ACKERBAU Wir sichern, wovon Sie leben.

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1 ACKERBAU 2019 Wir sichern, wovon Sie leben.

2 Ackerbau Das Wetter wird immer unberechenbarer. An einem einzigen Tag kann die Arbeit eines ganzen Jahres zerstört werden. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Mit der Agrar Universal bieten wir einen umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Acker-, Grünland- oder Feldgemüseflächen. Bestimmte en können in Spezialversicherungen noch besser abgesichert werden. Herausgeber: Österreichische versicherung VVaG Lerchengasse 3 5, 1080 Wien Tel.: 01/ , office@hagel.at Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.f. Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Holzwirtschaft. Mehr Infos: 1.1 /hallovernunft ISO 9001:2015 NR.10045/0 Zuckerrübe Universal: Sie erhalten eine zusätzliche Entschädigung des Zucker-Ertragsverlustes bei. Sichern Sie sich gegen fehlenden Niederschlag mit der Dürreindex ab. Hopfen Universal: Wir ersetzen das Erntegut bei Umstürzen der Konstruktion durch Sturm. Optional erstatten wir auch die Reparaturkosten an Gerüstanlagen nach Sturmschäden. Kartoffel Universal: Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kartoffeln nach Dammbeschädigungen durch, Austrocknung oder Abschwemmung ergrünen. Bei Spätfrostschäden im Frühjahr und Frost vor der Ernte erhalten Sie eine Entschädigung. Saatmais Universal: Wir ersetzen Befruchtungsschäden durch Hitze, Sturm oder tierische Schädlinge. Wir entschädigen den Keimfähigkeitsverlust durch bestimmte Wetterrisiken. Sie erhalten bei Umbruch vor der Entfahnung eine Entschädigung. Ölkürbis Universal: Wir ersetzen den fehlenden Ertrag im Vergleich zum Durchschnittsert+rag nach, und Dürre.

3 Agrar Universal Agrar Universal Beantragen Sie die Agrar Agrar Universal: Wir versichern in der Agrar Universal Ihre landwirtschaftlichen Flächen gegen zahlreiche Wetterrisiken. Neben Ackerkulturen können Sie auch Ihr Grünland und Ihre Gemüseflächen umfassend absichern. Entschädigung Für jede und jedes Risiko sind Versicherungssummen als Standard festgelegt. Sie können die Versicherungssummen aller en für alle Risiken außer um bis zu 100 % erhöhen. Für die Risiken Dürre,, Spätfrost, Auswuchs, Sturm und Schneedruck erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der Variante Standard. Förderung Ihre Prämie wird für alle Wetterrisiken von Bund und Ländern gefördert. Wir ersetzen schäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Weintrauben und zusätzlich versicherten en: 10 %). Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Getreide Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge 870, Mais Körner-, Silo-, Grün- und Saatmais 1.300, Rüben Zucker- und Futterrüben 2.350, Hackfrüchte Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900, Ölkürbis 1.450, Körnerraps, Sonnenblume, Sojabohne, Ackerbohne, Öl- und Faserlein, Körnererbse, Platterbse, Wicke, Rübsen, Ackerlupine, Senfsamen, Ölrettich, Linsen 720, Öl- und Eiweißpflanzen Alternativpflanzen Heil- und Gewürzpflanzen Hirse, Sudangras, Mohnsamen, Hanf, Kümmel, Buchweizen, Öldistel, Amarant, Quinoa, Sorghum, Energiegras, Phacelia, Gras- und Kleesamen, 1.100, Weintrauben 3.200, optional