Software & Information Engineering
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- Bärbel Beutel
- vor 10 Jahren
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1 Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Software & Information Engineering an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter Studium das Bachelorstudium Software & Information Engineering (Studienkennzahl ) verstanden. Der Begriff neuer Studienplan bezeichnet den ab an der Technischen Universität Wien gültigen Studienplan für dieses Studium und alter Studienplan den bis dahin gültigen. Entsprechend sind unter neuen bzw. alten Lehrveranstaltungen solche des neuen bzw. alten Studienplans zu verstehen. Mit studienrechtlichem Organ ist das für die Informatikstudien zuständige studienrechtliche Organ an der Technischen Universität Wien gemeint. (2) Die Übergangsbestimmungen gelten für Studierende, die den Studienabschluss gemäß neuem Studienplan an der Technischen Universität Wien einreichen und die vor dem zu einem Bachelorstudium der Informatik an der Technischen Universität Wien oder der Universität Wien zugelassen waren. Die Nutzung der Übergangsbestimmungen ist diesen Studierenden freigestellt, d.h., sie können auch gemäß neuem Studienplan ohne Übergangsbestimmungen einreichen. (3) Auf Antrag der/des Studierenden kann das studienrechtliche Organ die Übergangsbestimmungen individuell modifizieren oder auf nicht von Absatz 2 erfasste Studierende ausdehnen, wenn dadurch grobe durch die Studienplanumstellung bedingte Nachteile für die Studierende/den Studierenden (wie eine Studienzeitverlängerung oder der Verlust von Beihilfen) abgewendet werden können. (4) Absolventinnen und Absolventen, die das Studium vor dem begonnen haben, ist der Grad Bakkalaurea/Bakkalaureus der technischen Wissenschaften (abgekürzt Bakk.techn.) zu verleihen; auf Antrag der/des Studierenden ist statt dessen der Grad Bachelor of Science (abgekürzt BSc) zu verleihen. Absolventinnen und Absolventen, die das Studium nach dem begonnen haben, ist der Grad Bachelor of Science (abgekürzt BSc) zu verleihen. (5) Zeugnisse über alte Lehrveranstaltungen können für den Studienabschluss verwendet werden, wenn das Zeugnis von der Technischen Universität Wien, der Universität Wien oder der Medizinischen Universität Wien ausgestellt wurde und wenn die Lehrveranstaltung von der/dem Studierenden im Sommersemester 2008 oder früher besucht wurde. Der Zeitpunkt des Besuchs wird durch das auf dem Zeugnis vermerkte Stoffsemester bestimmt, nicht durch das Prüfungs- oder Ausstellungsdatum (dieses kann auch nach dem liegen). Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche Organ über den Zeitpunkt des Besuchs. Im Fall von Anerkennungen für Lehrveranstaltungen des alten Studienplans muss die der Anerkennung zugrunde liegende Leistung in obigem Sinne dem Sommersemester 2006 oder einem früheren Zeitpunkt zuordenbar sein; das Anerkennungsdatum spielt hierbei keine Rolle. (6) Zeugnisse über Lehrveranstaltungen, die inhaltlich äquivalent sind, können nicht gleichzeitig für den Studienabschluss eingereicht werden. Im Zweifelsfall entscheidet das studienrechtliche 1
