1. Nachtrag vom W FINANZfl.t1~!1KTAUFs1cHr. ZUm 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 BASISPROSPEKT

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1 Job Nr.: 2o J Nachtrag gebilligt 2 8. Sep Nachtrag vom W FINANZfl.t1~!1KTAUFs1cHr Abt. 111/4, K~V.almarktprospekte ZUm 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 BASISPROSPEKT " : j.: l.. : für die Begebung von Wandelschuldverschreibungen der Raiffeisen Wohnbaubank Aktiengesellschaft vom aufgrund des Eintritts eines wichtigen neuen Umstandes am Dieser 1. Nachtrag ist ein Nachtrag zum Prospekt vom , der von der Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) gebilligt wurde ( Original Prospekt"). Dieser 1. Nachtrag wurde am gemäß den Bestimmungen des KMG veröffentlicht, bei der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft hinterlegt und bei der Finanzmarktaufsicht zur Billigung eingereicht. Er wurde durch Veröffentlichung und Hinterlegung sowie Einreichung einer geänderten Fassung vom richtiggestellt. Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem 1. Nachtrag enthaltenen Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung der FMA im Rahmen der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben. Die FMA prüft diesen 1. Nachtrag ausschließlich auf Vollständigkeit, Kohärenz und Verständlichkeit gemäß 6 Abs 1 i.v.m. 8a Abs 1 KMG. Dieser 1. Nachtrag sollte in Verbindung mit dem Original-Prospekt gelesen werden. Die in diesem 1. Nachtrag verwendeten Definitionen und Abkürzungen haben dieselbe Bedeutung wie im Original Prospekt. Dieser 1. Nachtrag stellt weder ein Angebot, noch eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder zur Zeichnung oder zum Verkauf von Wertpapieren dar. Im Fall von Widersprüchlichkeiten zwischen diesem 1. Nachtrag und Angaben im Original-Prospekt bzw durch Verweis aufgenommenen Angaben, gelten die Angaben dieses 1. Nachtrages.

2 Wichtiger neuer Umstand: Der folgende wichtige neue Umstand im Zusammenhang mit Informationen des Original-Prospekts, der geeignet ist, die Bewertung der Wertpapiere oder Veranlagung in diese zu beeinflussen, wurde festgestellt und durch Nachtrag berichtigt: In der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vom wurde eine Änderung der Satzung durch teilweise Zurücklegung der Konzession beschlossen. Die Emittentin hat eine Teilrücklegung der Konzession für die Bankgeschäfte des 1 Abs 1 Z 1 BWG (Einlagengeschäft), 1 Abs 1 Z 2 BWG (Girogeschäft), 1 Abs 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft), 1 Abs 1 Z 8 BWG (Garantiegeschäft), 1 Abs 1 Z 15 BWG (Kapitalfinanzierungsgeschäft) und 1 Abs 1 Z 18 BWG (Vermittlung von Geschäften) bei der FMA beantragt. Die Wirksamkeit der Konzessionseinschränkung bedarf noch der Zustimmung der Europäischen Zentralbank und die Satzungsänderung der nachfolgenden Eintragung in das Firmenbuch. Die Konzession der Emittentin lautet nach der Wirksamkeit der Konzessionseinschränkung wie folgt: 1 Abs 1 Z 9 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von fundierten Bankschuldverschreibungen (ausgenommen die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese. 1 Abs 1 Z 10 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von nicht fundierten, festverzinslichen Wertpapieren, insbesondere auch in Form von Wandelschuldverschreibungen (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese. Auf Basis dieser Änderungen ergeben sich folgende Anpassungen im Original-Prospekt: 1. Im Abschnitt III. ANGABEN ZUR EMITTENTIN" werden in Punkt 5.1.5" die Angaben auf den Seiten 56f des Original-Prospekts wie folgt ersetzt: Wichtige Ereignisse aus jüngster Zeit in der Geschäftstätigkeit der Emittentin - mit Ausnahme der untenstehenden Ereignisse - sind der Emittentin nicht bekannt. In der ordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vom wurde die Änderung der zuletzt am geänderten Satzung zur Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2011 (im Wesentlichen betreffend die formelle Ausgestaltung des Aktienbuches sowie die Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Mit Wirksamkeit zum wurden sämtliche Aktien an der Emittentin an die RZB Sektorbeteiligung GmbH übertragen. Alleingesellschafterin der Emittentin ist daher die RZB Sektorbeteiligung GmbH, die eine indirekte 100%-Tochtergesellschaft der RBI ist. Die Emittentin gehört dem Konsolidierungskreis und der Kreditinstitutsgruppe der RBI an. Die RBI wurde mit Wirksamkeit zum mit der RZB verschmolzen, welche bis dato indirekt an der Emittentin beteiligt war. In der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin am wurde die Änderung der zuletzt am geänderten Satzung hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder sowie der möglichen Bestellung eines Vorsitzenden des Vorstands beschlossen. 2

