Samtgemeinde Hemmoor Der Samtgemeindebürgermeister

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1 Vorlage Nr. SG 0004a/2009 Samtgemeinde Hemmoor Der Samtgemeindebürgermeister Amt Sachbearbeiter(in) vom Internetfreigabe Beratungsart 10 Frau Baack ja öffentlich Vor Vervielfältigung Amt 10 z. K Beratungsfolge: am TOP Ja Nein Enth. Fraktion Samtgemeinderat Beratungsgegenstand: Bildung der Ausschüsse des Samtgemeinderates Finanzielle Auswirkungen: Betrag Haushaltsstelle Einnahme Ausgaben Die Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Samtgemeinde Hemmoor löst seine beratenden Ausschüsse gemäß 51 Abs. 9 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) auf. 2a. Der Rat der Samtgemeinde Hemmoor bildet folgende Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften: - Jugend-, Sport- und Sozialausschuss - Schulausschuss 2b. Darüber hinaus werden gemäß 51 Abs. 1 NGO folgende Ausschüsse gebildet: - Finanz- und Tourismusausschuss - Bau- und Friedhofsausschuss - Feuerschutzausschuss 3. Der Rat der Samtgemeinde Hemmoor beschließt: a. Der Finanz- und Tourismusausschuss, der Bau- und Friedhofsausschuss sowie der Schulausschuss werden jeweils mit 9 Ratsmitgliedern besetzt. b. Der Feuerschutzausschuss sowie der Jugend-, Sport- und Sozialausschuss werden jeweils mit 7 Ratsmitgliedern besetzt. Die Sitzverteilung wird festgestellt.

2 c. Der Finanz- und Tourismusausschuss wird um vier andere (hinzugewählte) Personen als beratende Mitglieder erweitert. d. Der Bau- und Friedhofsausschuss wird um sechs andere (hinzugewählte) Personen als beratende Mitglieder erweitert. e. Der Feuerschutzausschuss wird um zwei andere (hinzugewählte) Personen als beratende Mitglieder sowie um den Gemeindebrandmeister erweitert. f. Der Jugend-, Sport- und Sozialausschuss wird um drei von den in der Samtgemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagenen beratende Mitglieder erweitert. Zudem gehören dem Ausschuss der Vertreter der Samtgemeinde Hemmoor im Seniorenbeirat des Landkreises Cuxhaven sowie zwei andere (hinzugewählte) Personen als beratende Mitglieder an. g. Dem Schulausschuss gehören neben den Ratsvertretern die vier Grundschulleiter sowie zwei Lehrervertreter und zwei Elternvertreter an. Die Ausschussmitglieder, die keine Ratsmitglieder sind, werden zu Mitgliedern des Schulausschusses berufen.- 4. Die Ausschussbesetzung wird entsprechend der namentlichen Benennung in der Sitzung gemäß 51 Abs. 5 NGO durch den Rat per Beschluss festgestellt. 5. Die Benennung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter wird von den Fraktionen vorgenommen und dadurch wirksam.

3 Sachbericht zur Vorlage Vorlage Nr. SG 0004a/2009 Der 51 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) regelt die Bildung und Besetzung der beratenden Ausschüsse des Rates. So kann der Rat gemäß 51 Abs. 1 NGO aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren beratende Ausschüsse bilden und sie nach 51 Abs. 9 NGO jederzeit auflösen und neu bilden. In seiner konstituierenden Sitzung am hat der Samtgemeinderat gemäß 51 Abs. 1 Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) folgende acht Fachausschüsse gebildet und jeweils mit sieben Ratsmitgliedern besetzt: - Haushalts- und Finanzausschuss - Tiefbau- und Umweltausschuss - Hochbauausschuss - Feuerschutzausschuss - Friedhofs- und Landschaftspflegeausschuss - Wirtschaftsförderungs- und Tourismusausschuss - Jugend-, Sport- und Sozialausschuss (Die Bildung eines Jugendausschusses ist nach 13 des Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vorgeschrieben.) - Schulausschuss (Die Bildung eines Schulausschusses ist nach 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) vorgeschrieben.) Nach den Beratungen in der letzten Samtgemeinderatssitzung am im Hinblick auf eine mögliche Zusammenlegung von Fachausschüssen und eine Abspaltung des Jugendausschusses vom Jugend-, Sport- und Sozialausschuss auf Grund eines durch die Übernahme der Trägerschaft der Kindertagesstätten der Stadt Hemmoor und der Gemeinde Osten erwarteten erhöhten Beratungsbedarfes hat sich der Rat mehrheitlich darauf geeinigt, zunächst eine Klärung über die Ausschussbildung und einen Vorschlag der Verwaltung abzuwarten. Nach Rücksprache mit den Fraktionen wird nunmehr folgende Zusammenlegung von Ausschüssen vorgeschlagen: Die Ausschüsse Haushalts- und Finanzausschuss sowie Wirtschaftsförderungs- und Tourismusausschuss werden zu einem Finanz- und Tourismusausschuss zusammengefasst. Der bisherige Hochbauausschuss, der Tiefbau- und Umweltausschuss sowie der Friedhofs- und Landschaftspflegeausschuss bilden einen Bau- und Friedhofsausschuss. Somit würden die folgenden fünf Ausschüsse gebildet werden: - Finanz- und Tourismusausschuss - Bau- und Friedhofsausschuss - Feuerschutzausschuss - Jugend-, Sport- und Sozialausschuss (nach bes. Rechtsvorschriften) - Schulausschuss (nach bes. Rechtsvorschriften) Die veränderte Anzahl an Fachausschüssen und damit zu vergebender Ausschussvorsitze zieht eine Neuverteilung und ein neues Zugriffsverfahren für die Vorsitze nach sich, sodass für alle Ausschüsse das gesamte Ausschussbildungsverfahren durchzuführen ist.

