Name des Rechtsträgers * Vereins- oder Firmenbuchnummer * Straße * Hausnummer * bis Stiege Tür Postleitzahl * Ort *
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- Gitta Förstner
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1 Förderung gemäß der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (gültig von 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2018) Empfangsstelle Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung Landhausplatz St. Pölten Telefon: 02742/ post.f3@noel.gv.at Antragstellender Rechtsträger Name des Rechtsträgers * Vereins- oder Firmenbuchnummer * Adresse Straße * Hausnummer * bis Stiege Tür Postleitzahl * Ort * Kontaktdaten Telefon * * Einrichtung und genauer Standort Name der Einrichtung * Straße * Hausnummer * bis Stiege Tür Postleitzahl * Ort * Öffentlich privat (bzw. betrieblich) Vorsteuerabzugsberechtigt Ja Nein Kontaktperson für die Abwicklung des Förderantrages Anrede * Frau Herr Titel vorgestellt Vorname * Familienname * Titel nachgestellt Funktion * Tel.Nr.* * GS-L3AL-F3-15a-P Seite 1 von 7 v1.0 vom
2 Öffnungszeiten der Einrichtung Wochenstunden gesamt * Jahresöffnungszeit in Wochen * Montag bis Donnerstag von * Freitag von bis bis Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2-Jährige Zusätzliche Betreuungsplätze Investitionen in der Höhe von (müssen mit Rechnungen belegt werden) Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung (bei bestehenden Einrichtungen) Investitionen in der Höhe von (müssen mit Rechnungen belegt werden) Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit (bei neuen und bestehenden Einrichtungen) Investitionen in der Höhe von (müssen mit Rechnungen belegt werden) Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2-Jährige Anzahl der zusätzlich geschaffenen Plätze: Halbtägige Betreuung Ganztägige Betreuung VIF-Kriterien Förderung für das Betriebsjahr wird ab beantragt (Förderzeitraum von 12 Monaten frei wählbar) Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels Anzahl der bisherigen Betreuungspersonen Zusätzlich beschäftigte Fachkraft/Jahr Zusätzlich beschäftigte Hilfskraft/Jahr (Übermittlung Jahreslohnkosten inkl. Beschäftigungsausmaß, plus Nachweis über die Verbesserung des Betreuungsschlüssels) Förderung für das Betriebsjahr wird ab beantragt (Förderzeitraum von 12 Monaten frei wählbar) GS-L3AL-F3-15a-P Seite 2 von 7 v1.0 vom
3 Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten (nur für bestehende Einrichtungen mit 45 geöffneten Wochen pro Jahr) Zahl der wöchentlichen Öffnungszeiten bisher Zahl der wöchentlichen Öffnungszeiten NEU (Übermittlung Jahreslohnkosten inkl. Beschäftigungsausmaß, plus Nachweis über die verlängerten Öffnungszeiten) Förderung für das 1. Betriebsjahr wird ab beantragt Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern Der Zuschuss für Tagesmütter/-väter wird beantragt (Bewilligungsbescheid beilegen) Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter Der Zuschuss für Teilnehmer wird beantragt (Besuchsbestätigung muss beigelegt und die Kosten müssen belegt werden) Etwaige Förderungen von Seiten Dritter für die beantragten Investitions- oder Personalkosten Nein Ja Fördergeber: Höhe: Bankverbindung IBAN * Kontoinhaber * Projektbeschreibung Legen Sie dem Antragsformular eine kurze Projektbeschreibung mit einer separaten Auflistung aller Ausgaben des Projektes, aller beantragter Förderungen und Eigenleistungen des Trägers bei. Die Ausgaben müssen konkret aufgelistet und soweit wie möglich mit Kostenvoranschlägen bzw. saldierten Rechnungen belegt werden. Bitte führen Sie auch an, ob mit der Realisierung des Projektes bereits begonnen wurde, bzw. wann begonnen werden soll und wann die Inbetriebnahme der Einrichtung geplant ist. Diesem Formular sind bei erstmaligen Antrag folgende Belege in Kopie unbedingt beizulegen Bei Neuschaffung von Plätzen: a) Verhandlungsschrift oder gültiger Bewilligungsbescheid der zuständigen Behörde (soweit vorhanden) b) genaue Kostenaufstellung der geplanten Investitionsmaßnahmen c) genaue Kostenaufstellung der Jahrespersonalkosten inkl. Beschäftigungsausmaß der Betreuungspersonen GS-L3AL-F3-15a-P Seite 3 von 7 v1.0 vom