versicherbar: Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440, Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter je Schnitt Feldgemüse en mit Versicherungssumme laut Antrag und 10 % Selbstbehalt Qualitätsabsicherung: nach schäden an Mais und Mohn Kolbenfusarien an Körner-/Silomais: 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von betroffen ist (wenn ab dem Stadium Frühe Milchreife mindestens 2 % der Körner von beschädigt wurden) Nichtverwertbarkeit von Mohnsamen: 80 % der Versicherungssumme Wir entschädigen Totalschäden durch an Ihren hagelversicherten en (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung sind Voraussetzung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko. Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai entschädigen wir die kosten (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung erhalten Sie ab 300 Euro oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Feldstücken, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss das gesamte Feldstück betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60% Selbstbehalt). 2 3

4 Agrar Universal Agrar Universal Noch besser gegen Dürre geschützt: Unabhängig vom Ertrag erhalten Sie in der Dürreindex eine Entschädigung bei ausbleibendem Niederschlag - ohne Erhebung vor Ort. Nähere Information finden Sie auf Seite 7. Dürre Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt und die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Variante Standard Ertrag in kg/ha Variante Plus Ertrag in kg/ha W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale, W-Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge (Ertragsgrenzen für SLK Roggensorten um 50 %reduziert) W-Hafer, W-Hartweizen, Purpurweizen, W-Einkorn, W-Emmer, W-Dinkel (unentspelzt) Körner- und Silomais (außer Saat-, Grün- und Zuckermais) Sorghum bicolor (Körnerhirse) Sonnenblume Sojabohne, Ackerbohne Ölkürbis (Kernertrag) Ölkürbis Vermehrung (Hybridsorten) Entsch. in Euro Entsch. in Euro <3.000 (<2.250) 200, <3.000 (<2.250) 300, <2.000 (<1.500) 200, <2.000 (<1.500) 300, <4.500 (<3.375) 400, <6.000 (<4.500) 500, <3.500 (<2.625) 400, <4.500 (<3.375) 500, <1.000 (<850) 200, <1.000 (<850) 300, <1.000 (<850) 200, <1.500 (<1.275) 400, <300 (<225) 400, <300 (<225) 500, <150 (<110) 400, <150 (<110) 500, Kartoffel (Knollenertrag; Ertragsgrenzen für Kipfler um 50 % und für Saatkartoffeln um 20 % reduziert) <8.000 (6.000) 750, bis Kalenderwoche 25 < (9.000) 1.000, (+750) 750, pro Kalenderwoche (+750) 1.000, < (13.500) 750, ab Kalenderwoche 35 < (16.500) 1.000, Die Ertragsgrenzen in Klammer () gelten für biologisch wirtschaftende Betriebe, Umstellungsbetriebe und für Betriebe in folgenden politischen Bezirken: Baden, Neunkirchen, Wr. Neustadt, Neusiedl am See (Gemeinden Edelstal, Gattendorf, Gols, Kittsee, Mönchhof, Neusiedl, Neudorf, Pama, Parndorf, Potzneusiedl, Weiden, Zurndorf), Bruck a. d. Leitha (Berg, Hainburg, Hundsheim, Prellenkirchen, Wolfsthal, Bad Deutsch-Altenburg). Für biologisch wirtschaftende Betriebe und Umstellungsbetriebe in diesen Bezirken werden die Ertragsgrenzen in Klammer um 20 % reduziert. Schadensfälle sind spätestens 14 Tage vor der Ernte zu melden. Die Feststellung des Ertrags erfolgt durch die Sachverständigen vor der