4 Nach Auflösung der bisherigen Ausschüsse gemäß 51 Abs. 9 NGO, beschließt der Samtgemeinderat gemäß 51 Abs. 1 NGO, welche Ratsauschüsse gebildet werden und wie viele Mitglieder die Ausschüsse haben sollen. Dabei ist gemäß 51 Abs. 7 NGO darauf zu achten, dass mindestens 2/3 der Ausschussmitglieder Ratsfrauen und Ratsherren sein sollen. Die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder haben kein Stimmrecht. (Ausnahme: Schulausschuss) Bisher wurden die Ausschüsse jeweils mit sieben Ratsmitgliedern sowie, mit Ausnahme des Schulausschusses, zwei beratenden Mitgliedern ( 51 Abs. 7 NGO) besetzt. Der Feuerschutzausschuss wurde um den Gemeindebrandmeister erweitert und der Jugend-, Sport- und Sozialausschuss um den Vertreter der Samtgemeinde Hemmoor im Seniorenbeirat des Landkreises Cuxhaven sowie einen Vertreter der Jugendpflege. Bei der Verteilung der Ausschusssitze findet das Proportionalverfahren nach Hare- Niemeyer Anwendung. Nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren entfallen bei Ausschüssen mit je 7 oder 9 Mitgliedern die folgende Anzahl von Mitgliedern auf die jeweilige Fraktion bzw. Gruppe. Verteilung der Ausschusssitze: Frakt.- MG Sitze Ausschuss Ges.Fr./Gr. Ergebnis Sitze nach ganzen Zahlen Sitze nach Bruchteilen CDU , SPD , BgH , Sitze insgesamt 7 alternativ CDU , SPD , BgH , Sitze insgesamt 9 Gesamt Gemäß 51 Abs. 4 Satz 3 NGO können Ratsfrauen oder Ratsherrn, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, sofern sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind. Dies würde für Ratsfrau Behrens (GRÜNE) zutreffen. Auf Grundlage der errechneten und festgestellten Sitzverteilung benennen die Fraktionen und Gruppen dem Ratsvorsitzenden die jeweiligen Ausschussmitglieder. Finanz- und Tourismusausschuss (9 Ratsvertreter) In dem am geführten interfraktionellen Gespräch zwischen der Verwaltung und den Fraktionen hat man sich darauf verständigt, vorzuschlagen, dass die hinzugewählten Ausschussmitglieder des bisherigen Haushalts- und Finanzausschusses und des bisherigen Wirtschaftsförderungs- und Tourismusausschusses dem neu zu bildenden Ausschuss angehören sollen. Da nach 51 Abs. 7 NGO darauf zu achten ist, dass mindestens 2/3 der Ausschussmitglieder Ratsfrauen und Ratsherren sein sollen, sollte die Zahl der Ratsmitglieder auf neun festgesetzt werden

