POLITISCHE GEMEINDE FLUMS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "POLITISCHE GEMEINDE FLUMS"

Transkript

1 POLITISCHE GEMEINDE FLUMS Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (P A R K I E R U N G S R E G L E M E N T) vom 8. September 2005

2 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Artikel Seite Geltungsbereich Art. 1 3 Grundsatz Art. 2 3 Örtliche Beschränkungen Art. 3 3 Zeitliche Beschränkungen Art. 4 3 Parkplatzbewirtschaftung 1. Parkuhren / Ticketautomaten Art Blaue Zone Art Erweiterte Blaue Zone a) Begriff Art. 7 4 b) Bewilligungen Art. 8 4 c) Anwohner Art. 9 4 d) auswärtige Besucher Art Dauerparkieren a) Grundsatz Art b) Bewilligungserteilung Art c) Gebührenpflicht Art Umfang der Berechtigung Art Sonderregelungen Art Gebührenfestlegung Art Verwendung der Gebühren Art Vollzug Art Fakultatives Referendum Art Inkrafttreten Art. 20 6

3 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 3 Der Gemeinderat Flums erlässt gestützt auf - Art. 5, Art. 6 und Art. 136 lit. g des Gemeindegesetzes vom 23. August 1979 (sgs 151.2) - Art. 24 der Gemeindeordnung vom 14. April Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2 und Art. 29 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sgs 732.1) folgendes Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement): Geltungsbereich Art. 1 Dieses Reglement regelt das Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern sowie von Elektro- und Solarmobilen auf öffentlichem Grund. Grundsatz Art. 2 Das Abstellen von Motorfahrzeugen und Anhängern sowie von Elektro- und Solarmobilen auf öffentlichem Grund kann im Sinne von Art. 3 Abs. 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SR ; abgekürzt SVG) geordnet werden durch: a) örtliche und zeitliche Beschränkungen; b) Gebühren und Bewilligungspflicht. Die Signalisation richtet sich nach der Signalisationsverordnung, insbesondere nach dem Anhang 2 (SR ; abgekürzt SSV). Örtliche Beschränkungen Art. 3 Örtliche Beschränkungen des Parkierens können insbesondere angeordnet werden durch die Signale: a) Parkieren verboten (Signal Nr. 2.50); b) Zone mit Parkverbot (Signal Nr ). Zeitliche Beschränkungen Art. 4 Zeitliche Beschränkungen des Parkierens können insbesondere angeordnet werden durch: a) Zusatztafeln zum Signal Parkieren gestattet (Art. 48 Abs. 1 SSV, Signal Nr. 4.17); b) Angaben auf den Parkuhren oder Ticketautomaten; c) Signalisation als Blaue Zone und Parkieren mit Parkscheiben (Art. 48 Abs. 2 SSV, Signal Nr. 4.18); d) Erweiterte Blaue Zonen. In den als Erweiterte Blaue Zone bezeichneten Gebieten gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Blaue Zone. Inhaber einer besonderen und gebührenpflichtigen Bewilligung sind berechtigt, ihr Fahrzeug dauernd abzustellen.

4 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 4 Parkplatz- Art. 5 Bewirtschaftung 1. Parkuhren / Parkplätze können mittels Parkuhren / Ticketautomaten bewirtschaf- Ticketautomaten tet und das Parkieren kann zeitlich beschränkt werden. 2. Blaue Zone Art. 6 In dem als Blaue Zone bezeichneten Gebiet ist das Parkieren während der auf der Parkscheibe angegebenen Zeit gestattet. 3. Erweiterte Blaue Zone Art. 7 a) Begriff In dem als Erweiterte Blaue Zone bezeichneten Gebiet gelten grundsätzlich die Vorschriften über die Blaue Zone. Inhaber einer besonderen Bewilligung sind berechtigt, das Fahrzeug dauernd abzustellen. Das Gebiet der Erweiterten Blauen Zone wird in Sektoren unterteilt. Wo ausreichende Parkierungsmöglichkeiten für Anwohner fehlen, können einzelne Gebiete innerhalb der Erweiterten Blauen Zone bezeichnet werden, in denen das dauernde Abstellen von Fahrzeugen nur Anwohnern bewilligt wird. b) Bewilligungen Art. 8 Das Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone über die für die Blaue Zone geltende Höchstzeit hinaus bedarf der Bewilligung und ist gebührenpflichtig. Es werden Tagesbewilligungen für Anwohner und auswärtige Besucher und Monatsbewilligungen für Anwohner erteilt. Die Bewilligung wird nur für leichte Motorwagen sowie Elektro- und Solarmobile erteilt. Sie wird auf das Kontrollschild ausgestellt und gilt zugleich für das nächtliche Dauerparkieren gemäss Art. 11 f. dieses Reglementes. c) Anwohner Art. 9 Als Anwohner gilt ein Fahrzeughalter, der im Gebiet der Erweiterten Blauen Zone wohnt und in seinem Wohnsektor zeitlich unbeschränkt parkiert. Dem Fahrzeughalter gleichgestellt ist der Fahrzeugführer, der ein Fahrzeug wie ein Halter nutzt. Die Anwohnerbewilligung ist auf den Wohnsektor beschränkt. Betriebsinhaber und ihre Angestellten können in dem Sektor, in dem der Betrieb Standort hat, den Anwohnern gleichgestellt werden.