Ernte. Dürreselbstbehalt pro Für jede gilt ein Selbstbehalt, der sich auf die Fläche der bezieht: Sie erhalten eine Entschädigung, wenn mehr als dieser Anteil an der Gesamtfläche der durch Dürre geschädigt ist. 10-jähriger Schadensverlauf in % bis 50 >50 bis 100 >100 bis 200 über 200 Variante 1 0 % 10 % 20 % 30 % Variante 2 0 % 0 % 10 % 20 % Variante 3 0 % 0 % 0 % 10 % Variante 4 0 % 0 % 0 % 0 % Wir entschädigen Ihre kosten. Sie erhalten nach erfolgtem bis spätestens 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar: infolge von Frost ausg. Grünland, inkl. Ackerfutter im 1. Jahr nach der Neuanlage und Verschlämmung Verwehung Fraßschäden inkl. Krähenfraß ausg. Wildschäden, Grünland, Ackerfutter alle en außer Wein 200, /250, Für Kartoffel, Topinambur, Kren und Miscanthus erhalten Sie bei erfolgtem in der Variante Standard 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus Euro pro Hektar. Spätfrost Für Wintergetreide und Kartoffeln gelten die gleichen Ertragsgrenzen und Entschädigungen wie für das Risiko Dürre (siehe Seite 4). Wenn bei Körnerraps mehr als 50 % der vorhandenen Schoten leer sind, erhalten Sie 300 Euro (Variante Plus: 400 Euro) pro Hektar. Auswuchs Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Körner am stehenden Halm gekeimt sind. Anteil gekeimter Körner mindestens Entschädigung pro Hektar Weizen, Roggen, Dinkel 10 % 160, /200, Gerste, Hafer 10 % 130, /170, Triticale 30 % 130, /170, Mohnsamen bei schriftlicher Ablehnung des Abnehmers: 80 % der Versicherungssumme für Sturm Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sturm Ertragsverluste verursacht. Ertragsverlust mindestens Entschädigung pro Hektar Mais (Körner-, Silo-, Saat- und Grünmais) bis 15. Nov. 30 % 400, /500, Sonnenblume bis 30. Sept. 50 % 200, /300, Ackerbohne bis 30. Sept. 50 % 200, /400, Mohnsamen mit 10 % Selbstbehalt 30 % wie bei (max. 80 %) optional: Entfahnungserschwernis Saatmais Wir entschädigen Ihren durch Sturm verursachten Mehraufwand bei der Entfahnung von Saatmais bis spätestens zum Beginn der Blüte mit 300 Euro pro Hektar. Schneedruck Wir entschädigen erhöhten Ernteaufwand durch Schneedruck. Ertragsverlust mindestens Entschädigung pro Hektar Mais (Körner-, Silo-, Saat- und Grünmais) bis 15. Nov. 30 % 400, / 500, 4 5

5 Agrar Universal > Feldgemüse Agrar Universal > Dürreindex optional: Feldgemüse optional: Dürreindex Versicherung einer Gemüseart Um den gesamten Anbau einer Gemüseart zu versichern, geben Sie uns bekannt, um welche es sich handelt und wo genau diese angebaut wird. Wählen Sie selbst die passende Versicherungssumme. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Gemüseflächen durch beschädigt werden. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme. Totalschäden durch ersetzen wir wie in der Agrar Universal. Sie erhalten nach erfolgtem folgende Entschädigung pro Hektar: infolge von,, Verwehung und Fraßschäden inkl. Krähenfraß bei allen en Frost bei Wurzelgewächsen, Hülsenfrüchten, Speisekürbis, Gurken, Zucchini, Zwiebeln, Kraut, Kohlgewächsen, Chinakohl, Winterspinat, ab 1. Mai auch bei Melonen bei Aussaat 750, /1.000, bei Auspflanzung 1.500, /2.000, Bei folgender en erhalten Sie in der Variante Plus bis zu Euro pro Hektar für die Auspflanzung: Chinakohl, Eierfrucht, Gurken, Melonen, Paprika, Paradeiser, Pfefferoni, Spargel, Speisekürbis und Zucchini optionale Zusatzrisiken Sie können das Abnahmerisiko für Hülsenfrüchte, Kochsalat und Zwiebeln sowie den Blattmasseverlust bei Wurzelgewächsen mit einschließen. Gemüse Mehrfachernte Wenn Sie viele verschiedene Gemüsekulturen oder mehrere Sätze einer produzieren, sind Ihre Gemüseflächen als Gemüse Mehrfachernte am besten abgesichert. Geben Sie uns dafür die Größe und genaue Lage der Fläche bekannt. Die auf dieser Fläche produzierten en sind pauschal mit folgenden Versicherungssummen in Euro pro Hektar in Deckung (Erhöhung um bis zu 100 % möglich): Artischocke , Chinakohl 9.000, Eierfrucht , Endivie , Fenchel , Gurke , Heil-/Gewürzkräuter (HE) , Hülsenfrüchte Grünernte 2.200, Karotten 5.000, Karotten Verarbeitung 3.200, Knoblauch 7.000, Kochsalat 6.000, Kohlgewächse 8.000, Kopfsalat , Kraut Frischernte 9.000, Kraut Verarbeitung 7.000, Kren 2.900, Melone , Paprika Frischernte , Paprika Verarbeitung 7.200, Paradeiser Frischernte , Paradeiser Verarbeitung 7.200, Pfefferoni Frischernte , Pfefferoni Verarbeitung 7.200, Physalis , Porree , Rhabarber , Rote Rüben 5.000, Salatgewächse , Schnittlauch , Spargel , Speisekartoffel 5.000, Speisekürbis 7.000, Spinat Frischernte 9.000, Spinat Verarbeitung 2.200, Süßkartoffel , Wurzelgew. Grünernte 7.000, Wurzelgew. Radieschen 9.000, Zucchini , Zuckermais 4.000, Zwiebel 7.000, Zwiebel Verarbeitung 4.200, Zwiebelgewächse , Zwiebel (Bund-/Jungz.) , Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unterschreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder Hitzetag in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1% für dieselbe Kurzperiode. Kurzperiode Gesamtperiode ab mind. summe (VS) Hitzetag Versicherungs- Dauer Grünland und Ackerfutter 42 Tage C wie Mais/Sojabohne (Körner- und Silomais, Sojabohne) 42 Tage C wie Dürre Winterweizen/-roggen (Winterweizen, Winteremmer, Wintereinkorn und Winterroggen) Zone 1 35 Tage C wie Dürre Zone 2 35 Tage C wie Dürre Zone 3 35 Tage C wie Dürre Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt: Variante Kurzperiode Gesamtperiode 60/30 ab 60 % Defizit ab 30 % Defizit 70/36 ab 70 % Defizit ab 36 % Defizit Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36): Defizit bis 29 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % Kurzp. 0/0 % Gesamtp. 0/0 % 10/0 % 11/0 % 12/0 % 13/0 % 14/0 % 15/0 % 16/10 % 17/11 % 18/11% 19/12 % Defizit 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % Kurzp. Gesamtp. 20/13 % 21/14 % 22/14 % 23/15 % 24/16 % 25/16 % 26/17 % 27/18 % 28/19 % 29/19 % 30/20 % Defizit 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % Kurzp. 0/0 % 10/0 % 12/0 % Gesamtp. 31/22 % 33/23 % 34/25 % 36/26 % 37/28 % 38/30 % 40/31 % 41/33 % 43/34 % 44/36 % 45/38 % Defizit 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % Kurzp. 15/0 % 17/0 % 19/0 % 21/0 % 24/0 % 26/0 % 28/0 % 30/0 % 33/10 % 35/13 % 37/16 % Gesamtp. 47/39 % 48/41 % 50/42 % 51/44 % 52/46 % 54/47 % 55/49 % 57/50 % 58/52 % 59/54 % 61/55 % Defizit 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % Kurzp. 39/19 % 42/22 % 44/25 % 46/28 % 48/31 % 51/34 % 53/37 % 55/40 % 57/43 % 60/46 % 62/49 % Gesamtp. 