/ Fax 08677/ GSM-R funktionale Adressierung Mail info@kt-burghausen.de Kranführer Kran 1 Basa 901/ Post 01835/ GSM-R funktionale Adressierung Rg01 Zum Absetzen von Notrufen bei Nichtbesetzung des Disponenten. Kranführer Kran 2 Basa 901/ Post 01835/ GSM-R funktionale Adressierung Rg02 Zum Absetzen von Notrufen bei Nichtbesetzung des Disponenten. KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 8

9 Benachbarte Betriebsstellen: Fdl Burghausen Wackerwerk Basa 9635/314 Fax 9502/3304 GSM-R GSM-R Kurzwahl 1350 Rangiergebietsnummer LeiDis-Fl Mail Fdl Mühldorf 4 Basa 9634/154 Fax 9634/211 GSM-R GSM-R Kurzwahl 1351 Mail fdl.muehldorf.mmf@deutschebahn.com Leitsysteme Der Fdl Burghausen Wackerwerk ist mit dem System LeiDIS-Fl ausgestattet. Am Terminalbetrieb Beteiligte können über den Fdl Burghausen Wackerwerk jederzeit Informationen über den Zuglauf einholen Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung entfällt Zugbahnfunk Zugfahrten in das Terminal bleiben bis zur Beendigung der Zugfahrt am Ls 17 II im Zugbahnfunk GSM-R Rangierfunk Die Kommunikation zum Fdl Burghausen Wackerwerk und unter den Teilnehmern im Rangierfunk erfolgt über GSM-R Rangierfunk im Verfahren RiR (Rangieren in Rangierfunkgruppen). KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 9

10 Umschaltpunkte Einfahrten als Zugfahrt ZBF nach RiR Gruppe 02 nach Halt in Gleis 17 als Rangierfahrt RiR Gruppe 01 nach Gruppe 02 in Gleis 17 Ausfahrten Übergang in Zugfahrt RiR Gruppe 02 nach ZBF nach Durchfahrt Gleis 17 als Rangierfahrt RiR Gruppe 02 nach Gruppe 01 RiR Daten Rangiergebiet: Rangiergebietsnummer Rangierfunkgruppe 02 funktionale Adressierungen: Ww MWck Langwahl Ww MWck Kurzwahl 1350 Tfz 1 Tfz 2 Rangierbegleiter Tf01 Tf02 Rb01 Disponent KTB Rb02 CT 8: Zugabfertiger Rb03 Kranführer Kran I Rg01 CT 8: Kranführer Kran II Rg02 CT 8: Meldungen über Störungen und Vorkommnisse Betrieblich örtlich zuständiger Mitarbeiter ist der Fdl Burghausen Wackerwerk. Meldungen nach Abschnitt 4 sind an diesen zu richten. Dieser gibt die Meldungen gemäß des Betriebsstellenbuches des Bf Burghausen Wackerwerk weiter. Sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen, ist die Meldung über GSM-R Notruf abzugeben Erste-Hilfe-Material Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Dispogebäude beim Disponenten KTB Feuerlöscher Die Lage der 12 Pulver-Feuerlöscher sind im Lageplan Anlage 1 eingezeichnet Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Hemmschuhe und Radvorleger dürfen ausschließlich an den sechs dafür vorgesehenen Ständern aufbewahrt werden. Die Ständer für je 5 Hemmschuhe oder Radvorleger befinden sich jeweils zwischen den Gleisen 1 und 2 sowie 3 und 4 am südlichen Ende, in der Mitte und am nördlichen Ende der Krangleise. KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 10

