NEWS Juni Inhaltsverzeichnis. Termine Juni Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht möglich 8

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3 NEWS Juni 206 Inhaltsverzeichnis Termine Juni Termine Juli Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen 4 Vorsteuerabzugsberechtigung für eine geschäftsführende Holding 5 Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein 5 Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich 5 Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei 6 Angestellter GmbH-Gesellschafter auch mit Sperrminorität sozialversicherungspflichtig 7 Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei 7 Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht möglich 8 Europäische Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen 8 Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt 9 Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig 9 Falsche Selbstauskunft des Mieters rechtfertigt fristlose Kündigung 9 Das Hausrecht bei einer vermieteten Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu 0 Wohnungseigentümer darf nicht gemeinsam mit Vertreter an Eigentümerversammlung teilnehmen 0

4 Termine Juni 206 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidari- tätszuschlag Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 2

5 Termine Juli 206 Bitte beachten Sie die folgenden Termine, zu denen die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig werden: Steuerart Fälligkeit Ende der Schonfrist bei Zahlung durch Überweisung Scheck 2 Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag Ab dem sind die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner an das zuständige Finanzamt abzuführen. Umsatzsteuer Sozialversicherung entfällt entfällt Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 0. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 0. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so frühzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Für den abgelaufenen Monat, bei Vierteljahreszahlern für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern ohne Dauerfristverlängerung für das vorangegangene Kalendervierteljahr. Die Fälligkeitsregelungen der Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats vorgezogen worden. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen dann bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am ) an die jeweilige Einzugsstelle übermittelt werden. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 0 Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt. 3

6 Zahlungsverzug: Höhe der Verzugszinsen Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid. 2 Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis anknüpft, der Schuldner die Leistung verweigert, besondere Gründe den sofortigen Eintritt des Verzugs rechtfertigen. 3 Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung besonders hingewiesen wurde. 4 Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger den Zugang der Rechnung (nötigenfalls auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis) bzw. den Zugang der Mahnung beweisen. Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. 5 Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte bzw. für Rechtsgeschäfte, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind, acht Prozentpunkte (ab : neun Prozentpunkte*) über dem Basiszinssatz. 6 Der Basiszinssatz verändert sich zum 0. Januar und 0. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. 7 Aktuelle Basis- bzw. Verzugszinssätze ab : 8 Zeitraum Basiszinssatz Verzugszinssatz Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte ohne Verbraucherbeteiligung bis ,38 % 4,62 % 7,62 % 0.0. bis ,63 % 4,37 % 7,37 % bis ,73 % 4,27 % 7,27 % bis ,73 % 4,27 % 8,27 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % bis ,83 % 4,7 % 8,7 % 0.0. bis ,83 % 4,7 % 8,7 % 286 Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 BGB Abs. 2 BGB Abs. 3 Satz BGB Abs. Satz BGB Abs. Satz 2 bzw. Abs. 2 BGB Abs. Satz 2, 3 BGB. Homepage Deutsche Bundesbank. 4

7 Vorsteuerabzugsberechtigung für eine geschäftsführende Holding Die vorstehenden Grundsätze ergeben sich aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs. Ist eine Holdinggesellschaft geschäftsleitend für ihre Tochtergesellschaften tätig, steht ihr insoweit der volle Vorsteuerabzug aus bezogenen Leistungen für ihr Unternehmen zu. Die Teilnahme an der Verwaltung von Tochtergesellschaften ist als Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu beurteilen. Es kann sich um administrative, finanzielle, kaufmännische oder auch technische Tätigkeiten handeln. Durch diese Betrachtung sind selbst Umsatzsteuerbeträge für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem oder zum Erwerb solcher Beteiligungen als Vorsteuer abzugsfähig. Aufgrund gleichzeitig vorliegender wirtschaftlicher, organisatorischer und finanzieller Eingliederung von Tochterkapitalgesellschaften in die Holding kann ein Organschaftsverhältnis vorliegen. Auch eine GmbH & Co. KG ist in diesem Zusammenhang als Kapitalgesellschaft zu behandeln und umsatzsteuerrechtlich in den Organkreis einzubeziehen. Wird die geschäftsleitende Tätigkeit der Holdinggesellschaft nur bei einem Teil ihrer Beteiligungsgesellschaften ausgeübt, ist bezüglich allgemeiner Kosten der Holding eine Aufteilung der Vorsteuerbeträge in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Beträge vorzunehmen. Abfindungen können auch bei Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen steuerbegünstigt sein Abfindungszahlungen wegen Entlassung aus einem Dienstverhältnis sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem begünstigten Steuersatz (sog. Fünftelregelung) versteuert werden. Das war bisher nur zulässig, wenn die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wurde. Das Bundesministerium der Finanzen 2 hat jetzt geregelt, dass Zahlungen in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen dann unschädlich sind, wenn eine Zahlung nur geringfügig ist. Das ist dann der Fall, wenn sie nicht mehr als 0 % der Hauptzahlung beträgt oder niedriger als die Steuerersparnis ist, die sich aus der begünstigten Versteuerung der Hauptzahlung ergibt. Werbungskostenabzug auch bei langfristig unbebauten Grundstücken möglich Werbungskosten sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nur abzugsfähig, wenn Einnahmen erzielt werden oder zumindest beabsichtigt ist, Einnahmen BFH, Urt. v , XI R 38/2, BFH/NV 206, S. 706, DStR 206, S. 587, LEXinform BMF, Schr. v , IV C 4-S-2290/07/0007:03, DStR 206, S. 60, LEXinform

