Entgeltregelung for Verpflegung, Unterkunft, Raumuberlassung, Amtshandlungen u. a.

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1 LAND BRANDENBURG Entgeltregelung for Verpflegung, Unterkunft, Raumuberlassung, Amtshandlungen u. a. im Aus- and Fortbildungszentrum Konigs Wusterhausen Rechtsgrundlage dieser Entgeltregelung sind das Bundesreisekostengesetz, die Allgemeine Verwaltu n gsvorsch rift. des Landes Brandenburg zum Reisekostengesetz, die Trennungsgeldverordnung and die Anwarter-Trennungsgeldverordnung des Landes Brandenburg in der jeweils goltigen Fassung, das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom in der aktuellen Fassung, das Gebohrengesetz des Landes Brandenburg (GebGBbg) vom , die Verordnung Ober die Gebohren von Amtshandlungen im Geschaftsbereich des Ministers der Finanzen (GebO MdF).vom sowie die. Landeshaushaltsordnung des Landes Brandenburg mit Verwaltungsvorschriften (LHO, VV-LHO). Fachhochschule fur Finanzen, Landesfinanzschule, Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung, Justizakademie des Landes Brandenburg, Landesakademie fur offentliche Verwaltung im Aus- and Fortbildungszentrum Konigs Wusterhausen Gesch.Z.: VV 2744-ZV 1. Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst (Anwarter) and Auszubil- dende 1.1 Anwarter des Landes Brandenburg For Anw5rter des Landes Brandenburg, die an die Fachhochschule for Fi-, nanzen (FHF), Landesfinanzschule (LFS), Landesakademie for offentliche Verwaltung (LAW) oiler Justizakademie (JAK) abgeordnet sind, and die ihre regul5re Ausbildung im AFZ KW absolvieren, gelten die Regelungen des Rundschreibens des Ministeriums der Finanzen vom 27. November 1996 (ABI. S. 1158) in der jeweils geltenden Fassung. 1.2 Anwarter and Auszubildende anderer Gebietskorperschaften Anwarter oiler Auszubildende anderer Gebietskorperschaften, die an die FHF oiler LFS abgeordnet sind, zahlen for Verpflegung das Entgelt nach Ziffer and for Obernachtungen das Entgelt nach Ziffern 5.2 bzw Auszubildende des Landes Brandenburg Auszubildende des Landes Brandenburg, die an AusbildungsmaRnahmen der FHF, LFS, LAW, JAK oiler Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ) im Sinne des 10 TVA-L BBiG teilnehmen, werden unentgeltlich untergebracht and verpflegt. Fachhochschule for Finanzen

2 2 2. Bedienstete des Landes Brandenburg 2.1 Bediensteten, die im Rahmen der Fortbildung zu eintagigen Lehrgangen an die Fachhochschule fiir Finanzen (FHF), Landesfinanzschule (LFS), Landesakademie fur offentliche Verwaltung (LAM), Justizakademie (JAK) o- iler an das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ) abgeordnet sind., wird fur die Dauer des Aufenthalts Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt (im Regelfall Mittagsverpflegung). 2.2 Bediensteten, die im Rahmen der Fortbildung zu zweitagigen Lehrgangen an die in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen abgeordnet sind, wird for die Dauer des Aufenthalts Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt. Bediensteten, deren Wohnung nicht im Einzugsgebiet der v. g. Einrichtungen liegt, wird reach MaRgabe der gesetzlichen Regelungen and im Rahmen freier Kapazitaten auch die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt. Bediensteten, deren Wohnung im Einzugsgebiet der v. g. Einrichtungen liegt, kann gegen Entgelt nach Ziffern 5.2 oiler 5.3 Unterkunft zur Verfugung gestellt werden, sofern die Unterkunftskapazitaten dies ermoglichen. 2.3 Bediensteten, die im Rahmen der Fortbildung zu mehr als zweitagigen Lehrgangen an die in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen mit Anspruch auf Trennungsgeld abgeordnet sind, werden fur die Dauer des Aufenthalts Verpflegung and Unterkunft (im Rahmen freier Kapazitaten) unentgeltlich bereitgestellt, sofern sie nicht taglich zun Wohnort zuruckkehren and ihnen die tagliche Ruckkehr nicht zuzumuten oiler aus dienstlichen Grunden nicht gestattet ist. 2.4 Bediensteten, die im Rahmen der Fortbildung zu mehr als zweitagigen Lehrgangen an die in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen ohne Anspruch auf Trennungsgeld abgeordnet sind, konnen fur die Dauer des Aufenthalts Verpflegung and Unterkunft (sofern freie Kapazitaten vorhanden) gegen Entgelt nach Ziffern bzw. 5.2 oiler 5.3 in Anspruch nehmen. Gleiches gilt bei Abordnungen mit Anspruch auf Trennungsgeld, wenn den Bediensteten die tagliche Ruckkehr zuzumuten ist oiler sie taglich zum Wohnort zuruckkehren. 2.5 Bediensteten, die im Rahmen der Fortbildung zu Lehrgangen an die in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen ohne Anspruch auf Trennungsgeld abgeordnet sind, wird fur die Dauer des Aufenthalts Verpflegung and Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt, wenn die Ubernachtung aus dienstlichen Interesse zur Erreichung des Seminarerfolgs ausdrucklich angeordnet wurde. 2.6 Dienstreisende, die acht Stunden and mehr von ihrer Wohnung and Dienststatte abwesend sind, wird Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt; bei mehrtagigen Dienstreisen wird in diesen Fallen fur notwendige Ubernachtungen auch Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt. Bei Dienstreisen von weniger als acht Stunden Abwesenheit von der Wohnung and Dienststatte kann Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer bereitgestellt werden.