5 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 5 d) auswärtige Besucher Art. 10 Als auswärtiger Besucher gilt ein Fahrzeughalter, der ausserhalb der politischen Gemeinde Flums wohnt und im Gebiet der Erweiterten Blauen Zone zu Besuchszwecken (Verwandten- oder Bekanntenbesuche) zeitlich unbeschränkt parkiert. Dem Fahrzeughalter gleichgestellt ist der Fahrzeugführer, wenn dieser wie auch der Halter des von ihm benützten Fahrzeuges ausserhalb der politischen Gemeinde Flums wohnen. Dauerparkieren Art. 11 a) Grundsatz Das dauernde Abstellen tags oder nachts von Fahrzeugen, ausgenommen Motorräder, Motorfahrräder und Fahrräder, auf öffentlichem Grund in der Gemeinde bedarf der Bewilligung und ist gebührenpflichtig. Als dauernd gilt das einmalige Abstellen während mehr als drei Tagen sowie das regelmässige Abstellen während mehr als zwei Tagen pro Woche. b) Bewilligungserteilung Art. 12 Die Bewilligungserteilung richtet sich nach Art. 22 des Strassengesetzes. Eine Bewilligung wird in der Regel nicht erteilt für das dauernde Abstellen von schweren Motorwagen und Anhängern auf öffentlichem Grund in der Kernzone sowie in Wohnquartieren. c) Gebührenpflicht Art. 13 Gebührenpflichtig ist der Fahrzeughalter oder gegebenenfalls der Fahrzeugführer, der das Fahrzeug wie ein Halter nutzt. Die Gebühr wird von der Gemeindeverwaltung mit der Bewilligungserteilung in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen ab Rechtskraft zu bezahlen. Umfang der Berechtigung Art. 14 Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Parkplatz. Sonderregelungen Art. 15 Vorbehalten bleiben Ausnahmebewilligungen nach Art. 17 Abs. 1 der Signalisationsverordnung (SR ; abgekürzt SSV). Abweichende polizeiliche Anordnungen zum Freihalten von Strassen und Plätzen in besonderen Fällen wie bei Schneeräumung, Veranstaltungen usw. sind zu beachten.

6 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 6 Gebührenfestlegung Art. 16 Der Gemeinderat erlässt den Gebührentarif nach diesem Reglement. Die Parkierungsgebühren bemessen sich nach: a) Nutzungsintensität und Nutzungsdauer (Art. 29 Abs. 2 lit. a und b StrG); b) wirtschaftlichem Nutzen für den Berechtigten (Art. 29 Abs. 2 lit. d StrG); c) Standort der Parkplätze; d) Kosten der Parkplätze; e) Benützungskomfort; f) Verwaltungs- und Kontrollkosten. Verwendung der Art. 17 Gebühren Der Ertrag aus den Gebühren gemäss diesem Reglement wird verwendet für a) Aufwendungen im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr; b) Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs; c) Verbesserung der Sicherheit von Fussgängern, Radfahrern und Behinderten; d) andere im Zusammenhang mit dem Verkehr stehende Gemeindeaufgaben. Vollzug Art. 18 Der Gemeinderat vollzieht dieses Reglement. Er legt das Gebiet der Erweiterten Blauen Zone fest. Dabei berücksichtigt er insbesondere, wo aufgrund des Zwecks dieses Reglementes ein Regelungsbedarf besteht. Der Gemeinderat legt weitere Einzelheiten fest. Fakultatives Referendum Art. 19 Dieses Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Inkrafttreten Art. 20 Der Gemeinderat bestimmt das Inkrafttreten nach Genehmigung durch die zuständigen kantonalen Instanzen. Vom Gemeinderat Flums erlassen am 8. September 2005

7 Politische Gemeinde Flums / Parkierungsreglement Seite 7 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom 13. September 2005 bis 12. Oktober 2005 GEMEINDERAT FLUMS Der Gemeindepräsident Vincenz John Der Gemeinderatsschreiber Stefan Honegger Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am 7. November 2005 Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung U. Strauss Vollzug Gemäss Beschluss des Gemeinderates Flums vom 17. November 2005 tritt das vorstehende Reglement in Vollzug auf den 1. Dezember 2005

(Parkierungsreglement)

