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1 Deutscher Bundestag Drucksache 9/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 9/598 Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 28 Vorbemerkung der Fragesteller Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen ( 4/42presse-handout.pdf). Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für Politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten. Aus den Ausländern sind die Muslime geworden ( extremismus/rechtsextremismus/8773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremeseinfallstor; muslimfeindlichkeit). Im Herbst 24 entstand so in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die Islamisierung des Abendlandes richtet. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie Anschläge auf Moscheen, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 8/627). Seit Januar 27 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema Hasskriminalität um das Unterthema Islamfeindlichkeit (Bundestagsdrucksache 8/322) Vorbemerkung der Bundesregierung Die folgenden Fallzahlen aus dem laufenden Jahr haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen Veränderungen unterworfen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 4. Dezember 28 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 28 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Der Bundesregierung ist für das dritte Quartal 28 eine rechtsextremistische Kundgebung gegen den Bau von Moscheen im Sinne der Anfrage bekannt geworden: Datum Land Ort Organisation TN* NW Dortmund Partei Die Rechte 8 * Teilnehmer Das Thema der Veranstaltung lautete: Keine Moschee in Lindhorst. Darüber hinaus sind der Bundesregierung im dritten Quartal 28 die nachfolgenden Kundgebungen gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands bekannt geworden, bei denen eine (rechts-)extremistische Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher Ausprägung erkennbar war. Die Landesbehörde für Verfassungsschutz Bayern beobachtet die Gruppierungen PEGIDA-München e. V., PEGIDA Nürnberg und PEGIDA (Mittel-)Franken als extremistische Gruppierungen, bei denen die Verantwortlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung aus dem rechtsextremistischen Spektrum wie auch aus dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit stammen. Die Gruppierung PEGIDA-München / Gruppe um M. Stürzenberger wird ebenfalls von der Landesbehörde für Verfassungsschutz Bayern dem Bereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit zugerechnet. Sie ist aber mit der oben genannten Gruppierung PEGIDA-München e. V. nicht identisch. Datum Land Ort Organisation Teilnehmer BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BY Fürth PEGIDA Nürnberg BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BY München PEGIDA-München/Stürzenberger BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt NW Duisburg PEGIDA NRW BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt BE Berlin BÄRGIDA nicht bekannt

3 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 3 Drucksache 9/ Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten wurden im dritten Quartal 28 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln und den Tatort Moschee einzeln ausweisen)? Eine Auswertung zu der Tatmotivation Antimuslimisch ist nicht möglich, da dieser Begriff keinen suchbaren Katalogwert im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Straftaten (KPMD-PMK) darstellt. Der Katalogwert Islamfeindlich findet im KPMD-PMK hingegen Verwendung. Dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden im dritten Quartal 28 (Stand: 23. November 28) insgesamt 9 Delikte mit dem Unterthema Islamfeindlich gemeldet. Straftaten, die aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel Religionsstätte/Moschee begangen wurden, sind in der folgenden Übersicht unter Nummern 82, 5, 3 und 4 aufgeführt. Dazu ist anzumerken, dass es sich bei dem Wert Angriffsziel in der Zentraldatei LAPOS (Lage Abbildung politisch motivierte Straftaten) nicht um einen bundesweiten Katalogwert des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), sondern um einen BKA-Katalogwert handelt, der bei der LAPOS-Erfassung aufgrund des Sachverhaltes eingegeben wird. Der Wert Angriffsziel unterliegt daher nicht dem Fallzahlenabgleich zwischen Bund und Ländern. Somit handelt es sich nicht um bundesweit abgestimmte Fallzahlen, so dass Abweichungen zu ländereigenen Zahlen möglich sind. Das Angriffsziel Religionsstätte/Moschee gilt nur für Moscheen selbst; die Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder sonstige islamische Einrichtungen sind davon nicht umfasst. Delikte mit dem Unterthema Islamfeindlich im dritten Quartal 28 Stand: 23. November 28, 9 Fälle ST.7.28 Weißenfels Beleidigung 85 StGB** 2 ST Magdeburg Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 3 ST Magdeburg Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 4 ST Magdeburg Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 5 ST Merseburg Beleidigung 85 StGB 6 ST Weißenfels Verwenden von Kennzeichen 7 ST Querfurt Beleidigung 85 StGB 8 BB Cottbus Nötigung 24 StGB 9 BB Zossen Nicht zuzuordnen Sachbeschädigung 33 StGB BB Jüterbog Körperverletzung BB Eberswalde Nicht zuzuordnen Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole 9a StGB 2 BB Mittenwalde Verwenden von Kennzeichen 3 BE.7.28 Berlin Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG) 4 BE Berlin 3 StGB 5 BE Berlin 3 StGB Anzahl TV*

