1. Die gemäß 10 des Gesetzes gewählten Mitglieder der Kammerversammlung in der Landwirtschaftskammer Hannover, und zwar

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1 1. Grundstücksverkehrsausschuss Nach 41 Abs. 1 des Nieders. Gesetzes über Landwirtschaftskammern in der Fassung vom (Nds. GVBl. S. 61, 176), zuletzt geändert durch Gesetz vom (Nds. GVBl. S 412), nehmen die Landkreise die Aufgaben der Landwirtschaftsbehörden durch einen besonderen Ausschuss (Grundstücksverkehrsausschuss) wahr. Dem Grundstücksverkehrsausschuss müssen angehören: 1. Die gemäß 10 des Gesetzes gewählten Mitglieder der Kammerversammlung in der Landwirtschaftskammer Hannover, und zwar für den Wahlbezirk I (Samtgemeinden Am Dobrock, Börde Lamstedt, Hadeln, Hemmoor und Sietland): Anne Dieckmann Sethlerhemmer Straße Hemmoor Claus Reyelts Süderbusch Wingst für den Wahlbezirk II (Samtgemeinden Bederkesa, Land Wursten, Stadt Cuxhaven, Stadt Langen und Gemeinde Nordholz): Frank-Günter Bulle Henning von der Lieth Heerstraße 29 Im Wiebusch Cuxhaven Elmlohe Norbert Reimann Eichhornweg Nordholz für den Wahlbezirk III (Samtgemeinden Beverstedt, Hagen, Gemeinden Loxstedt und Schiffdorf): Fritz Stegen Margret Harrje Hof Seebeck 1 Heidekultur Bokel Schiffdorf-Wehdel Jörn Klawitter Schulstraße Wulsbüttel 2. Zwei vom Kreistag benannte Personen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und ihrer Lebenserfahrung besonders geeignet sind, die volkswirtschaftliche Bedeutung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs zu beurteilen. Sie müssen zum Kreistag wählbar sein, aber nicht unbedingt Kreistagsabgeordnete sein. Für jedes vom Kreistag benannte Mitglied sollte ein Stellvertreter benannt werden. 1

2 Anmerkung: Der Rat der Stadt Cuxhaven benennt für das Stadtgebiet zwei eigene Mitglieder und ihre Stellvertreter. Vorschlagsberechtigt für beide Mitglieder und deren Stellvertreter ist die CDU/FDP-Gruppe. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden für den Grundstücksverkehrsausschuss zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter benannt. 2

3 2. Bildung des Jagdbeirates Gemäß 37 Abs. 1 Bundesjagdgesetzes (BJagdG) vom 29. November 1952 (BGBl. S. 780) in der Fassung vom 29. September 1976 (BGBl. 1976, S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 12 g Nr. 16 des Gesetzes vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2198), i. V. m. 39 Abs. 1 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom (Nds. GVBl. S. 100), geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. S. 616), setzt sich der Jagdbeirat aus dem Kreisjägermeister und sechs weiteren Mitgliedern zusammen. Laut 38 Abs. 1 S. 1 NJagdG wird der ehrenamtlich tätige Kreisjägermeister auf Vorschlag der anerkannten Jägerschaft von der Vertretung des Landkreises für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Die weiteren Mitglieder werden gemäß 39 NJagdG durch die Vertretung des Landkreises für die Dauer der Wahlperiode der Vertretung gewählt und zwar je ein Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgenossenschaften auf Vorschlag der Landwirtschaftskammer, eine Person auf Vorschlag der Landesjägerschaft, der Naturschutzbeauftragten des Landkreises und der Anstalt der Niedersächsischen Landesforsten. Die Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. in Hannover, die Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die Naturschutzbeauftragten des Landkreises Cuxhaven und die Anstalt Niedersächsische Landesforsten haben folgende Vorschläge vorgelegt: 1. als Kreisjägermeister Ahrend Müller, Bundesstraße 6, Lamstedt 2. als Vertreter der Landesjägerschaft es liegt zurzeit noch kein Vorschlag vor 3. als Vertreter für die Landwirtschaft Claus Westphalen, Gut Belum, Belum 4. als Vertreter für die Forstwirtschaft Hubertus Freiherr von Marschalck, Gut Hutloh, Hechthausen 5. als Vertreter für die Jagdgenossenschaften Johann Heussmann, Hof Junkerhose 2, Loxstedt 6. als Vertreter für den Naturschutz Jens Dircksen, Auf der Hungerhörn 3, Wremen 7. als Vertreter der Anstalt Niedersächsische Landesforsten Forstdirektor Dr. Otto Fricke, Am Amtshof 1, Harsefeld Die vorgeschlagenen Personen erfüllen die Voraussetzungen nach 38 Abs. 1 S. 2 bzw. 39 Abs. 1 S. 3 NJagdG. Der Jagdbeirat, bestehend aus dem Kreisjägermeister und den weiteren Mitgliedern, wird entsprechend den vorliegenden Vorschlägen für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages gebildet. 3