62/57 % 64/58 % 65/60 % 66/62 % 68/63 % 69/65 % 71/66 % 72/68 % 73/70 % 75/71 % 76/73 % Defizit 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % Kurzp. 64/52 % 66/55 % 69/58 % 71/61 % 73/64 % 75/67 % 78/70 % 80/73 % 82/76 % 84/79 % 87/82 % Gesamtp. 78/74 % 79/76 % 80/78 % 82/79 % 83/81 % 85/82 % 86/84 % 87/86 % 89/87 % 90/89 % 92/90 % Defizit 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % Kurzp. 89/85 % 91/88 % 93/91 % 96/94 % 98/97 % 100/100 % Gesamtp. 93/92 % 94/94 % 96/95 % 97/97 % 99/98 % 100/100 % Wenn ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode Kopfsalat und Salatgewächse versichern wir in der Agrar Universal ausschließlich auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Wir verwenden für die Be- als Gemüse Mehrfachernte. rechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich Wetterdaten der ZAMG und Für die Wiederauspflanzung nach Frost ab 1. Mai,, Verschlämmung, erheben keinen Schaden vor Ort. Ihre aktuellen Niederschlagsdefizite sowie die Verwehung, Fraßschäden inkl. Krähenfraß oder erhalten Messpunkte Ihrer Katastralgemeinde finden Sie, wenn Sie sich auf Sie in der Variante Standard Euro und in der Variante Plus Euro pro einloggen. Dort können Sie auch direkt Schäden mit der Schadensart Dürreindex Hektar. Wir ersetzen zudem Totalschäden nach. schäden melden. über 50 % werden bei Vernichtung des Ernteguts als Totalschäden gewertet. 6 7 die Dürreindex-Versicherung bis Erhöhen Sie Ihre Entschädigung: Die Versicherungssumme für die Dürreindex erhöht sich gemeinsam mit dem Risiko bei Grünland bzw. Dürre bei Mais/Sojabohne und Winterweizen/-roggen. Bei Grünland entspricht die Versicherungssumme in der Gesamtperiode der dreifachen Versicherungssumme der Kurzperiode.

6 Zuckerrübe Universal Hopfen Universal Zuckerrübe Universal: Hopfen Universal: Ihre Zuckerrüben sind mit Euro pro Hektar versichert, der Selbstbehalt beträgt 5 % der Versicherungssumme. In diesem Spezialprodukt sichern wir Ihre Hopfenflächen gegen und Sturmschäden ab. Erhöhen Sie Ihre Entschädigung: Sie können die Versicherungssummen für die Risiken, und Zucker-Ertragsverluste nach um bis zu 100 % erhöhen. Wenn Sie nach, Frost, /Verschlämmung, Verwehung oder Schäden durch tierische Schädlinge bis 16. Mai erneut anbauen, erhalten Sie 250 Euro pro Hektar. Zusätzlich entschädigen wir Ihren Zucker-Ertragsverlust pro Hektar abhängig vom Datum des s mit folgenden Beträgen in Euro: , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 Wir entschädigen Totalschäden durch gleich wie in der Agrar Universal (siehe Seite 3). Sie erhalten eine Entschädigung für den Ertragsausfall durch. Wählen Sie selbst die passende Versicherungssumme für die Früchte. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme der beschädigten Fläche. Sturm Wir entschädigen Ertragsverluste, die durch Umstürzen der Konstruktion an den Früchten entstehen. Die Versicherungssumme für die Früchte entspricht der gewählten Versicherungssumme für das Risiko. Schadensdatum Entschädigung in Prozent der Versicherungssumme % % % Beantragen Sie die Hopfen die Zuckerrübe vor dem Anbau Ihrer Zuckerrüben und die Dürreindex bis 15.Mai! optional: Dürreindex Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein großes Niederschlagsdefizit in der Katastralgemeinde