Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen

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1 Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Konzept des Justizvollzuges des Freistaats Thüringen Rückblick, Gegenwart und künftige Herausforderungen

2 Inhalt Inhalt... 2 Vorwort... 4 I. Rechtliche Rahmenbedingungen... 6 II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges... 7 III. Derzeitige Situation des Vollzuges Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges Justizvollzugsanstalt Hohenleuben Justizvollzugsanstalt Goldlauter Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld Justizvollzugsanstalt Tonna Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten Derzeitige Belegungssituation Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen Vergleich der Belegungssituation mit anderen Bundesländern Veränderungen der Zusammensetzung der Gefangenen...32 IV. Ziele und Vorhaben des Thüringer Justizvollzuges Prognose zur Entwicklung der Gefangenenzahlen Demographische Entwicklung in Thüringen Entwicklung des Anteils der Gefangenen Thüringens an der Bevölkerung Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen Weitere Faktoren, die auf die Gefangenenzahlen Einfluss nehmen Prognose für die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Thüringen Deckung des künftigen Haftplatzbedarfs Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau Schließung der JVA Hohenleuben Sanierung und Ausbau der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter Zukunft der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld Entwicklung der Einzelunterbringung Entwicklung der Haftplatzkapazität Weitere Bereiche des Vollzuges Die Sicherungsverwahrung Unterbringung der Frauen

3 3.3 Der offene Vollzug Jugendvollzug Arbeit und Ausbildung der Gefangenen Betreuung und Behandlung der Gefangenen Suizidprävention Altersvollzug Zunehmende Suchtmittelproblematik Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen Spezialisierungen und Zentralisierungen im Vollzug Kriminologischer Dienst Maßnahmen der Resozialisierung Kontakte nach außen Professionelles Übergangsmanagement Standards der sozialen Arbeit Verzahnung der sozialen Dienste Schuldnerberatung Sicherheit und Ordnung in den Anstalten Technische Ausstattung Ausbildung der Bediensteten...83 V. Personal Derzeitige Situation Personalentwicklung Einheitslaufbahn Behördliches Gesundheitsmanagement Aus- und Fortbildung...89 Schlusswort

4 Vorwort Der Justizvollzug ist eine wichtige Säule des Rechtsstaates. Er hat die Aufgabe, Straftäter zu einem straffreien Leben zu befähigen und vom Rande der Gesellschaft zurück in deren Mitte zu führen. Indem er diejenigen, die gegen unsere gesetzlichen Vorgaben verstoßen, für eine gewisse Zeit aus dem gesellschaftlichen Leben herausnimmt, schützt er zudem die Bevölkerung und gibt ihr Sicherheit. Diesen Anforderungen stellt sich der Freistaat Thüringen derzeit mit seiner Jugendstrafanstalt Arnstadt, der Jugendarrestanstalt Arnstadt und den Justizvollzugsanstalten Goldlauter, Hohenleuben, Tonna und Untermaßfeld. In diesen sind aktuell durchschnittlich 1620 Gefangene untergebracht. Der überwiegende Teil der Inhaftierten verbüßt eine Freiheitsstrafe bzw. befindet sich in Untersuchungshaft. Aber auch andere, zahlenmäßig untergeordnete, Haftarten wie Beuge-, Erzwingungs- und Ordnungshaft werden hier vollstreckt. Die Gefangenen kommen aus allen Alters-, Gesellschafts- und Bildungsschichten. Sie gehören unterschiedlichen Ethnien und Religionen an. Eine zunehmende Zahl leidet unter Persönlichkeitsstörungen und/oder Suchtproblematiken. Die Aufgabe des Vollzuges ist, sie zu Beginn der Haft dort abzuholen, wo sie stehen und mitzunehmen auf einen Weg in ein besseres und straffreies Leben. Diesen Herausforderungen, die zunehmend komplexer werden, stellen sich die Justizbediensteten täglich und nehmen damit eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahr. Aufgabe des vorliegenden Justizvollzugskonzeptes ist es, das Geleistete ebenso wie die Probleme und künftigen Herausforderungen des Strafvollzuges darzustellen und damit einen objektiven Blick auf einen Bereich der öffentlichen Verwaltung zu geben, der oftmals leider nur bei negativen Schlagzeilen in den Fokus der Öffentlichkeit rückt. Daher gibt das Justizvollzugskonzept zunächst einen Überblick über die derzeitige Situation des Justizvollzuges. Dabei sind auch die Entwicklungen und Veränderungen der vergangenen Jahre hin zu einem modernen Strafvollzug sowie die Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind, dargestellt. Auf dieser 4

5 Grundlage wird eine Prognose für die kommenden Jahre und den sich daraus ergebenden Handlungsbedarf erstellt. Ansprechen möchte das Justizvollzugskonzept daher mehrere Adressatenkreise. Es richtet sich zum einen an die Justizvollzugsbediensteten sowie diejenigen, die den Vollzug unterstützen und mit ihm zusammenarbeiten. Ihnen soll es Handlungssicherheit geben und den Weg in die Zukunft aufzeigen, den es gemeinsam zu beschreiten gilt. Zum anderen will das Justizvollzugskonzept die Allgemeinheit über den Justizvollzug informieren und Einblicke gewähren. Denn nur mit Transparenz lässt sich Verständnis schaffen und Interesse wecken. Nicht zuletzt sind Adressaten des Justizvollzugskonzeptes die Bereiche, die bei der Finanzierung und Umsetzung der nachfolgend dargestellten Ziele und Planungen beteiligt sind. Sie können sich davon überzeugen, dass für die kommenden Jahre der Justizvollzug effektiv und verantwortungsvoll geplant ist und sich den notwendigen Modernisierungen stellt. 5

6 I. Rechtliche Rahmenbedingungen Im Rahmen der Föderalismusreform wurde am 1. September 2006 Artikel 74 Abs. 1 des Grundgesetzes geändert und damit die Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug vom Bund auf die Länder übertragen. In der Folge trat am 1. Januar 2008 das Thüringer Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe in Kraft, welches aus dem Entwurf einer 9-Länder-Arbeitsgruppe hervorging. Das Thüringer Gesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft und zur Regelung des Datenschutzes und der Videoüberwachung beim Vollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung, welches ebenfalls auf die Beratungen in einer Länder-Arbeitsgruppe zurückgeht, trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Mit Datum vom 7. März 2014 ersetzte schließlich das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch das seit dem 1. Januar 1977 geltende Strafvollzugsgesetz und schuf für den bedeutendsten Teil des Strafvollzuges eine landesrechtliche Regelung. Eine 10-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Berlins und Thüringens hatte bis Ende 2011 einen Musterentwurf erarbeitet, der nach einigen Anpassungen hinsichtlich der Länderspezifik Thüringens am 27. Februar 2014 vom Thüringer Landtag verabschiedet wurde. Zugleich traten die o. g. Gesetze zur Jugendstrafe, zur Untersuchungshaft und zum Datenschutz außer Kraft, da sie mit dem Ziel, ein einheitliches Gesamtgesetzwerk zu schaffen, in das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch überführt worden waren. Derzeit wird die gesetzliche Neuregelung des Jugendarrestvollzuges vorbereitet. Die bisherige bundesrechtliche Grundlage wird durch ein eigenes Landesgesetz, das Thüringer Jugendarrestvollzugsgesetz (ThürJAVollzG) ersetzt. Dieses befindet sich momentan im Gesetzgebungsverfahren. Des Weiteren beteiligt sich Thüringen aktuell an einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zum Datenschutz im Vollzug. 6

7 II. Die Resozialisierung als zentrales Ziel des Vollzuges Das Ziel des Vollzuges ist in 2 Abs. 1 des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches definiert. Nach Satz 1 soll der Vollzug jeglicher Strafe die Gefangenen befähigen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten zu führen. Der in Satz 2 als Aufgabe definierte Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten ist gleichsam eine Folge einer konsequenten Durchsetzung des in Satz 1 formulierten Auftrages. Das hier verankerte Resozialisierungsprinzip ist eine Konsequenz des Grundrechtes der Achtung der Menschenwürde in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz und Maxime und Prüfmaßstab jeglichen vollzuglichen Handelns. Resozialisierung leitet sich vom lateinischen Wort Societas (Gemeinschaft) und der Silbe Re (Zurück) ab und bedeutet folglich die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Das Strafrecht versteht darunter die Befähigung zur Führung eines straffreien Lebens. Die Resozialisierung ist jedoch nicht erst in jüngster Zeit in den Fokus des Strafvollzuges gerückt. Bereits im Lebach-Urteil vom 5. Juni 1973 bezeichnete das Bundesverfassungsgericht die Resozialisierung als das herausragende Ziel des Vollzuges von Freiheitsstrafen (vgl. BVerfGE 35,202, 235, m.w.n) schuf der Gesetzgeber mit dem Strafvollzugsgesetz erstmals eine gesetzliche Grundlage, in welcher das Resozialisierungsprinzip verankert wurde. Auch dort war in 2 das Vollzugsziel so definiert: Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Im Satz 2 heißt es weiter: Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Die (re-)sozialisierende Behandlung sollte bereits damals zur sozialen Integration des Gefangenen und dadurch zum Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten beitragen. Auch in folgenden Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht stets hervorgehoben, dass sich das Resozialisierungsgebot unmittelbar aus der Verfassung ableitet und zentrale Bedeutung für den Strafvollzug hat. So führte es in seinem Urteil vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673 u. 2402/04) aus, dass der Gesetzgeber verpflichtet sei, ein wirksames Resozialisierungskonzept zu entwickeln und den Strafvollzug konsequent darauf aufzubauen. Dabei habe der Staat die erforderlichen 7

8 personellen und sachlichen Ressourcen für den gebotenen Resozialisierungsvollzug dauerhaft zu sichern. Das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch rückt ohne die Sicherheit und Ordnung der Allgemeinheit außer Acht zu lassen die Resozialisierung des Straftäters als vorrangiges Vollzugsziel (s. Begründung zu 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch) weiter in den Fokus und erfüllt damit die Anforderungen eines modernen Strafvollzuges. Es stellt die Weichen für eine wirkungsvolle Arbeit mit dem Gefangenen. So greift bereits bei der Aufnahme ein umfassendes System, um dem Inhaftierten den Übergang von der Freiheit in den Vollzug zu erleichtern. In einem standardisierten Verfahren wird erfragt, welche Angelegenheiten er noch zu regeln hat, um sich möglichst schnell von seinen Problemen zu lösen und die Arbeit am Vollzugsziel aufnehmen zu können. Dabei werden Suchtprobleme abgefragt, aber auch die familiären und strafrechtlichen Hintergründe beleuchtet und mit Hilfe der Fachdienste erste Maßnahmen ergriffen. Externe Personen, die für einen effektiven und schnellen Einstieg unterstützend tätig werden können (z. B. Bewährungshelfer), werden benachrichtigt und eingebunden. Nach einer Eingewöhnungszeit von maximal acht Wochen erstellt ein Team bestehend aus Vollzugs- und Fachspezialisten den sog. Vollzugsplan, dem ein umfassendes Diagnoseverfahren zugrunde liegt. Hier werden die Persönlichkeit des Inhaftierten betrachtet und die Ursachen der Straftaten ermittelt. Darauf aufbauend wird ein Maßnahmenpaket zusammengestellt, das den Gefangenen wie ein Fahrplan durch die Haft begleiten soll. So werden nicht nur die Behandlungsmaßnahmen zur Bearbeitung einer etwaigen Suchtproblematik oder Persönlichkeitsproblematik, sondern auch Vorschläge für Arbeits- und Freizeitvarianten aufgenommen. Auch schulische und berufliche Bildung wird unter Einbindung eigener und externer Kräfte intensiv besprochen. Schließlich wird eine Perspektive für die Gewährung von Lockerungen gegeben und festgelegt, was bereits im Hinblick auf einen guten Weg in die Freiheit als Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung veranlasst werden kann. Ausgestattet mit dem Vollzugsplan steigt der Gefangene in das vollzugliche Leben ein und kann sofort mit der Umsetzung der Empfehlungen beginnen. 8

9 Ein breitgefächertes Angebot an Behandlungs-, Arbeits-, Ausbildungs- und Kreativangeboten steht ihm zur Verfügung. Um eine ständige und kontinuierliche Arbeit am Vollzugsziel zu gewährleisten, wird der Vollzugsplan in Abständen von einem halben bzw. einem Jahr fortgeschrieben, d. h. mit dem Gefangenen werden die damaligen Festlegungen betrachtet und besprochen, wie weit er diese umgesetzt hat bzw. welche Veränderungen oder Ergänzungen auch im Hinblick auf eine näher kommende Entlassung aufzunehmen sind. Um die Bemühungen des Strafvollzuges nicht mit dem Ende der Haftzeit abzubrechen, wurden durch das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch die Möglichkeiten der nachgehenden Betreuung und auch des Verbleibs auf freiwilliger Basis geschaffen. Sie gewährleisten, dass der Gefangene, sollten bis zur Entlassung sein weiterer Weg nicht geebnet sein bzw. die geplanten Möglichkeiten kurzfristig wegbrechen, sich mit Hilfe des Vollzuges in Ruhe auf sein weiteres Leben vorbereiten kann. Diese Vorgaben des Gesetzes wurden in den vergangenen Jahren durch mehrere flankierende Maßnahmen ausgefüllt und ergänzt. Die nachfolgende Vorstellung ist dabei nur exemplarisch zu verstehen und wird im Rahmen des Ausblickes für die Zukunft weiter ausgeführt. So wird bereits seit 2010 ein besonderes Augenmerk auf die Suizidprävention gelegt. Insbesondere der sich aus dem spontanen Eindruck der Hoffnungslosigkeit ergebenden Gefahr von Suiziden zu Beginn der Haftzeit wird mit mehreren Präventivmaßnahmen entgegengewirkt. Ebenso wurde das professionelle Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene (PÜMaS) implementiert. Seit Juni 2016 wird nicht nur die Entlassung individuell mit dem Gefangenen vorbereitet, sondern er wird nach der Entlassung durch denselben Betreuer weiterhin unterstützt und begleitet. Zunächst als Pilotprojekt gestartet, wird PÜMaS Anfang 2018 in ein institutionalisiertes Angebot des Justizvollzuges übergehen. Ferner wurde die Zusammenarbeit zwischen den sozialen Diensten im Vollzug und in der Justiz intensiviert und insbesondere zu Haftbeginn und in der Entlassungsphase besser verzahnt. Durch einen Erlass des TMMJV vom 22. Mai 2017 wurden die entsprechenden Abläufe festgelegt und zugleich standardisiert. 9

