LKW Preisliste 3/2011
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- August Peters
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1 LKW Preisliste 3/2011 Gültig ab 1. Juli 2011 Deutschland/Österreich Preisliste digital abrufbar unter:
2 Impressum Ihre Ansprechpartner Telefon TeleFAX Zentrale: +49 (0) (0) Bestellannahme Deutschland*: PKW-/LLKW-/LKW-Reifen point S bsdl-verkauf-pts@bridgestone.eu First Stop bsdl-verkauf-fst@bridgestone.eu Team/Freie Händler bsdl-verkauf-independent@bridgestone.eu Autohaus bsdl-verkauf-ah@bridgestone.eu Motorrad-Reifen mc-sales@bridgestone.eu EM-Reifen bsdl_viem@bridgestone.eu Landwirtschafts-Reifen bsdl_viem@bridgestone.eu Zentralfaktura (0) zentralfaktura@bridgestone.eu Bestellannahme Österreich: Alle Produktgruppen Vertriebsinnendienst (Ortstarif) bsdl-verkauf-au@bridgestone.eu Technische Unterstützung: Gewährleistung +49 (0) (0) bsdl-reklamation@bridgestone.eu Produktservice +49 (0) , - 432, (0) technik@bridgestone.eu Kundendienst-Motorrad +49 (0) (0) motorrad@bridgestone.eu ebusiness: +49 (0) econtact-de@bridgestone.eu * Nummer kostet 6 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, ggf. andere Tarife aus Mobilfunknetzen Gültigkeit: Nur für den Fachhandel. Die Kalkulationsbasis -Liste ist gültig für Deutschland und Österreich. Hiermit haben alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit verloren. Die Preise sind Kalkulationswerte und enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Lieferung und Berechnung erfolgt auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (siehe Seiten 26 und 27). Die festgelegten Notierungen verstehen sich ausschließlich für Reifen (ohne Montage, Gewichte, Ventile usw.). Die technischen Angaben entsprechen dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt der Indrucklegung. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr, unter Vorbehalt eventueller technischer Änderungen und unter Ausschluß jeglicher Haftung. Obwohl diese Preisliste mit größter Sorgfalt hergestellt wurde, übernehmen wir keinerlei Haftung für Verluste und Schäden durch eventuell übersehene Fehler. Änderungen vorbehalten. BRIDGESTONE DEUTSCHLAND GmbH Justus-von-Liebig-Straße 1 D Bad Homburg v.d.h. BRIDGESTONE AUSTRIA GmbH Laxenburger Straße 252 A-1230 Wien 2
3 Inhaltsverzeichnis BRIDGESTONE 4-16 Fernverkehr 4-6 R249 Evo 5 R249 5 R249 Evo 5 R294 5 M749 5 Greatec M709 5 M730 5 R109 6 R166 II 6 R164 6 R168 TFL 6 R184 6 R187 6 REGIONALverkehr 7-10 R227 8 M M VSX 8 R297 Evo 9 R297 9 M730 9 R R166 II 10 R R R Strasse/Gelände M L L317 (Gelände) 12 M M WINTER W M W W M M840 II 14 Stadt-/Reisebusse R M Greatec R FIRESTONE Fern-/Regionalverkehr FS FD TSP Strasse/Gelände 22 UT3000 Plus 22 SAT3000 Plus 22 TMP IHRE ANSPRECHPARTNER 2 Bridgestone einsatzempfehlungen 17 FRT-Kennung 18 firestone einsatzempfehlungen 23 TYRELINK 24 NOTizen 25 Allgemeine Verkaufsund Lieferbedingungen 26 Deutschland Allgemeine Verkaufsund Lieferbedingungen 27 Österreich 3
4 BRIDGESTONE Fernverkehr R249 Evo R249 R294 M749 Greatec M709 M730 R109 * R164* R166 II R168 TFL R184 R187 4
5 Bridgestone Fernverkehr BRIDGESTONE Fernverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie /45 R 22.5 sl M /145 L 781, in Vorbereitung /45 R 22.5 sl GMD M M 1.485, Serie /50 R 22.5 sl R 249 Evo 156 L 874, Serie /55 R 22.5 sl R (158) K (L) 778, in Vorbereitung /55 R 22.5 sl R (158) K (L) 778, Auslauf Serie /60 R 22.5 sl R /147 L 716, /60 R 22.5 sl M /147 L M+S 737, /60 R 22.5 sl R 249 Evo 154/148 L 825, /60 R 22.5 sl R /148 L 737, /60 R 22.5 sl M /148 L M+S 781, Serie /65 R 22.5 sl R (158) K(L) 754, Serie /70 R 22.5 sl R /137 M 645, Auslauf /70 R 22.5 sl R /145 M 655, /70 R 22.5 sl R /148 (152/148) M (L) 705, /70 R 22.5 sl R 249 Evo 156/150(154/150) L (M) 759, /70 R 22.5 sl R /148(154/150) M (L) 716, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 710, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 720, Serie /80 R 22.5 sl R /144 M 694, Auslauf /80 R 22.5 sl R /148 M 726, /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 726, /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 694, /80 R 22.5 sl R /150 (156/150) M (L) 749, /80 R 22.5 sl M /150 (156/150) M (L) M+S 754, /80 R 22.5 sl M /150 (156/150) M (L) M+S 726,
