Erneut musste sich der BGH mit den Grenzen der Reparatur im Rahmen der sogenannten 130 %-Grenze befassen. (weiter auf Seite 2)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erneut musste sich der BGH mit den Grenzen der Reparatur im Rahmen der sogenannten 130 %-Grenze befassen. (weiter auf Seite 2)"

Transkript

1 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 35 BGH zur Frage der Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs liegen BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 387/14 Erneut musste sich der BGH mit den Grenzen der Reparatur im Rahmen der sogenannten 130 %-Grenze befassen. (weiter auf Seite 2) Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten LG Stuttgart, Urteil vom , AZ: 13 S 58/14 Die Parteien streiten um restliche Sachverständigenkosten in Höhe von 215,17 aus abgetretenem Recht. (weiter auf Seite 4) Ohne Ersatzbeschaffung nur Wiederbeschaffungswert netto AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 13 C 3119/13 Der vorsteuerabzugsberechtigte Kläger (Händler) erlitt am einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Haftung der Beklagten ist unstreitig. Es gab jedoch Streit über die zutreffende Abrechnung, da der Kläger keine Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen hat und zwischen den Parteien umstritten war, ob das beschädigte Fahrzeug noch überwiegend differenz- oder regelbesteuert ist. (weiter auf Seite 6) Mangel an der Kaufsache muss im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen AG Berlin-Neukölln, Urteil vom , AZ: 10 C 521/14 Der Käufer eines mangelhaften Pkw wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Zuvor ließ er den aufgetretenen Getriebeschaden am Fahrzeug durch Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagengarantie beheben. Nach der Reparatur war das Fahrzeug nicht fahrbereit. Der Käufer begehrte nun Rückabwicklung des Kaufvertrages. (weiter auf Seite 8) Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung bei einem neuwertigen Fahrzeug AG Pinneberg, Urteil vom , AZ: 62 C 29/15 Die Klägerin begehrte die Erstattung von Verbringungskosten auf fiktiver Basis für ihr neuwertiges Fahrzeug. Diese Kosten waren in dem von der Klägerin vorgelegten Sachverständigengutachten in Höhe von 128,00 veranschlagt. (weiter auf Seite 9) 1 / 9

2 BGH zur Frage der Ersatzfähigkeit von Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs liegen BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 387/14 Erneut musste sich der BGH mit den Grenzen der Reparatur im Rahmen der sogenannten 130 %-Grenze befassen. Der Sachverständige ermittelte nach einem KH-Schaden Reparaturkosten von knapp 3.000,00 bei einem Wiederbeschaffungswert von 1.600,00. Der Geschädigte ließ anschließend sein Fahrzeug mit gebrauchten Teilen zu Reparaturkosten, die minimal unterhalb der 130 %-Grenze lagen, reparieren. Die regulierungspflichtige Versicherung erstattete lediglich den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert). Mit der Klage begehrte der Geschädigte die Differenz zu den tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten. Die Entscheidung des VI. Senats des BGH ist grundsätzlich nachvollziehbar und bestätigt die Rechtsprechung der Vergangenheit zu sogenannten 130 %-Fällen. Erneut bestätigt der BGH, dass der Geschädigte berechtigt ist, sein Fahrzeug mit gebrauchten Teilen instand zu setzen, wenn hier durch die sogenannte 130 %-Grenze nicht überschritten wird. In diesen Fällen hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz der vollen Reparaturkosten allerdings unter der Voraussetzung, dass sach- und fachgerecht exakt nach den Vorgaben des Gutachtens repariert wird. Der BGH bestätigt in der Entscheidung noch einmal, dass der Geschädigte durchaus berechtigt ist, die Reparatur mit gebrauchten Teilen durchzuführen, auch um eine Reparatur im Rahmen der 130 %-Grenze zu erreichen. Erfreulicherweise macht der BGH aber deutlich, dass zuerst einmal die Einschätzung des Sachverständigen, der in dem streitgegenständlichen Fall die Reparaturkosten mit über 180 % des Wiederbeschaffungswertes kalkuliert hatte, entscheidend ist. Offenbar ohne Rücksprache mit dem Sachverständigen hatte der Geschädigte die Reparatur in Auftrag gegeben, sodass eine Kalkulation des Sachverständigen unter Verwendung gebrauchter Teile nicht vorlag. Ob auch ohne nochmalige Einschätzung des Sachverständigen der Geschädigte berechtigt ist, eine Reparatur unter Verwendung gebrauchter Ersatzteile zu veranlassen, ist vorliegend durch den BGH nicht entschieden worden. Zumindest aber spricht vieles dafür, dass der BGH den Feststellungen eines Sachverständigen entscheidende Bedeutung beimisst. Insoweit deckt sich die Entscheidung auch mit Empfehlungen des BVSK, dass der Sachverständige in Fällen, in denen der Geschädigte eine Reparatur des Fahrzeuges mit gebrauchten Teilen beabsichtigt, eine sogenannte Alternativkalkulation anfertigen sollte, bei der auch geprüft wird, ob die gebrauchten Teile verfügbar sind und ob mit gebrauchten Teilen ein vollständiger Reparaturerfolg erreicht werden kann. In dem jetzt entschiedenen Fall war gar nicht entscheidungsrelevant, ob die gebrauchten Teile hätten verwendet werden dürfen oder nicht, sondern in dem konkreten Fall fehlte es bereits an 2 / 9

3 einer sach- und fachgerechten Reparatur nach den gutachterlichen Vorgaben des Erstgutachtens. Insoweit entschied der BGH folgerichtig, dass der Ausnahmetatbestand der Reparatur im Rahmen der 130 %-Grenze vorliegend nicht gegeben sei. Insgesamt stärkt die Entscheidung nochmals die Position des Sachverständigen im Rahmen der Schadenfeststellung bei einem KH-Schaden. Liegen die kalkulierten Reparaturkosten unter Verwendung beispielsweise des Stundenverrechnungssatzes einer fabrikatsgebundenen Werkstatt und bei Verwendung von Neuteilen oberhalb der 130 %-Grenze und beabsichtigt der Geschädigte gleichwohl eine Reparatur des Fahrzeuges, sollte er immer durch den Sachverständigen prüfen lassen, ob bei Verwendung gebrauchter Teile die Reparatur im Rahmen der 130 %-Grenze möglich ist. Der Sachverständige sollte in diesen Fällen eine verbindliche Alternativkalkulation fertigen. 3 / 9