2 Organ über die Äquivalenz. In jedem Fall gelten Lehrveranstaltungen, die in den folgenden Katalogen in der selben Zeile gegenübergestellt sind, als äquivalent. (7) Die in Abschnitt 1.6, Absatz 2 des neuen Studienplans definierte Voraussetzung für die Absolvierung von Lehrveranstaltungen gilt nicht für Studierende, die bereits vor dem für ein Studium an der Technischen Universität Wien oder für ein Studium der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, des Informatikmanagements oder für das Lehramtsstudium Informatik und Informatikmanagement an der Universität Wien zugelassen waren. (8) In der folgenden Gegenüberstellung sind die Lehrveranstaltungen gemäß ihrer Zuordnung zu Prüfungsfächern des neuen Studienplans angeordnet. Die linke Spalte enthält die Lehrveranstaltungen des alten, die rechte jene des neuen Studienplans. Buchstaben am rechten Rand verweisen auf Anmerkungen am Ende des Dokuments, die sich auf die Lehrveranstaltungen der jeweiligen Zeile beziehen. Jede Lehrveranstaltung ist durch ihren Umfang in ECTS-Punkten (erste Zahl) und Semesterstunden (zweite Zahl), ihren Typ und ihren Titel beschrieben. (9) Abgesehen von den Einschränkungen, die bei der Beschreibung der Prüfungsfächer oder an anderer Stelle der Übergangsbestimmungen formuliert sind, können die Lehrveranstaltungen beliebig aus den Katalogen ausgewählt werden, wobei alte und neue Lehrveranstaltungen gemischt werden können. Lediglich Lehrveranstaltungen, die einander in derselben Zeile gegenübergestellt sind (alte und neue Variante einer Lehrveranstaltung), schließen einander aus, es kann nur höchstens eine davon für den Studienabschluss verwendet werden. Unterscheiden sich alte und neue Lehrveranstaltung in ihrem Umfang, zählen die ECTS-Punkte der tatsächlich absolvierten Lehrveranstaltung. (10) Der ECTS-Umfang alter Lehrveranstaltungen gemäß Absatz 5 ergibt sich aus dem auf dem Zeugnis angegebenen Umfang in Semesterstunden durch Multiplikation mit dem Faktor 1.5. Ausnahmen bilden die Lehrveranstaltungen 5.0/3.0 SE Seminar (mit Bakkalaureatsarbeit) und 12.5/10.0 PR Projektpraktikum (mit Bakkalaureatsarbeit), deren Umfang 5.0 Ects bzw Ects beträgt. Bei neuen Lehrveranstaltungen zählt der auf dem Zeugnis angegebene ECTS-Umfang. Prüfungsfächer In den Prüfungsfächern Mathematik, Statistik und Theoretische Informatik, Informatik und Gesellschaft,, Technische Informatik, Software Engineering und Information Engineering sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von Ects (oder knapp darüber) nach folgenden Richtlinien zu wählen: Es sind sämtliche Lehrveranstaltungen (in der alten oder neuen Version) zu absolvieren, die am rechten Rand nicht mit markiert sind. Von den mit markierten Lehrveranstaltungen sind nur so viele zu wählen, dass der Gesamtumfang aller insgesamt in diesen Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen Ects (oder knapp darüber) beträgt. Das studienrechtliche Organ kann Zeugnisse mit einer fehlerhaften ECTS-Angabe beim Einreichen des Studienabschlusses mit einem korrigierten ECTS-Wert berücksichtigen. Der Verdacht auf einen Fehler ist insbesondere dann gegeben, wenn die Lehrveranstaltung hinsichtlich der Semesterstunden, nicht aber hinsichtlich der ECTS-Punkte dem Studienplan entspricht, oder wenn der ECTS-Wert kleiner als die Semesterstundenzahl oder größer als das Doppelte der Semesterstundenzahl ist. 2
3 Mathematik, Statistik und Theoretische Informatik 6.0/4.0 VO Mathematik 1 6.0/4.0 VO Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik 1.5/1.0 UE Mathematik 1 3.0/2.0 UE Mathematik 1 für Informatik und Wirtschaftsinformatik 3.0/2.0 VO Mathematik 2 3.0/2.0 VO Mathematik 2 für Informatik 1.5/1.0 UE Mathematik 2 3.0/2.0 UE Mathematik 2 für Informatik 3.0/2.0 VO Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 1.5/1.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 3.0/2.0 VO Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 3.0/2.0 UE Statistik und Wahrscheinlichkeitstheorie 6.0/4.0 VU Theoretische Informatik 1 6.0/4.0 VU Theoretische Informatik und Logik 4.5/3.0 VU Theoretische Informatik 2 (a,b) Informatik und Gesellschaft 3.0/2.0 VO Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 VU Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 PS Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens 3.0/2.0 SE Grundlagen methodischen Arbeitens 3.0/2.0 VO Informatik und Gesellschaft 1 3.0/2.0 VU Gesellschaftliche Spannungsfelder der Informatik 3.0/2.0 VU Informatik und Gesellschaft 2 3.0/2.0 VU Gesellschaftswissenschaftliche Grundlagen der Informatik 3.0/2.0 VU Projektmanagement 4.5/3.