Ordnung für das strukturierte Promotionsstudium Molekulare und klinisch translationale Medizin

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ordnung für das strukturierte Promotionsstudium Molekulare und klinisch translationale Medizin"

Transkript

1 Ordnung für das strukturierte Promotionsstudium Molekulare und klinisch translationale Medizin In Abstimmung mit dem Fakultätsrat für Medizin der Ludwig Maximilians Universität München hat die Kommission des Förderprogramms für Forschung und Lehre folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf die Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin in ihrer 10. Änderungssatzung und regelt den Ablauf des strukturierten Promotionsstudiums Molekulare und klinisch translationale Medizin. Vorbemerkung: Alle männlichen Personen und Funktionsbezeichnungen in dieser Ordnung beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.

2 1 Gegenstand und Zweck (1) 1 Das strukturierte Promotionsstudium ist an der Medizinischen Fakultät der Ludwig Maximilians Universität angesiedelt. 2 Das Ziel des strukturierten Promotionsstudiums Molekulare und Klinischtranslationale Medizin ist die Ausbildung von besonders begabten und wissenschaftlich interessierten Studierenden der Medizin und Zahnmedizin zur Forschung in der Medizin. 3 Studierende sollen eine tiefgehende Kenntnis von aktuellen Forschungsgebieten der Medizin bekommen und zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden, um so den wissenschaftlichen Nachwuchs heranzubilden. 4 Durch ein forschungsgeleitetes Qualifizierungsprogramm, das gemeinsam von Vertretern mehrerer Fachrichtungen angeboten wird, soll ein integrativer Ansatz verfolgt werden. 5 Unterstützt durch gezieltes Training wissenschaftlicher Schlüsselqualifikationen sollen Studierende ihre Forschungsergebnisse auf wissenschaftlichen Konferenzen präsentieren und in internationalen Zeitschriften publizieren. (2) Das strukturierte Promotionsstudium hat eine Regelzeit von 18 Monaten. 2 Kommission / Leitung (1) Die Kommission des Förderprogramms für Forschung und Lehre (FöFoLe Kommission) bestimmt zwei Beauftragte für die Administration des Promotionsstudiums. (2) Die Beauftragten sind zuständig für 1. die Auswahl der Promotionsforschungsprojekte ( 3) 2. den geordneten Ablauf des Promotionsstudiums ( 4 7) 3. die Administration der Ringvorlesung und des Methodenkolloquiums ( 8) (3) Die Beauftragten berichten in regelmäßigen Abständen über den Fortgang des strukturierten Promotionsstudiums an die FöFoLe Kommission, welche ihrerseits an den Fakultätsrat berichtet. 3 Promotionsforschungsprojekte (1) Habilitierte Hochschullehrer der Medizinischen Fakultät der LMU können jeweils 1 2 Projektvorschläge bis zum 01. Juli eines jeden Jahres abgeben. (2) 1 Auf 3 Seiten soll ein Forschungsthema aus der molekularen oder klinisch translationalen Medizin, Stand der Forschung, eigene Vorleistungen, Ziele und Arbeitsprogramm inklusive Methoden dargestellt werden. 2 Auf weitere 2 3 Seiten folgen Lebenslauf, eine Publikationsliste der letzten 5 Jahre, Liste von betreuten Doktorarbeiten mit Abschlussnote, Benennung von eigenen laufenden Drittmittelprojekten mit Förderkennzeichen, Laufzeit und Fördervolumen sowie eine Erklärung zum