8 zu erzielen. Der Bundesfinanzhof hatte über den Werbungskostenabzug von Zinsen für ein unbebautes Grundstück zu entscheiden, das 2003 mit einer Bebauungspflicht gekauft worden war und erst 203 tatsächlich bebaut wurde. Zwischenzeitlich waren keine Mieten eingenommen worden. Das Finanzamt erkannte die ab 2003 angefallenen Zinsen nicht als Werbungskosten an, weil die Bebauungsabsicht nicht nachgewiesen war. Diese ist aber Voraussetzung für den Werbungskostenabzug. Das Gericht hat die Sache an das Finanzgericht zurückverwiesen und ihm folgende Hinweise gegeben: Der lange Zeitraum, in dem das Grundstück nicht bebaut wurde, spricht nicht gegen eine Bebauungsabsicht. Für eine Bebauungsabsicht spricht hingegen, dass in den Jahren Baupläne erstellt wurden, eine Bebauungspflicht bestand und Eigenkapital zur Bebauung angespart wurde. Schließlich spricht auch die tatsächliche Bebauung ab 203 dafür. Tipp: Werden bei einem unbebauten Grundstück über längere Zeit keine Einnahmen erzielt, sollten Beweise für eine Bebauungsabsicht gesammelt werden, damit die Werbungskosten abgezogen werden können. Hierzu gehören beispielsweise: Architektenverträge, Baupläne, Bauvoranfragen, Angebote von Bauhandwerkern oder die langfristige Finanzierung des Grundstückskaufpreises. Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei Zusätzlich zum ohnehin zu zahlenden Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind steuerfrei. Der Höchstbetrag der steuerfreien Leistungen liegt bei 500 je Arbeitnehmer im Kalenderjahr. Leistungen, die unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung des vereinbarten Arbeitslohns erbracht werden, sind nicht steuerfrei. Die vom Arbeitgeber bezuschussten Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit bestimmten Mindestanforderungen genügen. 2 Diese sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Bremen 3 erfüllt, wenn die Maßnahmen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder qualifizierte Fitnesstrainer erbracht werden. Hinweis: Seit 25. Juli 205 sind nach einer Änderung des SGB V erhöhte qualitative Anforderungen zu beachten. BFH, Urt. v , IX R 9/5, DB 206, S. 807, LEXinform und 20a SGB V. 3 FG Bremen, Urt. v , K 80/5, (rkr.), LEXinform

