Lüftungskonzept für Schimmelfreiheit und ausreichende Luftqualität
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- Christa Feld
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1 Lüftungskonzept für Schimmelfreiheit und ausreichende Luftqualität Inhalt 1. Allgemeines 2. Sicherstellung einer ausreichenden Lüftung zur Feuchteabfuhr 2.1 Berechnungsgang Feuchteabfuhr 2.2. Was ist zu tun, wenn eine lüftungstechnische Maßnahme zur Feuchteabfuhr notwendig ist? 3. Sicherstellung einer ausreichenden Luftqualität für die Menschen 3.1 Nachweis der Luftqualität 3.2 Aufwand für Nachweis der Luftqualität 3.3 Beispiele zur Luftqualität Bürogebäude Vortragsraum (z.b. Schulklasse) 4. Resümee Ausgabe:
2 1. Allgemeines Schimmelfreie Gebäude ohne aktives Zutun der Nutzer ist eine Forderung die in Deutschland durch das Lüftungskonzept nach DIN gewährleistet wird. Für alle Neubauten bzw. lüftungsrelevanten Sanierungen (z.b. 1/3 der Fenster neu) ist in Deutschland ein Nachweis zu erbringen ob für die ausreichende Feuchteabfuhr eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist oder nicht. In Österreich gibt es derzeit zwar weder in den OIB-Richtlinien noch in den Normen explizite Forderungen nach einem Lüftungskonzept. Jedoch wird in der OIB-Richtlinie 3 (und damit in den Bautechnikverordnungen der Länder) eine ausreichende Lüftung gefordert. Wann allerdings im Einzelfall lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich sind oder nicht, muss individuell entschieden werden die Vorgangsweise zu dieser Enzscheidungsfindung ist derzeit noch nicht genormt. In diesem Vorschlag wird daher angelehnt an die DIN sowie an die Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft des BMLFUW/Österreichische Akademie der Wissenschaften ein System skizziert, das auch in Österreich umgesetzt werden kann und zu der Entscheidung führt, ob und gegebenenfalls welche lüftungstechnischen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Im österreichischen Lüftungskonzept ist neben der ausreichenden Feuchteabfuhr (Schimmelfreiheit) für Wohngebäude auch die Prüfung einer für die Menschen in den Aufenthaltsräumen enthalten. Seite 2
3 2. Sicherstellung einer ausreichenden Lüftung zur Feuchteabfuhr Der Nachweis für die Gewährleistung schimmelfreier Gebäude ohne aktives Fensterlüften sollte in Österreich gleich wie in Deutschland erfolgen. 2.1 Berechnungsgang Feuchteabfuhr Abbildung 1: Lüftungstechnische Maßnahme notwendig? (Quelle: VFW) Durch Vorgaben an die Mindestdichtheit in der OIB-Richtlinie 6 muss jedoch gewährleistet sein, dass der bauphysikalisch maximale Luftwechsel von 3,0 (sollte eigentlich auf 1,5 verschärft werden) beim Luftdichtigkeitstest keinesfalls überschritten werden darf. Die Berechnung der Volumenströme für Infiltration und Feuchteschutz kann analog der Berechnungsmethode in der DIN erfolgen. Diese Prüfung ist nur für Wohngebäude vorgesehen. Informationsbroschüre bzw. kostenloses Berechnungstool für Lüftungskonzept nach DIN Was ist zu tun, wenn eine lüftungstechnische Maßnahme zur Feuchteabfuhr notwendig ist? Wenn der vorangegangene Nachweis zeigt, dass eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist um die Schimmelfreiheit ohne aktives Zutun der Nutzer zu gewährleisten, muss ein System eingebaut werden, welches den notwendigen Luftaustausch sicherstellt. Beispiele für Maßnahmen: Zentrale oder wohnungsweise Komfortlüftung Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung Abluftanlage Automatische Fensterlüftung Seite 3
4 3. Sicherstellung einer ausreichenden Luftqualität für die Menschen Die Erfüllung der Forderungen des Lüftungskonzeptes nach DIN stellt nur die Feuchteabfuhr sicher. Eine für die Menschen, die von den Bautechnikverordnungen der Länder bei allen Neu- und Umbauten gesetzlich gefordert wird, ist damit noch nicht gewährleistet und wird im Lüftungskonzept für Österreich berücksichtigt. Für neu errichtete, sowie für bestehende Innenräume bei umfassenden Sanierungen, muss nachgewiesen werden, dass im Winter, durch eine zumutbare aktive Fensterlüftung, zumindest die Raumluftqualitätsklasse 3 nach ÖNORM S 5703 (Einzelwerte von < ppm CO 2 -Absolut zu mehr als 75% der Zeit) eingehalten wird. Ansonsten ist eine