3 vorhandenen Forschungslabor mit eigener Arbeitsgruppe. (Mitantragssteller) sollten mindestens 4 Originalarbeiten vorweisen. 3 Nichthabilitierte Betreuer (3) 1 Die Forschungsprojekte werden durch Mitglieder der Medizinischen Fakultät begutachtet und für die Aufnahme ins Promotionsstudium empfohlen. 2 Die Auswahl der Gutachter erfolgt durch die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums. (4) 1 Die Verteilung der Promotionsforschungsprojekte erfolgt im Rahmen einer Orientierungsphase unter Beteiligung der Studierenden und Projektbetreuer mit einer Auswahl nach Priorisierung. 2 In der Regel sollte nur ein Promotionsforschungsprojekt pro Hochschullehrer gefördert werden. (5) 1 Die Promotionsforschungsprojekte dürfen im Vorfeld an keinen Studierenden oder Doktoranden vergeben bzw. zugesagt worden sein. 2 Die Studierenden dürfen nicht bereits mit einem experimentellen Promotionsvorhaben begonnen haben. (6) Die Projektbetreuer erhalten bis maximal pro Jahr ( für 18 Monate) für Forschungsverbrauchsmittel inklusive Reisemittel (z.b. für eine Kongressreise)zur Durchführung des Promotionsforschungsprojekts. 4 Aufnahme in das strukturierte Promotionsstudium (1) 1 Die Aufnahme in das strukturierte Promotionsstudiums erfolgt über ein Bewerbungs und Auswahlverfahren. 2 Studierende der Human und Zahnmedizin, die im Sommersemester im 4. bis 7. Studiensemester sind, können bis zum 10. Juli eines jeden Jahres ihre Kurzbewerbung mit folgenden Unterlagen einreichen: 1. Motivationsschreiben 2. Lebenslauf 3. Zeugnisse (Abitur und Physikum, soweit bereits vorhanden) 4. Immatrikulationsbescheinigung (Sommersemester) 3 Es werden nur Teilnehmer zugelassen, die zum Zeitpunkt der Projektzuteilung an der LMU immatrikuliert sind. (2) 1 Die aufgenommenen Studierenden werden auf Antrag vorläufige Mitglieder der Munich Medical Research School (MMRS) und melden ihr Promotionsprojekt an. 2 Nach erfolgreichem Ablegen des Studiums werden sie in die Promotionsliste eingetragen und werden endgültige Mitglieder der MMRS. (3) Die zum Promotionsstudium zugelassenen Studierenden erhalten für 18 Monate eine monatliche finanzielle Unterstützung als studentische Hilfskräfte.

4 (4) 1 Die Aufnahme weiterer zugelassener Studierender als assoziierte Mitglieder ohne finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm Forschung und Lehre ist möglich. 2 Entsprechend muss eine anderweitige finanzielle Unterstützung dieser assoziierten Studierenden dargelegt werden. 5 Betreuung und Themenvergabe (1) Das Promotionsforschungsprojekt bzw. Promotionsvorhaben wird von dem entsprechenden Projektbetreuer (siehe 3 Abs. 4) betreut (Betreuer). (2) 1 Die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums setzen zusätzlich für jede Studierende und jeden Studierenden eine Betreuungskommission ein. 2 Die Betreuungskommission besteht aus dem Betreuer sowie zwei weiteren Personen. 3 Eine Person kann Mitglied des Instituts/der Klinik des Betreuers sein; die dritte Person muss ein unabhängiger externer Spezialist sein. 4 Alle Mitglieder der Betreuungskommission müssen promoviert und mindestens 2 habilitiert sein. 5 Die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums achten dabei darauf, dass die im Rahmen des wissenschaftlich begleiteten Promotionsstudiums berührten Fachgebiete angemessen berücksichtigt werden. 6 Mindestens 2 der Mitglieder der Betreuungskommission müssen der Medizinischen Fakultät angehören. (3) 1 Scheidet ein Mitglied der Betreuungskommission aus, bestellen die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums ein neues Mitglied. 2 Abs. 2 gilt entsprechend. (4) 1 Die Betreuungskommission führt nach Beendigung der Probezeit und dann innerhalb eines Jahres protokollierte Zwischenevaluierungen mit der Studierenden oder dem Studierenden durch. 2 Nach Erbringung der vereinbarten Leistungen schlägt die Betreuungskommission den beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums vor, die Studierende oder den Studierenden zur Disputation zuzulassen. (5) 1 Die Themenvergabe erfolgt im Rahmen einer Orientierungsphase, an der sich alle aufgenommenen Studierende und Projektbetreuer beteiligen. 2 Die Orientierungsphase besteht aus Projektvorstellungen und Laborbesuchen vor Ort, sowie einer gegenseitigen Priorisierung. 3 Die Studierenden werden nach einer übereinstimmenden Priorisierung dem entsprechenden Promotionsforschungsprojekt zugewiesen und können nach einer 2 monatigen Probezeit mit ihrem Promotionsstudium beginnen. (6) Das Thema der Doktorarbeit entspricht dem Titel des genehmigten Promotionsforschungsprojekts ( 3). 6 Zielvereinbarung (1) 1 Die Betreuungskommission vereinbart im Laufe der Probezeit mit dem Studierenden auf der Basis einer Skizze des Promotionsvorhabens Art und Umfang der von dem Studierenden im Rahmen des wissenschaftlich begleitenden Promotionsstudiums zu erbringenden Leistungen (Ziel