10 Auch dem im Vollzug immer dringlicher werdenden Problem des Suchtmittelmissbrauchs bzw. der Suchtmittelabhängigkeit wurden Maßnahmen entgegengesetzt. Mit der Verwaltungsvorschrift zur Behandlung suchtgefährdeter und suchtmittelabhängiger Inhaftierter vom 17. November 2014 wurden neue Standards in der Suchtbehandlung geschaffen. In der Ausgestaltung dieser wurde nicht nur die externe Suchtberatung in den Anstalten verstärkt, sondern es wurden auch eigene Kräfte fortgebildet. In zwei Justizvollzugsanstalten finden sich zudem Stationen, die die Gefangenen auf externe Entwöhnungstherapien vorbereiten und erste Schritte in einem suchtmittelfreien Leben aufzeigen. Um den zunehmenden Radikalisierungstendenzen bei Gefangenen entgegenzuwirken, hat der Thüringer Justizvollzug gemeinsam mit dem Thüringer Oberlandesgericht das Projekt Zentrum Deradikalisierung im Thüringer Strafvollzug initiiert. Gefördert aus eigenen und Mitteln des Bundesprogramms Demokratie Leben! sind zwei externe Vereine beauftragt, gefährdete und bereits radikalisierte Personen im Bereich des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe beim Distanzierungs- und Deradikalisierungsprozess zu unterstützen. Schließlich wurde auf die gesetzliche Neuausrichtung der sozialtherapeutischen Abteilungen reagiert. Während das Strafvollzugsgesetz eine Sexualstraftat als Voraussetzung für eine verpflichtende Unterbringung benannte, erweitert das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch den Kreis der Betroffenen auf alle Gefangenen, bei denen eine entsprechende Behandlung zur Verringerung der erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist. Um dem dadurch entstandenen größeren Bedarf gerecht zu werden, wurde eine neue Behandlungsstation für Sexualstraftäter mit kurzen Haftstrafen eingerichtet. Sie ergänzt das Angebot der bereits bestehenden sozialtherapeutischen Abteilungen im Erwachsenen- und Jugendstrafvollzug. 10

11 III. Derzeitige Situation des Vollzuges Seit der Wiedervereinigung befindet sich der Justizvollzug in Thüringen in einem stetigen Entwicklungsprozess. Bedingt durch Amnestien und die Überprüfung der DDR-Urteile befanden sich zum 1. Januar 1991 nur noch 185 Gefangene in den bestehenden Anstalten Erfurt, Gotha, Weimar, Gräfentonna, Ichtershausen, Untermaßfeld, Goldlauter, Hohenleuben, Unterwellenborn, Gera und Rudolstadt. Die Anstalten befanden sich fast ausnahmslos in einem baulich sehr schlechten Zustand und waren dringend sanierungsbedürftig. Die Anstalten Gräfentonna und Rudolstadt wurden aufgrund ihres desolaten baulichen Zustandes noch 1991 aufgegeben und abgewickelt. Die verbliebenen relativ kleinen Justizvollzugsanstalten wurden per Organisationserlass mit Wirkung vom 1. April 1992 zu sechs Verwaltungseinheiten zusammengeschlossen. Fortan gab es die Justizvollzugsanstalten Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter, Gera, Erfurt mit den Zweiganstalten Gotha und Weimar, Hohenleuben mit der Zweiganstalt Unterwellenborn und die Jugendstrafanstalt Ichtershausen. Die Zweiganstalt Unterwellenborn wurde 1997 abgewickelt. Mit Inbetriebnahme der seit 1999 erbauten Justizvollzugsanstalt Tonna wurden im Januar 2002 die Justizvollzugsanstalten Erfurt und Gotha geschlossen; die Justizvollzugsanstalt Weimar wurde der Jugendstrafanstalt Ichtershausen als Zweiganstalt zugeordnet. Die Jugendarrestanstalt Weimar wurde mit Anordnung vom 31. Mai 1999 durch Ertüchtigung einer bestehenden Immobilie errichtet, sodass auch jugendliche Arrestanten, die bis dahin in Halle den Arrest vollzogen, heimatnah untergebracht werden konnten. Im Juli 2014 wurde die neue Jugendstrafanstalt Arnstadt in Betrieb genommen und im September des gleichen Jahres die Jugendarrestanstalt belegt. Die Jugendstrafanstalt in Ichtershausen und die Jugendarrestanstalt in Weimar wurden zur gleichen Zeit leergezogen und geschlossen. Am 20. Oktober 2017 wurde die bislang kleinste Justizvollzugsanstalt des Freistaates Thüringen, die Justizvollzugsanstalt Gera, geschlossen. 11

12 Die Anzahl der Justizvollzugseinrichtungen hat sich seit 1991 damit von elf auf sechs Einrichtungen reduziert. Vier der sechs Vollzugsanstalten sind ausschließlich für die Unterbringung von Erwachsenen vorgesehen (Tonna, Hohenleuben, Suhl-Goldlauter und Untermaßfeld). Die Jugendvollzugsanstalt Arnstadt vollzieht überwiegend Jugendstrafen, wobei zur Auslastung der Anstalt auch junge Erwachsene dort betreut werden. Die Jugendarrestanstalt ist ausschließlich dem Vollzug des Jugendarrestes vorbehalten. Aufgrund der nach 106 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch zum 1. November 2017 festgesetzten Belegungsfähigkeit besteht insgesamt eine Kapazität von 1767 Haftplätzen im geschlossenen Bereich, 142 Haftplätzen im offenen Vollzug und 39 Plätzen im Jugendarrest. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Justizvollzugseinrichtungen des Freistaates Thüringen ist in der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 16. Juni 2010 geregelt. Sie wurde letztmalig durch die zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über den Vollstreckungsplan vom 28. November 2016 bestätigt. Auf Grund aktueller Gegebenheiten wurde der Vollstreckungsplan mehrfach durch Erlasse angepasst, letztmalig mit der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober Die Justizvollzugsanstalten des Erwachsenenvollzuges Die Justizvollzugsanstalten Tonna, Untermaßfeld, Suhl-Goldlauter und Hohenleuben, in denen ausschließlich erwachsene Inhaftierte untergebracht sind, unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Größe, ihres Alters, ihres baulichen Zustandes, ihrer Zweckbestimmung und ihrer Zukunftsfähigkeit sehr stark. Nachfolgend werden die einzelnen Anstalten mit aktuellen Daten dargestellt. Dabei werden jeweils die Kapazität, die Vollstreckungszuständigkeit, die Möglichkeiten der Beschäftigung der Gefangenen, die Zahl der Bediensteten und der Bauunterhalt der letzten Jahre und der derzeitige Sanierungsbedarf angegeben. Die jeweiligen Angaben zur voraussichtlichen Umsetzung stehen unter Haushaltsvorbehalt. 12

13 1.1 Justizvollzugsanstalt Hohenleuben Kapazität der Anstalt Gesamt 350 Geschlossener Vollzug 320 Offener Vollzug 30 Vollstreckungszuständigkeit -Erstvollzug von 1 Jahr und 6 Monaten bis 5 Jahren -Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monaten aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Regelvollzug bis zu 6 Monaten aus dem Amtsgerichtsbezirk Gera -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren des Landgerichtsbezirks Gera mit Ausnahme der Amtsgerichte Jena und Rudolstadt -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Gera -Erstvollzug bis 2 Jahre aus den sächsischen Amtsgerichtsbezirken Auerbach, Hohenstein-Ernstthal u. Zwickau -Erstvollzug bis 5 Jahre aus dem sächsischen Amtsgerichtsbezirk Plauen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 194 Plätze -Eigenbetriebe: 61 Plätze Druckerei mit Buchbinderei/ Hängeordnerproduktion Fensterbau Schneiderei -Unternehmerbetriebe: 15 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 52 Plätze Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Arbeitstherapie 10 Plätze -Berufliche Ausbildung: 45 Plätze Bautechnik Farbe- und Raumgestaltung Ernährung und Gastgewerbe -Freie Arbeit: 11 Plätze Bedienstete Gesamt 202 Höherer Dienst 7 (davon 1 Abordnung) Gehobener Dienst 18 (davon 1 Abordnung) Mittlerer Dienst 177 (davon 10 Abordnungen) Davon Fachdienste 0 Ärzte (4 Vertragsärzte) 4 Psychologen 1 Pädagoge (in Freistellungsphase Altersteilzeit) 8 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1,25 13

14 Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis Euro Aktueller Sanierungsbedarf 2018 Installation von RWA-Anlagen in den Treppenhäusern (voraussichtliche Kosten von Euro) Die Geschichte der im Ortskern der Stadt Hohenleuben gelegenen Justizvollzugsanstalt reicht bis in das Jahr 1897 zurück. Auf Grund steigender Gefangenenzahlen wurde ein Gefangenenhaus mit 13 Einzelzellen und einer Zugangszelle gebaut. Nach zwischenzeitlich anderweitiger Nutzung errichtete das Land Thüringen in den Jahren 1934/1935 ein Zellengebäude für den Vollzug an weiblichen Inhaftierten wurde es von der Justiz an die Verwaltung des Inneren als eine Außenstelle der Strafanstalt Zwickau übergeben. Von 1954 bis 1967 hatte es den Status eines Jugendhauses. Von 1970 bis 1977 wurde die Einrichtung als Jugendstrafanstalt und im Anschluss bis 1990 wieder als Jugendhaus genutzt. Seit 1990 dient der Gebäudekomplex als Justizvollzugsanstalt, zunächst für weibliche und männliche Erwachsene sowie für den Vollzug von Straf- und Untersuchungshaft bei Jugendlichen, ab 1. Juli 1999 nur noch für den Vollzug von Freiheitsstrafen an erwachsenen männlichen Gefangenen. Auf Grund der Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera am 20. Oktober 2017 wurde die Vollstreckungszuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben angepasst. Dies machte die Wiedereröffnung eines Gebäudekomplexes erforderlich, der in den vergangenen zwei Jahren auf Grund der landesweit zurückgehenden Gefangenenzahlen nicht mehr genutzt worden war. Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt über relativ große Hafträume, die für eine gemeinschaftliche Unterbringung von Gefangenen vorgesehen sind. Derzeit sind daher bis zu sechs Gefangene in einem Haftraum inhaftiert. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, der eine Ausnahme von der im Freistaat Thüringen in 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch rechtlich vorgegebenen Einzelunterbringung bis zum 31. Dezember 2024 zulässt. 14

15 1.2 Justizvollzugsanstalt Goldlauter Kapazität der Anstalt Gesamt 286 Geschlossener Vollzug 266 (inkl. 12 Plätze für weibl. Transportgefangene) Offener Vollzug 20 Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Erfurt -Erstvollzug bis 1 Jahr und 6 Monate aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt, Meiningen und Mühlhausen -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen -Durchgangshaft für weibliche und männliche Gefangene -Strafarrest der Bundeswehr -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus den Landgerichtsbezirken Erfurt und Meiningen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 126 Plätze -Eigenbetriebe: 6 Plätze Tischlerei Schlosserei (derzeit nicht in Betrieb) -Unternehmerbetriebe: 26 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 34 Plätze Küche, Wäscherei, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Schulische Ausbildung: 10 Plätze Kurs zur Schul- und Berufsvorbereitung -Berufliche Ausbildung: 45 Plätze Farbe/Maler Holztechnik Garten- und Landschaftsbau -Arbeitstraining: 5 Plätze Bedienstete Gesamt 153 Höherer Dienst 4 Gehobener Dienst 13 (davon 1 Abordnung, 1 in Freistellungsphase der Altersteilzeit) Mittlerer Dienst 136 Davon Fachdienste 0 Ärzte (4 Vertragsärzte) 3 Psychologen 0 Pädagogen 5 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 15

16 Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis Euro Aktueller Sanierungs- und Investitionsbedarf - Erweiterung um Werkhof, Pforte, Besuch, Verwaltung und Zentrale (Bauphase 1) - Erneuerung der Sicherheitstechnik und Umstellung von analog auf digital (Bauphase 1) - Sanierung Haus 1 (Bauphase 2) - Sanierung Haus 2 (liegt noch keine Kostenschätzung vor) (Bauphase 3) - Sanierung Häuser 5 und 8 - Rekonstruktion Wärmenetz vom Heizhaus zu den einzelnen Teilobjekten voraussichtliche Umsetzung ab 2025 nicht terminiert Die Justizvollzugsanstalt Goldlauter wurde ursprünglich als Untersuchungshaftanstalt des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit der DDR konzipiert und erbaut. Nach der Wiedervereinigung wurde die Justizvollzugsanstalt Goldlauter erstmalig am 29. Januar 1991 belegt und bis zur Errichtung der Justizvollzuganstalt Tonna im Jahr 2002 für den Langstrafenvollzug genutzt. Im Mai 2008 konnte nach einjähriger Bauzeit ein neues Hafthaus mit 95 Haftplätzen bezogen werden. Im Rahmen der Umsetzung von Umweltkonzepten wurde eine Hackschnitzelanlage zur Grundversorgung der JVA mit Heizung, Lüftung und zur Warmwasserbereitung errichtet sowie eine Photovoltaikanlage durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber installiert. Der Gebäudebestand der Justizvollzugsanstalt Goldlauter ist, bedingt durch die Bauzeit überwiegend in den Jahren 1986 bis 1990, insbesondere im Hinblick auf heutige bauliche, energetische und haustechnische Standards modernisierungsbedürftig. Darüber hinaus bestehen funktionale Nachteile. Dies betrifft insbesondere das Fehlen von adäquaten Bedingungen für Beschäftigungssowie Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Auch die mangelnde bauliche Trennung von Verwaltung, Arbeitsmöglichkeiten und Unterbringung von Gefangenen ist anzugehen. Außerdem besteht eine aus funktionalen und Sicherheitsgründen ungünstige Trennung zwischen der ohnehin zu kleinen Torwache innerhalb der Umwehrungsmauer und der Lieferzone. 16

17 Um den mit dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch gestellten Anforderungen an einen modernen Strafvollzug (u.a. 7 ff. Wiedereingliederung, 27 ff ThürJVollzGB Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, 65 ThürJVollzGB Sport- und Freizeitangeboten und 18 Abs. 1 ThürJVollzGB gesetzlicher Anspruch auf Einzelunterbringung) gerecht zu werden, besteht in der Justizvollzugsanstalt Goldlauter ein Modernisierungsbedarf. Im Jahr 2014 wurde daher ein an das Anstaltsgelände angrenzendes Grundstück erworben, um die bebaubare Fläche der JVA Goldlauter zu erweitern. Ein Umbau der Justizvollzugsanstalt Goldlauter drängt zum jetzigen Zeitpunkt jedoch mehr denn je. 1.3 Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld Kapazität der Anstalt Gesamt 357 Geschlossener Vollzug 345 Offener Vollzug 12 Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab einem Alter von 21 Jahren aus dem Landgerichtsbezirk Meiningen -Regelvollzug bis 2 Jahre und 6 Monate (ausgenommen sind Freiheitsstrafen unter 6 Monaten aus dem Amtsgerichtsbezirk Gera ) Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 260 Plätze -Eigenbetriebe: 30 Plätze Bau Schlosserei /Lackiererei Tischlerei Haustechnik -Unternehmerbetriebe: 45 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 56 Plätze Küche, Wäscherei, Hauswerkstatt, Bücherei, Hilfstätigkeiten -Schulische Bildung: 40 Plätze Abiturkurs Realschulausbildung Vorbereitender Hauptschulkurs Integrationskurs/Alphabetisierung -Berufliche Bildung: 75 Plätze Holz Bau/Farbe/Raumgestaltung Metall/CNC Lager/Logistik Garten- und Landschaftsbau -Arbeitstherapie 14 Plätze 17