4 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 6 BE.7.28 Berlin Beleidigung 85 StGB 7 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 8 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 9 BE Berlin 3 StGB 2 BE Berlin 3 StGB 2 BE Berlin 3 StGB 22 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 23 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 24 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 25 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 26 BE Berlin Körperverletzung 27 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 28 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 29 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 3 BE.7.28 Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 3 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 32 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 33 BE Berlin Bedrohung 24 StGB 34 BE.9.28 Berlin 3 StGB 35 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 36 BE Berlin 3 StGB 37 BE.9.28 Berlin Beleidigung 85 StGB 38 BE.9.28 Berlin Beleidigung 85 StGB 39 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 4 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 4 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 42 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 43 BE Berlin 3 StGB 44 BE Berlin 3 StGB 45 BW Heidelberg 3 StGB 46 BW.8.28 Backnang Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 26 StGB 47 BW Stuttgart Beleidigung 85 StGB 48 BW Bietigheim-Bissingen Körperverletzung 49 BW Stuttgart 3 StGB 5 BW Stuttgart 3 StGB 5 BW Mannheim 3 StGB Anzahl TV*

5 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 5 Drucksache 9/ BW Heidenheim Körperverletzung 53 BW Pforzheim Sachbeschädigung 33 StGB 54 BW Gaildorf Sachbeschädigung 33 StGB 55 BW.9.28 Heidenheim 3 StGB 56 BW.9.28 Backnang Verwenden von Kennzeichen 57 BW Reutlingen 3 StGB 58 BW Bad Buchau 3 StGB 59 BW Heidenheim Sachbeschädigung 33 StGB 6 BW Hüffenhardt 3 StGB 6 BW Mannheim Körperverletzung 62 BW Böhmenkirch 3 StGB 63 BW Mannheim 3 StGB 64 BW Haßmersheim 3 StGB 65 BW Hockenheim 3 StGB 66 BW Owingen Sachbeschädigung 33 StGB 67 BW Plankstadt Verwenden von Kennzeichen 68 BW Mannheim Beleidigung 85 StGB 69 BW Leinfelden-Echterdingen Hausfriedensbruch 23 StGB 7 BW Furtwangen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 7 BY Ottobrunn 3 StGB 72 BY Aying 3 StGB 73 BY Deisenhofen 3 StGB 74 BY München 3 StGB 75 BY Taufkirchen 3 StGB 76 BY Grasbrunn 3 StGB 77 BY Grünwald 3 StGB 78 BY Kirchheim 3 StGB 79 BY Haar 3 StGB 8 BY.7.28 Unterhaching 3 StGB 8 BY Sauerlach 3 StGB 82 BY Mindelheim Hausfriedensbruch 23 StGB 83 BY Unterhaching 3 StGB 84 BY Unterhaching 3 StGB 85 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 86 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 87 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 88 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB Anzahl TV* 2 2

6 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 89 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 9 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 9 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 92 BY.7.28 München Bedrohung 24 StGB 93 BY.7.28 München Bedrohung 24 StGB 94 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 95 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 96 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 97 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 98 BY Unterhaching Bedrohung 24 StGB 99 BY München 3 StGB BY Neubiberg 3 StGB BY Ingolstadt Sachbeschädigung 33 StGB 2 BY Fürth Beleidigung 85 StGB 3 BY.7.28 Bobingen Beleidigung 85 StGB 4 BY Regensburg 3 StGB 5 BY Kaufbeuren 3 StGB 6 BY Metten 3 StGB 7 BY Unterhaching 3 StGB 8 BY.7.28 München Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 9 BY Fürstenfeldbruck 3 StGB BY München Beleidigung 85 StGB BY Trostberg Beleidigung 85 StGB 2 BY.7.28 München 3 StGB 3 BY München 3 StGB 4 BY München Körperverletzung 5 BY Eggenfelden 3 StGB 6 BY Mühldorf 3 StGB 7 BY München Körperverletzung 8 BY Günzburg 3 StGB 9 BY München Nicht zuzuordnen 2 HB Bremen Sachbeschädigung 33 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 26 StGB 2 HE Bad Vilbel 3 StGB 22 HE.8.28 Frankfurt Beleidigung 85 StGB 23 HH Hamburg Beleidigung 85 StGB 24 HH Hamburg 3 StGB 25 HH Hamburg 3 StGB 26 HH.8.28 Hamburg Nicht zuzuordnen Sachbeschädigung 33 StGB 27 HH Hamburg Sachbeschädigung 33 StGB 28 HH Hamburg 3 StGB Anzahl TV*