5 vereinbarung) und unterstützt den Studierenden bei der Umsetzung der Vereinbarung. 2 Die Zielvereinbarung muss die Kriterien für die Zwischenevaluierungen und für die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Disputation) vereinbarten Leistungen, insbesondere die Anfertigung einer Dissertation enthalten. 3 Sie kann darüber hinaus insbesondere folgende Entscheidungsgrundlagen vorsehen: 1. Einen schriftlichen Bericht an die Betreuungskommission und dessen Diskussion 2. Regelmäßige und bzw. oder erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Lehrveranstaltungen und Prüfungen außerhalb der vorgesehenen Promotionsleistungen ( 8) (2) 1 Die Zielvereinbarung ist schriftlich abzufassen und wird erst nach Gegenzeichnung durch einen der beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums wirksam. 2 Sie ist nach erfolgreichem Beenden der Probezeit innerhalb von 4 Wochen im Promotionsbüro abzugeben. 7 Zwischenevaluierungen (1) 1 Nach Beendigung der Probezeit und dann innerhalb eines Jahres führt die Betreuungskommission jeweils eine Zwischenevaluierung durch. 2 Das Ergebnis ist den beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums anzuzeigen. (2) 1 Entsprechen die Ergebnisse der Zielvereinbarung, wird das begleitete Promotionsstudium fortgeführt. 2 Sind aufgrund der Zwischenevaluierung Korrekturen der ursprünglichen Zielvereinbarung angebracht, so können diese in einer Änderungssatzung festgelegt werden; 6 Abs. 2 gilt entsprechend. (3) 1 Stellt die Betreuungskommission fest, dass die für die Zwischenevaluierung vereinbarten Leistungen nicht erbracht sind, legt die Betreuungskommission fest, welche Leistungen im Rahmen einer Wiederholung zu erbringen sind. 2 Stellt die Betreuungskommission fest, dass die für die Zwischenevaluierung vereinbarten Leistungen auch im Rahmen der Wiederholung nicht erbracht sind und ist davon auszugehen, dass auch die vereinbarten Ziele für die Zulassung zur Disputation voraussichtlich nicht erbracht werden, heben die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums die Bestellung der Betreuungskommission auf und beendet damit das Promotionsstudium. 3 Die Beendigung des Promotionsstudiums wird durch die beiden Beauftragten für die Administration des Promotionsstudiums in einem begründeten und mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheid mitgeteilt. 8 Aufgaben der Studierenden im Rahmen des wissenschaftlich begleiteten Promotionsstudiums (1) 1 Die Studierenden haben die Aufgabe, sich durch den Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit für Wissenschaft und Forschung zu qualifizieren. 2 Im Rahmen des wissenschaftlich begleiteten Promotionsstudiums ist dazu ein Trainingsprogramm im Umfang von 5 SWS über die Dauer des Promotionsstudiums zu absolvieren. 3 Das Trainingsprogramm beinhaltet die:

6 1. erfolgreiche Teilnahme an einer wöchentlichen Ringvorlesung durch die Projektleiter 2. erfolgreiche Teilnahme an einem zweiwöchentlichen Methodenkolloquium 3. Teilnahme an einer Veranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis 4. erfolgreiche Teilnahme am Statusseminar (2) 1 Studierende müssen eine Vollforschungszeit von mindestens 8 Monaten absolvieren. 2 Darüber hinaus können noch ausstehende Experimente studienbegleitend durchgeführt werden. (3) Studierende müssen mit Abschluss ihres Promotionsvorhabens einen Abschlussbericht erstellen, welcher die möglichen Erfolge bzw. Misserfolge der Arbeit dokumentiert. (4) Ziel des Promotionsstudiums ist es, dass der Betreuer mit dem Studierenden die erarbeiteten Ergebnisse möglichst in einem international anerkannten Journal veröffentlicht. 9 Dissertation 1 Studierende haben eine schriftliche, selbständige wissenschaftliche Arbeit (Dissertation) zu erbringen. 2 Die Dissertation hat den in den 2 und 4a dargelegten Anforderungen der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder Zahnmedizin (Dr. med. dent.) zu entsprechen. 10 Bewertung der Promotionsleistung Die Bewertung der Promotionsleistung wird in 5 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) und Zahnmedizin (Dr. med. dent.) dargelegt. 11 Disputation (1) 1 Ist die Dissertation bestanden, ist der Studierende zur Disputation zugelassen. 2 Zeit und Ort der mündlichen Prüfung werden durch den Promotionsausschuss festgesetzt und dem Studierenden spätestens 7 Tage vor dem Termin durch den Vorsitzenden des Promotionsausschusses mitgeteilt. (2) 1 12 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin findet hier Anwendung. 2 Allerdings ist zu beachten, dass Studierende hier nicht in Gruppen zusammengefasst werden können, sondern dass Studierende einer Einzelprüfung unterzogen werden.

