Umrechnung von Wärmebereitstellungsgraden unterschiedlicher Prüfungen für Lüftungsanlagen in Wohneinheiten Inhalt
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- Richard Burgstaller
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1 Umrechnung von Wärmebereitstellungsgraden unterschiedlicher Prüfungen für Lüftungsanlagen in Wohneinheiten Inhalt 1. Allgemeines 2. Energieausweis verlangt nach ÖNORM EN Auswirkungen 4. Vorschlag für ein Übergangsbestimmung 5. Umsetzungsempfehlung 6. Resümee Ausgabe:
2 1. Allgemeines Derzeit gibt es drei verbreitete Prüfverfahren für Komfortlüftungen: ÖNORM EN Passivhausinstitut (PHI)-Prüfreglement DIBt-Prüfreglement Aufgrund unterschiedlicher Prüfanordnungen sind die Werte für den Wärmebereitstellungsgrad nicht direkt vergleichbar. D.h. für ein und dasselbe Geräte ergeben sich drei unterschiedliche Wärmebereitstellungsgrade. 2. Energieausweis verlangt nach ÖNORM EN In der ÖNORM B 8110 ( ) ist für Komfortlüftungsgeräte der Wert der Prüfung nach der ÖNORM EN einzusetzen oder der Defaultwert von 65% für Geräte mit Gegenstromwärmetauscher bzw. 50% für alle anderen Wärmetauscher zu verwenden. Über eine Prüfung der neuen ÖNORM verfügen derzeit jedoch nur sehr wenige Geräte. Die meisten Geräte wurden nach dem DIBt-Prüfreglement geprüft und in der TZWL-Liste veröffentlicht. Insbesondere die höherwertigen Geräte verfügen auch über eine Prüfung nach PHI. 3. Auswirkungen Durch die ausschließliche Verwendung der Werte nach ÖNORM EN bzw. der Defaultwerte für Geräte die diese Prüfung nicht haben ergeben sich folgende Problemstellungen: Passivhaus bzw. A++ Gebäude können nur mit Geräten erreicht werden, die über eine Prüfung nach ÖNORM EN verfügen. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Normen in einigen Bundesländern bis Anfang 2013 im Rahmen der Energieausweisberechnung in Kraft gesetzt werden. In dem gegebenen Zeitraum wird es vielen Herstellern nicht möglich sein ihre Produktpaletten nach der ÖNORM EN prüfen zu lassen. Geräte die in den letzten Jahren auf den Markt gekommen sind besitzen vielfach eine Prüfung nach DIBt- oder PHI-Prüfreglement. Eine neuerliche Prüfung nach ÖNORM EN ist i.d.r. mit hohen Kosten für die Gerätehersteller verbunden. Seite 2
3 So wünschenswert der grundsätzliche Druck ist Geräte nach der neuen ÖNORM EN prüfen zu lassen, so unrealistisch erscheint es, dass alle am Markt bestehenden Geräte eine Prüfung nach ÖNORM EN nachholen. Die Berechnung mit den konservativen Defaultwerten ohne entsprechende Übergangsbestimmung stellt damit ein Hemmnis für die Verbreitung von Komfortlüftungen dar. Als sinnvoll erscheint daher eine zeitlich beschränkte einfache und allgemein akzeptierte Umrechnung zwischen den einzelnen Prüfungen mit einem sanften Druck in Richtung ÖNORM EN Vorschlag für ein Übergangsbestimmung Die physikalisch korrekte Umrechnung ist im Detail sehr komplex und ergibt für unterschiedliche Geräte ganz unterschiedliche Abschläge gegenüber der ÖNORM EN Es wird daher angeregt eine vereinfachte Umrechnung zwischen den einzelnen Prüfungen mit folgenden Werten zu ermöglichen. Abschläge gegenüber der Prüfung nach ÖNROM EN % für Prüfungen nach Passivhausinstitut (PHI)-Prüfreglement -14% für Prüfungen nach DIBt-Prüfreglement Die Justierung der Abschläge führt dazu, dass Prüfungen nach der ÖNORM EN überwiegend zu besseren Werten führen. Diese Umrechnung wird schon seit einigen Jahren in den Qualitätskriterien von komfortlüftung.at praktiziert und diese Umrechnung ist auch allgemein anerkannt. Z.B. wurden diese Abschläge auch in dieser Form in die klima:aktiv Kriterien übernommen. Die Regelung soll zeitlich beschränkt bis Ende 2016 für Geräte angewendet werden dürfen, welche eine Prüfung nach DIBt oder PHI vorweisen können, die vor dem ausgestellt wurde. Für Geräte welche vor dem verbaut wurden, dürfen diese Abschläge zeitlich unbeschränkt angewendet werden. 5. Umsetzungsempfehlung Es wird empfohlen, die Anregungen vor dem Inkrafttreten der ÖNORM B (2010) im Rahmen der baurechtlichen Umsetzung des EAW herauszugeben damit ein einfacher, und verträglicher Übergang zur Prüfung nach ÖNORM EN im Rahmen der Anrechnung von Wärmerückgewinnen im Energieausweis nach Richtlinie 6 (Ausgabe Oktober 2011) ermöglicht wird. Seite 3
4 6. Resümee Die Aufnahme dieser zeitlich beschränkten vereinfachten Umrechnungsmöglichkeit würde eine einheitliche Handhabung von Geräten ohne Prüfung nach ÖNORM EN im Energieausweis ergeben und zu einer rechtlich abgesicherten Vorgansweise für die Aussteller beitragen. Der Druck Geräte nach der neuen Norm zu Prüfen bleibt dennoch bestehen, da die Abschläge konservativ gewählt wurden und zudem nur zeitlich beschränkt zum Ansatz gebracht werden dürfen. Seite 4
5 Die Reihe Komfortlüftungsinfo wurde im Rahmen des Projektes Marketingoffensive und Informationsplattform: Raumluftqualität und Komfortlüftung entwickelt. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gefördert. Zusammengestellt von: TB DI Andreas Greml: Ing. Wolfgang Leitzinger, AIT: Martin Brunn, EIV Michael Braun, EIV (früher FH Kufstein) Herausgegeben von: Weitere Informationen auf Kritik und Anregungen bitte an Diese Information wurde nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung jeglicher Art kann jedoch nicht übernommen bzw. abgeleitet werden.
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