18 Bedienstete Gesamt 161 Höherer Dienst 5 Gehobener Dienst 15 Mittlerer Dienst 141 Davon Fachdienste 0 Ärzte 4 Psychologen 1 Pädagoge 4 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 Bauunterhalt der vergangenen Jahre Seit 2000 bis Euro Aktueller Sanierungsbedarf - Sanierung der Anstaltsküche - Erneuerung PNA-Anlage - Austausch Niederspannungsschaltanlagen - Aufzüge Häuser 3 und 10 - Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage, Tür- und Torsteuerung - Sicherheitstechnik - Umsetzung des Brandschutzkonzeptes - San. Hafthäuser mit Umbau auf Einzelhafträume bis spätestens Ende 2024, wenn 2025 ff. noch in Betrieb. - Dachsanierungen und Umbau der Pforte sowie des offenen Vollzugs voraussichtliche Umsetzung ab Terminierung nach Abstimmung mit den beteiligten Ressorts * - - * abhängig vom Entwicklungskonzept zum Ersatzbedarf an Nachrichten- und Sicherheitstechnik JVA Die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld ist in einer im Ortskern der Gemeinde gelegenen ehemaligen Wasserburg aus dem 12. Jahrhundert untergebracht. Am 17. Juli 1813 wurde in dem Gebäudekomplex erstmals eine Anstalt, nämlich die Arbeitsund Zuchthausanstalt zu Maßfeld eröffnet. Zwischen 1877 und 1890 wurde die Anstalt durch mehrere Baumaßnahmen erweitert und ausgebaut, so dass sie über 357 Zellen verfügte. Gegen Ende des Krieges waren ca Gefangene in 18

19 Untermaßfeld untergebracht. Noch im Jahr 1955 saßen ca Gefangene in Untermaßfeld ein. Ende 1962 wurde in Untermaßfeld eine zentrale Untersuchungshaftanstalt eingerichtet, die am 1.Januar 1963 in Betrieb ging. Untermaßfeld spielt in der Geschichte des Strafvollzuges in Deutschland eine besondere Rolle. Bereits 1833 wurde in Untermaßfeld die erste Hausordnung erlassen, die in Deutschland den ersten praktischen Versuch eines Stufenvollzuges darstellte. Herzog Georg II. ordnete 1873 bis dato einmalig in Deutschland den völligen Verzicht auf Körperstrafen an und wies an, die Gefangenen nur noch mit Sie anzureden. Am 21. Dezember 1922 wurde mit der am 28. Oktober 1922 erlassenen Haus- und Vollzugsordnung (HuVO) in der Thüringischen Landesstrafanstalt Untermaßfeld das so genannte Progressivsystem, nach dem die Gefangenen in die drei Stufen Beobachtungsstufe, Behandlungsstufe und Bewährungsstufe eingeteilt werden, unter weltweiter Beachtung eingeführt. Die Strafanstalt Untermaßfeld wurde als Vorbild für einen nicht auf Vergeltung, sondern auf Resozialisierung der Gefangenen abzielenden Strafvollzug angesehen. Am 24. August 1989 war die Anstalt in Untermaßfeld noch mit 371 Strafgefangenen und 113 Untersuchungsgefangenen belegt. Bis Dezember 1990 minimierte sich die Zahl auf 51 Gefangene. Seit dem Jahre 1991 wurden umfangreiche Bau- und Rekonstruktionsmaßnahmen für eine bessere und sichere Unterbringung der Gefangenen und den Erhalt des Gebäudes durchgeführt beging die Anstalt feierlich und mit großer Anteilnahme der Öffentlichkeit ihr 200-jähriges Jubiläum. Das Zuchthaus-Museum wurde wiedereröffnet. Die JVA Untermaßfeld ist durch eine sehr alte Bausubstanz sowie denkmalgeschützte Strafvollzugsarchitektur gekennzeichnet, welche die Durchführung eines modernen Justizvollzuges erschwert. Insbesondere die räumlichen Gegebenheiten für Sport- und Freizeitmaßnahmen sowie zur Umsetzung des Grundsatzes der Einzelunterbringung sind verbesserungsbedürftig. Derzeit sind viele Gefangene in Gemeinschaftshafträumen mit bis zu drei Mitgefangenen untergebracht. 19

20 Bereits in den vergangenen Jahren wurde eine Vielzahl von baulichen Maßnahmen realisiert. Auch aktuell sind weitere Investitionen vorzunehmen beziehungsweise zu planen. So stehen im Zeitraum von 2017 bis 2019 zwingend notwendige Baumaßnahmen wie u. a. die Sanierung der Anstaltsküche, die Erneuerung der Personennotrufanlage, der Austausch der Niederspannungsschaltanlagen, die Erneuerung der Aufzüge in den Häusern 3 und 10 sowie die Erneuerung der Zellenrufanlage, Gefahrenmeldeanlage sowie Tür- und Torsteuerung an. Die aufwendige Sanierung der Dächer der Häuser 13 und 14 unter Beachtung des Denkmalschutzes ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Darüber hinaus konnte in den Haushaltsjahren 2016 und 2017, aufgrund einer auskömmlichen Zuweisung von Bauunterhaltsmitteln, eine Vielzahl notwendiger Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Ungeachtet der baulichen Beschränkungen bietet die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld eine Vielzahl von Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten an. Im Bereich der Behandlung ist insbesondere die Therapievorbereitungsstation mit 15 Haftplätzen zu erwähnen, auf der suchtmittelabhängige bzw. -gefährdete Gefangene auf eine Entwöhnungstherapie vorbereitet werden. Trotz der vorgenommenen Sanierungsmaßnahmen und der Bemühungen um einen behandlungsorientierten Vollzug entspricht die Anstalt nicht den künftigen Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, insbesondere im Hinblick auf die gesetzeskonforme Einzelunterbringung. In den nächsten Jahren wird auch in Abhängigkeit von der Entwicklung der Gefangenenzahlen darüber zu entscheiden sein, ob die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld saniert wird und weiter bestehen bleibt. 1.4 Justizvollzugsanstalt Tonna Kapazität der Anstalt Gesamt 644 Geschlossener Vollzug 584 Offener Vollzug 60 (davon 12 Plätze für weibliche Gefangene) 20

21 Vollstreckungszuständigkeit -Untersuchungshaft ab 21 Jahre aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen sowie den Amtsgerichtsbezirken Rudolstadt und Jena -Erstvollzug ab 5 Jahre -Regelvollzug ab 2 Jahre und 6 Monate -Ersatzfreiheitsstrafen aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen -Einweisungsabteilung für den Erstvollzug ab 1 Jahr und 6 Monate -Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft aus dem Landgerichtsbezirk Mühlhausen -offener Vollzug für Frauen Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 328 Plätze -Eigenbetriebe 81 Plätze Tischlerei Schlosserei Wäscherei Sattlerei Kfz-Werkstatt (derzeit nicht in Betrieb) Bäckerei Gärtnerei -Unternehmerbetriebe: 50 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 88 Plätze Küche, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten, Be- und Entladestation, Kammer -Schulische Ausbildung: 0 Plätze Hauptschulkurs (2017/18 ausgesetzt) -Berufliche Ausbildung: 82 Plätze Metalltechnik Farbe/Maler Elektro Ernährung/Gastgewerbe -Arbeitstherapie: 27 Plätze Bedienstete Gesamt 277 Höherer Dienst 16 Gehobener Dienst 25 Mittlerer Dienst 236 Davon Fachdienste 1 Arzt 10 Psychologen 1 Pädagoge 14 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1,75 21

22 Bauunterhalt der vergangenen Jahre Von 2000 bis Euro Aktueller Sanierungsbedarf -Umrüstung der Sicherheitstechnik und Verbesserung des Blitzschutzes sowie Erneuerung der Brandmeldeanlage -Umbau OVA behindertengerecht voraussichtliche Umsetzung nicht terminiert Die Justizvollzugsanstalt Tonna, in Ortsrandlage der Gemeinde Gräfentonna gelegen, war der erste Neubau einer Justizvollzugsanstalt in Thüringen nach Anfang 2002 wurde nach knapp zweieinhalb Jahren Bauzeit auf einer Fläche von 15,5 Hektar Thüringens damals modernste Justizvollzugsanstalt eröffnet. In einem zweiten Bauabschnitt in der Zeit von 2003 bis 2006 wurde die JVA Tonna um zwei weitere Hafthäuser erweitert. Die Justizvollzugsanstalt Tonna besteht aus mehreren Einzelgebäuden in ein- bis dreigeschossiger Bauweise. Neben den sechs Hafthäusern der geschlossenen Anstalt mit Unterkunfts- und Aufenthaltsbereichen verfügt die JVA Tonna über Wirtschafts- und Werkstattgebäude mit Küche, Bäckerei, Wäscherei, Schlosserei, Kfz-Werkstatt, Hauswerkstatt, Tischlerei, Sattlerei und Arbeitsmöglichkeiten für Unternehmerbetriebe. Weitere Funktionsbereiche sind ein Verwaltungsgebäude mit Besucherbereich, Turnhalle mit Mehrzweck- und Andachtsraum sowie Sportplatz, medizinischer Dienst mit Behandlungs- und Funktionsräumen und eine Gärtnerei. In der Justizvollzugsanstalt Tonna ist die Sozialtherapeutische Abteilung des Freistaates Thüringen für erwachsene Straftäter angesiedelt. Sie bietet Strafgefangenen, bei denen gemäß 24 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch eine Sozialtherapie zur Verringerung ihrer erheblichen Gefährlichkeit angezeigt ist, eine adäquate Behandlung. Aber auch andere Gefangene können dort aufgenommen werden, wenn die Teilnahme zur Erreichung ihres Vollzugszieles angebracht ist. Darüber hinaus verfügt die Justizvollzugsanstalt Tonna über eine Behandlungsabteilung für Sexualstraftäter und suchtmittelabhängige Gefangene mit 28 Plätzen. Die Sexualstraftäterstation belegt ihre 14 Plätze mit Gefangenen, die auf Grund kurzstrafiger Sexualstraftaten inhaftiert sind und deren Behandlungsbedarf unterhalb der Ausrichtung der Sozialtherapie liegt. Sie bietet mit halboffenen Gruppen und 22

23 milieutherapeutischen Maßnahmen einen schnellen Einstieg und eine effektive Behandlung. Die Suchtbehandlungsstation bereitet Gefangene auf eine externe Entwöhnungstherapie vor. Seit Ende 2011 beherbergt die Justizvollzugsanstalt Tonna die zentrale Aufnahmeund Einweisungsabteilung des Freistaates Thüringen. Für die Zeit der Erstellung des Vollzugsplanes werden dort alle Erstverbüßer mit einem Strafmaß von mindestens 1 Jahr und 6 Monaten bzw. alle Gefangenen im Regelvollzug ab einem Strafmaß von 2 Jahren und 6 Monaten untergebracht. 2. Der Jugendstrafvollzug und der Jugendarrest Jugendstrafvollzug und Jugendarrest unterscheiden sich in der Zielrichtung und der Ausgestaltung erheblich vom Erwachsenenvollzug, da sie das Vollzugsziel, die Resozialisierung, mit erzieherischen Maßnahmen erreichen wollen. Grundlage ist das Jugendgerichtsgesetz bzw. künftig das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Jugendarrestvollzugsgesetz. Die Unterbringung im Jugendarrest ist eine Erziehungsmaßnahme und dient der Sanktionierung von Jugendlichen, für die eine ambulante Maßnahme nicht mehr ausreichend, eine Jugendstrafe aber noch nicht geboten ist. Die gesetzlich vorgesehene Verweildauer liegt zwischen zwei Tagen und vier Wochen, die Altersspanne der Betroffenen zwischen 14 und 20 Jahren. Der Jugendstrafvollzug ist ein Freiheitsentzug, der angeordnet wird, wenn Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung des Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) oder Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre) nicht ausreichen oder die Schwere der Schuld eine Strafe erfordert. Die mit dem Erziehungsgedanken einhergehenden höheren Anforderungen an Behandlung und Betreuung haben den Freistaat Thüringen veranlasst, beide Bereiche in eigenen Einrichtungen unterzubringen. 23

24 2.1 Jugendstrafvollzug in der Jugendstrafanstalt Arnstadt Die jugendlichen und heranwachsenden Straftäter des Freistaates Thüringen waren ursprünglich in der Jugendstrafanstalt Ichtershausen inhaftiert, die am 1. November 1991 zunächst geschlossen und umgebaut wurde. Am 3. Oktober 1993 wurde sie wieder eröffnet und bis zu ihrer Schließung am 7. Juli 2014 betrieben. Bereits mit Entscheidung vom 31. Mai 2006 (2 BvR 1673/04 2 BvR 2402/04, NJW 2006, S ff) hatte das Bundesverfassungsgericht Forderungen für eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs aufgestellt, denen die Jugendstrafanstalt Ichtershausen nicht mehr genügte. Es hatte insoweit ausgeführt, dass der Staat mit der Freiheitsentziehung in dieser Lebensphase für die Entwicklung des Betroffenen eine besondere Verantwortung übernehme, der er auch im Rahmen der Vollzugsgestaltung Rechnung tragen müsse. In besonderer Weise soll auf Förderung, vor allem auf soziales Lernen sowie auf die Ausbildung von Fähigkeiten und Kenntnissen, die einer künftigen beruflichen Integration dienen, der Fokus liegen. Daher war eine Umgestaltung des bisherigen Jugendvollzuges unumgänglich. Am 26. Juni 2014 wurde die Jugendstrafanstalt Arnstadt formell vom Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr an das Thüringer Justizministerium übergeben. Kapazität der Anstalt Gesamt 272 Geschlossener Vollzug 252 Offener Vollzug 20 Vollstreckungszuständigkeit -Vollzug von Jugendstrafen -Untersuchungshaft ab einem Alter von14 bis 21 Jahren -Freiheitsstrafen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres -Erstvollzug bis 3 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres Beschäftigung der Gefangenen insgesamt 188 Plätze -Tätigkeiten für die JVA: 68 Plätze Küche, Kammer, Bücherei, Hauswerkstatt, Hilfstätigkeiten -Berufliche Ausbildung: 120 Plätze Bautechnik/Hochbau Maschinen-/Anlagenführer Metalltechnik Farbe/Maler Garten- und Landschaftsbau Holztechnik Ernährung/Gastgewerbe 24

