Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HwK)

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1 Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in für (HwK) Die Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam beschließt als zuständige Stelle nach Anhörung des Berufsbildungsausschusses gemäß 42 a in Verbindung mit 91 Absatz 1 Nr. 4 a, 44 und 106 Absatz 1 Nr. 10 Handwerksordnung (HwO) i. d. F. der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 25. Juli 13 (BGBl. I S. 2749) nachstehende Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/in für (HwK) : 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer über die notwendige Qualifikation verfügt, folgende Aufgaben verantwortlich wahrzunehmen: 1. A ngebotserstellung, Koordination und Überwachung verschiedener Gewerke und Service- und Dienstleistungen im Rahmen von projekten unter Einbeziehung von EDV-Lösungen und Berücksichtigung von Vertrags- und Versicherungsfragen 2. Ökonomische und ökologische Bewertung von immobilienbezogenen Service- und Dienstleistungen, Gebäudeinventar, -anlagen und -teilen innerhalb der Lebenszyklen einer Immobilie 3. Planung, Leitung und Beaufsichtigung der Arbeiten im erlernten Gewerk und in der Koordination und Kooperation mit anderen Gewerken im Rahmen von Bietergemeinschaften (2) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Fachwirt/in für (HwK). 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Meisterprüfung in einem Bau- oder Ausbauhandwerk oder in einem anderen einschlägigen Handwerk nachweist. (2) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und 9

2 10 Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung, Inhalt und Dauer der Prüfung (1) Die Prüfung gliedert sich in folgende fünf Prüfungsfächer: 1. Grundlagen des s: Definition und ganzheitliche Sichtweise des s; verschiedene Kooperationsmodelle zur Leistungserbringung innerhalb und außerhalb des Handwerks; rechtliche Grundlagen der Kooperation und Leistungserbringung sowie der Haftung, der Gewährleistung, des Versicherungsschutzes und des Arbeitsrechts; Instrumente des Projektmanagements; Grundlagen verschiedener CAFM-Systeme; Grundzüge des Qualitätsmanagements; Tätigkeitsplanung 2. Technisches : Grundzüge der Bedarfsplanung, der Gebäudetechnik, der gebäudebezogenen Wärmeerzeugung und -verteilung inklusive Ökobilanzierung; Gebäudelüftung und -klimatisierung; Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik; Gebäudeleit- und Gebäudesystemtechnik; Immobilienver- und Immobilienentsorgung; Instandhaltungsmanagement und Wartungsnotwendigkeiten 3. Infrastrukturelles : Flächenmanagement; Reinigungs- und Schutz- bzw. Sicherheitsdienstleistungen; Umzugsplanung und der damit zusammenhängende handwerkliche Bedarf, Informations- und Kommunikationstechnik; Pflege und Instandhaltung der Außen- und Grünanlagen 4. Kaufmännisches : Besonderheiten des s in der kundenorientierten Dienstleistungserbringung; Vertragsgestaltung zwischen der Kooperation und dem Auftraggeber; betriebswirtschaftliche Steuerungsinstrumente; ökonomische Bewertung im Sinne von KostenNutzen-Analysen; Wirtschaftlichkeitsberechnungen an Gebäude- typen, -teilen und -anlagen 5. Projektmanagement: Entwicklung und Erarbeitung eines Technik, Infrastruktur und kaufmännische Dienste des s umfassenden Projekts Soweit es sachgerecht ist, ist die Prüfung oder sind einzelne Teilbereiche handlungsorientiert durchzuführen. (2) Die Prüfung in den Fächern Grundlagen des s, Technisches, Infrastrukturelles und Kaufmännisches ist schriftlich durchzuführen. Die Dauer der schriftlichen Prüfung soll 90 Minuten pro Fach nicht überschreiten. (3) Die Prüfung im Fach Projektmanagement erfolgt in Form einer Projektarbeit, die als schriftliche Hausarbeit anzufertigen ist. Das Thema, den Umfang und die Bearbeitungszeit der Projektarbeit legt der Prüfungsausschuss fest. (4) Das Prüfungsfach Projektmanagement ist durch ein auf das Thema der Projektarbeit bezogenes Fachgespräch zu ergänzen, in dem der Prüfungsteilnehmer zeigen soll, dass er die der Projektarbeit zugrundeliegenden fachlichen Zusammenhänge aufzeigen, den Ablauf der Projektarbeit begründen und mit der Projektarbeit verbundene berufsbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen kann. Die Dauer des Fachgesprächs soll 30 Minuten nicht überschreiten. Projektarbeit und Fachgespräch sind im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (5) Die schriftliche Prüfung in den Fächern Grundlagen des s, Technisches, Infrastrukturelles und Kaufmännisches ist durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese das Bestehen der Prüfung ermöglicht. Die Dauer der mündlichen Ergänzungsprüfung soll 15 Minuten pro Prüfungsteilnehmer und Prüfungsfach nicht überschreiten. Schriftliche Prüfung und mündliche Ergänzungsprüfung sind im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten. (6) Die schriftlichen Prüfungsleistungen können innerhalb einer Gesamtdauer von maximal fünf Jahren zu unterschiedlichen Zeitpunkten erbracht werden. 