4 3. Kuratorium für Erwachsenenbildung im Landkreis Cuxhaven Der Landkreis Cuxhaven ist Mitglied im Kuratorium für Erwachsenenbildung im Landkreis Cuxhaven. Nach 3 der Satzung des Kuratoriums für Erwachsenenbildung im Landkreis Cuxhaven vom in der Fassung vom entsendet der Landkreis je einen Vertreter der Kreistagsfraktionen mit beratender Stimme in das Kuratorium. Der Landrat ist Kraft Amtes Mitglied des Kuratoriums. Für die Vertreter der Kreistagsfraktionen sind zugleich Stellvertreter zu benennen. Vorzuschlagen sind von der CDU-Kreistagsfraktion, der SPD-Kreistagsfraktion, der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der FDP- Kreistagsfraktion und der BF-Kreistagsfraktion je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Für das Kuratorium für Erwachsenenbildung im Landkreis Cuxhaven wird je ein Vertreter der Kreistagsfraktionen als Mitglied sowie jeweils ein Stellvertreter benannt. 4

5 4. Beisitzer für den erweiterten Vorstand des Vereins Die Schleuse e. V., Langen Der Verein Die Schleuse e. V., Langen, Jugendstraffälligenhilfe im Landkreis Cuxhaven, besteht seit dem Nach der Vereinssatzung ist Zweck des Vereins, die ambulanten und präventiven Möglichkeiten der Jugendstrafrechtspflege zu verbessern und zu erweitern. Die Initiierung und Durchführung gemeinnütziger Projekte soll Jugendstraffälligen die Möglichkeit bieten, Auflagen und Weisungen des Gerichts zu erfüllen. In der Mitgliederversammlung am wurden neben dem Vorstand der nach 7 der Satzung als einer der drei Organe des Vereins vorgesehene erweiterte Vorstand konstituiert. Der erweiterte Vorstand besteht nach 9 der Vereinssatzung aus den jeweiligen Vorstandsmitgliedern (Erster und Zweiter Vorsitzender, Schriftführer, Kassenwart) sowie fünf Beisitzern, die nicht Mitglied des Vereins sein müssen. Beisitzer sind ein Jugendrichter, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Stade, ein Vertreter der Verwaltung des Landkreises Cuxhaven sowie zwei Vertreter des Kreistages des Landkreises Cuxhaven. Der erweiterte Vorstand hat die Aufgabe, den Vorstand in wichtigen Vereinsangelegenheiten zu beraten. Ihm obliegt insbesondere die rechtliche und sachliche Abwägung der laufenden Geschäftsführung durch den Vorstand, die Bedarfsüberprüfung neu konzipierter Projekte, die Beschlussfassung von Arbeitsverträgen und die Genehmigung der Aufstellung des Haushalts- und Stellenplanes des Vereins durch den Vorstand. Der Landrat hat den Leiter des Amtes Jugendhilfe zum Vertreter der Verwaltung des Landkreises Cuxhaven im erweiterten Vorstand bestellt. Die Beisitzer werden für die Dauer einer Amtsperiode des Vorstandes, d. h. für zwei Jahre, bestellt. Die Bestellung gilt jeweils stillschweigend für zwei weitere Jahre, wenn keine Neubestellung erfolgt ist. Vorschlagsberechtigt ist für beide Mitglieder die CDU/FDP-Gruppe. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden zwei Beisitzer für den erweiterten Vorstand des Vereins Die Schleuse e. V., Langen, benannt. 5