4 Zur Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten LG Stuttgart, Urteil vom , AZ: 13 S 58/14 Die Parteien streiten um restliche Sachverständigenkosten in Höhe von 215,17 aus abgetretenem Recht. Die nachweislich aktivlegitimierte Klägerin bietet Dienstleistungen im Bereich der Forderungsund Honorarabrechnung an. Der Unfallgeschädigte hatte zur Feststellung der Höhe der ihm entstandenen Reparaturkosten ein Kfz-Sachverständigenbüro mit der Erstellung eines Haftpflichtschadengutachtens beauftragt. Das Schadengutachten wies voraussichtliche Reparaturkosten von ca ,00 aus. Berechnet wurden für das Gutachten ein Grundhonorar von 678,00 netto sowie Nebenkosten in Höhe von insgesamt 278,00. Die Nebenkosten enthielten eine Pauschale für Telefon/Porto von 17,00, 22 Fotos á 2,30, Fahrtkosten über 50 km von 50,00, Schreibgebühren für 22 Seiten á 3,00, Schreibgebühren für 22 Kopien á 2,00, Fotokosten für den zweiten Fotosatz á 1,50. Der Geschädigte hatte seine Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte auf Erstattung der Sachverständigenkosten an das Sachverständigenbüro abgetreten, welches diese Ansprüche an die Klägerin abgetreten hatte. Die Beklagte zahlte einen Teilbetrag und verweigerte die Bezahlung des Restbetrages. Das AG Schorndorf (Urteil vom , AZ: 6 C 176/14) hatte der Klage in Höhe von 144,13 stattgegeben und die Klage im Übrigen abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wendet sich die Klägerin in ihrer Berufung und fordert weiterhin vollen Ausgleich der Sachverständigenkosten. Die Kammer führt in ihren Entscheidungsgründen aus, dass grundsätzlich auch die Kosten der Schadenfeststellung erstattungsfähig sind, wenn diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind. Der Geschädigte ist nach schadenrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung frei, er kann jedoch nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zweckmäßig und angemessen erscheinen. Dem Geschädigten soll ein möglichst vollständiger Schadenausgleich zukommen. Im Rahmen des Zumutbaren ist der wirtschaftlichere Weg der Schadenbehebung zu wählen. Eine Marktforschung nach dem preisgünstigsten Sachverständigen muss jedoch nicht erfolgen. Die Vorlage der bereits vom Geschädigten selbst bezahlten Rechnung stellt ein Indiz für die Angemessenheit der Kosten dar, da der Geschädigte damit bestätigt, dass die entsprechende Preisvereinbarung getroffen wurde und die für ihn nicht vorhersehbaren Koten nicht einfach auf den Schädiger abgewälzt werden sollen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige hat 35 Sachverständigenbüros in der näheren Umgebung zu ihrer Abrechungsvorgehensweise befragt. Die Auswertung ergab, dass das zu überprüfende Sachverständigenhonorar den ermittelten Durchschnittswert der Befragungsergebnisse um ca. 25 %, den Höchstwert um ca. 6 % übersteigt. Die in Rechnung gestellten Sachverständigenkosten sind daher als sehr hoch zu bewerten, liegen jedoch noch nicht im sittenwidrigen Bereich. 4 / 9

5 Im Einzelnen hält die Kammer die Kosten für das Einstellen in die Restwertbörse in Höhe von 17,50 für nicht erstattungsfähig. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schadenkalkulation über die EDV getätigt werden müssen, zusätzlich zu bezahlen und nicht im Grundhonorar enthalten sind, nachdem diese Tätigkeit den wesentlichen Teil der Arbeit des Sachverständigen bei der Erstellung des Gutachtens darstellt. Die Nutzung eines EDV-Programms nebst Lizenzen gehört zu den üblichen Vorhaltekosten eines Sachverständigenbüros, sodass dem Schadengutachter insoweit bereits keine gesonderten Nebenkosten entstanden sein dürften. Auch die Fahrtkosten hält die Kammer lediglich für einen Bereich bis 25 km für eine einfache Fahrt für erstattungsfähig. Im Großraum Stuttgart ist davon auszugehen, dass im nahen Umkreis von 25 km ein Sachverständiger gefunden werden kann, der in der Lage ist, den Schaden angemessen zu beurteilen. Anlass, einen Sachverständigen mit einem weiteren Anfahrtsweg zu beauftragen, bestand hier nicht. Daher muss sich der Geschädigte ein Mitverschulden anrechnen lassen. Die Klägerin konnte daher die Sachverständigenkosten im tenorierten Umfang ersetzt verlangen. Das Landgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung die folgenden Leitsätze entwickelt: 1. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, dass diese deutlich über den marktüblichen Preisen liegen und diese Abweichung für den Geschädigten ohne Weiteres erkennbar war. Eine Marktforschung muss er nicht betreiben. 2. Er genügt seiner ihn im Rahmen des 249 BGB treffenden Darlegungslast nicht schon allein durch die Vorlage der Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen. Für die Begründung der Indizwirkung ist vielmehr auch die Begleichung der Rechnung durch den Geschädigten erforderlich. Sollte diese Indizwirkung nicht gegeben sein, ist Beweis zu erheben. 3. Aus Rechtsgründen nicht in Ansatz gebracht werden können die Kosten für das Einstellen des Fahrzeugs in die Restwertbörse und Fahrtkostenersatz, soweit der Sachverständige von mehr als 25 km Entfernung anreist. 5 / 9

