Abgaben. Wassertarife ab Kanalgebühren ab

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1 Abgaben Wassertarife ab Wassergebühr je Kubikmeter 2,06 Verbrauch Jährliche Bereitstellungsgebühr je Anschluss bzw. je versorgtem Haushalt 50,00 Wasserbezug über Hydrant für die 4,40 Schwimmbeckenbefüllung je m3 Wasserlieferung durch die 25,00 Feuerwehr (4 m³) Wasserlieferung durch die 30,00 Feuerwehr zur Füllung eines Schwimmbeckens (4 m³) Wasser-Anschlussgebühr je 3.850,00 Einfamilienwohnhaus Wasser-Anschlussgebühr je 1.100,00 Wohnung (Geschoßwohnbau) Wasser-Anschlussgebühr je Betrieb 4.950,00 Kanalgebühren ab Jährliche Kanalgrundgebühr je 0,80 Quadratmeter Geschoßfläche Verbrauchsgebühr je Kubikmeter 1,89 Verbrauch Pauschal je gemeldete Person und 94,50 Jahr (50 m³) Pauschal bei Fremdenzimmern je Gästebett und Jahr 18,90 Ferienwohnungen ohne gemeldete 94,50 Person Kanalanschluss je Quadratmeter Berechnungsfläche 12,00

2 Müllgebühren ab Grundgebühr - Haus unbewohnt 29,20 Grundgebühr - Haushalt mit 1 36,50 Person Grundgebühr - Haushalt mit 2 43,80 Grundgebühr - Haushalt mit 3 51,10 Grundgebühr - Haushalt mit 4 58,40 Grundgebühr - Haushalt mit 5 65,70 Grundgebühr - Haushalt mit 6 73,00 und mehr Grundgebühr - Ferienwohnung 51,10 Grundgebühr - Betriebe ohne 109,50 Haushalt Grundgebühr - Betriebe mit 1 116,80 Grundgebühr - Betriebe mit 2 124,10 Grundgebühr - Betriebe mit 3 131,40 Grundgebühr - Betriebe mit 4 138,70 Grundgebühr - Betriebe mit 5 146,00 Grundgebühr - Betriebe mit 6 153,30 und mehr Entleerungsgebühr: Die Berechnung der Entleerungsgebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Entleerungen für 120 Liter 8,50 Entleerungen für 240 Liter 17,00 Entleerungen für Liter 78,00 Restmüllsäcke (60 Liter) 5,00 Biomüll Liter je Entleerung 9,00 Grün- und Strauchschnitt kann bei 14,24

3 der Sammelstelle in Bad Gleichenberg (hinter der Einsatzzentrale Rüsthaus/Rotes Kreuz) entsorgt werden. Es wird je Kubikmeter ein Betrag von 14,24 eingehoben. Öffnungszeiten: Jeden Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr. nach oben Kinderkrippe Je Kind und Monat 163,04 Für die Kinderkrippe kann über die Gemeinde ein Antrag auf Landeskinderbetreuungs-beihilfe angesucht werden. Die Beihilfe ist Kindergartenbeiträge Der Kindergarten ist für fünfjährige Kinder bis zu 6 Stunden gratis (Pflichtkindergartenjahr). 0,00 Für Kinder im 3. und 4. Lebensjahr 0,00 bis 126,33 ist ein Kindergartenbeitrag zu entrichten. Die Höhe ist vom Einkommen der Erziehungsberechtigten abhängig. Sozialstaffel - Tabelle Kindernest Alterserweiterte Ganztagesgruppe. 168,44 bis 8 Stunden

4 Kinder vom 18 Lebensmonat bis 210,55 bis 10 Stunden zum 3. Lebensjahr des Kindes Alterserweiterte Ganztagesgruppe. 0,00 bis 210,55 Für Kinder im 3. und 4. Lebensjahr ist der Elternbeitrag Sozialstaffel - Tabelle. Alterserweiterte Ganztagesgruppe. 0,00 bis 126,33 Für Kinder im 5. Lebensjahr (Pflichtkindergartenpflicht) sind nur die Nachmittagsstunden zu entrichten. Der Beitrag ist Sozialstaffel - Tabelle. Sozialstaffel - Tabelle (95,2 KiB) Musikschulbeitrag Seit 1999 wird der von der Gemeinde Trautmannsdorf vorzuschreibende Musikschulbeitrag von der Steiermärkischen Landesregierung festgesetzt. Nach der letzten Erhöhung des Beitrages im Jahr 2006 hat nun die Steiermärkische Landesregierung eine Anhebung des Elternbeitrages folgendermaßen festgelegt: Ordentlicher Schüler im 380,00 Hauptfachunterricht (bisher 325,00) Musikalische Früherziehung 186,00 (bisher 160,00) Erwachsene (bisher 511,00) 739,00 Das Land Steiermark gewährt auch weiterhin eine sozial gestaffelte Ermäßigung für Musikschüler. Keine Förderung gibt es hingegen für erwachsene Musikschüler. Entsprechende Anträge liegen in

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