7 (3) 1 Die Disputation wird durch die Prüfungskommission abgenommen und bewertet. 2 Die Studierenden sollen in der Disputation belegen, dass sie das Fachgebiet der Dissertation und verwandte Gebiete angemessen beherrschen. 3 Die Disputation besteht aus einem Referat und einer anschließenden mündlichen Prüfung durch die Prüfungskommission. 4 Die Disputation wird protokolliert. (4) Die Benotung der Disputation wird in 6 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin geregelt. 12 Gesamtnote, Drucklegung und Vollzug der Promotion Diese Punkte werden in den 7 bis 9 der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät für die Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) dargelegt. 13 Verabschiedung Diese Ordnung wurde am vom Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Ludwig Maximilians Universität München verabschiedet.

MUNICH MEDICAL RESEARCH SCHOOL PROMOTIONSMÖGLICHKEITEN FÜR MEDIZINER

MUNICH MEDICAL RESEARCH SCHOOL PROMOTIONSMÖGLICHKEITEN FÜR MEDIZINER DEKANAT MUNICH MEDICAL RESEARCH SCHOOL PROMOTIONSMÖGLICHKEITEN FÜR MEDIZINER DFG Symposium Clinician Scientist: Strukturierte wissenschaftliche Qualifizierungsprogramme für klinisch Forschende parallel

Mehr

Bei der Promotion zum Dr. med. bzw. Dr. med. dent. beachten Sie bitte:

Bei der Promotion zum Dr. med. bzw. Dr. med. dent. beachten Sie bitte: DEKANAT DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT Dekanat Medizinische Fakultät LMU München Bavariaring 19, 80336 München Dr. Alice Edler Leiterin der Munich Medical Research School Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser

Mehr

Merkblatt über den Inhalt und das Antragsverfahren im Rahmen des Förderprogramms für Forschung und Lehre (FöFoLe)

Merkblatt über den Inhalt und das Antragsverfahren im Rahmen des Förderprogramms für Forschung und Lehre (FöFoLe) FÖFOLE-BÜRO DEKANAT DER MEDIZINISCHEN FAKULTÄT Merkblatt über den Inhalt und das Antragsverfahren im Rahmen des Förderprogramms für Forschung und Lehre (FöFoLe) I. Allgemeines Bundesweit wird angestrebt,

Mehr

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

E N T W U R F. Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München. E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Promotionsstudiengang Medical Research an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten

Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten Eintrag in die Doktorandenlisten der Fakultäten der Universität Leipzig Fristen und Modalitäten Stand: 02/2016 (Quellen: Promotionsordnungen, Internetseiten der Fakultäten) Fakultät Verbleib auf der Verlängerung

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin 1. Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Promotion zum Doktor der Zahnmedizin Name Geburtsname Vorname(n)-Rufname

Mehr

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin

Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin 1. Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Promotion zum Doktor der Medizin Name Geburtsname Vorname(n)-Rufname bitte

Mehr

Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat.

Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat. Dekanat Medizinische Fakultät Antrag auf Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Dr. rer. nat. Hiermit beantrage ich die Annahme als Bewerberin/Bewerber für die Promotion zum Doktor der Naturwissenschaften

Mehr

Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder der Zahnmedizin (Dr. med. dent.

Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder der Zahnmedizin (Dr. med. dent. Medizinische Fakultät Promotionssekretariat Dr.med./Dr. med. dent. Albert-Einstein-Allee 7 89081 Ulm Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder

Mehr

FAQs zum MD/PhD Programm:

FAQs zum MD/PhD Programm: FAQs zum MD/PhD Programm: 1. Was ist das Ziel des Programms? 2. Wofür steht die Bezeichnung MD/PhD? 3. Wer ist bewerbungsberechtigt? 4. Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab? 5. Was sind die Auswahlkriterien?

Mehr

Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder der Zahnmedizin (Dr. med. dent.

Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder der Zahnmedizin (Dr. med. dent. Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin (Dr. med.) oder der Zahnmedizin (Dr. med. dent.) Name, Vorname: (Falls Ihr Rufname nicht dem ersten Vornamen laut

Mehr

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Klassische Antike. Geschichte und Literatur

Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Klassische Antike. Geschichte und Literatur 6/15 Universität Leipzig Eignungsfeststellungsordnung für den Masterstudiengang Klassische Antike. Geschichte und Literatur Vom 29. September 2006 Aufgrund des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat

Mehr

Manual für Studierende: PROWISS-Semester

Manual für Studierende: PROWISS-Semester Manual für Studierende: PROWISS-Semester 4. klinisches Semester Wissenschaftliches Denken und Handeln (PROWISS- Semester = PROjekt- und WISSenschafts-Semester) Prof. Dr. Thomas Bein, M.A., Dekanat Lehre,

