Strafrechtliche Absicherung von Managern. Freier Berater Graz,

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1 Strafrechtliche Absicherung von Managern Dr. Helmut Tenschert Seminar WK-Steiermark Freier Berater Graz,

2 Spezialrechtsschutzversicherung Übernahme der Vertretungskosten in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren Disziplinarrechtlichen und standesrechtlichen Verfahren

3 Handlungen und Unterlassungen in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit Bei Veränderungen des versicherten Risikos Anzeigepflicht an den Versicherer Dreimonatsfrist nach nächster Skadenz, sonst Rückwirkender Entfall des Versicherungsschutzes möglich

4 Versichert ist das als VN bezeichnete Unternehmen Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz Niederlassungen im Ausland mitversichert, soweit nicht rechtlich selbständig Tochter- und Beteiligungsunternehmen (20%- Anteil) gegen Zuschläge einschliessbar

5 Versichert sind die im Versicherungsvertrag angeführten natürlichen Personen Mitversicherung von Aufsichts- und Beirat und deren Mitglieder Widerspruchsrecht des VN bei Rechtsschutz für Personen entgegen eigener Vermögensinteressen Deckung für ausgeschiedene Personen für Fälle aus früherer Tätigkeit bei Zustimmung des VN

6 Kosten der Verteidigung und des Zeugenbeistandes der versicherten Personen In gerichtlich strafrechtlichen Verfahren In Verwaltungsstrafverfahren In disziplinar- und standesrechtlichen Verfahren

7 Unmittelbarer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit zwingend Bei Vorwurf der Verletzung einer Einer fahrlässig begehbaren Straftat Einer fahrlässig begehbaren Straftat

8 Bei Verbrechensvorwurf Widerspruchsrecht des VN (wenn nicht Geschäftsleitungsorgane) Außergerichtliche und gerichtliche Interessenswahrnehmung Regressrecht des Versicherers bei rechtskräftiger Verurteilung bei Vorsatzdelikten Wichtig: Vorerst Eintrittspflicht des Versicherers! Kein Regress im Verwaltungsstrafverfahren

9 Verkehrsrisiko (nicht bei KFG oder StVO- Verletzungen im Ausland) Verwaltungs-Rechtsschutz bei Verwaltungsverfahren zur Unterstützung der Verteidigung in versicherten Strafverfahren Vermeidung von Verwaltungsverfahren (nur gegenüber österreichischen Behörden)

10 Verwaltungsgutachten (gutachterliche Klärung verwaltungsrechtlicher Verfahren durch einen Rechtsanwalt) Wiederaufnahmeverfahren für nach 352 ff geregelte Wiederaufnahme rechtskräftig abgeschlossene Strafprozesse (auch für die Antragsstellung )

11 Verfahrenskosten (Pauschalkosten) Rechtsanwaltskosten (auch für mehrere Rechtsanwälte) Vergütungsgrundlage RATG, AHK, Stundensatz) für Verteidigung des versicherten Unternehmens und der versicherten Personen Firmenstellungnahme (unbekannte Täter)

12 Durchsuchungen und Beschlagnahmen Staatsanwaltliche Diversion Zeugenbeistand (Gefahr der Selbstbelastung) Reisekosten des Rechtsanwaltes (nach AHK)

13 Kosten eines Kollisionskurators (bei Interessenskollisionen in der Verteidigung von Unternehmen und Organen) Z Reisekosten der versicherten Person bei Anordnung des Erscheinens vor ausländischen Gerichten (nach Steuerrichtlinien) Sachverständigenkosten (Entscheidung für die Notwendigkeit liegt beim RA!)

14 Übersetzungskosten Dolmetscherkosten Kosten des Privatbeteiligten zur Erreichung der Einstellung des Verfahrens Strafkaution (zinsenloses Darlehen) zur einstweiligen Strafverfolgungsverschonung

15 Begrenzt Maximalleistung des Versicherers Staffelung nach Unternehmenskriterien Umsatz, Branche, Anzahl versicherter Personen entscheidend Minimum von empfehlenswert

16 Eintritt des Versicherungsfalles innerhalb des versicherten Zeitraums Voraussetzung Abweichungen von ARB-Verstoß-Theorie In Straf- und Verwaltungsstrafverfahren die erste behördliche oder gerichtliche Ermittlungshandlung Auch für Vorfälle vor Abschluss der Vertrages, soweit noch keine Ermittlungshandlungen!

17 Verdeckte Ermittlungsverfahren Deckung auch bei Einleitung der Ermittlungshandlungen bis ein Jahr vor Vertragsbeginn, soweit sie nicht bekannt waren, oder nicht bekannt sein mussten Durchsuchungen und Beschlagnahmen Beginn der Durchführung der Maßnahmen

18 Zeugenbeistand die behördliche oder gerichtliche Aufforderung zur Zeugenaussage Disziplinar- und Standesverfahren die Einleitung eines disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahrens Verfahren gegen mehrere Versicherte ein Versicherungsfall!

19 Unbegrenzt, für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit des Vertrages eingetreten sind Wichtig, da üblicherweise behauptete strafrechtliche Verfolgungen oft erst viel später bekannt werden und einsetzen!

20 Wird im Versicherungsvertrag festgelegt Weltdeckung empfehlenswert Wo tritt der Versicherungsfall ein? Vor welchen in- und ausländischen Gerichten wird die Straftat verfolgt und angeklagt?

21 Für Verfahren im Zusammenhang mit Preisund Ausschreibungsabsprachen Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat Weitere Ausschlüsse in Wordings denkbar

22 Österreichisches Recht dringend anzuraten Frage der Qualität ausländischer Rechtsordnungen Besonderheiten des Cammon Law Gerichtsstand für Deckungsklagen

23 Dr. Helmut Tenschert Freier Berater und Versicherungsmakler

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