9 Angestellter GmbH-Gesellschafter auch mit Sperrminorität sozialversicherungspflichtig Die Rechtsprechung zur Sozialversicherungspflicht von angestellten GmbH-Gesellschaftern und GmbH-Geschäftsführern hat sich in den letzten Jahren erheblich geändert. In vielen Fällen besteht jetzt im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung Sozialversicherungspflicht. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte hierzu folgenden Fall zu entscheiden: An einer GmbH waren A und B je zur Hälfte beteiligt. Während Gesellschafter A Geschäftsführer war, war Gesellschafter B Angestellter mit Einzelprokura. Das Gericht entschied, dass B sozialversicherungspflichtig ist. B hatte zwar mit 50 % der Stimmrechte die Macht, ihm nicht genehme Gesellschafterbeschlüsse zu verhindern (sog. Sperrminorität). Die unmittelbare arbeitsrechtliche Dienstaufsicht und das Weisungsrecht hatte aber A und nicht die Gesellschafterversammlung. Selbst wenn das Weisungsrecht in der täglichen Praxis tatsächlich nicht ausgeübt wurde, weil A und B sich für gleichberechtigt hielten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Tipp: Wird ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig angemeldet, wird immer ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Wird er oder ein GmbH-Gesellschafter nicht angemeldet, weil die Beteiligten von der Versicherungsfreiheit ausgehen, sollte innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragt werden. Wenn dort ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis festgestellt wird, tritt die Versicherungspflicht nicht rückwirkend, sondern erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung ein, wenn der Beschäftigte zustimmt und er für die Zwischenzeit ausreichend krankenversichert war und eine hinreichende Altersvorsorge getroffen hat. 2 Ferienjobs sind für Schüler sozialversicherungsfrei Während der Ferien können Schüler unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens drei Monate oder 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, dass die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 450 im Monat übersteigt. 3 Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgesetzt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für die sogenannten Minijobs anzuwenden. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v , L 9 KR 84/3, GmbHR 206, S. 64, LEXinform a Abs. 6 SGB IV. 3 8 Abs. Nr. 2 i.v.m. 5 SGB IV. 7

10 Beispiel: Schüler Paul arbeitet erstmals in den Sommerferien vom 2. Juli bis 2. September 205 in einer Firma und erhält dafür ein Entgelt von 800. Es entsteht keine Sozialversicherungspflicht, weil er nicht mehr als drei Monate bzw. 70 Tage arbeitet. Ab. Oktober 205 arbeitet er für monatlich 450. Ab diesem Tag hat der Arbeitgeber die pauschalen Beiträge sowie die Umlagen an die Knappschaft Bahn-See zu entrichten. Hinweis: Wegen der übrigen Vorschriften (z. B. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie) sollte eine Abstimmung mit dem Steuerberater erfolgen. Bildung eines Arbeitszeitkontos für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht möglich Mithilfe eines Arbeitszeitkontos können geleistete Arbeitsstunden eines Mitarbeiters verwaltet werden. Ein Arbeitszeitkonto erfasst die Soll-Arbeitszeit, die tatsächlich geleistete Arbeitszeit (inkl. Mehrarbeit) sowie die daraus entstehenden Plus- bzw. Minuszeiten und Fehlzeiten. Der Bundesfinanzhof (BFH) lässt die Führung eines Arbeitszeitkontos für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nicht zu. Im Streitfall verzichtete der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer auf einen Teil seiner Bezüge. Diese wurden zugunsten der GmbH bei einer Bank angelegt. Der Betrag sollte der Finanzierung späterer Gehalts- BFH, Urt. v...205, I R 26/5, DStR 206, S. 737, LEXinform zahlungen dienen, für die der Geschäftsführer dann keine Arbeitsleistungen erbringen musste. Für die Verpflichtung zur späteren Gehaltszahlung bildete die GmbH vermögens- und einkommensmindernde Rückstellungen. Der BFH sah darin eine verdeckte Gewinnausschüttung, die das steuerpflichtige Einkommen der GmbH nicht mindern darf. Er begründet dies mit der sog. Allzuständigkeit des GmbH-Geschäftsführers, die ihn verpflichte, Arbeiten auch dann zu erledigen, wenn sie außerhalb der üblichen Arbeitszeiten oder über diese hinaus anfallen. Zudem würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter mit einem Fremdgeschäftsführer kein Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto vereinbaren. Europäische Plattform zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beschlossen Schwarzarbeit soll in Europa mit Hilfe einer neuen Plattform bekämpft werden, die alle nationalen Behörden, wie z. B. Arbeitsagenturen, Steuerbehörden und Sozialämter sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zusammenbringt. Über diese Plattform sollen Erfahrungen ausgetauscht und Leitlinien zur effektiven Verhinderung von Schwarzarbeit entwickelt werden. Ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union gebilligt. 8