(Parkierungsreglement) Kanton St. Gallen Gemeinde Bad Ragaz Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund () genehmigt am 6. November 00 Unkostenbeitrag Fr. 6.-- Inhaltsverzeichnis Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT) Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (PARKIERUNGSRGELEMENT) Vom Gemeinderat erlassen am 19. Juni 2008 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom

Mehr

Parkierungs- Reglement

Parkierungs- Reglement Parkierungs- Reglement Politische Gemeinde Uznach Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf Art. 5 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 29 des Strassengesetzes, Art. 136 lit. g

Mehr

Politische Gemeinde. Parkplatzreglement. vom 24. November (Neudruck September 2005)

Politische Gemeinde. Parkplatzreglement. vom 24. November (Neudruck September 2005) Politische Gemeinde Parkplatzreglement vom 24. November 2000 (Neudruck September 2005) - 2 - Der Gemeinderat Mels erlässt gestützt auf Art. 136 lit. g des Gemeindegesetzes (sgs 151.2, abgekürzt GG), Art.

Mehr

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung

Bisher keine analoge Bestimmung. vgl. Art. 2. Bisher keine analoge Bestimmung I. Allgemeine Bestimmungen I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck Dieses Reglement ordnet das Abstellen von mehrspurigen Motorfahrzeugen, Motorrädern mit Seitenwagen und weiteren Fahrzeugen mit ähnlichen

Mehr

Gemeinde Walenstadt. Parkierreglement

Gemeinde Walenstadt. Parkierreglement 5. Februar 0 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen Art. Geltungsbereich... Art. Erstellungspflicht... Art. Zweck... Art. 4 Ausnahmen... Art. 5 Örtliche Beschränkungen... Art. 6 Zeitliche Beschränkungen...

Mehr

Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungsreglement Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Version 1.21 Vom Gemeinderat nach durchgeführter Vernehmlassung am 26. April 2016 genehmigt. Fakultatives Referendum vom 23. Mai

Mehr

POLITISCHE GEMEINDE THAL. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

POLITISCHE GEMEINDE THAL. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund POLITISCHE GEMEINDE THAL Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom Gemeinderat genehmigt am 26. Januar 2004 - 2 - Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art.

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement) Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund und die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkierungsreglement) Vom Gemeinderat erlassen am 9. Juli 2013 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom

Mehr

Politische Gemeinde Lichtensteig

Politische Gemeinde Lichtensteig Politische Gemeinde Lichtensteig Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 21. August 2000 Der Gemeinderat der Politischen Gemeinde Lichtensteig erlässt, gestützt auf Art. 20 Abs. 2, Art.

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. (Parkierungsreglement) R - 03 Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) vom 1. Mai 2006 Reglement R-03 1 / 10 Inhaltsverzeichnis Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zweck 3

Mehr

Parkierungs- und Parkgebühren-Reglement

Parkierungs- und Parkgebühren-Reglement SRRJ 711.001 Parkierungs- und Parkgebühren-Reglement Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 20 Abs. 2, Art. 21 Abs. 2, Art. 22 und Art. 29 des Strassengesetzes (sgs 732.1), Art. 5 Abs. 1 und Art. 136 Bst.

Mehr

Parkierungsreglement. der Politischen Gemeinde Degersheim

Parkierungsreglement. der Politischen Gemeinde Degersheim Parkierungsreglement der Politischen Gemeinde Degersheim erlassen am XXXX in Vollzug ab 1. Juli 2018 Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 3 und Art. 61 des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen vom

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Politische Gemeinde Schmerikon INHALTSVERZEICHNIS Seite Der Gemeinderat Schmerikon erlässt A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 1 gestützt

Mehr

Stadt Brugg. Parkierungsreglement. Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen

Stadt Brugg. Parkierungsreglement. Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen Stadt Brugg Parkierungsreglement Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen Reglement über die Parkierung von Fahrzeugen (Parkierungsreglement) 1 Allgemeines 1 Allgemeines, Inhalt Dieses Reglement regelt

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungsreglement Parkkartenreglement Gebührentarif vom 14. November 2005 Gültig ab 1. August 2006 1/6 Inhaltsverzeichnis Seite I. Parkierungsreglement

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund der Stadt Kreuzlingen (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund der Stadt Kreuzlingen (Parkierungsreglement) Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund der Stadt Kreuzlingen (Parkierungsreglement) 2. September 2010 (inkl. Nachträge bis 26. Juni 2018) Dokumenteninformationen Reglement

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem 732.1 Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) vom 7. November 2011 in Vollzug ab...2012 Inhaltsverzeichnis Artikel I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich... 1 Zweck...

