Individuelle Auslandsaufenthalte für Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 8 und 9
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- Benedikt Thomas
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Transkript
1 Herzlich willkommen zum Informationsabend: Individuelle Auslandsaufenthalte für Schüler der aktuellen Jahrgangsstufen 8 und 9
2 Ablauf 1. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt 2. Vorstellung Bayerischer Jugendring (bjr), Youth for Understanding (yfu) und Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) als seriöseste Anbieter 3. Erlebnisbericht: Nele Aulenbach, Q11, über ihren USA-Aufenthalt im Rahmen von PPP (Parlamentarisches Partnerschaftsprogramm des Deutschen Bundestages)
3 1. Allgemeine Informationen Neben den Studien- und Klassenfahrten ins Ausland und zu unseren Partnerschulen können Schüler auch die Möglichkeit nutzen, einige Monate bis hin zu einem ganzen Jahr an einer Auslandsschule zu verbringen. Dieses Angebot richtet sich vor allem (aber nicht nur!) an Schüler, die gute bis sehr gute Leistungen in der Schule bringen, da sie während ihrer Zeit im Ausland Stoff "versäumen", der aber nach der Rückkehr selbstständig nachgeholt werden muss. Daher gilt, dass die Entscheidung, für einen längeren Zeitraum ins Ausland zu gehen und dort an einer Schule eigene Erfahrungen zu sammeln, gut mit den Eltern, den Lehrkräften und der Schulleitung abgestimmt sein sollte.
4 Zeitpunkt Es bietet sich an, in der 10. Klasse bzw. unter Umständen schon in der 9. Klasse ein viertel, halbes oder ganzes Jahr an einer Schule im Ausland zu verbringen Die meisten Programme sind auch auf diese Zielgruppe ausgerichtet Ein Aufenthalt nach der 10. Klasse ist grundsätzlich möglich, der Aufenthalt an einer Schule im Ausland kann jedoch aufgrund der notwendigen Einbringung der Leistungen in der Oberstufe nicht angerechnet werden
5 Zwei Varianten (Zeitraum von wenigen Monaten bis zu einem Jahr) Schüleraustausch mit Tauschpartner Hierbei haben die Schüler einen Tauschpartner, bei dessen Familie sie dann für die Zeit des Austausches wohnen und mit ihm die Schule besuchen. Im Gegenzug wird der Tauschpartner dann dieselbe Zeit als Gast bei dem deutschen Schüler wohnen und hier die Schule besuchen. Auslandsjahr ohne Tauschpartner Hier wohnt der Schüler bei einer Gastfamilie, die über eine der zahlreichen Organisationen vermittelt wurde. Die Kosten sind hier entsprechend höher, es gibt aber Institutionen, die Stipendien (zur Deckung der Kosten für Schulgeld, Unterbringung etc.) vergeben.
6 Bedingungen für einen Aufenthalt im Ausland Der Schüler muss einen Platz an einer Schule im Ausland haben, die der von dem Schüler besuchten Schulart entspricht (d.h. für uns gilt: gymnasiales Niveau) Er muss vom Direktorat für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthalts vom Schulbesuch beurlaubt sein Die Schule im Ausland muss regelmäßig und ordnungsgemäß besucht werden Es muss eine Bestätigung der Auslandsschule über die erzielten Leistungen vorliegen
7 Wiedereintritt und Vorrücken Den Wiedereintritt in den bayerischen Schulbetrieb regelt 66 GSO (=Gymnasiale Schulordnung) Der Schüler darf nach einem Jahr im Ausland in die nächsthöhere Jahrgangsstufe nach 63 GSO auf Probe vorrücken, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgeholt werden; ein im Ausland verbrachtes Schuljahr wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer angerechnet Hat der Schüler nur ein viertel oder halbes Jahr im Ausland verbracht, entscheiden die im restlichen Schuljahr erbrachten Leistungen über die Zeugnisnote bzw. das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangsstufe
8 Fristen Ein Auslandsaufenthalt erfordert aufgrund des Auswahlverfahrens und der Organisation einiges an Vorarbeit; deshalb gilt: Fast alle Bewerbungsfristen ein oder sogar anderthalb Jahre vor dem Antritt des eigentlichen Aufenthaltes (!) Also: frühzeitig, am besten schon Ende der 8. Klasse (wenn das Auslandsjahr in der 10. Klasse stattfinden soll) um ein Stipendium bzw. einen Platz an einer Schule im Ausland bemühen, v.a.: Auflistung/Beglaubigung ehrenamtlicher Tätigkeiten, o.ä. Versicherungsschutz Während des Auslandsaufenthalts: kein Schutz durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung (!) Vor der Abreise also prüfen: bieten bereits abgeschlossene Policen wie Haftpflicht- und Krankenversicherung auch im Ausland Schutz?
