Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce
|
|
- Britta Franke
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce Die Industrie- und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 19. September 2000 als zuständige Stelle nach 46 Abs. 1 in Verbindung mit 58 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBI. I, Seite 1112), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBI. I, Seite 596, 606), folgende Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce als Anlage zur Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen vom Ziel der Prüfung (1) Zum Nachweis von Fertigkeiten und Kenntnissen, die durch die berufliche Fortbildung zum Assistenten (IHK) Electronic Commerce / zur Assistentin (IHK) Electronic Commerce erworben worden sind, kann die Industrie- und Handelskammer Prüfungen durchführen. (2) Durch die Prüfungen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse hat, folgende Aufgaben im Bereich Electronic Commerce wahrzunehmen: 1. Einen Überblick über den Ablauf der Erarbeitung von integrierten Systemlösungen und Anwendungen für den Handel im Internet zu haben (Grundlagen Electronic Commerce). 2. Eine zeitlich und thematisch begrenzte, praxisbezogene interaktive Anwendung unter Berücksichtigung der Softwareergonomie zu planen und zu erstellen und dafür die Integration und Nachbearbeitung der Medien-Dateien vorzunehmen (Online-Design). 3. Eine betriebliche Schwachstellenanalyse durchzuführen, um Potentiale für E- Commerce-Anwendungen aufzuzeichnen, z. B. bei der Information über das Unternehmen /Produktneuheiten, bei der Durchführung von Bestellungen im Support oder in anderen interaktiven Kundenkontakten, wie z. B. über Gästebücher/Chats (Integration). 4. Die Planung und den Aufbau von Shop-Systemen unter Nutzung marktgängiger Standardsoftware und Einbindung in bestehende kaufmännische Umgebungen vorzunehmen (Shop Administration). 5. Moderne EDV-Systemumgebungen für die Analyse, Programmierung und Recherche bei Internet-Projekten einrichten können, z. B. Netzwerkkonfiguration, technische Organisation des Internetauftritts von Betrieben, Datenbankanbindungen (Webmaster).
2 2 2 Zulassungsvoraussetzungen Zur Prüfung ist zuzulassen, wer (1) eine mit Erfolg abgeschlossene kaufmännische Ausbildung und eine anschließende einjährige Berufspraxis oder (2) eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachinformatiker/in, IT- Systemelektroniker/-in, IT-Systemkaufmann/-frau, Informatikkaufmann/-frau, Mediengestalter/-in für Digital- und Printmedien, Mediengestalter/in Bild- und Ton, oder Film- und Videoeditor/in, Datenverarbeitungskaufmann/-frau, Kaufmann/- frau für audiovisuelle Medien, Kommunikationselektroniker/-in und eine anschließende einjährige Berufspraxis nachweist. (3) Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 3 Gliederung und Inhalt der Prüfung Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsfächer: 1. Grundlagen Electronic Commerce sowie 2. nach Wahl des Teilnehmers / der Teilnehmerin in zwei der nachstehend genannten Fächer: 1. Online Design 2. Integration 3. Shop Administration 4. Webmaster 4 Prüfungsfächer und Prüfungsschwerpunkte Im Prüfungsfach "Grundlagen Electronic Commerce" können geprüft werden: 1. Grundlagen Internet 2. Ausgewählte betriebswirtschaftliche Bereiche 3. Grundlagen Electronic Commerce 4. Planung und Erstellung einer Internet-Präsenz 5. Planung und Erstellung eines Online-Shops 6. Geschäftsprozessmanagement 7. Rahmenbedingungen und Auswirkungen
3 3 Im Prüfungsfach "Online Design" können geprüft werden: 1. Internet und Intranet 2. Grafikformate, Handhabung eines typischen Anwenderprogramms 3. HTML 4. Interaktive Elemente 5. Formulare 6. WEB-Tools Im Prüfungsfach "Integration" können geprüft werden: 1. Grundlagen der ERP-Integration 2. Grundlagen des Systems SAP R/3 3. Der Internet Transaction Server (IST) 4. Entwicklung von Web-Sites auf Basis des IST 5. Grundlagen BAPI 6. BAPI Wokshop Im Prüfungsfach "Shop Administration" können geprüft werden: 1. Überblick zu Electronic-Commerce-Systemen 2. Installation und Konfiguration eines Shop-Systems 3. Shop-Design 4. Dateneingabe und Pflege des Shops (Warenverkehr) 5. Sicherheit und Zahlungssysteme 6. Marketing und Erfolgskontrolle Im Prüfungsfach "Webmaster" können geprüft werden: 1. Funktionen eines Netzwerkes, Protokoll TCP/IP 2. Betriebssysteme und Netzwerke installieren und konfigurieren 3. Installation und Konfiguration von Diensten im Netzwerk 4. Web-Server, Einrichtung und Pflege 5. Internet-Dienste (Mail-Server) 6. Datenbankanbindung an das Internet 5 Schriftliche Prüfung Im Prüfungsfach "Grundlagen Electronic Commerce" ist eine Klausur von 2 Stunden Dauer unter Aufsicht anzufertigen. In den zwei Wahlfächern ist in Form einer praktischen Arbeit am PC zu prüfen. Die Prüfung dauert je Fach bis zu 6 Stunden. 6 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung wird als Ergänzungsprüfung durchgeführt. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, in welchem der geprüften Fächer der einzelne Prüfungsteilnehmer / die einzelne Prüfungsteilnehmerin mündlich geprüft werden soll.