25 Bedienstete Gesamt 161 Höherer Dienst 6 Gehobener Dienst 14 Mittlerer Dienst 141 Davon Fachdienste 0 Ärzte 4 Psychologen 0 Pädagogen 7 Sozialpädagogen Anstaltsseelsorger 1 Bauunterhalt der vergangenen Jahre 2015/ Euro Aktueller Sanierungsbedarf Derzeit sind keine Sanierungsmaßnahmen geplant. Die Jugendstrafanstalt Arnstadt ist die neueste und modernste Anstalt Thüringens. Sie wurde am 7. Juli 2014 eröffnet und mit 163 Gefangenen belegt. Sie ist auf einer Gesamtfläche von 14,4 Hektar errichtet und besteht aus 17 Einzelgebäuden. Diese gliedern sich in drei Werkstatt-, ein Schul-, ein Freizeit-, ein Versorgungs- und ein Verwaltungsgebäude sowie eine Sporthalle und ein Gewächshaus. Im geschlossenen Vollzug befinden sich vier L-förmige Hafthäuser mit insgesamt 280 Haftplätzen für männliche Gefangene. Jedes der vier Hafthäuser des geschlossenen Bereiches verfügt über sechs Wohngruppen, die mit maximal zwölf Gefangenen belegt werden können. Hierdurch ist eine bessere Differenzierung der Gefangenen möglich. Zudem verfügt jedes Hafthaus über einen eigenen Sportund Freihof. Die Anstalt bietet den Gefangenen ein umfangreiches Angebot an Freizeit- und Behandlungsmöglichkeiten. Dazu zählen insbesondere Maßnahmen zur Straftataufarbeitung, Antiaggressivitätstraining, psychotherapeutische Maßnahmen, Soziales Training, Krisenintervention, Suchtberatung und Schuldnerberatung. Dabei unterscheidet sich die Arbeit mit Jugendlichen und Heranwachsenden deutlich von der mit Erwachsenen. 25

26 Zum einen sind die Straf- und damit auch die Behandlungszeiten mit rund ein bis zwei Jahren oft erheblich niedriger als im Erwachsenenvollzug, zum anderen erfordern die Jugendlichen mit ihren meist recht kurzen Aufmerksamkeitsspannen und ihrem Bewegungsdrang speziell zugeschnittene Behandlungsmethoden. Zudem ist hier eine sozialtherapeutische Abteilung mit 18 Haftplätzen angesiedelt, in welcher gemäß 24 Thüringer Justiz-vollzugsgesetzbuch Gewaltstraftäter, Sexualstraftäter und Brandstifter sozialtherapeutisch betreut werden. Damit wird die Jugendstrafanstalt Arnstadt den erzieherischen Ansprüchen eines modernen Jugendvollzuges nicht nur in baulicher Hinsicht in vollem Umfang gerecht. Auf Grund der rückläufigen Zahlen im Bereich des Jugendstrafvollzuges wurden die Zuständigkeiten der Jugendstrafanstalt Arnstadt in den Erwachsenenvollzug hinein erweitert. Derzeit werden auch Strafgefangene, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Freiheitsstrafe unter 3 Jahren verbüßen, dort untergebracht. 2.2 Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt Arnstadt Nachdem die jugendlichen Arrestierten von 1999 bis 2014 in der Jugendarrestanstalt Weimar untergebracht waren, wurden sie mit Öffnung der Jugendarrestanstalt Arnstadt am 1. September 2014 in die dortige Einrichtung verlegt. Kapazität der Anstalt Gesamt 39 davon männlich 34 weiblich 5 Vollstreckungszuständigkeit Freizeit-, Kurz- und Dauerarrest an männlichen und weiblichen Jugendlichen Beschäftigung der Gefangenen -Tätigkeiten für die Anstalt: Reinigung des Gebäudes Pflege des Außengeländes -Außenarbeitseinsätze: Arbeiten für die Gemeinde Arbeiten in einem Sozialkaufhaus 26

27 Bedienstete Gesamt 15 Höherer Dienst 0 Gehobener Dienst 1 Mittlerer Dienst 14 Davon Fachdienste 0 Ärzte 0 Psychologen 0 Pädagogen 1 Sozialpädagoge Anstaltsseelsorger Bauunterhalt der vergangenen Jahre 2015/2016 keine Ausgaben Aktueller Sanierungsbedarf Derzeit besteht kein Sanierungsbedarf Der Unterbringung der Jugendlichen dienen 39 Arrestplätze, die sich über zwei Etagen verteilen. Die Einrichtung verfügt über einen kleinen Sportplatz und diverse Schulungs-, Bastel- und Freizeiträume. Auch Dienst-, Besprechungszimmer und Funktionsräumlichkeiten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Neben Arbeitseinsätzen für die Gemeinschaft und einer Vielzahl von Sport-, Freizeit- und Behandlungsangeboten werden durch eigene und auch externe Kräfte auch spezielle Gewaltpräventions- und Bildungsprogramme angeboten. Die Jugendarrestanstalt wird ihrer Aufgabe, dem Jugendlichen eine praktische Lebenshilfe für ein straffreies Leben zu geben, in jeder Hinsicht gerecht. Hier finden die Jugendlichen feste Strukturen vor und können Kompetenzen für ein geordnetes Leben und ein soziales Miteinander aneignen. 27

28 3. Derzeitige Belegungsfähigkeit der Anstalten Die Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen verfügen derzeit über eine Kapazität von insgesamt 1948 Haftplätzen. Davon entfallen 1767 Plätze auf den geschlossenen Vollzug, 142 auf den offenen Vollzug und 39 Plätze sind im Jugendarrest vorhanden. Die insgesamt 1948 Plätze teilen sich auf die einzelnen Anstalten wie folgt auf: Geschlossener Vollzug Männer Geschlossener Vollzug Frauen Offener Vollzug Männer Offener Vollzug Frauen gesamt JVA Tonna JVA Goldlauter JVA Untermaßfeld JVA Hohenleuben JSA Arnstadt JAA Arnstadt Stand: 1. November Derzeitige Belegungssituation 4.1 Belegungssituation in den Anstalten des Freistaates Thüringen Die Zahl der Inhaftierten im Freistaat Thüringen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunken. Während die Thüringer Justizvollzugsanstalten im Jahre 2006 noch mit 2204 Gefangenen (inklusive Sicherungsverwahrten und Arrestanten) belegt waren, befanden sich im Jahre 2012 nur noch 1800 Inhaftierte im Vollzug. Während die Zahl im Jahr 2013 auf diesem Niveau verblieb bzw. geringfügig auf 1815 Gefangene anstieg, war bis 2015 ein weiterer drastischer Rückgang auf 1661 Gefangene zu verzeichnen. Seither sinkt der absolute Gefangenenbestand weiter, jedoch in gemäßigter Form. Während sich im Jahre 2016 durchschnittlich 1637 Gefangene im Vollzug befanden, lag der Mittelwert 2017 bei 1591 Gefangenen. Dabei ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg in der Untersuchungshaft zu verzeichnen, der jedoch durch den Rückgang der Zahl der Strafgefangenen den rückläufigen Trend nicht aufhält. Hier fällt insbesondere der starke Rückgang im Bereich der Straf- und Jugendstrafhaft ins Gewicht. 28

29 Im Jahr 2017 ist nochmals ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen Gefangenenzahl im Jahr Stand: 31. Dezember

30 Die Auslastung der Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen war dementsprechend ebenfalls rückläufig. Das Jahresmittel sank von 89,26% im Jahre 2012 auf 79,84% im Jahre 2016 und 78,52% im Jahr Belegung/Auslastung der Anstalten in Prozenten und absoluten Zahlen von 2012 bis 2017 Tonna JAA Gesamt ,80% 103,69% 87,40% 87,04% 89,69% 95,38% 31,83% 89,26% ,11% 107,55% 91,35% 82,22% 94,21% 98,93% 25,50% 90,75% ,72% 85,01% 79,48% 82,91% 93,35% 94,47% 25,38% 84,10% ,42% 86,35% 80,63% 72,96% 87,59% 91,81% 30,00% 79,57% ,69% 72,37% 90,63% 72,70% 82,60% 92,48% 28,13% 79,84% ,49% 53,92% 77,31% 77,61% 80,23% 93,37% 25,83% 78,52% Jahr Arnstadt Gera Goldlauter Hohenleuben Untermaßfeld Mittelwert 73,71% 84,82% 84,47% 79,24% 87,95% 94,41% 27,78% 83,67% Dabei ist zu beachten, dass die Werte zwischen den einzelnen Anstalten seit Jahren sehr unterschiedlich sind und eine regelmäßige Anpassung erforderlich ist. So ist die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld die einzige Anstalt, die seit Jahren über einer Belegungsgrenze von 90% liegt und damit, geht man von einer Vollbelegung bei 10% freien Plätzen aus, ihre Kapazitäten voll ausschöpft. Die Auslastung der Jugendarrestanstalt Arnstadt ist hingegen durchgängig in einem sehr niedrigen Bereich. Sie könnte jedoch bedingt durch die gesetzliche Trennung zwischen Jugendarrest und Freiheitsstrafe auch im Falle einer angespannten 30

31 Belegungssituation der Justizvollzugsanstalten keine Haftplätze zur Verfügung stellen. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Belegung der Jugendstrafanstalt Arnstadt durch den Rückgang der jungen Strafgefangenen, der bei ihrer Planung noch nicht absehbar war, in den ersten Jahren nach ihrer Öffnung keine ausreichende Auslastung zeigte und sich trotz nochmaliger Anpassung der Vollstreckungszuständigkeit im Mai 2016 nur sehr langsam entwickelt. Daher wurde die Aufnahme weiterer Gefangenengruppen aus dem Bereich des Erwachsenenvollzuges erwogen. Da sie jedoch mit einer Gefährdung der Ausrichtung des Jugendvollzuges einhergehen würde, entschied sich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gegen eine solche Öffnung. Folglich können auch die Kapazitäten der Jugendstrafanstalt von den Anstalten des Erwachsenenvollzuges nur in sehr begrenztem Umfang genutzt werden. Zu beachten ist darüber hinaus, dass für den offenen Vollzug, der in allen Anstalten regelmäßig eine geringere Auslastung als der geschlossene Vollzug aufweist, keine gesonderten Zahlen vorliegen. Würde man ihn ebenso wie die Belegung der Jugendarrestanstalt aus der Berechnung herauslösen, würde sich die Auslastung merkbar erhöhen. Durch die Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera haben sich die Belegungszahlen der Anstalten ebenfalls verändert. Zum einen fallen bei der Berechnung 150 Haftplätze weg, zum anderen werden die Kapazitäten der anderen Anstalten durch die Zuverlegung der Gefangenen aus Gera besser ausgelastet. 4.2 Vergleich der Belegungssituation mit anderen Bundesländern Im Vergleich mit den anderen Bundesländern weisen die Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen eine verhältnismäßig geringe Belegungsquote auf. Zum Stichtag 10. November 2016 befand sich Thüringen mit 76,56% im unteren Feld, lediglich Brandenburg und Schleswig-Holstein wiesen eine noch geringere Auslastung auf. 31

32 PROZENT Auslastung der Justizvollzugsanstalten in den Bundesländern 95,00% 94,00% 91,57% 91,54% 91,18% 90,00% 85,00% 85,36% 84,08% 84,44% 83,84% 82,15% 80,70% 80,88% 84,81% 80,00% 76,46% 76,56% 75,00% 70,00% 69,72% 72,37% 65,00% PROZENTUALE AUSLASTUNG Stichtag: 30. November 2016 Der Bundesdurchschnitt hingegen lag bei 85,38%. Bemerkenswert ist, dass er im Vergleich zum Jahr 2011, in welchem die Belegungsquote 88,5% betrug, nur um drei Prozentpunkte gesunken ist, während die Belegung im Freistaat Thüringen im gleichen Zeitraum um mehr als zehn Prozentpunkte zurückging. Zudem zeigt die Statistik der vorherigen Jahre, dass in vielen Bundesländern seit Jahren eine Stagnation eingetreten ist und die Auslastung bundesweit eher einem Aufwärtstrend folgt. 4.3 Veränderungen der Zusammensetzung der Gefangenen Für die Zukunft des Strafvollzuges ist nicht nur die Entwicklung der absoluten Gefangenenzahl von Bedeutung. Auch die Veränderungen innerhalb des Gefangenenbestandes sind zu beachten. So gilt es, Verschiebungen im Bereich der Altersstruktur zu beobachten, um soweit erforderlich rechtzeitig reagieren und den Vollzug altersgerecht ausrichten zu können. Eine Veränderung im Bereich der ausländischen Gefangenen fordert zusätzliche Maßnahmen wie Sprachkurse und Dolmetscherleistungen. 32

33 4.3.1 Inhaftierte nach Altersgruppen Unabhängig von den gesunkenen Belegungszahlen im Freistaat Thüringen innerhalb der letzten fünf Jahre lässt sich anhand der nachfolgenden Diagramme eine Verschiebung der Altersstruktur in den Thüringer Justizvollzugsanstalten erkennen. Bildeten 2012 noch 21- bis 35-Jährige das Gros der Gefangenen, so sind es 2017 die 25- bis 40-Jährigen. Veranschaulicht wird das durch einen erheblichen Zuwachs der Gefangenenzahlen in den Altersstufen 30 bis 35 und 35 bis 40 um 140 Personen von 530 auf 670 Gefangene sowie einen massiven Rückgang in den Altersstufen 21 bis 25 und 25 bis 30 um 298 Personen von 784 auf 486 Gefangene. Altersstruktur 31. März 2012 Altersstruktur 31. März

34 Damit setzt sich ein Trend fort, der sich bereits in den Jahren zuvor abgezeichnet hatte. Vergleicht man die Zahlen von 2012 und 2017, erkennt man über die Jahre hinweg einen kontinuierlichen Rückgang der Gefangenenzahlen und damit entsprechend eine Verschiebung der Altersstruktur Ausländer und Staatenlose Die Zahl der Gefangenen nichtdeutscher Herkunft ist in den letzten beiden Jahren entgegen sinkender Gefangenenzahlen nicht zuletzt durch die Zunahme der Migrationsbewegungen deutlich angestiegen und bewegt sich auf dem höchsten Wert seit Dies zeichnet sich klar erkennbar am gestiegenen prozentuellen Anteil an der Gesamtbelegung ab. Dabei bildet sich dieser Zuwachs in sämtlichen relevanten Haftarten ab. Besonders auffällig ist jedoch der signifikante Anstieg im Bereich Untersuchungs- und Jugendstrafhaft sowie die leichte Verschiebung des Ausländeranteils von der Untersuchungshaft hin zur Strafhaft im aktuellen Jahr. 34