Mehr

Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn

Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn Parkierungsreglement der Gemeinde Schwellbrunn Gestützt auf Art. 72 Abs. 2 des Gesetzes über die Staatsstrassen des Kantons Appenzell A. Rh. werden die folgenden Vorschriften über das Parkieren auf öffentlichem

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund crs 2007 (Parkierreglement) vom 28. November 2006

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund crs 2007 (Parkierreglement) vom 28. November 2006 Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund crs 2007 (Parkierreglement) vom 28. November 2006 Das Stadtparlament erlässt gestützt auf Art. 6 Abs. 1 GG 1, Art. 20 ff. StrG 2 und Art. 32 Ziff. 2

Mehr

Parkierungsreglement. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang

Parkierungsreglement. Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang Parkierungsreglement Für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Gemeinde Rümlang Parkierungsreglement Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bestimmungen 3 2. Parkierungssysteme

Mehr

R - 03. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)

R - 03. Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) R - 03 Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) vom 1. Mai 2006 2 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Geltungsbereich 3 2 Zweck 3 3 Ausnahmen 3 4 Zeitliche

Mehr

Parkierungs- und Parkkartenreglement

Parkierungs- und Parkkartenreglement Kanton Zürich Gemeinde Egg Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungs- und Parkkartenreglement Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse 30 8005 Zürich skw.ch Tel.

Mehr

Parkierungsreglement

Parkierungsreglement Parkierungsreglement Parkierungsreglement Seite 2 von 7 Parkierungsreglement Der Gemeinderat Frick, gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19.12.1958 (SVG) und 59 des

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement II)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement II) Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement II) Der Einwohnerrat der Stadt Lenzburg, vom 0. April 997 gestützt auf Art. 3 des Strassenverkehrsgesetzes

Mehr

Parkierungsreglement

Parkierungsreglement Parkierungsreglement 005 Parkierungsreglement der Einwohnergemeinde Rubigen Die Einwohnergemeinde Rubigen erlässt, gestützt auf - das eidgenössische Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19.1.1958, Art. - die

Mehr

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 731.30 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 16. September 2013 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 16. September 2013; Inkrafttreten am 1. Januar 2014 (siehe Art. 9 des

Mehr

Zur zeitlich unbeschränkten Benützung bewirtschafteter Parkplätze können gebührenpflichtige Parkkarten abgegeben werden.

Zur zeitlich unbeschränkten Benützung bewirtschafteter Parkplätze können gebührenpflichtige Parkkarten abgegeben werden. Parkplatz- und Gebührenreglement Lachen.45 (vom. März 05) A Allgemeines Art. Zweck Zur gezielten Nutzung der Parkplätze, welche sich im Eigentum der Gemeinde Lachen befinden oder von der öffentlichen Hand

Mehr

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement. über das. Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines 1 Geltungsbereich Fahrzeugkategorien II. Dauerparkieren in der Nacht 3 Grundsatz 4 Bewilligung, Dauer Gebührenpflicht,

Mehr

R E G L E M E N T. über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkraumbewirtschaftung. Öffentlicher Anschlag 21. März 2016 bis 4.

R E G L E M E N T. über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkraumbewirtschaftung. Öffentlicher Anschlag 21. März 2016 bis 4. R E G L E M E N T über das Parkieren auf öffentlichem Grund Parkraumbewirtschaftung Öffentlicher Anschlag 21. März 2016 bis 4. April 2016 Inkrafttreten 6. April 2016 Gemeinde Eschen Gemeindeverwaltung

Mehr

PARKIERVERORDNUNG. vom 4. Februar ParkVO. Stadthaus Märtplatz 29 Postfach 8307 Effretikon

PARKIERVERORDNUNG. vom 4. Februar ParkVO. Stadthaus Märtplatz 29 Postfach 8307 Effretikon 700.0.0 ParkVO PARKIERVERORDNUNG vom 4. Februar 00 Stadthaus Märtplatz 9 Postfach 807 Effretikon Telefon 05 54 4 4 Fax 05 54 info@ilef.ch www.ilef.ch IMPRESSUM Stadt Illnau-Effretikon Abteilung Präsidiales

Mehr

PARKIERUNGSREGLEMENT

PARKIERUNGSREGLEMENT GEMEINDE 4718 HOLDERBANK SO PARKIERUNGSREGLEMENT Reglement über die Benützung von öffentlichem Grund CW-11/2016 Seite 1 Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Die Einwohnergemeinde Holderbank

Mehr

Parkierungsreglement. der Stadt Bremgarten

Parkierungsreglement. der Stadt Bremgarten Parkierungsreglement der Stadt Bremgarten INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines Geltungsbereich Fahrzeugkategorien II. Dauerparkieren in der Nacht (Nachtparkieren) 3 Grundsatz 4 Bewilligung, Dauer Gebührenpflicht,

Mehr

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement)

Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) Reglement über das Abstellen von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen (Parkierungsreglement) gültig ab 0. Oktober 999 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. Grundsatz Art. Zuständigkeit

Mehr

Für das Parkieren auf privatem Grund gelten die Vorschriften des Baureglementes.