11 Neigungsverhältnisse Die Gleise 1 bis 4 und 24 haben eine Neigung von 0,000. Das Gleis 17 weist folgende Neigungsverhältnisse auf (größer 2,5 fett gedruckt): km 0,029 km 0,231: 0,646 km 0,231 km 0,769: 0,106 km 0,769 km 0,794: 15,641 km 0,794 km 0,817: 11,449 km 0,817 km 0,854: 3,500 km 0,854 km 1,468: 8,599 ab km 1,468: 0, mobile Schadwageninstandsetzung Zugangsberechtigte zur Infrastruktur der KTB können mobile Einheiten zur Schadwageninstandsetzung beauftragen. Zur Absicherung der zur Schadwageninstandsetzung eingesetzten Personen sind folgende Regelungen zu beachten: Der Wagenmeister beantragt beim Disponenten (GSM-R , Basa: 901/ ) die Sperrung des Krans für das betreffende Gleis und beim bözm (Fdl Burghausen Wackerwerk (GSM-R ) die Sperrung des betreffenden Gleises vor Fahrten (Uv-Sperrung). Der Wagenmeister schafft erforderliche Voraussetzungen zur Durchführung der Gleissperrung im Auftrag des Fdl Burghausen Wackerwerk (z.b. Aufstellen einer Wärterhaltscheibe) : Signalanlagen Stellwerke DrS 2 (Wck): Stellwerksbauform: Gleisbildstellwerk Bauform DrS 2, Inbetriebnahme: 1971 Streckenblock: Streckenrichtung Gegenrichtung - Wackerwerk - Burghausen Der Wagenmeister meldet dem Disponenten und dem bözm (Fdl Burghausen Wackerwerk) nach Beendigung der Arbeiten den Wegfall des Grundes für die Sperrung des Kranes bzw. der Gleissperrung. Er schafft im Auftrag des Fdl Burghausen Wackerwerk die Voraussetzungen zur Aufhebung der Gleissperrung (z.b. Entfernen der Wärterhaltscheibe). Hauptsignale/Sperrsignale: Esig/Asig/Hs Bezeichnung Standort Form- /Lichtsignal Zs 1 Indusi Stromversorgung Ls Ls 17 I 0,059 Lichtsignal nein 2000 Hz Netzstrom Ls Ls 17 II 0,700 Lichtsignal nein 2000 Hz Netzstrom Ls Ls 17 III 0,780 Lichtsignal nein Nein Netzstrom KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 11

12 EOW: Stellwerksbauform: Tiefenbach EOW, Typ TMC-EOW, Inbetriebnahme: 2014 Weichenlage- und Ordnungsmelder (WLM): Esig/Asig/Hs Bezeichnung Standort Form- /Lichtsignal Zs 1 Indusi Stromversorgung WLM W 501 Spitze WLM W 1 1,436 Lichtsignal - - Netzstrom WLM W 502 Spitze WLM W 2 1,478 Lichtsignal - - Netzstrom WLM W 504 Spitze WLM W 4 1,521 Lichtsignal - - Netzstrom Weichen Bezeichnung Standort (W-Spitze) Verschlußart Isolierung Fern-/ ortsgestellt Weichenheizung Festgelegt 501 1,447 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 502 1,490 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 504 1,533 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 511 2,210 wartungsarmer nein ortsgestellt nein nein Klammerverschluß 512 2,245 wartungsarmer nein ortsgestellt nein nein Klammerverschluß 514 2,280 wartungsarmer Klammerverschluß nein ortsgestellt nein nein Zählwerke entfällt Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern Gleisfreimeldeabschnitt von bis EOW Fahrwegstelltafel FT1 in km 1,413 Gleis 1: Az in Gl 1, km 1,569 Gleis 2: Az in Gl 2, km 1,569 Gleis 3: Az in Gl 3, km 1,526 Gleis 4: Az in Gl 4, km 1, Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen Gleisfreimeldeabschnitt von bis 17 I Ls 17 I in km 0,059 Ls 17 II in km 0, II Ls 17 II in km 0,700 Ls 17 III in km 0,780 KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 12

