Medieninformatik und Visual Computing
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- Linus Jakob Hertz
- vor 10 Jahren
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1 Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing an der Technischen Universität Wien Version 1.0 vom Redaktion: G.Salzer, (1) Im Folgenden bezeichnet Studium das Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing (Studienkennzahl ). Der Begriff neuer Studienplan bezeichnet den ab an der Technischen Universität Wien gültigen Studienplan für dieses Studium und alter Studienplan den bis dahin gültigen. Entsprechend sind unter neuen bzw. alten Lehrveranstaltungen solche des neuen bzw. alten Studienplans zu verstehen. Mit studienrechtlichem Organ ist das für die Informatikstudien zuständige studienrechtliche Organ an der Technischen Universität Wien gemeint. (2) Die Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die den Studienabschluss gemäß neuem Studienplan an der Technischen Universität Wien einreichen und die vor dem zu einem Bachelorstudium der Informatik an der Technischen Universität Wien zugelassen waren. Die Nutzung der Übergangsbestimmungen ist diesen Studierenden freigestellt, d.h., sie können auch gemäß neuem Studienplan ohne Übergangsbestimmungen einreichen. (3) Studierende dieses Bachelorstudiums, die von Absatz 2 nicht erfasst werden, die aber bereits vor Wintersemester 2011 alte Lehrveranstaltungen absolviert haben (Stoffsemester des Zeugnisses SS2011 oder früher), können diese gemäß der folgenden Äquivalenzliste anstelle neuer Lehrveranstaltungen verwenden und den Prüfungsfächern des neuen Studienplans zuordnen. Wurden von solchen Studierenden bereits absolviert, die laut Semesterempfehlung des alten Studienplanes für das erste Studienjahr vorgesehen waren, entfällt die Verpflichtung zur Absolvierung des Studieneingangsgesprächs. (4) Auf Antrag der/des Studierenden kann das studienrechtliche Organ die Übergangsbestimmungen individuell modifizieren oder auf nicht von Absatz 2 erfasste Studierende ausdehnen, wenn dadurch grobe durch die Studienplanumstellung bedingte Nachteile für die Studierende/den Studierenden (wie eine signifikante Studienzeitverlängerung oder der Verlust von Beihilfen) abgewendet werden können. (5) Das im neuen Studienplan definierte Studieneingangsgespräch sowie die Studieneingangsund Orientierungsphase (STEOP) samt ihrer beschränkenden Wirkungen gelten nicht für Studierende gemäß Absatz 2. Die Zahl der Wiederholmöglichkeiten bleibt für diese Studierenden auch bei Lehrveranstaltungen der neuen STEOP weiterhin bei vier. Weiters ist für diese Studierenden die Modulbindung der Lehrveranstaltungen unwirksam, d.h., Studierende können auch einzelne Lehrveranstaltungen der Module absolvieren, sofern die Übergangsbestimmungen nichts Gegenteiliges vorschreiben. (6) Für Studierende, die zwischen und zu einem Bachelorstudium der Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der TU zugelassen wurden, galt bisher die Grundstudiumsregelung, wonach 54 Ects des ersten Studienjahres absolviert werden mussten, ehe ab dem 4. Semester begonnen werden durften. Diese Regelung wird folgendermaßen abgeändert. 1
2 Die Grundstudiumsregelung wird in der alten Form ab Wintersemester 2011 ausgesetzt. Im Studienjahr 2011/2012 können alle Studierenden, die unter diese Übergangsbestimmungen fallen, uneingeschränkt Lehrveranstaltungen gemäß dieser Übergangsbestimmungen bzw. nach dem neuen Studienplan absolvieren. Ab inklusive Wintersemester 2012 setzt die Absolvierung von, die laut Semesterempfehlung des neuen Studienplans für das 3. bis 6. Semester vorgesehen sind, sowie die Absolvierung aller Wahllehrveranstaltungen die Absolvierung folgender Lehrveranstaltungen voraus. 