6 Fernverkehr Bridgestone BRIDGESTONE Fernverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie /55 R 22.5 sl R 109 * 160 (158) K (L) 765, Serie /65 R 22.5 sl R 109 * 160 (158) K (L) 754, /65 R 22.5 sl R 164* 160 (158) K (L) 645, Auslauf /65 R 22.5 sl R K 967, /65 R 22.5 sl R K 989, Tieflader 15 Zoll /80 R 15 R 184 Set 124/122 J 404, R 15 R 187 Set 135/133 J 361, R 15 R 187 Set 143/141 J 432, Zoll R 17.5 sl R /141 J 421, /65 R 17.5 sl R /125 (129/129) J (F) 393, /75 R 17.5 sl R /133 J 333, /75 R 17.5 sl R /141 J 453, /70 R 17.5 sl R /141 (144/144) J (F) 481, Zoll /70 R 19.5 sl R /140 J 481, /70 R 19.5 sl R /141 J 432, /70 R 19.5 sl R /148 J 601, /50 R 19.5 sl R 166 II 160 J 808, * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 6
7 BRIDGESTONE Regionalverkehr R227 R297 R297 Evo M788 M729 M730 R168* R164* R166 II R168 TFL R184 R187 7
8 Regionalverkehr Bridgestone BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll Serie R 17.5 sl R /127 M 398, R 17.5 sl M /127 M M+S 398, R 17.5 sl R /132 L 437, R 17.5 sl VSX 134/132 L M+S 437, Serie /75 R 17.5 sl R /122 M 311, /75 R 17.5 sl M /122 M M+S 316, in Vorbereitung /75 R 17.5 sl M /122 M M+S 316, Auslauf /75 R 17.5 sl M /122 M M+S 316, /75 R 17.5 sl R /124 M 322, /75 R 17.5 sl M /124 M M+S 322, /75 R 17.5 sl M /124 M M+S 322, /75 R 17.5 sl R /127 M 376, /75 R 17.5 sl M /127 M M+S 376, /75 R 17.5 sl M /127 M M+S 376, /75 R 17.5 sl R /130 M 421, /75 R 17.5 sl M /130 M M+S 421, Serie /70 R 17.5 sl R /134 M 432, /70 R 17.5 sl M /134 M M+S 432, /70 R 17.5 sl R /136 M 497, /70 R 17.5 sl M /136 M M+S 497, Zoll Serie /70 R 19.5 sl R /134 M 447, /70 R 19.5 sl M /134 M M+S 453, /70 R 19.5 sl R /138 M 404, /70 R 19.5 sl M /138 M M+S 404, /70 R 19.5 sl M /138 M M+S 404, /70 R 19.5 sl R /143 M 552, /70 R 19.5 sl M /143 M M+S 552, /70 R 19.5 sl M /144 M M+S 557, /70 R 19.5 sl R /145 M 645, /70 R 19.5 sl M /145 M M+S 645,
9 Bridgestone Regionalverkehr BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie /55 R 22.5 sl M (158) K (L) M+S 830, in Vorbereitung Serie /65 R 22.5 sl M (158) K (L) M+S 776, Serie /70 R 22.5 sl R /145 K 628, /70 R 22.5 sl M /145 M M+S 645, in Vorbereitung /70 R 22.5 sl M /145 M M+S 645, Auslauf /70 R 22.5 sl M /145 (152/148) M (L) M+S 672, /70 R 22.5 sl M /148 (152/148) M (L) M+S 677, in Vorbereitung /70 R 22.5 sl M /148 (152/148) M (L) M+S 677, Auslauf /70 R 22.5 sl R 297 Evo 156/150 (154/150) L (M) 726, /70 R 22.5 sl R /148 (154/150) M (L) 694, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 720, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 720, in Vorbereitung /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 720, Auslauf /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 710, Serie /80 R 22.5 sl R /148 M 683, /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 694, /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 694, Auslauf /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 699, /80 R 22.5 sl R /150 (156/150) M (L) 710, /80 R 22.5 sl M /150 (156/150) M (L) M+S 726, /80 R 22.5 sl M /150 (156/150) M (L) M+S 726, in Vorbereitung /80 R 22.5 sl M /150 (156/150) M (L) M+S 726, Auslauf /80 R 22.5 sl M /150 (154/150) L (M) M+S 737, Serie R 22.5 sl R /145 L 557, R 22.5 sl R /148 L 655, R 22.5 sl M /148 L M+S 705, R 22.5 sl R /150 L 754, R 22.5 sl M /150 L M+S 791, in Vorbereitung R 22.5 sl M /150 L M+S 791, Auslauf 9
10 Regionalverkehr Bridgestone BRIDGESTONE REGIONALverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie /55 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 754, Serie /65 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 743, in Vorbereitung /65 R 22.5 sl R 168* 160 (158) K (L) 743, Auslauf /65 R 22.5 sl R 164* 160 (158) K (L) 645, Auslauf /65 R 22.5 sl R K 967, /65 R 22.5 sl R K 989, Tieflader 15 Zoll /80 R 15 R 184 Set 124/122 J 404, R 15 R 187 Set 135/133 J 361, R 15 R 187 Set 143/141 J 432, Zoll R 17.5 sl R /141 J 421, /65 R 17.5 sl R /125 (129/129) J (F) 393, /75 R 17.5 sl R /133 J 333, /75 R 17.5 sl R /141 J 453, /70 R 17.5 sl R /141 (144/144) J (F) 481, Zoll /70 R 19.5 sl R /140 J 481, /70 R 19.5 sl R /141 J 432, /70 R 19.5 sl R /148 J 601, /50 R 19.5 sl R 166 II 160 J 808, * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet.