7 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 7 Drucksache 9/ HH Hamburg 3 StGB 3 HH Hamburg 3 StGB 3 HH Hamburg Sachbeschädigung 33 StGB 32 HH Hamburg Religiöse Ideologie Anzahl TV* Körperverletzung 33 MV Stavenhagen 3 StGB 34 MV Rampe 3 StGB 35 MV Rostock 3 StGB 36 MV Schwerin Beleidigung 85 StGB 37 MV Bergen 3 StGB 38 MV Güstrow Beleidigung 85 StGB 39 MV Crivitz Verwenden von Kennzeichen 4 NI Hildesheim Sachbeschädigung 33 StGB 4 NI Springe 3 StGB 42 NI Varel 3 StGB 43 NI Lachendorf Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB 44 NI Börger 3 StGB 45 NI Braunschweig 3 StGB 46 NI Wildeshausen Sachbeschädigung 33 StGB 47 NI.9.28 Braunschweig 3 StGB 48 NI.9.28 Nordenham Gemeinschädliche Sachbeschädigung 34 StGB 49 NI.9.28 Osnabrück Bedrohung 24 StGB 5 NI Wollershausen 3 StGB 5 NI Hannover Verwenden von Kennzeichen 52 NI Braunschweig 3 StGB 53 NW Geilenkirchen Datenveränderung 33a StGB 54 NW Bochum Beleidigung 85 StGB 55 NW Bochum Verwenden von Kennzeichen 56 NW.7.28 Bochum Verwenden von Kennzeichen 57 NW Duisburg Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 35b StGB 58 NW Oberhausen Beleidigung 85 StGB 59 NW Essen Beleidigung 85 StGB 6 NW Köln 3 StGB 6 NW Tecklenburg 3 StGB 62 NW Dülmen Sachbeschädigung 33 StGB 63 NW Beckum Verwenden von Kennzeichen 64 NW Dorsten Beleidigung 85 StGB

8 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 65 RP Bellheim Nötigung 24 StGB 66 RP Rheinzabern Beleidigung 85 StGB 67 RP Kerzenheim Verwenden von Kennzeichen 68 RP Kirn 3 StGB 69 RP Trier Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 7 SH Flensburg Beleidigung 85 StGB 7 SH Flensburg Nicht zuzuordnen 72 SH Itzehoe Sachbeschädigung 33 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 26 StGB 73 SH Felm 3 StGB 74 SN.7.28 Zschopau 3 StGB 75 SN Sebnitz Körperverletzung 76 SN Leipzig 3 StGB 77 SN Chemnitz Beleidigung 85 StGB 78 SN Chemnitz Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 79 SN.9.28 Dresden Körperverletzung 8 SN Dresden Verwenden von Kennzeichen 8 SN Görlitz 3 StGB 82 SN Dresden 3 StGB 83 SN Dresden Nötigung 24 StGB 84 SN Hohenstein-Ernstthal 3 StGB 85 SN Schkeuditz Verwenden von Kennzeichen 86 SN Dresden Beleidigung 85 StGB 87 SN Grimma Verwenden von Kennzeichen 88 TH Zeulenroda-Triebes Sachbeschädigung 33 StGB 89 TH Tambach-Dietharz Gemeinschädliche Sachbeschädigung 34 StGB 9 TH Jena 3 StGB *TV: Tatverdächtige **StGB: Strafgesetzbuch Anzahl TV*