Für das Parkieren auf privatem Grund gelten die Vorschriften des Baureglementes. Parkierungs- reglement. Dezember 99 SRV 8. Der Einwohnerrat der Gemeinde Herisau, gestützt auf Art. Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr ) vom 9..958, Art. Abs. sowie Art. 7 des Gesetzes

Mehr

V E R O R D N U N G. über das nächtliche Dauerparkieren. auf öffentlichem Grund. (Laternengaragen-Verordnung)

V E R O R D N U N G. über das nächtliche Dauerparkieren. auf öffentlichem Grund. (Laternengaragen-Verordnung) V E R O R D N U N G über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Laternengaragen-Verordnung) vom 9. Dezember 1992 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Grundsatz, Art. 1 3 Begriffe,

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund. der Gemeinde Beromünster

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund. der Gemeinde Beromünster Vernehmlassungsfrist: 6.. März 2. April 2012 Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde Beromünster vom 2 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Geltungsbereich

Mehr

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze vom 12. Dezember 1995 Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn, gestützt auf Art. 3 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes

Mehr

Parkplatzreglement vom in Kraft seit

Parkplatzreglement vom in Kraft seit Parkplatzreglement vom 06.06.996 in Kraft seit 0.0.997 Die Einwohnergemeinde Ittigen erlässt gestützt auf die einschlägigen Gesetzesbestimmungen und die Gemeindeordnung folgendes Reglement über die Benützung

Mehr

Parkierungs- und Parkkartenreglement

Parkierungs- und Parkkartenreglement Parkieren auf öffentlichem Grund Parkierungs- und Parkkartenreglement gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 26.11.2012 Suter von Känel Wild AG Siedlung Landschaft Verkehr Umwelt Förrlibuckstrasse

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 2014

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 2014 Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkplatzreglement) vom 30. November 04 Gemeinde Ebikon, Riedmattstrasse 4, 603 Ebikon Telefon 04 444 0 0, Fax 04 444 0 03, info@ebikon.ch,

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) I. Rechtsgrundlage 1 Bewilligungspflichtige Nutzung Gemäss 103 BauG ist jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung einer

Mehr

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen, gestützt auf: Art. 76 der Verfassung vom 10. Oktober 1965 des Kantons Nidwalden (Kantonsverfassung,

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern Telefon 041-228 51 55 Telefax 041-210 65 73 buwd@lu.ch www.lu.ch Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Mehr

Stadt. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement)

Stadt. Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement) Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 6.3... Ausgabe vom. September 003 Reglement über die Parkraumbewirtschaftung beim Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Parkkartenreglement) vom 30. Januar

Mehr

Reglement über das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen

Reglement über das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen Reglement über das Parkieren auf den öffentlichen Parkplätzen gültig ab 1. Oktober 2016 Personenbezogene Begriffe, die sich nicht ausdrücklich nur auf Männer oder auf Frauen beziehen, gelten in gleicher

Mehr

reinach.ag Parkierungsreglement der Gemeinde 5734 Reinach AG

reinach.ag Parkierungsreglement der Gemeinde 5734 Reinach AG reinach.ag Parkierungsreglement der Gemeinde 5734 Reinach AG Ingress Gestützt auf Art. 20 Abs. 2 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) des Bundes vom 13. November 1962 und 103 und 104 des Gesetzes über Raumentwicklung

Mehr

Gemeinde Walchwil. Parkplatzreglement

Gemeinde Walchwil. Parkplatzreglement Seite 3 Inhaltsverzeichnis I. Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Grundsatz 4 Bewilligungs- und Gebührenpflicht 4 II. Benützung von Parkfeldern mit Parkuhren 3 Bewirtschaftungszeit / Parkuhren 4/5 III.

Mehr

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 2 Der Gemeinderat von Muri bei Bern erlässt, gestützt auf Artikel 12 und 26 des Gebührenreglements vom 17. November 2015, folgende Verordnung über

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016

Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016 Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates Niederglatt Sitzung vom 3. Oktober 2016 334 P1. POLIZEI, JUSTIZ P1.06 Verkehrspolizei P1.06.4 Parkplätze, Parkierung Parkierungskonzept Gemeindegebiet Niederglatt.

Mehr

Reglement über die Gebühren für Parkplätze

Reglement über die Gebühren für Parkplätze Reglement über die Gebühren für Parkplätze Ausgabe 2006 Stadt Amriswil Reglement über die Gebühren für Parkplätze (Parkierungsreglement) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Seite Art. 1 Grundsatz...