35 Ausländerstatistik ( ) Stichtag: 31. März des jeweiligen Jahres 35

36 IV. Ziele und Vorhaben des Thüringer Justizvollzuges Nach diesem kurzen Überblick über die bisherige Entwicklung und den derzeitigen Stand des Thüringer Justizvollzuges werden in der Folge die Ziele und Vorhaben dargestellt. Während diese in Teilen bereits begonnen wurden (s. der Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau), gibt es auch Vorhaben, die lediglich in der Planung sind bzw. zu denen nur Vorüberlegungen bestehen. Hinzu kommt, dass die wichtigste Planungsgröße, die Zahl der Gefangenen, von vielen äußeren Faktoren bestimmt wird, die noch nicht absehbar sind. Schließlich stehen alle Vorhaben unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel im jeweiligen Haushaltsjahr. Aus Sicht des Thüringer Justizvollzugs ist es jedoch wichtig, zu den kommenden Herausforderungen Stellung zu beziehen und sich auf diese vorzubereiten. Nur mit einer klaren Position kann auf Probleme reagiert und der Weg der Modernisierung des Justizvollzuges weiter beschritten werden. 1. Prognose zur Entwicklung der Gefangenenzahlen Die Entwicklung der Gefangenenzahlen ist von vielen teilweise noch unbekannten Faktoren abhängig und somit nur bedingt voraussehbar. Die Ergebnisse der nachfolgenden Prognoseinstrumente können jedoch als Indikatoren herangezogen werden. 1.1 Demographische Entwicklung in Thüringen In den vergangenen Jahren gab es mehrere Berechnungen zur Bevölkerungsentwicklung. Da diese sowohl unterschiedlichen Ansätzen folgen als auch in ihren Aussagen differieren, seien sie kurz dargestellt. Die demographische Entwicklung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer wird in den koordinierten Bevölkerungsvorausberechnungen (kbv) dargestellt, welche das statistische Bundesamt in unregelmäßigen Abständen veröffentlicht. Die 12. kbv wurde im Februar 2010 vorgelegt und hatte einen Zeithorizont bis zum Jahr Sie wurde mit Kabinettsbeschluss vom 15. Juni 2010 als maßgebliche Planungsgrundlage für langfristige Planungen der Landesbehörden des Freistaates Thüringen anerkannt. Die Bevölkerungszahl sollte danach 2016 bei Thüringern liegen, tatsächlich betrug sie Einwohner. 36

37 Danach sollte sich die Bevölkerung wie folgt entwickeln: Bevölkerungsentwicklung Thüringen 12. kbv Die Volkszählung im Jahre 2011 (Zensus 2011) zeigte erhebliche Differenzen im Bevölkerungsbestand. In den am 31. Mai 2013 veröffentlichen Ergebnissen für den Freistaat Thüringen musste der durch das Zentrale Einwohnerregister (ZER) angenommene Bevölkerungsstand um Einwohner, d. h. 1,8 %, nach unten korrigiert werden. Da diese Ergebnisse als Grundlage der amtlichen Statistik für die Bevölkerungsfortschreibung anerkannt wurden, wurde eine 13. kbv in Auftrag gegeben. Die 13. kbv wurde am 28. April 2015 vom Statischen Bundesamt veröffentlicht und basiert auf dem Bevölkerungsstand am 31. Dezember Sie zeigt die Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2060 auf und variiert zwischen verschiedenen Annahmen, so dass sie letztlich keine absolute Zahl, sondern einen Korridor aufzeigt, in dem sich die Bevölkerungsgröße und der Altersaufbau entwickeln werden. Im Ergebnis zeigt sie, verglichen mit der vorherigen Bevölkerungsprojektion, kein völlig neues Bild der demographischen Zukunft Deutschlands, vielmehr bleiben die Aussagen über die wichtigsten Folgen des demographischen Wandels weiterhin gültig. Die Nachjustierung der Ausgangsparameter mildert lediglich das Ausmaß der demographischen Veränderung etwas ab. 37

38 Millionen Danach entwickelt sich die Bevölkerung im Freistaat bis 2060 wie folgt: Prognose der Entwicklung der Bevölkerung nach der 13. kbv 2,1 2,1 2 1,9 1,9 1,8 1,7 1,7 1,6 1, Bevölkerungsentwicklung Thüringens Während die Bevölkerungszahl im Freistaat 2015 noch bei 2,1 Millionen lag, wird sie sich bis 2060 nach der Vorausberechnung auf 1,5 Millionen und damit um mehr als ein Viertel minimieren. Ähnliches gilt für die Entwicklung der Bevölkerung der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Während im Jahr 2015 noch eine Bevölkerung von 81,3 Millionen in Deutschland lebte, geht diese in der Prognose nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2020 kontinuierlich bis zum Jahr 2060 auf 73,1 Millionen zurück. Bereits im Jahr 2010 wurde das Statische Landesamt des Freistaates Thüringen mit der Erstellung einer eigenen Bevölkerungsvorausberechnung beauftragt. Auf Grund der sich durch den Zensus ergebenden Abweichungen zur 12. kbv wurde diese erst am 7. September 2015, nunmehr in Anlehnung an die 13. kbv für den Freistaat Thüringen erstellt. Mit Kabinettsbeschluss vom 3. November 2015 wurde sie als maßgebliche Planungsgrundlage im Freistaat Thüringen anerkannt. Ein grundlegender Unterschied zwischen der 1. regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung Thüringens (1. rbv) und der 13. kbv liegt im Berechnungssystem. Die 13. kbv beruht auf dem Top-Down -Ansatz, d. h. dort wurden die Annahmen für den Freistaat auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte heruntergebrochen. Dies führte jedoch dazu, dass die Summe der Ergebnisse der Landkreise nicht dem Ergebnis für Thüringen insgesamt entsprach. Die Ungenauigkeit wurde mit dem nunmehr verwandten Bottom-up -Ansatz umgangen. 38

39 Hier werden im ersten Schritt die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte vorausberechnet und dann im zweiten Schritt ihre Summe zum Ergebnis für ganz Thüringen zusammengefasst Die Bevölkerungsentwicklung in Thüringen nach der 1. rbv Die Ergebnisse der 1. rbv entsprechen im Wesentlichen denen der 13. kbv. Im Folgenden wird daher auf die Berechnungen der 1. rbv abgestellt, die Ergebnisse der 13. kbv werden lediglich als Vergleichsgröße herangezogen. Der Vollzug muss nach diesen Prognosen für die nächsten sieben bis acht Jahre von einer leicht sinkenden Bevölkerungszahl ausgehen. Beachtenswert für den Vollzug ist ferner die Prognose der 13. kbv zur Altersstruktur, die im Wesentlichen von der 1. rbv bestätigt wird. 39

40 Jahr Bevölkerung in Mill. unter 20 Jahre Jahre Jahre über 80 Jahre ,1 15,8% 59,8% 18% 6,5% ,1 16,4% 56,6% 18,5% 8,5% ,0 16,5% 53,9% 20,7% 8,9% ,9 16,2% 51,1% 23,5% 9,2% ,9 15,8% 50% 23,4% 10,9% ,8 15,5% 50,5% 21,4% 12,6% ,7 15,7% 50,5% 19,4% 14,4% ,7 16,2% 49,7% 19,2% 14,9% ,6 16,7% 48,8% 20,7% 13,8% ,5 16,4% 49,9% 19,6% 13,5% Danach wird sich der Anteil der unter 20-Jährigen stabil bzw. sogar steigend zeigen, die Gruppe der 20- bis 64-Jährigen, die zumindest bisher von der größten Kriminalität geprägt war, wird jedoch um fast zehn Prozentpunkte sinken. Hieraus lassen sich zwei Schlüsse ziehen. Zum einen sinkt die Zahl der Menschen, die für die Begehung von Straftaten und damit für eine Haftstrafe potentiell am anfälligsten sind, so dass dies bei der Berechnung der Haftplätze sich positiv auswirken könnte. Zum anderen wird der Gefangenenbestand altern, was perspektivisch zu beachten ist. 1.2 Entwicklung des Anteils der Gefangenen Thüringens an der Bevölkerung Auf die Entwicklung der Gefangenenzahl nimmt neben der Demographie des Bevölkerungsbestandes auch der Anteil der Gefangenen an der Gesamtbevölkerung Einfluss. Steigt diese Quote, könnte die Zahl der Gefangenen trotz des prognostizierten Rückgangs der Bevölkerung zunehmen und damit ebenso der Haftplatzbedarf. Entwickelt sie sich nach unten, wird die Abnahme der Gefangenenzahlen durch den Bevölkerungsschwund verstärkt und auch die notwendige Haftplatzbedarf stärker schrumpfen. 40

41 Gefangenenzahlen/Gefangenenrate Für den Zeitraum 2005 bis 2015 lässt sich im Freistaat Thüringen ein teils starker, in Intervallen verlaufender Rückgang dieser Quote festhalten. Erwähnenswert ist hierbei insbesondere der lineare Abfall dieses Anteils in den Jahren 2006 bis 2009 und 2013 bis Während 2005 noch 93,68 von Einwohnern inhaftiert waren, verbüßten 2015 nur noch 75,97 eine Haftstrafe. Für das Jahr 2016 ist jedoch wiederum ein leichter Anstieg auf 76,17 Inhaftierte von Einwohnern festzustellen. Ob sich frühere Wellenbewegungen wiederholen und damit aktuell von einer Phase leicht steigender Quoten auszugehen ist, bleibt abzuwarten. 41

42 ANTEIL DER GEFANGENEN Anteil der Gefangenen und Verwahrten in den Justizvollzugsanstalten an der Bevölkerung der einzelnen Bundesländer 120,00 110,00 100,00 90,00 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 110,14 88,16 93,43 85,33 90,39 76,60 78,44 77,94 62,84 66,11 60,38 54,53 87,08 74,82 75,78 41,73 BUNDESLÄNDER Stichtag: 31. März 2016 Anmerkung: Die unterschiedlichen Daten in der Landes- und Bundesstatistik (Land 76,17, Bund 75,78 Gefangener pro Einwohner) beruhen auf den differierenden Berechnungsgrößen. Die Thüringer Statistik berücksichtigt den gesamten geschlossenen und offenen Vollzug inkl. Abwesende, ausgenommen des Jugendarrestes. Im Jahr 2016 wiesen sechs Bundesländer Quoten von mehr als 80 Inhaftierten pro Einwohner auf. 1.3 Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen Einen weiteren Anhaltspunkt zur Ermittlung der künftigen Gefangenenzahlen liefert die Kriminalitätsentwicklung. Sie beschreibt die Gesamtzahl aller im Jahr erfassten Kriminalitätsdelikte und gibt Hinweise, ob sich die Gefangenenzahl trotz sinkender Bevölkerungszahl gleichbleibend entwickelt oder erhöht. Von 2003 bis 2011 war für die Gesamtzahl der Delikte stets ein rückläufiger Trend zu verzeichnen. Dagegen wird seit dem Jahr 2012 mit Schwankungen ein leicht ansteigender Trend ersichtlich, welcher im Jahr 2016 mit einem Plus von 8986 Fällen erstmals deutlicher ausfiel. 42

43 Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Thüringen erfasste Fälle Eine Erhöhung der Zahl der Kriminalitätsdelikte lässt auf eine höhere Zahl von Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und damit auch auf einen Anstieg der Inhaftierungen schließen. 1.4 Weitere Faktoren, die auf die Gefangenenzahlen Einfluss nehmen Eine Vielzahl weiterer Faktoren hat Einfluss auf die Gefangenenzahl. Dazu gehören unter anderem: neue Kriminalitätsformen, Änderung der Strafgesetze und der Praxis der Strafgerichte, Implementierung anderer Vollzugsmethoden (z. B. Fußfessel statt Freiheitsentzug), Anstieg oder Rückgang der Arbeitsverhältnisse. Ob und inwieweit eine solche Dynamik in den kommenden Jahren eintreten wird, ist jedoch vom gegenwärtigen Stand aus nicht prognostizierbar. Diese Aussage wird grundsätzlich auch durch die wissenschaftliche Fachliteratur gestützt. Gefangenenraten seien nicht durch einen Faktor erklärbar, sie seien vielmehr das Resultat einer komplexen Interaktion verschiedener Ursachen, wobei zwischen externen Faktoren (sozialer Umbruch und Transformationsprozesse, gesellschaftspolitische Reformen, Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, demographischer Strukturwandel) und internen Faktoren 43

44 (Veränderungen des Strafverfolgungssystems und der Kriminalpolitik) sowie Faktoren, die zwischen diesen beiden Systemen liegen und einen moderierenden Einfluss ausüben können (Massenmedien, öffentliche Meinung, allgemeine Politikströmungen) zu unterscheiden ist (Frieder Dünkel, Das Gefängnis als Risiko- Unternehmen, S. 43f., m.w.n.). 1.5 Prognose für die Entwicklung der Gefangenenzahlen in Thüringen Im Ergebnis deuten alle zuvor beschriebenen Prognoseelemente auf eine gleichbleibende bzw. leicht sinkende Gefangenenzahl in den nächsten Jahren hin. Dies spiegelt sich auch in der folgenden Berechnung, in welcher die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Thüringen mit mehreren Varianten der Gefangenenrate kombiniert wird. Jahr Bevölkerung , Unter Einbeziehung der 1. rbv, der aktuellen Gefangenenzahl ( bei 1591) und der Gefangenenrate von rund 76 Gefangenen pro Einwohner in Thüringen kann aktuell ein weiterer Rückgang der Gefangenenzahlen bis 2030 prognostiziert werden. Geht man jedoch was anhand der erheblich gestiegenen Anzahl von Kriminalitätsdelikten nicht ausgeschlossen ist von einer Erhöhung der 44

45 Gefangenenrate auf zwischen 78 und 80 Inhaftierte pro Einwohner aus, würde die Gefangenenzahl konstant bleiben und in 2025 bei mindestens 1579, höchstens 1619 Inhaftierten liegen. 2. Deckung des künftigen Haftplatzbedarfs Der Thüringer Justizvollzug hat die Aufgabe, eine der prognostizierten Entwicklung der Gefangenenzahl entsprechende Anzahl von Haftplätzen zur Verfügung zu stellen. Dabei ist nicht nur eine mengenmäßige Sicherstellung erforderlich, die einzelnen Haftplätze müssen auch den gesetzlichen Vorgaben des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches gerecht werden. Dies erfordert zum einen den Ausbau der Einzelunterbringung, zum anderen aber auch den Vorhalt von modernen und an der Resozialisierung ausgerichteten Einrichtungen. Diesen Weg hat der Thüringer Justizvollzug bereits eingeschlagen und wird ihn weiter verfolgen. In der Folge werden die Vorhaben und Pläne dargestellt. In der nachfolgenden Tabelle ist erkennbar, dass der Justizvollzug des Freistaates Thüringen im Bundesvergleich mit der Zahl der zur Verfügung stehenden Haftplätze im mittleren Feld liegt. Bundesland Einwohner Stand Haftplätze Stand Haftplätze pro EW Baden Württemberg , ,72 Bayern , ,39 Berlin , ,35 Brandenburg , ,26 Bremen , ,19 Hamburg , ,46 Hessen , ,45 Mecklenburg-Vorpommern , ,96 Niedersachsen , ,99 Nordrhein-Westfalen , ,78 Rheinland-Pfalz , ,96 Saarland , ,63 Sachsen , ,83 45