13 3 Anschlußbedienung 3.1 Bedienung durch Zugfahrt mit Übergang in Rangierfahrt 1. Fdl stellt Teilfahrstraße nach Gleis 17. [Bedingung: Ls 17 III in Haltstellung, Gleis frei] 2. Nach dem Stellen der Einfahrzugstraße nach Gleis 17 vereinbart der Fdl mit dem Disponent KTB die Fahrt in das Terminal über GSM-R Rangierfunk. [Hinweis: Das EVU stimmt sich vorab mit der KTB über die Gleiskapazitäten ab] 3. Disponent KTB veranlaßt, daß im Gleisbereich nicht mehr gekrant wird, bestätigt dies dem Fdl und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden soll (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 4. Zug fährt bis Ls 17 II und hält dort, Ende der Zugfahrt. 5. Tf meldet sich über GSM-R Rangierfunk bei Fdl. Der Fdl teilt dem Tf das Gleis mit, in das er eingelassen werden soll. Anschließend vereinbart der Tf unter Angabe seiner Tfz-Nummer und seines Namens die Rangierfahrt in das betreffende Gleis. 6. Der Fdl weist die Nummern der einfahrenden Tfz und den Namen des Tf im Fernsprechbuch nach. 7. Der Fdl stellt das Ls 17 II auf Sh 1. [Bedingung: Dem Nachweis beim Fdl ist zu entnehmen, daß sich kein weiteres Tfz im Terminal befindet bzw. ein Rangierverbot ausgesprochen wurde.] 8. Der Tf fährt zum Standort der Fahrwegstelltafel und stellt sich den Fahrweg in das betreffende Gleis ein. 9. Einfahrt mit Wagenzug: Tf fährt in das eingestellte Gleis bis das Ende der Rangierfahrt die Höhe der Bremsprobeeinrichtung erreicht hat. [Zabf des EVU teilt dem Tf mit, wann er zu halten hat bzw. Tf verwendet Orientierungszeichen] Einfahrt einer Lz-Fahrt: Tf fährt in das eingestellte Gleis bis an die zu bespannende Wagengruppe heran. 10. Tf meldet dem Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans für den Gleisbereich (Nachweis im Fernsprechbuch). [Hinweis: Analog zu Abschnitt 1 kann der Tf die Aufgabe aus 10. dem Zabf übertragen Folgt das Abkuppeln und Umfahren des Tfz unmittelbar, wird die Meldung nach 10. nicht abgegeben das weitere Verfahren erfolgt nach Punkt 3.5] 3.2 Ausfahrt mit Übergang in eine Zugfahrt 1. Zugvorbereitung (Bremsprobe, Zugabfertigung): Wagenmeisterfunk über GSM-R Rangierfunk. 2. Der Tf meldet seinen Zug dem Fdl über GSM-R Rangierfunk (Kurzwahl 1350) unter Angabe seiner Tfz-Nummer und der Zuglänge fertig. 3. Der Fdl verständigt den Disponenten über Rangierfunk über die bevorstehende Rangierfahrt aus dem Terminal und holt sich die Bestätigung ein, daß im Gleisbereich nicht mehr gekrant wird (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 4. Der Fdl stellt die Ausfahrteilzugstraße und die Rangierstraße in das Gleis 17 ein und teilt dies dem Tf mit. 5. Anschließend fährt der Tf aus dem Terminal in das Gleis 17. Der Fahrweg der EOW-Weichen wird achszählergesteuert eingestellt. Nach Befahren des Achszählers (25 m vor dem Herzstück der ersten Weiche) muß der Tf seine Ge- KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 13