6 5. Mitglieder für den Verwaltungsrat der Stiftung DRK-Krankenanstalten Wesermünde Nach 6 der Satzung der Stiftung DRK-Krankenanstalten Wesermünde besteht der Verwaltungsrat der Stiftung aus 7 Mitgliedern. Vom Landkreis Cuxhaven sind zu benennen: - der Landrat - 3 vom Kreistag zu bestellende Mitglieder, darunter 1 Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln, welches der Kreistag aus der Mitte der Vorstandsmitglieder der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln wählt. Vorschlagsberechtigt für die beiden nicht dem Vorstand der Kreissparkasse angehörenden Mitglieder ist die CDU/FDP-Gruppe. Für den Verwaltungsrat der Stiftung DRK-Krankenanstalten Wesermünde werden neben dem Landrat aus Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe zwei Mitglieder benannt. Das Vorstandsmitglied der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln für den Verwaltungsrat der Stiftung wird aus der Mitte der Vorstandsmitglieder des Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln gewählt. 6

7 6. Mitglieder für den Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ems-Weser-Elbe Versorgungsund Entsorgungsverband Mit Wirkung vom werden der Landeselektrizitätsverband Oldenburg und der Energieverband Elbe-Weser zum Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband zusammengeführt. Der Landkreis Cuxhaven ist von dem Zeitpunkt ab Verbandsmitglied. Gem. 4 Abs. 2 der Verbandsordnung dieses Verbandes entsendet jedes Verbandsmitglied (neben dem Landrat) weitere zwei von seinem Hauptorgan (Kreistag) bestimmte Personen, die für das Hauptorgan wählbar sind, in die Verbandsversammlung und bestimmt zugleich für jede Person, die es entsendet, und für den Landrat einen Vertreter. Der Vertreter des Landrats muss ein vom Landrat vorzuschlagender Bediensteter des Landkreises sein. Vorschlagsberechtigt für beide Mitglieder und deren Stellvertreter ist die CDU/FDP-Gruppe. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden neben dem Landrat zwei Mitglieder sowie deren Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Ems-Weser-Elbe Versorgungs- und Entsorgungsverband benannt. Als Vertreter des Landrates wird ein vom Landrat vorgeschlagener Bediensteter des Landkreises benannt. 7

8 7. Vertreter des Landkreises Cuxhaven im Aufsichtsrat sowie in der Gesellschafterversammlung der Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH (EVB) in Zeven Der Landkreis Cuxhaven ist an der Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe GmbH mit Sitz in Zeven, Landkreis Rotenburg (Wümme), als Gesellschafter mit einem Gesellschaftsanteil von 5 v. H. des Stammkapitals beteiligt. Gemäß 7 Abs. 1 d) des am 02. Juli 1993 abgeschlossenen Gesellschaftsvertrages ist ein Vertreter des Landkreises Cuxhaven für den Aufsichtsrat der EVB zu benennen. Darüber hinaus ist für die Gesellschafterversammlung ein Mitglied sowie ein Stellvertreter vom Kreistag zu wählen. Als Vertreter im Aufsichtsrat der Eisenbahn- und Verkehrsbetriebe Elbe- Weser GmbH wird EKR Jochimsen benannt. Außerdem werden ein Mitglied und ein Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung gewählt. 8