Ihres Feldes im Vergleich zum 10-jährigen Durchschnitt vorliegt. Diese Abweichung kann entweder in der Gesamtperiode von 1. Juni bis 31. August oder in einer Kurzperiode von 42 Tagen im selben Zeitraum auftreten. Jeder Hitzetag ab 30 C erhöht das Defizit in derselben Kurzperiode um 1 %. Wählen Sie zwischen der Variante 60/30 und der Variante 70/36. Die Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt. optional: Sturm an der Konstruktion Sie erhalten die Reparaturkosten ersetzt, wenn die Gerüstanlage durch Sturm umstürzt oder umknickt. Die Versicherungssumme beträgt maximal Euro pro Hektar. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Versicherungssumme der betroffenen Anlage. Wir entschädigen einen Prozentsatz der Versicherungssumme, abhängig von Periode, Defizit und Variante (siehe Tabelle Dürreindex Entschädigung auf Seite 7). Die Versicherungssumme entspricht 20 % der Versicherungssumme für das Risiko. Wenn sowohl in einer Kurz- als auch in der Gesamtperiode ein Defizit auftritt, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Für die Berechnung der Niederschlagsdefizite verwenden wir ausschließlich Wetterdaten der ZAMG. Wir erheben keinen Schaden vor Ort. 8 9

7 Kartoffel Universal Saatmais Universal Kartoffel Universal: Saatmais Universal: die Kartoffel Die Versicherungssumme pro Hektar beträgt Euro für Stärkekartoffeln und Euro für Früh-, Speise- und Saatkartoffeln. Sie können diese am Antrag erhöhen. Bei Mengen- oder Qualitätsverlust durch ab 9 % der Versicherungssumme erhalten Sie eine Entschädigung. Der Selbstbehalt beträgt 2 %. Ab dem Stadium Bestandesschluss (BBCH 39) erhalten Sie nach zusätzlich bis zu 10 % der Versicherungssumme (ausgenommen Stärkekartoffeln). Dadurch werden der erhöhte Aufwand und Qualitätsmängel ausgeglichen. Dammbeschädigung (ausgenommen Stärkekartoffeln) Sie erhalten eine Entschädigung, wenn mindestens 9 % der Kartoffeln des Feldstücks im Damm ergrünt sind. Voraussetzung ist eine Beschädigung des Damms durch ersatzpflichtigen, Austrocknung oder Abschwemmung. Wir entschädigen Totalschäden an Kartoffeln gleich wie in der Agrar Universal (siehe Seite 4). Dürre Sie erhalten 30 % der Versicherungssumme als Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt und die Knollenerträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Ertrag in kg/ha bis Kalenderwoche 25 < (10.500) Früh-, Speise- und Stärkekartoffeln pro Kalenderwoche (+750) (Ertragsgrenzen für Kipfler um 50 % reduziert) ab Kalenderwoche 35 < (18.000) Saatkartoffeln ab 1. August < (15.000) Die Ertragsgrenzen in Klammer () gelten für biologisch wirtschaftende Betriebe, Umstellungsbetriebe und für Betriebe in folgenden politischen Bezirken: Baden, Neunkirchen, Wr. Neustadt, Neusiedl am See (Gemeinden Edelstal, Gattendorf, Gols, Kittsee, Mönchhof, Neusiedl, Neudorf, Pama, Parndorf, Potzneusiedl, Weiden, Zurndorf), Bruck a. d. Leitha (Berg, Hainburg, Hundsheim, Prellenkirchen, Wolfsthal, Bad Deutsch-Altenburg). Für biologisch wirtschaftende Betriebe und Umstellungsbetriebe in diesen Bezirken werden die Ertragsgrenzen in Klammer um 20 % reduziert. Wenn Sie bis 31. Mai aufgrund von Frost, oder Verschlämmung einen durchführen, erhalten Sie Euro pro Hektar. Sie erhalten eine Entschädigung, wenn,, Sturm, Dürre, tierische Schädlinge und Befruchtungsschäden zu Ertragsverlusten führen. Befruchtungsschäden ersetzen wir nur in diesem Spezialprodukt. Voraussetzung für eine Entschädigung sind extreme Hitze, Sturm oder tierische Schädlinge (Maiswurzelbohrer). Für die Ermittlung des Schadens wird der Normertrag mit dem tatsächlichen Ertrag der Sorte Ihres Betriebes verglichen. Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Versicherungssumme pro Sorte. Für den nach Frost,, Verschlämmung, Verwehung oder Schäden durch tierische Schädlinge erhalten Sie 200 Euro bzw. 450 Euro pro Hektar, wenn Sie erneut Saatmais anbauen. Entfahnungserschwernis Sie erhalten eine Entschädigung von 300 Euro pro Hektar, wenn durch Sturm eine maschinelle Entfahnung nicht möglich ist oder danach noch eine händische Entfahnung von mindestens 20 % der weiblichen Linie nötig ist. Umbruch vor der Ernte Sie erhalten 65 % der Versicherungssumme, wenn Sie den Saatmais vor der Entfahnung umbrechen müssen. Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Versicherungssumme. die Saatmais Frost Bei Spätfrostschäden im Frühjahr erhalten Sie für Ihre Kartoffelkulturen 30 % der Versicherungssumme. Es gelten die gleichen Ertragsgrenzen wie bei Dürre. Wenn es vor der Ernte zu Frost kommt, erhalten Sie abhängig vom Schadenszeitpunkt für Ihre Stärkekartoffeln eine Entschädigung. Diese beträgt am 1. September 25 % der Versicherungssumme und verringert sich fortlaufend bis auf 1 % am 5. Oktober. Keimfähigkeitsverlust Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Erntegut durch Frost bis 26. Oktober oder ein anderes versichertes Risiko (außer und Entfahnungserschwernis) nicht als Saatmais anerkannt wird. Der Selbstbehalt beträgt 20 % der Versicherungssumme

8 Ölkürbis Universal Service die Ölkürbis Ölkürbis Universal: Mit diesem Spezialprodukt bieten wir eine umfassende Absicherung exklusiv für Mitglieder der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.a., deren gesamte Kürbisfläche im geschützten Anbaugebiet liegt. Bei Schäden durch, und Dürre ersetzen wir den fehlenden tatsächlichen Ertrag im Vergleich zum Durchschnittsertrag Ihres Betriebes. Dieser Basisertrag wird mithilfe der Daten der Gemeinschaft Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. ermittelt. Die Versicherungssumme wählen Sie selbst frei aus. Der Selbstbehalt beträgt 4 % der Versicherungssumme. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein Schaden von mehr als 8 % auf mindestens einem Feldstück. Wir ersetzen Ihren Ertragsverlust durch ab 16. Mai. Voraussetzung für eine Entschädigung ist ein Totalschaden durch auf einer Ölkürbisfläche von mindestens 0,3 Hektar bzw. ein Auszahlungsbetrag von mindestens 300 Euro. Dürre Sie erhalten eine Entschädigung, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist: Innerhalb von 30 Tagen in der Vegetationsperiode ist weniger als 10 mm Niederschlag gefallen oder der tatsächliche Niederschlag liegt mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf. Wenn Sie nach, Frost,, Verschlämmung, Verwehung oder Schäden durch tierische Schädlinge bis 31. Mai erneut anbauen, erhalten Sie 250 Euro pro Hektar. Wetterextreme nehmen zu, die Schäden in der Landwirtschaft häufen sich. Darum entwickeln