6 Ohne Ersatzbeschaffung nur Wiederbeschaffungswert netto AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 13 C 3119/13 Der vorsteuerabzugsberechtigte Kläger (Händler) erlitt am einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die Haftung der Beklagten ist unstreitig. Es gab jedoch Streit über die zutreffende Abrechnung, da der Kläger keine Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen hat und zwischen den Parteien umstritten war, ob das beschädigte Fahrzeug noch überwiegend differenz- oder regelbesteuert ist. Das AG Berlin-Mitte entschied die Sache zugunsten des Klägers. Zwar kann dieser bei nicht nachgewiesener Ersatzbeschaffung nur den Wiederbeschaffungswert netto (abzüglich Restwert) verlangen. Da das Fahrzeug jedoch laut einem vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachten am Markt überwiegend differenzbesteuert gehandelt wird, betrug der in Abzug zu bringende Umsatzsteueranteil nur 2,4 % bzw. 2,5 % statt der normalen Umsatzsteuer von 19 %. Die Mehrwertsteuer ist dabei unabhängig von der Frage aus dem vom Sachverständigen festgestellten Wiederbeschaffungswert herauszurechnen, dass der Kläger vorsteuerabzugsberechtigt ist. Denn gemäß 249 Abs. 2 Satz 2 BGB kann die nicht angefallene Mehrwertsteuer nicht ersetzt verlangt werden, denn der Kläger hat nicht dargelegt, dass er tatsächlich ein Ersatzfahrzeug angeschafft hat. Der angegebene Mehrwertsteueranteil des Wiederbeschaffungswerts ist also tatsächlich nicht angefallen. Will der Geschädigte seinen Schaden fiktiv auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens abrechnen, ist von einem dort angegebenen Bruttowiederbeschaffungswert eine darin enthaltene Umsatzsteuer abzuziehen. Hierfür hat der Tatrichter zu klären, ob solche Fahrzeuge üblicherweise auf dem Gebrauchtwagenmarkt nach 10 UStG regelbesteuert oder nach 25a UStG differenzbesteuert oder von privat und damit umsatzsteuerfrei erworben werden können, wobei er diese Feststellung im Rahmen einer Schätzung nach 287 ZPO treffen kann. Im Rahmen der gebotenen "subjektbezogenen Schadensbetrachtung" kann es dem Geschädigten zwar nicht zum Nachteil gereichen, wenn er bei der konkreten Ersatzbeschaffung auf dem Gebrauchtwagenmarkt von den umsatzsteuerrechtlich möglichen, verschiedenen Erwerbsmöglichkeiten nicht gerade diejenige realisiert, die der Sachverständige als die statistisch wahrscheinlichste bezeichnet hat. Erwirbt der Geschädigte tatsächlich ein Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem in einem Sachverständigengutachten ausgewiesenen Bruttowiederbeschaffungswert des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges entspricht oder diesen übersteigt, kann er im Wege konkreter Schadensabrechnung die Kosten der Ersatzbeschaffung bis zur Höhe des Bruttowiederbeschaffungswertes des unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges unter Abzug des Restwertes ersetzt verlangen. Auf die Frage, ob und in welcher Höhe dem im Gutachten ausgewiesenen Bruttowiederbeschaffungswert Umsatzsteuer enthalten ist, kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Verzichtet der Geschädigte wie hier allerdings auf eine Ersatzbeschaffung und fällt tatsächlich keine Umsatzsteuer an, dann ist eine solche im Rahmen einer fiktiven Schadensabrechnung auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens nach 249 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht ersatzfähig, weil diese Vorschrift insoweit die Dispositionsfreiheit des Geschädigten begrenzt (BGH, Urteil vom , Az.: VI ZR 225/05, NJW 2006, , zitiert nach Juris). 6 / 9

7 Der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte hat dann Anspruch auf Ersatz des vollen Wiederbeschaffungswerts brutto, wenn er sich ein Ersatzfahrzeug anschafft, das den Wiederbeschaffungswert brutto des beschädigten Autos erreicht oder übersteigt. Wenn der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt ist und das beschädigte Fahrzeug zu seinem Betriebsvermögen zählt, hat er bei der Anschaffung des beschädigten Fahrzeugs den Kaufpreis nur netto gezahlt und bekommt nun Ersatzbeschaffung hin oder her nur den Wiederbeschaffungswert netto des beschädigten Fahrzeugs ersetzt. 7 / 9

8 Mangel an der Kaufsache muss im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vorliegen AG Berlin-Neukölln, Urteil vom , AZ: 10 C 521/14 Der Käufer eines mangelhaften Pkw wollte vom Kaufvertrag zurücktreten. Zuvor ließ er den aufgetretenen Getriebeschaden am Fahrzeug durch Inanspruchnahme einer Gebrauchtwagengarantie beheben. Nach der Reparatur war das Fahrzeug nicht fahrbereit. Der Käufer begehrte nun Rückabwicklung des Kaufvertrages. Das AG Berlin-Neukölln stellt klar, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß 437 BGB nur dann möglich ist, wenn zumindest im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung der Mangel an der Kaufsache noch fortbesteht. Hierzu führt das AG Neukölln aus: Gemäß 437 Nr. 2, 434, 323, 326 V, 440 BGB setzt ein wirksamer Rücktritt voraus, dass die veräußerte Sache bei Gefahrübergang und auch noch zum Zeitpunkt des erklärten Rücktritts mangelhaft war (BGH, Urt. v VIII ZR 166/07, juris), der Käufer vom Verkäufer die ordnungsgemäße Nacherfüllung verlangt hat und diese fehlgeschlagen ist bzw. endgültig und ernsthaft abgelehnt oder binnen einer gesetzten Nachfrist nicht erbracht wurde. Bereits einen bei Gefahrübergang und auch noch zum Zeitpunkt des Rücktritts vorliegenden Sachmangel hat die Klägerin nicht schlüssig dargetan. 1. Insoweit kann sie sich nicht auf den von ihr vorgetragenen Getriebeschaden berufen. Der Vortrag zum von ihr im nachgelassenen Schriftsatz behaupteten Getriebeschaden bei Gefahrübergang war aber wie der übrige Vortrag unerheblich ( 138 I ZPO), da der Getriebeschaden die Klägerin nicht mehr zum Rücktritt berechtigen konnte. Denn die Klägerin hat sowohl vorgerichtlich als auch schriftsätzlich ausdrücklich vorgetragen, dass sie diesen Schaden noch vor Erklärung des Rücktritts behoben habe, was eine hierauf beruhende Rücktrittsberechtigung ausschließt. 2. Soweit die Klägerin zusätzlich vorträgt, dass das Auto nach der Reparatur nicht mehr fahrbereit gewesen sei und infolge eines weiteren Mangels erneut habe repariert werden müssen, so kann sie mit diesem Vortrag ein Rücktrittsrecht nach 437 Nr. 2, 434, 323, 326 V, 440 BGB nicht begründen. Denn insoweit hat die Klägerin auch auf den Vortrag des Beklagten und den richterlichen Hinweis im Termin hin nicht einmal behauptet, dass der die Fahrbereitschaft des Autos beseitigende Defekt bereits bei Gefahrübergang vorlag. Grundsätzlich setzt die Geltendmachung eines Rücktrittsrechts vom Kaufvertrag zunächst die Nachbesserung/Nachlieferung oder aber deren endgültige Ablehnung durch den Verkäufer voraus. Dies war hier vom AG Berlin-Neukölln nicht zu prüfen, da der Rücktrittsanspruch bereits am fehlenden Mangel im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung scheiterte. Unabhängig vom Bestehen eines Rücktrittsrechts kann im Einzelfall ein Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz zu prüfen sein. 8 / 9