4 4 Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der Prüfung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichenden Leistungen erzielt wurden. Die mündliche Ergänzungsprüfung wird als Einzel- oder als Gruppenprüfung in Form eines freien Prüfungsgesprächs durchgeführt. Sie soll in der Regel je Prüfungsteilnehmer/-in und Prüfungsfach 10 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der Ergänzungsprüfung werden zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. 7 Anrechnung anderer Prüfungsleistungen Von der Ablegung der Prüfung in einzelnen Prüfungsfächern kann der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin auf Antrag von der zuständigen Stelle freigestellt werden, wenn er/sie vor einer zuständigen Stelle, einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss eine Prüfung in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung bestanden hat, deren Inhalt den Anforderungen dieser Prüfungsfächer entspricht. Eine vollständige Freistellung ist nicht zulässig. 8 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen der Fächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden. Das Prüfungszeugnis enthält die Einzelnoten. 9 Wiederholung der Prüfung (1) Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. (2) In der Wiederholungsprüfung ist der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Prüfungsfächern zu befreien, wenn seine/ihre Leistungen darin in einer vorangegangenen Prüfung ausgereicht haben und er/sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur nächstfolgenden Prüfung anmeldet. 10 Inkrafttreten Die Rechtsvorschriften treten am Tage nach ihrer Verkündung in der Zeitschrift "Niedersächsische Wirtschaft" in Kraft. Hannover, den 19. September 2000
5 5 Industrie- und Handelskammer Hannover Prof. Dr. K. E. Goehrmann Präsident Dr. Wilfried Prewo Hauptgeschäftsführer Genehmigt gemäß Erlaß vom heutigen Tage Hannover, den Niedersächsisches Kultusministerium /2/3 Im Auftrage Harborth Die vorstehenden "Besonderen Rechtsvorschriften für die Prüfungen zum/zur Assistent/-in (IHK) Electronic Commerce" werden hiermit ausgefertigt und treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung in der Zeitschrift "Niedersächsische Wirtschaft" in Kraft. Hannover, den 8. Februar 2001 Prof. Dr. K. E. Goehrmann Präsident Dr. Wilfried Prewo Hauptgeschäftsführer
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen:
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfungen zu den anerkannten Abschlüssen: Qualifizierte/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein A / ECDL) Professionelle/r EDV-Anwender/in (HWK) (Computerschein
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Netzmonteur/Netzmonteurin - Gas/Wasser oder Strom Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
Mehr(2) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen Schriftliche Prüfung und Mündliche Prüfung in der Fachrichtung Handel ist zuzulassen, wer
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Sommelier / zur Geprüften Sommelière in den Fachrichtungen Gastronomie und Handel Aufgrund der 53 und 54 Berufsbildungsgesetz (BBIG)
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/in im Lebensmittelhandel (IHK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung zum/zur Assistent/in im Lebensmittelhandel (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Koblenz erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)"
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Betriebswirt (HWK) I Betriebswirtin (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18.11.2002 und der Vollversammlung vom 03.12.2002
MehrZiel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Betriebswirt (HWK)/Betriebswirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 22.10.2002 und der Vollversammlung vom 27. November
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in.