lüftungstechnische Maßnahme zu setzen. Bei mechanischen Lüftungen soll die Raumluftqualitätsklasse 2 nach ÖNORM S 5703 (Einzelwerte von < ppm CO 2 -Absolut zu mehr als 75% der Zeit) eingehalten werden. Damit wird auch die gesetzliche Forderung der Bautechnikverordnungen der Länder nach ausreichender Lüftung erfüllt. Die zumutbare Frequenz für Fensterlüftung für einzelne Aufenthaltsräume beträgt: Wohnraum: alle 2 Std. Schlafraum: alle 8 Std. Schulungsraum (z.b. Schulklassen) alle 45 Min Büro: alle 2 Std. Wenn die notwendigen Lüftungsintervalle für eine Fensterlüftung durch die Nutzer kürzer sind, um das geforderte CO 2 -Niveau einzuhalten, ist davon auszugehen, dass (evtl. zusätzlich zur Fensterlüftung) eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist. Seite 4
5 Mindestanforderungen für die Raumluftqualität Beschreibung Ziel für Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen Anforderungen für neu errichtete und renovierte Innenräume für den dauerhaften Aufenthalt von Personen (ausgenommen Schlafräume) Anforderungen für Innenräume im Bestand für den dauerhaften Aufenthalt von Personen, neu errichtete Schlafräume Anforderungen für Innenräume mit geringer Nutzungsdauer durch Personen Für die Nutzung durch Personen nicht akzeptabel Verteilung der CO 2 -Werte ppm absolut > 75% der Einzelwerte unter 800 > 75% der Einzelwerte unter 1000 > 75% der Einzelwerte unter 1400 > 75% der Einzelwerte unter 5000 < 75% der Einzelwerte unter 5000 Vergleiche mit anderen Richtlinien Qualitätsklasse ÖNORM S 5703 Entwurf Beschreibung Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 Klasse 4 Außerhalb der Klassen ÖNORM EN Kategorien ppm absolut (verbale Beschr.) IDA 1: < 800 (hoch) IDA 2: (mittel) IDA 3: (mäßig) IDA 4: > 1400 (niedrig) Tabelle 1: Raumluftqualitätsklassen laut Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft bzw. ÖNORM 5703 E 3.1 Nachweis der Luftqualität Als Nachweis dient die Zuordnung der Räume eines zu planenden bzw. umzubauenden Gebäudes in vorgegebene Luftwechsel-Standardsituationen. Unter Zugrundelegung dieses Wertes, des Raumvolumens der Räume und der geplanten Belegung mit Personen wird mittels eines CO 2 -Rechenprogrammes ( in einfacher Weise ermittelt, ob die Vorgaben der OIB-Richtlinie 3, die sich auf die Richtwerte für CO 2 der Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft (BMLFUW/Österr. Akademie der Wissenschaften) sowie auf die Vorgaben ÖNORM S 5703, derzeit Entwurf, beziehen, erfüllt sind. Seite 5
6 Abbildung 2: Beispielhafte Eingabe der Situation eines Raumes (siehe Beispiel 1 unten) in die Maske des CO2-Rechners auf Aufwand für Nachweis der Luftqualität Der Aufwand für den Nachweis der Luftqualität ist in der Regel minimal, da der Luftwechsel der betrachteten Innenräume nicht jedes Mal neu berechnet werden muss, sondern meist einer Standardsituation entspricht und daher mittels Tabellen oder der Erfahrung einem bestimmten Wert zugeordnet werden kann. In der überwiegenden Anzahl der Fälle unterscheiden sich die Räume nicht von vorher berechneten, so dass die dort ermittelten Werte in die Berechnungen eingesetzt werden können bzw. es ist die Sachlage so eindeutig, dass ein detailliertes Konzept nicht erforderlich ist (bspw. Vortragsräume, die auch in der OIB-Richtlinie 3 explizit genannt werden, Schlafräume etc.). In allen anderen (seltenen) Fällen, kann durch einfache Eingabe in das vom BMLFUW bereit gestellte CO 2 -Rechenprogramm ermittelt werden, welche CO 2 -Verteilung auftreten wird und ob die Räume daher den bautechnischen Erfordernissen entsprechen. Bei Unklarheiten in speziellen Fällen kann eine Berechnung der Infiltration bzw. der erforderlichen Luftvolumina laut DIN 1946 Teil 6 erfolgen es ist jedoch nicht zu erwarten, dass dies häufig vorkommt, da in der Regel Räume in eine schon berechnete oder tabellarisch erfasste Standardsituation eingeordnet werden können. Der Zeitbedarf für den Nachweis der Luftqualität ist grundsätzlich als sehr gering anzusetzen, da mit sehr wenigen Ausnahmen keine komplizierten Berechnungen erforderlich sind. Weiters ist zu betonen, dass ein Lüftungskonzept nicht bedeutet, dass jeder einzelne Raum berechnet werden muss, es geht um die Gesamtkonzeption eines Gebäudes. Seite 6