9 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 9 Drucksache 9/ Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten Quartal 28 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Im dritten Quartal 28 wurden insgesamt elf Personen mit dem Unterthema Islamfeindlich als verletzt gemeldet, zehn davon sind dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet, einer dem Phänomenbereich PMK -religiöse Ideologie-. Über den jeweiligen Grad der Verletzung liegen beim BKA keine Informationen vor. Im Rahmen des KPMD-PMK liegt für die ersten drei Quartale 28 keine Meldung zu getöteten Personen bei den Delikten aus dem Themenfeld Islamfeindlich vor. 4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im dritten Quartal 28 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln)? Zu den materiellen Schäden durch mutmaßlich antimuslimische und islamfeindliche Straftaten liegen dem BKA keine statistischen Angaben vor. Für die meldenden Länder besteht keine Verpflichtung, die materiellen Schäden anzugeben. Die Schadenshöhe wird im Rahmen des KPMD-PMK nicht erfasst. 5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 28 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Im dritten Quartal 28 wurden ein Tatverdächtige in Sachsen und ein Tatverdächtiger in Rheinland-Pfalz wegen politisch motivierten Straftaten (Sachsen: Körperverletzung gemäß ; Rheinland-Pfalz: Gefährliche Körperverletzung gemäß 224 StGB) mit dem Unterthema Islamfeindlich festgenommen. Beide Delikte sind dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen. 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 28 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 28 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?

10 Drucksache 9/6333 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 8. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 28 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 bis 8 gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat im dritten Quartal 28 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher islamfeindlicher und antimuslimischer Straftaten eingeleitet oder eingestellt. Im Übrigen liegen der Bundesregierung auch zu Verurteilungen wegen derartiger Straftaten im dritten Quartal 28 keine Erkenntnisse vor. 9. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.. Welche Nachmeldungen zu der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2, 3 und 4 auf Bundestagsdrucksache 9/397 gibt es? Im Rahmen von Nachmeldungen werden im KPMD-PMK nicht nur Einzelsachverhalte, sondern auch Änderungen bereits gemeldeter Sachverhalte eingepflegt. Eine gesonderte Auflistung sämtlicher Nachträge ist somit nicht zielführend. Aus diesem Grund werden sämtliche für das zweite Quartal 28 gemeldeten Delikte in der nachfolgenden Auflistung dargestellt. Im zweiten Quartal 28 wurden insgesamt zwölf Personen bei zwölf Delikten mit dem Unterthema Islamfeindlich als verletzt gemeldet. Alle zwölf Delikte wurden dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet. Über den jeweiligen Grad der Verletzung liegen beim BKA keine Informationen vor. Straftaten, die aus einer islamfeindlichen Motivation heraus gegen das Angriffsziel Religionsstätte/Moschee begangen wurden, sind in der folgenden Übersicht unter Nummern 63, 66, 7, 89, 92, 94,, 5, 2, 32, 56, 84, 85, 86 und 9 aufgeführt. Delikte mit dem Unterthema Islamfeindlichkeit im zweiten Quartal 28 Stand: 23. November 28, 92 Fälle ST Magdeburg Verwenden von Kennzeichen 2 ST Halle Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 3 ST Osterwieck 3 StGB 4 ST Magdeburg Nicht zuzuordnen 3 StGB 5 BB Potsdam Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 2

11 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode Drucksache 9/ BB Bad Freienwalde 3 StGB 7 BB Wittenberge Beleidigung 85 StGB 8 BB Cottbus Körperverletzung 9 BB Schulzendorf bei Eichenwade Verwenden von Kennzeichen BB Velten Bedrohung 24 StGB BB Potsdam 3 StGB 2 BB Senftenberg Sachbeschädigung 33 StGB 3 BE.4.28 Berlin Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 4 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 2 5 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 6 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 7 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 8 BE Berlin 3 StGB 9 BE Berlin 3 StGB 2 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 2 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 22 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 23 BE Berlin Sachbeschädigung 33 StGB 24 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 2 2

12 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 25 BE Berlin Verleumdung 87 StGB 26 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 27 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 28 BE Berlin Körperverletzung 29 BE Berlin Körperverletzung 3 BE Berlin Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 3 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 32 BE Berlin Verwenden von Kennzeichen 33 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 34 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 35 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 36 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 37 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 38 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 39 BE Berlin Beleidigung 85 StGB 4 BW Reutlingen Verwenden von Kennzeichen 4 BW Heilbronn Öffentliche Aufforderung zu Straftaten StGB 42 BW Backnang Verwenden von Kennzeichen 43 BW Tübingen 3 StGB 44 BW Tuttlingen Beleidigung 85 StGB 45 BW Heidelberg 3 StGB