11 BRIDGESTONE Straße/Gelände M840 L355 L317 (Gelände) M748 M844 11
12 Straße/Gelände Bridgestone BRIDGESTONE StraSSe/Gelände Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 20 Zoll R 20 M 840 Set 154/150 (156/150) K (G) M+S 625, Auslauf 22.5 Zoll /70 R 22.5 sl M /145 K M+S 655, /80 R 22.5 sl M /148 (150/145) K (L) M+S 710, /80 R 22.5 sl M /150 (154/150) K (M) M+S 737, /80 R 22.5 sl L /150 (154/150) K (M) M+S 737, R 22.5 sl M L M+S 497, R 22.5 sl M /142 K M+S 601, R 22.5 sl M /145 (145/142) K (L) M+S 541, R 22.5 sl M /148 (150/145) K (L) M+S 710, R 22.5 sl M /150 (156/150) K (G) M+S 743, R 22.5 sl L /150 (156/150) K (G) M+S 743, R 22.5 sl L /150 G M+S 720, Anhänger- und Trailerreifen 20 Zoll /80 R 20 sl M (158) K (L) M+S 710, Zoll /65 R 22.5 sl M (158) K (L) M+S 710, /65 R 22.5 sl M K M+S 1.070, /65 R 22.5 sl M K M+S 1.016, /65 R 22.5 sl M K M+S 1.027,
13 BRIDGESTONE Winter W958 M788 W990 W970 (MCC) M840 II 13
14 Winter Bridgestone BRIDGESTONE WINTER Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll /75 R 17.5 sl M /122 M M+S 316, /75 R 17.5 sl M /124 M M+S 322, /75 R 17.5 sl M /127 M M+S 376, Zoll /70 R 19.5 sl M /138 M M+S 404, /70 R 19.5 sl M /144 M M+S 557, Zoll Serie /55 R 22.5 sl M (158) K (L) M+S 830, in Vorbereitung Serie /60 R 22.5 sl W /147 L M+S 720, Serie /65 R 22.5 sl M (158) K (L) M+S 776, Serie /70 R 22.5 sl M /145 (152/148) M (L) M+S 672, /70 R 22.5 sl W /145 M M+S 634, /70 R 22.5 sl W /148 (154/150) M (L) M+S 699, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 710, /70 R 22.5 sl W /148 (154/150) M (L) M+S 710, Serie /80 R 22.5 sl W /148 M M+S 677, /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 699, /80 R 22.5 sl W /148 M M+S 688, /80 R 22.5 sl W /150 (154/150) L (M) M+S 726, /80 R 22.5 sl M /150 (154/150) L (M) M+S 737, /80 R 22.5 sl W /150 (156/150) M (L) M+S 737, Tieflader 19.5 Zoll /70 R 19.5 sl M /141 J M+S 437, in Vorbereitung /70 R 19.5 sl M 840 II 143/141 J M+S 432, Auslauf 14
15 BRIDGESTONE Stadt-/Reisebusse R192 City M788 Greatec R173 15
16 Stadt-/Reisebusse Bridgestone BRIDGESTONE Stadt-/Reisebusse Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie /45 R 22.5 sl R 173 Greatec 162 J 1.201, /45 R 22.5 sl R 173 Greatec 166 J 1.311, Serie /70 R 22.5 sl R 192 City 148/145 (152/148) J (E) 634, /70 R 22.5 sl M /145 (152/148) M (L) M+S 672, /70 R 22.5 sl M /148 (154/150) M (L) M+S 710, Serie /80 R 22.5 sl M /148 M M+S 699, /80 R 22.5 sl M /150 (154/150) L (M) M+S 737, Serie R 22.5 sl R 192 City 148/145 J 589,
17 Bridgestone Einsatzempfehlungen fernverkehr REGIONALverkehr StraSSe/Gelände WINTER Stadtbusse Reisebusse Lenkachs- Reifen R192 City M788 W958 M788 M840 R227 R297 R297 Evo M788 R249 Evo R249 R249 Evo R294 Antriebsachs- Reifen M788 Greatec R173 R192 City W990 W970 M840 L355 L317 (Gelände) M729 M730 M788 VSX M749 GMD M709 M730 Auflieger- Reifen M852 M840 II M748 M844 R168* R164* R166 II R168 TFL R184 R187 R109 * R164* R166 II R168 TFL R184 R187 * Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 17
18 FRT-Kennung FRT: Free Rolling Tyre Frei rollender Reifen. 1. Definition: Bei LKW-Fahrzeugen sollte ein Reifen mit FRT-Kennung nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen montiert werden. 2. Gewährleistung: Bridgestone empfiehlt LKW Reifen mit der FRT-Kennung (Free Rolling Tire frei rollender Reifen) nur auf Anhänger- oder auf Aufliegerachsen, nicht aber auf Antriebs- oder (Vorder-) Lenkachsen zu montieren. Weder Bridgestone noch sonstige Tochtergesellschaften können für Schäden, Verluste oder sonstige Reklamationen, die im Zusammenhang eines FRT gekennzeichneten LKW Reifens entstehen, der gegen die Empfehlung von Bridgestone auf der Antriebsachse- oder Vorderlenkachse montiert wurde, haftbar gemacht werden, es sei denn diese Schäden, Verluste oder Reklamationen wurden von Bridgestone oder einer der anderen Tochtergesellschaften verschuldet. 18
19 FIRESTONE Fern-/Regionalverkehr & Strasse/Gelände Fern-/Regionalverkehr FS400 FD600 TSP3000 Strasse/gelände UT3000 Plus SAT3000 Plus TMP
20 Fern-/Regionalverkehr Firestone FIRESTONE Fern-/regionalverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 17.5 Zoll Serie R 17.5 sl FS M 294, R 17.5 sl FD M M+S 302, R 17.5 sl FS /127 M 379, R 17.5 sl FD /127 M M+S 390, Serie /75 R 17.5 sl FS /122 M 294, /75 R 17.5 sl FD /122 M M+S 302, /75 R 17.5 sl FS /124 M 307, /75 R 17.5 sl FD /124 M M+S 319, /75 R 17.5 sl FS /127 M 351, /75 R 17.5 sl FD /127 M M+S 357, /75 R 17.5 sl FS /130 M 382, /75 R 17.5 sl FD /130 M M+S 386, Zoll Serie /70 R 19.5 sl FS /134 M 393, /70 R 19.5 sl FD /134 M M+S 400, /70 R 19.5 sl FS /138 M 386, /70 R 19.5 sl FD /138 M M+S 400, /70 R 19.5 sl FS /143 M 505, /70 R 19.5 sl FD /143 M M+S 511,
21 Firestone Fern-/Regionalverkehr FIRESTONE Fern-/regionalverkehr Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 22.5 Zoll Serie /70 R 22.5 sl FS /145 M 544, /70 R 22.5 sl FD /145 M 565, /70 R 22.5 sl FS /148 (154/150) M (L) 609, /70 R 22.5 sl FD /148 (154/150) M (L) M+S 636, Serie /80 R 22.5 sl FS /148 M 603, /80 R 22.5 sl FD /148 M M+S 620, /80 R 22.5 sl FS /150 (156/150) M (L) 631, /80 R 22.5 sl FD /150 M M+S 659, Serie R 22.5 sl FS /148 L 554, R 22.5 sl FD /148 L M+S 571, Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie /65 R 22.5 sl TSP (158) J (L) 603, /65 R 22.5 sl TSP K 872, Tieflader 17.5 Zoll R 17.5 sl TSP /141 J 362, /75 R 17.5 sl TSP /133 J 325, /75 R 17.5 sl TSP /141 J 411, /70 R 17.5 sl TSP /141 J 417, Zoll /70 R 19.5 sl TSP /141 J 406, /70 R 19.5 sl TSP /148 J 527,
22 Straße/Gelände Firestone FIRESTONE strasse/gelände Preisliste ( ) Art.-Nr. Dimension Profil Last / Geschw. Index KB-Preis EAN-Code Bemerkung Motorwagenreifen 20 Zoll R 20 UT 3000 Set 140/137 K M+S 499, Zoll Serie /80 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 152/148 K M+S 636, /80 R 22.5 sl UT 3000 PLUS 154/150 (156/150) K (J) M+S 680, /80 R 22.5 sl SAT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680, Serie R 22.5 sl UT 3000 PLUS 148/145 K M+S 450, R 22.5 sl UT 3000 PLUS 152/148 K M+S 571, R 22.5 sl UT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680, R 22.5 sl SAT 3000 PLUS 154/150 K M+S 680, Anhänger- und Trailerreifen 22.5 Zoll Serie /65 R 22.5 sl TMP (158) J (L) M+S 647, /65 R 22.5 sl TMP K M+S 971, Tieflader 19.5 Zoll /70 R 19.5 sl TMP J M+S 406,
23 Firestone Einsatzempfehlungen Lenkachs- Reifen FS 400 UT 3000 Plus Antriebsachs- Reifen FD 600 SAT 3000 Plus UT 3000 Plus Auflieger- Reifen TSP 3000 TMP 3000 FERN-/Regionalverkehr StraSSe/Gelände 23
