Reglement. über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald

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1 Reglement über das Parkieren von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement) der Gemeinde Vordemwald vom 0. Januar 08

2 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement Die Einwohnergemeinde Vordemwald erlässt, gestützt auf Art. Abs. des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG) vom , 0 und 0 des Baugesetzes des Kantons Aargau (BauG) vom 9..99, die folgenden Bestimmungen: Die in diesem Reglement verwendeten Funktions-, Berufs- und Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. I. Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Das regelmässige Abstellen von Motorfahrzeugen (inkl. Motorräder) sowie von Anhängern von Motorfahrzeugen auf öffentlichem Grund ist in allen Zonen bewilligungs- und gebührenpflichtig. Als öffentlicher Grund gelten alle Strassen und Plätze, welche dem Allgemeingebrauch dienen, sowie Privatstrassen, welche allgemein befahren werden dürfen. Als regelmässiges Abstellen gilt ein zwei- und mehrmaliges Abstellen pro Woche, das heisst innerhalb von 7 Tagen, während mehr als je Stunden. Das Parkieren von Fahrzeugen von Behinderten ist gebührenfrei. Diese Fahrzeuge müssen als solche gekennzeichnet sein. 5 Für Fahrzeuge der Handwerker im Einsatz können Parkkarten auf der Gemeindekanzlei gratis bezogen werden. Es wird eine elektronische Lösung angestrebt. 6 Der Fahrzeughalter hat innert Wochenfrist das regelmässige Abstellen des Fahrzeugs auf öffentlichem Grund oder den Wegfall der Gebührenpflicht der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Gebühr ist solange zu entrichten, bis der Nachweis des Wegfalles der Gebührenpflicht erbracht ist. 7 Beim regelmässigen Parkieren von Gesellschaftswagen, Lastwagen, Lastwagenanhänger, Wohnwagen und dergleichen kann der Fahrzeughalter in Spezialfällen (Anlässe) verpflichtet werden, bestimmte Plätze zu benützen oder das Parkieren solcher Fahrzeuge auf öffentlichem Grund zu unterlassen. II. Parkieren in Parkraumzonen Auf den Parkplätzen beim Gemeindehaus, beim Gemeindesaal, bei der Rollhockeyhalle und beim Werkhof ist das Parkieren mit Parkscheibe gemäss signalisierter maximaler Parkdauer gestattet. Diese Parkplätze gelten als Weisse Zone und sind im Anhang blau bandiert dargestellt. In der Weissen Zone ist das Parkieren in der Nacht zwischen 9 und 7 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen frei. Das regelmässige Abstellen (gem. I ) in der Nacht bedarf einer Parkkarte und ist kostenpflichtig. Auf gelb markierten Parkfeldern dürfen nur Berechtigte ihr Fahrzeug abstellen (Mieter gemäss Vertrag, Gemeindeangestellte, Feuerwehr). Dies betrifft insbesondere auch die Parkplätze Gemeindehaus Tiefgarage (HT). - -