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 1 3.0/2.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen 1 6.0/4.0 VU Algorithmen und Datenstrukturen 2 7.5/5.0 AU Einführung in das Programmieren 6.0/4.0 VL Algorithmen und Datenstrukturen 1 3.0/2.0 VO Algorithmen und Datenstrukturen 2 6.0/4.0 VL Einführung in das Programmieren 3.0/2.0 VL Funktionale 3.0/2.0 VL Funktionale 3.0/2.0 VL Logikorientierte 3.0/2.0 VL Logikorientierte (a,c) 3
4 , Fortsetzung 3.0/2.0 VL Objektorientierte 3.0/2.0 VL Objektorientierte Technische Informatik 3.0/2.0 VO Betriebssysteme 3.0/2.0 VO Betriebssysteme 6.0/4.0 VU Einführung in die Technische Informatik 6.0/4.0 VO Einführung in die Technische Informatik 6.0/4.0 VU Grundzüge der Informatik 6.0/4.0 VU Grundzüge der Informatik 3.0/2.0 VU Security 3.0/2.0 VU Security 3.0/2.0 LU Systemnahe 4.5/3.0 VL Systemnahe 3.0/2.0 VO Verteilte 3.0/2.0 VO Verteilte 3.0/2.0 LU Verteilte 3.0/2.0 LU Verteilte Software Engineering 6.0/4.0 VL Software Engineering 2 6.0/4.0 VL Advanced Software Engineering 3.0/2.0 VU Datenmodellierung 3.0/2.0 VL Datenmodellierung 3.0/2.0 VU Objektorientierte Analyse und Entwurf 3.0/2.0 VU Objektorientierte Modellierung 3.0/2.0 VO Software Engineering 1 3.0/2.0 VO Software Engineering und Projektmanagement 4.5/3.0 LU Software Engineering 1 6.0/4.0 LU Software Engineering und Projektmanagement 3.0/2.0 VU Softwarequalitätssicherung 3.0/2.0 VU Softwarequalitätssicherung 3.0/2.0 VU User Interface Design 3.0/2.0 VU User Interface Design 4.5/3.0 LU Übersetzerbau 4.5/3.0 VL Übersetzerbau 3.0/2.0 VO Übersetzerbau Information Engineering 3.0/2.0 VO AI Methoden der Datenanalyse 1.5/1.0 LU AI Methoden der Datenanalyse 3.0/2.0 VO Datenbanksysteme 6.0/4.0 VL Datenbanksysteme 1.5/1.0 LU Datenbanksysteme (a,d) 4
5 Information Engineering, Fortsetzung 3.0/2.0 VU Einführung in wissensbasierte 1.5/1.0 LU Einführung in wissensbasierte 3.0/2.0 VU Einführung in wissensbasierte 1.5/1.0 LU Einführung in wissensbasierte 1.5/1.0 VO Einführung in die AI 3.0/2.0 VO Grundzüge der Artificial Intelligence 3.0/2.0 VU Intelligente Softwareagenten 12.5/10.0 PR Projektpraktikum (mit Bakkalaureatsarbeit) 5.0/3.0 SE Seminar (mit Bakkalaureatsarbeit) 6.0/4.0 PR Projektpraktikum 6.0/4.0 SE Seminar (mit Bachelorarbeit) 3.0/2.0 VU Semistrukturierte Daten 1 3.0/2.0 VU Semistrukturierte Daten 3.0/2.0 PS Wissenschaftliches Arbeiten Vertiefungsfach Es sind Lehrveranstaltungen in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der in den oben angeführten Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen noch auf Ects fehlt. Die Lehrveranstaltungen des Vertiefungsfachs sind aus dem folgenden Wahllehrveranstaltungskatalog, aus den Pflichtlehrveranstaltungskatalogen eines anderen Bachelorstudiums der Studienrichtung Informatik sowie aus den Katalogen Basisfach Design und Basisfach Computergraphik und Bildverarbeitung des Bachelorstudiums Medieninformatik zu wählen (nach altem oder neuem Studienplan). Weiters können die mit markierten Lehrveranstaltungen, die noch nicht in einem anderen Prüfungsfach verwendet wurden, für das Vertiefungsfach gewählt werden. Wahllehrveranstaltungskatalog Software & Information Engineering 3.0/2.0 VU Suchen und Planen 3.0/2.0 VU Problem Solving and Search in Artificial Intelligence 3.0/2.0 VO