4 d) positive Bedarfsfeststellung und Förderzusage der Standortgemeinde Bei allen anderen Fördermaßnahmen: Unterlagen, die der Ermittlung der Höhe des Förderbetrages dienen Erklärung/Einwilligung Als Träger der Betreuungseinrichtung erkläre ich hiermit verbindlich und unwiderruflich, dass meine im Antrag gemachten Angaben richtig sind und ich die Förderungsmittel widmungsgemäß und zwar in wirtschaftlicher, sparsamer und zweckmäßiger Weise verwende und abrechne, ich die Förderungsmittel an das Land NÖ zurückzahle, wenn sie auf Grund unwahrer oder unvollständiger Angaben gewährt wurden, der Verwendungsnachweis nicht erbracht wird, die geförderte Tätigkeit, bzw. das geförderte Vorhaben nicht ausgeführt wird oder die Förderungsmittel zweckwidrig verwendet wurden, bzw. wenn über das Vermögen des Förderungsnehmers innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Abschluss der Fördervereinbarung ein Konkursverfahren eröffnet od. die Eröffnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens abgelehnt wird, od. die Einrichtung innerhalb der genannten Frist geschlossen wird, ich der Überprüfung der von mir gemachten Angaben durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung, Referat Generationen/Kinderbetreuung, oder durch eine weitere Landes- od. Bundesbehörde zustimme, ich alle Belege bis zum Ablauf von 7Jahren ab dem Ende des Jahres der Auszahlung der Förderung sicher und geordnet aufbewahren und ordnungsgemäße Jahresabschlüsse erstelle, die Vorschriften für die Förderung für mich rechtsverbindlich sind, ich die Datenschutz-Information (Anhang) gelesen und zur Kenntnis genommen habe, ich verpflichtet bin, alle Umstände, die eine Änderung des Projektes gegenüber dem oben dargestellten Antrag bedeuten, unverzüglich dem Amt der NÖ Landesregierung anzuzeigen. Solche Umstände sind z.b. gesellschaftsrechtliche Veränderungen, wesentliche Änderungen der Eigentumsverhältnisse, Änderungen der Geschäftstätigkeit, Änderung der Vertretungsbefugten Personen, Änderungen wesentlicher Rahmenbedingungen, die geeignet sind das geförderte Projekt zu verzögern oder unmöglich zu machen. Weiters bin ich darüber hinaus verpflichtet dem Amt der NÖ Landesregierung bekannt zu geben, welche Förderungen aus öffentlichen Mitteln für das Projekt gewährt wurden bzw. um welche Förderungen ich angesucht habe, über deren Gewährung aber noch nicht entschieden wurde oder ich noch ansuchen will. Die Entscheidung über die Förderungsgewährung trifft die Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung des Amtes der NÖ Landesregierung im Einzelfall unter Berücksichtigung des regionalen Bedarfes und der Nachhaltigkeit nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Auf die GS-L3AL-F3-15a-P Seite 4 von 7 v1.0 vom
5 Gewährung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch (auch die Bewilligung zum Betrieb einer Einrichtung erwirkt keinen Rechtsanspruch auf Förderung). Zustimmung Zur Vereinfachung des Verfahrens bin ich mit der elektronischen Kommunikation einverstanden: Ich möchte Zuschriften an die angegebene -Adresse zugestellt bekommen. Ich möchte Zuschriften postalisch an die angegebene Adresse bekommen. Unterschrift Datum, Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person und Stampiglie des Trägers (entfällt bei digitaler Signatur) GS-L3AL-F3-15a-P Seite 5 von 7 v1.0 vom