11 Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt Bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt ist eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt 2 zu berücksichtigen. Zwar kann sich ein Unterhaltspflichtiger, auch wenn er mit seiner Lebensgefährtin und dem gemeinsamen Kind in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt und für den gemeinsamen Unterhalt aufkommt, nicht auf einen Familienselbstbehalt berufen. Eine eventuelle Pflicht zur Gewährung von Betreuungsunterhalt ist als sonstige Verpflichtung vorrangig zu berücksichtigen. (Quelle: Beschluss des Bundesgerichtshofs 3 ) Verbilligte Parkplatzüberlassung an Arbeitnehmer ist umsatzsteuerpflichtig Die Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer kann entweder entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Eine verbilligte Parkraumüberlassung ist als entgeltliche Leistung anzusehen. Die entgeltliche Überlassung eines Parkplatzes ist umsatzsteuerpflichtig. Es ist für die Beurteilung unerheblich, dass die Park- plätze den Arbeitnehmern überwiegend aus betrieblichen Gründen überlassen werden. Im Gegensatz zur Beurteilung entgeltlicher Leistungen hängt die Steuerbarkeit bei einer unentgeltlichen Leistung von anderen Gesichtspunkten ab. Stehen unternehmensfremde Aspekte im Vordergrund, ist die Stellplatzüberlassung steuerbar. Wird ein Parkplatz im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zur Verfügung gestellt, ist die Nutzungsüberlassung nicht umsatzsteuerbar. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs 4 ) Falsche Selbstauskunft des Mieters rechtfertigt fristlose Kündigung Eine falsche Selbstauskunft zur Vortäuschung einer besseren Bonität vor Abschluss des Mietvertrags rechtfertigt die fristlose Kündigung durch den Vermieter. Diese Erfahrung mussten die Mieter eines Einfamilienhauses nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München 5 machen. Das Mieterehepaar hatte in einer Selbstauskunft jeweils hohe Jahreseinkommen angegeben. Außerdem erklärten sie, dass in den letzten fünf Jahren vor Erteilung der Selbstauskunft keine Zahlungsverfahren, Zwangsvollstreckungsverfahren oder Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestanden haben. Von Beginn an 603 Abs. BGB. 2 65l BGB. 3 BGH, Beschl. v , XII ZB 693/4, LEXinform BFH, Urt. v , V R 63/4, BFH/NV 206, S. 705, LEXinform AG München, Urt. v , 4 C 2676/4, ZMR 206, S. 2, LEXinform

12 musste der Vermieter die Miete anmahnen, ehe die Mieter zahlten. Als schließlich die Miete für zwei Monate ausstand, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Die daraufhin von ihm eingeholte Bonitätsauskunft zeigte, dass gegen die Mieter bereits vor Abschluss des Mietvertrags Vollstreckungsverfahren liefen und die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Die Mieter weigerten sich aus dem Haus auszuziehen und zahlten die ausstehende Miete nach. Auch wenn die Mieter alle Mietrückstände nachzahlten, sah der Vermieter das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört und erhob Räumungsklage. Das Gericht gab ihm Recht. Der Vermieter sei berechtigt, den Mietvertrag wegen der falschen Selbstauskunft und der wiederholten Zahlungsrückstände fristlos zu kündigen. Daran ändere auch die Nachzahlung der Miete nichts. Die von den Mietern gegen diese Entscheidung eingelegte Berufung wurde vom Landgericht München zurückgewiesen. Das Hausrecht bei einer vermieteten Wohnung steht ausschließlich dem Mieter zu Bei vermieteten Räumen steht das Hausrecht allein dem Mieter zu. Der Vermieter darf ohne dessen Erlaubnis die vermieteten Räume grundsätzlich weder selbst betreten, noch ist er befugt, anderen den Zutritt zu gestatten oder zu versagen. Umgekehrt steht es dem Mieter zu, einer anderen Person den Zutritt zu den gemieteten Räumen zu erlauben, und zwar auch gegen den Willen des Vermieters. Einschränkungen hinsichtlich der Alleinzuständigkeit des Mieters sind nur in Ausnahmefällen denkbar. So steht dem Vermieter bei größeren Mieteinheiten in der Regel eine Mitberechtigung hinsichtlich der Gemeinschaftseinrichtungen zu. Diese Entscheidung hat das Kammergericht Berlin getroffen. Wohnungseigentümer darf nicht gemeinsam mit Vertreter an Eigentümerversammlung teilnehmen Sofern die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft nichts anderes vorsieht, darf sich jeder Eigentümer durch einen Bevollmächtigten in der Eigentümerversammlung vertreten lassen. In diesem Fall darf der Eigentümer aber nicht selbst an der Versammlung teilnehmen. Nimmt er gleichwohl teil, wird sein Bevollmächtigter zum nichtteilnahmeberechtigten Dritten und es liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Eigentümerversammlung vor. Das hat zur Folge, dass sämtliche Beschlüsse der Versammlung erfolgreich angefochten werden können. Das Landgericht Karlsruhe 2 hat dies auch für den Fall entschieden, dass der als Verwalter und Versammlungsleiter fungierende KG Berlin, Beschl. v , 6 Ss 60/5, NJW 205, S. 3527, LEXinform LG Karlsruhe, Urt. v , S 8/4, NJW-RR 206, S. 208, LEXinform