9 Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung bei einem neuwertigen Fahrzeug AG Pinneberg, Urteil vom , AZ: 62 C 29/15 Die Klägerin begehrte die Erstattung von Verbringungskosten auf fiktiver Basis für ihr neuwertiges Fahrzeug. Diese Kosten waren in dem von der Klägerin vorgelegten Sachverständigengutachten in Höhe von 128,00 veranschlagt. Die Klage auf Zahlung des restlichen Schadenersatzes hatte vollumfänglich Erfolg. Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen aus, dass der Geschädigte nach schadenersatzrechtlichen Grundsätzen sowohl in der Wahl der Mittel zur Schadenbehebung als auch in der Verwendung des vom Schädiger zu leistenden Schadenersatzes frei ist. Dies gilt im Grundsatz auch bei der Abrechnung auf der Basis fiktiver Reparaturkosten. Der Geschädigte ist zwar unter dem Gesichtspunkt der Schadenminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadenbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadenbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Er genügt diesem im Allgemeinen jedoch dadurch, dass er den Schaden auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Sachverständigengutachtens berechnet, sofern das Gutachten hinreichend ausführlich ist und das Bemühen erkennen lässt, dem konkreten Schadenfall vom Standpunkt eines wirtschaftlich denkenden Betrachters gerecht zu werden. Auch nach der Rechtsprechung des BGH setzen sich Reparaturkosten eines Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall aus vielen einzelnen Kostenfaktoren zusammen, die sich schadenrechtlich nicht in einen angefallenen und einen nicht angefallenen Teil aufspalten lassen. Dies ist zum einen in der nicht handhabbar und würde sowohl die Ersetzungsbefugnis wie auch die Dispositionsfreiheit des Geschädigten konterkarieren (vgl. BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 69/12) Die Klägerin konnte im Ergebnis daher die Verbringungskosten in voller Höhe beanspruchen. Vorliegend kam eine Verweisung aufgrund der Neuwertigkeit des beschädigten Klägerfahrzeugs bereits nicht in Betracht. Folgerichtig durfte die Klägerin auch die im Gutachten kalkulierten Verbringungskosten beanspruchen. Zudem blieb die Beklagte im Prozess auch dahingehend beweisfällig, eine örtliche markengebundenen Fachwerkstatt konkret zu benennen, die tatsächlich über eine eigene Lackiererei verfügt. 9 / 9

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 26/05 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 15. November 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung

Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung Kosten der Beilackierung bei Metallic-Lack und fiktive Abrechnung 30.03.2017 20:52 AG Fulda, Urteil vom 29.09.2016, AZ: 32 C 214/15 (B) Hintergrund Die Klägerin macht gegenüber der Beklagten restliche

Mehr

:19. BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 76/16. Hintergrund

:19. BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 76/16. Hintergrund Sachverständigenhonorar gekürzt: BVSK-Honorarbefragung ist taugliche Schätzgrundlage für die Erforderlichkeit von Nebenkosten im Kfz-Sachverständigengutachten 27.06.2017 00:19 BGH, Urteil vom 28.02.2017,

Mehr

Die Versicherungsnehmerin (GmbH) hatte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine andere GmbH abgetreten.

Die Versicherungsnehmerin (GmbH) hatte ihre Rechte aus dem Versicherungsvertrag an eine andere GmbH abgetreten. BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 30 Stellt ein Kaskoversicherungsvertrag ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar, erlaubt 354a HGB die Abtretung der Versicherungsforderung OLG Köln, Urteil vom 20.11.2001, 9

Mehr

Wiederbeschaffungswert ist bei teurerer Ersatzbeschaffung brutto zu ersetzen AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom , AZ: 31 C 62/14

Wiederbeschaffungswert ist bei teurerer Ersatzbeschaffung brutto zu ersetzen AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, Urteil vom , AZ: 31 C 62/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 47 Reparatur mit Gebrauchtteilen im Rahmen der 130 %-Grenze LG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2014, AZ: 23 S 208/13 Der Kläger ließ nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 40/18 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. Oktober 2018 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit

Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit Kosten einer Reparaturbestätigung: Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit 05.04.2017 22:05 BGH, Urteil vom 24.01.2017, AZ: VI ZR 146/16 Hintergrund Die Parteien streiten über die Ersatzfähigkeit der

Mehr

Amtsgericht Krefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. g e g e n

Amtsgericht Krefeld IM NAMEN DES VOLKES. Urteil. In dem Rechtsstreit. g e g e n Z9Ö7.2O16-4O:12 0251 84? 661 Anisgericht Krefeld.S. 3,14 Beglaubigte Abschrift (Telekople gemäß 169 Abs. 3 ZPO) 2:C:161/1.6 Verkündet am 29.07.2016 Sobech, Justizbeschäftigte als Urkuridabeamtin der Gesohftsstelle

Mehr

Zur Erstattungsfähigkeit eines Kurzgutachtens im Bagatellschadenfall AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom , AZ: 2a C 247/15

Zur Erstattungsfähigkeit eines Kurzgutachtens im Bagatellschadenfall AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom , AZ: 2a C 247/15 NEWSLETTER 2016 / KW 51 130 %-Grenze und Abweichung des Reparaturweges vom Kfz-Sachverständigengutachten LG Schweinfurt, Urteil vom 12.09.2016, Az.: 23 S 11/16 Das Urteil des LG Schweinfurt befasst sich

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 79/10 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Februar 2011 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 302/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Juni 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 217/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 10. Juli 2007 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 231/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Umrüstkosten sind bei der Ermittlung des Wiederbschaffungswertes zu berücksichtigen BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 9/17

Umrüstkosten sind bei der Ermittlung des Wiederbschaffungswertes zu berücksichtigen BGH, Urteil vom , AZ: VI ZR 9/17 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 31 Umrüstkosten sind bei der Ermittlung des Wiederbschaffungswertes zu berücksichtigen BGH, Urteil vom 23.05.2017, AZ: VI ZR 9/17 Das Fahrzeug des Klägers (Taxiunternehmer)

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 91/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 1. März 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: ja BGHR:

Mehr

Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung

Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung 12.04.2017 21:19 BGH, Urteil vom 07.02.2017, AZ: VI ZR 182/16 Hintergrund

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 220/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 29. April 2008 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein. Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein

BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein. Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein A. BGH: Sachverständiger muss unabhängig sein Gutachter muss sach- und fachkundiger Dritter sein Benennt ein Versicherer einen von ihm selbst angestellten und bezahlten Gutachter als Sachverständigen vor

Mehr

Landgericht Trier. Urteil

Landgericht Trier. Urteil Aktenzeichen: 1 S 91/14 32 C 31/14 AG Trier Landgericht Trier - In dem Rechtsstreit Prozessbevollmächtigte: IM NAMEN DES VOLKES Urteil - Klägerin und Berufungsklägerin - Rechtsanwälte gegen Haftpflichtunterstützungskasse

Mehr

Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen, das OLG Frankfurt beschäftigte sich nun mit der Berufung. (weiter auf Seite 2)

Erstinstanzlich wurde die Klage abgewiesen, das OLG Frankfurt beschäftigte sich nun mit der Berufung. (weiter auf Seite 2) BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 29 Geräusche des Motors stellen keinen erheblichen Mangel dar OLG Frankfurt a.m., Urteil vom 21.04.2017, AZ:24 U 26/15 Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 172/04 URTEIL Verkündet am: 15. Februar 2005 Böhringer-Mangold, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Mehr

Pauschale Deckelung der Nebenkosten beim Sachverständigenhonorar ist unzulässig OLG Saarbrücken, Urteil vom , AZ: 4 U 61/13

Pauschale Deckelung der Nebenkosten beim Sachverständigenhonorar ist unzulässig OLG Saarbrücken, Urteil vom , AZ: 4 U 61/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 22 Spürbares Schalt- und Bremsmanöver beim Porsche 981 Boxter S berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2014, AZ: 28 U 162/13 Klägerin in

Mehr

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 112 C 3262/14

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Verweisung auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit AG Berlin-Mitte, Urteil vom , AZ: 112 C 3262/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 05 Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung, UPE- Aufschläge, Verbringungskosten und Reinigungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig

Mehr

Beschluss. 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom , Aktenzeichen 34 O 164/16, wird zurückgewiesen.