7 Die folgende Tabelle zeigt als rasche Orientierungshilfe, ob die Einhaltung der erforderlichen Luftqualität rein durch eine zumutbare Fensterlüftung erzielt werden kann oder nicht. In den meisten Fällen ist kein Berechnungsnachweis notwendig weil ohnehin klar ist, dass die Einhaltung der geforderten Raumluftqualitätsklasse ohne eine lüftungstechnische Maßnahme nicht möglich ist. Raumnutzung Wohnraum Raumvolumen >40 m³/person Wohnraum Raumvolumen < 40 m³/person Zumutbares Intervall für Fensterlüftung (Stoßlüftung) alle 2 Std. alle 2 Std. Einhaltung von erforderlichen Raumluftqualitätsklasse (Neubau) mit ausschließlicher Fensterlüftung möglich? Berechnungsnachweis erforderlich nein Schlafraum alle 8 Std. nein Versammlungsraum (Schulklasse) Büro Raumvolumen >40 m³/person Büro Raumvolumen < 40 m³/person alle 45 Min. alle 2 Std. alle 2 Std. nein Berechnungsnachweis erforderlich nein Tabelle 2: Entscheidungskriterium, ob die erforderliche Raumluftqualitätsklasse (Neubau) mit ausschließlicher Fensterlüftung möglich ist Seite 7
8 3.3 Beispiele zur Luftqualität Bürogebäude Vorgaben: Büroraum mit 2 Fenstern, Belegung 2 Personen, Größe 25 m², Raumhöhe 2,8 m, manuelle Fensterlüftung jede Stunde á 5 Minuten, Querlüftung möglich Annahme Infiltration: kalkulierter bzw. aus dem n50-wert nach DIN berechnete und korrigierter Außenluftvolumenstrom durch Infiltration mit sich daraus auf das Raumvolumen ergebendem Grundluftwechsel von 0,05 h -1. Annahme Fensterlüftung: da Querlüftung möglich, stündliches, kurzes Fensterlüften über 5 Minuten akzeptabel: Luftwechsel von 20 h -1 während der Lüftungsphasen Abbildung 3: Beispiel Bürogebäude Ergebnis: Fensterlüftung ausreichend Seite 8
9 3.3.1 Vortragsraum, Schulklasse Vorgaben: Vortragsraum bzw. Schulklasse mit 4 Fenstern und Außenluftdurchlässen, Belegung 25 Personen, Größe 65 m², Raumhöhe 2,8 m, manuelle Fensterlüftung jede Stunde á 5 Minuten, Querlüftung möglich Annahmen Infiltration: kalkulierter bzw. aus dem n50-wert nach DIN berechnete und korrigierter Außenluftvolumenstrom durch Infiltration mit sich daraus auf das Raumvolumen ergebendem Grundluftwechsel von 0,2 h -1. Annahme Fensterlüftung: Da Querlüftung möglich, 2-stündliches Fensterlüften über 10 Minuten akzeptabel: Luftwechsel von 20 h -1 während der Lüftungsphasen Abbildung 4: Beispiel Vortragsraum, Schulklasse Ergebnis: Fensterlüftung nicht ausreichend Seite 9
10 4. Resümee Das Lüftungskonzept sollte für neue Gebäude bzw. bei Sanierungen die Auswirkungen auf die Luftdichtigkeit des Gebäudes haben (z.b. Fenstertausch) sicherstellen, dass Gebäude auch ohne Zutun der Nutzer Schimmelfrei bleiben und die Fensterlüftung in einem zumutbaren und praktikablen Rahmen bleiben. Entscheidend ist, dass das verpflichtende Lüftungskonzept zu einer Diskussion über das Thema Lüftung in einer sehr frühen Planungsphase führt. Die wirtschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Vorteile aufgrund schimmelfreier Wohnungen bzw. die gesundheitlicher Aspekte rechtfertigen den geringen Aufwand, sich in der Planungsphase eines Neubaus bzw. einer Sanierung sich mit dem Thema Lüftung zu beschäftigen. Seite 10
11 Bildverzeichnis Abbildung 1: Lüftungstechnische Maßnahme notwendig? (Quelle: VFW)... 3 Abbildung 2: Raumluftqualitätsklassen laut Richtlinie zur Bewertung der Innenraumluft bzw. ÖNORM 5703 E... 5 Abbildung 3: Beispielhafte Eingabe der Situation eines Raumes (siehe Beispiel 1 unten) in die Maske des CO2-Rechners auf Fehler! Textmarke nicht definiert. Abbildung 3: Beispiel Bürogebäude... 8 Abbildung 5: Beispiel Vortragsraum (z.b. Schulklasse)... 9 Die Reihe Komfortlüftungsinfo wurde im Rahmen des Projektes Marketingoffensive und Informationsplattform: Raumluftqualität und Komfortlüftung entwickelt. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gefördert. Zusammengestellt von: DI Andreas Greml DI Peter Tappler andreas.greml@andreasgreml.at (früher FH Kufstein) Herausgegeben von: Weitere Informationen auf: Kritik und Anregungen bitte an: verein@komfortlueftung.at Diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung jeglicher Art kann jedoch nicht übernommen bzw. abgeleitet werden
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