4.0/4.0 VO Algebra und Diskrete Mathematik für Informatik und Wirtschaftsinformatik oder 6.0/4.0 VO Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik 5.0/2.0 UE Algebra und Diskrete Mathematik für Informatik und Wirtschaftsinformatik oder 3.0/2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik 3.0/2.0 VU Datenmodellierung 3.0/2.0 VU Formale Modellierung oder 6.0/4.0 VU Grundzüge der Informatik 2.9/2.0 VU Grundlagen der Programmkonstruktion oder 6.0/4.0 VL Einführung in das Programmieren 6.0/4.0 UE Programmierpraxis oder 6.0/4.0 VL Einführung in das Programmieren 6.0/4.0 VU Technische Grundlagen der Informatik oder 6.0/4.0 VO Einführung in die Technische Informatik Für Studierende, die während des Studienjahres 2011/12 beurlaubt werden, verschiebt sich das Wirksamwerden des letzten Punktes um die Dauer der Beurlaubung. (7) Lehrveranstaltungen aus verschiedenen Studienplanversionen, die zueinander äquivalent sind, werden in der folgenden Aufstellung unter demselben Punkt angeführt. Es kann jeweils höchstens eine davon für den Studienabschluss verwendet werden. Jede Lehrveranstaltung wird durch ihren Umfang in ECTS-Punkten (erste Zahl) und Semesterstunden (zweite Zahl), ihren Typ und ihren Titel beschrieben. Abgesehen von gekennzeichneten Ausnahmen zählt der ECTS- Umfang der tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltung. 1 (8) Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz <WS06 gekennzeichnet sind, können nur von Studierenden verwendet werden, die dieses Studium vor dem Wintersemester 2006 begonnen haben. (9) Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über die Äquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die unter demselben Punkt angeführt sind, als äquivalent. 1 Das studienrechtliche Organ kann Zeugnisse mit einer fehlerhaften ECTS-Angabe beim Einreichen des Studienabschlusses mit einem korrigierten ECTS-Wert berücksichtigen. Der Verdacht auf einen Fehler ist insbesondere dann gegeben, wenn die Lehrveranstaltung hinsichtlich der Semesterstunden, nicht aber hinsichtlich der ECTS-Punkte dem Studienplan entspricht, oder wenn der ECTS-Wert kleiner als die Semesterstundenzahl oder größer als das Doppelte der Semesterstundenzahl ist. 2
3 (10) In der nachfolgenden Gliederung besteht jedes Prüfungsfach aus, ergänzenden und Wahllehrveranstaltungen. sind in jedem Fall zu absolvieren. Von den ergänzenden Pflichtveranstaltungen sind so viele zu wählen, dass ihr Umfang zusammen mit jenem der Ects (oder knapp darüber) beträgt. Wahllehrveranstaltungen sind in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der absolvierten und ergänzenden noch auf Ects fehlt. Als Wahllehrveranstaltungen kommen in Frage: die bei den Prüfungsfächern explizit angeführten Wahllehrveranstaltungen, die noch nicht gewählten ergänzenden, sowie Lehrveranstaltungen, die in einem seit Studienzulassung gültigen Studienplan im Vertiefungsfach vorgesehen waren, sofern sie nicht zu anderen gewählten Lehrveranstaltungen inhaltlich äquivalent sind. Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu einem Prüfungsfach erfolgt auf Vorschlag der/des Studierenden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über Äquivalenz und Prüfungsfachzuordnung. Im Prüfungsfach Fachübergreifende Qualifikationen und freie Wahl sind Lehrveranstaltungen in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der gewählten Pflicht- und Wahllehrveranstaltungen auf 180 Ects fehlt. Prüfungsfächer Prüfungsfach Interaktion und Information in der Gesellschaft 3.0/2.0 VU Gesellschaftliche Spannungsfelder der Informatik 3.0/2.0 VO Informatik und Gesellschaft 1 3.0/2.0 VU Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Informatik 3.0/2.0 VU Informatik und Gesellschaft 2 3.0/2.0 VU Interface and Interaction Design 3.0/2.0 VU User Interface Design 3.0/2.0 VU Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 VO Daten- und Informatikrecht dieser Punkt zu den ergänzenden. Ergänzende 3.0/2.0 VU Basics of Human Computer Interaction 9.0/6.0 VU Socially Embedded Computing 3
