Behörde. Sachbearbeiter Jana Vogel. X Einzel - Dauer - Fahrten (Anzahl) 1. Ladung. 24,40 m 2,55 m 4,00 m 44,00 t

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1 Seite 1 von 8 Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehr / über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten Antragsteller Gruber Logistics GmbH Marburger Str Kreuztal Geschäftszeichen / AZ : / 2017-KL Telefon-Nr Telefax-Nr / / dispo@kl-bueroservice.com zur Verfügung von: Gruber Logistics S.P.A, Via Nazionale 75, I Auer (BZ) Behörde Sachbearbeiter Jana Vogel Bescheidversion _B_01 zu Antragsversion A_02 Telefon-Nr. Telefax-Nr / / Behörde Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz Limbach-Oberfrohna Verantwortl. Disponent Elmar Tomasi I. Antrag: Die oben genannte beantragt gem. 44, 46 und 47 StVO eine X Erlaubnis gem. 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten; die erforderliche/ n Ausnahmegenehmigung/en gem. 70 StVZO lag/en der Erlaubnisbehörde vor. 1. Für die Zeit vom 01. Aug bis einschließlich 31. Aug von (Abgangsort und genaue Anschrift der Ladestelle) GÜG Eschau/ Neuried (F) Fahrten (Anzahl) 1 nach (Empfangsort und genaue Anschrift der Empfangsstelle) Augsburg, Sebastrian Tor C, Fa. MAN Diesel & Turbo SE X Einzel - Dauer - X Ausnahmegenehmigung gem. 46 Abs. 1 Nr. 5 und 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. Konvoi nein Zahl der Fahrzeuge 1 Kraftfahrzeug-Art Sattelzugmaschine Ladung Leerfahrt & diverses Zubehör Anhänger-Art Sattelanhänger 2. Kennzeichen Kraftfahrzeug FC-721ZV, FC-722ZV Anhänger XA-017GA, XA-018GA Gesamt -länge -breite -höhe Transporthöhe Leerfahrt 24,40 m 2,55 m 4,00 m absenkbar auf -gewicht (tatsächlich) Zugfahrzeug 12,88 t Anhänger 31,12 t Lastfahrt 24,40 m 2,55 m 4,00 m 44,00 t Die Ladung ragt nach vorn nach hinten über das Fahrzeug hinaus. Achsfolge 1. Achse 2. Achse 3. Achse 4. Achse 5. Achse 6. Achse 7. Achse 8. Achse 9. Achse 10. Achse Achslast in t 3,00 3,00 3,44 3,44 3,45 3,45 3,45 3,45 3,45 3,45 Achsabstand in m 2,25 1,36 1,45 2,23 1,51 3,88 1,51 1,51 1,51 Räder je Achse Achsfolge 10. Achse 11. Achse 12. Achse 13. Achse 14. Achse 15. Achse 16. Achse 17. Achse 18. Achse 19. Achse Achslast in t 3,45 3,45 3,52 Achsabstand in m 1,51 1,51 1,51 Räder je Achse Reifen- / Doppelreifenbreite der maximalen Achslast 0,67 m Spurweite 2,45 m zwischen den Außenkanten der äußeren Räder gemessen 3. Fahrtweg / Geltungsbereich Start Leerfahrt:GÜG Eschau/ Neuried - L98 - AS Offenburg - A5 - AD Karlsruhe - A8 - AS Augsburg/West - B17 - Donauwörther Straße - Dieselstraße - Riedingerstraße - Ausfahrt Sebastianstraße/ Tor C/ Fa. MAN Diesel & Turbo SE /// (Leerfahrt& diverses Zubehör) = 44ton - Achslasten to: 3,00/3,00/3,44/3,44/8x3,45/1x 3,52) Achsabstände: 2,25/1,36/1,45/2,23/1,51/3,88/6x1,51)

