Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten
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1 Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten Stand: 02/2016 (Quellen: Promotionsordnungen, Internetseiten der Fakultäten) Fakultät Verbleib auf der Verlängerung Antragsmodalitäten für die Aufnahme in die Doktorandenliste Doktorandenliste Theol. Fak. k. A. 1 k. A. Promotionsordnung enthält keine Bestimmungen zur Doktorandenliste weitere Informationen müssen beim Dekanatsrat erfragt werden Jur.fak. k. A. k. A. Promotionsordnung enthält keine Bestimmungen zur Doktorandenliste (hier: Promotionsliste) Zulassung zur Promotion und damit Eintrag in die Promotionsliste sowie den -Verteiler erfolgt auf formlosen Antrag weitere Unterlagen sind einzureichen ( Über die Zulassung zur Promotion entscheidet, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Dekan. (Promotionsordnung 2, Abs. 9) GKO 4 Jahre jeweils 1 Jahr, Antragsformular vorhanden (Anlage 1 zur Promotionsordnung, Dekanatsauf Antrag Aufnahmeantrag ist unmittelbar nach Abschluss der Betreuungsvereinbarung, spätestens innerhalb von sechs Monaten danach zustellen (vgl. Anlage 2 zur Promotionsordnung, S. 1) für die Zulassung als Doktorand_in ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung Bedingung (Promotionsordnung 3, Abs. 1, Nr. 3 und Anlage 2, Dekanats- Aufnahme wird durch Dekanat bestätigt Antragsformular für Verlängerung vorhanden (Dekanats- Verlängerung um jeweils ein Jahr mit Zustimmung des/der Betreuenden möglich 1 k. A. = keine Angabe. 1
2 Philol. Fak. k. A. k. A. Antragsformular vorhanden (Anlage 1 zur Promotionsordnung, Dekanats- Bedingungen für Aufnahme und Möglichkeit der Verlängerung nicht spezifiziert; 4, Abs. 1 (b) der Promotionsordnung führt lediglich aus, dass der Eintrag auf die Doktorandenliste eine Zulassungsvoraussetzung zur Promotion ist Erz.wiss. Fak. 6 Jahre k. A. schriftlicher Antrag, Form nicht weiter spezifiziert weitere Unterlagen sind einzureichen (Promotionsordnung 8, Abs. 2) Aufnahme kann mit Auflagen zur Absolvierung ergänzender Studien und Prüfungen verbunden werden (Promotionsordnung und 2. ÄS 8, Abs. 3) über Aufnahme entscheidet der Promotionsausschuss Entscheidungsverfahren aufgenommen Möglichkeit der Verlängerung nicht spezifiziert SozPhil 6 Jahre Wiederaufnahme zulässig Antragsformular vorhanden (Anlage 1 zur Promotionsordnung, Dekanats- weitere Unterlagen sind einzureichen (Promotionsordnung, Anlage 1) Studierende im Graduiertenstudiengang haben einen gültigen Nachweis über die Aufnahme in den Studiengang zu erbringen Aufnahme nach Prüfung durch den/die zuständige/n Vertreter/in der Promotionskommission WiFa k. A. k. A. begründeter Antrag ist an das Dekanat zu stellen Antragsformular vorhanden (Fakultäts- weitere Unterlagen sind einzureichen (Promotionsordnung 5) die Bescheinigung über die Aufnahme in die Doktorandenliste ist zur Immatrikulation in das Promotionsstudium der Fakultät vorzulegen 2
3 SpoWi 4 Jahre 2 Jahre, auf Antrag Med. Fak. laut Doktorandenvereinbarung (MD/PhD: 1 Jahr) nach Vereinbarung zwischen Doktorand_in und Betreuer_in Fak. Mathe. Info. 5 Jahre 1 Jahr, auf Antrag Antragsformular vorhanden (Anlage 5 zur Promotionsordnung) weitere Unterlagen sind einzureichen (Promotionsordnung 5, Abs. 2) Aufnahme kann mit Auflagen zur Absolvierung ergänzender Studien und Prüfungen verbunden werden (Promotionsordnung 5, Abs. 3, vgl. 6, Eignungsfeststellungsverfahren) über Aufnahme und Verlängerung entscheidet der Promotionsausschuss kein gesonderter Antrag auf Aufnahme in die Doktorandenliste erforderlich innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss einer schriftlichen Doktorandenvereinbarung/eines schriftlichen Doktorandenvertrags (vgl. Promotionsordnung, Anlage 