24 TyreLink Bestellung über TyreLink. Nutzen auch Sie die Vorteile von TyreLink, dem E-Commerce Bestellmodul von Bridgestone. In nur 4 Schritten haben Sie Ihren Reifen bestellt, und das 24h täglich unter: Informieren Sie sich über TyreLink, gehen Sie mit dem Trend und bestellen Sie Ihre Reifen online. Zusätzlich erhalten Sie weitere Serviceleistungen wie den Lieferstatus Ihrer Bestellung oder Ihre aktuelle Rückstandsliste. Neugierig? Unser E-Commerce Team freut sich auf Ihren Anruf: +49 (0) , -215 oder per tyrelink@bridgestone.eu. Anmelden Einfach die Internetseite aufrufen und mit Ihrem Benutzernamen und Kennwort einwählen. Erstanmeldung und Informationen unter Tel. +49 (0) oder Reifen suchen Über das Ausfüllen der einzelnen Felder gelangen Sie schnell zum gewünschten Ergebnis Ihrer Reifenauswahl. Reifen auswählen Es wird Ihnen das Suchergebnis angezeigt. Durch Anklicken des Einkaufwagens übernehmen Sie die Position in den Einkaufskorb. BESTELLUNG SENDEN Um den Bestellvorgang abzuschließen, sollten Sie zunächst den Einkaufskorb überprüfen. Nachdem Sie den Auftragsnamen eingegeben haben, können Sie die Bestellung erzeugen. 24
25 Notizen 25
26 Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Deutschland I. Gültigkeit Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer. Sie können von uns jederzeit geändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich welcher Art, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Sondervereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung unserer dafür bevollmächtigten Mitarbeiter. II. Vertragsabschluss Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet, wenn wir dieses schriftlich oder fernmündlich bestätigen. III. Liefergegenstand Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Gegenstände sind für uns nur verbindlich, soweit sie sich aus einem noch gültigen Prospekt ergeben oder von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Im Zweifelsfall gelten die Angaben unserer schriftlichen Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige Garantien, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Gestalterische und konstruktive Änderungen, die wir aufgrund technischen Fortschritts oder nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, bleiben vorbehalten. Geringfügige Abweichungen von in unseren Prospekten oder Warenlisten angegebenen Größen für Maße und Gewichte und bei Sonderanfertigungen sind zulässig, wenn diese Abweichungen 10 % nicht überschreiten und die Tauglichkeit des Liefergegenstands für den vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. IV. Lieferzeit Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind freibleibend und keine Fixtermine. Der Kunde kann uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs- oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach Ziffer IX (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energieoder Rohstoffmangel verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Dauer der Verzögerung. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. V. Verpackung, Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung und Abnahme 1. Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Verpackungsmaterials und die Verpackung obliegt uns. Es bleibt uns vorbehalten, nach unserer Wahl franko Post, franko jeder deutschen Bahnstation oder franko auf sonst üblichem Wege zu liefern. Wünscht der Käufer beschleunigte Versendung (z. B. Luftfracht Express), so trägt er die Differenz zwischen den Kosten für Frachtgut und den höheren Aufwendungen. Rollgeld geht zu Lasten des Käufers. Eine Vergütung für Selbstabholung wird nicht gewährt. Soweit hiernach die Kosten der Versendungen nicht von uns getragen werden, trägt sie der Käufer. 2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen eines unserer Läger oder eines unserer Kommissionsläger auf den Käufer über, und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Die Ware wird auf Gefahr des Käufers versendet, unabhängig von der Versendungsart. Ausgenommen hiervon sind Nachbestellungen zur Auffüllung unserer Kommissionsläger. Die Gefahr der nachbestellten Ware geht bei Ankunft im Kommissionslager auf den Käufer über. Weitere Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Kommissionslager-Vereinbarung. 3. Den Empfang der Ware hat der Käufer ausschließlich auf den warenbegleitenden Lieferscheinen von Bridgestone bzw. auf Versandpapieren von Paketdiensten oder anderen Transportunternehmen mit Stempel, Empfangsdatum und Unterschrift zu quittieren. 4. Eine Rückgabe vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können wir diese in mangelfreiem Zustand zum Einkaufspreis zurücknehmen und eine Pauschale für die durch die Rücknahme entstehenden Kosten in Höhe von 5 % des KB-Preises gemäß der aktuellen Preisliste berechnen. Die Gutschrift für die Warenrückgabe erfolgt unter -Berücksichtigung aller Konditionsbestandteile nach positivem Ergebnis unserer Qualitätsprüfung. VI. Preise und Zahlung 1. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreisen (Listenpreis und MwSt.) und Bedingungen. 2. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines auf den Rechnungen oder Lieferscheinen vorhergesehenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 247 BGB zu zahlen. Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die vorzeitige Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen. 3. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so können wir die Zahlung sämtlicher noch ausstehender Rechnungen für bereits gelieferte Ware verlangen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn Rücklastschriften erfolgten, Schecks oder Wechsel nicht eingelöst wurden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos blieben, der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgab oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Die Lieferfrist für alle bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren verlängert sich dann bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen. Wir sind auch berechtigt, für unsere Forderungen eine ausreichende Sicherheit zu verlangen. Kommt der Käufer dem nicht nach, so können wir unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig stellen. 4. Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. VII. Eigentumsvorbehalt 1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung. 2. Der Käufer ist befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch auch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Käufer im Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware ist ausgeschlossen. Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen mit anderen Gegenständen geliefert wird. In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Ist zwischen dem Käufer und dessen Kunden eine Kontokorrentabrede getroffen worden, so wird hiermit die jeweilige Kontokorrentsaldoforderung zugunsten des Käufers an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer ausstehenden Rechnungen. Die Befugnis des Käufers zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns dahin-gehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungshalber oder an Zahlung statt hereingenommenen Wechseln werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen und sind vorrangig zu befriedigen. 3. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Be- und Verarbeitung erfolgen stets für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs des Be- oder Verarbeiters nach 950 BGB, jedoch ohne uns zu verpflichten. Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer, soweit wir nicht ohnehin Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Einstandspreise) zu dem der anderen Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung geworden sind, schon jetzt sein Eigentums- bzw. Miteigentums- und Besitzrecht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie für uns. 4. Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Gläubigerantrag unverzüglich nach Anhörung des Schuldners sprich des Käufers zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Käufer. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich telefonisch und sodann schriftlich zu informieren. Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Änderungen des Verwahrungsortes unter Angabe des neuen Verwahrungsortes mitzuteilen. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes können wir den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind. Das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt. Wir werden jedoch versuchen, die zurückgenommene Ware bestmöglich zu verkaufen. Der Erlös wird auf unseren Schadensersatzanspruch angerechnet. 5. Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware und ist verpflichtet, sie sorgfältig zu verwahren und ausreichend gegen Verlust (Diebstahl, Wasser, Feuer usw.) zu versichern. Er tritt den Anspruch gegen die Versicherung für den Fall eines Schadens hiermit im Voraus an uns ab, und zwar einen erstrangigen Teilbetrag in Höhe des Kaufpreises der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware. 6. Auf schriftliches Verlangen des Käufers sind wir zur Übertragung des von uns vorbehaltenen bzw. uns zustehenden Eigentums oder sonstiger Sicherungsmittel verpflichtet, wenn und soweit der Schätzwert der Vorbehaltsware und der anderen Sicherheiten unsere jeweils zu sichernde Gesamtforderung um 10 % übersteigt. 26 VIII. Rügepflicht und Mängelansprüche 1. Der Käufer hat die Ware sofort nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig anzuzeigen. Differenzen im Lieferumfang sind auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren (vgl. Ziffer V. 3.) zu vermerken. Mängel der Verpackung sind unbeachtlich, solange diese die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Die Mängelanzeige muss schriftlich und unverzüglich erfolgen. Spätere Anzeigen von Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware hätten entdeckt werden können, sind unbeachtlich und begründen keine Ansprüche des Käufers. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch hier führt die Versäumung der unverzüglichen Mitteilung des Mangels zur Unbeachtlichkeit der Mängelanzeige und des Verlusts aller Ansprüche. Die Angestellten von uns sind nicht befugt, mündliche oder telefonische Beanstandungen anzunehmen. 2. Unter Voraussetzung rechtzeitiger und vollständiger Mängelanzeige ist der Rückgriff der direkt von uns belieferten Käufer nur für solche neu hergestellten Reifen möglich, die unserer Qualitätssicherungsabteilung zur Begutachtung zugesandt wurden. 3. Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht in jedem Fall der Bridgestone Deutschland GmbH zu. Dem Käufer, der kein Verbraucher ist, berechnen wir im Falle des Rücktritts oder der Nachlieferung einen Abzug, der dem Abnutzungsgrad des mangelhaften Reifens entspricht, sofern dessen Endabnehmer kein Verbraucher war. Mit Erbringung der Gewährleistung geht der mangelhafte Gegenstand in das Eigentum von uns über. Der Rückgriff ist ausgeschlossen, wenn die Gewährleistungspflicht des Käufers auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht. Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von 2 Jahren nach Lieferung an den Verbraucher, jedoch spätestens mit Ablauf von 5 Jahren ab Lieferung an den Besteller. 4. Mängelansprüche sind unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen: a) sofern uns der beanstandete mangelhafte Reifen nicht vorgelegt wird; b) sofern der Sachmangel auf Handlungen des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn der Käufer oder dessen Erfüllungsgehilfen die Montage unsachgemäß durchgeführt haben; c) sofern die Verpflichtung des Käufers gegenüber dem Endverbraucher auf einer Garantie des Käufers beruht, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgeht; d) sofern an unseren Produkten unsachgemäße Eingriffe und Reparaturen, Runderneuerungen oder Bearbeitungen in sonstiger Weise durch andere als von uns vorgenommen wurden; e) sofern der von uns bzw. vom Erstausstatter/Fahrzeughersteller empfohlene bzw. der normgerechte Reifenfülldruck nicht eingehalten wurde; f) sofern der Reifen einer vernunftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie beispielsweise durch Überschreiten der zulässigen Belastung und der jeweils zugelassenen Höchstgeschwindigkeit oder im Rallye- und/oder Renneinsatz war; g) sofern der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde oder sofern dieser von Dritten runderneuert wurde; h) sofern der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war; i) sofern der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist; j) sofern natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung, z. B. nicht sachgerechte Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf einen Unfall zurückzuführen sind; k) sofern der Reifen Schäden aufweist, die mit der Anbringung von Spikes, Hocken usw. durch fremde Hand im Zusammenhang stehen; l) sofern an den Reifen Produktveränderungen im Sinne von Ziff. X. unserer AGB vorgenommen wurden; m) sofern bezüglich RFT-Reifen oder mit Aircept montierten Reifen Obliegenheitsverletzungen im Sinne von Ziffer XI. unserer AGB vorliegen. 4. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach Ziffer IX. (Haftungsumfang) dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. IX. Haftungsumfang 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen gegenüber (im folgenden Schadensersatzansprüche ), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung des Schuldverhältnisses und/oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit uns, unseren Organen, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und/oder bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Falls für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt, wenn uns, unseren Organen, gesetzlichen Vertretern und/oder unseren Erfüllungsgehilfen nur einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt, wobei bei einfachen Erfüllungsgehilfen diese Begrenzung des Haftungsumfanges bei jeder Fahrlässigkeit gilt. 2. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 1. gelten nicht, soweit wir zwingend nach Produkthaftungsgesetz und/oder bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und/oder der Gesundheit haften. X. Produktveränderungen Der Käufer ist verpflichtet, unsere Erzeugnisse an Dritte zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurden (z. B. renoviert, repariert) und seinen Kunden die genaue Beschaffenheit an technischen Details dieser Ware zu erläutern. Unsere Erzeugnisse, an denen seit der Lieferung durch uns Veränderungen vorgenommen wurden, insbesondere deren Seriennummern ausgeschliffen wurden oder deren Qualität gemindert ist, dürfen nicht im Straßenverkehr benutzt oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Käufer hat uns sämtliche aus seiner Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden, einschließlich mittelbarer Folgeschäden, unverzüglich zu ersetzen. XI. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen & LKW-Reifen mit Aircept 1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended- sowie mit Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended-Reifen und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen. 2. Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen bzw. mit Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Ziffer XI.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept ist nur in Verbindung mit von uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen sowie das Aircept-System nebst darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch von uns zertifizierte Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls hierauf hinzuweisen. Nach Aktivierung des Aircept bzw. beim Austausch eines Aircept montierten Reifens darf dieses nur nach eingehender Überprüfung gemäß unserer Vorgaben weiterverwandt werden. 3. Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen und Aircept sind auf unserer Website sowie unter abrufbar XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich von Wechsel- und Scheckforderungen, ist für beide Teile Bad Homburg v. d. H.. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. XIII. Nebenabreden Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das Gleiche gilt auch für eine Änderung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere dieser Bestimmung. XIV. Auslegungsregel Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. XV. Datenschutz Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls personenbezogene Daten bei uns, verbundenen Unternehmen oder der Kautschuk-Wirtschaftsförderungs-GmbH gemäß den Vorschriften des BDSG gespeichert und bearbeitet werden. Wir werden entsprechende Daten auch zur Information über neue Produkte und Services nutzen. Der Käufer kann der Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken jederzeit bei uns widersprechen. XVI. Zusätzliche Bestimmung für den elektronischen Geschäftsverkehr 1. Wir sind nicht verpflichtet, unseren Kunden technische Mittel zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Eingabefehler bei der Bestellung unserer Käufer zu erkennen bzw. zu korrigieren. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung unserer Käufer besondere Informationen über den Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu erteilen. 2. Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen und die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können unsere Käufer abspeichern und ausdrucken. 3. Soweit in den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, kann die Schriftform nicht durch die Übersendung einer ersetzt werden. 4. Die Daten unserer Käufer werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet gemäß deutschem Datenschutzrecht. Bridgestone Deutschland GmbH Justus-von-Liebig-Straße 1 D Bad Homburg v.d.h. Telefon Fax
27 Österreich Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Preise: Diese Preise gelten franko Bahnstation des Bestimmungsortes. Für alle Bestellungen gelten grundsätzlich die am Tag des Versandes gültigen Preise. Die Preisliste stellt für Bridgestone Austria GmbH keine Verpflichtung zur Lieferung dar. Alle vorhergehenden Preislisten sind ungültig. Bridgestone Austria GmbH behält sich das Recht vor, diese Liste jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Erhöhen sich zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung die Kostenfaktoren bei Bridgestone Austria GmbH, wie Einkaufspreise, Zölle, Löhne, Sozialleistungen, Steuern udgl., so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend. Ist der Käufer Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes und treten zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung Materialkostenerhöhungen oder -senkungen aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein oder erhöhen oder senken sich die Kostenfaktoren bei Bridgestone Austria GmbH aufgrund von Gesetzesänderungen, behördlichen Verfügungen, neuen Steuern oder neuen Zollbestimmungen, so erhöhen oder senken sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Vertragsabschluß und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. Pauschalpreiszusagen werden nicht gegeben. 2. Lieferung und Versand: Allfällige, von Bridgestone Austria GmbH zugesagte Lieferfristen sind unverbindlich. Bridgestone Austria GmbH bemüht sich ständig, Lieferwünsche prompt zu erfüllen. Schadenersatzansprüche aus dem Titel der Überschreitung der Lieferzeit sind jedoch ausgeschlossen. 