4 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen (1) Von der Ablegung der Prüfung in einzelnen Prüfungsfächern kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Handwerkskammer befreit werden, wenn er vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen des jeweiligen Prüfungsfaches entspricht. (2) Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig. 5 Bestehen der Prüfung (1) Die Prüfungsleistungen in den fünf Prüfungsfächern gemäß 3 Absatz 1 sind einzeln zu bewerten. (2) Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Durchschnitt und im Prüfungsfach Technisches eine mindestens ausreichende Leistung erbracht hat. Eine mangelhafte Leistung in einem der anderen Prüfungsfächer kann ausgeglichen werden, eine ungenügende jedoch nicht. (3) Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis auszustellen, aus dem die Bewertung der fünf Prüfungsfächer hervorgehen muss. 6 Anwendung anderer Vorschriften Soweit diese Rechtsvorschrift keine abweichenden Regelungen enthält, ist die Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen der Handwerkskammer Potsdam vom 13. August 10 anzuwenden. 7 Inkrafttreten Die Rechtsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

3 Rahmenlehrplan zum/zur Fachwirt/in für (HwK) nach einem nicht abgestimmten Entwurf der ZWH 1. Grundlagen-Module 1.1 Einführung: Überblick über die Funktion, Aufgabenstruktur und Dienstleistungsangebote der integrierten Gebäudewirtschaft geben Anforderungen für eine aktive Betätigung in diesem Markt beschreiben Definition und Inhalte des s/facility-managements Nutzen und Vorteile integrierter Gebäudebewirtschaftung: Reduzierung der Kosten durch Leistungen aus einer Hand und Nutzung von EDV-gestützten Managementsystemen Verteilung der Gebäudekosten im Verlauf des Gebäudelebenszyklus: Von der Planung über die Erstellung und Bewirtschaftung bis zum Abriss und Entsorgung Durchführung von : Aufgabenstruktur rund um das Gebäude; Erbringen von technischen, infrastrukturellen und kaufmännischen Sach- und Dienstleistungen, Kommunikation mit Auftraggebern, Qualitätssicherung und Reklamationen Notwendige Kompetenzen zur Durchführung integrierter Gebäudebewirtschaftung: Überblick über die erforderlichen Qualifikationen Gebäudelebenszyklen und strategische Geschäftsfeldentwicklung Aktuelle und potentielle Kundenstruktur im Bereich der integrierten Gebäudebewirtschaftung ermitteln Anhand von Gebäudelebenszyklen und Kundenprofilen die strategische Geschäftsfeldentwicklung des Unternehmens planen Umsetzungsstrategien anhand von Kundenwünschen entwickeln Änderung des Kundenverhaltens im Verlauf der gesellschaftlichen Entwicklung von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft: Auswirkungen des Struktur- und Technologiewandels (Dienstleistungsgesellschaft, Informationsgesellschaft, kultureller Wandel) Trend der Kundenwünsche: Leistungen aus einer Hand, Qualität, prompte Aufgabenerledigung, Kostenreduzierung Spezifische Entwicklungen des Immobilienmarktes: Berücksichtigung von Gebäudelebenszyklen und Entwicklung integrierter Bewirtschaftungsmodelle in unterschiedlichen Liegenschaftstypen (Bürokomplexen, Gewerbeanlagen, öffentlichen Einrichtungen, Wohnanlagen); Wettbewerbschancen und -risiken für das Handwerk durch Outsourcing und Diversifikationen Unterschiedliche Anforderungen im Wandel des Gebäudelebenszyklus an der Erbringung von Sach- und Dienstleistungen: Technisches Management Planung der Tätigkeiten im Zeitverlauf, Werte/Funktionen erhalten (Wartungs- und Instandsetzungsplanung/Überprüfung und Fortschreibung/ Frühwarnsysteme) Facility-Dienstleistungen in den Lebenszyklen Erkennen und bewerten der unterschiedlichen Schwerpunkte in den unterschiedlichen Phasen der Gebäudebewirtschaftung, Dienstleistungen als Instrumente der Kundenpflege und Kundenbindung Kaufmännische Grundlagen Vertragliche Regelungen zwischen den Angebotspartnern als notwendige