13 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 3 Drucksache 9/ BW Böblingen Religiöse Ideologie Sachbeschädigung 33 StGB 47 BW Pliezhausen 3 StGB 48 BW.5.28 Haigerloch Beleidigung 85 StGB 49 BW Backnang Verwenden von Kennzeichen 5 BW Sindelfingen 3 StGB 5 BW Mannheim Körperverletzung 52 BW Stuttgart Sachbeschädigung 33 StGB 53 BW Freiburg im Breisgau 54 BW Plüderhausen Körperverletzung Verwenden von Kennzeichen 55 BW Aalen 3 StGB 56 BW Heidelberg 3 StGB 57 BW Nußloch 3 StGB 58 BW Heidelberg Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (VersG) 59 BW Aalen 3 StGB 6 BW Wiesloch 3 StGB 6 BW Göppingen 3 StGB 62 BW Eislingen 3 StGB

14 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 63 BW Sersheim Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 64 BW Ulm 3 StGB 65 BY.4.28 Weiden in der Oberpfalz 66 BY Waldkraiburg Nicht zuzuordnen Verwenden von Kennzeichen Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 67 BY Palling Sachbeschädigung 33 StGB 68 BY Kirchanschöring 69 BY Weiden in der Oberpfalz Sachbeschädigung 33 StGB Sachbeschädigung 33 StGB 7 BY Günzburg 3 StGB 7 BY Kaufbeuren 3 StGB 72 BY Isen 3 StGB 73 BY München 3 StGB 74 BY Pfarrkirchen Verwenden von Kennzeichen 75 BY Nürnberg Ausländische Ideologie Beleidigung 85 StGB 76 BY München Sachbeschädigung 33 StGB 77 BY Mainburg 3 StGB

15 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 5 Drucksache 9/ BY Engelsberg Sachbeschädigung 33 StGB 79 BY Nürnberg Beleidigung 85 StGB 8 BY München Links Sachbeschädigung 33 StGB 8 BY Würzburg Religiöse Ideologie 82 BY Schweinfurt Religiöse Ideologie 3 StGB Nötigung 24 StGB 83 BY München Sachbeschädigung 33 StGB 84 BY Augsburg Verwenden von Kennzeichen 85 BY Unterhaching 3 StGB 86 BY München Bedrohung 24 StGB 87 BY Postmünster Sachbeschädigung 33 StGB 88 BY Steinhöring 3 StGB 89 BY Kaufbeuren 3 StGB 9 BY München Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 9 BY Regensburg 3 StGB 92 BY Nürnberg 3 StGB 93 BY München 3 StGB 94 BY Lehmberg Nicht zuzuordnen 3 StGB 95 HB Bremen Beleidigung 85 StGB 96 HE Schmitten 3 StGB 97 HE Stadtallendorf 98 HE Kassel Nicht zuzuordnen Beleidigung 85 StGB 3 StGB 2 6 2

16 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 99 HE Frankfurt Verwenden von Kennzeichen HE Frankfurt Beleidigung 85 StGB HE Mörlenbach 3 StGB 2 HE Reinheim 3 StGB 3 HE.6.28 Frankfurt 3 StGB 4 HE Frankfurt Körperverletzung 5 HH Hamburg Nicht zuzuordnen 6 HH Hamburg Körperverletzung 7 HH Hamburg 3 StGB 8 HH Hamburg 3 StGB Beleidigung 85 StGB 9 HH Hamburg Sachbeschädigung 33 StGB HH Hamburg Nicht zuzuordnen Schwere Brandstiftung 36a StGB HH.5.28 Hamburg 3 StGB 2 HH Hamburg Beleidigung 85 StGB 3 HH Hamburg Körperverletzung 4 HH Hamburg Beleidigung 85 StGB 5 MV Sundhagen 3 StGB 6 MV Elmenhorst/Lichtenhagen 3 StGB 7 MV Wismar Gemeinschädliche Sachbeschädigung 34 StGB