3 In der außerordentlichen Hauptversammlung der Emittentin vom wurde eine Änderung der Satzung durch teilweise Zurücklegung der Konzession beschlossen. Die Emittentin hat eine Teilrücklegung der Konzession für die Bankgeschäfte des 1 Abs 1 Z 1 BWG (Einlagengeschäft), 1 Abs 1 Z 2 BWG (Girogeschäft), 1 Abs 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft), 1 Abs 1 Z 8 BWG (Garantiegeschäft), 1 Abs 1 Z 15 BWG (Kapitalfinanzierungsgeschäft) und 1 Abs 1 Z 18 BWG (Vermittlung von Geschäften) bei der FMA beantragt. Die Wirksamkeit der Konzessionseinschränkung bedarf noch der Zustimmung der Europäischen Zentralbank und die Satzungsänderung der nachfolgenden Eintragung in das Firmenbuch. Siehe dazu auch Punkt " 2. Im Abschnitt III. ANGABEN ZUR EMITTENTIN" werden in Punkt " die folgenden Angaben auf den Seiten 57f des Original-Prospekts Geschäftsgegenstand der Emittentin ist schwerpunktmäßig die Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Finanzierung von Wohnbauten gemäß 1 des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues. Zur Erreichung des Geschäftszweckes können laut erteilter Konzession folgende Bankgeschäfte betrieben werden: a) 1 Abs 1 Z 1 BWG: die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft), ausgenommen das Spareinlagengeschäft; b) 1 Abs 1 Z 2 BWG: die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft) in Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c); c) 1 Abs 1 Z 3 BWG: das Kreditgeschäft, eingeschränkt auf die Kredit- oder Darlehensgewährung in Zusammenhang mit dem Ankauf, der Errichtung, der Verwertung und der Sanierung von Immobilien mit überwiegender Wohnnutzung, sowie von Grundstücken sowie Schuldeinlösungen für die vorgenannten Zwecke; d) 1 Abs 1 Z 8 BWG: die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen in Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung von Wohnbauten, sofern die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft); e) 1 Abs 1 Z 9 BWG: die Ausgabe von Pfandbriefen, Kommunalschuldverschreibungen und fundierten Bankschuldverschreibungen und die Veranlagung des Erlöses nach den hierfür geltenden besonderen Rechtsvorschriften (Wertpapieremissionsgeschäft), eingeschränkt auf die Ausgabe von fundierten Bankschuldverschreibungen, zur Refinanzierung im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft gemäß lit c); f) 1 Abs 1 Z 10 BWG: die Ausgabe nicht fundierter, festverzinslicher Wertpapiere, insbesondere auch in Form von Wandelschuldverschreibungen (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft), zur Refinanzierung in Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft lit c); g) 1 Abs 1 Z 15 BWG: das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäft) in Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c); h) 1 Abs 1 Z 18 BWG: die Vermittlung von Geschäften nach 1 Abs 1 Z 1 und Z 3 BWG in Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c)." durch folgende Angaben ersetzt: Geschäftsgegenstand der Emittentin ist schwerpunktmäßig die Begebung von Wandelschuldverschreibungen zur Finanzierung von Wohnbauten gemäß 1 des 3

4 Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues. Zur Erreichung des Geschäftszweckes können laut erteilter Konzession folgende Bankgeschäfte betrieben werden: a) 1 Abs 1 Z 9 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von fundierten Bankschuldverschreibungen (ausgenommen die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese.; b) 1 Abs 1 Z 10 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von nicht fundierten, festverzinslichen Wertpapieren, insbesondere auch in Form von Wandelschuldverschreibungen (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese." 3. Im Abschnitt III. ANGABEN ZUR EMITTENTIN" werden in Punkt " die folgenden Angaben auf der Seite 88 des Original-Prospekts Die Emittentin ist eine Wohnbaubank. Geschäftsgegenstand der Emittentin ist schwerpunktmäßig die Finanzierung und die Errichtung von Wohnbauten entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind folgende Bankgeschäfte: a) die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung oder als Einlage (Einlagengeschäft), ausgenommen das Spareinlagengeschäft; b) die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs in laufender Rechnung für andere (Girogeschäft) im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c); c) das Kreditgeschäft, eingeschränkt auf die Kredit- oder Darlehensgewährung im Zusammenhang mit dem Ankauf, der Errichtung, der Verwertung und der Sanierung von Immobilien mit überwiegender Wohnnutzung sowie von Grundstücken und im Zusammenhang mit Einlösungen von Verbindlichkeiten, die für vorgenannte Zwecke eingegangen wurden; d) die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen im Zusammenhang mit der Errichtung und Verwertung von Wohnbauten, soferne die übernommene Verpflichtung auf Geldleistungen lautet (Garantiegeschäft); e) die Ausgabe fundierter Bankschuldverschreibungen im Zusammenhang mit der Refinanzierung des Kreditgeschäftes gemäß lit c), ausgenommen die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen; f) die Ausgabe nicht fundierter, festverzinslicher Wertpapiere, insbesondere auch in Form von Wandelschuldverschreibungen (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft) zur Refinanzierung im Zusammenhang mit dem Kreditgeschäft gemäß lit c); g) das Finanzierungsgeschäft durch Erwerb von Anteilsrechten und deren Weiterveräußerung (Kapitalfinanzierungsgeschäfte) im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c; 4