3 3 2.7 Bediensteten, die in Nebent5tigkeit als Dozenten an den in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen t5tig sind, wird grundsatzlich Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer 5,1.1 and Unterkunft gegen Entgelt nach Ziffern 5.2 and 5.3 bereitgestellt. In Ausnahmefallen kann der Leiter des jeweiligen Veranstalters die Ubernachtung des Dozenten als fur den Seminarerfolg erforderlich feststellen and mit deco Dozenten vereinbaren, lass ihm Unterkunft and Verpflegung unentgeltlich zur Verfugung gestellt werden. 2.8 Bediensteten, die im Hauptamt bzw. unter Honorarverzicht als Dozenten an den in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen tatig sind (auller hauptamtliche Dozenten/innen von FHF and LFS), wird Unterkunft and Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt. 2.9 Bedienstete, ' die im Rahmen von Veranstaltungen anderer Einrichtungen (aufler den in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen), die freie raumliche Kapazi taten der Liegenschaft nutzen, abgeordnet sind, wird grundsatzlich Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer and Unterkunft gegen Entgelt nach Ziffern 5.2 and 5.3 bereitgestellt. 3. Sonstige Personen 3.1 Sonstigen, nicht unter Abschnitt 1 oiler 2 erfassten Personen, wird Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer and Unterkunft (im Rahmen freier Kapazitaten) nach Ziffern 5.2 and 5.3 bereitgestellt. 3.2 Sonstigen Personen, die als Dozenten tmg sind, werden grundsatzlich Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer and Unterkunft gegen Entgelt nach Ziffern 5.2 and 5.3 bereitgestellt. Ausnahmsweise kann der Leiter des jewei- Iigen Veranstalters die Ubernachtung des Dozenten als fur den Seminarerfolg erforderlich feststellen and mit deco Dozenten vereinbaren, class ihm Unterkunft and Verpflegung unentgeltlich zur Verfbgung gestellt werden. 3.3 Sonstigen Personen, die im Hauptamt bzw. unter Honorarverzicht als Dozenten an den in Ziff. 2.1 genannten Einrichtungen tmg sind, wird Unterkunft and Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt. 4. Kinder von Aus- and Fortbildungsteilnehmern Bei Kindern von Aus- and Fortbildungsteilnehmern richtet sich das Entgelt fur Verpflegung gegen Entgelt nach Ziffer Unterkunft wird im Rahmen der Moglichkeiten im Zimmer der Eltern unentgeltlich gewahrt. 5. Entgeltsatze Fur die erhaltene Verpflegung and Unterkunft im AFZ KW sind die folgenden Entgeltsatze zu entrichten:

4 4 5.1 Das Entgelt fur Verpflegung betragt: Der Verpflegungssatz betragt fur den Regelfall: - Fruhstuck 4,80 - Mittagessen 6,10E Abendessen 6,10 Tagessatz: 17, Der Verpflegungssatz betragt fur Beamte/innen auf Widerruf des Landes Brandenburg (entsprechend des aktuellen margeblichen Sachbezugswerts nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung fur das Jahr 2016): Fruhstuck 1,67 Mittagessen 3,10 Abendessen 3,10 Tagessatz: 7, Der Verpflegungssatz betragt fur Beamte/innen auf Widerruf anderer Lander and des Bundes: Fruhstuck Mittagessen Abendessen 3,40 4,30 4,30 Tagessatz: 12, Das Entgelt fur eine Ubernachtung bei tageweiser Uberlassung betragt pro Nacht: Hauser 1 3: Haus 5: Hauser 7 8: 20,00 (EZ); 36,00 (DZ bei Einzelbelegung) 40,00 (DZ bei Doppelbelegung) 26,00 (EZ) Hier erfolgt grundsatzlich nur eine langerfristige Uberlassung von Unterkunften. Sollte ausnahmsweise eine tageweise Uberlassung erforderlich sein, betragt das Entgelt fur eine Ubernachtung 23,00 E. Mitubernachtende Gaste in Einzelzimmern zahlen den halben Ubernachtungspreis. 5.3 Das Entgelt fur eine Ubernachtung bei langerfristiger Uberlassung betragt monatlich: Einzelzimmer in den Hausern 1 3: Einzelzimmer im Haus 5: Einzelzimmer in den Hausern 7 8: Dozentenzimmer in den Hausern 1 3: 220,00 278,00 248,00 420,00 (bei Einzelbelegung) 440,00 (bei Doppelbelegung)