14 schwindigkeit so verringern, daß er bis zum Erkennen der Stellung der Weiche vor dieser anhalten kann. 6. Hat die Fahrt aus dem Terminal die Krangleise vollständig geräumt, meldet sich der Tf über GSM-R Rangierfunk beim Disponenten und meldet ihm dies. [Dies ist in der Regel spätestens auf Höhe des Ls 17 III der Fall.] Daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans für den Gleisbereich (Nachweis im Fernsprechbuch). 7. Im Gleis 17 geht die Rangierfahrt ohne Halt in eine Zugfahrt über. Der Fdl weist die Tfz-Nummern der ausfahrenden Tfz nach. 3.3 Rangierfahrten Wck Terminal 1. Tf vereinbart mit Fdl Burghausen Wackerwerk über GSM-R Rangierfunk unter Angabe der Tfz-Nummer die Rangierfahrt vom Gemeinschaftsbahnhof in das Terminal. 2. Fdl Wck vereinbart bei Längen über 100 Meter mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 zu. 3. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in das Gleis 17 ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls II oder mündlich über GSM-R Rangierfunk zu. 4. Fdl vereinbart mit Disponent KTB Fahrt in Terminal über GSM-R Rangierfunk. [Hinweis: Das EVU stimmt sich vorab mit der KTB über die Gleiskapazitäten ab] 5. Disponent KTB veranlaßt, daß im Gleisbereich nicht mehr gekrant wird, bestätigt dies dem Fdl und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden soll (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 6. Der Fdl teilt dem Tf das Gleis mit, in das er eingelassen werden soll und stellt das Ls 17 II auf Sh 1. [Bedingung: Dem Nachweis beim Fdl ist zu entnehmen, daß sich kein weiteres Tfz im Terminal befindet bzw. ein Rangierverbot ausgesprochen wurde.] 7. Der Fdl weist die Nummern der einfahrenden Tfz und den Namen des Tf nach. 8. Tf fährt bis zum Standort der Fahrwegstelltafel und stellt sich den Fahrweg in das entsprechend Gleis ein. 9. Einfahrt mit Wagenzug: Tf fährt in das eingestellte Gleis bis das Ende der Rangierfahrt die Höhe der Bremsprobeeinrichtung erreicht hat. [Zabf des EVU teilt dem Tf mit, wann er zu halten hat bzw. Tf verwendet Orientierungszeichen] Einfahrt eines einzelfahrenden Tfz: Tf fährt in das eingestellte Gleis bis an die zu bespannende Wagengruppe heran. 10. Tf meldet dem Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans für den Gleisbereich (Nachweis im Fernsprechbuch). [Hinweis: Analog zu Abschnitt 1 kann der Tf die Aufgabe aus 10. dem Zabf oder einem Rangierbegleiter übertragen Folgt das Abkuppeln und Umfahren des Tfz unmittelbar, wird die Meldung nach 10. nicht abgegeben das weitere Verfahren erfolgt nach Punkt 3.5] KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 14

15 3.4 Rangierfahrten Terminal Wck 1. Der Tf holt sich als Voraussetzung für die Rangierfahrt vom Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Bestätigung, daß im Gleisbereich nicht mehr gekrant wird(nachweis im Fernsprechbuch). [Hinweis: Analog zu Abschnitt 1 kann der Tf die Aufgabe aus 10. dem Zabf oder einem Rangierbegleiter übertragen] 2. Anschließend fährt der Tf aus dem Terminal in das Gleis 17. Der Fahrweg der EOW-Weichen wird achszählergesteuert eingestellt. Nach Befahren des Achszählers (25 m vor dem Herzstück der ersten Weiche) muß der Tf seine Geschwindigkeit so verringern, daß er bis zum Erkennen der Stellung der Weiche vor dieser anhalten kann. 3. Hat die Fahrt aus dem Terminal die Krangleise vollständig geräumt, meldet sich der Tf über GSM-R Rangierfunk beim Disponenten und meldet ihm dies. Daraufhin veranlaßt dieser die die Freigabe des Krans für den Gleisbereich (Nachweis im Fernsprechbuch). 4. Am Ls 17 III vereinbart der Tf mit dem Fdl über GSM-R Rangierfunk die Fahrt vom Gleis 17 in den Gemeinschaftsbahnhof unter Angabe der Tfz-Nummern. 5. Der Fdl weist die Tfz-Nummern der ausfahrenden Tfz mit dem Namen des Tf nach. 6. Fdl Wck vereinbart bei Längen über 100 m mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 am Ls 17 I zu. 7. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in den Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls II oder mündlich über GSM-R Rangierfunk zu. 3.5 Rangierfahrten im Terminal Für Rangierfahrten im Ortsstellbereich des Terminals stellt sich der Tf den Fahrweg selbst ein. Als Voraussetzung für jede Rangierfahrt im Terminal holt sich der Tf über GSM-R Rangierfunk vom Disponenten KTB die Bestätigung ein, daß der Kran für den Gleisbereich gesperrt ist (Nachweis im Fernsprechbuch). Nach Beendigung der Rangierfahrt meldet der Tf dies dem Disponenten der KTB, woraufhin dieser den Kran für den Gleisbereich wieder freigibt (Nachweis im Fernsprechbuch). Zusammengekuppelte Triebfahrzeuge (Doppel- oder Mehrfachtraktion) dürfen im Terminal nicht getrennt werden. 3.6 Einfahrt mit Zug- und Schiebelok (nur nach gesonderter Vereinbarung) 1. Fdl stellt Teilfahrstraße nach Gleis 17. [Bedingung: Ls 17 III in Haltstellung, Gleis frei] 2. Nach dem Stellen der Einfahrzugstraße nach Gleis 17 vereinbart der Fdl mit dem Disponent KTB die Fahrt in das Terminal über GSM-R Rangierfunk. [Hinweis: Das EVU stimmt sich vorab mit der KTB über die Gleiskapazitäten ab] 3. Disponent KTB veranlaßt, daß im Gleisbereich nicht mehr gekrant wird, bestätigt dies dem Fdl und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden soll (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 4. Zug fährt mit Zuglok (Tf 1) bis Ls 17 II und hält dort, Ende der Zugfahrt. Nach Einfahrt des Zuges setzt ein Tfz (Tf 2) in das Gleis 17 um und wird an den KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 15