9 8. Vertreter des Landkreises Cuxhaven für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbh Der Landkreis Cuxhaven ist Gesellschafter der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbh. Nach dem Gesellschaftervertrag entsendet jeder Landkreis drei Personen in die Gesellschafterversammlung. Der Aufsichtsrat hat zudem beschlossen, dass für die Mitglieder in der Gesellschafterversammlung Stellvertreter zu bestimmen sind. Gemäß 111 Abs. 2 NGO i. V. m. 65 NLO ist der Landrat als ein Vertreter zu entsenden. Als sein Stellvertreter wird EKR Jochimsen entsandt.vorschlagsberechtigt für die zwei weiteren Mitglieder und stellvertretende Mitglieder ist die CDU/FDP-Gruppe. Darüber hinaus wird der einzelne Gesellschafter durch den jeweiligen Landrat als ständiges Mitglied sowie einer weiteren Person als nicht ständiges Mitglied im Aufsichtsrat vertreten. Als Vertreter für die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat wird der Landrat sowie als sein Stellvertreter EKR Jochimsen benannt. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden daneben zwei Mitglieder sowie Stellvertreter für die Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen benannt. Das nicht ständige Mitglied des Landkreises Cuxhaven im Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie ein Vertreter des nicht ständigen Mitgliedes werden gemäß 44 NLO gewählt. 9

10 9. Vertreter des Landkreises Cuxhaven für die Gesellschafterversammlung der Flughafen- Betriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz mbh Der Landkreis Cuxhaven ist Gesellschafter der Flughafen-Betriebsgesellschaft Cuxhaven/Nordholz mbh. Nach 11 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages vom kann der Landkreis bis zu drei Vertreter in die Gesellschafterversammlung entsenden. Gemäß 111 Abs. 2 NGO i. V. m. 65 NLO ist der Landrat als ein Vertreter zu entsenden. Die weiteren Vertreter sind vom Kreistag für die Dauer der Kommunalwahlperiode zu benennen. Vorschlagsberechtigt sind für beide Vertreter die CDU/FDP-Gruppe. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden neben dem Landrat zwei Vertreter des Landkreises Cuxhaven für die Gesellschafterversammlung der Flughafen-Betriebsgesellschaft Cuxhaven/ Nordholz mbh benannt. 10

11 10. Vertreter des Stiftungsrates der Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven Durch die vom Kreistag in seiner Sitzung am beschlossene Satzung regelt die Rechtsverhältnisse der Naturschutzstiftung Landkreis Cuxhaven. Die Stiftung führt im Landkreis Cuxhaven Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft durch, die mit den gesetzlichen Bestimmungen im Einklang stehen und diese ergänzen. Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat, die Geschäftsführung und der Beirat. Gemäß 5 der Satzung setzt sich der Stiftungsrat zusammen aus fünf Personen, die vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlperiode bestellt werden, sowie aus dem Landrat. Für die vom Kreistag zu bestellenden Vertreter sind Stellvertreter zu benennen. Vorschlagsberechtigt für die vom Kreistag zu bestellenden Personen ist die CDU/FDP-Gruppe für drei Vertreter sowie die SPD-Kreistagsfraktion für zwei Vertreter. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe und der SPD-Kreistagsfraktion werden neben dem Landrat fünf Vertreter sowie deren Stellvertreter für den Stiftungsrat der Naturschutzstiftung des Landkreises Cuxhaven bestellt. 11

12 11. Vertreter für die Mitgliederversammlung des Cuxhavener Wirtschaftsrates e. V. Der Landkreis Cuxhaven ist Mitglied im Cuxhavener Wirtschaftsrat e. V.. Gemäß 7 Ziff. 3 der Satzung des Wirtschaftsrates hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Es kann aber durch zwei Personen vertreten werden. Vorschlagsberechtigt für beide Mitglieder ist die CDU/FDP-Gruppe. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe werden für den Cuxhavener Wirtschaftsrat e. V. zwei Vertreter benannt. 12