3 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement In besonderen Fällen, insbesondere wenn die Abstellmöglichkeiten in der entsprechenden Zone nicht ausreichen, kann der Gemeinderat die Anzahl der Parkkarten beschränken oder die Zuteilung ändern. III. Parkverbotszone Für den Schulhausplatz erlässt der Gemeinderat eine Parkverbotszone für die Zeiten von Montag bis Freitag Uhr. IV. Allgemeine Bestimmungen Die Parkkarte für das unbeschränkte Abstellen von Fahrzeugen auf öffentlichem Grund oder für das Parkieren über die Höchstparkierungszeit in der Weissen Zone wird gegen Bezahlung einer Gebühr abgegeben. Die Parkkarte kann unter Vorweisung des Fahrzeugausweises auf der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Tages-, Monats- und Jahreskarten werden nur gegen Barzahlung (EC-Karten möglich) abgegeben. Für die Ausgabe von Tageskarten wird eine elektronische Lösung angestrebt. Abgestellte Fahrzeuge müssen ordnungsgemäss eingelöst sein. Die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes sind einzuhalten. Die Parkkarte dient zusammen mit dem montierten Kontrollschild als Kontrollmittel. Sie muss gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden. 5 Für Fahrzeughalter, die einen Parkplatz teilen wollen (Sharing), wird eine Parkkarte mit den Kennzeichen der sich den Parkplatz teilenden Fahrzeughalter ausgegeben (z.b. zwei Fahrzeughalter benützen einen Parkplatz). 6 Die Parkkarte verschafft keinen Anspruch auf einen bestimmten Abstellplatz. 7 Die Ausstellung einer Parkkarte hat keine Haftpflichtfolgen für die Gemeinde. 8 Abweichende polizeiliche Anordnungen zum Freihalten von Strassen und Plätzen in besonderen Fällen wie bei Schneeräumung, Veranstaltungen, Bauarbeiten usw. sind zu beachten. V. Gebühren Der Gemeinderat ist ermächtigt, die Parkgebühren gemäss Anhang im Rhythmus von 5 Jahren an den Landesindex der Konsumentenpreise anzupassen. Rückerstattungen sind nur auf ein schriftlich begründetes Begehren möglich (bei Wegzug oder wenn der Nachweis erbracht wird, dass kein Fahrzeug mehr gehalten wird). Rückerstattungen sind lediglich für volle Kalendermonate möglich. - -

4 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement Der Gemeinderat kann die Dienstleistungsbetriebe der Gemeinde, die REPOL oder Private mit Aufgaben, wie Erfassung, Kontrolle der gebührenpflichtigen Motorfahrzeugbesitzer, Gebühreninkasso, etc. beauftragen. VI. Schlussbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden im Rahmen der dem Gemeinderat gemäss Baugesetz und Gemeindegesetz zustehenden Strafkompetenz geahndet. Die Ahndung gemäss Strassenverkehrsgesetzgebung bleibt vorbehalten. Vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge können von der Polizei auf Kosten und Gefahr des Halters entfernt werden. Parkkarten können entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht oder nicht mehr bestehen, sowie wenn die Parkkarte missbräuchlich verwendet wird. Das vorliegende Reglement wurde von der Einwohnergemeindeversammlung am. November 07 genehmigt und wird auf den in Kraft gesetzt. Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom Juni 0. Vordemwald,. November 07 IM NAMEN DER EINWOHNERGEMEINDE VORDEMWALD Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: Max Moor Stephan Niklaus Anhang : Anhang : Gebühren Situation Parkzonen - -

5 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement Anhang Parkgebühren: Anhang zu Parkierungsreglement Tageskarten Für die Parkplätze Gemeindehaus oberirdisch und Gemeindesaal sind Tageskarten zum Preis von CHF 0.- erhältlich. Der Bezug richtet sich nach den Allgemeinen Bestimmungen (IV.). Gebühren für Dauerparkieren (Parkkarten) in CHF pro Monat für Fahrzeuge / Anhänger <.5 t + Motorräder Gebiet Nutzer Gemein-dean-gestell-te Lehrer Beschäf-tigte in Vor-dem-wald Übrige Nutzer Behinderte + Hand-werker im Einsatz H T Gemeindehaus Tiefgarage ) 00.- H O Gemeindehaus oberirdisch S Gemeindesaal R Rollhockeyhalle W Werkhof übrige Bauzone ) gemäss Mietvertrag Gebühren für Dauerparkieren (Parkkarten) in CHF pro Monat für Fahrzeuge / Anhänger.5 t Gebiet Alle Nutzer R Rollhockeyhalle (nur grosse Parkfelder) 00.-

6 Gemeinde Vordemwald, Parkierungsreglement Anhang Parkzonen: Anhang zu Parkierungsreglement W H O H T G R Parkplätze H T H O G R W Gemeindehaus Tiefgarage Gemeindehaus oberirdisch Gemeindesaal Rollhockeyhalle Werkhof Parkverbotszone

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