Beschluss. 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom , Aktenzeichen 34 O 164/16, wird zurückgewiesen. Oberlandesgericht Bamberg Az.: 5 U 74/17 34 O 164/16 LG Aschaffenburg In dem Rechtsstreit Kläger und Berufungskläger gegen Beklagter und Berufungsbeklagter wegen Schadensersatzes erlässt das Oberlandesgericht

Mehr

Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Landgericht Hanau IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1. Der Geschädigte leistet bei einer fiktiven Abrechnung dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit im Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach 249

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 71/08 BESCHLUSS vom 26. Mai 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Mai 2009 durch die Vizepräsidentin Dr. Müller, die Richter Wellner,

Mehr

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall...

Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefall... Seite 1 von 5 20. Okt 11 Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden Steuer tatsächlich angefallen Wenn kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, der Geschädigte sich aber trotzdem unter Anfall

Mehr

Zur Erstattungsfähigkeit reparaturbedingt angefallener Verbringungs- und Reinigungskosten AG Bochum, Urteil vom , AZ: 47 C 384/16

Zur Erstattungsfähigkeit reparaturbedingt angefallener Verbringungs- und Reinigungskosten AG Bochum, Urteil vom , AZ: 47 C 384/16 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 35 Kein Kaufvertragsabschluss bei Scherzerklärung OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2017, AZ: 8 U 170/16 Im vorliegenden Fall verlangt der Kläger die Erfüllung eines Kaufvertrages

Mehr

Keine Verweisung bei mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen AG Rheinbach, Urteil vom , AZ: 10 C 142/17

Keine Verweisung bei mittleren ortsüblichen Stundenverrechnungssätzen AG Rheinbach, Urteil vom , AZ: 10 C 142/17 BVSK-RECHT Aktuell 2018 / KW 02 Gebrauchtwagenverkauf per Internet Mangel aufgrund Fehlens der nach öffentlichen Äußerungen zu erwartenden Beschaffenheit BGH, Urteil vom 27.09.2017, AZ: VIII ZR 271/16

Mehr

BVSK Aktuell. Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes

BVSK Aktuell. Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes BVSK Aktuell Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofes Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2003 zwei wichtige Entscheidungen durch die Pressestelle des BGH veröffentlichen lassen, die erheblichen

Mehr

Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der mit einer sog. Schummel-Software ausgestattet sein soll. (weiter auf Seite 2)

Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der mit einer sog. Schummel-Software ausgestattet sein soll. (weiter auf Seite 2) BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 28 Schummel-Software berechtigt nicht zum Rücktritt LG Bochum, Urteil vom 16.03.2016, AZ: 2 O 425/15 Der Kläger begehrt Rücktritt vom Kauf eines Pkw mit Dieselantrieb, der

Mehr

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 47. BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage KG Berlin, Urteil vom , AZ: 22 U 31/14

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 47. BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage KG Berlin, Urteil vom , AZ: 22 U 31/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 47 BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage KG Berlin, Urteil vom 30.04.2015, AZ: 22 U 31/14 Der Kläger macht als Kfz-Sachverständiger Schadenersatzansprüche mehrerer

Mehr

Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-11 U 13/15

Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-11 U 13/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 18 Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers OLG Hamm, Urteil vom 11.11.2015, AZ: I-11 U 13/15 Die Parteien streiten, welchen Restwert sich der

Mehr

Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden

Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden Vorschaden und fiktive Abrechnung: Zur Beweispflicht der sachund fachgerechten Reparatur von Vorschäden 22.01.2018 20:28 OLG Celle, Urteil vom 08.02.2017, AZ: 14 U 119/16 Hintergrund Die Parteien streiten

Mehr

Anspruch auf Ersatzlieferung trotz erfolgter Mangelbeseitigung durch Verkäufer OLG Nürnberg, Urteil vom , AZ: 14 U 199/16

Anspruch auf Ersatzlieferung trotz erfolgter Mangelbeseitigung durch Verkäufer OLG Nürnberg, Urteil vom , AZ: 14 U 199/16 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 34 Anspruch auf Ersatzlieferung trotz erfolgter Mangelbeseitigung durch Verkäufer OLG Nürnberg, Urteil vom 20.02.2017, AZ: 14 U 199/16 Der Kläger erwarb von der Beklagten einen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 192/05 URTEIL Verkündet am: 23. Mai 2006 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:

Mehr

Gewährleistung bei einem mit Dieselpartikelfilter ausgestatteten Fahrzeug LG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: 23 S 156/13

Gewährleistung bei einem mit Dieselpartikelfilter ausgestatteten Fahrzeug LG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: 23 S 156/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 26 Gewährleistung bei einem mit Dieselpartikelfilter ausgestatteten Fahrzeug LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, AZ: 23 S 156/13 Der Kläger erwarb bei der Beklagten ein gebrauchtes

Mehr

Schadenersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen ebay-auktion OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-28 U 199/13

Schadenersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen ebay-auktion OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-28 U 199/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 12 Schadenersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen ebay-auktion OLG Hamm, Urteil vom 30.10.2014, AZ: I-28 U 199/13 Der Beklagte hatte auf der Internetplattform ebay einen

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 267/03 URTEIL Verkündet am: 18. Mai 2004 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: ja in dem Rechtsstreit BGHZ: BGHR:

Mehr

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 16

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 16 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 16 Zur Frage der Regel- oder Differenzbesteuerung und der Nutzungsausfallentschädigung beim gemischt genutzten Fahrzeug LG Bochum, Urteil vom 20.09.2013, AZ: I-5 S 55/13 Der

Mehr

Bundesgerichtshof. IM NAMEN DES VOLKES Urteil

Bundesgerichtshof. IM NAMEN DES VOLKES Urteil Bundesgerichtshof IM NAMEN DES VOLKES Urteil 249 Abs. 2 Satz 1 BGB 1. Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der

Mehr

VW-Abgasskandal Nachlieferungsanspruch eines aktualisierten Neufahrzeugs LG Landau (Pfalz), Urteil vom , AZ: 2 O 259/16 (+)