13 Eigentümer, seine Ehefrau und seinen Sohn als Bevollmächtigte für seine beiden Wohneinheiten bestellt hatte und diese für ihn an der Versammlung teilnahmen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Bevollmächtigte ebenfalls Eigentümer der Gemeinschaft ist und somit die Nichtöffentlichkeit der Versammlung gewahrt bleibt. In diesem Fall ist lediglich darauf zu achten, dass nicht beide, Eigentümer und Bevollmächtigter, abstimmen, was ansonsten wieder zur Anfechtbarkeit der jeweiligen Beschlüsse führen würde.

14 Steuer-Tipp Juni 206 Ausfall eines Privatdarlehens Steuerlich absetzbar? I. Ausgangslage Sie haben einem Verwandten oder Freund finanziell ausgeholfen und ihm in einer finanziellen Notlage ein verzinsliches Darlehen gewährt. Nach einem Jahr hat Ihr Verwandter oder Freund jedoch massive Zahlungsschwierigkeiten und muss letztendlich private Insolvenz anmelden. Ihr Darlehen kann er daher nicht mehr zurückzahlen. Kann dieser Darlehnsausfall zumindest dadurch gemindert werden, dass Sie den Verlust steuerlich geltend machen können? II. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom Das Finanzgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil vom entschieden, dass der Totalausfall eines Privatdarlehens infolge einer Insolvenz nicht als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden kann. Das Finanzgericht lehnt die Anerkennung des Verlustes ab, weil ein Forderungsausfall keine Veräußerung des Darlehens gemäß 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG sei. Als Veräußerung einer Kapitalforderung seien gemäß 20 Abs. 2 Satz 2 EStG lediglich die Einlösung, Rückzahlung, Abtretung und verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft zu behandeln, nicht jedoch ein Forderungsausfall. Gegen das Finanzgerichtsurteil wurde zwischenzeitlich Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (AZ: VIII R 3/5). III. Unser Tipp Sollten Sie bereits von einem Darlehensausfall betroffen sein, empfehlen wir Ihnen in jedem Fall die Berücksichtigung des noch offenen Darlehensbetrages in Ihrer Einkommensteuererklärung als negative Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG. Zwar wird das Finanzamt diesen Verlust im Rahmen der Veranlagung nicht anerkennen, gegen den fehlerhaften Bescheid sollten Sie dann jedoch Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragen.

15 Sollte sich bei Ihnen ein Darlehensausfall im Privatvermögen abzeichnen, so empfiehlt es sich, die Forderung möglichst frühzeitig für einen (geringeren) Restwert zu verkaufen und damit einen steuerlich zu berücksichtigenden Veräußerungsverlust zu erzielen. Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Privatdarlehens sind wir Ihnen gerne behilflich. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 2

16 Special Juni 206 Die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften I. Problemstellung Rechtlich selbständige Unternehmen können dadurch zusammengeschlossen werden, dass ein Unternehmen sein gesamtes Vermögen einschließlich Schulden auf ein anderes Unternehmen überträgt ( Asset-deal ) und anschließend liquidiert wird. Die Gründe hierfür können vielfältiger Art sein. So kann dahinter ein Strategiewechsel hin zu einem Einheitsunternehmen stecken, bei dem die verschiedenen Aufgaben und Geschäftsbereiche nicht mehr in verschiedenen Gesellschaften, sondern nur noch in verschiedenen Abteilungen einer großen Gesellschaft abgewickelt werden. Denkbar sind auch die Integration von Unternehmensakquisitionen oder die Neuordnung von Geschäftsbereichen und die damit verbundene Zusammenlegung zweier Gesellschaften. Schließlich können auch Kostensynergieeffekte ein Motiv sein, wenn dadurch z.b. Geschäfts-, Verwaltungs-, Jahresabschluss- und Deklarationskosten eingespart werden können. Problematisch ist dabei jedoch nicht nur, dass (rechtlich betrachtet) jeder Vermögensgegenstand einzeln übertragen werden muss. Vielmehr bedürfen auch die Vertragsverhältnisse des untergehenden Unternehmens eines Neuabschlusses zwischen dem Dritten und dem übernehmenden Unternehmen oder zumindest der Zustimmung des Dritten zum Vertragseintritt des übernehmenden Unternehmens. Abhilfe schafft hier das Umwandlungsgesetz. Nach diesem ist eine Vermögensübertragung in einem Akt durch Gesamtrechtsnachfolge (ähnlich einem Erbfall bei natürlichen Personen) im Wege einer Verschmelzung möglich. Die Gesamtrechtsnachfolge bedeutet dabei nicht nur eine Beibehaltung aller bisherigen Vertragswerke, sondern auch eine automatische Liquidation des übertragenden Unternehmens. Im Ergebnis stellt sich eine Verschmelzung daher auch als kostengünstige und einfache Alternative zur Liquidation einer Gesellschaft dar. II. Möglichkeiten der Verschmelzung Das Umwandlungsgesetz unterscheidet zwei Arten der Verschmelzung. So kann eine Verschmelzung im Wege der Aufnahme (der übernehmende Rechtsträger besteht bereits) oder im Wege der Neu-