Mehr

AM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013

AM 23/2013. Amtliche Mitteilungen 23/2013 AM 23/2013 Amtliche Mitteilungen 23/2013 Zweite Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln vom 24. April 2013 IMPRESSUM Herausgeber: Adresse: UNIVERSITÄT

Mehr

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über die Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang Pharmaceutical Sciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 27. Februar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Geschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel ,

Geschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel , Promotionsprogramm Geschichte History Histoire Stand: Juni 2015 Redaktion und Kontakt: Lehrstuhl Kontakt Geschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel. 0921 55 4190, susanne.lachenicht@uni-bayreuth.de

Mehr

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium

Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium An den Promotionsausschuss der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms -Universität Bonn Blatt 1 von 4 Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium Hiermit beantrage

Mehr

Ordnung über besondere Zugangsund. Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge. der Graduiertenschule Naturwissenschaft

Ordnung über besondere Zugangsund. Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge. der Graduiertenschule Naturwissenschaft 31.07.2008 Amtliche Mitteilungen / 27. Jahrgang 3/2008 168 Ordnung über besondere Zugangsund Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge der Graduiertenschule Naturwissenschaft und Technik

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Neurosciences an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43

Mehr

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/6 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/6 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Chemie und Mineralogie Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Chemie und Mineralogie der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003 Aufgrund

Mehr

Elfte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau

Elfte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau 109 Elfte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Passau Vom 5. September 2013 Aufgrund des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 64

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Informatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 200 In der Fassung der Änderungssatzung vom 2. Dezember 200 Auf Grund

Mehr

Ordnung (Neufassung) über besondere Zugangs- und. Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge. und strukturierte Promotionsprogramme

Ordnung (Neufassung) über besondere Zugangs- und. Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge. und strukturierte Promotionsprogramme 08.08.2013 Amtliche Mitteilungen / 32. Jahrgang 3/2013 354 Ordnung (Neufassung) über besondere Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Promotionsstudiengänge und strukturierten Promotionsprogramme

Mehr

PROMOTIONSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN

PROMOTIONSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN PROMOTIONSORDNUNG DER UNIVERSITÄT LIECHTENSTEIN 5. Juni 2013 INHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines 3 II. Studienordnung 3 III. Prüfungsordnung 5 A. Vorstudie 5 B. Dissertation 6 C. Abschluss 7 IV. Rechtsschutz

Mehr

1 Zweck des Eignungsverfahrens

1 Zweck des Eignungsverfahrens E N T W U R F Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Interkulturelle Kommunikation an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom # Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fakultät für Naturwissenschaften Albert-Einstein-Allee 11, D Ulm

Fakultät für Naturwissenschaften Albert-Einstein-Allee 11, D Ulm Richtlinien der Fakultät für Naturwissenschaften zum Habilitationsverfahren Das Verfahren richtet sich nach der geltenden Habilitationsordnung der Universität Ulm. Diese Richtlinien dienen ausschließlich

Mehr

Name, Vorname: Geburtsdatum: Privatadresse: Telefon: Klinik/Institut: Studienabschluss: Art und Fach: Universität/Hochschule:

Name, Vorname: Geburtsdatum: Privatadresse: Telefon: Klinik/Institut: Studienabschluss: Art und Fach: Universität/Hochschule: Medizinische Fakultät Promotionssekretariat Albert-Einstein-Allee 7 89081 Ulm, Germany Isabel Fröhlich Tel: +49 731 50-33611 Fax: +49 731 50-33619 isabel.froehlich@uni-ulm.de Vor Beginn der Promotion:

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN NR. 158 22.04.2013 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den gemeinsamen Master-Studiengang Kunst- und Designwissenschaft an der Universität Duisburg-Essen und der Folkwang

Mehr

A n t r a g auf Z u l a s s u n g z u r P r o m o t i o n

A n t r a g auf Z u l a s s u n g z u r P r o m o t i o n A n t r a g auf Z u l a s s u n g z u r P r o m o t i o n zur Erlangung des Grades eines Dr. med. / Dr med. dent. / Dr. biol. hom. beim Fachbereich Medizin der Justus-Liebig-Universität Giessen B - /20

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG BIOWISSENSCHAFTEN FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH BIOLOGIE/CHEMIE PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG BIOWISSENSCHAFTEN beschlossen in der 23. Sondersitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Biologie/Chemie am 15.02.2010

Mehr

Vor Beginn der Promotion: Antrag auf Zulassung zur Promotion und Annahme als Doktorandin/Doktorand zum Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.