5 5 Die Kosten fur die Ubernachtung von Beamte/innen auf Widerruf des Landes Brandenburg richten sich nach deco aktuellen margeblichen Sachbezugswert gem6r Sozialversicherungsentgeltverordnung, sie betragen fur das Jahr 2016 somit 156,10 E. 6. Das Entgelt fur eine Oberlassung von Raumlichkeiten an Dritte betragt einschl. Nebenkosten pro Tag: Gruppenraum/Clubraum Seminarraum: Tagungsraum (bis 35 Personen) kl. Horsaal ( Personen) Sportraum Audimax (140 Personen): gr. Mehrzwecksaal: 25,00 50;00 100,00 150,00 150,00 200,00 500,00 Die Uberlassung der Seminar- and Unterrichtsraume zu Aus- and Fortbildungszwecken an Behorden des Landes Brandenburg ist kostenlos. 7. Das Entgelt fur Amtshandlungen betragt: Beglaubigungen, Bescheinigungen, Ausweise and Zeugnisse Beglaubigungen von Unterschriften and Handzeichen 1,50 Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen (je Seite) 1,50 Erteilung von Zweitausfertigungen (je Seite) 1,50 Sonstige Bescheinigungen 1,50 Anfertigung von Zweitschriften, Kopien and Ausdrucken je DIN-A4-Seite 0,50 je DIN-A3-Seite 1,00 Rechtsbehelfe bei Widerspruchen Dritter bei Widerspruchen gegen Kostenentscheidungen selbstangefertigte Kopien/Drucke je DIN-A4-Seite (s/w) je DIN-A4-Seite(farbig) je DIN-A3-Seite (s/w) je DIN-A3-Seite (farbig) je DIN-A5-Seite (s/w) je DIN-A5-Seite (farbig) Scannen von Seiten (pro Seite) Sonstiges CD/DVD mit Seminarinhalten USB-Stick mit Seminarinhalten fristgerechte Entleihung von Schriften der Bibliothek nicht fristgernke Ruckgabe von entliohenen Schriften der Bibliothek (je versaumter Arbeitstag) 0,00 50,00 0,00 100,00 0,05 0,20 0,10 0,40 0,05 0,20 0,01 1,50 5,00 0,00 1,00

6 6 8.. Durchfuhrungsregelungen, In-Kraft-Treten Abweichungen von festgelegten Grundsatzen and Entgeltsatzen bedurfen einer gesonderten Regelung. Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2016 in Kraft and verlangert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern keine Anderungen vorgenommen werden. B. Westphal Dr. H. Kruse Direktorin der Fachhochschule Direktor der fur Finanzen, Justizakademie Leiterin der Landesfinanzschule, Leiterin des Fortbildungszentrums der Finanzverwaltung A. Donderski Leiter der Landesakademie fur offentliche Verwaltung, Leiter des Staatlichen Prufungsamtes fur Verwaltungslaufbahnen

7 Neue Entgeltsätze ab im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen 1. Verpflegung Früh Mittag Abend Tagessatz Beamte auf Widerruf des Landes Brandenburg 1,73 3,23 3,23 8,19 Beamte auf Widerruf anderer Länder 3,40 4,30 4,30 12,00 Auszubildende des Landes Brandenburg unentgeltlich Beschäftigte des Landes Brandenburg 4,80 6,10 6,10 17,00 Beschäftigte des Bundes u. anderer Länder 4,80 6,10 6,10 17,00 sowie sonstige Personen 2. Unterkunft Das Entgelt für eine Übernachtung beträgt pro Nacht: Einzelzimmer in den Häusern 1 3 (Doppelnutzung Bad/WC): 20,00 Einzelzimmer in den Häusern 5: 26,00 Einzelzimmer in den Häusern 7 8 (Doppelnutzung Bad/WC): 23,00 36,00 (bei Einzelbelegung) 40,00 (bei Doppelbelegung) Das Entgelt für eine Übernachtung bei längerfristiger Überlassung beträgt monatlich: Einzelzimmer in den Häusern 1 3 (Doppelnutzung Bad/WC): 220,00 Einzelzimmer in den Häusern 5: 278,00 Einzelzimmer in den Häusern 7 8 (Doppelnutzung Bad/WC): 248,00 420,00 (bei Einzelbelegung) 440,00 (bei Doppelbelegung) Mitübernachtende Gäste in Einzelzimmern zahlen den halben Übernachtungspreis. Anwärter des Landes Brandenburg werden zum Sachbezugswert untergebracht (158,20 /monatlich). 3. Seminar- und Unterrichtsräume Das Entgelt für eine Überlassung an Dritte beträgt einschl. Nebenkosten pro Tag: Seminarraum: 50,00 Gruppenraum/Clubraum 25,00 Tagungsraum (bis 35 Personen) 100,00 Tagungsraum ( Personen) 150,00 Sportraum 150,00 gr. Hörsaal (140 Personen): 200,00 gr. Mehrzwecksaal: 500,00 Die Überlassung der Seminar- und Unterrichtsräume zu Aus- und Fortbildungszwecken an Behörden des Landes Brandenburg ist kostenlos.

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