Grundlage der Betätigung im erkennen Vertragliche Regelungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer definieren Anforderungen an das Rechnungswesen im kennenlernen Betriebswirtschaftliche Steuerungselemente kennen und nutzen Rechte und Pflichten in der Zusammenarbeit zwischen Angebotspartnern: Wie sind die Rechte und Pflichten zwischen den Angebotspartnern vertraglich zu regeln? Definition der Rechte und Pflichten innerhalb von Bietergemeinschaften/zwischen General- und Subunternehmen (Musterverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) Vertragsgestaltung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer: Angebotserstellung an Auftraggeber; Rechte und Pflichten aus Verträgen und Gesetzen, Vertragsarten (Musterverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen) Anforderungen an das Rechnungswesen aufgrund der Aufgabenkomplexität im und Organisation des Rechnungswesen: Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Kostenträger); Deckungsbetragsrechnung; Kalkulationen (Angebotspreise, Verrechnungssätze, Nachkalkulation) Aufbau von Controllingstrukturen, um rechtzeitig Korrekturen einzuleiten und durchzuführen: Soll-Ist-Vergleiche, Frühwarnsysteme, Kennzahlen, Benchmarking 11

4 Kooperationen Wettbewerbsvorteile durch Kooperationsbildung erkennen Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen für Kooperationsbildung und -beteiligung erwerben Chancen und Risiken der Kooperationsbeteiligung abschätzen können und Risiken durch vertragliche Regelungen mindern Kooperationsformen und -modelle: Überblick und Typisierung verschiedener Kooperationsformen und -modelle Regelung des Umgangs zwischen Kooperationspartnern: Organisations- und Abwicklungsformen, Beurteilungskriterien für Kooperationspartner Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung: Bildung von Aktiengesellschaften, Möglichkeiten bei anderen Rechtsformen Regelung von Rechtsfragen gleichberechtigter Partner: Haftungsrecht, Versicherungsfragen, Vertrags- und Arbeitsrecht Vorteile einer betrieblichen Vernetzung der Kooperationspartner: Gemeinsamer Internetauftritt, Datentransfer, etc Planung und Projektierung Managementinstrumente für Planung, Projektierung und bei der Umsetzung integrierter Gebäudebewirtschaftung kennen und einsetzen können Qualitätssicherungs- und -managementsysteme einführen und anwenden Personal- und Organisationsentwicklung als eine zentrale Managementaufgabe erkennen und wahrnehmen Institutionalisierung und Organisierung von Projektmanagementsystemen: Grundlagen des Projektmanagements, Projektplanung, Projektteam, Projektcontrolling; (z. B. durch Erarbeitung eines beispielhaften Projektplans für eine Gebäudeprojektierung) Anforderungen an die Qualitätssicherung der Leistungserbringung im Feld integrierter Gebäudebewirtschaftung: Qualitätsnormen und -zertifizierungen (ISO 9001), Total Quality Management (TQM) Systemelemente Anforderungen an die Personal- und Organisationsstrukturen in unternehmen: Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung, Aus- und Weiterbildung, Organisationsentwicklung 1.6 EDV-Einsatz im Grundstruktur der EDV-Systeme für kennenlernen Nutzen spezifischer CAFMSysteme beurteilen Kriterien für die Auswahl von CAFM-Systemen definieren Anforderungen an CAFM-Systeme für den Einsatz im : Möglichkeiten und Grenzen von Standardsoftware; CAFM-Systeme als integrierte CAD-Datenbank-Systeme; Überblick über die gängigen CAFM-Systeme Kriterien für die Auswahl von CAFM-Systemen: Anforderungen des Auftraggebers, Anforderungen der Kooperationspartner, Schnittstellenprobleme, Anschaffungs- und Supportkosten, Aufwand für Mitarbeiterqualifizierung, zukünftige Entwicklung der Software (z. B. Kopplung mit Gebäudesystemtechnik, Nutzung für Ferndiagnose, etc.) Sicherstellung des Datenaustauschs zwischen allen Kooperationspartnern über alle Phasen des Gebäudelebenszyklus: Datenmanagement, Datenerzeugung, Datenpflege, Datensicherung, Datenschutz, Zugangs- und Änderungsrechte Aufbau und grundlegende Funktionen von Installationen und Anlagen der gebäudetechnischen Ausrüstung und Erhöhung der Effizienz, Effektivität und Sicherheit durch die Nutzung neuer technischer Entwicklungen: Grundlegender Aufbau und Funktion von: - Sanitärinstallationen - Heizungstechnischen Anlagen - Lüftungsanlagen - Elektroinstallationen und elektrische Anlagen - Telekommunikationsanlagen - Mechanische Elemente und Systeme - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik - Integration der gebäudetechnischen Ausrüstung durch Gebäudesystemund Gebäudeleittechnik - Möglichkeiten der Ferndiagnose Aufgabenstruktur im technischen in den einzelnen Phasen des Gebäudelebenszyklus zwischen Neubau und Abriss/Entsorgung: - Neubauplanung und Gebäudeerstellung: Einbeziehung künftiger Nutzungen bereits in der Planungsphase; Einsatz jeweils neuester Technik; ganzheitliche Betrachtung (z. B. städtebaulich, gestalterisch, wirtschaftlich, ökologisch), Einbeziehung öffentlicher Belange (BbgBO, ArbstättVO, Umweltschutz, Sicherheit) Fachmodule 2.1 Technisches Technisches als integriertes MenschOrganisation-Technik-System (MOT-System) und als ganzheitlichen Prozess im Gebäudelebenszyklus verstehen

5 - Instandhaltung und Wartung für u. a. Fenster, Dächer, Fassaden, gebäudetechnische Anlagen (Heizung, Lüftung, Wasser/Abwasser, etc.); Kosten und Wirtschaftlichkeit - Umbaumaßnahmen: Entwicklung nutzerspezifischer Erfordernisse, Flächenoptimierung, Anpassung an individuelle Bedürfnisse, Optimierung von Ressourcenmanagement, Produktionssteigerung und Optimierung von Funktionsabläufen - Modernisierung/Sanierung: Kosten-Nutzen-Analysen; Wirtschaftlichkeitsberechnungen; Gebäudeanalysen: Lebensdauer von Gebäuden und Gebäudeteilen, Bewertung der Gebäudesubstanz, Wertsteigerung - Abriss- und Entsorgung: Ökonomische ökologische Gesichtspunkte, geplante Ressourcenverwendung, Entsorgungskonzepte Normen, Methoden und Instrumente des technischen s: DIN 185 Bedarfsplanung, Prüflisten, DIN Baunutzungskosten, Baubetriebskosten, Realisierungsmaßnahmen, z. B. Raumbuch, Objektdatenbank, Nutzung von CAFM-Systemen, etc. Branchenbezogene Besonderheiten in den Bereichen Rohbau, Ausbau, Gebäudetechnik; ganzheitliche Betrachtung und Zusammenfassung des technischen Managements bei einem Anbieter/Vertragspartner: Koordinierung der technischen Zusammenarbeit; Umsetzung 2.2 Infrastrukturelles Forderungen der Nutzer - Alles aus einer Hand: Infrastrukturelle Dienstleistungen definieren, beschreiben und koordinieren Überblick über infrastrukturelle Dienste: Reinigung, Catering, Abfallentsorgung, Sicherheitsdienste, Umzugsplanung und -koordination, Pflege der Außenanlagen Reinigungsdienste: Standardleistungen und weiterführende Dienstleistungen; Definition und Angebotserarbeitung, laufende Ausführung und Qualitätssicherung Sicherheit: Standardleistungen und weiterführende Dienstleistungen; Definition und Angebotserarbeitung, laufende Ausführung und Qualitätssicherung Flächenmanagement: Leistungen in diesem Zusammenhang (z. B. Nutzungsplanung, Umzugsplanung, Technik, Renovierung); Definition und Angebotserarbeitung, laufende Ausführung und Qualitätssicherung Umweltschutzleistungen Catering Pflege von Außen-Grünanlagen Kaufmännisches Forderungen der Nutzer - Alles aus einer Hand: Verwaltungs- und kaufmännische Dienstleistungen definieren, beschreiben und koordinieren Überblick über Verwaltungs- und kaufmännische Dienste: Gebäudeverwaltung, Flächenmanagement und Inventarverwaltung; Rechnungswesen; Einkaufsmanagement, Materialbewirtschaftung, Waren- und Logistikdienste, Berichtswesen Gebäudeverwaltung, Flächenmanagement und Inventarverwaltung: Standardleistungen und weiterführende Dienstleistungen (Flächenplanung, Inventarerfassung, Führung von Raumbüchern, etc.); Definition und Angebotserarbeitung, laufende Ausführung und Qualitätssicherung Rechnungswesen: Standardleistungen und weiterführende Dienstleistungen (Mieten, Nebenkostenabrechnung, etc.); Definition und Angebotserarbeitung, laufende Ausführung und Qualitätssicherung Projektmanagement Entwicklung und Erarbeitung eines durch die Lehrinhalte vorgegebenen, alle Bereiche des s (Technik, Infrastruktur und kaufmännische Dienste) umfassenden Projekts Anhand eines konkreten Projekts sind die im Lehrgang erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und in einer schriftlichen Hausarbeit nachzuweisen. Die Themen der Projektarbeit werden nach Absolvierung der Grundlagenmodule angegeben und an die Teilnehmer verteilt. 80 Ausfertigungsvermerk Der vorstehende Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam vom 8. Dezember 14 wurde am 14. Januar 15 durch das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg genehmigt. Der Beschluss wurde ausgefertigt und wird öffentlich bekannt gemacht. Potsdam, den 19. Januar 15 Jürgen Rose Präsident Ralph Bührig Hauptgeschäftsführer 13

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