Vor Beginn der Promotion: Antrag auf Zulassung zur Promotion und Annahme als Doktorandin/Doktorand zum Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum. Vor Beginn der Promotion: Antrag auf Zulassung zur Promotion und Annahme als Doktorandin/Doktorand zum Doktor der Humanbiologie (Dr. biol. hum.) Name, Vorname: intern (= ehemalige Studierende der Universität

Mehr

Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften der Universität Bayreuth. Vom 15. Juli 2004

Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften der Universität Bayreuth. Vom 15. Juli 2004 Habilitationsordnung für die Fakultät für Angewandte Naturwissenschaften der Universität Bayreuth Vom 15. Juli 2004 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 8 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

Ordnung für das PROMOTIONSSTUDIUM MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN an der Technischen Universität Dresden vom

Ordnung für das PROMOTIONSSTUDIUM MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN an der Technischen Universität Dresden vom Bereich Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung für das PROMOTIONSSTUDIUM MATHEMATIK UND NATURWISSENSCHAFTEN an der Technischen Universität Dresden vom 17.07.2008 Männliche Personenbezeichnungen in

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 15/2011 Köln, den 15.11.2011 INHALT --------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mehr

Studienordnung für das Graduiertenstudium. an der Hochschule für Musik und Theater»Felix Mendelssohn Bartholdy«

Studienordnung für das Graduiertenstudium. an der Hochschule für Musik und Theater»Felix Mendelssohn Bartholdy« Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Hochschule für Musik und Theater»Felix Mendelssohn Bartholdy«Leipzig Aufgrund von 13 Absatz 4 und 42 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 6 vom , Seite 36-41

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 6 vom , Seite 36-41 Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 6 vom 17.03.2016, Seite 36-41 Promotionsordnung der Universität Ulm für die Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik und

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Vom 28. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Medieninformatik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 28. Juni 2010 In der Fassung der Änderungssatzung vom 21. Dezember 2010 Auf

Mehr

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin.

Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungssatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. L-142-1-004 PromWiwi o Promotionsordnung für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät* der Universität Augsburg vom 29. November 1976 (KMBl II 1977 S. 12), geändert durch Satzung vom 23. März 1979 [*]

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik

Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Zentrale Verwaltung Universität Stuttgart 1 von 7 (Stand: 04.02.2002) Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Diplomstudiengang Softwaretechnik Vom 15.11. 2001

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Wirtschaftsmathematik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. Juli 2010 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. September

Mehr

Habilitationsverfahren

Habilitationsverfahren Richtlinien zum Habilitationsverfahren Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus Technische Universität Dresden Richtlinien zum Habilitationsverfahren an der Medizinischen Fakultät "Carl Gustav Carus" der

Mehr

Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie Vom 5.

Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie Vom 5. Dritte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie Vom 5. Oktober 2011 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Astrophysik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 29. Juni 2009 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2014 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät

Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Ordnung für die Verleihung des Diploms im Studiengang Pharmazie der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät Gemäß 5 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. 26 Abs. 2, 79 Abs. 2 Nr. 11, 83 Abs. 3 Nr. 2 ThürHG vom 7. Juli 1992,

Mehr

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016

AM 58/2016. Amtliche Mitteilungen 58/2016 AM 58/2016 Amtliche Mitteilungen 58/2016 Zulassungsordnung für den Studiengang 1-Fach Master of Science Geographie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln vom 25.04.2016

Mehr

Habilitationsordnung. für die Fakultät für Mathematik und Physik: *) der Universität Bayreuth. Vom 5. August 2004

Habilitationsordnung. für die Fakultät für Mathematik und Physik: *) der Universität Bayreuth. Vom 5. August 2004 Habilitationsordnung für die Fakultät für Mathematik und Physik der Universität Bayreuth Vom 5. August 2004 Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 91 Abs. 8 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Promotionsvereinbarung

Promotionsvereinbarung Promotionsvereinbarung 1 Ziel und Zweck Die Promotionsvereinbarung soll das Verhältnis zwischen Doktorandinnen bzw. Doktoranden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Planung und

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang. Umweltsysteme und Nachhaltigkeit Monitoring, Modellierung und Management

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang. Umweltsysteme und Nachhaltigkeit Monitoring, Modellierung und Management Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Umweltsysteme und Nachhaltigkeit Monitoring, Modellierung und Management an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 15. Juni 2009 Auf

Mehr

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. Informationen für die Durchführung von. Promotionsverfahren

Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie. Informationen für die Durchführung von. Promotionsverfahren Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie Informationen für die Durchführung von Promotionsverfahren im Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie der Freien Universität Berlin Promotionsbüro

Mehr

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig 20/6 Universität Leipzig Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Vom 17. Dezember 2003 Aufgrund

Mehr

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig 20/1 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Vom 17. Dezember 2003 Aufgrund

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biologie im Umfang von 60 ECTS-Punkten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 23. Juli 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in

Mehr

Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth

Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth Leitfaden zur Durchführung von Habilitationsverfahren an der Sprach- und Literaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth [Stand: Juli 2017] Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät

Mehr

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus Information zum Ablauf der Promotion: - Einreichung der Promotionsvereinbarung vor Beginn der Arbeit an der Promotion. Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Promotionsvereinbarung vorliegen.