13 12. Vertreter für die Gesellschafterversammlung des BioCenter Cuxhaven GmbH Nach 9 des Gesellschaftsvertrages der BioCenter Cuxhaven GmbH hat der Landkreis Cuxhaven das Recht, zwei Vertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Gemäß 111 Abs. 2 NGO i. V. m. 65 NLO ist der Landrat als ein Vertreter zu entsenden. Der weitere Vertreter ist gemäß 44 NLO zu wählen. Neben dem Landrat wird ein nach 44 NLO gewählter Vertreter in die Gesellschafterversammlung des BioCenter Cuxhaven GmbH entsandt. 13

14 13. Vertreter des Landkreises Cuxhaven für die Arbeitsgemeinschaft Regionalforum Bremerhaven in der Unterweserkonferenz Am ist die Vereinbarung zwischen den bisherigen Beteiligten der Arbeitsgemeinschaft Unterweserregion (Seestadt Bremerhaven, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Wesermarsch) zur Errichtung des Regionalforums Bremerhaven in Kraft getreten. Die Arbeitsgemeinschaft verfolgt das Ziel, die Entwicklung des Gesamtraumes der Beteiligten zu fördern und dauerhaft zu sichern. Gem. Ziffer 4.2 der Vereinbarung entsenden die Beteiligten in die Unterweserkonferenz jeweils 4 Vertreter, und zwar neben den Hauptverwaltungsbeamten die Vorsitzenden der Vertretungskörperschaften und zwei weitere Kreistagsabgeordnete. Vorschlagsberechtigt ist für beide Vertreter die CDU/FDP-Gruppe. Als Vertreter des Landkreises Cuxhaven für die Arbeitsgemeinschaft Regionalforum Bremerhaven in der Unterweserkonferenz werden auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe zwei Kreistagsabgeordnete benannt. 14

15 14. Vertreter des Landkreises Cuxhaven in der Trägerversammlung der ARGE Jobcenter Cuxhaven Durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gem. 53 ff. SGB X zwischen der Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agenturen für Arbeit Bremerhaven und Stade, und dem Landkreis Cuxhaven ist die Gründung einer Arbeitsgemeinschaft gem. 44 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) vereinbart worden. Die ARGE nimmt sämtliche den Agenturen obliegenden Aufgaben und die vom Landkreis übertragenen Aufgaben nach den 22 und 23 Abs. 3 SGB II wahr. Organe der ARGE sind der Geschäftsführer und die Trägerversammlung. Nach 5 des Vertrages setzt sich die Trägerversammlung zusammen aus 8 Vertretern der Vertragspartner. Die Hälfte der Vertreter wird von den Agenturen, die andere Hälfte vom Landkreis benannt. Ein Vertreter des Landkreises ist der Landrat. Jeder Vertreter kann sich vertreten lassen. Vorschlagsberechtigt sind die CDU/FDP-Gruppe für 2 Mitglieder, die SPD-Fraktion für ein Mitglied. Auf Vorschlag der CDU/FDP-Gruppe und der SPD-Kreistagsfraktion werden drei Vertreter in die Trägerversammlung der ARGE Jobcenter Cuxhaven entsandt. 15

16 15. Benennung von Vertretern des Landkreises in der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages Die Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages wird aus je zwei stimmberechtigten Vertreter/innen der Landkreise gebildet. Vertreter/innen sind der Landrat kraft Amtes und ein weiteres zu Beginn der Kommunalwahlperiode vom Kreistag zu bestimmendes Kreistagsmitglied. Im Falle der Verhinderung des Landrats wird dieser durch seinen allgemeinen Vertreter vertreten. Für das weitere Kreistagsmitglied ist aus der Mitte des Kreistages vom Kreistag ein/e Vertreter/in zu bestimmen. Neben dem Landrat wird eine/ein Kreistagsabgeordnete/r und ein/e Vertreter/in als Vertreter/in in der Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages bestimmt. B i e l e f e l d 16

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