Reglement. Aufnahmeverfahren. nach schuleigenen Bestimmungen für ausserkantonale und ausländische Schülerinnen und Schüler
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- Emilia Schmitz
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1 Reglement Aufnahmeverfahren nach schuleigenen Bestimmungen für ausserkantonale und ausländische Schülerinnen und Schüler
2 1. Allgemeines 1.1. Zweck Mit dem Aufnahmeverfahren wird geprüft, ob die Kandidatinnen und Kandidaten dem Unterricht in einer Mittelschulabteilung folgen können Übergeordnetes Reglement des Kantons Graubünden Verordnung über das Aufnahmeverfahren an den Mittelschulen (AufnahmeV), Stand 27. Juni Voraussetzungen für die Anmeldung - Die Kandidatinnen und Kandidaten sind höchstens 2 Jahre älter oder jünger als der Bündner Referenzjahrgang. Referenzjahrgang für das Schuljahr 18/19 ist für einen Eintritt in die Klasse G3 der Jahrgang 2003 und für den Eintritt in die erste Klasse der Handelsmittelschule der Jahrgang Die Kandidatinnen und Kandidaten haben mindestens das achte Schuljahr der Volksschule für den Eintritt in die Klasse G3 (= 9. Schuljahr) besucht. - Die Kandidatinnen und Kandidaten haben mindestens das neunte Schuljahr der Volksschule für den Eintritt in die Handelsmittelschule besucht. - Die Kandidatinnen und Kandidaten können eine positive Empfehlung der abgebenden Schule für eine provisorische Aufnahme in die HMS vorlegen Anmeldung - Anmeldeformulare können auf der Homepage der SSGD heruntergeladen werden. - Anmeldeschluss ist der 8. Februar 2019 (Poststempel) 1.5. Kosten Die Prüfungsgebühr beträgt 100 Fr.
3 2. Aufnahmepfade 2.1. Aufnahmeverfahren im Wohnkanton - Wer ein staatliches oder ein staatlich anerkanntes Aufnahmeverfahren im Wohnkanton erfolgreich durchlaufen hat, wird schulisch definitiv an die SSGD aufgenommen. - Wer ein staatliches oder ein staatlich anerkanntes Aufnahmeverfahren im Wohnkanton nur teilweise erfolgreich durchlaufen hat, kann nicht definitiv an die SSGD aufgenommen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Kandidatinnen und Kandidaten provisorisch an die SSGD aufzunehmen (vgl. dazu Abschnitt 2.3) - Kandidatinnen und Kandidaten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen für eine definitive Aufnahme zusätzlich die Prüfung «Deutsch als Fremdsprache» an der SSGD erfolgreich absolvieren. Prüfungstermin siehe Punkt Aufnahmeprüfung an der SSGD vor Eintritt in die SSGD Zur Aufnahmeprüfung vor Eintritt in die SSGD können sich Kandidatinnen und Kandidaten anmelden, wenn sie über eine Kantonssprache als Muttersprache oder ein Sprachzertifikat auf Niveau B1 in Deutsch verfügt Prüfungstermine - Dritte Klasse des Gymnasiums: Dienstag, 12. März Erste Klasse der Handelsmittelschule: Mittwoch, 13. März Prüfungsfächer - Dritte Klasse des Gymnasiums: Deutsch, Englisch, Arithmetik & Algebra, Geometrie - Erste Klasse der Handelsmittelschule: Deutsch, Englisch, Arithmetik & Algebra, Geometrie. - Höhere Klasse des Gymnasiums: Deutsch, Englisch, Mathematik und zwei weitere Fächer - Höhere Klasse der Handelsmittelschule: Es kann keine Aufnahmeprüfung in eine höhere Klasse der Handelsmittelschule abgelegt werden Prüfungsdauer Für die Aufnahmeprüfung in die dritte Klasse des Gymnasiums und die erste Klasse der Handelsmittelschule gelten folgende Zeiten: - Deutsch 90 Minuten - Englisch 75 Minuten - Arithmetik & Algebra 60 Minuten - Geometrie 60 Minuten Für die Aufnahme in eine höhere Klasse dauern die Prüfungen je 90 Minuten.