Mehr

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 (Version vom )

Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen vom 25. Mai 2018 (Version vom ) Parkplatzreglement der Politischen Gemeinde Ennetbürgen (Version vom 28.11.2017) Die Stimmberechtigten von Ennetbürgen beschliessen, gestützt auf: - Art. 76 der Verfassung vom 10. Oktober 1965 des Kantons

Mehr

Nr 211 REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE

Nr 211 REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE Nr REGLEMENT ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE V:\Projekte\Reglemente\Reglemente\BenuetzungOeffentlicheParkplaetze.docx BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE Präsidiales Schiessplatzweg Telefon

Mehr

Sicherheitsabteilung. Parkierverordnung. Vom 2. April (Stand 1. Juli 2009)

Sicherheitsabteilung. Parkierverordnung. Vom 2. April (Stand 1. Juli 2009) Sicherheitsabteilung Parkierverordnung Vom. April 998 (Stand. Juli 009) . Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Art. Bewilligungspflicht Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Fahrzeuge

Mehr

Verordnung für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Stadt (Parkierungsverordnung)

Verordnung für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Stadt (Parkierungsverordnung) Verordnung für das Parkieren auf öffentlichem Grund und auf Liegenschaften im Eigentum der Stadt (Parkierungsverordnung) 01.04.2013 BEVÖLKERUNGSDIENSTE, Oberhauserstrasse 25, Postfach, 8152 Glattbrugg

Mehr

der Einwohnergemeinde Münchenstein

der Einwohnergemeinde Münchenstein Parkierreglement der Einwohnergemeinde Münchenstein von der Gemeindeversammlung beschlossen am... F:\Daten\Gemeindeversammlung\Ratschläge\Ra_2008_0918_parkierreglement_gv_reglement_definitiv_2008_0812.doc

Mehr

Nachtparkverordnung. über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund. vom 9. Dezember Seite 1 / 5

Nachtparkverordnung. über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund. vom 9. Dezember Seite 1 / 5 Nachtparkverordnung über das regelmässige nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund vom 9. Dezember 2015 Seite 1 / 5 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtsgrundlage 3 2. Gesteigerter Gemeingebrauch 3 3. Örtlicher

Mehr

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder

Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze für Motorfahrzeuge, Motorfahrräder und Fahrräder 8. September 1997 1. Änderung 24.06.2002 2. Änderung 28.04.2003 3. Änderung 21.03.2005 2 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Rorschach (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Rorschach (Parkierungsreglement) .. Vernehmlassungsentwurf Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund der Stadt Rorschach (Parkierungsreglement) vom 2011 in Vollzug ab...2012 Inhaltsverzeichnis Artikel I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Parkierungsreglement der Gemeinde Möhlin

Parkierungsreglement der Gemeinde Möhlin Parkierungsreglement der Gemeinde Möhlin Parkierungsreglement der Gemeinde Möhlin Die Einwohnergemeindeversammlung vom 8. Juni 05 erlässt, gestützt auf Art. Abs. 4 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr

Mehr

1. Gemeinde Steg-Hohtenn Parkierungs und Parkplatzreglement

1. Gemeinde Steg-Hohtenn Parkierungs und Parkplatzreglement Parkierungs und Parkplatzreglement 1 1. Gemeinde Steg-Hohtenn Parkierungs und Parkplatzreglement Parkierungs und Parkplatzreglement 2 Inhalt 1 Einleitung... 3 1.1 Art. 1 Ziel und Zweck dieses Reglementes...

Mehr

GEMEINDE BÖTTSTEIN REGLEMENT ÜBER DAS NÄCHTLICHE DAUERPARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND

GEMEINDE BÖTTSTEIN REGLEMENT ÜBER DAS NÄCHTLICHE DAUERPARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND GEMEINDE BÖTTSTEIN REGLEMENT ÜBER DAS NÄCHTLICHE DAUERPARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEM GRUND Die Einwohnergemeinde Böttstein erlässt gestützt auf 103 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG AG) vom 19. Januar

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG)

VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) 76. VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT NIDAU (PARKIERUNGSVERORDNUNG) vom. September 00 . September 00 VERORDNUNG ÜBER DIE BENÜTZUNG DER ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZE DER STADT

Mehr

Fassung vom 14. August 2006

Fassung vom 14. August 2006 Fassung vom 14. August 2006 Der Einwohnerrat der Stadt Aarau erlässt, gestützt auf 102 und 103 des Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (BauG) vom 19. Januar 1993, 55 Abs. 4 der Bau- und

Mehr

GEMEINDE STEINEN 6422 Steinen SZ 4.44

GEMEINDE STEINEN 6422 Steinen SZ 4.44 GEMEINDE STEINEN 64 Steinen SZ 4.44 Reglement über das Parkieren auf öffentlichen Plätzen in der Gemeinde Steinen (vom 9. Januar 007, GRB Nr. 4) Der Gemeinderat Steinen, gestützt auf, 0 und 6 des Strassengesetzes

Mehr

Reglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald

Reglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald vom 0. Januar 08 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement Die Einwohnergemeinde Vordemwald

