KOSTENLOSE UNFALLVERSICHERUNG mit Krankenhausaufenthalt

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1 I.R.

2 KOSTENLOSE UNFALLVERSICHERUNG mit Krankenhausaufenthalt 1 Wir haben unser Versicherungsangebot erneuert und erweitert: Kostenlose Unfallversicherung 1 Kostenlose Rechtsschutzversicherung 2 Haftplichtversicherung im: Gesundheits- und Pflegebereich 3 Administrativen und technischen Bereich, gesamtstaatliche Konvention Administrativen und technischen Bereich, lokale Konvention Im Bereich Schule und Kindergarten 8 Mehr Informationen und Beistand in einem unserer Büros. BOZEN Siemensstraße 23 Tel: Fax: BRIXEN Großer Graben 7 Tel: Fax: fps@sgbcisl.it MERAN Meinhardstraße 2 Tel: Fax: BRUNECK Stegener Straße 8 Tel: Fax: Für alle Mitglieder der FP/ÖDV SGBCISL. UNIPOL Gruppe WANN TRITT DER VERSICHERUNGSSCHUTZ IN KRAFT? Bei stationären Krankenhausaufenthalten infolge von Unfällen in der Freizeit oder bei der Arbeit. TAGESGELD 30 Tagesgeld für Krankenhausaufenthalte vom 4. bis zum 30 Tag 50 Tagesgeld für Krankenhausaufenthalte vom 31. bis zum 60 Tag AKTIVIERUNG Die Unfallmeldung muss innerhalb von 30 Tagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgen. NOTWENDIGE UNTERLAGEN Kopie des Mitgliedsausweises, Kopie des Personalausweises, Attest des Krankenhauses mit Angabe der Diagnose und des Aufnahmeund Entlassungsdatums. Bilder: November 2015 S. 1 Texelart - Fotolia.com S. 8 nicotombo - Fotolia.com Umschl., S. 2,3,4,5,6,7 fotomek - Fotolia.com

3 2 KOSTENLOSE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG für Rechtsstreitigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses im Gesundheits- und Pflegebereich 3 Für alle Mitglieder der FP/ÖDV SGBCISL. ITAS Bozen Für Bedienstete, Berater und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitswesens in allen Funktionsebenen (ausgenommen Ärzte). Für Bedienstete der öffentlichen Betriebe für Pflege-, Betreuungs- und Sozialdienste. BHI Italia WIE HOCH IST DIE VERSICHERUNGSSUMME? pro Rechtsstreitigkeit SELBSTBEHALT 250 pro Schadensfall WELCHE SPESEN DECKT DIE VERSICHERUNG? Die Versicherung bezahlt Honorare und Spesen des Rechtsanwaltes bei gerichtlicher und außergerichtlicher Intervention, Mediationsspesen und Gerichts- und Prozessspesen sowie Honorare der Sachverständigen. WELCHE RECHTSSTREITIGKEITEN WERDEN GEDECKT? Strafverteidigung bei fahrlässigen Vergehen und Zuwiderhandlungen; Strafverteidigung bei vorsätzlichen Vergehen, insofern der Versicherte vom Vorsatz freigesprochen wird; das Arbeitsverhältnis betreffende Rechtsstreitigkeiten, auch Rekurse beim TAR (Regionales Verwaltungsgericht); Rechtsstreitigkeiten gegen die Vorsorge- und Fürsorgeeinrichtungen die eigenen Ansprüche/Position betreffend. vorsätzliche Vergehen des Versicherten Streitfragen die das Familienrecht, die Erbfolge und Schenkungen betreffen Streitfragen die das Patent- und Autorenrecht betreffen Zahlung von Geldstrafen WIE KANN ICH DIE VERSICHERUNG BEANSPRUCHEN? Durch Meldung der Rechtsstreitigkeit in einem unserer Büros - innerhalb von 3 Tagen. Der Anwalt kann frei gewählt werden. WAS DECKT DIE VERSICHERUNG AB UND WIE VIEL? Die Versicherung deckt bis zur Haftungshöchstgrenze von Schäden an Dritten, Patienten inbegriffen. Durch Erste Hilfe Leistung entstandene Schäden an Dritten auch außerhalb der eigenen Arbeitszeit. In diesen Fällen gilt eine Haftungshöchstgrenze von und die Versicherung deckt auch leichte Fahrlässigkeit. private berufliche Tätigkeit, die nicht im Auftrag des öffentlichen Gesundheitswesen erfolgt. ZEITLICHE GÜLTIGKEIT Die Versicherung deckt Schadensfälle rückwirkend bis zum 31/12/2005 sofern diese bei Abschluss der Polizze noch nicht bekannt waren. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses besteht die Möglichkeit den Versicherungsschutz um 5 Jahre zu verlängern indem eine einmalige Zahlung der vollen Prämie erfolgt. WIE VIEL KOSTET DIE VERSICHERUNG? Unabhängig von Berufsbild und Funktionsebene beträgt die Prämie 35 WIE KANN ICH DER VERSICHERUNG BEITRETEN? - Online über: Servizi Assicurazione colpa grave - Oder in einem unserer Büros Automatische Fälligkeit am 31. Dezember des Jahres

