REGIONALKONFERENZ OBERLAND-OST EINSATZ VON ZIVILDIENSTLEISTENDEN ZUR BEKÄMPFUNG VON NEOPHYTEN GRUNDSÄTZLICHES: VORGEHEN:
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- Ingeborg Franziska Pfaff
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1 REGIONALKONFERENZ OBERLAND-OST EINSATZ VON ZIVILDIENSTLEISTENDEN ZUR BEKÄMPFUNG VON NEOPHYTEN Gemäss Auskunft von Paul Mathys, Leiter Regionalzentrum Thun, Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI, Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD. GRUNDSÄTZLICHES: Zivildiensteinsätze werden in bestehenden Institutionen geleistet, welche über eine Anerkennung als Einsatzbetrieb des Zivildienstes verfügen. Es sind dies öffentliche oder private Institutionen, welche gemeinnützig tätig sind. Der Zivildienst führt selber keine Gruppen, die je nach Bedarf irgendwo im Land eingesetzt werden können. Der Zivildienst arbeitet nur in gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeitsbereichen. Ein solcher Bereich ist Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege und damit auch die Neophytenbekämpfung. Die Mindesteinsatzdauer für einen Zivildiensteinsatz beträgt 26 Diensttage oder 4 Wochen (ist am Stück zu leisten). Den Einsatzbetrieben entstehen pro Einsatz zwei Arten von Kosten: Entschädigungen an den Zivi (Spesen) und eine Abgabe an den Bund (Entschädigung für die erhaltene Arbeitskraft). Zivis suchen ihre Einsätze selbständig. Von Seiten Zivildienst werden keine Zivis zugeteilt. VORGEHEN: 1. INSTITUTIONEN DES ZIVILDIENSTES Interessierte Gemeinden wenden sich an anerkannte Institutionen des Zivildienstes (Stiftung Umwelt- Einsatz Schweiz, Bergwaldprojekt etc.) und geben diesen Institutionen einen Auftrag zur Neophyten- Bekämpfung. Vorteil: die Zivis werden von einem anerkannten Einsatzbetrieb gemanagt, einer Gemeinde entstehen dadurch weniger administrative Aufwände. Nachteil: Geeignete Institution finden und wesentlich längere Vorbereitungszeit. 2. GEMEINDE ALS EINSATZBETRIEB Die Gemeinde (z.b. Bauverwaltung) lässt sich als Einsatzbetrieb des Zivildienstes anerkennen (inklusive eines Pflichtenheftes für den Zivildienst). Einer Anerkennung steht bezüglich des Tätigkeitsbereiches nichts im Wege, denn die Neophytenbekämpfung lässt sich problemlos in den Bereich Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege einordnen und ist gemeinnützig. Vorteil: Nach der Anerkennung der Gemeinde (Dauer ca. 4 Wochen) kann sofort mit dem Einsatz von Zivis begonnen werden. Nachteil: Es entsteht ein administrativer Aufwand (Diensttage melden, Spesen auszahlen) und die Zivis müssen beaufsichtigt werden. (längere Zeit ohne Betreuung zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Es muss sichergestellt sein, dass die Zivis zu 100% arbeiten und die Vorgaben der Gemeinde einhalten). Vor der Anerkennung einer Gemeinde müssen folgende Punkte geklärt sein: Ausreichend Arbeit vorhanden? Gibt es genügend Arbeit für einen 100% Zivildiensteinsatz während mindestens 4 Wochen? Teilzeitarbeit ist nicht möglich. Falls die Arbeiten in der Neophytenbekämpfung dazu nicht ausreichen, könnte ev. auch der Unterhalt von Wanderwegen oder andere Arbeiten im Umweltbereich in das Pflichtenheft aufgenommen werden. Normaler Strassenunterhalt z.b. wäre aber nicht möglich, da dieser nicht dem Umweltbereich zugeordnet werden kann. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die anerkannte Gemeinde das Weisungsrecht an eine weitere Gemeinde abgibt, die dann mit den Zivis in der Neophytenbekämpfung arbeiten kann. Gegenüber dem Zivildienst bleibt aber die anerkannte Gemeinde Ansprechpartner und ist währende des ganzen Einsatzes gegenüber dem Zivildienst für den Einsatz verantwortlich. Kann der Zivi ausreichend betreut / beaufsichtigt werden? Zivis müssen beaufsichtigt werden. Längere Zeit ohne Betreuung zu arbeiten, ist nicht erlaubt. Es muss sichergestellt sein, dass die Zivis zu 100% arbeiten und die Vorgaben der Gemeinde einhalten.
2 REGIONALKONFERENZ OBERLAND-OST Kann der Zivildiensteinsatz finanziert werden? Für seine anrechenbaren Zivildiensttage erhält der Zivi Taschengeld (analog dem Sold im Militärdienst) und Spesenentschädigung, falls der Einsatzbetrieb Unterkunft und Verpflegung nicht zur Verfügung stellen kann. Achtung: Eine Zivildienst-Woche generiert 7 anrechenbare Diensttage, welche entschädigt werden müssen (5 Arbeitstage und 2 arbeitsfreie Tage). Die Abgabe an den Bund wird ebenfalls pro anrechenbare Diensttage berechnet. Die Abgabehöhe ist abhängig von der Tätigkeit, welche der Zivi ausführt. Aus Erfahrung muss für handwerkliche Tätigkeiten im Minimum mit der Abgabekategorie 3 gerechnet werden (s. Beilage Mögliche Kosten eines Zivildiensteinsatzes für Einsatzbetrieb ). Gesuch um Anerkennung als Einsatzbetrieb des Zivildienstes Sind obige Fragen geklärt und sind die Aufgaben für das Pflichtenheft für den Zivi bestimmt, kann das Anerkennungsgesuch (Formular beim Regionalzentrum Thun erhältlich) eingereicht werden. Einreichung beim Regionalzentrum in Thun. Weitergehende Informationen sind auf zu finden ZivildienstBekämpfungNeophyten 2
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