Mehr

Betreuungsvereinbarung (Abs. 1-6) und Antrag auf endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Abs. 7)

Betreuungsvereinbarung (Abs. 1-6) und Antrag auf endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Abs. 7) Betreuungsvereinbarung (Abs. 1-6) und Antrag auf endgültige Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand (Abs. 7) gemäß der Promotionsordnung der Philosophischen Fakultät vom 16.10.2017 (insbesondere 4 Abs.

Mehr

Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen

Kooperationsvertrag. zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen Kooperationsvertrag zur Regelung kooperativer Promotionen sowie insgesamt zur Förderung von Promotionen von FH-Absolventlnnen zwischen der Technischen Universität Braunschweig vertreten durch das Präsidium,

Mehr

Ordnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik

Ordnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik Ordnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik 26. März 2014 In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (im Folgenden TUM GS) hat die Fakultät für Physik am 26.03.2014 folgende Ordnung verabschiedet.

Mehr

Vom 18. Februar Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

Vom 18. Februar Abs. 3 Nr. 1 erhält folgende Fassung: 1 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Ph.D.-Studiengang Medical Life Science and Technology an der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München Vom 18. Februar 2013

Mehr

1 Fach-Promotionsausschuss Physik

1 Fach-Promotionsausschuss Physik Fachbereich Physik Geschäftsordnung für den Fach-Promotionsausschuss PHYSIK des Fachbereichs Physik der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften an der Universität Hamburg (Einstimmig

Mehr

Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: Dezember 2016)

Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: Dezember 2016) Merkblatt zur Einreichung der Dissertation (Stand: Dezember 2016) Folgende Unterlagen werden bei der Einreichung der Dissertation benötigt: a) Ein frei formuliertes Gesuch um Zulassung zur Prüfung, gerichtet

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung -

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) - vorläufige Lesefassung - Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) B I.

Mehr

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR PROMOTION an den Dekan / die Dekanin der Juristischen Fakultät (gemäß 6 der Promotionsordnung vom 8.

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR PROMOTION an den Dekan / die Dekanin der Juristischen Fakultät (gemäß 6 der Promotionsordnung vom 8. ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR PROMOTION an den Dekan / die Dekanin der Juristischen Fakultät (gemäß 6 der Promotionsordnung vom 8. August 2018) 1. Angaben zur Person (Ladungsfähige Anschrift) Name, Vorname(n)

Mehr

Vor der Vorbemerkung wird folgendes Inhaltsverzeichnis eingefügt: Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung. I. Allgemeines. II.

Vor der Vorbemerkung wird folgendes Inhaltsverzeichnis eingefügt: Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung. I. Allgemeines. II. Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Promotionsstudiengang Literaturwissenschaft der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften Vom

Mehr

Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie. Vom 15.

Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie. Vom 15. E N T W U R F Zweite Satzung zur Änderung der Promotionsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Biologie Vom 15. März 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Philosophische Fakultät II

Philosophische Fakultät II MARTIN-LUTHER-UNIVERSITÄT HALLE- WITTENBERG Uni-Halle-Siegel Amtsblatt 17. Jahrgang, Nr. 5 vom 3. April 2007, S. 43 Philosophische Fakultät II Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom

Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom Diplomprüfungsordnung der Hochschule für Künste für den Studiengang Freie Kunst Fachspezifische Bestimmungen vom 31.08.2008 Der Rektor der Hochschule für Künste hat am 31.08.2008 gemäß 110 Absatz 3 des

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Statistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

- 7/1 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig. Vom 15.

- 7/1 - Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig. Vom 15. - 7/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Fakultät für Physik und Geowissenschaften der Universität Leipzig Vom 15. Januar 2003

Mehr

Mitteilungsblatt der WHU Otto Beisheim School of Management. Nr. 02 / Excellence in Management Education

Mitteilungsblatt der WHU Otto Beisheim School of Management. Nr. 02 / Excellence in Management Education Mitteilungsblatt der WHU Otto Beisheim School of Management Nr. 02 / 2018 Excellence in Management Education Inhaltsverzeichnis Gebührenordnung für die Promotion an der WHU... 3 Impressum... 8 Mitteilungsblatt

Mehr

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig

Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig 25/39 Universität Leipzig Sportwissenschaftliche Fakultät Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Vom 3. April 2007 Aufgrund von 28 des