46 Sachsen Anhalt , ,32 Schleswig Holstein , ,29 Thüringen , ,10 Anmerkung: Die Daten zur Zahl der Einwohner und der Haftplatzkapazität wurden durch das Bundesamt für Statistik zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhoben, so dass ein einheitlicher Stand nicht angegeben werden kann. 2.1 Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau Bereits in den Jahren 2012/2013 wurden Vorüberlegungen zu dem Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt der Bundesländer Sachsen und Thüringen angestellt und erste Absprachen getroffen. Mit Staatsvertrag vom 15. April 2014 wurde der Neubau und Betrieb einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt beschlossen, die den Anforderungen eines modernen und humanen Vollzuges entspricht. Als Standort hat der Freistaat Sachsen nach Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen das Grundstück des ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerkes RAW in Zwickau- Marienthal mit einer Grundstücksgröße von m² erworben, wobei Thüringen Miteigentümer ist. Bei Bau und Betrieb der Anstalt werden sowohl die wirtschaftlichen als auch die Beschäftigungsinteressen beider Länder gleichberechtigt berücksichtigt, wobei die Dienst- und Fachaufsicht sowie der Betrieb beim Freistaat Sachsen liegen, da die Anstalt mit ihrem Errichtungsort in Zwickau-Marienthal im Landesgebiet Sachsens angesiedelt ist. Aus diesem Grund ist der Freistaat Sachsen auch Bauherr. Der Freistaat Thüringen ist jedoch über eine gemeinsame Baukommission sowie eine gemeinsame Haushaltskommission und nach Inbetriebnahme eine paritätisch besetzte gemeinsame Vollzugskommission in alle Entscheidungen eingebunden. Die Vertragspartner tragen die Kosten des Grunderwerbs, der Bewirtschaftung und die Planungs- und Baukosten von insgesamt 171,5 Millionen Euro entsprechend dem im Staatsvertrag festgelegten Verteilungsschlüssel, der sich wiederum nach der Haftplatzkapazität ausrichtet. Der Anteil beträgt demnach für Thüringen 77,4 Millionen Euro und für Sachsen 94,1 Millionen Euro. Ausgehend von verschiedenen städtebaulichen Varianten wurde nach Abwägung verschiedener Einflussgrößen, insbesondere der Wirtschaftlichkeit, das baulichstrukturelle Konzept der Funktionsbänder zur weiteren Planung ausgewählt. Die 46

47 Anlage ist durch drei Funktionsbänder gekennzeichnet: Die nördlichen, langgestreckten Werkhallen und das südliche Band aus Kultur, Freizeit und Besuch (Sporthalle und Multifunktionales Gebäude) umrahmen den zentralen Bereich der Hafthäuser mit zugeordneten Grün- und Sportbereichen (Freistundenhöfe). Die Ost-West-Ausrichtung der Hafthäuser ermöglicht günstige Belichtungsverhältnisse. Durch den baulichen Versatz innerhalb der Haftgebäude wird die städtebauliche Straffung aufgelockert. Der großzügige Abstand der Hafthäuser und eine individuelle (farblich differenzierte) Gestaltung der Freistundenhöfe ermöglicht ein wohnliches und angemessenes Vollzugsklima. Die Fassadenarchitektur zielt auf eine schlichte funktionale und am Wohnungsbau orientierte Gestaltung ab. Nachdem die Vorarbeiten erledigt sind, ist der eigentliche Baubeginn für Frühjahr 2018 geplant. Die Fertigstellung soll im Jahre 2020 erfolgen. In der Justizvollzugsanstalt Zwickau werden insgesamt 820 Haftplätze, davon 90 im offenen Vollzug, bereitgestellt. Entsprechend dem vereinbarten Verteilungsschlüssel stehen dem Freistaat Sachsen 450 Haftplätze und dem Freistaat Thüringen 370 Haftplätze zur Verfügung. Die 730 Haftplätze des geschlossenen Vollzuges untergliedern sich in 148 Haftplätze für Untersuchungsgefangene, 510 Haftplätze für Strafgefangene, 40 Unterbringungsplätze in der zentralen Transportabteilung sowie 32 Unterbringungsplätze in der Zugangsabteilung. Geplant ist, in der Justizvollzugsanstalt Zwickau die aus den Landgerichtsbezirken Zwickau, Chemnitz und Gera kommenden männlichen erwachsenen Strafgefangenen mit einer Freiheitsstrafe bis 5 Jahre und Untersuchungsgefangene sowie die Transportgefangenen Thüringens und Sachsens unterzubringen. Die Haftplätze werden überwiegend als Einzelhafträume errichtet. Zusätzlich sind in jedem Hafthaus im geschlossenen Vollzug Doppelhafträume vorgesehen, die teilweise behindertengerecht (barrierefrei) ausgestattet werden. Darüber hinaus gibt es spezielle Suizidpräventionsräume für eine Intensivbetreuung durch das Fachpersonal, mit Sichtfenster und verschließbarer Kommunikationsklappe zu einem Dienstzimmer der Fachdienste. Es wird eine Beschäftigungsquote von 70 Prozent angestrebt, sodass eine bedarfsgerechte Anzahl und Ausstattung von Plätzen für therapeutische Maßnahmen, schulische und berufliche Qualifizierung, Arbeitstraining und -therapie 47

48 sowie zur Ausübung von Arbeit gewährleistet wird. Dies trifft auch auf die Bereiche Besuche, Freizeit, Sport und Seelsorge zu. 2.2 Schließung der JVA Hohenleuben Die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verfügt fast ausschließlich über Gemeinschaftshafträume, in denen bis zu sechs Gefangene inhaftiert sind, und kann weder ausreichende noch zeitgemäße Räumlichkeiten für Sport- und Behandlungsmaßnahmen bereitstellen. Sie wird daher mit Öffnung der Justizvollzugsanstalt Zwickau, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 geschlossen. Eine Sanierung wurde geprüft, lässt sich mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand aber nicht realisieren. Zum einen wird die Möglichkeit der Schaffung eines modernen, den gesetzlichen Vorgaben zur Einzelunterbringung entsprechenden Vollzuges nicht gesehen. Eine räumliche Erweiterung durch einen Grundstückszukauf scheidet auf Grund der innerstädtischen Zentrumslage der Justizvollzugsanstalt inmitten eines Wohngebietes aus. Es käme daher nur ein Umbau der vorhandenen Bausubstanz in Betracht. Dieser ist jedoch nicht nur auf Grund des Alters des Haftgebäudes und seines Grundrisses wirtschaftlich unvertretbar. Zudem fehlen Behandlungs- und Freizeiträumlichkeiten. Entsprechende Freiflächen sowie notwendige Verkehrsflächen und Erweiterungsbauten sind nicht vorhanden. Die Bauinvestitionen in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben werden in den noch verbleibenden Jahren bis zur Öffnung der Justizvollzugsanstalt Zwickau auf das notwendige Maß zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes reduziert. Es werden nur noch die Maßnahmen durchgeführt, die zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sowie zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit unabdingbar sind. Diese werden im Rahmen des Bauunterhaltes oder im Rahmen von kleinen Baumaßnahmen bestritten. 2.3 Sanierung und Ausbau der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter Die Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter muss, um den Anforderungen an einen auf die Zukunft ausgerichteten Strafvollzug gerecht zu werden, modernisiert werden. Ungeachtet dessen verfügt sie unter den bereits vor der Wiedervereinigung errichteten Anstalten über den jüngsten Baukörper. Zugleich ist sie günstig in einer Randbebauung angesiedelt und kann daher erweitert werden. Daher hat sich das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nach umfassender Prüfung und Kostenabwägung gegen einen ersetzenden Neubau einer 48

49 Justizvollzugsanstalt und für die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter entschieden. Hierfür wurde bereits im Jahr 2014 ein an das Anstaltsgelände angrenzendes Grundstück erworben, um die bebaubare Fläche der JVA Goldlauter zu erweitern. Derzeit wird gemeinsam mit der Anstalt, der zuständigen Fachabteilung im Justizressort und dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft die Planung vorbereitet. Vorgesehen ist die Errichtung eines Erweiterungs- und Modernisierungsneubaus zur Schaffung weiterer Haft- und Arbeitsplätze sowie der Neubau des Verwaltungsgebäudes mit Besuchs- und Pfortenbereich in drei Etappen, wobei die erste im Jahr 2020, die zweite im Jahr 2022 und die dritte im Jahr 2023 ausgeführt werden sollen. Die erste Bauetappe beinhaltet die Erweiterung um einen Werkhof, der Pforte, des Besuchsbereichs, der Verwaltung und der Sicherheitszentrale sowie die Erneuerung der Sicherheitstechnik. Im Rahmen der Gewährleistung einer angemessenen gesetzlich geforderten Beschäftigung müssen weitere Arbeitsmöglichkeiten geschaffen und die aktuellen Arbeitsbedingungen verbessert werden. Diese entsprechen teilweise nicht mehr den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (z.b. Beleuchtung bzw. Tageslicht, Belüftung, Arbeitsplatzausstattung). Auch die derzeitigen Bildungsmöglichkeiten für Gefangene sind aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse sehr eingeschränkt. Zum einen stellt die gemeinsame Unterbringung von beruflichen Bildungsmaßnahmen einerseits und Verwaltung und Sicherheitszentrale andererseits sowie Haftbereichen im selben Gebäude einen zusätzlichen Sicherheitsaufwand dar. Zum anderen sind die Räumlichkeiten zu beengt für die bereits bestehenden Maßnahmen und lassen auch keine Erweiterung zu. Geplant ist deshalb für die schulische Bildung ein eigener Bereich mit entsprechenden Unterrichtsräumen, Dienstzimmer und Lehrmittellager. Für die berufliche Weiterbildung sollen auch weitere Unterrichtsräume und Lehrwerkstätten mit Dienstzimmer, Aufenthaltsräumen und Lagerräumen entstehen. Vorgesehen ist weiterhin auch eine auskömmliche Anzahl an Räumen für die Freizeitgestaltung sowie Sportmöglichkeiten (einschließlich Sporthalle und Laufbahn im Außengelände). 49

50 Die funktionale Neuordnung der Anstalt durch den Erweiterungs- und Modernisierungsbau erscheint auch unter Sicherheitsaspekten dringlich. Geplant ist die Errichtung eines neuen Pfortengebäudes mit Pfortenraum, Kfz-Kontrollraum sowie Durchsuchungs- und Warteraum für Besucher. Neben der Schlüsselausgabe, dem Technikraum, der Waffenkammer, dem Lager und der Paketdurchleuchtung soll dort auch eine zentrale Be- und Entladestation angeschlossen werden. Ebenso sollen eine neue Fahrzeugschleuse (die derzeit nicht den aktuell technischen und baulichen Standards entspricht und nicht ausreichend dimensioniert ist, um den aufkommenden Transportverkehr gewährleisten zu können) sowie ein neuer Besuchsbereich und ein modernen Standards entsprechender medizinischer Bereich entstehen. Schließlich sind die Erneuerung der Nachrichten- und Sicherheitstechnik sowie damit verbunden die Umstellung von analoger auf digitale Technik dringend angezeigt. In der zweiten Bauetappe wird das Haus 1 (Hafthaus) komplexsaniert. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits einige Maßnahmen auf Grund von Dringlichkeit vorgezogen wurden (Einbau stationärer Heizung 2010, Erneuerung Aufzugsanlage 2015, Einbau digitaler Zellenrufanlage 2014/2015, Fenster entsprechend aktuellen Wärmeschutzrichtlinien), sind weitere Arbeiten im Bereich Brandschutz erforderlich. Zudem sind das Dach, die Fassade (Waschbeton) inklusive der Treppenhäuser, die noch über eine Asbestverschieferung verfügen und die gesamte ingenieurtechnische Erschließung (Stromversorgung, Etagenverteiler, Kaltwasser, Warmwasser, Abwasser) grundhaft zu erneuern. Mit der Komplexsanierung erfolgt die notwendige Einhausung der Sanitärbereiche aller Hafträume, die sich nicht nur aus den Anforderungen einer zeitgemäßen Unterbringung ergeben, sondern auch im Rahmen des Besuchs der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter vom 8. November 2012 in der JVA Goldlauter angemahnt wurde. Durch diese Maßnahmen werden neun zusätzliche Haftplätze geschaffen. Die dritte Bauetappe umfasst die Grundsanierung des Hauses 2. Voraussetzung für diese Maßnahme ist, dass die erste Bauetappe (Erweiterung Werkhof, Pforte, 50

51 Besuch, Verwaltung und Zentrale und Erneuerung der Sicherheitstechnik) abgeschlossen ist. Nach Auslagerung der Verwaltung, der Zentrale und des medizinischen Bereiches sind im Haus 2 freie räumliche Kapazitäten vorhanden, die in zusätzliche Haftkapazitäten umgewandelt werden könnten. Dadurch wird sich dort die Haftplatzkapazität von jetzt 38 auf 80 Haftplätze erhöhen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten würde die Justizvollzugsanstalt Suhl- Goldlauter über 51 zusätzliche Einzelhaftplätze verfügen und somit die Belegungsfähigkeit von derzeit 286 auf 337 steigen. 2.4 Zukunft der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld Die JVA Untermaßfeld ist durch eine sehr alte Bausubstanz sowie denkmalgeschützte und überholte Strafvollzugsarchitektur gekennzeichnet. Die Gemeinschaftsunterbringung überwiegt, es fehlen Räumlichkeiten im Bereich von Sport und Freizeit. Gegenwärtig und in der nahen Zukunft stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an. So ist die Erneuerung der Personennotrufanlage ab 2018 zwingend notwendig. Geplant ist ebenso die Erneuerung der Zellenrufanlage, der Gefahrenmeldeanlage, der Tür- und Torsteuerung ab Für die übrige Sicherheitstechnik wurde beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ein Entwicklungskonzept zum Ersatzbedarf an Nachrichten- und Sicherheitstechnik beantragt. Trotz der vorgenommenen und in den kommenden Jahren noch geplanten Sanierungsmaßnahmen entspricht die Anstalt nicht den künftigen Anforderungen an einen modernen Strafvollzug, insbesondere in Hinblick auf die gesetzeskonforme Einzelunterbringung. Es wird zu entscheiden sein, ob die Anstalt in den kommenden Jahren geschlossen wird. Dabei ist zunächst zu beachten, dass die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld die Einrichtung ist, die in den vergangenen Jahren durchgängig die stärkste Auslastung aufwies. Derzeit kann der Justizvollzug daher auf die dortigen Haftplätze nicht verzichten, eine Schließung zum jetzigen Zeitpunkt beziehungsweise vor der Öffnung der Justizvollzugsanstalt Zwickau voraussichtlich im Jahr 2020/2021 scheidet aus. 51