4 Wahllehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Introduction to Security 3.0/2.0 VU Internet Security 3.0/2.0 VU Security for Systems Engineering 3.0/2.0 VU Usability Engineering 3.0/2.0 VU Pilots in Mobile Interaction: User-centered Interaction Research and Evaluation Prüfungsfach Mathematik, Statistik und Theoretische Informatik 4.0/4.0 VO Algebra und Diskrete Mathematik für Informatik und Wirtschaftsinformatik /4.0 VO Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik /4.0 VO Mathematik 1 5.0/2.0 UE Algebra und Diskrete Mathematik für Informatik und Wirtschaftsinformatik /2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik /1.0 UE Mathematik 1 2.0/2.0 VO Analysis für Informatik und Wirtschaftsinformatik /2.0 VO Mathematik 2 für Informatik /2.0 VO Mathematik 2 4.0/2.0 UE Analysis für Informatik und Wirtschaftsinformatik /2.0 UE Mathematik 2 für Informatik /1.0 UE Mathematik 2 3.0/2.0 VO Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 3.0/2.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 1.5/1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie Ergänzende 3.0/2.0 VO Computernumerik 1.5/1.0 UE Computernumerik 3.0/2.0 VO Mathematik 3 für Informatik 3.0/2.0 VO Mathematik 3 3.0/2.0 UE Mathematik 3 für Informatik 3.0/2.0 UE Mathematik 3 6.0/4.0 VU Theoretische Informatik und Logik 6.0/4.0 VU Theoretische Informatik 1 4.5/3.0 VU Theoretische Informatik 2 <WS06 4
5 Prüfungsfach Medieninformatik 4.0/3.0 VO Multimedia 3.0/2.0 VO Multimedia 1: Daten und Formate 4.0/2.0 UE Multimedia 3.0/2.0 LU Multimedia 1: Daten und Formate Ergänzende 3.0/2.0 VO Design Studies 3.0/2.0 VO Arbeitspraxis und visuelle Kultur in Kunst- und Designdisziplinen 3.0/2.0 VO Grundlagen der Kommunikations- und Medientheorie 3.0/2.0 VO Grundlagen von CSCW-Systemen 3.0/2.0 VO Multimedia 2: Technologien 1.5/1.0 LU Multimedia 2: Technologien 6.0/4.0 VU Multimedia Produktion 1: Materialien und Tools 6.0/4.0 VL Multimedia Produktion 1: Materialien und Tools 3.0/2.0 VO Multimedia Produktion 1: Materialien und Tools 3.0/2.0 LU Multimedia Produktion 1: Materialien und Tools Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 VU/VL Multimedia Produktion 1: Materialien und Tools für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 3.0/2.0 VO Multimedia Produktion 2: Interaktionsdesign 1.5/1.0 UE Multimedia Produktion 2: Interaktionsdesign 3.0/2.0 VU Qualitative Methoden der Gestaltung von Multimediasystemen 3.0/2.0 VO Sprache und Multimedia <WS06 3.0/2.0 VO Verlässlichkeit von offenen Computersystemen <WS06 Wahllehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Audio Production 3.0/2.0 VL Audio Produktion 1.5/1.0 VO AK der Medieninformatik 1.5/1.0 PS AK der Medieninformatik Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 3.0/2.0 VU Audio Production bzw. 3.0/2.0 VL Audio Produktion für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 3.0/2.0 KO Art/ificial Intelligence: Die Beziehung zwischen Kunst und AI <WS06 1.5/1.0 VO Ausgewählte Konzepte der Informationswissenschaft <WS06 5
6 1.5/1.0 PS Ausgewählte Konzepte der Informationswissenschaft <WS06 3.0/2.0 PS Computer und Kunst 6.0/4.0 AG Computer und natürliche Sprache <WS06 3.0/2.0 VO Ein- und Ausgabe von Sprache <WS06 3.0/2.0 VO Einführung in die Geschichte des Designs 3.0/2.0 VO Grundlagen der ästhetischen Theorie 3.0/2.0 VU Elektroakustische Musik 1 3.0/2.0 VU Elektro-akustische Musik 3.0/2.0 VU Elektroakustische Musik 2 3.0/2.0 VO Elektronische Hilfsmittel für behinderte Menschen 3.0/2.0 LU Grundlagen von CSCW-Systemen 3.0/2.0 VU Intelligente Softwareagenten 3.0/2.0 VO Kommunikationstechnik für behinderte und alte Menschen 2.25/1.5 VO Kommunikationstechnik für behinderte und alte Menschen 3.0/2.0 VU Korpusbasierte Sprachverarbeitung <WS06 1.5/1.0 VO Multimediale Datenbanken 3.0/2.0 VU Musikproduktion 3.0/2.0 AG Neue Technologien und sozialer Wandel 3.0/2.0 VO Technologie- und Medienpolitik 3.0/2.0 VO Vernetztes Lernen 3.0/2.0 VO Vernetztes Lernen 3.0/2.0 UE Vernetztes Lernen 1.5/1.0 UE Vernetztes Lernen 3.0/2.0 VU Video Production 3.0/2.0 VL Video Produktion 3.0/2.0 VO Werbung und elektronische Medien <WS06 3.0/2.0 VO Wissensbasierte Sprachverarbeitung <WS06 3.0/2.0 UE Wissensbasierte Sprachverarbeitung <WS06 6