VW-Abgasskandal Nachlieferungsanspruch eines aktualisierten Neufahrzeugs LG Landau (Pfalz), Urteil vom , AZ: 2 O 259/16 (+) BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 38 Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei einem in der Werkstatt angebahnten Gutachterauftrags Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017, AZ: 20 S 196/16 Das AG Ratingen

Mehr

BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage auch hinsichtlich der Nebenkosten AG Hattingen, Beschluss vom , AZ: 16 C 99/14

BVSK-Honorarbefragung ist geeignete Schätzgrundlage auch hinsichtlich der Nebenkosten AG Hattingen, Beschluss vom , AZ: 16 C 99/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 15 Bei Weiternutzung ist der Restwert aus Gutachten zu beachten LG Duisburg, Urteil vom 30.01.2015, AZ: 2 O 142/14 Der Kläger /Geschädigte erlitt am 27.10.2013 mit seinem Taxi

Mehr

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert

Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert Umsatzsteuer und Brutto-Wiederbeschaffungswert 11.12.2016 19:56 OLG Celle, Urteil vom 06.10.2016, AZ: 8 U 111/16 Hintergrund Ein bei der beklagten Kaskoversicherung Versicherter erlitt mit seinem Fahrzeug

Mehr

2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand

2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand 1 Fahrzeugschaden...1 2 Vergleich von Reparaturaufwand und Wiederbeschaffungsaufwand...1 2.1 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungsaufwand...2 2.2 Reparaturaufwand ist geringer als Wiederbeschaffungswert...2

Mehr

BVSK-Honorarbefragung 2013 als geeignete Schätzgrundlage für Grundhonorar und Nebenkosten AG Kassel, Urteil vom , AZ: 413 C 828/14

BVSK-Honorarbefragung 2013 als geeignete Schätzgrundlage für Grundhonorar und Nebenkosten AG Kassel, Urteil vom , AZ: 413 C 828/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 31 Nachweis von Steinschlagbeschädigungen am Fahrzeug LG Coburg, Urteil vom 23.12.2014, AZ: 22 O 306/13 Das Urteil des LG Coburg befasst sich mit der Beweislast im Rahmen einer

Mehr

Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung AG Amberg, Urteil vom , AZ: 2 C 838/15

Kein Abzug für Unternehmergewinn bei voller Werkstattauslastung AG Amberg, Urteil vom , AZ: 2 C 838/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 07 Fristsetzung zur Nacherfüllung BGH, Urteil vom 18.03.2015, AZ: VIII ZR 176/14 Dieses BGH-Urteil befasst sich mit den Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 146/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 24. Januar 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 320/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 14. Mai 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Mangelhafte Werkleistung bei Einbau eines ungeeigneten Turboladers OLG Koblenz, Urteil vom , AZ: 3 U 655/14

Mangelhafte Werkleistung bei Einbau eines ungeeigneten Turboladers OLG Koblenz, Urteil vom , AZ: 3 U 655/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 32 Mangelhafte Werkleistung bei Einbau eines ungeeigneten Turboladers OLG Koblenz, Urteil vom 17.03.2015, AZ: 3 U 655/14 Der Kläger beauftragte die verklagte Kfz-Werkstatt

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 337/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. Juni 2010 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 112/04 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. Januar 2005 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein

Mehr

Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers KG Berlin, Urteil vom , AZ: 22 U 6/15

Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers KG Berlin, Urteil vom , AZ: 22 U 6/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 49 Keine Wartepflicht des Geschädigten auf Restwertangebot des Versicherers KG Berlin, Urteil vom 06.08.2015, AZ: 22 U 6/15 Die Parteien streiten über restliche Schadenersatzansprüche

Mehr

Zur Erstattungsfähigkeit tatsächlich angefallener Reparaturkosten OLG Dresden, Urteil vom , AZ: 7 U 180/17

Zur Erstattungsfähigkeit tatsächlich angefallener Reparaturkosten OLG Dresden, Urteil vom , AZ: 7 U 180/17 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 40 Zur Erstattungsfähigkeit tatsächlich angefallener Reparaturkosten OLG Dresden, Urteil vom 10.05.2017, AZ: 7 U 180/17 Streitig waren im Berufungsverfahren u.a. noch vom LG

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 100/08 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 3. März 2009 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 22/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 21. Februar 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

Anmietung 2012 Schätzung anhand der Schwacke-Liste 2006 AG Auerbach, Urteil vom , AZ: 1 C 617/13

Anmietung 2012 Schätzung anhand der Schwacke-Liste 2006 AG Auerbach, Urteil vom , AZ: 1 C 617/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 35 Auswirkungen bei Vorliegen eines nicht abgegrenzten Vorschadens bei fiktiver Abrechnung auf die Erstattungsfähigkeit von Reparatur- und Gutachterkosten sowie Nutzungsausfallentschädigung

Mehr

Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt sind zu erstatten AG Hohenstein-Ernstthal, Urteil vom , AZ: 4 C 430/17

Abschleppkosten zur Heimatwerkstatt sind zu erstatten AG Hohenstein-Ernstthal, Urteil vom , AZ: 4 C 430/17 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 51 Das Werkstatt- und Prognoserisiko liegt beim Schädiger OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 15.06.2017, AZ:14 U 37/17 Der Kläger verlangt restliche Reparaturkosten nach einem

Mehr

Die Parteien streiten um restliche Gutachterkosten in Höhe von 43,69 aus abgetretenem Recht.

Die Parteien streiten um restliche Gutachterkosten in Höhe von 43,69 aus abgetretenem Recht. BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 35 Chiptuning kein Mangel OLG Koblenz, Beschluss vom 24.02.2016, AZ: 10 U 490/15 Mit Kaufvertrag vom Januar 2011 erwarb der Kläger/Käufer bei der Beklagten einen gebrauchten

Mehr

Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs

Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs NZV 2009, 333 - beck-online http://beck-online.beck.de/default.aspx?printmanager=print&vpath=b... von 3 12.09.2011 12:45 BGH: Berücksichtigung von Bruttoreparaturkosten eines Fahrzeugs NZV 2009, 333 Berücksichtigung

Mehr

Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Dieselfahrzeugs LG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: 23 O 195/15

Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Dieselfahrzeugs LG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: 23 O 195/15 NEWSLETTER 2017 / KW 16 Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Dieselfahrzeugs LG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2016, AZ: 23 O 195/15 Der Kläger erwarb bei der Beklagten ein Fahrzeug mit einem

Mehr

Sachverständigenvergütung: Ermittlung der Sachverständigenkosten bei an den Sachverständigen abgetretenem Anspruch

Sachverständigenvergütung: Ermittlung der Sachverständigenkosten bei an den Sachverständigen abgetretenem Anspruch AG Pfaffenhofen, Urteil v. 22.04.2013 1 C 233/13 Titel: Sachverständigenvergütung: Ermittlung der Sachverständigenkosten bei an den Sachverständigen abgetretenem Anspruch Normenketten: 249 Abs 2 S 2 BGB

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 69/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 144/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 2. März 2010 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Abrechnungsarten. Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen der konkreten Abrechnung und der fiktiven Abrechnung unterschieden.