9 Förderprogramme und Stipendien Ein Jahr im Ausland ist nicht umsonst, jedoch gibt es im Rahmen einiger Organisationen etliche Förderprogramme und Stipendien, die einen Teil der Kosten auffangen können Dies gilt insbesondere für die im Folgenden vorgestellten staatlich (landesoder bundespolitisch) unterstützten Programme und Institutionen Schließlich gibt es auch das so genannte Schüler-BAFöG, das Auslandsaufenthalte von Schülern (und Studenten) im Ausland finanziell fördert
10 2. Vorstellung der drei seriösesten und empfehlenswertesten Organisationen: Bayerischer Jugendring (bjr) Botschafter Bayerns in Kooperation mit dem Youth for Understanding Komitee e. V. (yfu) Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP)
11 BJR - Bayerischer Jugendring (Austausch) Eine Säule der internationalen Jugendarbeit des BJR ist der individuelle Schüleraustausch. Im Auftrag des bayerischen Kultusministeriums bietet der BJR zwei- bis dreimonatige individuelle Austauschprogramme mit mehreren Partnerländern an. Ich bin seit letztem Jahr offizieller Ansprechpartner des BJR an unserer Schule bitte kommen Sie (natürlich auch bei anderen Fragen ) auf mich zu! Broschüren liegen aus, die Bewerbungsformulare finden Sie im Internet.
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13 Botschafter Bayerns in Kooperation mit dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e. V. (yfu) (Auslandsaufenthalt ohne Austausch) Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die in Bayern leben und eine bayerische Schule besuchen, können sich um ein Stipendium bewerben und im Gastland zum Botschafter Bayerns" werden. Das Bayerische Kultusministerium fördert in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Youth For Understanding Komitee e.v. (yfu) diesen internationalen Austausch junger Menschen. Mit einem Teilstipendium können Schüler ein Schuljahr bei einer Gastfamilie in den Partnerländern Bayerns verbringen und dort eine Gastschule besuchen. Die Schüler können so auch interkulturelle und soziale Kompetenzen erwerben, die in einer zunehmend vernetzten Welt eine wesentliche Rolle spielen und berufliche Möglichkeiten deutlich verbessern. Weitere Informationen: Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bewerbungsunterlagen: Internetauftritt des Deutschen Youth For Understanding Komitees e.v. (YFU)
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15 und schließlich...
16 PPP - Parlamentarisches Patenschafts-Programm mit den USA (Auslandsjahr) Im Rahmen des PPP können Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren ein Stipendium für ein Auslandsjahr in den USA bekommen. Bewerbungsschluss für den nächstmöglichen Stipendienzeitraum ist im September des vorherigen Schuljahres. Mehr wird aber jetzt nicht verraten, denn Näheres dazu im Anschluss: Vortrag unserer Schülerin Nele Aulenbach (Q 11)!
17 Weitere Programme GASS - German-Australian Scholarship Students e.v (Austausch) Austausch für jährlich Schüler, teilweise als Vollstipendium (Reisekosten werden erstattet). Der Bewerbungsschluss ist jeweils Ende April des jeweiligen Jahres möglich. AFS - Interkulturelle Begegnungen e.v. AFS bietet Halbjahres-, Ganzjahres- oder Kurzzeitprogramme in rund 50 Ländern an und auch die Möglichkeit, sich als Gastfamilie zu bewerben. Neben diesen Institutionen gibt es auch zahlreiche weitere Förderprogramme und Stipendien sowie kommerzielle Anbieter (dementsprechend teuer), die Austauschprogramme und Auslandsaufenthalte organisieren siehe auch die ausliegenden Broschüren!
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Ab morgen abend gibt es diese Präsentation auch online auf unserer Homepage! Aber genug von mir - nun hat unsere Schülerin Nele Aulenbach das Wort: 3. Erlebnisbericht
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