5 h) die Vermittlung von Geschäften nach 1 Abs 1 Z 1 und Z 3 BWG im Zusammenhang mit einem Kreditgeschäft gemäß lit c);" durch folgende Angaben ersetzt: Die Emittentin ist eine Wohnbaubank. Geschäftsgegenstand der Emittentin ist schwerpunktmäßig die Finanzierung und die Errichtung von Wohnbauten entsprechend den Bestimmungen des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues. Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind folgende Bankgeschäfte: a) 1 Abs 1 Z 9 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von fundierten Bankschuldverschreibungen (ausgenommen die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunalschuldverschreibungen) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese.; b) 1 Abs 1 Z 10 BWG: Die Ausgabe von Wohnbauanleihen in Form von nicht fundierten, festverzinslichen Wertpapieren, insbesondere auch in Form von Wandelschuldverschreibungen (sonstiges Wertpapieremissionsgeschäft) zum Zwecke der widmungsgemäßen, fristenkongruenten Weitergabe des Emissionserlöses innerhalb des Raiffeisensektors an andere Mitglieder jenes genehmigten institutsbezogenen Sicherungssystems gern. Artikel 113 (7) CRR, dem die Gesellschaft auch selbst angehört, zur widmungsgemäßen Kreditvergabe durch diese." 4. Im Abschnitt III. ANGABEN ZUR EMITTENTIN" wird in Punkt " der erste Absatz auf der Seite 89 des Original-Prospekts wie folgt ersetzt: Die aktuelle Fassung der Satzung der Emittentin datiert mit Im Abschnitt IV. WERTPAPIERBESCHREIBUNG" wird in Punkt 4.2." der zweite Absatz auf der Seite 94 des Original-Prospekts wie folgt ersetzt: Die Emission der Wandelschuldverschreibungen durch die Emittentin wird durch deren Bankenkonzession nach 1 Abs 1 Z 1 O BWG abgedeckt. Die satzungsmäßige Ermächtigung zur Begebung von Wandelschuldverschreibungen findet sich in 3 Abs 2 lit b der Satzung der Emittentin." 5

6 Hinweis 6 Abs 2 KMG: Anleger, die sich bereits zu einem Erwerb oder einer Zeichnung der Wandelschuldverschreibungen verpflichtet haben, bevor dieser 1. Nachtrag veröffentlicht wird, haben das Recht, ihre Zusagen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Veröffentlichung dieses 1. Nachtrags zurückzuziehen, vorausgesetzt, dass der diesem 1. Nachtrag zugrunde liegende neue Umstand oder Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und der Lieferung der Wandelschuldverschreibungen eingetreten ist. 6

7 Erklärung gemäß Verordnung (EG) Nr. 809/2004 der Kommission vom 29. April 2004 idgf. Die Emittentin mit ihrem Sitz in Wien, Österreich, ist für diesen Prospektnachtrag verantwortlich und erklärt, dass sie die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen, um sicherzustellen, dass die im Prospektnachtrag genannten Angaben ihres Wissens nach richtig sind und keine Tatsachen ausgelassen worden sind, die die Aussage des Prospektnachtrags wahrscheinlich verändern können. RAIFFEISEN WOHNBAUBANK AKTIENGESELLSCHAFT als Emittentin Mag. Markus Tritthart (Mitglied des Vorstands) Mag. Christian Sagasser (Mitglied des Vorstands) Wien, am ()_~ 9 J..o.A 7-- Job Nr.: lo-n-o""t Nachtrag gebilligt Sep W FINANZtv\i1~KTAUFSICHT Abt. 111/4, K~almarktprospekte 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5

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