52 Danach verfügt der Vollzug in Thüringen zwar über 370 neue Haftplätze (inklusive offener Vollzug), durch die Schließung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben, die zeitgleich erfolgen soll, fallen jedoch zugleich 350 Plätze weg. Der Zugewinn von 20 Plätzen kann insbesondere im Hinblick auf die weitgehend gleichbleibende Zahl von Gefangenen in den nächsten vier Jahren nicht die Schließung einer Anstalt rechtfertigen. Auch die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter und die damit verbundene Erweiterung um 51 Haftplätze, die bei einem Baubeginn im Jahr 2023 frühestens im Jahr 2024 abgeschlossen sein wird, kann den mit der Schließung verbundenen Wegfall von 345 Plätzen nicht kompensieren. Es ist daher ein Weiterbetrieb der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld bis zum Jahr 2024 unumgänglich. Ob und inwieweit die Gefangenenzahlen bis dato sinken oder stagnieren, lässt sich derzeit nur bedingt voraussagen. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat sich daher nach umfassender Abwägung entschlossen, die Entwicklung der Gefangenenzahlen weiter zu beobachten und eine Entscheidung über ein Fortbestehen der Anstalt über 2024 hinaus spätestens im Jahr 2021 zu treffen. 52

53 2.5 Entwicklung der Einzelunterbringung Bereits das Strafvollzugsgesetz sah in 18 die Einzelunterbringung während der Ruhezeiten vor. Das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch verpflichtet sich wiederum in 18 ebenfalls diesem Anspruch des Gefangenen. In der Begründung des Gesetzes wird ausgeführt, dass die Einzelunterbringung dem Schutz der Intim- und Privatsphäre ebenso wie dem Schutz vor wechselseitigen Übergriffen diene. Damit ist sie ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Resozialisierung. Daher verfügen mittlerweile alle Anstalten des Freistaates Thüringen über ein Kontingent an Einzelhafträumen. Die Justizvollzugsanstalt Tonna und die Jugendstrafanstalt Arnstadt müssen auf die Gemeinschaftsunterbringung nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zurückgreifen (gemäß 18 Zustimmung des Gefangenen, Gefahr für Leib und Leben sowie Hilfsbedürftigkeit). Die derzeitigen Einzelunterbringungsmöglichkeiten der Anstalten im Überblick: JVA Geschlossener Vollzug: Haftplätze gesamt Einzelunterbringung Gemeinschaftliche Unterbringung Offener Vollzug: Haftplätze gesamt Einzelunterbringung Gemeinschaftliche Unterbringung Tonna Untermaßfeld Goldlauter Hohenleuben Arnstadt JAA gesamt Stand: 1. November 2017 Ein Rückblick in die Vergangenheit zeigt, dass sich die Kapazitäten des Freistaates Thüringen im Bereich der Einzelunterbringung nicht unerheblich erhöht haben. Während zum Stichtag 30. November 2011 lediglich 47,30% der Belegungskapazität auf Einzelhafträume entfiel, lag das Verhältnis fünf Jahre später bereits bei 58,42%. Hauptursächlich für diese Steigerung sind die Inbetriebnahme der Jugendstrafanstalt (JSA) in Arnstadt am 7. Juli 2014 und die damit verbundene Schließung der JSA Ichtershausen. 53

54 Durch die jüngsten Entwicklungen, insbesondere die Schließung der Justizvollzugsanstalt Gera und die Übernahme des Transportes durch die Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter, hat sich der Anteil der Einzelunterbringung nochmals geringfügig erhöht. Er lag zum 1. November 2017 bei 60,5 %. Zwar liegt der bundesweite Durchschnitt bei 74,32%, so dass Thüringen im Vergleich mit den anderen Bundesländern den letzten Platz einnimmt. Jedoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass der Freistaat im Jahre 2011 noch um 22 % die Bundesquote verfehlte (diese lag zum Stichtag 30. November 2011 bei 69,46 %), und sich in nur 5 Jahren auf 15% angenähert hat. Vergleich mit den anderen Bundesländern im Bereich der Einzelunterbringung Stichtag: 30. November 2016 Eine weitere Verbesserung wird angestrebt. Durch den Neubau der Justizvollzugsanstalt Zwickau und die Schließung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben wird sich der Anteil der Einzelhaftplätze weiter erhöhen. Gleiches gilt für die Sanierung der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter. Nach deren Abschluss werden sich die Einzelunterbringungsmöglichkeiten im Freistaat Thüringen wie folgt gestalten: 54

55 JVA Geschlossener Vollzug Haftplätze gesamt Einzelunterbringung Gemeinschaftliche Unterbringung Offener Vollzug Haftplätze gesamt Tonna Untermaßfeld Goldlauter Zwickau Arnstadt JAA gesamt Einzelunterbringung Gemeinschaftliche Unterbringung Dies entspricht einer Quote von 79% im geschlossenen Vollzug. Die derzeitige Bundesquote wäre damit überschritten. Eine konkrete Aussage über die weitere Entwicklung kann jedoch erst getroffen werden, wenn über die Zukunft der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld entschieden wurde. 2.6 Entwicklung der Haftplatzkapazität Nach Öffnung der Justizvollzugsanstalt Zwickau sowie Schließung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben wird der Thüringer Justizvollzug zunächst über 1968 Haftplätze im offenen und geschlossenen Vollzug verfügen. Durch die geplante Sanierung und den Umbau der Justizvollzugsanstalt Goldlauter wird sich diese Kapazität um 51 erhöhen und bei 2019 Haftplätzen liegen. Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung zur Einzelunterbringung nach 18 ThürJVollzGB dürfen gemäß 143 ThürJVollzGB ab dem 01. Januar 2025 auch in Anstalten, in denen eine gemeinschaftliche Unterbringung bisher zulässig war, nur noch maximal zwei Gefangene gemeinschaftlich untergebracht werden. Daher reduziert sich die Haftplatzkapazität der Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld von derzeit 357 Haftplätzen auf höchstens 230 Haftplätze. Diese Zahl ist jedoch nur zu erreichen, wenn weitere Arbeiten in den Hafträumen vorgenommen werden. Folglich verfügen die Thüringer Justizvollzugsanstalten im Jahr 2025 über maximal 1892 Haftplätze im geschlossenen Vollzug. 55

56 Hierbei ist jedoch zu beachten, dass 39 Plätze auf den Jugendarrest entfallen, welche auch bei einer angespannten Belegungssituation im Bereich der Strafhaft nicht mitgenutzt werden können. Tatsächlich stehen in einer solchen Situation nur 1853 Haftplätze zur Verfügung. Aus 106 ThürJVollzGB (Festsetzung der Belegungsfähigkeit, Verbot der Überbelegung) folgt die Verpflichtung zur Bereithaltung einer Haftraumreserve, um vorübergehende Spitzenbelegungen und Notfälle abfedern zu können. Ausgehend von der allgemeinen Rechtsprechung und der gängigen Vollzugspraxis ist, zum Ausgleich etwaiger Einschränkung der Haftplatzkapazitäten durch Renovierungsbzw. Umbauarbeiten aber auch zur Absicherung etwaiger Steigerungen der Inhaftiertenzahlen und Spitzenbelegungen sowie zur Umsetzung und Einhaltung gesetzlich vorgegebener Trennungs- und Differenzierungsgrundsätze, der Haftplatzbedarf auf 10 % über dem Durchschnitt festzusetzen. Mit der im Konzept für das Jahr 2025 prognostizierten Gefangenenzahl von 1542 bei einer Quote von 76,17 Gefangenen pro Einwohner (1619 Gefangene bei einer Quote von 80 Gefangenen pro Einwohner) liegt der Haftplatzbedarf daher bei 1696 bzw Plätzen. Da sich die Gefangenenprognose für Thüringen aus den Bevölkerungsvorausberechnungen ableitet, sind auch die weiblichen Gefangenenzahlen darin enthalten. Diese derzeit ca. 80 Gefangenen sind in Chemnitz untergebracht. Mit Inbetriebnahme der JVA Zwickau ist zu klären, wie mit der bestehenden Verwaltungsvereinbarung mit Sachsen hinsichtlich der bisherigen Unterbringung weiblicher thüringischer Gefangener in Sachsen im Austausch zur Unterbringung männlicher sächsischer Gefangener in Thüringen umzugehen ist. Da eine heimatnahe Unterbringung sächsischer Gefangener in Ostthüringen mit Schließung von Hohenleuben nicht mehr möglich sein wird, ist zu prüfen, ob die Haftplatzkapazität künftig um die Anzahl der in Sachsen untergebrachten Frauen zu bereinigen ist. 3. Weitere Bereiche des Vollzuges Neben dem Freiheitsentzug an männlichen erwachsenen Gefangenen ist der Thüringer Justizvollzug auch für die Unterbringung der Sicherungsverwahrten und der straffälligen Frauen des Freistaates Thüringen verantwortlich. Zwar sind beide 56

57 Personengruppen auf Grund von Kooperationsvereinbarungen außerhalb des Landes inhaftiert, sie stehen aber dennoch unter der Obhut des Landes. Wegen ihrer Sonderstellung im Justizvollzug sollen des Weiteren der offene Vollzug und die Zukunft des Jugendvollzuges kurz dargestellt werden. 3.1 Die Sicherungsverwahrung Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßregel der Besserung und Sicherung gemäß 61 Nr. 3 Strafgesetzbuch. Anders als die Freiheitsstrafe ist sie keine Sanktion für eine begangene Tat, sondern zielt auf den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern. Ihrem präventiven Charakter entsprechend muss ihrer Anordnung eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose vorangehen. Die Sicherungsverwahrung stand in den vergangenen Jahren immer wieder in der Kritik, da sie in der Praxis dem Strafvollzug weitestgehend gleichgesetzt wurde. Das Bundesverfassungsgericht entschied daher in seinem Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfG, 2 BvR 2365/09), dass die Vorschriften über die Sicherungsverwahrung im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht unvereinbar mit dem Freiheitsgrundrecht nach Art. 2 Abs. 2 S.2 i.v.m. Art.104 Abs.1 GG seien. Es betonte, dass die Freiheitsentziehung des Untergebrachten in deutlichem Abstand zum Strafvollzug so auszugestalten sei, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimme. Das OLG Naumburg entschied zudem mit Beschluss vom (OLG Naumburg, 2 Ws 321/11), dass die Verwahrräume mindestens 20 qm groß sein müssten. Dies führte dazu, dass das Land Sachsen-Anhalt die bis dato bestehende Verwaltungsvereinbarung zur Unterbringung der Sicherungsverwahrten des Freistaates Thüringen in der Justizvollzugsanstalt Burg im Dezember 2011 zum 31. Dezember 2012 kündigte. Um die damals noch in Sachsen-Anhalt befindlichen drei Sicherungsverwahrten sowie die künftigen Sicherungsverwahrten entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unterzubringen, nahm der Freistaat Thüringen Verhandlungen mit dem Bundesland Hessen auf. Mit Staatsvertrag vom 20. Dezember 2012 vereinbarten beide Länder, dass das Hessische Justizministerium in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt Unterbringungsmöglichkeiten für 60 Sicherungsverwahrte schaffen werde, von denen 15 57

58 Plätze für die Sicherungsverwahrten des Freistaates Thüringen vorbehalten seien. Thüringen verpflichtete sich im Gegenzug, 25 % der Sanierungskosten sowie der jährlich laufenden Kosten zu tragen. Zugleich trat zum 1. Juni 2013 das Thüringer Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz in Kraft, welches den Vollzug der Sicherungsverwahrung im Freistaat Thüringen regelt. Diese Regelung ist u.a. deshalb notwendig, da die Sicherungsverwahrten mit Eintritt der Maßregel nicht zwingend in die Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt verlegt werden, sondern sie auf eigenen Wunsch im Freistaat Thüringen, dort in der Sozialtherapeutischen Abteilung der Justizvollzugsanstalt Tonna, verbleiben können. Um den gesetzlichen Vorgaben des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes gerecht zu werden, wurden in der Sozialtherapeutischen Abteilung verschiedene Maßnahmen ergriffen. Gemeinschaftshafträume wurden zu Einzelhafträumen umgebaut und gesonderte Regelungen für Tagesablauf und Freizeit geschaffen. Zeitweise, in den Jahren 2013 und 2014, waren bis zu sechs Sicherungsverwahrte in der JVA Tonna untergebracht. Dies änderte sich mit Abschluss der Sanierung der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt schrittweise, so dass zwischenzeitlich alle Sicherungsverwahrten des Freistaates Thüringen in der dortigen Einrichtung untergebracht sind. Derzeit sind daher die 15 Plätze, die dem Freistaat Thüringen laut Staatsvertrag zustehen, ausgelastet. Bis 2011 traten vier Gefangene die Sicherungsverwahrung an, seither entwickelte sich die Zahl der Neueintritte wie folgt: 6 Neueintritte in die Sicherungsverwahrung seit

59 Von diesen Personen wurden bisher drei Untergebrachte aus der Sicherungsverwahrung entlassen. Zwei Sicherungsverwahrte sind verstorben, zwei weitere wurden in andere Bundesländer verlegt. Nach derzeitiger Aktenlage werden im Jahr 2018 zwei Gefangene, im Jahr 2019 zwei Gefangene, im Jahr 2020 fünf Gefangene und im Jahr 2021 zwei Gefangene in die Sicherungsverwahrung eintreten. Danach würde die Zahl der Unterzubringenden im Jahr 2021 bei 26 Sicherungsverwahrten liegen. Ob in den nächsten Jahren Plätze freiwerden, ist nicht absehbar, da Abgänge in der Sicherungsverwahrung sehr schlecht kalkuliert werden können. Zwar befinden sich derzeit zwei Sicherungsverwahrte in der Lockerungserprobung und Entlassungsvorbereitung, ein konkreter Termin steht jedoch noch nicht fest. In Anbetracht der Beschränkung der Plätze in der Justizvollzugsanstalt Schwalmstadt prüft das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz derzeit die Akquise von Unterbringungskapazitäten für maximal elf Sicherungsverwahrte. Eine Erweiterung des dortigen Kontingents scheidet aus, da das Bundesland Hessen die eigenen 45 Plätze für seine Sicherungsverwahrten benötigt. Eine Lösung im eigenen Land durch die Schaffung einer eigenen Einrichtung ist im Hinblick auf die geringe Zahl der notwendigen Plätze wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Kosten für Fachpersonal und eine Liegenschaft sind zu hoch. Hier ist auch zu beachten, dass eine Rückholung der in Hessen untergebrachten Sicherungsverwahrten nicht in Betracht kommt, da die Kündigung des Staatsvertrages mit Hessen frühestens zum 31. Dezember 2033 möglich ist. Aktuell steht das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in Verhandlungen mit anderen Bundesländern. 3.2 Unterbringung der Frauen Eine eigene Justizvollzugsanstalt für Frauen wird in Thüringen auf Grund der geringen Zahl der weiblichen Gefangenen nicht betrieben. Entsprechend der Verwaltungsvereinbarung mit dem Freistaat Sachsen aus dem Jahr 2004, neu gefasst am , werden die weiblichen Straf- und Jugendstrafgefangenen, die weiblichen Sicherungsverwahrten und die weiblichen Untersuchungsgefangenen aus dem Freistaat Thüringen in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz untergebracht. Lediglich die für den offenen Vollzug geeigneten weiblichen Gefangenen haben die 59