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen

EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD. Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen EINWOHNERGEMEINDE ERSTFELD Verordnung über das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen vom 21. Oktober 2015 VERORDNUNG ÜBER DAS PARKIEREN AUF ÖFFENTLICHEN PARKPLÄTZEN (vom 21. Oktober 2015) Die Einwohnergemeindeversammlung

Mehr

ENTWURF Ord. Nr GEMEINDE PRATTELN. Parkierungsreglement (PR) Entwurf für ER (2. Lesung)

ENTWURF Ord. Nr GEMEINDE PRATTELN. Parkierungsreglement (PR) Entwurf für ER (2. Lesung) ENTWURF Ord. Nr. 07.0 GEMEINDE PRATTELN Parkierungsreglement (PR) Entwurf für ER (. Lesung) Inhaltsverzeichnis. Abschnitt: Allgemeines... Zweck.... Abschnitt: Parkierungskonzept... Parkierungszonen...

Mehr

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze

Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze 01. Januar 2007 (Stand 17. Mai 2010) Der Gemeinderat von Langnau i.e. erlässt gestützt auf die Bestimmungen im Reglement über die Benützung der

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung) EINWOHNERGEMEINDE SUBINGEN Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung). September 0 Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze (Parkierungsverordnung)

Mehr

Parkierungs- reglement

Parkierungs- reglement STADT AARAU Parkierungsreglement vom 7. Mai 2007 - 1 - Der Einwohnerrat der Stadt Aarau erlässt, gestützt auf 102 und 103 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (BauG) vom 19. Januar 1993, 55 Abs.

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Einwohnergemeinde Zuchwil Verordnung über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsverordnung) Beschluss des Gemeinderates vom 7. November 005 Seite von 5 Der Gemeinderat

Mehr

Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen

Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in Blauen Zonen Freiestrasse 6 - Postfach 8952 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 738 14 11 Fax 044 738 15 90 (Parkkartenverordnung, PKV) vom 19.1.1998 mit Teilrevision vom 7.11.2011 SKR Nr. 6.40 Art. 1 Zweck, Parkierungsbewilligung

Mehr

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund Die Einwohnergemeindeversammlung Freienwil beschliesst gestützt auf Art. 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Stadt Aarau 7.8- Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) Vom 7. Mai 007 (Stand 3. Oktober 07) Der Einwohnerrat der Stadt

Mehr

Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund

Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund Parkierungs-Verordnung auf öffentlichem Grund In Kraft seit: 1. Januar 1998 - 2 - Inhaltsverzeichnis Seite A. Nächtliches Dauerparkieren (gesteigerter Gemeingebrauch) Art. 1 Bewilligungspflicht... 4 Art.

Mehr

Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung

Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung 01.01.2011 C:\Users\JBEN\AppData\Local\Temp\CMIAXIOMA\View_5cde421463214916a54ef986e07169fa\richtlinien parkplatzbewirtschaftung.doc Dokumenteninformationen

Mehr

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde

GEMEINDE BERLINGEN. Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde GEMEINDE BERLINGEN Reglement über das Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen der Gemeinde Berlingen Gestützt auf 72, Abs. 2 des Baugesetzes des Kantons Thurgau, 34, Abs. 4 des Gesetzes

Mehr

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund

Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund Reglement über die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 02. Dezember 2013 Inhaltsverzeichnis Artikel I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich 1 Grundsatz 2 Gebührenzeiten 3 Gebührenpflicht

Mehr

Einwohnergemeinde Laufen

Einwohnergemeinde Laufen Einwohnergemeinde Laufen Fassung: 6.020.1.001 Reglement Parkkarten 2002 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Zweck Art. 2 Geltungsbereich Art. 3 Parkkarten Art. 4 Berechtigte zum Bezug von Parkkarten Art. 5 Bezug

Mehr

Parkierungsreglement der. Stadt Rheinfelden

Parkierungsreglement der. Stadt Rheinfelden Parkierungsreglement der Stadt Rheinfelden Stand: 8. April 04 Parkierungsreglement der Stadt Rheinfelden Seite Inhaltsverzeichnis Seite Ingress 3 I Allgemeine Bestimmungen Art. Zweck 3 Art. Geltungsbereich

Mehr

Parkplatzreglement. vom 27. November 2012

Parkplatzreglement. vom 27. November 2012 . Parkplatzreglement vom 7. November 0 D i e G e m e i n d e v e r s a m m l u n g, gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 4 Abs. des Gemeindegesetzes und in Anwendung von Art. 65 Abs. des

Mehr

Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung

Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung Richtlinien über die Parkplatzbewirtschaftung 01.04.2015 H:\JBEN\Reglemente\Richtlinien SR\Richtlinie über die Parkplatzbewirtschaftung\Richtlinien Parkplatzbewirtschaftung.docx Dokumenteninformationen

Mehr

Verordnung über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung NVO)

Verordnung über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung NVO) Verordnung über das Nachtparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung NVO) vom 1. Januar 2008 NachtparkierVO Inhaltsverzeichnis I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 1 Art. 1 Bewilligungspflicht...