Mehr

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre -

Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - 02-1 Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für die Magisterstudiengänge - Besonderer Teil Volkswirtschaftslehre - vom 3. Mai 2000 1 Geltung des Allgemeinen Teils Die Prüfungsordnung der Universität

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang und den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre an der Otto-Friedrich-Universität

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Public Health an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 5. Juni 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg Personalien

Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg Personalien Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Universität Freiburg Personalien Name: Vorname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax/Email: Geboren am: Staatsangehörigkeit: in: Religiöses Bekenntnis: Hochschulreife:

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 26 vom 26. März 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Geisteswissenschaften Geänderte

Mehr

Informationen für Doktoranden und Doktorandinnen

Informationen für Doktoranden und Doktorandinnen Fakultät für Biologie und Medizinische Fakultät Fachbereich Molekulare Medizin Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Informationen für Doktoranden und Doktorandinnen Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich

Mehr

Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen und Stipendien an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law (AMBSL)

Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen und Stipendien an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law (AMBSL) Ordnung für die Vergabe von Studienplätzen und Stipendien an der Albrecht Mendelssohn Bartholdy Graduate School of Law (AMBSL) 1 Gegenstand der Ordnung Die Ordnung regelt 1. die Ausschreibung der Studienplätze

Mehr

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel 6.710Md Ordnung für das Masterstudium Computer Science an der Philosophisch- Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel Vom. Dezember 01 Vom Universitätsrat genehmigt am 0. Januar 016 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche

Mehr

Stand: 14. März Bachelor Thesis im Ausland Informationen, Unterlagen, Formulare

Stand: 14. März Bachelor Thesis im Ausland Informationen, Unterlagen, Formulare Stand: 14. März 2014 Bachelor Thesis im Ausland Informationen, Unterlagen, Formulare BACHLOR THESIS ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Auszüge aus der Prüfungsordnung keine Gewähr, gültig ist die offizielle PO)

Mehr

Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von

Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von Dem Antrag um die Eröffnung des Promotionsverfahrens zum Dr. phil. von Herrn/Frau liegen von den erforderlichen Unterlagen die nachfolgend angekreuzten bei. Bei Nummer 8 und 9 sind beglaubigte Kopien zulässig.

Mehr

355 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 2016 ausgegeben zu Saarbrücken, 26. August 2016 Nr. 43 UNIVERSITÄT DES SAARLANDES Seite Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den postgradualen

Mehr

Hochschule der Bundeswehr Hamburg. Habilitationsordnung. Fachbereich Maschinenbau

Hochschule der Bundeswehr Hamburg. Habilitationsordnung. Fachbereich Maschinenbau Hochschule der Bundeswehr Hamburg Habilitationsordnung Fachbereich Maschinenbau 15. Januar 1981 Universität der Bundeswehr Hamburg Beilage für Diplomprüfungsordnungen, Promotionsordnungen, Habilitationsordnungen

Mehr

Technische Universität Ilmenau

Technische Universität Ilmenau Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung Besondere Bestimmungen für den Studiengang Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11, 83 Abs.

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biostatistik an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 10. Juli 2008 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Ordnung für die Graduiertenschule Nanoscience an der Universität Regensburg Vom 5. Juli 2012

Ordnung für die Graduiertenschule Nanoscience an der Universität Regensburg Vom 5. Juli 2012 Ordnung für die Graduiertenschule Nanoscience an der Universität Regensburg Vom 5. Juli 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Regensburg

Mehr

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 15 vom , Seite

Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 15 vom , Seite Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 15 vom 30.05.2017, Seite 245-251 Promotionsordnung der Universität Ulm für die Fakultät für Ingenieurwissenschaften, Informatik

Mehr

Habilitationsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Physik Vom 15. Januar 2007

Habilitationsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Physik Vom 15. Januar 2007 Habilitationsordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für die Fakultät für Physik Vom 15. Januar 2007 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 65 Abs. 7 Satz 1 des Bayerischen

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Naher und Mittlerer Osten an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 18. Juni 2012 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Richtlinien der Doktorandenausbildung am ZMNH

Richtlinien der Doktorandenausbildung am ZMNH Richtlinien der Doktorandenausbildung am ZMNH Präambel Das Doktorandenprogramm des Zentrums für Molekulare Neurobiologie (ZMNH) an der Universität Hamburg bietet eine weiterführende fakultätsübergreifende

Mehr

AM 89/2016. Amtliche Mitteilungen 89/2016

AM 89/2016. Amtliche Mitteilungen 89/2016 AM 89/2016 Amtliche Mitteilungen 89/2016 Ordnung über die Zulassung zum integrierten Modell (Integrated Track) der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 18. Juli 2016 I M P R E S S U M Herausgeber:

Mehr