4 4 im administrativen und technischen Bereich Konvention der gesamtstaatlichen FP CISL 5 Für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung mit technischen und administrativen Berufen in allen Funktionsebenen. WER IST DER VERSICHERUNGSANBIETER? LLOYD S WIE HOCH IST DIE VERSICHERUNGSSUMME? Das Mitglied kann zwischen drei Haftungshöchstgrenzen wählen SELBSTBEHALT Keiner WELCHE SCHÄDEN DECKT DIE VERSICHERUNG? Vermögensschäden gegenüber Dritten, gegenüber der eigenen Verwaltung und gegenüber der öffentlichen Verwaltung bzw. dem Staat im allgemeinen; Amtshaftung und Vermögenshaftpflicht; durch Unterbrechung bzw. Aussetzung der betrieblichen Tätigkeit Dritter verursachte Vermögensschäden; bei Personaleinstellung und Personalverwaltung entstandene Vermögensschäden; Vermögensschäden verursacht durch die Ausübung vom Einheitstext zur Arbeitssicherheit vorgesehener Aufgaben (G.D. 81/2008); Vermögensschäden verursacht durch die Verletzung des G.D. 196/2003 (Datenschutzbestimmungen) Geldstrafen WIE VIEL KOSTET DIE VERSICHERUNG? Die Prämie hängt von der Funktionsebene und von der gewählten Haftungshöchstgrenze ab. Beispiel: Berufsbild Verwaltungsangestellter Sekretär/Generaldirektor Technische Führungskraft 1 mil ZEITLICHE GÜLTIGKEIT Die Versicherung deckt Schadensfälle rückwirkend bis zum 30/06/2003 sofern diese bei Abschluss der Polizze noch nicht bekannt waren. Die Versicherung deckt Schadensfälle die innerhalb von 5 Jahren nach Pensionierung, Dienstende oder Tod des Versicherten geltend gemacht werden. WIE KANN ICH DER VERSICHERUNG BEITRETEN? - Online über: Servizi Assicurazione colpa grave - Oder in einem unserer Büros Automatische Fälligkeit am 31. Dezember des Jahres WAS BEDEUTET HAFTPFLICHT? 2,5 mil mil Unter Haftpflicht (Haftung) versteht man die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat.

5 6 im administrativen und technischen Bereich Konvention der lokalen FP/ÖDV SGBCISL 7 Für Bedienstete der öffentlichen Verwaltung in allen Funktionsebenen (Arbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, Anwälte, Funktionäre und Führungskräfte). ITAS Bozen WIE HOCH IST DIE VERSICHERUNGSSUMME? WIE VIEL KOSTET DIE VERSICHERUNG? Die Prämie hängt von der Funktionsebene ab. Arbeiter, Verwaltungsangestellter Verfahrensverantwortlicher Verfahrensverantwortlicher mit RUP- Funktion (Vergabegesetz) SELBSTBEHALT 10% der Schadenssumme mit einem Mindestbetrag von 500 WELCHE SCHÄDEN DECKT DIE VERSICHERUNG? Vermögensschäden gegenüber Dritten, gegenüber der eigenen Verwaltung und gegenüber der öffentlichen Verwaltung bzw. dem Staat im allgemeinen; Amtshaftung und Vermögenshaftpflicht; durch Unterbrechung bzw. Aussetzung der betrieblichen Tätigkeit Dritter verursachte Vermögensschäden (Deckungslimit ); bei Personaleinstellung und Personalverwaltung entstandene Vermögensschäden (Deckungslimit ); Geldstrafen ZEITLICHE GÜLTIGKEIT Die Deckung ist fünf Jahre rückwirkend, sofern der Schadensfall bei Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt war. Verfahrensverantwortlicher im technischen Bereich Projektant Führungskraft WIE KANN ICH DER VERSICHERUNG BEITRETEN? In einem unserer Büros Automatische Fälligkeit nach 12 Monaten WAS BEDEUTET GROBE FAHRLÄSSIGKEIT (COLPA GRAVE)? Darunter versteht man grobe Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit, Ungeschicklichkeit oder eine Missachtung von Vorschriften und Gesetzen. In groben Zügen unterscheidet man zwischen folgenden Arten von Schäden: Personenschaden, Sachschaden und Vermögensschaden. Der öffentlich Bedienstete haftet persönlich - im Sinne des Strafgesetzes, des Zivilgesetzes und des Verwaltungsgesetzes - für Schäden die durch grob fahrlässiges Handeln entstanden sind.

6 8 im Bereich Schule und Kindergarten - Kindergärtner/in - Pädagogische/r Mitarbeiter/in - Mitarbeiter für die Integration - Betreuer/in von Menschen mit Behinderung - Erzieher/Erzieherin und Kinderbetreuer/in ITAS Bozen WIE HOCH IST DIE VERSICHERUNGSSUMME UND WIEVIEL KOSTET SIE? Das Mitglied kann zwischen folgenden Haftungshöchstgrenzen wählen, dementsprechend ändert sich die Prämie: Haftpflicht gegenüber Dritten Vermögenshaftpflicht Haftpflicht gegenüber Dritten Vermögenshaftpflicht Haftpflicht gegenüber Dritten Vermögenshaftpflicht WELCHE SCHÄDEN DECKT DIE VERSICHERUNG? Haftpflicht gegenüber Dritten. Deckung von Haftpflichtschäden (Schäden an Schülern inkl.) und von Sachschäden, die infolge der eigenen beruflichen Tätigkeit in Italien und im Ausland eintreten. Vermögenshaftpflicht. Deckung der Haftpflicht für Vermögensschäden, die infolge grober Fahrlässigkeit an Dritten verursacht werden (auch gegenüber der eigenen Verwaltung bzw. Schule) WIE KANN ICH DER VERSICHERUNG BEITRETEN? In einem unserer Büros Die Versicherung läuft automatisch weiter. Kündigung mindestens zwei Monate vor Fälligkeit.

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