Mehr

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsreglement)

Einwohnergemeinde Zuchwil. Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsreglement) Einwohnergemeinde Zuchwil Reglement über die Benützung der öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Zuchwil (Parkierungsreglement) Beschluss der Gemeindeversammlung vom. Dezember 005 Seite von 5 Die Einwohnergemeinde

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) Gemeinde Aadorf Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichen Strassen und Plätzen sowie die Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines Art. 1 Inhalt 1 Art.

Mehr

Tarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund. vom (Stand am )

Tarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund. vom (Stand am ) 873. Einwohnergemeinde Cham Tarifordnung über das Parkieren auf öffentlichem Grund vom 3.08.06 (Stand am 0.0.07) Der Gemeinderat beschliesst: Zweck und Geltungsbereich Diese Tarifordnung regelt das Abstellen

Mehr

Einwohnergemeinde Unterseen

Einwohnergemeinde Unterseen 761.1 Einwohnergemeinde Unterseen Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze (Parkplatzreglement) Gemeindeversammlung vom 05.06.2000 in Kraft ab 01.08.2000 1 Reglement über die Bewirtschaftung

Mehr

Parkplatzreglement Gemeinde Törbel

Parkplatzreglement Gemeinde Törbel 1/6 Mai 2006 INHALTSVERZEICHNIS I. EINLEITUNG... 4 Art. 1 Ziel und Zweck dieses Reglementes... 4 II. ÖFFENTLICHES PARKIEREN... 4 Art. 2 Grundsatzregelung... 4 Art. 3 Nicht immatrikulierte Fahrzeuge und

Mehr

PARKORDNUNG UND PARKPLATZREGLEMENT

PARKORDNUNG UND PARKPLATZREGLEMENT HKEHRICHTR GEMEINDE KIPPEL PARKORDNUNG UND PARKPLATZREGLEMENT Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Art. 6 Art. 7 Art. 8 Art. 9 Ziel und Zweck des Reglements Grundsatzregelung Nicht immatrikulierte Fahrzeuge

Mehr

Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten

Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten Parkplatzreglement der Gemeinde Dürnten vom 11. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen... 2 II. Parkierungszonen, Parkdauer und Tarife... 3 III. Parkkarten / Bargeldloses Bezahlen

Mehr

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal

Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Areal (Nachtparkierreglement) vom.. GEMEINDE HÖLSTEIN / Nachtparkiereglement Seite 2 Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Hölstein,

Mehr

Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch)

Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) Stadt Dübendorf Verordnung betreffend das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (gesteigerter Gemeingebrauch) vom 4. März 1996 (revidiert am 6. Januar 1997) (Gebührenanpassung gemäss SRB Nr.

Mehr

AnwohnerInnen, domizilierte Gewerbetreibende und gleichermassen Betroffene sind bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu begünstigen.

AnwohnerInnen, domizilierte Gewerbetreibende und gleichermassen Betroffene sind bei der Festlegung der Gebührenhöhe zu begünstigen. ENTWURF, Reglement über das unbeschränkte Parkieren Die Einwohnergemeindeversammlung von Birsfelden, gestützt auf 47, Absatz 1, Ziffer 2, des Gemeindegesetzes vom 28. Mai 1970 und auf 6 und 13 der kantonalen

Mehr

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und die Leistung von Ersatzabgaben (Parkierungsreglement)

Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und die Leistung von Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) 621.000 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund und die Leistung von Ersatzabgaben (Parkierungsreglement) Vom 4. Dezember 1997 Der Einwohnerrat, gestützt auf das Gesetz

Mehr

gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art des Strassengesetzes beschliesst: I.

gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art des Strassengesetzes beschliesst: I. PARKPLATZREGLEMENT vom 30. November 1998 Die Gemeindeversammlung, gestützt auf Art. 76 der Kantonsverfassung und Art. 34 des Gemeindegesetzes, Art. 65 2 des Strassengesetzes beschliesst: I. ALLGEMEINES

Mehr

Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) vom 30. Januar 2014 (Stand 1.

Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) vom 30. Januar 2014 (Stand 1. Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsverordnung) Gemeinde Wolhusen Seite 2 / 13 Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen... 4 Art. 1 Zweck... 4 II Bewirtschaftung

Mehr

Reglement über den Lärmschutz

Reglement über den Lärmschutz Politische Gemeinde Walenstadt Reglement über den Lärmschutz (Lärmschutzreglement) vom 6. Juli 2006 Politische Gemeinde Walenstadt / Lärmschutzreglement - 2 - INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr