Die Police kann den Versicherungsschutz auf das Fahrzeug oder auf die Person beziehen, deren Führerscheinnummer in der Police angegeben ist.

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1 VERKEHRSRECHTSSCHUTZ - FAHRZEUG- ODER FÜHRERSCHEINBEZOGEN - Technische Produktbeschreibung Produkt Der Verkehrsrechtsschutz ist das Produkt für alle, Privatpersonen und Betriebe, das die wichtigsten Schutzbedürfnisse im Straßenverkehr abdeckt. Das Produkt sieht Versicherungsleistungen in den Bereichen Rechtsschutz und finanzielle Verluste vor. In der Sektion Rechtsschutz ist gerichtlicher und außergerichtlicher Rechtsbeistand im zivilrechtlichen und im strafrechtlichen Bereich vorgesehen, zum Schutz der eigenen Interessen bei einem Verkehrsunfall oder bei Beanstandung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. In der Sektion Finanzielle Verluste sind die Entschädigungen Fahrschule und Null Punkte vorgesehen, die vor dem Risiko schützen, bei Abzug von Führerscheinpunkten unvorhergesehene Kosten tragen zu müssen. Die Police ist in verschiedene Produktlinien gegliedert: - Die Linie Silber versichert die Abdeckung der Anwaltskosten bei Beantragung von Schadenersatz, Vertragsstreitigkeiten, Strafverteidigung wegen Fahrlässigkeitsdelikten oder Zuwiderhandlungen, Freigabeverfahren für das Fahrzeug, die Bevorschussung der Strafkaution bei Verhaftung im Ausland, den Beistand eines Dolmetschers bei Unfall im Ausland und den Einspruch gegen verwaltungsrechtliche Sanktionen. - Die Linie Gold umfasst dieselben Versicherungsleistungen wie die Linie Silber, sieht jedoch pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze einen Höchstbetrag von ,00 für die Beantragung von Schadenersatz bei Personenschäden vor. - Die Linie Gold Plus umfasst dieselben Versicherungsleistungen wie die Linie Gold und deckt zusätzlich die Strafverteidigung für Vorsatzdelikte im Falle eines Freispruchs und Vertragsstreitigkeiten mit Unfallversicherungsgesellschaften ab. - Die Linie Platin umfasst dieselben Versicherungsleistungen wie die Linie Gold Plus und deckt zusätzlich den Einspruch gegen die verwaltungsrechtliche Sanktion des Führerscheinentzugs oder der Führerscheinaussetzung im Falle von Diebstahl des Fahrzeugs oder Diebstahl bzw. Klonen des amtlichen Kennzeichens, sowie die Entschädigung Fahrschule und die Entschädigung Null Punkte bezogen auf den Führerschein und den Fahrerqualifizierungsnachweis oder einen anderen Berufsbefähigungsnachweis ab. Wen versichern wir Die Police kann den Versicherungsschutz auf das Fahrzeug oder auf die Person beziehen, deren Führerscheinnummer in der Police angegeben ist. a. Fahrzeugbezogene Police: Bezieht sich die Police auf das Fahrzeug, so versichert sie den Eigentümer bzw. den Halter auf der Grundlage eines Miet-/Leasingvertrages, den berechtigten Fahrer und die Insassen für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit dem in der Police genannten Fahrzeug. b. Führerscheinbezogene Police: Bezieht sich die Police auf einen Führerschein, so versichert sie Ereignisse im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme eines jeglichen, vom Versicherten gelenkten Fahrzeugs, sofern eine entsprechende Fahrerlaubnis durch die in der Police angegebene Führerscheinkategorie besteht. Darüber hinaus sind versichert: - der Versicherte als natürliche Person, sein Ehepartner und die gemäß Familienstandsbescheinigung in der Familie lebenden Kinder, - die in der häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen, gemäß meldeamtlicher Bescheinigung, wenn sie als Fußgänger, Radfahrer, am Steuer von nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen oder als Fahrgast öffentlicher oder privater Fahrzeuge in Verkehrsunfälle verwickelt werden. Pag.1 di 6

2 Für welche Kosten RECHTSSCHUTZ: Honorare, Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts, Gerichts- und Verfahrenskosten, Honorare der von der Partei und dem Richter ernannten Gutachter, Kosten, die bei einem Vergleich oder bei Unterliegen anfallen, die Einheitsabgabe. Abgedeckt sich auch die Vergütungen der Mediationsstelle in den Fällen, die unter dem Gegenstand der Versicherung ausdrücklich aufgelistet sind. FINANZIELLE VERLUSTE: Kosten für die Teilnahme an einem Kurs zur Wiedererlangung der Punkte und für die Revisionsprüfung des Führerscheins, des Fahrerqualifizierungsnachweises (CQC) oder eines anderen Berufsbefähigungsnachweises (CAP). Linie SILBER Zusammenhang mit einem einem Höchstbetrag Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze. Für die Leistungen aus Punkt 2 in den Ländern der Europäischen Union, im Fürstentum Monaco, in der Pag.2 di 6

3 Linie GOLD Zusammenhang mit einem einem Zur Ergänzung der Leistungen aus der Linie SILBER gilt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch für folgende Fälle: Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze von ,00 (einhunderttausend): - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten bei Unfällen in Italien; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignet haben, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesem Ländern liegt. Höchstbetrag Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für alle Versicherungsleistungen. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bezogen auf den Schadenersatz in den oben beschriebenen Fällen mit Personenschäden. Für die Leistungen aus Punkt 2 in den Ländern der Europäischen Union, im Fürstentum Monaco, in der Pag.3 di 6

4 Linie GOLD PLUS Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze von ,00 (einhunderttausend): - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten bei Unfällen in Italien; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignet haben, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesem Ländern liegt. Zusammenhang mit einem einem Zur Ergänzung der Leistungen aus der Linie GOLD gilt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch für folgende Fälle: 8. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Beschluss freigesprochen werden oder sofern die Anklage von Vorsatz auf Fahrlässigkeit umformuliert wird (Art. 530 Absatz 1 der ital. Strafprozessordnung) oder bei Einstellung des Verfahrens wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung oder mangels strafbarem Tatbestand. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderen Grund. 9. Vertragsstreitigkeiten mit Unfallversicherungsgesellschaften, bei welcher der Fahrer eine Unfallversicherungspolice abgeschlossen hat. Höchstbetrag Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für alle Versicherungsleistungen. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bezogen auf den Schadenersatz in den oben beschriebenen Fällen mit Personenschäden. Für die Leistungen aus den Punkten 2 und 9 in den Ländern der Europäischen Union, im Fürstentum Monaco, in Pag.4 di 6

5 Linie PLATIN Beantragung von Schadenersatz mit einem Höchstbetrag pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze von ,00 (einhunderttausend): - für Versicherungsfälle mit Personenschäden mit mehr als 9 Invaliditätspunkten bei Unfällen in Italien; - für alle Versicherungsfälle mit Personenschäden, die sich in Europa oder in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten ereignet haben, sofern der zuständige Gerichtsstand in diesem Ländern liegt. Zusammenhang mit einem einem 8. Strafverteidigung wegen Vorsatzdelikten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall, sofern die Versicherten mit einem rechtskräftigen Beschluss freigesprochen werden oder sofern die Anklage von Vorsatz auf Fahrlässigkeit umformuliert wird (Art. 530 Absatz 1 der ital. Strafprozessordnung) oder bei Einstellung des Verfahrens wegen Unbegründetheit der Straftatmitteilung oder mangels strafbarem Tatbestand. Ausgeschlossen ist die Straftatlöschung aus jeglichem anderen Grund. 9. Vertragsstreitigkeiten mit Unfallversicherungsgesellschaften, bei welcher der Fahrer eine Unfallversicherungspolice abgeschlossen hat. Zur Ergänzung der Leistungen aus der Linie GOLD PLUS gilt der Versicherungsschutz darüber hinaus auch für folgende Rechtsschutzfälle: 10. Einspruch gegen die verwaltungsrechtliche Sanktion des Führerscheinentzugs oder der Führerscheinaussetzung im Falle von Diebstahl des Fahrzeugs oder Klonen des amtlichen Kennzeichens (diese Versicherungsleistung gilt nur für fahrzeugbezogene Policen). Der Versicherungsschutz umfasst außerdem die Sektion Finanzielle Verluste: 11. Entschädigung Fahrschule bei Teilnahme an einem Kurs zur Wiedererlangung der Punkte des Führerscheins, des Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines anderen Berufsbefähigungsnachweises, die dem Versicherten als Folge von Sanktionen für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, die sich während der Laufzeit der Police ereignet haben, abgezogen wurden. 12. Entschädigung Null Punkte zur Erstattung der angefallenen Kosten für die Revisionsprüfung des Führerscheins, des Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines anderen Berufsbefähigungsnachweises, wenn der Versicherte alle Punkte verloren hat, sofern er nachweisen kann, dass er bei Abschluss der Police oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 10 Punkte besaß. Pag.5 di 6

6 Höchstbetrag SEKTION RECHTSSCHUTZ Höchstbetrag ,00 oder ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für alle Versicherungsleistungen der Sektion Rechtsschutz, mit Ausnahme der beiden im Folgenden genannten Leistungen. Höchstbetrag ,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze nur bezogen auf den Schadenersatz in den oben beschriebenen Fällen mit Personenschäden. Höchstbetrag 2.500,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für den Einspruch gegen die verwaltungsrechtliche Sanktion des Führerscheinentzugs oder der Führerscheinaussetzung im Falle von Diebstahl des Fahrzeugs oder Klonen des amtlichen Kennzeichens. SEKTION FINANZIELLE VERLUSTE Höchstbetrag 1.000,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für die Entschädigungen Fahrschule und Null Punkte bezogen auf den Führerschein. Höchstbetrag 5.000,00 pro Versicherungsfall und ohne Jahresobergrenze für die Entschädigungen Fahrschule und Null Punkte bezogen auf den Fahrerqualifizierungsnachweis oder einen anderen Berufsbefähigungsnachweis. Für die Leistungen aus den Punkten 2 und 9 in den Ländern der Europäischen Union, im Fürstentum Monaco, in Die vorliegende technische Produktbeschreibung hat reinen Hinweischarakter und ist kein Vertragsdokument. Mod. CP v.5 Ed. 03/2012 Agg. 05/2014 Pag.6 di 6

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