6 Anhang Datenverarbeitung Information Das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung und Stiftungsverwaltung (förderabwickelnde Stelle), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, verarbeitet folgende personenbezogene Daten zum Zweck der Anbahnung, des Abschlusses und der Abwicklung der Förderung gemäß der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie für Kontrollzwecke und für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben gem. Art 6 Abs 1 lit b DSGVO: Antragsteller oder Antragstellerin: Name des Rechtsträgers der Einrichtung, Firmenbuchnummer, Vereinsregisterzahl, Kennziffer zum Unternehmensregister, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, , Bankverbindung, Name und Anschrift der Einrichtung, Name, Funktion, Telefonnummer und der Kontaktperson der Einrichtung für die Förderabwicklung, Vorsteuerabzugsberechtigung sowie öffentliche/private Einrichtung vom Antragsteller oder von der Antragstellerin bekanntgegebene Informationen und Nachweise zur Förderabwicklung: Öffnungszeiten der Einrichtung, Investitionskostenzuschüsse, Personalkostenzuschüsse, Projektbeschreibung, Kostenaufstellung inkl. Kostenvoranschläge, behördlicher Bewilligungsbescheid, Bedarfsfeststellung und Förderzusage der Standortgemeinde, Nachweise zur Kontrolle der mittelgerechten Verwendung der Förderung Informationen über Art, Anzahl, Dauer, Höhe und Auszahlung der Förderung gemäß der Vereinbarung nach Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt dem Bund (Bundesministerium für Jugend und Familie) gemäß Art. 6 der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots Bestätigungen und Nachweise der widmungsgemäßen Verwendung der Zuschüsse. Das Amt der NÖ Landesregierung übermittelt gegebenenfalls der Standortgemeinde der Einrichtung die Förderbewilligung gemäß diesem Antrag zum Zweck der Kenntnisnahme sowie zum Zweck der Vermeidung von Doppelförderungen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass eine Datenübermittlung über Dritte gemäß den Regelungen der datenschutzrechtlichen Gesetze und Bestimmungen erfolgt. Das Land NÖ hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter dsba@noel.gv.at erreichbar ist. Detaillierte Informationen sind im Internet unter abrufbar. Die beschriebene Datenverarbeitung ist für die Abwicklung der Förderung erforderlich. Die personenbezogenen Daten werden solange gespeichert, solange dies für die angeführten Zwecke der Datenverarbeitung erforderlich ist. Betroffene Personen gemäß DSGVO und DSG haben das Recht, jederzeit Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung und das Recht auf Datenübertragung. Letztlich besteht die Möglichkeit bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben. Die förderabwickelnde Stelle ist berechtigt, die für die Beurteilung des Vorliegens der Fördervoraussetzungen erforderlichen personenbezogenen Daten - über die vom Antragsteller oder von der Antragstellerin selbst erteilten Auskünfte hinaus - auch durch GS-L3AL-F3-15a-P Seite 6 von 7 v1.0 vom
7 Einsicht in eigene oder andere Förderungen des Landes Niederösterreich sowie durch Rückfrage bei in Betracht kommenden Organen des Bundes, des Landes und der Gemeinden, der/die einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt oder bei einem sonstigen Rechtsträger und Dritten, zu erheben und zum Zweck der Überprüfung und Abwicklung der Förderung zu verwenden bzw. zu verarbeiten. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung der Erfassung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit gewährten Förderungsmitteln in der Transparenzdatenbank nach den Bestimmungen des Transparenzdatenbankgesetzes (TDBG 2012), BGBl I Nr. 99/2012 idgf und ist die förderabwickelnde Stelle berechtigt, Transparenzportalabfragen gemäß 32 Abs 6 TDBG 2012 durchzuführen. Im Zuge der Förderabwicklung kann eine Offenlegung und/oder Übermittlung personenbezogener Daten an Organe oder Beauftragte des Bundes und des Landes zu Zwecken der Kontrolle und Evaluation gemäß gesetzlicher Vorschriften erfolgen. GS-L3AL-F3-15a-P Seite 7 von 7 v1.0 vom
ANTRAG. An das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung, F3 Referat Generationen/Kinderbetreuung Landhausplatz St.
An das Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Allgemeine Förderung, F3 Referat Generationen/Kinderbetreuung Landhausplatz 1 3109 St. Pölten Tel. 02742/9005/13524 (Frau Gabriela Kranz) E-Mail: kinderbetreuung@noel.gv.at
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