16 eben eingefahrenen Zug angekuppelt (Sandwich). (Funktionale Anmeldung: Tf02) Der Tf 2 teilt dem Tf 1 seine Tfz-Nummer mit. 5. Tf 1 meldet sich über GSM-R Rangierfunk beim Fdl. Der Fdl teilt dem Tf 1 das Gleis mit, in das er eingelassen werden soll. Anschließend vereinbart der Tf 1 unter Angabe der beiden einfahrenden Tfz-Nummern und seines Namens die Rangierfahrt in das betreffende Gleis. 6. Der Fdl weist die Nummern der einfahrenden Tfz und den Namen des Tf im Fernsprechbuch nach. 7. Der Fdl stellt das Ls 17 II auf Sh 1. [Bedingung: Dem Nachweis beim Fdl ist zu entnehmen, daß sich kein weiteres Tfz im Terminal befindet bzw. ein Rangierverbot ausgesprochen wurde.] 8. Die Rangierfahrt hält auf Höhe der Fahrwegstelltafel. Das Tfz 1 wird von der Rangierfahrt abgekuppelt. Das Tfz 1 stellt sich an der Fahrwegstelltafel den Fahrweg in ein anderes Gleis als Tfz 2 einfahren soll, fährt anschließend in dieses und hält dort. Das Tfz 2 darf sich während dieses Vorganges nicht bewegen. Der Tf 1 bestätigt dem Tf 2, daß sein Fahrzeug hält. Anschließend stellt der Rangierbegleiter an der Fahrwegstelltafel den Fahrweg in das vom Fdl bekanntgegebene Gleis und der Tf 2 fährt in das eingestellte Gleis bis das Ende der Rangierfahrt die Höhe der Bremsprobeeinrichtung erreicht hat. [Zabf des EVU teilt dem Tf mit, wann er zu halten hat bzw. Tf verwendet Orientierungszeichen] 9. Nach der Beendigung der Rangierfahrt bestätigt der Tf 2 dem Tf 1, daß er hält. Anschließend fährt der Tf 1 in den Gemeinschaftsbahnhof bis zum Ls 17III und meldet sich dort beim Fdl (Nachweis der ausfahrenden Tfz-Nummer im Fernsprechbuch). 10. Nach Verlassen des Weichenbereiches durch den Tf 1 meldet der Tf 2 dem Disponenten KTB über GSM-R Rangierfunk die Beendigung der Rangierfahrten im Kranbereich. Anschließend gibt der Disponent KTB den Kran wieder frei. [Hinweis: Diese Meldung kann auch durch den Rangierbegleiter abgegeben werden. Aufgrund der Lage der Kontakte der Achszähler können Tfz 1 und Tfz 2 nicht miteinander gekuppelt werden.] KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 16