60 Möglichkeit, in die offene Abteilung der Justizvollzugsanstalt Tonna verlegt zu werden. Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz besteht aus mehreren Gebäudekomplexen, die seit dem Jahr 2000 sukzessive saniert bzw. neu erbaut wurden. Sie verfügt im geschlossenen Vollzug über eine Kapazität von 241 Haftplätzen. Im offenen Vollzug sind 35 Plätze für weibliche Inhaftierte vorgesehen. Hinzu kommen jeweils fünf Plätze für Mütter mit Kindern. Die dortige Unterbringung und Betreuung entspricht den aktuellen Anforderungen an einen modernen Strafvollzug. So ist es erklärtes Ziel der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, den Gründen der Inhaftierung mit frauenspezifischen Angeboten zu begegnen und möglichst allen Inhaftierten die Möglichkeiten zu geben, zu einem straffreien Leben zu finden. Die durchschnittliche Zahl der weiblichen Gefangenen des Freistaates Thüringen in sächsischen Justizvollzugsanstalten ist in den Jahren 2006 bis 2017 weitestgehend gleich geblieben, war zwischen 2007 und 2014 allerdings vergleichsweise niedrig Weibliche Gefangenen des Freistaates Thüringen in sächsischen Justizvollzugsanstalten Stichtag: 31. Oktober des jeweiligen Jahres Der Freistaat Thüringen nimmt im Gegenzug männliche Gefangene aus dem Landgerichtsbezirk Zwickau in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben auf bzw. gleicht die Differenz an Hafttagen durch entsprechende Zahlungen aus. 60

61 Während sich die Zahl der weiblichen Strafgefangenen seit 2014 wieder erhöht hat, ist die Zahl der sächsischen Gefangenen, die ihre Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben verbüßten, erheblich zurückgegangen. Die Differenz belief sich im Jahr 2016 auf Hafttage. Die Zahl des Jahres 2017 liegt noch nicht vor, wird aber ungefähr der des Vorjahres entsprechen. Eine Rückführung der weiblichen Gefangenen in eine Einrichtung des Freistaates Thüringen ist derzeit nicht geplant. Eine eigene Anstalt ist auf Grund der nach wie vor geringen Zahl der weiblichen Inhaftierten wirtschaftlich nicht vertretbar. Für eine Angliederung an eine bestehende Einrichtung fehlen derzeit freie Kapazitäten. In keiner der Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen stehen derzeit Räumlichkeiten oder personelle Ressourcen für einen Bereich mit ca. 80 Personen zur Verfügung. Zudem wäre der Aufwand der Trennung zu den männlichen Gefangenen ebenso wie die Schaffung der frauenspezifischen Unterbringungs- und Betreuungsangebote, wie z. B. Mutter-Kind-Zimmer, mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. 3.3 Der offene Vollzug Gemäß 22 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch ist neben dem geschlossenen Vollzug auch die Unterbringung von Strafgefangenen in Anstalten oder Abteilungen des offenen Vollzuges vorgesehen. Dabei handelt es sich um Einrichtungen mit keinen oder nur verminderten Vorkehrungen gegen Entweichungen. Gefangene sollen dort untergebracht werden, wenn sie den besonderen Anforderungen genügen, insbesondere keine Fluchtgefahr oder Gefahr der Begehung von Straftaten besteht. Entsprechend dieser Vorgaben sind die offenen Abteilungen des Freistaates Thüringen außerhalb des geschlossenen Anstaltsbereiches angesiedelt und nur von einem Ordnungszaun umgeben. Der Verlegung in den offenen Vollzug geht regelmäßig eine Eignungsprüfung durch das Behandlungsteam sowie eine positive Entscheidung des Anstaltsleiters voraus. Prüfungsmaßstab ist insbesondere die Entwicklung des Gefangenen im Vollzug und die Legalprognose. Eine unmittelbare Ladung in den offenen Vollzug durch die Staatsanwaltschaft ist im Freistaat Thüringen nicht vorgesehen, jedoch soll bei Gefangenen, die eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, und bei Gefangenen, die sich 61

62 mit einer kurzen Haftstrafe erstmalig im Vollzug befinden, die sofortige Verlegung geprüft werden. Der Thüringer Strafvollzug sieht den Fokus der Unterbringung im offenen Vollzug in der Vorbereitung der Entlassung, d. h. der Gefangene sollte vor einer Verlegung notwendige Behandlungsmaßnahmen weitestgehend abgeschlossen haben, damit er sich im offenen Vollzug auf die Maßnahmen konzentrieren kann, die für sein künftiges straffreies Leben notwendig und hilfreich sind. Jede Justizvollzugsanstalt des Freistaates Thüringen verfügt über eine eigene Abteilung des offenen Vollzuges. Dieser Umstand ermöglicht dem Gefangenen den Verbleib in der für ihn zuständigen Anstalt und damit eine Kontinuität in Behandlung und Betreuung durch die Fachdienste. Zugleich ist die Flexibilität für eine Verlegung in eine heimatnahe Abteilung des offenen Vollzuges zur optimalen Vorbereitung der Entlassung erhöht. Die Unterbringung erfolgt in der Justizvollzugsanstalt Tonna und der Jugendstrafanstalt Arnstadt in Einzelhafträumen, in den anderen Anstalten teilen sich zumeist zwei Gefangene einen Haftraum. 3.4 Jugendvollzug Wie bereits erläutert, hält der Freistaat Thüringen für den Jugendvollzug und -arrest mit der Jugendstraf- und der Jugendarrestanstalt Arnstadt Einrichtungen vor, die den modernen Anforderungen sowohl hinsichtlich Unterbringung als auch Behandlung voll und ganz genügen. Die gesetzliche Vorgabe des 9 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches, die Erziehung zu einer straffreien Lebensführung in sozialer Verantwortung, steht im Vordergrund. Zur Erreichung dieses Zieles bieten die Einrichtungen spezielle, auf den Einzelfall bezogene Maßnahmen an. Hierzu zählen insbesondere ein Antiaggressivitätstraining, soziales Training, aber auch Sucht- und Schuldnerberatung, die insbesondere im jugendlichen Alter von besonderer Bedeutung für den künftigen Lebensweg sind. Auch werden im Jugendvollzug in besonderem Maße die Behandlungsmaßnahmen der Lockerungsgewährung und der Unterbringung im offenen Vollzug genutzt. Sowohl der Jugendstrafvollzug als auch der Jugendarrest werden durch den kriminologischen Dienst des Freistaates Thüringen regelmäßig evaluiert. Dabei 62

63 werden nicht nur allgemeine Daten erfasst und ausgewertet, sondern auch die Wirksamkeit einzelner Behandlungsmaßnahmen geprüft. Die Zahl der jugendlichen Straftäter und Arrestanten ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Betrachtet man die Prognose der 1. rbv, lässt sich im Verhältnis zu den anderen Altersgruppen ein leichter Anstieg der Altersgruppe der unter 20-Jährigen erkennen. Dieser begründet sich in der steigenden Geburtenrate der vergangenen Jahre. Bedenkt man zugleich, dass die Bevölkerung insgesamt geringfügig zurückgehen wird, ist davon auszugehen, dass die Zahl der jugendlichen Straftäter und Arrestanten auf dem derzeitigen Niveau verbleiben wird. Entwicklung der Alterstruktur Thüringen von 2014 bis ,00% 60,00% 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 0 bis 20 Jahre 20 bis 65 Jahre über 65 Jahre 60,40% 49,20% 34,40% 24,00% 15,50% 16,40% 10,00% 0,00%

64 4. Arbeit und Ausbildung der Gefangenen Bereits das Strafvollzugsgesetz sah den Bereich der Ausbildung und Arbeit von Inhaftierten als wichtige Säule der Resozialisierung und gab daher eine Arbeitspflicht vor. Auch das Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch verankert in 29 ThJVollzGB für Straf- und Jugendstrafgefangene die Pflicht, eine ihnen zugewiesene, ihren körperlichen Fähigkeiten angemessene Arbeit oder sonstige Beschäftigung auszuüben, zu deren Verrichtung sie aufgrund ihres körperlichen Zustandes in der Lage sind. Entscheidend ist nicht die Wirtschaftlichkeit der Arbeit. Vielmehr ist es wichtig, die Gefangenen in einem geschützten Rahmen anzuleiten und sie dabei zu unterstützen, regelmäßig einer Beschäftigung nachzugehen und sich an den täglichen Arbeitsprozess zu gewöhnen. Mit dem gleichen Ziel bietet der Thüringer Vollzug den Inhaftierten umfangreiche Möglichkeiten in der schulischen und beruflichen Bildung an. Komplettiert wird der Bereich der Arbeit und Ausbildung schließlich durch verschiedene arbeitstherapeutische Maßnahmen und Arbeitstrainings. Ein Inhaftierter wird folglich zunächst an den Arbeitsprozess herangeführt, kann seine schulische Laufbahn mit einem Abschluss beenden, einen Beruf erlernen und sich abschließend im Arbeitsalltag bewähren. Dabei muss er nicht alle Stufen durchlaufen, sondern kann mit Unterstützung seines Behandlungsteams die für seinen Lebensweg wichtigen Maßnahmen individuell zusammenstellen. In diesem Bereich hat der Vollzug die guten Ansätze der früheren Jahre aufgenommen und optimiert. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass lediglich die Justizvollzugsanstalt Tonna und die Jugendstrafanstalt Arnstadt über optimale Arbeitsbedingungen verfügen. Während die Justizvollzugsanstalt Hohenleuben mit einem eigenen Werkgebäude ebenfalls gute Voraussetzungen aufweist, sind sie in den Justizvollzugsanstalten Suhl-Goldlauter und Untermaßfeld verbesserungswürdig. Hier werden mit einer Sanierung der Justizvollzugsanstalt Suhl-Goldlauter nicht nur die Anzahl der Arbeitsplätze erhöht, sondern auch die Arbeits- und Ausbildungsumstände erheblich verbessert. 64

65 Die durchschnittliche Beschäftigungsquote (Anteil der beschäftigten Gefangenen zu der Belegung) liegt aktuell (im Jahr 2017) bei 62,8 %. Sie hat sich in den letzten Jahren zwischen 59 und 66 % bewegt. 67,00% 66,00% 65,00% 64,00% 63,00% 62,00% 61,00% 60,00% 59,00% 58,00% 57,00% 56,00% 63,10% Durchschnittliche Beschäftigung in den Justizvollzugsanstalten des Freistaates Thüringen 64,40% 66% 65% 62,50% 59,80% 62,10% 65% 61,20% 62,80% Die Arbeits- und Ausbildungsplätze sind entsprechend der jeweiligen Belegungskapazität auf die einzelnen Anstalten verteilt. Dies birgt zum einen den Vorteil, jedem arbeitswilligen Gefangenen einen Platz bieten zu können. Zum anderen kann er in einer Anstalt von Arbeitstherapie über Bildung bis zum Arbeitseinsatz alle Stufen durchlaufen. Die Auslastungsquote der in den Anstalten vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten differiert zwischen den einzelnen Anstalten nur unwesentlich, sie lag im Jahr 2017 zwischen 79 % (Jugendstrafanstalt Arnstadt) und 88 % (Justizvollzugsanstalt Goldlauter). Lediglich die schulischen Maßnahmen sind, auf Grund der geringen Anzahl an Interessenten, auf einzelne Anstalten fokussiert. Im Erwachsenenvollzug ist die Justizvollzugsanstalt Untermaßfeld federführend, die neben dem berufsbegleitenden Hauptschulabschluss den Realschulabschluss und schließlich die Hochschulreife anbietet. In der Justizvollzugsanstalt Tonna, die ebenfalls über einen Hauptschulkurs verfügt (Ausnahme Schuljahr 2017/2018), stehen drei Plätze für ein Fernstudium bereit. 65

66 Die gesetzliche Schulpflicht im Jugendvollzug und -arrest wird durch eine gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus dem Jahr 2016 umgesetzt. Danach obliegt die Planung und Durchführung des Unterrichtes dem zuständigen Schulamt, die Anstalt stellt Räumlichkeiten, Lehrund Sachmittel zur Verfügung Die Tätigkeiten in den Anstalten teilen sich wie folgt auf: Beschäftigungsfelder und -anteile Eigenbetriebe 13,4 % 37,7% 3,6% 13,4% 3,5% 12,7% in Maßnahmen der schulischen Ausund Weiterbildung 3,5% Private Unternehmen innerhalb der Anstalt 12,7 % Freie Arbeit 1,8 % 25,3% 1,8% Tätigkeiten für die Vollzugsanstalt 25,3 % Freies Beschäftigungsverhältnis 1,9 % 1,9% Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung 37,7% Arbeitstherapie und Arbeitstraining 3,6 % Zum Bereich der Eigenbetriebe ist anzumerken, dass es sich um Arbeitsbereiche handelt, die mit eigenem Personal geführt werden und die vorrangig der Erfüllung der Bedarfe von Landesbehörden dienen. Mit der Schließung der Justizvollzugsanstalt Hohenleuben werden daher die dortigen Eigenbetriebe Schneiderei und Druckerei abgewickelt, während die Buchbinderei in die Justizvollzugsanstalt Tonna umgesetzt wird. Die Zukunft des Eigenbetriebes Fensterbau wird derzeit geprüft. Im Bereich der Aus- und Weiterbildung arbeitet der Vollzug mit externen Bildungsträgern zusammen. Die konzeptionelle Grundlage bildet das Projekt B.I.S.S. Berufsbildung und Integration Strafgefangener und Strafentlassener. Dieses ist Bestandteil des im Rahmen der Thüringer Nachhaltigkeitsstrategie aufgestellten Nachhaltigkeitsplanes des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2017 bis Kostenträger für die berufsbildenden Maßnahmen ist neben dem Land Thüringen die Bundesagentur für Arbeit. Sie fördert 30 Plätze im 66

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