7 Prüfungsfach Software Entwicklung und Datenmodellierung 6.0/4.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 1 6.0/4.0 VL Algorithmen und Datenstrukturen 1 4.5/3.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 1 3.0/2.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2 3.0/2.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 2 6.0/4.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2 dieser Punkt zu den ergänzenden. 3.0/2.0 VU Formale Modellierung 6.0/4.0 VU Grundzüge der Informatik 3.0/2.0 VU Datenmodellierung 3.0/2.0 VL Datenmodellierung 3.0/2.0 VU Objektorientierte Modellierung dieser Punkt zu den ergänzenden. 3.0/2.0 VU Objektorientierte Programmiertechniken 3.0/2.0 VL Objektorientierte Programmierung dieser Punkt zu den ergänzenden /4.0 UE Programmierpraxis 6.0/4.0 VL Einführung in das Programmieren 7.5/5.0 AU Einführung in das Programmieren 3.0/2.0 VO Software Engineering und Projektmanagement 3.0/2.0 VO Software Engineering 1 6.0/4.0 PR Software Engineering und Projektmanagement 6.0/4.0 LU Software Engineering und Projektmanagement 4.5/3.0 LU Software Engineering 1 Ergänzende 3.0/2.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen 1 <WS06 Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 VU/VL Algorithmen und Datenstrukturen 1 für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 3.0/2.0 VO Datenbanksysteme <WS06 1.5/1.0 LU Datenbanksysteme <WS /2.0 VU Grundlagen der Programmkonstruktion 3.0/2.0 VU Projektmanagement <WS06 7
8 Wahllehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU E-Commerce 1 <WS06 3.0/2.0 VU Web Engineering 3.0/2.0 VU Entwicklung von Web-Anwendungen 3.0/2.0 VU Semistrukturierte Daten 3.0/2.0 VL Semistrukturierte Daten 3.0/2.0 VU Semistrukturierte Daten 1 6.0/4.0 VU Software-Qualitätssicherung 3.0/2.0 VU Softwarequalitätssicherung 3.0/2.0 UE Softwarequalitätssicherung Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 VU Software-Qualitätssicherung für den Abschluss des Studiums verwendet werden. Prüfungsfach Technische Grundlagen der Informatik 6.0/4.0 VU Technische Grundlagen der Informatik 6.0/4.0 VO Einführung in die Technische Informatik 6.0/4.0 VU Einführung in die Technische Informatik 3.0/2.0 VO Verteilte Systeme 3.0/2.0 UE Verteilte Systeme 3.0/2.0 LU Verteilte Systeme 1.5/1.0 LU Verteilte Systeme Prüfungsfach Visual Computing 6.0/5.0 VU Einführung in Visual Computing 3.0/2.0 VO Computergraphik /2.0 VO Grundlagen der digitalen Bildverarbeitung Es sind entweder die Lehrveranstaltung 6.0/5.0 VU Einführung in Visual Computing oder die beiden Lehrveranstaltungen 3.0/2.0 VO Computergraphik 1 und 3.0/2.0 VO Grundlagen der digitalen Bildverarbeitung zu absolvieren. 3.0/2.0 UE Einführung in die Computergraphik 3.0/2.0 LU Computergraphik 1 3.0/2.0 UE Einführung in die digitale Bildverarbeitung 3.0/2.0 LU Grundlagen der digitalen Bildverarbeitung 8
9 Ergänzende 3.0/2.0 VO Computergraphik 3.0/2.0 VO Computergraphik 2 6.0/4.0 UE Computergraphik 6.0/4.0 LU Computergraphik 2 3.0/2.0 LU Computergraphik 2 3.0/2.0 VU Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 VO Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 UE Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 LU Einführung in die Mustererkennung 3.0/2.0 VU Informationsvisualisierung und Design 3.0/2.0 VO Informationsvisualisierung 3.0/2.0 VU Visualisierung 1 3.0/2.0 VO Visualisierung Wahllehrveranstaltungen 3.0/2.0 VU Anwendungen der Bildverarbeitung 3.0/2.0 AG Anwendungen der Bildverarbeitung 3.0/2.0 VU Bildfolgen 3.0/2.0 VU Biosignalverarbeitung <WS06 3.0/2.0 LU Computergraphik 3 Diese Lehrveranstaltung kann nicht gleichzeitig mit 6.0/4.0 UE Computergraphik bzw. 6.0/4.0 LU Computergraphik 2 für den Abschluss des Studiums verwendet werden. 3.0/2.0 VO Computergestützte Abbildungsverfahren 3.0/2.0 UE Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 VO Digitale Signalverarbeitung dieser Punkt zu den ergänzenden. 1.5/1.0 LU Digitale Signalverarbeitung dieser Punkt zu den ergänzenden. 1.5/1.0 VO Einführung in die AI <WS06 3.0/2.0 VO Einführung in die Farbwissenschaft 3.0/2.0 VO Farbe in der Computergraphik 3.0/2.0 VU Imaging Sensors 9