17 4 Gültigkeit von betrieblichem Regelwerk Folgendes betriebliches Regelwerk ist auf der Infrastruktur der KTB anzuwenden: Ril 123 Ril 301 Ril 408 Ril Ril Ril 423 Ril Ril Ril Ril Ril Ril Ril 483 Ril 492 Die Richtlinien sind unter folgendem Link abrufbar: Außerdem gültig ist das Bedienungshandbuch für die elektrisch ortsgestellten Weichen (erhältlich bei der Terminalleitung). KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 17

18 5 Angaben zum Regelwerk : Züge fahren und Rangieren : Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß melden Der Disponent KTB und der Fdl Wck melden sich gegenseitig Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß. Vor Arbeitsschluß läßt der Disponent der KTB den Kran für den Gleisbereich sperren und meldet dies dem Fdl (Nachweis im Fernsprechbuch). Für zu erwartende Fahrten in das Terminal während der Nichtbesetzung des Disponenten teilt dieser dem Fdl Burghausen Wackerwerk die Gleise mit, in die diese eingelassen werden. Außerdem teilt er ihm die Anzahl der im Terminal freien Gleise mit. Mit der Meldung über die Arbeitsaufnahme des Disponenten gilt der Kran als für den Gleisbereich als nicht mehr gesperrt, sofern der Meldung dies nicht ausdrücklich hinzugefügt wird b): Regeln für das Fernsprechbuch Beim Disponenten der KTB und dem Fdl Burghausen Wackerwerk liegen Fernsprechbücher für häufig gegebene Meldungen auf. Das Sperren und Entsperren des Krans, Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß sowie sonstige betriebliche Meldungen sind in diesen nachzuweisen. Das Fernsprechbuch ist nach dem letzten Eintrag ein halbes Jahr bei der aufliegenden Stelle aufzubewahren / : Melden an den Fahrdienstleiter, daß der Zug vorbereitet ist Der Triebfahrzeugführer meldet die Abfahrbereitschaft über GSM-R (1) / (1) b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an den Triebfahrzeugführer, daß das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist Wenn die Fahrtstellung eines Gruppenausfahrsignales vom Triebfahrzeugführer nicht erkannt werden kann, teilt der Fdl die Fahrtstellung dem Triebfahrzeugführer nach Modul b) mit (1) b): Unvorhergesehene Fahrten als Zug des Gelegenheitsverkehrs verkehren lassen Das Einlegen von Gelegenheitsverkehren, Baumaschinen und sonstigen Nebenfahrzeugen erfolgt durch DB Netz Vertrieb. Durch das beantragende EVU ist bei der Trassenbestellung ein Gleisgebot für Gleis 17 anzugeben. Die EVU und der Disponent der KTB tauschen sich an jedem Betriebstag über zu erwartende Zugfahrten und vorhandene Gleiskapazitäten aus Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement Ereignisse nach Ril 423 sind unverzüglich dem Fdl Burghausen Wackerwerk zu melden. Dieser verständigt die Notfall-Leitstelle München. Die Meldung über Ereignisse nach Ril 423 kann über die Rangierfunkgeräte beim Disponenten und beim Kranführer oder wenn dies nicht möglich ist über jede andere Fernsprechverbindung abgegeben werden. Zuständiger Notfallmanager ist der Notfallmanager Mühldorf der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn. Die Verständigung des Notfallmanager erfolgt über die Notfall- Leitstelle München. Der Aufruf von Fremdrettungskräften erfolgt ebenfalls durch die Notfall-Leitstelle München. Notfalltechnik wird vom Notfallmanager nach Rücksprache mit dem Eisenbahnbetriebsleiter über die Notfall-Leitstelle München angefordert (2): Schneeräumfahrten verboten Schneeräumfahrten sind nicht zugelassen KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 18