2 Seite 2 von 8 Bescheinigungen I. Bei Transporten über mehr als 250 km Wegstrecke mit Fahrzeugen, deren Maße und Gewichte die Grenzwerte in Nr. V.4/Nr. III.4 VwV zu 29 Abs. 3 / 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO überschreiten, sind beizufügen: 1. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung bis zu 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind, eine Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Schienenbeförderung bzw. eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße möglich ist. 2. Wenn Fahrzeuge einschließlich Ladung mehr als 4,20 m breit oder 4,80 m hoch sind oder ein Gewicht von 72 t überschreiten, eine Bescheinigung der nächsten Außenstelle der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt darüber, ob und ggf. innerhalb welcher Fristen und unter welchen Gesamtkosten die Beförderung auf dem Wasser bzw. eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße möglich ist. Die Bescheinigung(en) liegt/liegen dem Antrag bei. X ja nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung) II: Handelt der Antragsteller im Auftrag eines anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen. Erklärung zur Haftung Soweit durch den Transport Schäden entstehen, verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, für Schäden an Straßen und deren Einrichtungen sowie an Eisenbahnanlagen, Eisenbahnfahrzeugen, sonstigen Eisenbahngegenständen und Grundstücken aufzukommen und Straßenbaulastträger, Polizei, Verkehrssicherungspflichtige und Eisenbahnunternehmer von Ersatzansprüchen Dritter, die aus diesen Schäden hergeleitet werden, freizustellen. Ich verzichte/wir verzichten ferner darauf, Ansprüche daraus herzuleiten, dass die Straßenbeschaffenheit nicht den besonderen Anforderungen des Transportes entspricht. Ort, Datum Der rechtswirksam unterschriebene Antrag einschließlich der Erklärung der Haftung liegt der EGB Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna vor. Firmenstempel Unterschrift II. Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung: Die beantragte Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung wird stets widerruflich dem Antragsteller, der von Ihm vertretenen Person bzw. dem Unternehmen wie folgt erteilt: Die aufgeführten Bedingungen und n sowie Hinweise (Seite 3-8 ) und die beiliegende Rechtsbehelfsbelehrung sind Bestandteile dieses Bescheides. Fahrtweg: X wie beantragt genehmigt geändert (siehe besondere Anlage) Geltungsdauer: X wie beantragt von bis einschließlich Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kostenentscheidung beruht auf den 1,2 und 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.v. mit Nr. 263 und Nr. 264 des Gebührentarifs. Gebühren : 126,00 Auslagen : 0,00 Gesamtbetrag : 126,00 Behörde Große Kreisstadt Limbach-Oberfrohna Rathausplatz Limbach-Oberfrohna Datum, Unterschrift 27. Jul Dienstsiegel Dieser Bescheid ist qualifiziert elektronisch signiert. Die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt rechtswirksam Unterschrift und Dienstsiegel. Die Signatur kann unter überprüft werden (d.h. die Bescheidversion muss in der Auflistung bei der Funktion [Bescheid prüfen], auf der Startseite oder in der eakte den Zusatz "signiert" führen).

3 Seite 3 von 8 (Anlagen) Gründe: Einzelerlaubnis Anlage 1 : Bedingungen und Allgemeine n Bedingungen Wird der Transport nicht durch den Antragsteller durchgeführt, hat der Antragsteller vor Durchführung des Transportes eine Bescheinigung der Erlaubnis-/Genehmigungsbehörde vorzulegen, in der die transportdurchführende Person/das transportdurchführende Unternehmen bestätigt, den Inhalt des Bescheides einschließlich der Bedingungen und n zur Kenntnis genommen zu haben. Hinweis: Vor Erfüllung der Bedingungen darf mit der Durchführung des Transportes nicht begonnen werden. Allgemeine n 1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen, - ob die in der Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung festgelegten Maße und Gewichte, insbesondere die vorgeschriebene bzw. genehmigte Höhe eingehalten und - ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung, Zustand und Breite der Straße und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen, Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen).Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen. 2. Um sicherzustellen, dass die n eingehalten werden können, muss während des gesamten Transportes eine sachkundige Person anwesend sein, die der deutschen Sprache mächtig ist. 3. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Glatteis ist die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug möglichst außerhalb der Fahrbahn abzustellen und in geeigneter Weise zu sichern. 4. Die Richtlinien für die Kenntlichmachung überbreiter und überlanger Straßenfahrzeuge sowie bestimmter hinausragender Ladungen vom (VkBl 2015 S. 294) in der jeweils gültigen Fassung sowie die anerkannten Regeln der Technik zur Ladungssicherung sind zu beachten. 5. Eine gültige Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung ist während des Transportes im Fahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Soweit ein privates Begleitfahrzeug mit Wechselverkehrszeichen-Anlage vorgeschrieben ist, ist eine Kopie der für das rückwärtige Signalbild einschließlich der Wechselverkehrszeichen-Anlage erteilten Freigabebescheinigung nebst des dazugehörigen Prüfberichtes der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Begleitfahrzeug mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Hinweis: Um einen reibungslosen Ablauf des Großraum- und Schwerverkehrs sicherzustellen, kann die zuständige Polizeidienststelle im Einzelfall von der im Erlaubnis-/Genehmigungsbescheid festgesetzten zeitlichen Beschränkung und/oder von der vorgesehenen Konvoifahrt abweichen, wenn es die Verkehrslage erfordert oder gestattet.

4 Seite 4 von 8 (Anlagen) Anlage 2: nkatalog für Großraum- und Schwerverkehr n für den gesamten Geltungsbereich Weitere AUFLAGEN: Betr. gesamten Fahrtweg RGST : Die Allgemeinen n (Anhang III) der RGST sind zu beachten. Weitere Die auf einer mitgeführten Kennzeichenliste bzw. in diesem Antrag und Bescheid aufgeführten Fahrzeuge bzw. Tieflader, Auflieger oder Anhänger die wahlweise einsetzbar sein können, müssen in der Kombination den rechtlichen Grundlagen nach 70 StVZO entsprechen. Strecke eigenverantwortlich und zeitnah durch Transportfirma vor Transportbeginn auf Befahrbarkeit prüfen! (Baustellen, Kurvenradien, usw). Ist eine problemlose Befahrung der Strecke nicht möglich, verliert diese Zustimmung ihre Gültigkeit! BEDINGUNGEN ZUR BEFAHRUNG VON ANLAGEN DER DEUTSCHEN BAHN AG Uns ist im Allgemeinen nicht bekannt, dass der Transport auf der hier genehmigten Strecke höhengleiche Bahnübergänge kreuzt oder Bahnanlagen in anderer Form berührt.die Anhörung der DB Netz AG wird nur für die im eigenen Zuständigkeitsbereich befindlichen Bahnübergänge durch die EGB durchgeführt. Die Genehmigung hat erst Gültigkeit, wenn alle n der angehörten Behörden erfüllt sind. BW Karlsruhe: Zustimmung ohne n Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Freiburg Leerfahrt 11 Nachstehende n gelten für die Leerfahrt im Reg. Bez. Freiburg von Grenze Eschau/Neuried bis AS Achern >>> Vor Fahrtantritt BEACHTE Baustellensituation in B-W: (ohne Gewähr) <<< : Fahrzeiten außerhalb BAB (Wochenende) 33 Die Strecken/Streckenabschnitte außerhalb von BAB dürfen nur in der Zeit von Montag, 9.00 Uhr, bis Freitag, Uhr, benutzt werden.

5 Seite 5 von 8 (Anlagen) Anlage 2: nkatalog für Großraum- und Schwerverkehr Baden-Württemberg - Regierungspräsidium Freiburg Fahrzeiten außerhalb BAB (Werktage) 34 Die Strecken/Streckenabschnitte außerhalb von BAB dürfen werktags jeweils von 6.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von Uhr bis Uhr nicht benutzt werden. - Regierungspräsidium Stuttgart Weitere Sonstige : Die Zustimmung wird nur für unteilbare Ladung im Sinne der VwV StVO zur 29 und 46 erteilt - Regierungspräsidium Tübingen Leerfahrt 11 Nachstehende n gelten für die Leerfahrt: Vor Fahrtantritt sollte im Baustelleninformationssystem #BIS# des Landes Baden- Württemberg, unter geprüft werden, ob auf der beantragten Fahrtstrecke kurzfristige Baustellen/ Nachtbaustellen vorhanden sind. Weitere Diese Zustimmung ist nur gültig für einen Transport mit unteilbarer Ladung. Bayern, Freistaat - Bayerisches Staatsministerium des Innern - Autobahndirektion Südbayern Leerfahrt 11 Allg. n - Landkreis Augsburg - Dienststelle Gersthofen Lastfahrt 10 Nachstehende n gelten für die Lastfahrt: Wie beantragt. - Stadt Augsburg Tiefbauamt Abt. SV Leerfahrt 11 Nachstehende n gelten für die Leerfahrt: Fahrzeiten außerhalb BAB (Werktage) 34 Folgende Strecken/Streckenabschnitte außerhalb von BAB dürfen werktags jeweils von 6.00 Uhr bis 8.30 Uhr und von Uhr bis Uhr nicht benutzt werden: Stadtgebiet Augsburg

6 Seite 6 von 8 (Anlagen) Anlage 2: nkatalog für Großraum- und Schwerverkehr Bayern, Freistaat - Bayerisches Staatsministerium des Innern - Stadt Augsburg Tiefbauamt Abt. SV Weitere Informationen zu aktuellen Baustellen im Stadtgebiet können im Internet unter abgerufen werden. - Staatliches Bauamt Augsburg Leerfahrt 11 Allg. n

7 Seite 7 von 8 (Anlagen) Sonstige Anhänge Bayern, Freistaat - Bayerisches Staatsministerium des Innern - Autobahndirektion Südbayern Anhang 1 Dateiname : Stellungnahme_685607_ _A_02.PDF Beschreibung : Dateityp : Sonstiges Autobahndirektion Suedbayern Nr: 6856/07 Seite: 1 Tel: 089/ EINZEL-ERLAUBNIS Fax: 089/ Bearbeiter: Herr Bandiera / /10:27/ Regierung von Schwaben GESAMTLAST : t Elvira Thiele max. Achslast : 3.52 t Zahl der Achsen 13 1 Achslastzuglänge : m Achsbreite : 2.45 m GÜG Eschau/ Neuried (F) Radbreite : 0.67 m Augsburg, Sebastrian To 2: , _A_02 GESAMT-LÄNGE : m GESAMT-BREITE : 2.55 m GESAMT-HÖHE : 4.00 m Ablass-Höhe : -keine- === Achslast-Beschreibung: Achs- -Last (t) Abst. (m) ACHS- -Last (t) Abst. (m) ACHS- -Last (t) 3.52 === Berechnung für folgende Fahrtstrecke: A8/West von: Dir.Gr. Riedheim km bis: AS Augsburg-West A-Plus B2 11: Keine Fahrauflagen für Anlage 3 auf der berechneten Fahrtstrecke. === Ende der n-liste Nr: 6856/07 ===

8 Seite 8 von 8 (Anlagen) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der unterfertigten Behörde einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, muß dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

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