Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh

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1 Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN : Klasse B, C, D, E Die Grundlagen für dieses Merkblatt sind die DVS-Richtlinie 1704 und die DIN Teil 7 Ausgabe Sept Stand 1/2007

2 1. Vorbemerkung Die DIN Teil 7 Ausg. Mai 1983, in der der Anwendungsbereich und die Anforderungen an den Großen und Kleinen Eignungsnachweis geregelt waren, wurde durch die DIN : ersetzt. Die Neufassung beinhaltet einerseits die wesentlichen Inhalte der europäischen Vornorm ENV und berücksichtigt andererseits die in Deutschland eingeführten baurechtlichen Regelungen. Durch die Aufnahme der DIN : in die Liste der Technischen Baubestimmungen, die in Bayern am durch das Bayerische Staatsministerium des Innern und in den anderen Ländern in vergleichbaren Zeiten durch die entsprechende Baubehörden veröffentlicht wurden, ist das Regelwerk als verbindliche Vorschrift zu beachten. Die Großen bzw. Kleinen Eignungsnachweise nach DIN :1983 behalten im Rahmen der Regelungen bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Ein Vergleich der Eignungsnachweise zu den Herstellerqualifikationen ist in der siehe Tabelle 6 dargestellt. Bescheinigungen für die Klasse A werden nicht erteilt. Die nachfolgend angeführten Voraussetzungen sind grundlegende Erläuterungen. Maßgebend sind die Regelungen der DIN : in Verbindung mit DVS Richtlinie Anforderungen an den Schweißbetrieb 2.1 Schweißtechnische Qualitätsanforderungen Bei der Herstellung geschweißter Bauteile sind abhängig von der Bauteilklasse B, C, D und E entsprechend der siehe Tabelle 2 bis 5 die schweißtechnischen Qualitätsanforderungen nach DIN EN ISO bzw. 3 (früher DIN EN 729) zu erfüllen. 2.2 Schweißtechnisches Personal Schweißaufsichtsperson (SAP) Als Schweißaufsicht müssen folgende Personen mit Erfahrungen im Stahlbau und mit einem Vollzeit-Dienstvertrag im Betrieb angestellt sein. Die Aufgaben der SAP liegen in der Verantwortung der Herstellerorganisation und werden in der DIN EN ISO (früher DIN EN 719) definiert: Klasse B mindestens ein nach DVS-EWF 1171 ausgebildeter Schweißfachmann (European / International Welding Spezialist) Klasse C mindestens ein nach DVS-EWF 1172 ausgebildeter Schweißtechniker (European / International Welding Technologist). Klasse D und E mindestens ein nach DVS-EWF 1173 ausgebildeter Schweißfachingenieur (European / International Welding Engineer). 2 von 10

3 2.2.2 Schweißer nach DIN EN Der Betrieb muss über eine ausreichende Anzahl von Schweißern mit gültiger Schweißerprüfung nach DIN EN verfügen. Es sind mindestens 2 für die hauptsächlich eingesetzten Schweißprozesse erforderlich. Werden in der Fertigung Kehlnähte geschweißt, so müssen die Schweißer auch Kehlnaht-Schweißerprüfungen nachweisen. Für zusätzliche Schweißprozesse, die nur sporadisch eingesetzt werden, reicht jeweils ein Schweißer mit entsprechend gültiger Schweißerprüfung. Ein Schweißer darf an mehreren Schweißverfahren Prüfungen ablegen Bediener nach DIN EN 1418 Für vollmechanisierte oder automatisierte Schweißverfahren (z.b. vollmech. MAG- Schweißen, Unterpulverschweißen, Bolzenschweißen nach DIN EN ISO 14555) muss das Bedienungspersonal an den eingesetzten Schweißanlagen ausgebildet und eingewiesen sein und eine gültige Bediener-Bescheinigung nach DIN EN 1418 besitzen. Pro Anlagentyp müssen mindestens 2 Bediener verfügbar sein. Für sporadisch eingesetzte Schweißanlagen reicht 1 Bediener mit gültiger Bescheinigung aus. 2.3 Schweißanweisungen (WPS) z.b. DIN EN ISO für Lichtbogenschweißen und deren Nachweis Für die Herstellung von Stahlkonstruktionen werden nachgewiesene Schweißanweisungen vom Hersteller benötigt. Für die Werkstoffe S235, S275 und S355 nach DIN EN 10025, die mit manuellen oder teilmechanisierten Schweißverfahren verarbeitet werden, kann die Schweißaufsicht des Betriebes nach DIN EN ISO 15610, 15611, 15612, und (früher DIN EN 288-3, -5, -6, -7 u. 8) den Nachweise der WPS führen Für vollmechanisierte und automatisierte Schweißverfahren erfolgt der Nachweis nach DIN EN ISO und (früher DIN EN 288-3, -8) in Verbindung mit der DVS-Richtlinie 1702 durch eine anerkannte Stelle in einem akkreditierten Prüflabor. Für das Bolzenschweißen erfolgt der Nachweis der WPS über eine Verfahrensprüfung nach DIN EN ISO Betriebseinrichtungen Der Schweißbetrieb muss für die vorgesehene Fertigung über Einrichtungen für die Nahtvorbereitung, das Schweißen, das Prüfen und den Transport verfügen. Diese Einrichtungen müssen geeignet sein, die in den Schweißanweisungen (WPS) enthaltenen schweißtechnischen Bedingungen umzusetzen. Die wesentlichen Einrichtungen sind in der DIN EN ISO und 3 Abschnitt 9 (früher DIN EN u. 3 Abschnitt 8) beschrieben. 3 von 10