Abstrakte Maschinen 3.0/2.0 VO Abstrakte Maschinen 1.5/1.0 VU AK der Praktischen Informatik 1 3.0/2.0 VU Analyse und Verifikation 3.0/2.0 VU AK der Praktischen Informatik 2 3.0/2.0 VU Analyse und Verifikation 3.0/2.0 VU Cognitive Science 3.0/2.0 VU Cognitive Science 3.0/2.0 VO Computernumerik 3.0/2.0 VO Computernumerik 1.5/1.0 UE Computernumerik 1.5/1.0 UE Computernumerik 3.0/2.0 VO Data Warehousing 1 3.0/2.0 VO Data Warehousing 1 3.0/2.0 UE Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 UE Daten- und Informatikrecht 3.0/2.0 VU Effiziente Programme 5
6 Wahllehrveranstaltungskatalog Software & Information Engineering, Fortsetzung 3.0/2.0 VO Entwurf, Errichtung und Management von Datennetzen 1.5/1.0 LU Entwurf, Errichtung und Management von Datennetzen 3.0/2.0 VO Grundlagen von CSCW-n 3.0/2.0 VU Entwicklung von Web-Anwendungen 3.0/2.0 VO Entwurf, Errichtung und Management von Datennetzen 1.5/1.0 LU Entwurf, Errichtung und Management von Datennetzen 3.0/2.0 VO Geoinformation 2 3.0/2.0 UE Geoinformation 2 3.0/2.0 VU Intelligente Softwareagenten 3.0/2.0 VU Intelligente Softwareagenten 3.0/2.0 VU Internet Security 3.0/2.0 VU Internetapplikationen 3.0/2.0 VU Internet-Applikationen 3.0/2.0 VU Kooperatives Arbeiten 3.0/2.0 VU Kooperatives Arbeiten 3.0/2.0 VO Logik für Wissensrepräsentation 3.0/2.0 VU Logik für Wissensrepräsentation 3.0/2.0 VU AK der Praktischen Informatik 3 3.0/2.0 VU Managementsysteme ihre Relevanz und Bewertung 3.0/2.0 VO Maschinelles Lernen und Data Mining 3.0/2.0 VO Maschinelles Lernen und Data Mining 1.5/1.0 UE Maschinelles Lernen und Data Mining 3.0/2.0 VU Machine Learning 3.0/2.0 VO Data Mining 1.5/1.0 VO Multimediale Datenbanken 1.5/1.0 VO Multimediale Datenbanken 3.0/2.0 VO Neural Computation 1 3.0/2.0 VO Neural Computation 1.5/1.0 LU Neural Computation 1 1.5/1.0 LU Neural Computation 3.0/2.0 VO Parallelverarbeitung Prinzipien und Methoden 1.5/1.0 LU Parallelverarbeitung Prinzipien und Methoden 3.0/2.0 VU Performance Engineering 3.0/2.0 VO Plattformen für Verteilte 1.5/1.0 LU Plattformen für Verteilte 3.0/2.0 VU Process Engineering 1 4.5/3.0 VU Programmiersprachen und Modelle für verteilte 3.0/2.0 VO Parallelverarbeitung Prinzipien und Methoden 1.5/1.0 LU Parallelverarbeitung Prinzipien und Methoden 6
7 Wahllehrveranstaltungskatalog Software & Information Engineering, Fortsetzung 3.0/2.0 UE Softwarequalitätssicherung 3.0/2.0 UE Softwarequalitätssicherung 3.0/2.0 VU AK der Praktischen Informatik 3 3.0/2.0 VU Stackbasierte Sprachen 3.0/2.0 VU E-Commerce 1 3.0/2.0 VU Technologien für E-Commerce 3.0/2.0 VU Usability Engineering 3.0/2.0 VU AK der Praktischen Informatik 4 6.0/4.0 VU Verteiltes Programmieren mit Space-based Computing Middleware 3.0/2.0 VU AK der Praktischen Informatik 5 6.0/4.0 VU Verteiltes Programmieren mit Space-based Computing Middleware 3.0/2.0 VO Übersetzerbau 3.0/2.0 VO Weiterführender Übersetzerbau 3.0/2.0 VU Web-Datenextraktion und -integration 3.0/2.0 VO Werkzeuge und Sprachen zur Wissensrepräsentation 1.5/1.0 UE Werkzeuge und Sprachen zur Wissensrepräsentation 3.0/2.0 VO Wissensbasierte Sprachverarbeitung 3.0/2.0 UE Wissensbasierte Sprachverarbeitung 3.0/2.0 VU Web Data Extraction and Integration 3.0/2.0 VO Werkzeuge und Sprachen zur Wissensrepräsentation 1.5/1.0 UE Werkzeuge und Sprachen zur Wissensrepräsentation Freie Wahlfächer und Soft Skills Es sind freie Wahlfächer und Soft Skills in jenem Umfang zu wählen, der nach Berücksichtigung der in den anderen Prüfungsfächern absolvierten Lehrveranstaltungen noch auf Ects fehlt. Es sind mindestens 3.0 Ects aus dem von der Technischen Universität Wien verlautbarten Auswahlkatalog der Soft Skills oder aus dem Katalog Soft Skills & Gender Studies (siehe Abschnitt 1.3 des alten bzw. Abschnitt 1.4 des neuen Studienplans) zu wählen. Die übrigen Lehrveranstaltungen dieses Prüfungsfaches können frei aus dem Angebot an wissenschaftlichen/künstlerischen Lehrveranstaltungen aller anerkannten in- und ausländischen Universitäten gewählt werden. Anmerkungen Von den mit markierten Lehrveranstaltungen sind für die Prüfungsfächer Mathematik, Statistik und Theoretische Informatik, Informatik und Gesellschaft,, Technische Informatik, Software Engineering und Information Engineering nur so viele zu wählen, dass der Gesamtumfang aller Lehrveranstaltungen in diesen Fächern Ects (oder knapp darüber) beträgt. Die restlichen mit markierten Lehrveranstaltungen können im Vertiefungsfach gewählt werden. 7
8 (b) Die Lehrveranstaltung 4.5/3.0 VU Theoretische Informatik 2 kann auch in den Masterstudien der Informatik für die Lehrveranstaltung 6.0/4.0 VU Formale Methoden der Informatik gemäß den dort angegebenen Übergangsbestimmungen anerkannt werden, sofern sie nicht für den Abschluss des Bachelorstudiums verwendet wurde. (c) Die Lehrveranstaltungen 6.0/4.0 VL Algorithmen und Datenstrukturen 1 und 3.0/2.0 UE Algorithmen und Datenstrukturen 1 können nicht gleichzeitig für den Abschluss dieses Studiums verwendet werden. (d) Die Lehrveranstaltungen 6.0/4.0 VL Datenbanksysteme und 1.5/1.0 LU Datenbanksysteme können nicht gleichzeitig für den Abschluss dieses Studiums verwendet werden. 8
Technische Informatik
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Technische Informatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium. Medieninformatik
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medieninformatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird
Medizinische Informatik
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medizinische an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter
Information & Knowledge Management
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Information & Knowledge Management an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes
Computergraphik & Digitale Bildverarbeitung
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Computergraphik & Digitale an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben
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Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medizinische Informatik an der Technischen Universität Wien Version 1.2 vom 4.5.2015 Studienkommission Informatik (1) Im Folgenden bezeichnet Studium das Bachelorstudium
Medieninformatik und Visual Computing
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Medieninformatik und Visual Computing an der Technischen Universität Wien Version 1.0 vom 27.6.2011 Redaktion: G.Salzer, [email protected] (1) Im Folgenden bezeichnet
Medizinische Informatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Medizinische an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im Folgenden unter
Wirtschaftsingenieurwesen Informatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen Informatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes
Software & Information Engineering
Übergangsbestimmungen für das Bachelorstudium Software & Information Engineering (Schwerpunkt Information Engineering ) an der Technischen Universität Wien Version 1.1 vom 4.5.2015 Studienkommission Informatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium. Medieninformatik
Übergangsbestimmungen für das Masterstudium Medieninformatik an der Technischen Universität Wien von der Studienkommission Informatik beschlossen am 20.9.2006 (1) Sofern nicht anderes angegeben wird im
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