10 1.5/1.0 UE Informationsvisualisierung <WS06 3.0/2.0 VO Maschinelles Lernen und Data Mining <WS06 1.5/1.0 UE Maschinelles Lernen und Data Mining <WS06 3.0/2.0 VO Neural Computation 3.0/2.0 VO Neural Computation 1 1.5/1.0 LU Neural Computation 1.5/1.0 LU Neural Computation 1 3.0/2.0 VO Rendering 3.0/2.0 LU Rendering <WS06 3.0/2.0 SE Seminar aus Bildverarbeitung und Mustererkennung 3.0/2.0 SE Seminar aus Computergraphik 3.0/2.0 LU Visualisierung Prüfungsfach Bachelorarbeit 3.0/2.0 SE Wissenschaftliches Arbeiten 3.0/2.0 SE Grundlagen methodischen Arbeitens 3.0/2.0 PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 10.0/5.0 PR Bachelorarbeit aus Informatik 6.0/4.0 SE Seminar (mit Bachelorarbeit) 5.0/3.0 SE Seminar (mit Bakkalaureatsarbeit) Ergänzende 6.0/4.0 PR Projektpraktikum 12.5/10.0 PR Projektpraktikum (mit Bakkalaureatsarbeit) Prüfungsfach Fachübergreifende Qualifikationen und freie Wahl Es sind freie Wahlfächer und Soft Skills in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der in den anderen Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen noch auf Ects fehlt. Es sind mindestens 3.0 Ects aus dem von der Technischen Universität Wien verlautbarten Auswahlkatalog der Soft Skills, aus dem Katalog Soft Skills & Gender Studies (Abschnitt 1.4) des alten Studienplans oder aus dem entsprechenden Modul des neuen Studienplans zu wählen. Die übrigen Lehrveranstaltungen dieses Prüfungsfaches können frei aus dem Angebot an wissenschaftlichen/künstlerischen Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. 10
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium. Medieninformatik
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medieninformatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird
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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medizinische Informatik an der Technischen Universität Wien Version 1.2 vom 4.5.2015 Studienkommission Informatik (1) Im Folgenden bezeichnet Studium das Bachelorstudium
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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Technische Informatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben
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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Software & Information Engineering an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium. Visual Computing
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Visual Computing an der Technischen Universität Wien Version 1.0 vom 27.6.2011 Redaktion: G.Salzer, [email protected] (1) Im Folgenden bezeichnet Studium das Masterstudium
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Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Computergraphik & Digitale an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben
Information & Knowledge Management
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Information & Knowledge Management an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes
Medizinische Informatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Medizinische an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium. Medieninformatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Medieninformatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im
Medizinische Informatik
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medizinische an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter
Software & Information Engineering
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Software & Information Engineering (Schwerpunkt Information Engineering ) an der Technischen Universität Wien Version 1.1 vom 4.5.2015 Studienkommission Informatik
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