19 : Signalanlagen bedienen, Allgemeines Abschnitt 2 (2): Nachweis von Unregelmäßigkeiten, ggf. Meldung an Fdl; einmalig auftretende Unregelmäßigkeiten Alle Unregelmäßigkeiten an Signalanalgen, auch einmalige Fehler, sind unmittelbar an den Fdl Burghausen Wackerwerk zu melden Abschnitt 2 (6): Geräte, Werkzeuge Werkzeuge, Signal- und andere Hilfsmittel für Unregelmäßigkeiten an der Eisenbahninfrastruktur sind beim Fdl Wck vorhanden. Dies sind Kurbel für Weichenantrieb Spannungsabschalter HV Abschnitt 9 (1): Arbeits- und Störungsbuch Für den Bahnhof Burghausen Wackerwerk und das Terminal wird ein gemeinsames Arbeitsund Störungsbuch aufgelegt Abschnitt 12 (2): Nachweis der Verständigung bei auftretenden Unregelmäßigkeiten Aufgetretene Störungen und die Abgabe der Meldung durch den Fdl Burghausen Wackerwerk an die Meldezentrale Mühldorf (Basa: 9634/400) sind mit Uhrzeit in das Arbeits- und Störungsbuch einzutragen Abschnitt 11 (3): Maßnahmen nach Auffahren einer Weiche Eine aufgefahrene Weiche darf erst wieder befahren werden, nachdem der ordnungsgemäße Zustand der Weiche durch das örtliche Betriebspersonal wie Fahrdienstleiter und Weichenwärter, die technische Fachkraft Sig oder Fahrbahn geprüft worden ist. Zugpersonal und Lokführer sind nicht berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand einer Weiche festzustellen. KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 19

20 6 Anlagen

21 6.1 Lage im Netz KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 21

22 6.2 Gleisplanskizze KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 22

23 KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 23

24 6.3 Muster Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen Besonderes Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen zur Bedienung KTB - Bft Wackerwerk Begonnen am:..., abgeschlossen am... Inhalt:...Seiten Anleitung 1. Sie müssen die Meldungen im vollen vorgeschriebenen Wortlaut geben. 2. Die Tagesangabe müssen Sie um Mitternacht bei unterbrochener Arbeitszeit nach Arbeitsbeginn quer über den Spaltenbau eintragen. 3. Meldungen, deren Wortlaut nicht durch die Spalten 1 4 vorgegeben sind, dürfen sie quer über den Spaltenbau schreiben. Anhang zu den örtlichen Richtlinie Fdl Burghausen/Bft Wackerwerk Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen WCK -KTB KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 24

25 1a 1b 2a 2b 2c 3a 3b 3c 4 5a 5b 5c Arbeits- Kran Rangierfahrt mit Kran Rangierfahrt mit auf- gesichert Loknummer... gesichert Loknummer... im Abgabe Zeit Annahme nahme schluß für von Gleis 17 für nach Gleis 17 Gleis 17 durch durch angekommen von/an Fahrt nach nach KTB Gleis Fahrt aus von KTB Gleis (Std/Min) KTB - Fdl Hinfahrt Gleis Loknummer Gleis Gleis Loknummer Gleis (Std/Min) (Name) (Std/Min) (Name) KTB Name (KTB) 07:00 Name (Fdl) 3 Name (KTB) 07:20 Name (Fdl) Rückfahrt Name (Fdl) 07:22 Name (Tf) 2 Name (KTB) 11:00 Name (Fdl) Name (Tf) 11:01 Name (Fdl) 11:04 Name (Fdl) KTB Name (KTB) 16:00 Name (Fdl) Rangierfahrt innerhalb KTB 24 Name (KTB) 07:44 Name (Tf) Anhang zu den örtlichen Richtlinie Fdl Burghausen/Bft Wackerwerk Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen WCK -KTB KombiTerminal Burghausen, Betriebsstellenbuch V2.2 25

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