wir laufend neue Services, um Sie im Risikomanagement zu unterstützen. Wetterservice Speziell auf agrarische Anforderungen zugeschnitten bieten wir Ihnen unter Wetterrückblick und -prognose punktgenau für jeden Standort Niederschlagsradar Warncockpit für individuelle Wetterwarnung Holen Sie sich das Wetterservice auch als App für unterwegs: Satellitenservice Beobachten Sie die Entwicklung der Vegetation Ihrer Felder von oben. Alle fünf Tage gibt es eine neue Aufnahme. Vergleichen Sie den Pflanzenwuchs bis zu einem Jahr zurück. mein HAGEL-Login Ihre Vertragsdaten und alle Dokumente finden Sie bequem unter im Mitglieder-Bereich. Ihre Zugangsdaten finden Sie auf Ihrer Polizze. Mit der elektronischen Zustellung Ihrer Dokumente ("Postverzicht") unterstützen Sie den Klimaschutz und reduzieren den Papierverbrauch. Auch Ihre Schäden melden Sie am einfachsten gleich online

9 Wir sind für Sie da: Burgenland DI Günther Kurz 0664/ Eisenstadt, Neusiedl/See Richard Fuhrmann 0664/ Güssing, Jennersdorf, Oberwart Karl Reichl 0664/ Mattersburg, Oberpullendorf Hannes Steiger 0664/ Hermagor, Wolfsberg, Villach Land (Feistritz a.d. G., Hohenthurn, Nötsch im Gailtal) Kärnten DI Hubert Gernig 0664/ Johann Ganster 0664/ Feldkirchen, Völkermarkt, Spittal/Drau Josef Kreuter 0664/ Klagenfurt, St.Veit/Glan, Villach Philipp Schratter 0664/ Niederösterreich Ost Ing. Josef Kaltenböck 0664/ Niederösterreich West Ing. Michael Gindl 0664/ Mistelbach Manfred Bruckner 0676/ Horn, Retz, Waidhofen/Th. Ernst Donnerbauer 0664/ Krems, Langenlois Ing. Franz Gerstenmayer 0676/ Neunkirchen, Wr. Neustadt Ing. Franz Giefing 0676/ Amstetten, Scheibbs, Waidhofen/Y., Ybbs (südl. d. Donau) Matthias Kaufmann 0664/ Lilienfeld, Melk (südl. d. Donau), St. Pölten Land Rudolf Haydn 0699/ Korneuburg, Tulln, St. Pölten Land (Gablitz, Mauerbach, Pressbaum, Purkersdorf, Tullnerbach, Wolfsgraben) Gmünd, Zwettl Andreas Hofstätter 0664/ Ing. Markus Hubauer 0676/ Gänserndorf Heidelinde Maier 0676/ Baden, Bruck/L., Mödling, Schwechat Josef Schorn 0664/ Krems, Melk und Ybbs (nördl. d. Donau), Zwettl Franz Tiefenbacher 0676/ Hollabrunn, Laa/Thaya Ing. Ernst Wöber 0680/ Oberösterreich Ing. Wolfgang Winkler 0664/ Gmunden, Ried/Innkreis, Vöcklabruck Roman Anzengruber 0664/ Kirchdorf/Krems, Wels Martin Breitwieser 0650/ Eferding, Grieskirchen, Schärding Ing. Thomas Edlmüller 0664/ Freistadt, Rohrbach, Urfahr Umgebung Ing. Dominik Hochreiter 0664/ Linz, Perg, Steyr DI Herwig Mayr 0664/ Braunau Ing. Bernhard Seidl 0664/ Salzburg Ing. Christian Hallinger 0664/ Flachgau, Tennengau, Stadt Salzburg Josef Bachler 0664/ Steiermark Ing. Josef Kurz 0664/ Deutschlandsberg, Voitsberg Franz Beuchler 0664/ Südoststeiermark (Feldbach) Johann Hofmeister 0664/ Hartberg-Fürstenfeld Franz Lendl 0664/ Graz, Graz Umgebung, Weiz Johann Maier 0664/ Bruck-Mürzzuschlag, Murau, Murtal, Leoben, Liezen DI Michaela Sturm 0664/ Leibnitz, Südoststeiermark (Radkersburg) Hannes Vogljäger 0664/ Tirol und Osttirol Ing. Norbert Jordan 0664/ Kitzbühel, Kufstein, Lienz, Schwaz Karl Anker 0676/ Imst, Innsbruck, Landeck, Reutte Andreas Jäger 0664/ Vorarlberg DI Richard Simma 0664/ Anita Burtscher 0664/ Wien DI Sabina Herndlhofer-Tuma 0664/

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