4 Prüfungsstoff - Der Prüfungsstoff für die dritte Klasse des Gymnasiums entspricht dem Stoff für die jeweilige Bündner Einheitsprüfung und kann im Dokument «Bestimmungen über die Vorkenntnisse» unter nachgelesen werden. - Der Prüfungsstoff für die erste Klasse der Handelsmittelschule kann nach erfolgter Anmeldung auf dem Sekretariat der SSGD bezogen werden. - Der Prüfungsstoff für eine Aufnahmeprüfung in eine höhere Klasse des Gymnasiums entspricht dem Lehrplan der vorangehenden Klasse der SSGD und kann nach erfolgter Anmeldung im Sekretariat der SSGD angefordert werden Berechnung der Noten - Gymnasium: Die Leistungen in den Prüfungsfächern werden mit Viertelsnoten bewertet. Jedes Prüfungsfach ergibt eine Prüfungsfachnote. Alle Prüfungsfächer werden gleich gewichtet. - Handelsmittelschule: Die Leistungen in den Prüfungsfächern werden mit Viertelsnoten bewertet. Jedes Prüfungsfach ergibt eine Prüfungsfachnote. Geometrie wird weniger stark gewichtet als Arithmetik und Algebra Bestehensnormen - Gymnasium: Durchschnitt von mindestens 4,5 und nicht mehr als 1,5 Minuspunkte. - Handelsmittelschule: Durchschnitt von mind. 4,0 und nicht mehr als 1,5 Minuspunkte. - Die Prüfung kann einmal wiederholt werden Fremdsprachige Kandidatinnen und Kandidaten Ausserkantonale und ausländische Kandidatinnen und Kandidaten, deren Erstsprache nicht Deutsch ist, absolvieren eine Aufnahmeprüfung im Fach «Deutsch als Fremdsprache», um abzuklären, ob ihre Sprachkenntnisse dafür ausreichen, dass sie dem Unterricht an der SSGD folgen können. - Prüfungstermin: Mi, 13. März 2019 Ausserkantonale und ausländische Kandidatinnen und Kandidaten, welche nicht eine Kantonssprache als Erstsprache vorweisen können und schulisch provisorisch aufgenommen worden sind, müssen bis zum Ende des ersten Schuljahres an der SSGD den Nachweis des Sprachniveaus B1 in Deutsch mittels einer externen Sprachzertifikatsprüfung erbringen. Wer das schulische Aufnahmeverfahren an der SSGD bestanden hat, wird schulisch definitiv an die SSGD aufgenommen.
5 2.3. Aufnahmeprüfung an der SSGD nach Eintritt in die SSGD Wer ein staatliches oder staatlich anerkanntes Aufnahmeverfahren nur teilweise oder gar nicht erfolgreich absolviert hat, kann schulisch provisorisch aufgenommen werden. Grundlage dafür sind - allfällige Ergenisse des teilweise durchlaufenen Aufnahmeverfahrens - das erste Semesterzeugnis des aktuellen Schuljahres und - eine positive Empfehlung der abgebenden Schule. Kandidatinnen und Kandidaten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, absolvieren zusätzlich eine Aufnahmeprüfung in «Deutsch als Fremdsprache». Wer provisorisch aufgenommen worden ist, muss am Ende des ersten Schuljahres an der SSGD eine schulinterne Aufnahmeprüfung bestehen und, falls keine Kantonssprache Muttersprache ist, ein externes Sprachenzertifikat Deutsch auf Niveau B1 vorweisen, um an der SSGD verbleiben zu können Prüfungstermine Die Aufnahmeprüfung findet in der zweitletzten Schulwoche des Schuljahres an der SSGD statt Prüfungsfächer - Dritte Klasse des Gymnasiums: Es wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Arithmetik & Algebra und Geometrie ausschliesslich schriftlich geprüft. Jedes Fach ergibt eine gleich gewichtete Prüfungsfachnote. - Erste Klasse der Handelsmittelschule: Es wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Arithmetik & Algebra und Geometrie ausschliesslich schriftlich geprüft. Geometrie wird weniger stark als Arithmetik & Algebra gewichtet Prüfungsdauer: - Deutsch 90 Minuten - Englisch 75 Minuten (inkl. Listening) - Arithmetik und Algebra 60 Minuten - Geometrie 60 Minuten Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff für die Aufnahmeprüfung am Ende der dritten Klasse des Gymnasiums oder der ersten Klasse der Handelsmittelschule entspricht dem in der besuchten Klasse behandelten Schulstoff Berechnung der Noten Die Leistungen in den Prüfungsfächern werden mit Viertelsnoten bewertet Vornote Der Durchschnitt der Noten des ersten Semesterzeugnisses an der SSGD der an der Aufnahmeprüfung nicht geprüften Fächer wird auf eine Viertelsnoten gerundet und zählt als zusätzliche Prüfungsfachnote Prüfungsdurchschnitt Der Prüfungsdurchschnitt berechnet sich als auf zwei Dezimalstellen gerundeter Durchschnitt aus den Prüfungsfachnoten.