17 gründung (der übernehmende Rechtsträger entsteht erst im Zuge der Verschmelzung) erfolgen. Unabhängig davon kann die Verschmelzung in alle Richtungen durchgeführt werden, nämlich seitwärts auf eine Schwestergesellschaft ( Sidestream-Merger ), aufwärts auf die Muttergesellschaft ( Upstream-Merger ) oder abwärts auf die Tochtergesellschaft ( Downstream-Merger ). Grafisch stellt sich dies wie folgt dar: Aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten ist als Ausgangspunkt aller Überlegungen zunächst immer festzulegen, welche bisher selbständigen Rechtsträger verschmolzen werden sollen, welche Verschmelzungsrichtung gewählt wird und wie die neue Zielstruktur der Unternehmensgruppe aussehen soll. Denkbar sind als Fortführung der Grundfälle auch Verschmelzungen unter Beteiligung von mehr als zwei Unternehmen sowie Kettenverschmelzungen. III. Ablauf einer Verschmelzung Das Verschmelzungsverfahren lässt sich in drei Phasen unterteilen: In der Vorbereitungsphase müssen zunächst die Grundlagen der Umwandlung durch die Vorbereitung der entsprechenden Verträge und Beschlüsse (Verschmelzungs- und Übertragungsvertrag, Verschmelzungsbeschlüsse) geschaffen werden. In diesem Zusammenhang sind durch die Vertretungsorgane der beteiligten Gesellschaften bestimmte Berichtspflichten gegenüber den Anteilseignern und Arbeitnehmern zu erfüllen. Zudem muss zu Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger geladen werden. In der Beschlussphase wird auf der Grundlage der vorbereiteten Verträge, Pläne und Berichte über die Verschmelzung entschieden. Für die Beschlüsse ist dabei in der Regel die ¾ Mehrheit erfor- 2

18 derlich; zudem ist der Beschluss notariell zu beurkunden. In der Vollzugsphase wird die Verschmelzung zur Eintragung in das Handelsregister der beteiligten Rechtsträger angemeldet. Erst mit Eintragung ins Handelsregister wird die Verschmelzung zivilrechtlich wirksam (insbesondere der Vermögensübergang auf den übernehmenden Rechtsträger sowie das Erlöschen des übertragenden Rechtsträgers). IV. Zivilrechtliche Aspekte Durch die Verschmelzung gehen sämtliche Wirtschaftsgüter und Verträge des übertragenden Unternehmens im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über, d. h. der jeweils andere Vertragspartner kann diesen Rechtsübergang grundsätzlich weder verhindern noch verändern. Bei einer ansonsten notwendigen Einzelrechtsnachfolge müsste jeder Vertrag neu abgeschlossen und ggf. nachverhandelt bzw. unter Zustimmung des Vertragspartners auf den übernehmenden Rechtsträger übertragen werden (Ausnahme: Arbeitsverträge, die gem. 63a BGB einem besonderen gesetzlichen Schutzmechanismus unterliegen). Das Umwandlungsgesetz sieht jedoch nichts dergleichen vor. Der Geschäftspartner hat weder ein Zustimmungs- oder Widerspruchsrecht noch eine Möglichkeit z. B. bestehende Forderungen oder Lieferansprüche anlässlich der Verschmelzung abzusichern. In der Praxis wirkt die Verschmelzung für den Vertragspartner nicht anders als eine bloße Namensänderung des Unternehmens. Aber selbst dieser Effekt lässt sich vermeiden, wenn der übernehmende Rechtsträger zulässiger Weise die Firmierung des zu verschmelzenden übertragenden Rechtsträgers übernimmt. Der Unterschied zur vorherigen Situation ist dann ausschließlich an der geänderten Handelsregisternummer erkennbar. V. Handelsbilanzielle Aspekte Bei der übernehmenden Gesellschaft werden (mit Ausnahme der Verschmelzung einer Tochter- auf ihre Muttergesellschaft) neue Kapitalanteile gebildet, entweder durch Neugründung oder durch Kapitalerhöhung. Es kommt also beim übernehmenden Rechtsträger zu einer Erhöhung des Stamm- oder Grundkapitals. Möglich ist auch eine Erhöhung der Kapital- oder Gewinnrücklagen. Die Kapitalerhöhung kann unterbleiben, wenn alle Anteilsinhaber eines übertragenden Rechtsträgers darauf in notarieller Urkunde verzichten. Im Hinblick auf die Wertansätze bietet das Umwandlungsgesetz eine Bandbreite zwischen Buchwerten und Verkehrswerten. Anlässlich der Verschmelzung können 3