Abrechnungsarten. Grundsätzlich wird in der Schadenregulierung zwischen der konkreten Abrechnung und der fiktiven Abrechnung unterschieden. Häufige Fragen Abrechnungsarten Abrechnung fiktiv Abrechnung konkret Abtretungserklärung Anspruchsberechtigter Gutachten Gutachterkosten Klärung der Haftung Kostenvoranschlag Mietwagen Nutzungsausfall

Mehr

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer gutachterlichen Stellungnahme AG Landshut, Urteil vom , AZ: 2 C 773/17

Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer gutachterlichen Stellungnahme AG Landshut, Urteil vom , AZ: 2 C 773/17 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 37 VW-Abgasskandal Rückgaberecht des Käufers bejaht LG Trier, Urteil vom 07.06.2017, AZ: 5 O 298/16 Im vorliegenden Fall ging es um ein vom VW-Abgasskandal betroffenes Neufahrzeug

Mehr

Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen

Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen Erforderlichkeit höherer Mietwagenkosten bei erfolgloser Erkundigung nach günstigeren Tarifen 25.05.2017 12:00 OLG Jena, Urteil vom 05.04.2016, AZ: 5 U 855/14 Hintergrund Der Kläger erlitt am 28.05.2013

Mehr

Spezielle Beschaffenheitsvereinbarung gilt auch bei allgemeinem Gewährleistungsausschluss OLG Naumburg, Urteil vom

Spezielle Beschaffenheitsvereinbarung gilt auch bei allgemeinem Gewährleistungsausschluss OLG Naumburg, Urteil vom NEWSLETTER 2016 / KW 25 Spezielle Beschaffenheitsvereinbarung gilt auch bei allgemeinem Gewährleistungsausschluss OLG Naumburg, Urteil vom 28.09.2015 AZ:1 U 59/15 Der Kläger kaufte von der Beklagten ein

Mehr

Beglaubigte Abschrift. Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz. Im Namen des Volkes. Urteil

Beglaubigte Abschrift. Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz. Im Namen des Volkes. Urteil Aktenzeichen: 5 c 249/16 Beglaubigte Abschrift I Amtsgericht Heidenheim a. d. Brenz 0 8. JUNI Z016. _... ~1', f

Mehr

Der Schädiger trägt das Prognoserisiko höher ausfallender Reparaturkosten AG Hattingen, Urteil vom , AZ: 16 C 93/16

Der Schädiger trägt das Prognoserisiko höher ausfallender Reparaturkosten AG Hattingen, Urteil vom , AZ: 16 C 93/16 NEWSLETTER 2017 / KW 15 Zur Zulässigkeit der Verweisung eines über neun Jahre alten Fahrzeugs auf eine günstigere Referenzwerkstatt bei fiktiver Abrechnung BGH, Urteil vom 07.02.2017, AZ: VI ZR 182/16

Mehr

Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ

Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Die fiktive Schadensabrechnung und ihre Grenzen bei KfZ Bei der Möglichkeit der fiktiven Schadensabrechnung und ihren Grenzen unter Beachtung der

Mehr

Wirksame Bindungsfrist von zehn Tagen im Gebrauchtwagenbestellformular LG Saarbrücken, Urteil vom , AZ: 10 S 128/13

Wirksame Bindungsfrist von zehn Tagen im Gebrauchtwagenbestellformular LG Saarbrücken, Urteil vom , AZ: 10 S 128/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 02 Wirksame Bindungsfrist von zehn Tagen im Gebrauchtwagenbestellformular LG Saarbrücken, Urteil vom 14.11.2014, AZ: 10 S 128/13 Der Beklagte bestellte bei der Klägerin am

Mehr

Kein Anspruch auf ein Sachverständigenhonorar, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt BGH, Urteil vom , AZ: VII ZR 95/16

Kein Anspruch auf ein Sachverständigenhonorar, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt BGH, Urteil vom , AZ: VII ZR 95/16 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 32 Kein Anspruch auf ein Sachverständigenhonorar, das deutlich über dem ortsüblichen Honorar liegt BGH, Urteil vom 01.06.2017, AZ: VII ZR 95/16 Nach einem Verkehrsunfall mit

Mehr

Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Ungenauigkeit der Tankanzeige OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-28 U 165/13

Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Ungenauigkeit der Tankanzeige OLG Hamm, Urteil vom , AZ: I-28 U 165/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 19 Kein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Ungenauigkeit der Tankanzeige OLG Hamm, Urteil vom 16.06.2015, AZ: I-28 U 165/13 Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückabwicklung

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 401/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 19. Februar 2013 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VI. Zivilsenat des

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 120/06 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 6. März 2007 Böhringer-Mangold, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 611/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. Dezember 2017 Olovcic Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. April in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 29. April in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 530/12 BESCHLUSS vom 29. April 2014 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO 139 Abs. 2 Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis

Mehr

Verletzung der Hinweispflicht begründet Schadenersatzanspruch LG Berlin, Urteil vom , AZ: 5 O 387/13

Verletzung der Hinweispflicht begründet Schadenersatzanspruch LG Berlin, Urteil vom , AZ: 5 O 387/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 30 Verletzung der Hinweispflicht begründet Schadenersatzanspruch LG Berlin, Urteil vom 01.12.2014, AZ: 5 O 387/13 Der Kläger nutzte mit seinem Fahrzeug Typ VW T5 mit Hochdachaufbau

Mehr

Leitsatz. OLG Dresden, Urteil vom , Az. 7 U 682/10

Leitsatz. OLG Dresden, Urteil vom , Az. 7 U 682/10 Leitsatz Wählt der Geschädigte im Wege der Naturalrestitution der wirtschaftlich gebotenen Fahrzeugreparatur die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Anschaffung eines (höherwertigen) Ersatzfahrzeuges,

Mehr

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22 Neue Hinweispflichten ab dem 09.01.2016 Seit dem 09.01.2016 müssen Unternehmer in der EU auf Ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform

Mehr

BGH senkt Erheblichkeitsgrenze bei einem behebbaren Sachmangel auf 5 % BGH, Urteil vom , AZ: VIII ZR 94/13

BGH senkt Erheblichkeitsgrenze bei einem behebbaren Sachmangel auf 5 % BGH, Urteil vom , AZ: VIII ZR 94/13 BVSK-RECHT AKTUELL 2014 / KW 23 BGH senkt Erheblichkeitsgrenze bei einem behebbaren Sachmangel auf 5 % BGH, Urteil vom 28.05.2014, AZ: VIII ZR 94/13 In seinem Urteil vom 28.05.2014 hat sich der BGH mit