3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind, wenn keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegt, 14 Tage nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto zahlbar. Danach ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Als Eingangsdatum gilt der Tag, an dem der Rechnungsbetrag dem Konto von Bridgestone Austria GmbH gutgeschrieben ist. Der Käufer trägt das Risiko des Zahlungsweges. Mit Bridgestone Austria GmbH vereinbarte Scheck- oder Wechselzahlungen müssen spesenfrei erfolgen. Deren schuldbefreiende Wirkung tritt erst mit Gutschrift des vollen Betrages auf dem Bankkonto von Bridgestone Austria GmbH ein. 4. Bei Zahlungsverzug: Ist Bridgestone Austria GmbH berechtigt, Verzugszinsen von derzeit 14% p.a. zu berechnen; hierdurch werden bestehende Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. Mit Änderung der österreichischen Bankrate behält sich Bridgestone Austria GmbH vor, den Verzugszinssatz jederzeit, ohne vorherige Mitteilung anzugleichen. Für alle aus dem Zahlungsverzug des Käufers Bridgestone Austria GmbH gegenüber entstehenden Nachtteile und Kosten außergerichtlicher oder gerichtlicher Eintreibungen der Kaufpreisforderungen, haftet der Käufer; ist der Käufer Konsument im Sinnen des Konsumentenschutzgesetzes haftet er für diese Kosten und Nachteile nur, soweit sie zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung notwendig waren. 5. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes bleibt dieser im Eigentum von Bridgestone Austria GmbH. Im Falle eines Weiterverkaufes des Kaufgegenstandes ist der Käufer verpflichtet, den Erwerber über den Eigentumsvorbehalt von Bridgestone Austria GmbH zu unterrichten. Erlöse aus dem Verkauf eines derartigen Kaufgegenstandes hat der Käufer unverzüglich an Bridgestone Austria GmbH abzuliefern. 6. Gewährleistung und Haftung: 6.1. Bridgestone Austria GmbH bietet Gewähr für die Lieferung mangelfreier Produkte. Soweit der Käufer nicht Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, können Gewährleistungsansprüche nur durch franko Einsendungen des beanstandeten Produktes an einen von Bridgestone Austria GmbH zu nennenden Ort geltend gemacht werden; im Falle der Reklamation hat der Käufer einen ausgefüllten und von ihm unterschriebenen Fragebogen beizulegen. Die mit Bridgestone Austria GmbH in laufender Geschäftsverbindung stehenden Reifenhändler sind zur Entgegennahme einer Reklamation berechtigt. Sofern der Käufer Kaufmann isd HGB ist, ist er verpflichtet, bei sonstigem Verlust seines Gewährleistungsanspruchs, die Ware unmittelbar nach Lieferung zu inspizieren und Bridgestone Austria GmbH allfällige Mängel unverzüglich bekanntzugeben. Soweit Mängel nicht während der Inspektion zum Vorschein kommen, muss der Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung der Bridgestone Austria GmbH mitgeteilt werden. Die Mitteilung hat schriftlich mittels des Formulars Garantie Antrag zu erfolgen. 6.2 Ein berechtigter Gewährleistungsanspruch wird durch Lieferung eines Ersatzproduktes erfüllt. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung bestehen nicht, es sei denn, dass mit Bridgestone Austria GmbH etwas anderes schriftlich vereinbart wird. In derartigen Fällen steht es Bridgestone Austria GmbH frei, die in Geld bestehenden Gewährleistungsansprüche des Käufers wahlweise in bar oder durch Gutschriften in laufender Rechnung zu vergüten. In jedem Fall aber hat der Käufer die durch Bridgestone Austria GmbH auf Basis der Profiltiefe festgelegte Abnutzung des beanstandeten Produktes unter Zugrundelegung der am Tag der Erfüllung seines Gewährleistungsanspruches geltenden Preis abzugelten. Die Rücksendung von reklamierten Reifen erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Reifen, für die Ersatzlieferung gewährt wurde, gehen in das Eigentum von Bridgestone Austria GmbH über. 7. Schadenersatz und Produkthaftung: 7.1. Bei allen Lieferungen sind Schadenersatzansprüche jeder Art sowie Regressforderungen, insbesondere auch nach dem Produkthaftungsgesetz, gegen Bridgestone Austria GmbH ausgeschlossen, wenn nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen. Die Haftung der Bridgestone Austria GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit, Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, mittelbaren Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer ausgeschlossen. Die Höhe der Ersatzpflicht von Bridgestone Austria GmbH gegenüber dem einzelnen Geschädigten ist mit EUR und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten mit EUR beschränkt Ersatzansprüche auf nachweisbar nicht von Bridgestone Austria GmbH gelieferte Waren, sind ausgeschlossen Im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die Haftung für fehlerhafte Produkte besteht seitens Bridgestone Austria GmbH ausreichend Deckung. 8. RFT Reifen, MOExtended Reifen, Reifen mit BSR-Ring & LKW Reifen mit Aircept: 8.1. Zur Meidung schwerwiegender Verkehrsunfälle dürfen RFT-, MOExtended-Reifen sowie mit BSR oder Aircept montierte Reifen nur auf Fahrzeugen mit funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem eingesetzt werden. Im Falle eines auftretenden Luftdruckverlustes besteht bei Überschreitung der dann festgelegten reduzierten zulässigen Höchstgeschwindigkeit und Reichweite von 80 km/h bei max. 80 km bei RFT-Reifen, von 80 km/h bei max. 30 km bei MOExtended-Reifen, von 80 km/h bei max. 80 km bei Reifen mit BSR-Ring und 60 km/h bei max. 25 km bei aktiviertem Aircept ein gesteigertes Unfallrisiko mit gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen Der Käufer hat beim Verkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring bzw. Aircept montierten Reifen ausdrücklich auf die in Ziffer 8.1. genannten Gefahren hinzuweisen. Der Weiterverkauf von RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring und mit Aircept montierten Reifen an Endverbraucher, deren Fahrzeug nicht mit einem funktionstüchtigem Luftdruckkontrollsystem ausgestattet ist, ist untersagt. Der Verkauf und die Montage von Aircept sind nur in Verbindung mit von uns freigegebener Bereifung zulässig. RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie das Aircept- System nebst darauf freigegebener Reifen dürfen nur durch Fachhändler an Fahrzeugen mit entsprechender Herstellerfreigabe montiert werden Weitere Produktinformationen bezüglich RFT-Reifen, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring und Aircept sind bei Bridgestone Austria GmbH erhältlich sowie den Broschüren-, Produkt- sowie Montagehinweisen zu entnehmen. Jedem Endverbraucher ist beim Kauf eines RFT-Reifens, MOExtended-Reifens, Reifen mit BSR-Ring und Aircept umfassende Information zu erteilen. Die ergänzenden Hinweise auf der Reifenseitenwand sind zwingend zu beachten; der Endverbraucher ist ebenfalls darauf hinzuweisen Für Schäden welcher Art auch immer, die aus der zweckwidrigen oder unsachgemäßen Verwendung von RFT-, MOExtended-Reifen, Reifen mit BSR-Ring sowie mit Aircept montierte Reifen resultieren, und/oder welche auf Fahrzeugen ohne funktionstüchtiges Luftkontrollsystem montiert sind, übernimmt Bridgestone Austria GmbH keine Haftung. 