19 also ohne weiteres stille Reserven aufgedeckt werden. Dies hat zur Folge, dass bei der übernehmenden Gesellschaft zusätzliches Eigenkapital gebildet werden kann, das über die Übernahme von Buchwerten hinausgeht. Hinweis: Stille Reserven im Bereich von materiellen Wirtschaftsgütern sind in der Regel relativ einfach bewertbar. Anders sieht es bei einem Geschäfts- oder Firmenwert aus, der zum einen schwierig bewertbar ist und zum anderen unter Ratinggesichtspunkten meist eher kritisch beurteilt wird. Ein aktivierter Geschäftsoder Firmenwert sollte i.d.r. durch eine (kostenintensive) Unternehmensbewertung unterlegt werden. VI. Steuerliche Aspekte Nach den Regelungen des EStG, KStG und des GewStG führt die Bewertung einer Transaktion von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesellschaften und ggf. ihren Anteilseignern zum Teilwert oder gemeinen Wert in der Regel zur Aufdeckung stiller Reserven und deren Besteuerung. Diese ertragsteuerlichen Wirkungen einer Verschmelzung werden jedoch durch das Umwandlungssteuergesetz modifiziert. Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden:. Steuerfolgen bei der übertragenden Kapitalgesellschaft Beim übertragenden Rechtsträger entsteht ein sog. Übertragungsgewinn, wenn in der Schlussbilanz statt der bisherigen Buchwerte höhere Werte anzusetzen sind. Dabei besteht steuerlich grundsätzlich die Pflicht, die Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Auf Grundlage des Umwandlungssteuergesetzes ist jedoch sofern die zukünftige Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist auf Antrag der Ansatz von Buch- oder Zwischenwerten möglich, um so eine Aufdeckung und Besteuerung von stillen Reserven zu vermeiden. 2. Steuerfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft Ist der übernehmende Rechtsträger bereits vor der Verschmelzung an dem übertragenden Rechtsträger beteiligt (Fallkonstellation des Upstream-Merger), können auch bei ihm steuerpflichtige Gewinne entstehen. So ergibt sich ein sog. Beteiligungskorrekturgewinn, sofern die untergehende Beteiligung in der Vergangenheit durch Teilwertabschreibungen oder Abzüge nach 6b EStG in ihrem Wert gemindert wurde, da diese Werte wieder zu korrigieren ( aufzuholen ) sind. Unabhängig vom Beteiligungskorrekturgewinn kann sich ein sog. Übernahmegewinn ergeben, der sich aus den Ansatzdif- 4