17 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 7 Drucksache 9/ MV Wismar Gemeinschädliche Sachbeschädigung 34 StGB 9 MV Rostock Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 2 NI Stadthagen Nicht zuzuordnen Sachbeschädigung 33 StGB 2 NI Hollenstedt Verwenden von Kennzeichen 22 NI Wolfenbüttel 3 StGB 23 NI Adendorf Verwenden von Kennzeichen 24 NI Osnabrück Körperverletzung 25 NI Braunschweig Verwenden von Kennzeichen 26 NI.6.28 Sande 3 StGB 27 NI Bunde 3 StGB 28 NI Langenhagen 29 NW Schloß Holte-Stukenbrock Beleidigung 85 StGB 3 StGB 3 NW Werther Beleidigung 85 StGB 3 NW Bonn Beleidigung 85 StGB 32 NW Bönen Störung der Religionsausübung 67 StGB 33 NW Dortmund 3 StGB 34 NW Düsseldorf Beleidigung 85 StGB 35 NW Monheim Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 26 StGB

18 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 36 NW.4.28 Essen Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 37 NW Essen 3 StGB 38 NW Essen 3 StGB 39 NW Essen 3 StGB 4 NW Mülheim Beleidigung 85 StGB 4 NW Hagen Körperverletzung 42 NW Wetter (Ruhr) Totschlag 22 StGB 43 NW.6.28 Köln Sachbeschädigung 33 StGB 44 NW Köln Sachbeschädigung 33 StGB 45 NW Mönchengladbach Beleidigung 85 StGB 46 NW.6.28 Viersen 3 StGB 47 NW Rheine Nötigung 24 StGB 48 NW Coesfeld 3 StGB 49 NW Mettingen 3 StGB 5 NW Wuppertal 3 StGB 5 RP Kaiserslautern Beleidigung 85 StGB 52 RP Konz Beleidigung 85 StGB 53 RP Ludwigshafen am Rhein Körperverletzung 54 RP Neuhofen Beleidigung 85 StGB 55 RP Kaiserslautern 56 RP Simmern/Hunsrück 3 StGB 3 StGB

19 Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 9 Drucksache 9/ RP Kaiserslautern Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen 66 StGB 58 RP Trier 3 StGB 59 RP Koblenz 3 StGB 6 RP Annweiler am Trifels Sachbeschädigung 33 StGB 6 RP Landau 3 StGB 62 SH Rendsburg Verwenden von Kennzeichen 63 SH Barsbüttel Körperverletzung 64 SH Ratzeburg 3 StGB 65 SH Husum Beleidigung 85 StGB 66 SH Schleswig Religiöse Ideologie 67 SH Lübeck Nicht zuzuordnen 68 SH Reinfeld (Holstein) 69 SL Homburg Ausländische Ideologie Störung der Religionsausübung 67 StGB 3 StGB Beleidigung 85 StGB 2 Beleidigung 85 StGB 7 SN Dresden Gefährliche Körperverletzung 224 StGB 7 SN.5.28 Mühlau Verwenden von Kennzeichen 72 SN Dresden Nicht zuzuordnen Sachbeschädigung 33 StGB 73 SN Chemnitz Vortäuschen einer Straftat 45d StGB 74 SN Chemnitz Vortäuschen einer Straftat 45d StGB

20 Drucksache 9/ Deutscher Bundestag 9. Wahlperiode 75 SN Görlitz Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten 26 StGB 76 SN Leipzig Beleidigung 85 StGB 77 SN Glauchau Körperverletzung 78 SN Eilenburg Beleidigung 85 StGB 79 SN Görlitz 3 StGB 8 SN.6.28 Lugau Beleidigung 85 StGB 8 SN Dresden Körperverletzung 82 SN Dresden Sachbeschädigung 33 StGB 83 SN Dresden Sachbeschädigung 33 StGB 84 TH Erfurt Bedrohung 24 StGB 85 TH Erfurt Beleidigung 85 StGB 86 TH Erfurt Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG) 87 TH Suhl 3 StGB 88 TH Greiz Straftaten gegen das Vereinsgesetz (VereinsG) 89 TH Tambach- Dietharz Gemeinschädliche Sachbeschädigung 34 StGB 9 TH Erfurt Hausfriedensbruch 23 StGB 9 TH Erfurt 3 StGB 92 TH Saalfeld Nicht zuzuordnen * TV: Tatverdächtige ** StGB: Strafgesetzbuch Bedrohung 24 StGB 2 2 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 6, 662 Saarbrücken, Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche -3, 7296 Heimsheim, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 5 34, 5445 Köln, Telefon (2 2) , Fax (2 2) , ISSN

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