4 3. Normen und Vorschriften Da ohne die entsprechenden Normen und Vorschriften eine ordnungsgemäße Arbeit nicht möglich ist, muss der Fertigungsbetrieb über eine Grundausstattung verfügen. Eine umfassende Aufstellung ist in der DIN : Kap. 2 enthalten. Wir empfehlen die DIN-DVS-Taschenbücher 191 Schweißtechnik 4 und 290. Wichtige Normen, die zum Teil in den empfohlenen DIN-DVS-Taschenbüchern enthalten sind, wurden als Anlage dieses Merkblattes zusammengestellt. 4. Ablauf der Betriebsprüfung Anlage 1 der DVS-Richtlinie 1704 stellt den Ablauf einer Betriebsprüfung schematisch dar. Zur Antragstellung einschließlich Betriebsbeschreibung erhalten Sie von der SLV München entsprechende Formulare. 4.1 Betriebsprüfung Im Rahmen der Betriebsprüfung durch die anerkannte Stelle hat der Schweißbetrieb den Nachweis zu erbringen, dass er die jeweiligen Anforderungen nach DIN EN ISO 3834 (früher DIN EN 729) erfüllt und das erforderliche schweißtechnische Personal zur Verfügung steht. Die Betriebsprüfung beginnt und endet in Anwesenheit der Geschäftsführung (oder ihrer Vertreter). 4.2 Betriebsrundgang Bei einem Betriebsrundgang wird festgestellt, ob die Fertigungs- und Prüfeinrichtungen, die im Antrag mit Betriebsbeschreibung aufgeführt sind, den Anforderungen entsprechen. Es wird geprüft, ob die werkseigene Produktionskontrolle eingerichtet worden ist. Desweiteren wird die Qualität der ausgeführten Arbeiten an den Schweißkonstruktionen im Hinblick auf die Anforderungen der technischen Regelwerke überprüft incl. der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften für Schweißbetriebe. 4.3 Bewertung von Schweißproben durch die SAP Wenn die SAP die Berechtigung zur Prüfung der Schweißer ihres Betriebes nach DIN EN erwerben will, müssen während der Betriebsprüfung mindestens 2 Prüfungen durchgeführt und bewertet werden. Für die Ausstellung von Bedienerprüfungen nach DIN EN 1418 muss der Nachweis durch die SAP ebenfalls erbracht werden. Pro Jahr müssen mindestens 5 Schweißerprüfungen bzw. 2 Bedienerprüfungen durchgeführt werden. Die Berechtigung wird auf der Rückseite der Bescheinigung vermerkt. 4 von 10