20 ferenzen der bisherigen Beteiligung und der durch die Verschmelzung neu einzubuchenden Wirtschaftsgüter und Schulden ergibt. Schließlich kann ein Übernahmefolgengewinn entstehen, wenn zwischen dem übertragenden und dem übernehmenden Rechtsträger wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten bestehen, deren Wertansätze unterschiedlich hoch sind. Der Übernahmefolgengewinn ist auf Grundlage des Umwandlungssteuergesetzes verteilt über 3 Jahre zu versteuern. 3. Steuerfolgen bei den Anteilseignern Für die Anteile des untergegangenen Rechtsträgers erhält der Anteilseigner neue Anteile des übernehmenden Rechtsträgers. Steuerlich gelten die Altanteile grundsätzlich zum gemeinen Wert veräußert und die Neuanteile zu diesem Wert als angeschafft. Auf Antrag können jedoch die neuen Anteile mit dem Buchwert der Altanteile angesetzt werden. Im Ergebnis vollzieht sich die Verschmelzung dann auf Ebene des Anteilseigners steuerneutral. VII. Steuerliche Besonderheiten. Steuerliche Verlustvorträge Bei einer Verschmelzung geht der steuerliche Verlustvortrag der verschmolzenen, also der übertragenden Gesellschaft, unter. Während ein handelsrechtlicher Verlustvortrag ohne weiteres auf den übernehmenden Rechtsträger übergehen kann (als Verminderung des Eigenkapitals), sieht das Umwandlungssteuergesetz eine Übertragung von Verlustvorträgen nicht vor bzw. schließt eine solche nachgerade aus. Gestaltungsspielraum besteht hier hinsichtlich der Wahl der Verschmelzungsrichtung (die Verschmelzung erfolgt dann auf die Verlustgesellschaft) oder der Verlustnutzung durch die (teilweise) Aufdeckung stiller Reserven mithilfe eines Zwischenwertansatzes. Hinweis: Die Regelungen zur Mindestbesteuerung sind zu beachten! 2. Rückwirkung Da das Wirksamwerden der Verschmelzung von der Eintragung im Handelsregister abhängt, hätten die Beteiligten keinen Einfluss darauf, zu welchen Zeitpunkt hieraus bedingte Gewinne bzw. Verluste entstehen und wann diese zu berücksichtigen sind. Daher sieht das Umwandlungsgesetz eine Rückwirkungsfiktion vor. Der Verschmelzungsstichtag kann per Vertrag auf einen Tag festgelegt werden, der bis zu acht Monaten vor dem Tag der Anmeldung der Verschmelzung zum Handelsregister liegt. Entsprechend zum Umwandlungsgesetz normiert auch das Umwandlungssteuer- 5

21 recht eine Rückwirkungsfiktion; so liegt der steuerliche Übertragungsstichtag einen Tag vor dem handelsrechtlichen Verschmelzungsstichtag. Im Ergebnis gilt also auch für das Steuerrecht ein bis zu achtmonatiger Rückwirkungszeitraum. 3. Umsatzsteuer Bei einer Verschmelzung liegt kein Leistungsaustausch vor; der Verschmelzungsvorgang ist deshalb nicht umsatzsteuerbar. Die übernehmende Kapitalgesellschaft tritt auf Grund der Gesamtrechtsnachfolge in die umsatzsteuerliche Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft ein, insbesondere auch hinsichtlich der etwa notwendig werdenden Vorsteuerberichtigungen. 4. Grunderwerbsteuer Umfassen die Wirtschaftsgüter der übertragenden Kapitalgesellschaft auch Grundstücke, löst die Verschmelzung gemäß Abs. Nr. 3 Satz GrEStG grundsätzlich Grunderwerbsteuer aus, es sei denn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für Konzernumstrukturierungen i.s.v. 6a GrEStG sind erfüllt. Bei Gestaltungsüberlegungen zur Vermeidung der Grunderwerbsteuer lässt sich dieses Resultat regelmäßig dann vermeiden, wenn nur eine der beiden beteiligten Kapitalgesellschaften über Grundvermögen verfügt und die Verschmelzungsrichtung an diesem Umstand ausorientiert wird, also die Gesellschaft ohne Grundvermögen als übertragender Rechtsträger auf die Gesellschaft mit Grundvermögen verschmolzen wird. VIII. Fazit Ist eine Verschmelzung beabsichtigt, sind die wichtigsten Zielsetzungen festzulegen. Dies betrifft neben dem Umfang und konkreter Ausgestaltung auch das Ausloten der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen. Dabei ist zu bedenken, dass Verschmelzungen nicht einfach wieder rückgängig zu machen sind. Die Maßnahmen bedürfen daher einer sorgfältigen Planung und fachlicher Expertise. Darüber hinaus bedarf eine Verschmelzung vielerlei Verträge, Beschlüsse und Berichte, welche nicht nur die allgemeinen Regelungen sondern auch die rechtsformspezifischen Besonderheiten der beteiligten Rechtsträger berücksichtigen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite. Information: Der Inhalt dieser Information wurde nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Mit Rücksicht auf die Komplexität der angesprochenen Themen und den ständigen Wandel der Rechtsmaterie bitten wir um Verständnis, wenn wir unsere Haftung und Gewährleistung auf Beratungen in individuellen Einzelaufträgen nach Maßgabe unserer Auftragsbedingungen beschränken und sie i. Ü., d. h. für diese Informationen ausschließen. 6

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