9 bzw. Homepage des Referats für akademische Angelegenheiten) ist dem Dekanat der Name des/der Promovierenden sowie das Arbeitsthema, der/die Betreuer/in und der Zeitpunkt der Annahme als Doktorand_in mitzuteilen; aus diesen Informationen erfolgt der Eintrag in die Doktorandenliste Studierende des Graduiertenstudienganges werden ebenfalls in die Doktorandenliste aufgenommen Naturwissenschaftler_innen, die in das MD/PhD-Programm aufgenommen wurden, werden ebenfalls in die Doktorandenliste der Medizinischen Fakultät aufgenommen Forschungsprojekte von Naturwissenschaftler_innen im Rahmen des MD/PhD- Programms dauern in der Regel ein Jahr, alles Weitere regelt die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät Aufnahme erfolgt auf formlosen Antrag, der vom Betreuer bzw. einem Hochschullehrer der Fakultät befürwortet wird Antragsformular vorhanden (Dekanats- Form des Antrags auf Verlängerung nicht spezifiziert über eine Verlängerung entscheidet der Promotionsausschuss des betreffenden Fachgebietes 3
4 BiPhaPs k. A. MD/PhD: 3 Jahre Fak. Physik Geo. 5 Jahre auf Antrag, kein Zeitraum spezifiziert k. A. Antragsformular vorhanden (Dekanats- Antrag ist spätestens zwei Jahre vor Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu stellen, Abweichungen nach Genehmigung durch den Fakultätsrat möglich Aufnahme in die Doktorandenliste erfolgt vorläufig und kann mit Auflagen zur Absolvierung ergänzender Studien und Prüfungen verbunden werden, die in der Regel innerhalb eines Jahres oder innerhalb einer leistungsentsprechenden Regelstudienzeit zu erbringen sind; wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die endgültige Aufnahme in die Doktorandenliste (Promotionsordnung 4, Abs. 4, vgl. 6-7, Eignungsfeststellungsverfahren, Promotionsvorprüfung) für Studierende in einem Graduiertenstudiengang ersetzt der von der Graduiertenkommission genehmigte Antrag auf Aufnahme eines Graduiertenstudiums den Antrag auf Aufnahme in die Doktorandenliste Möglichkeit der Verlängerung nicht spezifiziert zu Voraussetzungen für die Aufnahme von zum Dr. med. Promovierten im Rahmen eines MD/PhD vgl. Ordnung für das MD/PhD-Studium an der Universität Leipzig 7 Abs. 1 das MD/PhD-Studium dauert in der Regel drei Jahre neue Promotionsordnung tritt demnächst in Kraft (Stand der Information: 10/2015) u.a. soll nach der neuen Ordnung in der Regel drei Monate nach Beginn der Arbeiten für die Dissertation der Antrag auf Aufnahme in die Doktorandenliste gestellt werden o Bestimmungen der Promotionsordnung von 2010: schriftlicher Antrag, Form nicht weiter spezifiziert Antrag ist spätestens zwei Jahre vor Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens zu stellen über Aufnahme entscheidet der Promotionsausschuss Entscheidungsverfahren aufgenommen Antrag auf Verlängerung ist spätestens drei Monate vor Ablauf des fünfjährigen Eintrags zu stellen Modalitäten der Verlängerung nicht näher spezifiziert 4
5 Fak. Chem. Min. 4 Jahre auf Antrag, kein Zeitraum spezifiziert Antragsformular vorhanden (Dekanats- Antrag ist in der Regel zu Beginn der Anfertigung der Doktorarbeit zu stellen (vgl. Promotionsordnung 4, Abs. 1) Aufnahme kann mit Auflagen zur Absolvierung ergänzender Studien und Prüfungen verbunden werden, die in der Regel innerhalb eines Jahres zu erbringen sind, so lange gilt der Eintrag auf die Doktorandenliste unter Vorbehalt (Promotionsordnung 4, Abs. 3, vgl. 7, Eignungsfeststellungsverfahren) Form des Antrags auf Verlängerung nicht spezifiziert über Aufnahme und Verlängerung/Wiederaufnahme entscheidet der Promotionsausschuss Entscheidungsverfahren in die Doktorandenliste aufgenommen Vet.med. Fak. k. A. k. A. Antragsformular vorhanden (Fakultäts- 5
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