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrGeprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung
Geprüfte Übersetzer / Dolmetscher Verordnung über die Prüfung Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte
MehrZiel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt/in für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.10.2005 und der Vollversammlung vom 01.12.2005
MehrRechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Controller IHK / zur Controllerin IHK Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 06.11.1996
Mehrgeprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss: geprüfte Fachwirtin/geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss. Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/ Fachwirtin im Gastgewerbe IHK 2 Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachberater/ zum Fachberater für Finanzdienstleistungen
1 Besondere Rechtsvorschriften für die IHK-Fortbildungsprüfung zum Fachberater/ zur Fachberaterin für Finanzdienstleistungen Die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrBesondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/Fachwirtin im Gastgewerbe IHK
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Gastgewerbe IHK/Fachwirtin im Gastgewerbe IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrHundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK)
Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Hundefachwirt (IHK)/Hundefachwirtin (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Potsdam erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. September
MehrFortbildungsprüfungsordnung
Fortbildungsprüfungsordnung über die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluß,,Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Mehrder besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt/in für Wellness und Beauty
Besondere Rechtsvorschrift für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt/in für Wellness und Beauty Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss. Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Zuletzt geändert durch Artikel 7 der dritten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 23.07.2010 (BGBl. Teil 1 Nr. 39, S. 1010
Mehr1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachwirtin/Geprüfter Fachwirt für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt/in für Wellness und Beauty
Besondere Rechtsvorschrift für die IHK Weiterbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Fachwirt/in für Wellness und Beauty Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für Fachberater/Fachberaterinnen im Außendienst Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Personalmanager / zur Personalmanagerin (HWK) nach 42a HwO
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Personalmanager / zur Personalmanagerin (HWK) nach 42a HwO Die Handwerkskammer Hamburg erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses
Mehr2. Bewertung, Planung und Durchführung von Geschäftsprozessen und Projekten unter Anwendung adäquater Methoden;
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum "Hundefachwirt (IHK)"/zur "Hundefachwirtin (IHK)" Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrIndustrie- und Handelskammer des Saarlandes
Industrie- und Handelskammer des Saarlandes Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fitnessfachwirt/in Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 24. Juni 1997 erlässt die
Mehr1. Mitarbeiterführung im Sinne der Unternehmensziele unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie Mitwirken bei Aus- und Weiterbildung
Besondere Rechtsvorschrift zum anerkannten Abschluss Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK/Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfter Kameraoperator IHK Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 3. Juni
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für die Alten- und Krankenpflege
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachwirt/Fachwirtin für die Alten- und Krankenpflege _ Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 31. Januar 2001 erlässt
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fitnessfachwirt/Fitnessfachwirtin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fitnessfachwirt/Fitnessfachwirtin Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
MehrAssistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung von behinderten Menschen nach 9, 66 Berufsbildungsgesetz Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen vom 19. Mai 2009 Die Industrie-
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Baufachwirt/ Geprüften Baufachwirtin
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Baufachwirt/ Geprüften Baufachwirtin Die Industrie- und Handelskammer zu Koblenz erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Fachberater/-in für Finanzdienstleistungen Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 06.02.1997 erlässt die Industrie-
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK)
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Technischer Fachwirt (HWK)/Technische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 14. Oktober 2013 und der Vollversammlung
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK/ Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen IHK/ Fachwirtin im Sozial- und Gesundheitswesen IHK Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrGeprüfter Buchhalter IHK / Geprüfte Buchhalterin IHK
Geprüfter Buchhalter IHK / Geprüfte Buchhalterin IHK Die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 13. November 2013 als zuständige
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büromanagement/ Geprüfte Fachkauffrau für Büromanagement
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 56, ausgegeben zu Bonn am 8. November 2001 2887 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Vom 31. Oktober 2001 Auf Grund des 46 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
Mehrzum " Certified IFRS Accountant.
Certified IFRS Accountant Das Deutsche Institut zur Zertifizierung im Rechnungswesen e.v. erlässt auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 10. Januar 2006 als zuständige Stelle nach 13 Abs. 5 der Vereinssatzung
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/ Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik vom 31. Oktober 2001 Bestell-Nr. 61.02.571 Verordnung über
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)
Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften
MehrBesondere Rechtsvorschriften zum/zur Tourismusfachwirt IHK/ Tourismusfachwirtin IHK
Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Tourismusfachwirt IHK/ Tourismusfachwirtin IHK Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom
Mehr1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Geprüfter Energiefachwirt IHK / Geprüfte Energiefachwirtin IHK - Bachelor Professional of Energy Industry Management (CCI) Die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera erlässt aufgrund des Beschlusses
MehrBesondere Prüfungsvorschriften für den / die Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe (Anlage 44 zur FPO)
Besondere Prüfungsvorschriften für den / die Fachwirt im Gastgewerbe / Fachwirtin im Gastgewerbe (Anlage 44 zur FPO) Aufgrund der 54, 71 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I Seite
MehrEingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.
Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/ Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb FachbPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bankfachwirt/Geprüfte Bankfachwirtin BankFachwPrV Ausfertigungsdatum: 01.03.2000 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK)"
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Ganzheitskosmetik und Wellness (HWK)" Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 11.02.2009 und der
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/ Geprüfte Personalfachkauffrau PersFachkPrV Ausfertigungsdatum: 11.02.2002 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. Industrietechniker Elektrotechnik (IHK)/ Industrietechnikerin Elektrotechnik (IHK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Industrietechniker Elektrotechnik (IHK)/ Industrietechnikerin Elektrotechnik (IHK) Die Industrie- und Handelskammer Hannover erlässt aufgrund des
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen. Fachkraft für Telemarketing
Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg Besondere Rechtsvorschriften für die Durchführung von Prüfungen Fachkraft für Telemarketing Die Industrie- und Handelskammer zu Neubrandenburg erlässt aufgrund
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann Einkauf und Logistik/Geprüfte Fachkauffrau Einkauf und Logistik FachkEinkPrV Ausfertigungsdatum: 31.10.2001 Vollzitat: "Verordnung
MehrInvestment-Fachwirt IHK / Investment-Fachwirtin IHK
Besondere Rechtsvorschriften zum/zur Investment-Fachwirt / Investment-Fachwirtin Besondere Rechtsvorschriften zum/zur: Investment-Fachwirt / Investment-Fachwirtin Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt
Mehr- 1 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin
- 1 - Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 29. März 1990 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses (1) Zum Nachweis
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Technische/r Fachwirt/-in (HWK)
Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Technische/r Fachwirt/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 27. Juni 2013 und der Vollversammlung vom 31. August 2013
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 7, ausgegeben zu Bonn am 18. Februar 2013
241 Verordnung und Vom 13. Februar 2013 Auf Grund des 53 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 und des 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes,vondenen 53Absatz1durchArtikel232Nummer 3 Buchstabe a der Verordnung
MehrTourismusfachwirt IHK/ Tourismusfachwirtin IHK
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Tourismusfachwirt IHK/ Tourismusfachwirtin IHK Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben erlässt aufgrund des Beschlusses des
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin. Vom 23.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin Vom 23. Dezember 1998 Auf Grund des 46 Abs. 2 und des 21 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes
Mehrd. Volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich denken und handeln e. Rechtsbewusst handeln f. Fallstudie
Besondere Rechtsvorschriften für die Weiterbildungsprüfung Fachkaufmann/-kauffrau für Vertriebsmanagement Die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Zusatzqualifikation. zum/zur "European E-Commerce Assistant
Besondere Rechtsvorschriften für die Zusatzqualifikation zum/zur European E-Commerce Assistant (EECA) _ Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 3. Juni 2003 erlässt die Industrie- und
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Betriebswirt (IHK)/Geprüfte Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Betriebswirtin (IHK) ist eine öffentlichrechtliche Prüfung
MehrIT-Werker/IT-Werkerin Ausbildungsregelung für Behinderte Ausbildungsrahmenplan
Ausbildungsregelung für Behinderte Ausbildungsrahmenplan Ausbildungsregelung für behinderte Menschen Die Industrie- und Handelskammer Rostock erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und Geprüfte Fachwirtin für Marketing
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Marketing und MarketFachwPrV Ausfertigungsdatum: 21.08.2014 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen zum/zur Fachwirt/-in für den Bahnbetrieb
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfungen zum/zur Fachwirt/-in für den Bahnbetrieb Die Industrie- und Handelskammer Hannover Hildesheim erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom
MehrFachwirt/Fachwirtin. für Finanzberatung ANLAGE ZUR PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORTBILDUNGSPRÜFUNGEN
ANLAGE ZUR PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORTBILDUNGSPRÜFUNGEN BESONDERE RECHTSVORSCHRIFTEN für die Prüfungen Fachwirt/Fachwirtin für Finanzberatung Die Industrie- und Handelskammer Hannover
MehrEingangsformel. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses. GüLogFachwPrV. Ausfertigungsdatum: 13.02.2013.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik und Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik GüLogFachwPrV Ausfertigungsdatum:
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachkaufmann für Außenwirtschaft/Geprüfte Fachkauffrau für Außenwirtschaft FachkAußPrV Ausfertigungsdatum: 19.07.2005 Vollzitat: "Verordnung
MehrRechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten
Mehrs Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen
PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt vom 7. November 2013 Schiffgraben 6-8, 30159 Hannover Telefon 0511 3603-0 Fax 0511 3603-860 Inhaltsverzeichnis 1 Art und Zweck der Prüfungen 3 2 Prüfungsausschuss
MehrRechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung. zum Werkpolier im Bereich Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau:
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Werkpolier/-in im Bereich Hochbau oder Ausbau oder Tiefbau Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 1982 erlässt die Industrie-
MehrMerkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in
Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Leasingfachwirt/Geprüfte Leasingfachwirtin LeasFachwirtPrV Ausfertigungsdatum: 30.11.1995 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Fachwirt (IHK)/Geprüfte Technische Fachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Fachwirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Fachwirtin (IHK) ist eine
MehrBesondere Rechtsvorschriften. für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK)
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) / zur Fachwirtin für Gebäudemanagement (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom
MehrZusatzqualifikation "Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen"
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Internationales Wirtschaftsmanagement mit Fremdsprachen für Auszubildende in den Ausbildungsberufen Industriekaufmann/-frau und Kaufmann/Kauffrau
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrIHK-Fortbildungsprüfungen
IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auszug Auf Grund des 53 Absatz
MehrVom 1. Juli 2012 (geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnung vom 21.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation/ Geprüfte Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation Vom 1. Juli 2012 (geändert durch die Dritte
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Informationen zur Prüfung Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin Die Prüfung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin ist eine öffentlichrechtliche Prüfung auf der Basis
MehrZweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
2960 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 28. August 2009 Zweite Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen Vom 25. August 2009 Auf Grund des 53 Absatz
MehrEingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. FachkLogSystPrV. Ausfertigungsdatum: 13.02.2013. Vollzitat:
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Logistiksysteme und Geprüfte Fachkauffrau für Logistiksysteme FachkLogSystPrV Ausfertigungsdatum: 13.02.2013
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen
Besondere Rechtsvorschriften für die Prüfung Zusatzqualifikation Fachkraft für elektrotechnische Arbeiten an Hochvolt-Systemen in Fahrzeugen für Auszubildende im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker/Kraftfahrzeugmechatronikerin
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Technischer Betriebswirt (IHK)/ Geprüfte Technische Betriebswirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt (IHK)/zur Geprüften Technischen Betriebswirtin
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Verkehrsfachwirt/Geprüfte Verkehrsfachwirtin VerkPrV Ausfertigungsdatum: 23.12.1998 Vollzitat: "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrBesondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung
Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin und zum Zahnmedizinischen Fachassistenten (ZMF) der Zahnärztekammer Nordrhein vom 16.05.2009-1 - I n h a l
MehrFinanzgruppe Sparkassenakademie Schloß Waldthausen
S TUDIENGANG S PARKASSENBETRIEBSWIRT/ S PARKASSENBETRIEBSWIRTIN R AHMENDATEN P RÜFUNGSANFORDERUNGEN L EHR- UND S TOFFVERTEILUNGSPLAN Rahmendaten Bezeichnung Studiengang zum Sparkassenbetriebswirt/zur Sparkassenbetriebswirtin
MehrZiel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses
Besondere Prüfungsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Barmeister/Geprüfte Barmeisterin (Anlage 19 zur FPO) geändert durch Artikel 3 der Satzung vom 25.08.2011 Aufgrund der 54, 71
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
Informationen zur Prüfung Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik Die Prüfung zum Geprüften Industriemeister/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik
MehrBesondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Werbefachwirt(in)
Besondere Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung Werbefachwirt(in) Die Industrie- und Handelskammer zu Köln erläßt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 25. Oktober 1996 als
MehrVerordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin geändert durch Artikel 34 der zweiten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
MehrI N D U S T R I E - U N D H A N D E L S K A M M E R Z U K I E L
I N D U S T R I E - U N D H A N D E L S K A M M E R Z U K I E L Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur "Fachwirt für Finanzberatung / Fachwirtin für Finanzberatung Die Industrie-
MehrEingangsformel. 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses. FachkBüroPrV 2012. Ausfertigungsdatum: 09.02.2012.
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachkaufmann für Büro- und Projektorganisation und Geprüfte Fachkauffrau für Büro- und Projektorganisation FachkBüroPrV 2012
MehrGeprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Metall in der Fassung vom 23. Juli 2010
Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Industriemeister(in) - Fachrichtuneng Metall / Elektrotechnik / Mechatronik / Medizin Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung
Mehr