9. Allgemeines: Mündliche oder telefonische Zusagen, Auskünfte oder Erklärungen, die Mitarbeiter von Bridgestone Austria GmbH abgeben, sind nicht verbindlich. Schriftliche Erklärungen von Bridgestone Austria GmbH sind nur dann verbindlich, wenn sie durch den (die) hierzu befugte(n) Geschäftsführer oder Abteilungsleiter firmengemäß gefertigt sind. Bridgestone Austria GmbH erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils im Zeitpunkt der Bestellung der Ware gültigen Fassung. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben und mit ihrem Inhalt einverstanden zu sein. Davon abweichende Vereinbarungen gelten nur dann, wenn sie schriftlich getroffen werden. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus Geschäften, denen diese Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, sind die in Handelssachen für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Gerichte (Bezirksgericht für Handelssachen Wien, Handelsgericht Wien) zuständig, sofern Bestimmungen des KSchG dem nicht entgegenstehen. Bridgestone Austria GmbH Laxenburger Straße 252 A-1230 Wien Telefon Fax Bridgestone Austria GmbH räumt den Endverbrauchern eine Gewährleistungsfrist von drei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Endverbraucher oder fünf Jahren ab Produktion des Produktes der Bridgestone Austria GmbH ein, wobei diejene Gewährleistungsfrist maßgeblich ist, die zuerst endet. Für die Berechnung der Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Produktion ist die auf den Produkten der Bridgestone Austria GmbH angegebene DOT-Nummer, die das Produktionsdatum enthält, maßgeblich. Sofern Endverbraucher Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, wird für den Fall, dass als maßgebliche Gewährleistungsfrist die Frist von fünf Jahren ab Produktion gilt, jedenfalls die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Lieferung oder Übergabe des Produktes an den Konsumenten gewährt. 6.4 Ein Käufer von Produkten der Bridgestone Austria GmbH der einem Endverbraucher Gewähr geleistet hat, kann von Bridgestone Austria GmbH binnen der Frist von sechs Monaten ab Lieferung der Bridgestone Austria GmbH an den Käufer, die Gewährleistung durch Lieferung eines Ersatzproduktes fordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, darüber hinaus Ersatz für seine Aufwendungen, wie beispielsweise Demontage-, Montage-, Wucht- und Versandkosten, von Bridgestone Austria GmbH zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet binnen drei Monaten ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungsansprüche, allfällige Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH geltend zu machen. Hat der Käufer Gewähr geleistet, ohne hiezu aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung verpflichtet zu sein, bestehen keinerlei Regressansprüche gegenüber Bridgestone Austria GmbH. Voraussetzung der Geltendmachung des Regressanspruches gegenüber Bridgestone Austria GmbH ist ferner, dass der Käufer über die an den Endverbraucher im Rahmen der Gewährleistung geleisteten Zahlungen eine Aufstellung der geleisteten Beträge und Bestätigungen der Bridgestone Austria GmbH nachweist. Eine weitere Rückgriffsvoraussetzung ist die unverzügliche Mängelrüge des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH Der Käufer verpflichtet sich zudem, keine Gewähr an Endverbraucher zu leisten, wenn Umstände im Sinne des Punktes 6.5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegen, die die Haftung und Gewährleistung von Bridgestone Austria GmbH ausschließen. In diesem Fall hat der Käufer bereits die Überprüfung der Produkte zu unterlassen, es sei denn, dass sich der Endverbraucher zur Übernahme der Demontage-, Montage-, Wucht-, Versandkosten sowie sonstiger entstandener Kosten verpflichtet. Sollte der Käufer entgegen diesen Bestimmungen Ersatz leisten, ist der Regressanspruch des Käufers gegenüber Bridgestone Austria GmbH zur Gänze ausgeschlossen. 6.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gewährleistung und Haftung insbesondere ausgeschlossen, wenn a) der Kaufpreis noch nicht bezahlt ist; b) der Reifen von anderen als Bridgestone Austria GmbH repariert, runderneuert, besohlt oder in sonstiger Weise bearbeitet wurde; c) es sich um eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Reifens handelt; d) bei Weißwandreifen Verfärbungen oder Licht- bzw. Ermüdungsrisse der Weißwand auftreten sollten; e) der Schaden durch Fehler am Fahrzeug verursacht wurde; f) der Reifen durch äußere Einwirkung beschädigt wurde; g) der Reifen einer fahrlässigen oder gewollten Überbeanspruchung ausgesetzt war, wie z.b. durch Nichtbeachtung der Luftdruckvorschriften oder Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsgrenzen oder Überlastung; h) der Reifen auf falscher und/oder mangelhafter Felge montiert war oder sonstige Montagefehler vorliegen; i) die zur Feststellung des Herstellerdatums benötigten Ziffern oder Buchstaben nicht mehr erkennbar sind; j) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung vorliegen, die ganz allgemein auf unsachgemäße Behandlung oder Lagerung oder auf einen Unfall zurückzuführen sind oder für Mängel aufgrund von Handlungen, Unterlassungen oder sonstiger Fehler des Käufers oder dritter Personen. Für eine Beratung durch unsere Mitarbeiter wird keine Haftung übernommen. 6.6 Die Produkte der Bridgestone Austria GmbH sind nicht zur Montage durch den Verbraucher bestimmt. Der Käufer muss die Montage durch einen Fachmann durchführen lassen. Bridgestone Austria GmbH leistet keine Gewähr für Montagefehler des Verbrauchers und für unfachgemäßes Vorgehen bei der Montage durch das montierende Unternehmen oder Dritte. Running Flat Tires (RFT-Reifen) PKW-Reifen mit speziellen Notlaufeigenschaften dürfen nur durch von Bridgestone Austria GmbH dazu autorisierte Händler durchgeführt werden. 01. Juli
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