5 Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Bau- und Friedhofsausschuss (9 Ratsvertreter) Das interfraktionelle Gespräch hat ergeben, vorzuschlagen, dass in diesem Ausschuss weiterhin die hinzugewählten Mitglieder des bisherigen Hochbauausschusses, des Tiefbau- und Umweltausschusses sowie des Friedhofs- und Landschaftspflegeausschusses tätig sein sollen. Entsprechend der hohen Anzahl an beratenden Mitgliedern soll die Anzahl der Ratsmitglieder in Anlehnung an 51 Abs. 7 NGO erhöht und auf neun festgelegt werden Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Feuerschutzausschuss ( 7 Ratsvertreter) Der Feuerschutzausschuss soll entsprechend der bisherigen Zusammensetzung gebildet werden. Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Beratendes Mitglied Gemeindebrandmeister (Die Ortsbrandmeister erhalten eine nachrichtliche Einladung zu den Sitzungen.) Jugend-, Sport- und Sozialausschuss (7 Ratsvertreter) Das Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) verpflichtet durch 13 Abs. 2 Gemeinden mit über Einwohnern, die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe wahrnehmen, zur Bildung eines Jugendausschusses. Unter die Aufgaben der örtlichen Jugendhilfe fallen der Betrieb von Kindertagesstätten sowie der Betrieb von Jugendhilfeeinrichtungen. Dem Jugendausschuss gehören als beratende Mitglieder mindestens zwei Personen an, die von den im Bereich der Samtgemeinde wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorzuschlagen sind. Die Hälfte der stimmberechtigten und der stellvertretenden Mitglieder sollen Frauen sein. In dem interfraktionellen Gespräch zwischen der Verwaltung und den Fraktionen hat man sich auf den Vorschlag verständigt, dass dem Ausschuss drei beratende Mitglieder der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angehören sollen, um die Mitwirkung je

6 eines Vertreters der Träger der Kindertagesstätten sowie der Jugendpflege in dem Ausschuss zu ermöglichen. Zudem sollen dem Ausschuss weiterhin der Seniorenbeauftragte der Samtgemeinde Hemmoor sowie zwei hinzugewählte Mitglieder als beratende Mitglieder angehören. Hinzugewähltes Mitglied der Träger der freien Jugendhilfe Hinzugewähltes Mitglied der Träger der freien Jugendhilfe Hinzugewähltes Mitglied der Träger der freien Jugendhilfe Hinzugewähltes Mitglied Hinzugewähltes Mitglied Seniorenvertreter der SG Hemmoor beim Landkreis Cuxhaven Schulausschuss (9 Ratsvertreter) Die Samtgemeinde ist als Träger der Grundschulen nach 110 NSchG zur Bildung eines Schulausschusses verpflichtet. Der Ausschuss setzt sich aus Mitgliedern der Vertretungskörperschaft des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Dem Schulausschuss der Samtgemeinde Hemmoor müssen mindestens ein Vertreter der Lehrkräfte sowie ein Vertreter der Eltern angehören. Die von der jeweiligen Gruppe vorgeschlagenen Person/en sind von der Samtgemeinde zu berufen. Die Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Aus dem interfraktionellen Gespräch hat sich der Vorschlag ergeben, dass dem Ausschuss weiterhin die vier en sowie jeweils zwei Vertreter der Lehrkräfte und der Eltern angehören sollen. Die Anzahl der Ausschusssitze der Ratsmitglieder ist auf Grund der Stimmberechtigung der Personen, die keine Ratsmitglieder sind, und der geforderten Mehrheit der Ratsmitglieder entsprechend anzugleichen GS Althemmoor GS Basbeck GS Hechthausen GS Osten Lehrervertreter: Elternvertreter: 1. 1.

7 Die Zuteilung der Ausschussvorsitze an die Fraktionen und Gruppen erfolgt gemäß 51 Abs. 8 NGO in der Reihenfolge der Höchstzahlen, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben (Zuteilungsverfahren nach d Hondt). Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Mitglieder der Fraktion :1 :2 :3 :4 :5 bzw. Gruppe 11 SPD 11 (1) 5,5 (3) 3,66 (5) 2,75 (7) 2,2 (9) 10 CDU 10 (2) 5 (4) 3,33 (6) 2,5 (8) 2 2 BgH 2 1 0,66 0,5 0,4 Die Ausschussvorsitze werden nach dem Zugreifverfahren wie folgt verteilt: Bei 5 Ausschüssen: 3 Vorsitze für die SPD-Fraktion 2 Vorsitze für die CDU-Fraktion Ausschuss: Vorsitzende/r: Stellv. Vorsitzende/r: Finanz- und Tourismusausschuss Bau- und Friedhofsausschuss Feuerschutzausschuss Jugend-, Sport- und Sozialausschuss Schulausschuss Anders als die Ausschussmitgliedschaft bedarf die Besetzung der Ausschussvorsitze keiner Feststellung des Rates, sodass die Besetzung der Vorsitze mit der Bestimmung durch die Fraktionen und Gruppen wirksam wird

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