Frau Nr. 18/14 Dr. Christel Hausding Präsidentin der 14. Württ. Landessynode Gänsheidestraße Stuttgart 10. November 2009
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1 Pfarrer Steffen Kern Birkenstraße Walddorfhäslach Frau Nr. 18/14 Dr. Christel Hausding Präsidentin der 14. Württ. Landessynode Gänsheidestraße Stuttgart 10. November 2009 Förmliche Anfrage Ermöglichung des Dritten Weges für das CJD Sehr geehrte Frau Präsidentin, der Oberkirchenrat wird gebeten, in der Herbstsynode 2009 über die Möglichkeiten der Schaffung von rechtlichen Grundlagen einer eigenen Arbeitsrechtlichen Kommission für das Christliche Jugenddorfwerk Deutschlands e. V. (CJD) zu berichten. Das CJD ist als ein großes Jugend- und Sozialwerk der Diakonie, das seinen Sitz in Württemberg hat und von seiner Gründung an untrennbar mit unserer Evangelischen Landeskirche in Württemberg verwoben und hier beheimatet ist. Es ist daher von höchstem landeskirchlichem Interesse, Rahmenbedingungen für eine gedeihliche Arbeit des Werkes zu schaffen. Um zunächst die aktuelle Problemlage des CJD zu verdeutlichen, die den Hintergrund dieser Anfrage bildet, sei folgende Skizze vorangestellt. Skizze der Problemlage des CJD bezüglich des Dritten Weges Das CJD ist als großer Anbieter der Jugend- und Berufshilfe von seinen Wurzeln her aus dem CVJM entstanden und in seiner Arbeit der Pariser Basis sowie dem Christlichen Menschenbild verpflichtet. Das CJD ist Mitglied in 13 gliedkirchlichen Diakonischen Werken sowie dem Diakonischen Werk der EKD. Arbeitsrechtlich ist das CJD dem Bereich des Kirchlichen Arbeitsrechts zuzuordnen. Dabei wird bis heute der Erste Weg, also die einseitige Arbeitsrechtssetzung durch den Dienstgeber praktiziert. Aufgrund neuer Entwicklungen im Kirchlichen Arbeitsrecht, aber auch aufgrund des guten Miteinanders mit den Mitarbeitervertretungen wurde seitens des Präsidiums und Vorstands der Beschluss gefasst, das CJD in den Dritten Weg des Arbeitsrechts, also der Arbeitsrechtssetzung durch eine paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission überzuleiten. Dazu wurde in 2008 zunächst ein Runder Tisch gegründet, der besetzt mit Mitgliedern der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite die Möglichkeiten der Einführung des Dritten Weges eruieren und gleichzeitig gangbare Lösungen präsentieren sollte. Seitens des Runden Tisches wurde eine Lösung mit einer eigenen Arbeitsrechtlichen Kommission des CJD vorgeschlagen. Diesem Vorschlag sind Präsidium und Vorstand gefolgt. In der Folge wurde eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, die für die Gründung einer eigenen Arbeitsrechtlichen Kommission notwendigen Ordnungen zu erarbeiten. Die entsprechenden Ordnungen die Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission, eine Geschäftsordnung sowie eine Wahlordnung für die Dienstnehmerseite wurden seitens der Arbeitsgruppe Ende März 2009 der Geschäftsleitung vorgelegt. Seither bemüht sich die Geschäftsleitung des CJD in Verhandlungen mit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg sowie dem Diakonischen Werk der EKD die Anerkennung bzw. die Schaffung der dafür notwendigen arbeitsrechtlichen Grundlagen für diese Arbeitsrechtliche Kommission zu erreichen. Hauptgrund für die Entscheidung, eine eigene der Arbeitsrechtliche Kommission des CJD anzustreben war, dass weder die Württembergischen Arbeitsrechtsregelungen bzw. Tarifregelungen
2 noch die AVR des Diakonischen Werkes der EKD tauglich für die Regelung sämtlicher Beschäftigungsverhältnisse im CJD sind. Einerseits werden jeweils wesentliche Tätigkeitsgebiete des CJD durch die entsprechenden Tarifwerke überhaupt nicht erfasst, auf der anderen Seite werden die in den Kostensätzen sichtbaren starken regionalen Spreizungen, die für das CJD als bundesweit tätigem Träger wesentliche Kalkulationsgrundlagen darstellen, nicht ausreichend erfasst. Modellrechnungen im CJD haben ergeben, dass mit einem Wechsel zu den AVR DW EKD rund ein Drittel der Arbeitsplätze des CJD diesem Wechsel zum Opfer fallen würden. Im Falle der Anwendung des alternativ möglichen Tarifvertrages des Öffentlichen Dienstes (TVöD) würde sich die Situation noch dramatischer darstellen. Die Anwendung der AVR oder des TVöD wäre insoweit notwendigerweise entweder mit Entlassungen in größerem Umfang oder mit der konsequenten Ausgründung nicht wirtschaftlicher Unternehmensteile bzw. mit der Beantragung von umfangreichen Notlagenregelungen notwendig. Es ist Konsens zwischen Dienstnehmer- und Dienstgeberseite im CJD, dass ein solcher Weg im Sinne eines guten Miteinanders im Werk nicht dienlich ist. Vielmehr ist es oberstes Ziel, ein Tarifwerk zu schaffen, das es erlaubt, sämtliche Beschäftigten des CJD abzubilden und dabei der großen regionalen Spreizung der Kostensätze und Lebenshaltungskosten gerecht zu werden. Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz hat die Möglichkeit zur Schaffung eigener Arbeitsrechtlichen Kommissionen für überregional tätige Diakonieeinrichtungen bereits vor längerer Zeit geschaffen. Die im Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche in Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz vorgesehene Ausnahmeregelung wird momentan insbesondere von der Johanniter Unfallhilfe in Anspruch genommen. Nachdem das CJD seit über 50 Jahren im Gebiet der Evangelischen Kirche in Württemberg verwurzelt ist, wird eine Regelung im Rahmen der Württembergischen Landeskirche als die am nächsten liegende angesehen. Obwohl das CJD aufgrund seiner überregionalen Aufstellung und der Vielzahl verschiedener Aufgabenstellungen sicher im diakonischen Bereich eher die Ausnahme darstellt, sind die Probleme, denen sich das CJD bei der Einführung des Dritten Weges gegenübersieht, durchaus auch bei anderen überregionalen Trägern zu beobachten. Grund dafür ist mit, dass aufgrund der Regionalität der Diakonischen Werke bzw. der Landeskirchen sicher die Überregionalität großer diakonischer Träger im Wirken der Arbeitsrechtlichen Kommissionen nicht ausreichend Beachtung findet. Insbesondere wird um Auskunft zu folgenden Fragen gebeten: 1. Ist es richtig, dass eine entsprechende Anfrage des CJD abgelehnt wurde, obwohl der Kirchenleitung bekannt ist, dass in der Konsequenz damit gerechnet werden muss, dass das CJD seinen Sitz in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Landeskirche verlegt? 2. Wie beurteilt der Oberkirchenrat die Faktenlage, dass eine Anwendung des regionalen württembergischen Tarifrechtes oder des AVR einerseits die Tätigkeitsbereiche des CJD nicht abdeckt und andererseits aufgrund der großen Spreizung der regional unterschiedlichen Kostensätze dazu führen würde, dass beim CJD in größerem Umfang Arbeitsplätze gefährdet werden? 3. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Oberkirchenrat, eine eigene Arbeitsrechtliche Kommission für das CJD zu ermöglichen? Dass eine systemkompatible kirchenrechtliche Möglichkeit besteht, zeigt die Lösung, die durch die Evangelische Landeskirche in Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz geschaffen worden ist und bereits durch überregionale Diakonische Unternehmen umgesetzt wird. 4. Wie beurteilt der Oberkirchenrat das Vorhaben des CJD, möglichst alle seine Beschäftigten in einem Tarifwerk zu erfassen, um Notlagenregelungen und Ausgründungen zu vermeiden? Eine Übernahme bestehender tarifrechtlicher Regelungen, die bereits vor Abschluss mit der Inanspruchnahme von Öffnungsklauseln für Notlagenregelungen rechnen oder darauf spekulieren würde, wäre gewiss weder im Sinne des Gesetzgebers noch im Interesse der Mitarbeitenden.
3 5. Gibt es seitens des Oberkirchenrates Überlegungen, wie zukünftig mit überregionalen Diakonischen Unternehmen, die ihren Sitz auf dem Gebiet der Landeskirche in Württemberg haben, umgegangen werden soll bzw. wie auf deren besondere Anliegen und Notwendigkeiten eingegangen werden kann? Mit dieser Anfrage ist die Bitte an den Oberkirchenrat verbunden, eine Beheimatung des CJD als eines renommierten diakonischen Werkes in Württemberg weiter zu ermöglichen sowohl im Interesse des Werkes und seiner Beschäftigten als auch im Interesser unserer Landeskirche. Steffen Kern Werner Trick Helmut Mergenthaler Siegfried Jahn Matthias Hanßmann Andreas Bleher Gottfried Holland Thomas Wingert Hans Veit Volker Teich Dorothee Gabler
4 AZ: L / November Schreiben an Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart L / November 2009 Förmliche Anfrage Nr. 18/14 zur Ermöglichung des Dritten Weges für das CJD Sehr geehrte Damen und Herren, von dem Synodalen Pfarrer Steffen Kern und anderen wurde die beiliegende Förmliche Anfrage hinsichtlich der Ermöglichung des Dritten Weges für das CJD gestellt. Sie wird im Auftrag der Präsidentin gemäß 20 Abs. 2 GeschO weitergeleitet, mit der Bitte, während der Tagung der Landessynode im November 2009 darauf zu antworten. Die Mitglieder der Landessynode werden über diese Anfrage unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrike Seibold Anlage 2. Z. d. A. (Seibold)
5 Evang. Oberkirchenrat Postfach Stuttgart L / November 2009 Förmliche Anfrage Nr. 18/14 zur Ermöglichung des Dritten Weges für das CJD Sehr geehrte Damen und Herren, von dem Synodalen Pfarrer Steffen Kern und anderen wurde die beiliegende Förmliche Anfrage hinsichtlich der Ermöglichung des Dritten Weges für das CJD gestellt. Sie wird im Auftrag der Präsidentin gemäß 20 Abs. 2 GeschO weitergeleitet, mit der Bitte, während der Tagung der Landessynode im November 2009 darauf zu antworten. Die Mitglieder der Landessynode werden über diese Anfrage unterrichtet. Mit freundlichen Grüßen Ulrike Seibold Anlage
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