6 Bestehensnormen - Gymnasium: Doppelte Kompensation der Minuspunkte und nicht mehr als 2 ungenügende Noten - Handelsmittelschule: Durchschnitt von mind. 4,0 und nicht mehr als 1,5 Minuspunkte - Die Prüfung kann einmal wiederholt werden Abschluss des Aufnahmeverfahrens - Wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat, hat das Aufnahmeverfahren erfolgreich abgeschlossen. - Bei Kandidatinnen und Kandidaten, deren Muttersprache keine Kantonssprache ist, muss bis zum Zeitpunkt der Aufnahmeprüfung zusätzlich ein externes Sprachzertifikat Deutsch auf Niveau B1 vorliegen. - Wer die Aufnahmeprüfung bestanden hat, am Ende des Schuljahres die Promotionsbedingungen jedoch nicht erfüllt hat, hat Anrecht auf eine Repetition der Klasse. - Wer die Aufnahmeprüfung nicht bestanden hat, die Promotionsbedingungen hingegen schon, hat kein Anrecht auf eine Weiterführung der Ausbildung in der nächsthöheren Klasse. Die Wiederholung des Aufnahmeverfahrens ist hingegen möglich. Wer das schulische Aufnahmeverfahren an der SSGD bestanden hat, wird schulisch definitiv an die SSGD aufgenommen. Davos, im April 2018
7 Schulinternes Aufnahmeverfahren Schulische Eintrittspfade an die SSGD für ausserkantonale und ausländische Kandidatinnen und Kandidate Aufnahmeprüfung Ende Schuljahr 10. Schuljahr Ausbildungsbeginn an HMS SSGD Provisorische Aufnahme an die HMS SSGD Aufnahmeprüfung Ende Schuljahr Definitive Aufnahme an die SSGD 8. Schuljahr 9. Schuljahr 9. Schuljahr an der Volksschule Definitive Aufnahme an die HMS SSGD Aufnahmeverfahren HMS im Wohnkanton oder an der SSGD erfolgreich durchlaufen Aufnahmeverfahren HMS im Wohnkanton oder an der SSGD erfolgreich durchlaufen Empfehlung der abgebenden Schule Kein Aufnahmeverfahren an einer HMS durchlaufen Ausbildungsbeginn am Gymnasium SSGD Definitive Aufnahme ans Gymnasium der SSGD Aufnahmeverfahren Gymnasium im Wohnkanton oder an der SSGD erfolgreich durchlaufen Provisorische Aufnahme ans Gymnasium der SSGD Empfehlung der abgebenden Schule (Formular) Kein Aufnahmeverfahren an einem Gymnasium durchlaufen Aufnahmeverfahren Gymnasium im Wohnkanton oder an der SSGD erfolgreich durchlaufen Es kann geprüft werden, ob das 9. Schuljahr provisorisch im Gymnasium der SSGD absolviert werden kann. HMS = Handelsmittelschule April 2018
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