Mehr

IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Erding durch den Richter am auf Grund der mündlichen. Endurteil

IM NAMEN DES VOLKES. erlässt das Amtsgericht Erding durch den Richter am auf Grund der mündlichen. Endurteil Amtsgericht Erding Az.: 3 C 1958/12 IM NAMEN DES VOLKES In dem Rechtsstreit Kläger gegen Beklagte wegen Schadensersatz erlässt das Amtsgericht Erding durch den Richter am 13.03.2013 auf Grund der mündlichen

Mehr

Vorschäden mit Schadensüberlagerungen Reparaturbestätigung empfehlenswert OLG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: I-1 U 32/14

Vorschäden mit Schadensüberlagerungen Reparaturbestätigung empfehlenswert OLG Düsseldorf, Urteil vom , AZ: I-1 U 32/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2015 / KW 29 Keine Kappungsgrenze bei Nutzungsentschädigung BGH, Beschluss vom 09.12.2014, AZ: VIII ZR 196/14 Bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrages (z.b. wegen Mangelhaftigkeit

Mehr

Entfernung der Verweisungswerkstatt von 12,3 km zum Wohnort des Geschädigten ist zumutbar AG Hamburg, Urteil vom , AZ: 31b C 136/14

Entfernung der Verweisungswerkstatt von 12,3 km zum Wohnort des Geschädigten ist zumutbar AG Hamburg, Urteil vom , AZ: 31b C 136/14 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 16 Keine Ersatzfähigkeit des Sachverständigengutachtens bei Unbrauchbarkeit infolge Fehlinformationen des Geschädigten OLG Koblenz, Urteil vom 24.07.2015, AZ: 10 U 1233/14

Mehr

VfK-Newsletter Dezember 2015

VfK-Newsletter Dezember 2015 VfK-Newsletter Dezember 2015 1. Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit Die Häufung von Verfahrensfehlern eines Sachverständigen kann die Besorgnis der Befangenheit begründen (OLG Hamm Beschluss

Mehr

Nutzungsausfallentschädigung bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit OLG Koblenz, Urteil vom , AZ: 12 U 1090/15

Nutzungsausfallentschädigung bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit OLG Koblenz, Urteil vom , AZ: 12 U 1090/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 42 Nutzungsausfallentschädigung bei fehlender Vorfinanzierungsmöglichkeit OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.2016, AZ: 12 U 1090/15 Der Kläger hatte am 01.12.2012 einen unverschuldeten

Mehr

Schadenrecht. Rechtsanwalt Joachim Otting

Schadenrecht. Rechtsanwalt Joachim Otting Schadenrecht Rechtsanwalt Joachim Otting www.rechtundraeder.de 1 Abschleppkosten OLG Celle, Urt. V. 9.10.13-14 U 55/13 Weil es sich um notwendige Begleitkosten zu dem handelt, was zur Wiederherstellung

Mehr

Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes

Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Juli 2009 E N T W U R F fu-schw II 2803 RL-RW-2009 Richtlinie des BVSK zur Ermittlung des Restwertes Stand: VII/2009 I. Die Restwertermittlung im Haftpflichtschaden 1. Restwertangabe im Gutachten Unter

Mehr

Fristsetzung zur Nachbesserung bei Abgassachmangel erforderlich LG München II, Urteil vom , AZ: 12 O 1492/17

Fristsetzung zur Nachbesserung bei Abgassachmangel erforderlich LG München II, Urteil vom , AZ: 12 O 1492/17 BVSK-RECHT Aktuell 2018 / KW 14 Fristsetzung zur Nachbesserung bei Abgassachmangel erforderlich LG München II, Urteil vom 16.11.2017, AZ: 12 O 1492/17 In diesem Verfahren verklagte ein Fahrzeugkäufer eines

Mehr

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22

Newsletter BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 22 Neue Hinweispflichten ab dem 09.01.2016 Seit dem 09.01.2016 müssen Unternehmer in der EU auf Ihrer Homepage einen Link zur europäischen Onlinestreitbeilegungs-Plattform

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 182/16 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 7. Februar 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 24/17 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. Dezember 2017 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Pauschalierter Schadenersatz bei Nichtabnahme des Fahrzeuges LG Zweibrücken, Urteil vom , AZ: 1 O 267/15

Pauschalierter Schadenersatz bei Nichtabnahme des Fahrzeuges LG Zweibrücken, Urteil vom , AZ: 1 O 267/15 BVSK-RECHT AKTUELL 2016 / KW 13 Ersatzfähigkeit von Restbenzin/Treibstoff im Tank und einer An- und Abmeldepauschale im Totalschadenfall LG Hagen, Urteil vom 19.10.2015, AZ: 4 O 267/13 Die Parteien streiten

Mehr

Amtsgericht Schamdorf. Im Namen des Volkes. Urteil

Amtsgericht Schamdorf. Im Namen des Volkes. Urteil Aktenzeichen: 6 c 717/18 Beglaubigte Abschrift I Amtsgericht Schamdorf EINGEGAi\~GEN 18. FEB. 2019 SCHlJ\iARZ RECHTSANWÄLTE Im Namen des Volkes Urteil ln dem Rechtsstreit Prozessbeyol!roächtjgte: Rechtsanwälte

Mehr

Ein Geschädigter muss sich nicht auf einen günstigeren Gutachter verweisen lassen AG München, Urteil vom , AZ: 343 C 7821/17

Ein Geschädigter muss sich nicht auf einen günstigeren Gutachter verweisen lassen AG München, Urteil vom , AZ: 343 C 7821/17 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 39 Gebrauchtwagenverkauf Verkäufer ist unter Umständen für Transportkosten zur Nacherfüllung vorschusspflichtig BGH, Urteil vom 19.07.2017, AZ: VIII ZR 278/16 In dem Fall,

Mehr

Verstopfter Dieselpartikelfilter Kein Verschleiß, sondern Mangel OLG Hamm, Urteil vom , I-28 U 89/16

Verstopfter Dieselpartikelfilter Kein Verschleiß, sondern Mangel OLG Hamm, Urteil vom , I-28 U 89/16 BVSK-RECHT Aktuell 2017 / KW 33 Verstopfter Dieselpartikelfilter Kein Verschleiß, sondern Mangel OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017, I-28 U 89/16 Der Kläger (Verbraucher) erwarb von einem Autohändler am 28.11.2013

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 W 18/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 3 O 380/03 Landgericht Cottbus Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren des Amtes C, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte

BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte BVSK-Information für Kfz-Reparaturbetriebe / Autofahrer / Rechtsanwälte Fälle zur 130 %-Grenze Vorbemerkung Die Abrechnung im Rahmen der so genannten 130 %-Grenze gehört zu den Besonderheiten des deutschen

Mehr