5 4.4 Fachgespräch mit der SAP Mit der SAP wird während der Betriebsprüfung ein Fachgespräch geführt, in dem nachgewiesen werden muss, dass die jeweils zu beachtenden technischen Regeln sowie die Qualitätsanforderungen für Schweißarbeiten bekannt sind. Bei dem Fachgespräch können Lehrgangsunterlagen, Normen, Vorschriften usw. mitverwendet werden. 4.5 Durchsprache der Kurzfragenliste DIN EN ISO 3834 (früher DIN EN 729) Mit der SAP wird die Kurzfragenliste, die dem Antrag beigefügt ist, durchgesprochen und die Umsetzung anhand von praktischen Beispielen (z.b. abgeschlossene Aufträge) überprüft. 5. Bescheinigung zum Schweißen von Stahlbauteilen Nach erfolgreich durchgeführter Betriebsprüfung erhält der Hersteller eine Bescheinigung, die für alle Länder der Bundesrepublik Deutschland gilt. 5.1 Geltungsbereich und Inhalt der Bescheinigung Der Geltungsbereich der Klasse B ist Tabelle 2, der Klasse C Tabelle 3, der Klasse D Tabelle 4 und Klasse E der Tabelle 5 zu entnehmen. (Zur Information ist auch in Tabelle 1 der Geltungsbereich der Klasse A abgedruckt, für die keine Bescheinigung ausgestellt wird.) 5.2 Geltungsdauer der Bescheinigung In der Regel wird die Bescheinigung auf maximal 3 Jahre ausgestellt. Bei Beanstandungen während der Betriebsprüfung bzw. wenn die Anforderungen nicht vollständig erfüllt werden, kann die Bescheinigung auch auf einen kürzeren Gültigkeitszeitraum ausgestellt werden. 6. Gebühren Die Kosten für die Betriebsprüfung zur Erteilung einer Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN sind der aktuellen Gebührenliste der SLV München NL der GSI mbh zu entnehmen. 5 von 10

6 Bezugsquellen DIN Taschenbücher DVS-Richtlinien und DIN Taschenbücher DASt-Richtlinien SEL-Blätter und SEW-Blätter UVV VBG-Vorschriften Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße Berlin Tel. 030/ Fax 030/ Verlag für Schweißen verwandte Verfahren DVS Verlag GmbH Düsseldorf Tel. 0211/ Fax 0211/ Stahlbau Verlags GmbH Sohnstraße Düsseldorf Tel. 0211/ Fax 0211/ Verlag Stahleisen GmbH Postfach Düsseldorf Tel. 0211/ Fax. 0211/ Carl Heymanns Verlag KG Luxemburger Straße Köln Allgemeines Ministerialblatt Druckhaus Kastner (Einführungserlasse) Schloßhof Wolnzach Tel / oder Fax 08442/22 89 Druckvorschriften der DB AG Zulassungsbescheide Deutsche Bahn AG AHS Druck und Logistik Kriegsstr Karlsruhe Tel. 0721/ ; Fax 0721/ Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) Kolonnenstr. 30L Berlin Tel. 030/ Fax 030/ Bauregelliste und Ernst & Sohn GmbH Sonderhefte des Bühringstr. 10 Deutschen Institut für Berlin Bautechnik (DIBt) Tel. 030/ Fax030/ von 10

7 Weitere Informationen: Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Schachenmeierstraße München Telefon: 089/ Fax: 089/ Internet: Ansprechpartner: Durchwahl-Nr. Mobil Pupp, Wilhelm 089/ / (Leiter der Abt. Qualitätssicherung) Bergmann, Mike 089/ / Haberberger, Dieter 089/ / Hase, Volker 089/ / Klausewitz, Winfried 089/ / Kress, Anton 089/ / Schmid, Martin 089/ / von 10

8 Tabelle 1 Tabelle 14 Herstellerqualifikation für das Schweißen aus DIN : Tabelle 2 Klasse A Tabelle 9 Klasse A aus DIN : von 10

9 Tabelle 3 Klasse B Tabelle 10 Klasse B aus DIN : Tabelle 4 Klasse C Tabelle 11 Klasse C aus DIN : von 10

10 Tabelle 5 Klasse D Tabelle 12 Klasse D aus DIN : Tabelle 5 Klasse E Tabelle 6 Klasse E Tabelle 13 Klasse E aus DIN : von 10

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